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Baubeschreibung - bei BAUHAUS Liebe und Partner

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automatische Tor- <strong>und</strong> Türanlagen<br />

Schließanlage <strong>und</strong> Türschließer<br />

Entwässerungsanlagen<br />

Schmutzwasser- <strong>und</strong> Fäkalienhebeanlagen<br />

Raumlüfter<br />

Elektroanlagen<br />

b) Lüftung<br />

Auf eine regelmäßige Stoßlüftung aller Räume ist zum Ausbringen der Baufeuchte <strong>und</strong> zum<br />

Erreichen der Luftwechselrate unbedingt zu achten.<br />

SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

1. Die Bauausführung erfolgt unter der Berücksichtigung der fachmännischen DIN-Vorschriften,<br />

soweit es der Gebäudebestand sowie die Sanierungsmöglichkeiten zulassen.<br />

2. In der Zusatzbaubeschreibung müssen von der vorstehenden <strong>Baubeschreibung</strong> abweichende<br />

Leistungen, Ausführungen oder Ausführungsdetails sowie auch mündliche Vereinbarungen,<br />

um Gültigkeit zu erhalten, schriftlich festgelegt werden.<br />

3. Sofern Einrichtungsgegenstände in den Verkaufsplänen dargestellt sind, werden sie nur Ver-<br />

tragsgegenstand, wenn sie in der <strong>Baubeschreibung</strong> ausdrücklich aufgeführt sind. Sollten Pläne<br />

<strong>und</strong> <strong>Baubeschreibung</strong> voneinander abweichen, so gilt die <strong>Baubeschreibung</strong>.<br />

4. Es bleiben uns technische, architektonische, statische <strong>und</strong> haustechnische Änderungen<br />

vorbehalten. Ebenso sind alle Änderungen aufgr<strong>und</strong> behördlicher Vorschriften, Anordnungen,<br />

Auflagen usw. zulässig. Änderungen dürfen sich jedoch nicht wertmindernd auswirken. Sie<br />

müssen technisch <strong>und</strong> optisch gleichwertig oder höherwertig sein. Flächenmehrungen oder<br />

-minderungen bis 3 % verändern den Kaufpreis nicht.<br />

5. Die in der vorstehenden <strong>Baubeschreibung</strong> oder eventuellen Zusatzbaubeschreibung<br />

genannten Qualitäts- <strong>und</strong> Warenprodukte namentlich aufgeführter Lieferanten werden <strong>bei</strong><br />

der Bauausführung vorrangig berücksichtigt. Es können aber auch andere Produkte verwendet<br />

werden, wenn sie gleichwertig sind oder den K<strong>und</strong>en besser stellen (in der <strong>Baubeschreibung</strong><br />

mit einem „*“ gekennzeichnet).<br />

6. Maße für Einrichtungsgegenstände sind gr<strong>und</strong>sätzlich am Bau nach den Verputz- bzw. nach<br />

den Fliesenar<strong>bei</strong>ten <strong>und</strong> nach dem Einbringen des Estrichs zu nehmen.<br />

7. Der Bauherr kann in einer Detailfestlegung mit der Bauleitung nach dem Notartermin seine<br />

individuellen Ausstattungswünsche schriftlich festlegen. Auch nach der Detailfestlegung sind<br />

Änderungen möglich, wenn sie den Baufortschritt nicht behindern.<br />

8. Sämtliche neuen Bauleistungen werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie<br />

den einschlägigen DIN-Vorschriften durchgeführt, soweit es der Gebäudezustand zulässt. Da<br />

es sich <strong>bei</strong> den Bauleistungen um Sanierungsleistungen an einem Bestandsgebäude handelt,<br />

wird darauf hingewiesen, dass diese im Bereich des Schall- <strong>und</strong> Wärmeschutzes, sowie bezüglich<br />

Abdichtungen, teilweise nicht entsprechend aller aktuellen Vorschriften für Neubauten<br />

hergestellt werden können. Bei Unterschieden zwischen Plandarstellung <strong>und</strong> der <strong>Baubeschreibung</strong><br />

ist letztere maßgebend. Bestimmte Bauteile dürfen zur ordentlichen <strong>und</strong> sachgemäßen<br />

Unterhaltung einer laufenden Wartung <strong>und</strong> Pflege, ferner auch der Erneuerung in<br />

üblichen, turnusmäßigen Abständen; dies gilt insbesondere für Anstriche auf allen Metall- <strong>und</strong><br />

Holzteilen <strong>und</strong> der Außenfassade. Generell gilt dies auch für alle mechanisch bewegten<br />

Teile wie Tür- <strong>und</strong> Fensterbeschläge, aber auch für dauerelastische Fugen. Die hierzu<br />

notwendige Wartung <strong>und</strong> Pflege obliegt ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung <strong>und</strong><br />

Besitzübergabe dem Käufer. Für die eingebauten Geräte, Schalt- <strong>und</strong> Sicherungsorgane<br />

sowie Verschleißteile gelten die Gewährleistungsbedingungen<br />

der Hersteller. Leitungsinstallationen (Satellit) für TV bzw. Radio<br />

werden ggf., je nach den Vertragsbedingungen des jeweiligen<br />

Anbieters bzw. Betreibers, an selbigen übereignet <strong>und</strong> sodann<br />

ebenso auf Mietbasis betrieben.<br />

* oder gleichwertig<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />

Sofort-Info: 0911 | 255 62-26<br />

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