Auschreibung für "Jugend musiziert 2013"

Auschreibung für "Jugend musiziert 2013" Auschreibung für "Jugend musiziert 2013"

wp1173348.server.he.de
von wp1173348.server.he.de Mehr von diesem Publisher
11.04.2014 Aufrufe

Die Union deutscher ZONTA-Clubs stiftet den ZONTA-Musikpreis für hochbegabte Musikerinnen in Höhe von 1.500 Euro, verbunden mit einem Konzertauftritt. Er richtet sich erklärtermaßen an Musikerinnen. Der Diethard-Wucher-Preis, gestiftet von der Wilhelm Schimmel Pianofortefabrik GmbH in Höhe von 2.500 Euro wird in der Kategorie Klavier-Kammermusik vergeben. Gretel Sütterlin, Cembalistin aus Fürth, stiftet zur Förderung des Cembalospiels einen Sonderpreis. Die Hummelgesellschaft Weimar vergibt einen Sonderpreis für die beste Interpretation eines Werkes von Johann Nepomuk Hummel in Höhe von 1.000 Euro, wobei insbesondere dem Klavier eine vordergründige Bedeutung zukommt. Die Melante-Stiftung Magdeburg zur Förderung der Pflege und Erforschung von Leben und Werk Georg Philipp Telemanns (1681–1767) lobt beim Bundeswettbewerb “Jugend musiziert“ 2013 in der Kategorie „Besondere Ensemble: Alte Musik“ einen Sonderpreis für die beste Interpretation eines vollständigen Werkes von Georg Philipp Telemann in der vom Komponisten vorgesehenen Besetzung aus. Der Preis ist mit 1.000 Euro dotiert und nicht teilbar. Der Deutsche Akkordeonlehrer-Verband stellt einen Sonderpreis in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Das Deutsche Tubaforum e.V. stellt einen Preis für eine Spielerin/ einen Spieler von Tuba, Bariton oder Euphonium in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Die Hans und Eugenia Jütting-Stiftung vergibt einen Sonderpreis für die beste Interpretation eines polnischen Werkes (entstanden nach 1950) in der Kategorie Streichinstrumente solo in Höhe von 500 Euro. Die Firma Herbert Wurlitzer stellt einen Sonderpreis in Höhe von 500 Euro im Bereich der Holzblasinstrumente (Klarinette) zur Verfügung. Die Ingeborg-Fahrenkamp-Schäffler-Stiftung München lobt einen Förderpreis von bis zu 2.000 Euro für Streicher der Altersgruppe III, IV oder V aus. Eigenbewerbung erforderlich, bewerben können sich 1. oder 2. Bundespreisträger. Weitere Fördermöglichkeiten: a) Orchesterkonzertauftritte - Stadt Marl, Marler Debüt – Kammermusik- und Orchesterkonzerte mit den Bergischen Symphonikern b) Stipendien - Firma Offermann in Verbindung mit der Stadt Bergisch Gladbach, Workshop mit Konzert - Oscar und Vera Ritter-Stiftung - Summer-Academy for Young Artists - Kronberg-Academy 32

- Stiftung „Jugend musiziert Niedersachsen“, Teilnahme an einem Meisterkurs Eine Verpflichtung zur Vergabe der ausgeschriebenen Sonderpreise besteht nicht. Preisträger können zu ihrer weiteren Förderung in das Bundesjugendorchester und in die Landesjugendorchester, die Deutsche Streicherphilharmonie, zum Deutschen Kammermusikkurs “Jugend musiziert“ und zu Kammermusikkursen auf Landesebene, ebenso zu weiteren nationalen und internationalen Einrichtungen wie Musik-Camps, Ferienlagern und Jugendorchestern, ferner zur Mitwirkung bei musikalischen Veranstaltungen, Konzerten und internationalen Jugendmusikwettbewerben eingeladen werden. Anhang: 1. Kommentare – Häufig gestellte Fragen Entspricht mein Programm den Wettbewerbsregeln? Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Dies wird in der Teilnahmeanmeldung vom Teilnehmer selbst, von einer erziehungsberechtigten Person sowie von der Lehrerin oder dem Lehrer per Unterschrift bestätigt („Die Teilnahmebedingungen und die Entscheidungen der Jury werden anerkannt“). Die Regelkonformität unterliegt auf jeder Wettbewerbsebene einer eigenen Prüfung. Die Tatsache, dass z.B. die Einbeziehung eines bestimmten Werks im Regionalwettbewerb nicht beanstandet wurde, bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieses auch auf der nächsthöheren Wettbewerbsebene zugelassen wird. Eine Nachfrage ist beim Regional-, Landes- oder Bundeswettbewerb erforderlich. In Fällen, die auf sehr unterschiedliche Weise ausgelegt werden können, wird der Regionaloder Landesausschuss sich dann mit der Bundesgeschäftsstelle in Verbindung setzen, um eine durchgängig verbindliche Aussage machen zu können. Darüber hinaus unterliegt die Programmauswahl aber auch einem gewissen Ermessensspielraum. So kann es vorkommen, dass Vortragswerke zwar formal den Bedingungen entsprechen, aber dem Geist der Ausschreibung dennoch nicht folgen. So gibt es z.B. im Bereich der Kategorien „Duo: Klavier und ein Streich-, Blechblas- oder Holzblasinstrument“ viele Werke, die zwar formal als Duo bezeichnet werden können, in denen der Komponist das Augenmerk aber so stark auf eines der beiden Instrumente (meist das Melodieinstrument) legte, dass von gleichberechtigter Kammermusik nicht mehr die Rede sein kann. Die Jury wird dies in den meisten Fällen in ihre Bewertung einfließen lassen, weshalb von der Auswahl derartiger Werke abzuraten ist. 33

- Stiftung „<strong>Jugend</strong> <strong>musiziert</strong> Niedersachsen“, Teilnahme an<br />

einem Meisterkurs<br />

Eine Verpflichtung zur Vergabe der ausgeschriebenen Sonderpreise<br />

besteht nicht.<br />

Preisträger können zu ihrer weiteren Förderung in das Bundesjugendorchester<br />

und in die Landesjugendorchester, die Deutsche Streicherphilharmonie,<br />

zum Deutschen Kammermusikkurs “<strong>Jugend</strong> <strong>musiziert</strong>“ und zu<br />

Kammermusikkursen auf Landesebene, ebenso zu weiteren nationalen<br />

und internationalen Einrichtungen wie Musik-Camps, Ferienlagern und<br />

<strong>Jugend</strong>orchestern, ferner zur Mitwirkung bei musikalischen Veranstaltungen,<br />

Konzerten und internationalen <strong>Jugend</strong>musikwettbewerben<br />

eingeladen werden.<br />

Anhang:<br />

1. Kommentare – Häufig gestellte Fragen<br />

Entspricht mein Programm den Wettbewerbsregeln?<br />

Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln liegt in der Verantwortung<br />

des Teilnehmers. Dies wird in der Teilnahmeanmeldung vom Teilnehmer<br />

selbst, von einer erziehungsberechtigten Person sowie von der Lehrerin<br />

oder dem Lehrer per Unterschrift bestätigt („Die Teilnahmebedingungen<br />

und die Entscheidungen der Jury werden anerkannt“).<br />

Die Regelkonformität unterliegt auf jeder Wettbewerbsebene einer<br />

eigenen Prüfung. Die Tatsache, dass z.B. die Einbeziehung eines<br />

bestimmten Werks im Regionalwettbewerb nicht beanstandet wurde,<br />

bedeutet nicht zwangsläufig, dass dieses auch auf der nächsthöheren<br />

Wettbewerbsebene zugelassen wird. Eine Nachfrage ist beim Regional-,<br />

Landes- oder Bundeswettbewerb erforderlich. In Fällen, die auf sehr<br />

unterschiedliche Weise ausgelegt werden können, wird der Regionaloder<br />

Landesausschuss sich dann mit der Bundesgeschäftsstelle in<br />

Verbindung setzen, um eine durchgängig verbindliche Aussage machen<br />

zu können.<br />

Darüber hinaus unterliegt die Programmauswahl aber auch einem<br />

gewissen Ermessensspielraum. So kann es vorkommen, dass Vortragswerke<br />

zwar formal den Bedingungen entsprechen, aber dem Geist<br />

der Ausschreibung dennoch nicht folgen. So gibt es z.B. im Bereich der<br />

Kategorien „Duo: Klavier und ein Streich-, Blechblas- oder Holzblasinstrument“<br />

viele Werke, die zwar formal als Duo bezeichnet werden<br />

können, in denen der Komponist das Augenmerk aber so stark auf eines<br />

der beiden Instrumente (meist das Melodieinstrument) legte, dass von<br />

gleichberechtigter Kammermusik nicht mehr die Rede sein kann. Die<br />

Jury wird dies in den meisten Fällen in ihre Bewertung einfließen lassen,<br />

weshalb von der Auswahl derartiger Werke abzuraten ist.<br />

33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!