Auschreibung für "Jugend musiziert 2013"

Auschreibung für "Jugend musiziert 2013" Auschreibung für "Jugend musiziert 2013"

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12. Mehrfachteilnahme 12.1 In der Solowertung kann sich jeder Teilnehmende innerhalb eines Wettbewerbsjahres nur einmal mit dem gleichen Instrument beteiligen. 12.2 Begleitpartner können beliebig oft teilnehmen. 12.3 In der Ensemblewertung können Teilnehmende innerhalb eines Wettbewerbsjahres mit dem gleichen Instrument in derselben Kategorie höchstens zweimal teilnehmen. Alle Spielpartner im zweiten Ensemble müssen andere Teilnehmende sein als im ersten Ensemble. 13. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die für das Spielprogramm des Wettbewerbs benötigten Instrumente (ausgenommen Klavier und Orgel) vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Bei den vom Veranstalter bereitgestellten Instrumenten sind Einwendungen gegen Art und Beschaffenheit ausgeschlossen. 14. Die für die Teilnahme am Regional-, Landes- und Bundeswettbewerb entstehenden Fahrtkosten sowie die Kosten für Aufenthalt, Begleitpersonen usw. können nicht erstattet werden und sind von den Teilnehmenden bzw. den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen. 15. Den Teilnehmenden des Bundeswettbewerbs wird nach Möglichkeit eine kostengünstige Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung bereitgestellt; ein Anspruch hierauf besteht nicht. 16. Preisträgerinnen und Preisträger sind verpflichtet in Abschlussveranstaltungen der jeweiligen Wettbewerbsphasen mitzuwirken, sofern sie dazu aufgefordert werden. Ein Anspruch, in Abschlussveranstaltungen vorgestellt zu werden, besteht jedoch nicht. 17. Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Wettbewerbe "Jugend musiziert" entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für das Musikinstrument der Wettbewerbsteilnehmenden. 18. "Jugend musiziert" als öffentlicher Wettbewerb "Jugend musiziert" ist der große musikalische Jugendwettbewerb, der Jahr für Jahr Tausende von jungen Musikerinnen und Musikern zu herausragenden künstlerischen Leistungen motiviert. Er ist eine Bühne für viele, die als Solisten oder im Ensemble ihr musikalisches Können in der Öffentlichkeit und einer fachkundigen Jury präsentieren. Der Wettbewerb wird vom Veranstalter und der Presse audiovisuell begleitet und in den Medien (TV, Funk, Print und Online) vorgestellt und gezeigt. Die Ausschreibung der Wertungskategorien motiviert die Teilnehmenden und bietet ihnen musikalische Herausforderung, künstlerische Standortbestimmung und Orientierung durch den direkten Vergleich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, und nicht zuletzt daraus erwachsen persönliche Erfolgserlebnisse. Wesensbestandteil von "Jugend musiziert" ist der öffentliche Vergleich. Seinem kulturellen Bildungsauftrag der künstlerischen und musikalischen Standortbestimmung der Teilnehmenden sowie der pädagogischen Orientierung durch Vergleich kann der Wettbewerb nur gerecht werden, wenn die hierfür nötigen Voraussetzungen gegeben sind, als da sind: 8

frei zugängliche Wertungsspiele, öffentliche Veranstaltungszeitpläne sowie Programmhefte mit der Vorspielliteratur und schließlich Ergebnislisten. Für die Durchführung und Organisation des Wettbewerbs ist es notwendig, personenbezogene Daten zu erheben, z.B. zur Berechnung der zugehörigen Wettbewerbsaltersgruppe; davon veröffentlicht werden jedoch nur jene Informationen, die für den Vergleichscharakter erforderlich sind wie Name, Altersgruppen, Instrument, Ergebnis. 19. Unterrichtung nach § 4 Abs. 3 BDSG Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten des Teilnehmenden am Wettbewerb „Jugend musiziert“ erhoben werden. Personenbezogene Daten sind hierbei Name, Alter bzw. Jahrgang, Wohnort, Instrument, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Teilnehmenden. Diese Daten werden von den durchführenden Trägern und Organisationen auf Regional-, Landes- oder Bundesebene erhoben, verarbeitet und genutzt, um den Wettbewerb „Jugend musiziert“ zu organisieren. Die Daten können sowohl online (Internet, E-Mail) als auch offline (z. B. Printprodukte) und in anderen Medien zu Zwecken der Kommunikation, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Dokumentation und der Organisation des Wettbewerbs (z. B. Ergebnislisten und Zeitpläne für Teilnehmende) veröffentlicht werden. Die erhobenen Daten werden ausschließlich an offizielle Partner übermittelt; dies sind die Träger und Organisatoren des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ auf Regional-, Landes- und Bundesebene sowie die Förderer und Medienpartner des Wettbewerbs. Soweit der Teilnehmende eine Einwilligung gemäß § 4 a des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) oder eine Einwilligung nach Maßgabe der Datenschutzgesetze der Länder erteilt hat, kann diese jederzeit widerrufen werden. 20. Einverständniserklärung des Teilnehmenden Ich bin damit einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert“ aufgenommene Fotos, Musik- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Durchführung des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Musikrates und der den Wettbewerb durchführenden Träger und Organisatoren auf Regional-, Landes und Bundesebene erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten und Fotos sowie Musik- und Filmaufnahmen können auch online (z. B. Internet, E-Mail), offline (z. B. Printmedien, Ton- und Bildtonträger) und in anderen Medien (z. B. Radio) zu Zwecken der Werbung für den Wettbewerb, zur Kommunikation und zur Dokumentation des Wettbewerbs sowie zur Organisation des Wettbewerbs veröffentlicht werden. Die erhobenen Daten werden ausschließlich an offizielle Partner zur Verwendung im oben stehenden Umfang übermittelt; dies sind die Träger und Organisatoren des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ auf Regional-, Landes- und Bundesebene, sowie die Förderer und Medienpartner des Wettbewerbs. Dieses Einverständnis gilt für alle Wettbewerbsebenen. Die datenschutzrechtliche Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. 9

12. Mehrfachteilnahme<br />

12.1 In der Solowertung kann sich jeder Teilnehmende innerhalb eines<br />

Wettbewerbsjahres nur einmal mit dem gleichen Instrument beteiligen.<br />

12.2 Begleitpartner können beliebig oft teilnehmen.<br />

12.3 In der Ensemblewertung können Teilnehmende innerhalb eines<br />

Wettbewerbsjahres mit dem gleichen Instrument in derselben Kategorie<br />

höchstens zweimal teilnehmen. Alle Spielpartner im zweiten Ensemble<br />

müssen andere Teilnehmende sein als im ersten Ensemble.<br />

13. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die<br />

<strong>für</strong> das Spielprogramm des Wettbewerbs benötigten Instrumente (ausgenommen<br />

Klavier und Orgel) vom Veranstalter zur Verfügung gestellt<br />

werden. Bei den vom Veranstalter bereitgestellten Instrumenten sind<br />

Einwendungen gegen Art und Beschaffenheit ausgeschlossen.<br />

14. Die <strong>für</strong> die Teilnahme am Regional-, Landes- und Bundeswettbewerb<br />

entstehenden Fahrtkosten sowie die Kosten <strong>für</strong> Aufenthalt, Begleitpersonen<br />

usw. können nicht erstattet werden und sind von den Teilnehmenden<br />

bzw. den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.<br />

15. Den Teilnehmenden des Bundeswettbewerbs wird nach Möglichkeit<br />

eine kostengünstige Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung bereitgestellt;<br />

ein Anspruch hierauf besteht nicht.<br />

16. Preisträgerinnen und Preisträger sind verpflichtet in Abschlussveranstaltungen<br />

der jeweiligen Wettbewerbsphasen mitzuwirken, sofern sie<br />

dazu aufgefordert werden. Ein Anspruch, in Abschlussveranstaltungen<br />

vorgestellt zu werden, besteht jedoch nicht.<br />

17. Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht <strong>für</strong> Personen- und Sachschäden,<br />

die im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Wettbewerbe<br />

"<strong>Jugend</strong> <strong>musiziert</strong>" entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters<br />

kein Versicherungsschutz <strong>für</strong> das Musikinstrument der Wettbewerbsteilnehmenden.<br />

18. "<strong>Jugend</strong> <strong>musiziert</strong>" als öffentlicher Wettbewerb<br />

"<strong>Jugend</strong> <strong>musiziert</strong>" ist der große musikalische <strong>Jugend</strong>wettbewerb, der<br />

Jahr <strong>für</strong> Jahr Tausende von jungen Musikerinnen und Musikern zu herausragenden<br />

künstlerischen Leistungen motiviert. Er ist eine Bühne <strong>für</strong><br />

viele, die als Solisten oder im Ensemble ihr musikalisches Können in der<br />

Öffentlichkeit und einer fachkundigen Jury präsentieren. Der Wettbewerb<br />

wird vom Veranstalter und der Presse audiovisuell begleitet und in<br />

den Medien (TV, Funk, Print und Online) vorgestellt und gezeigt.<br />

Die Ausschreibung der Wertungskategorien motiviert die Teilnehmenden<br />

und bietet ihnen musikalische Herausforderung, künstlerische Standortbestimmung<br />

und Orientierung durch den direkten Vergleich mit den<br />

anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, und nicht zuletzt daraus<br />

erwachsen persönliche Erfolgserlebnisse.<br />

Wesensbestandteil von "<strong>Jugend</strong> <strong>musiziert</strong>" ist der öffentliche Vergleich.<br />

Seinem kulturellen Bildungsauftrag der künstlerischen und musikalischen<br />

Standortbestimmung der Teilnehmenden sowie der pädagogischen<br />

Orientierung durch Vergleich kann der Wettbewerb nur gerecht werden,<br />

wenn die hier<strong>für</strong> nötigen Voraussetzungen gegeben sind, als da sind:<br />

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