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Landtag Brandenburg P-SBER 5/6 5. Wahlperiode Sonderausschuss BER Protokoll 6. öffentliche Sitzung 19. August 2013 Potsdam - Haus des Landtages 15.30 Uhr bis 17.40 Uhr Vorsitz: Klara Geywitz Protokoll: Susanne Reeker/Solveig Herrmannsen Anwesende Ausschussmitglieder: Gregor Beyer (FDP) stellvertretend Dr. Andreas Bernig (DIE LINKE) Rainer Genilke (CDU) Klara Geywitz (SPD) Christian Görke (DIE LINKE) Martina Gregor-Ness (SPD) Axel Henschke (DIE LINKE) Ralf Holzschuher (SPD) stellvertretend Michael Jungclaus (GRÜNE/B90) Ingo Senftleben (CDU) Datum der Ausgabe: 05.11.2013
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Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6<br />
5. Wahlperiode<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong><br />
Protokoll<br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong><br />
19. August 2013<br />
Potsd<strong>am</strong> - Haus <strong>des</strong> Landtages<br />
15.30 Uhr bis 17.40 Uhr<br />
Vorsitz:<br />
Klara Geywitz<br />
Protokoll:<br />
Susanne Reeker/Solveig Herrmannsen<br />
Anwesende<br />
Ausschussmitglieder:<br />
Gregor Beyer (FDP)<br />
stellvertretend Dr. Andreas Bernig (DIE LINKE)<br />
Rainer Genilke (CDU)<br />
Klara Geywitz (SPD)<br />
Christian Görke (DIE LINKE)<br />
Martina Gregor-Ness (SPD)<br />
Axel Henschke (DIE LINKE)<br />
Ralf Holzschuher (SPD)<br />
stellvertretend Michael Jungclaus (GRÜNE/B90)<br />
Ingo Senftleben (CDU)<br />
Datum der Ausgabe: 05.11.2013
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 2<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Tagesordnung:<br />
1. Protokollkontrolle<br />
2. Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung über die <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Aufsichtsrates der FBB<br />
GmbH <strong>am</strong> 1<strong>6.</strong> August 2013<br />
3. Sachstand zum baulichen Zustand und zum Baufortschritt<br />
4. Informationen zur finanziellen Situation der Flughafengesellschaft<br />
5. Sachstand zur Realisierung <strong>des</strong> Schallschutzprogr<strong>am</strong>ms <strong>am</strong> <strong>BER</strong>/Abschluss<br />
der Vereinbarung/Lüftertechnik<br />
<strong>6.</strong> Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung zu den Verhandlungen mit dem Bund und dem<br />
Land Berlin zum Nachtflugverbot<br />
7. Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland wegen der Flugrouten <strong>des</strong> Flughafens <strong>BER</strong><br />
(hierzu wird anwesend sein: Herr Münz, Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau<br />
und Stadtentwicklung)<br />
8. Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung zur Luftverkehrsprognose<br />
9. Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung zum Thema Schwarzarbeit <strong>am</strong> Flughafen <strong>BER</strong><br />
(hierzu: schriftlicher Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung angefragt)<br />
10. Sonstiges<br />
10.1 Kurzer Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf<br />
die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg<br />
10.2 Weitere <strong>Sitzung</strong>splanung <strong>des</strong> Ausschusses für das 2. Halbjahr 2013<br />
10.3 Weiterer Umgang mit den Aufsichtsratsprotokollen, die <strong>am</strong> 10. April 2013<br />
übergeben worden sind
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 3<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Festlegungen:<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung:<br />
Der Sonderausschuss beschließt die Tagesordnung einstimmig.<br />
Zu TOP 1:<br />
Der Sonderausschuss bestätigt einstimmig das Protokoll der 5. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Sonderausschusses</strong><br />
<strong>BER</strong> <strong>am</strong> 17. Juni 2013.<br />
Zu TOP 5:<br />
Die FBB GmbH sichert zu, die Vereinbarung zwischen der FBB und den Bürgermeistern<br />
zum Thema Schallschutz dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.<br />
Zudem stimmt der Sonderausschuss <strong>BER</strong> dem Antrag <strong>des</strong> fraktionslosen Abgeordneten<br />
Schulze auf Rederecht nach § 79 Absatz 2 Geschäftsordnung <strong>des</strong> Landtages<br />
Brandenburg (GOLT) zu.<br />
Zu TOP 8:<br />
Der Ausschuss verständigt sich darauf, über den weiteren Beratungsverlauf zum<br />
Thema Luftverkehrsprogose nach deren Vorlage zu beraten.<br />
Zu TOP 9:<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung wird gebeten, zu dem Thema ‚Schwarzarbeit‘ die ausstehenden<br />
Zahlen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> für das Jahr 2013 und die Anzahl der an andere Hauptzollämter<br />
versendeten Kontrollmitteilungen nachzureichen (vgl. Anlage 4).<br />
Zu TOP 10.1:<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung sichert zu, die konkreten Fakten zu der Übertragung der Zuständigkeiten<br />
auf die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg<br />
nachzureichen (vgl. Anlage 5).<br />
Zu TOP 10.2:<br />
Der Sonderausschuss <strong>BER</strong> beschließt, die <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong> 1<strong>6.</strong> September 2013 ausfallen<br />
zu lassen und statt<strong>des</strong>sen einen Vor-Ort-Termin auf dem Flughafengelände durchzuführen.<br />
Über die genauen Modalitäten, insbesondere hinsichtlich der Begleitung von<br />
Medienvertretern müsse sich noch abschließend verständigt werden.<br />
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die <strong>Sitzung</strong> vom 28. Oktober 2013 auf den<br />
4. November 2013 zu verschieben.<br />
Die Ausschussmitglieder verständigen sich sodann einstimmig darauf, die <strong>Sitzung</strong><br />
<strong>am</strong> 1<strong>6.</strong> Dezember 2013 als auswärtige <strong>Sitzung</strong> in Schulzendorf durchzuführen.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 4<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Zu TOP 10.3:<br />
Die Ausschussmitglieder stellen fest, dass die bereits vorliegenden Aufsichtsratsprotokolle<br />
zur Einsicht noch weiter bei der Landtagsverwaltung verbleiben sollen, da<br />
noch Einsichtsbedarf besteht.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 5<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Aus der Beratung:<br />
Die Vorsitzende begrüßt die Anwesenden ganz herzlich zur <strong>6.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Sonderausschusses</strong><br />
<strong>BER</strong>. Sie bemerkt, dass die Tagesordnung den Ausschussmitgliedern<br />
zugegangen sei und fragt, ob es zu der vorliegenden Tagesordnung Bemerkungen<br />
oder Hinweise gebe. Da dies nicht der Fall sei, wolle sie die Tagesordnung abstimmen.<br />
Sie stellt fest, dass die Abstimmung das folgende Ergebnis habe:<br />
Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen<br />
10 0 0<br />
Zu TOP 1:<br />
Protokollkontrolle<br />
Die Vorsitzende fragt, ob es Anmerkungen zu dem Protokoll der 5. <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Sonderausschusses</strong> <strong>BER</strong> gebe. Sie stellt fest, dass es keine Anmerkungen gebe und<br />
bat um das Handzeichen, wenn dem vorliegenden Protokoll zugestimmt werden könne.<br />
Sie berichtet, dass die Abstimmung das folgende Ergebnis habe:<br />
Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen<br />
10 0 0<br />
Zu TOP 2:<br />
Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung über die <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Aufsichtsrates<br />
der FBB GmbH <strong>am</strong> 1<strong>6.</strong> August 2013<br />
Ministerpräsident Platzeck erklärt eingangs, dass der Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung<br />
gesplittet werden müsse, weil er nur bei einem Teil der <strong>Sitzung</strong> anwesend und Aufsichtsratsvorsitzender<br />
gewesen sei und bei dem anderen Teil dann nicht mehr. Sie<br />
hätten im ersten Teil der <strong>Sitzung</strong> nochmal die Kündigung von Professor Dr. Schwarz<br />
besprochen. Die Kündigung sei fristlos mit Schreiben vom 24. Juni 2012 erfolgt. Professor<br />
Dr. Schwarz habe der Kündigung widersprochen. Eine Klage sei bis dato aber<br />
noch nicht eingegangen. Derzeit werde die Vorgehensweise für die Geltendmachung<br />
möglicher Schadensersatzansprüche diskutiert. Verjährungsgefahren bestünden in<br />
den nächsten Jahren nicht.<br />
Sie hätten dann die allgemeine Lage der FBB auf der Basis <strong>des</strong> Berichts der Geschäftsleitung<br />
diskutiert. Es hätte einen ausführlichen Bericht über die Lage gegeben.<br />
Das operative Geschäft verlaufe ausgesprochen gut. Das müsse man an dieser<br />
Stelle auch nochmal sagen. Die Passagierzahlen seien auch im 2. Quartal 2013 gestiegen.<br />
Die Berliner Flughäfen seien die einzigen relevanten Flughäfen <strong>am</strong> Netz, die<br />
ein Wachstum in Deutschland verzeichneten. Das Halbjahresergebnis der FBB liege<br />
über Plan.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 6<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Die Liquidität sei unter der Maßgabe, dass 450 Millionen zugeführt würden, bis Ende<br />
2013 gesichert. Das sei deutlich weniger als noch vor einiger Zeit gedacht. Die<br />
Ertüchtigung von Tegel und auch Schönefeld, die Maßnahmen, die auch hier besprochen<br />
worden seien, sollten weitgehend bis Ende <strong>des</strong> Jahres umgesetzt und<br />
durchgeführt sein. Die Bestandsaufnahme, das habe man bereits den Medien entnehmen<br />
können, sei abgeschlossen. Die Ergebnisse würden ausgewertet und in die<br />
Ges<strong>am</strong>tkonzeption zur Inbetriebnahme <strong>des</strong> <strong>BER</strong> einfließen. Das werde das Thema<br />
der nächsten Wochen und Monate sein. Die Ges<strong>am</strong>tkonzeption würde auch Überlegungen<br />
zu einer möglichen Teilinbetriebnahme beinhalten.<br />
Zu der Sanierung der Nordbahn werde es nochmal ein Gutachten geben, welches<br />
das vorliegende Gutachten verifiziere. Er wolle mal untechnisch sagen: „Da scheint<br />
sich Gutes zu tun.“ Es sehe so aus, dass der Unterbau der Nordbahn, der <strong>am</strong> meisten<br />
Zeit gekostet hätte oder kosten würde, wenn er denn ausgekoffert und rekonstruiert<br />
werden müsste, auch für die nächsten Jahrzehnte standfähig sei, sodass wahrscheinlich<br />
sowohl von der Kostenfrage als auch von der Zeitfrage her, die diese Sanierung<br />
in Anspruch nehmen würde, wesentlich günstigere Aussagen möglich seien<br />
als noch vor Kurzem gedacht.<br />
Sie hätten dann die Sachstände „Schallschutz“ und „Pier Nord“ diskutiert. Da er ab<br />
diesem Zeitpunkt nicht mehr anwesend gewesen sei, bäte er Minister Dr. Markov,<br />
fortzufahren.<br />
Der Vollständigkeit halber wolle er noch sagen, dass er den Aufsichtsratsvorsitz, das<br />
Mandat abgegeben habe und er nicht mehr Mitglied <strong>des</strong> Aufsichtsrates sei.<br />
Minister Dr. Markov ergänzt zur Teilinbetriebnahme Pier Nord, dass der Aufsichtsrat<br />
über das von der Geschäftsführung vorgeschlagene Konzept debattiert habe. Die<br />
FBB könne jetzt beim Bauordnungs<strong>am</strong>t die entsprechenden notwendigen Bauanträge,<br />
die für diese Teilinbetriebnahme und zeitweiligen Umbau <strong>des</strong> Piers Nord notwendig<br />
seien, einreichen. Sie dürfe nicht parallel dazu mit dem Bau beginnen, sondern<br />
es seien die Entscheidungen <strong>des</strong> Bauordnungs<strong>am</strong>tes abzuwarten. Wenn die Entscheidung<br />
<strong>des</strong> Bauordnungs<strong>am</strong>tes gefällt sei, ginge es erst wieder in den Aufsichtsrat<br />
und dann werde der Aufsichtsrat darüber befinden, ob das gemacht werde oder<br />
nicht. Zum Thema Schallschutz gebe es ja einen gesonderten Tagesordnungspunkt,<br />
sodass er vorschlage, dass er unter diesem Tagesordnungspunkt hierüber berichte.<br />
Der Abgeordnete Genilke (CDU) fragt, ob er den Finanzminister richtig verstanden<br />
habe, dass, nachdem das Thema „Teilinbetriebnahme“ jetzt im Aufsichtsrat offensichtlich<br />
nur behandelt, aber noch nicht entschieden worden sei, noch einmal die<br />
Bauaufsichtsbehörde beteiligt würde und nach deren Votum sich dann noch einmal<br />
der Aufsichtsrat d<strong>am</strong>it befassen werde.<br />
Minister Dr. Markov führt aus, dass die Bauaufsichtsbehörde noch nicht eingeschaltet<br />
sei. Der Aufsichtsrat habe der Geschäftsführung sein Einverständnis gegeben,<br />
jetzt die entsprechenden Anträge beim Bauordnungs<strong>am</strong>t zu stellen. Wenn diese Anträge<br />
dann gestellt seien und das Bauordnungs<strong>am</strong>t entschieden habe, dann gehe<br />
der Vorgang wieder zurück in den Aufsichtsrat.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 7<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Es sei ja möglich, dass das Bauordnungs<strong>am</strong>t viele Auflagen erteile oder auch nicht,<br />
dass sich der Zeitablauf nach hinten schiebe oder nicht, dass möglicherweise mit<br />
einer Genehmigung mit zusätzlichen Auflagen die Kosten stiegen oder nicht. Der<br />
Aufsichtsrat werde sich dieses dann nochmal auf die Tagesordnung setzen und dann<br />
eine Entscheidung fällen. Bis zu dieser Entscheidung werde nicht mit dem Umbau<br />
begonnen.<br />
Der Abgeordnete Genilke (CDU) erklärt, dass er jetzt einfach mal den Ablauf so<br />
nachzeichne, wie er ihn sehe. Vielleicht könne der Finanzminister dann im Nachhinein<br />
noch einmal erklären, was an dieser Sichtweise gegebenenfalls nicht stimme.<br />
Es werde jetzt also bei der Bauaufsicht der Antrag auf Umbau <strong>des</strong> Nordpiers eingereicht.<br />
Herr Loge, der zuständige Landrat <strong>des</strong> Landkreises Dahme-Spreewald, habe<br />
davon gesprochen, dass er im günstigsten Fall dafür drei Monate brauche. Das hieße<br />
für ihn, dass in der Aufsichtsratssitzung im Dezember, vielleicht auch Ende November,<br />
der Aufsichtsrat letztlich darüber entscheiden werde, ob der Umbau stattfinde<br />
oder nicht. Er unterstelle einmal, dass der Aufsichtsrat dann entscheide, dass der<br />
Umbau zustande komme. Dann stünde ein dreimonatiger Umbau ins Haus, das heiße,<br />
dass man mit der Teileröffnung frühestens im März 2014 fertig sein werde. Dann<br />
müsse dieser Teilbetrieb oder diese Teileröffnung vermutlich ein halbes Jahr funktionieren,<br />
um dann dieses Nordpier wieder zurückzubauen, weil man ja diese Deadline<br />
18. Februar 2015 habe, an der dieses Nordpier nach der alteingereichten Baugenehmigung<br />
funktionstüchtig erstellt werden müsse, wenn man nicht vor dem Problem<br />
stehen wolle, dass man eine komplett neue Baugenehmigung bräuchte. Er frage daher<br />
den Finanzminister, ob es aus seiner Sicht als Aufsichtsratsmitglied und auch als<br />
Finanzminister wirklich sinnvoll sei, für dann 5 Milliarden Euro 5 Flüge zu ermöglichen,<br />
wobei jetzt in Berlin 500 Flügen <strong>am</strong> Tag stattfänden. D<strong>am</strong>it habe er ernsthaft<br />
seine Probleme. Er habe das auch schon dieser Tage zu dem Bürgermeister seiner<br />
Heimatstadt Finsterwalde gesagt, wenn dieser so etwas vorschlagen würde, dann<br />
würden sie alle sagen „5 setzen“.<br />
Minister Dr. Markov erwidert, dass er anfange und dann werde Herr Bretschneider<br />
ergänzen.<br />
Er sage deutlich, dass er nie von einer Teileröffnung spreche. Es sei keine Teileröffnung.<br />
Es sei eine Teilinbetriebnahme. Das sei ein Riesenunterschied. Darauf lege er<br />
auch ganz großen Wert. Das Nordpier sei ein Gebäude, was umgerüstet werden solle<br />
und die Umrüstung solle nach Abschluss der Erprobung auch wieder zurückgerüstet<br />
werden. Und demzufolge werde es nicht so eröffnet, wie es während der Inbetriebnahme<br />
sei.<br />
Zudem könne er nicht sagen, weil er dies einfach nicht wisse, wie lange das Bauordnungs<strong>am</strong>t<br />
benötige, um die entsprechenden Genehmigungen zu erteilen. Demzufolge<br />
werde er sich jetzt nicht darauf kaprizieren, wann etwas abgeschlossen sein werde.<br />
Das werde man sehen. Das Bauordnungs<strong>am</strong>t werde sich die Zeit nehmen, die es<br />
brauche. Und wenn dann die Genehmigung vorliege, dann werde nochmal im Aufsichtsrat<br />
entschieden. Und das müsse man wirklich abwarten.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 8<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Das was <strong>am</strong> Pier Nord bei der Teilinbetriebnahme gemacht und geprüft werden solle<br />
und ob es Sinn mache, dazu werde sich nachher die Geschäftsführung detailliert äußern.<br />
Er wolle abschließend aber noch bemerken, dass die Flugzeuge von der Nordbahn<br />
fliegen. Dies sei kein Versuch, da es für die Südbahn noch gar keine Genehmigung<br />
gebe. Die Flugzeuge würden jetzt von der Nordbahn fliegen und sie flögen<br />
auch bei der Teilinbetriebnahme von der Nordbahn. Es ginge in der Öffentlichkeit<br />
manchmal ein bisschen durcheinander, da einige glaubten, dass für die Erprobung<br />
separat Flugzeuge dann von der Südbahn flögen. Dies täten sie nicht.<br />
Staatssekretär Bretschneider (Staatskanzlei) ergänzt zu den baurechtlichen Problemen,<br />
die zu entscheiden und zu beantragen seien, dass sich hier im Grunde drei<br />
baurechtliche Stränge kreuzten. Das eine sei die endgültige baurechtliche Herstellung<br />
<strong>des</strong> ursprünglich beantragten Zustan<strong>des</strong>. Das andere seien Teilgenehmigungen<br />
zur Änderung <strong>des</strong> ursprünglich beantragten baurechtlichen Zustan<strong>des</strong> im Hinblick auf<br />
den Endausbau. Und dann seien es Anträge zu dieser Zwischennutzung, die die<br />
Flughafengesellschaft vorhabe. Die letztgenannten Anträge seien zwar Anträge nach<br />
dem Bauordnungsrecht, dürften aber im Wesentlichen Nutzungsfragen betreffen und<br />
nicht bauliche Fragen im engeren Sinne. Diese seien aber gleichwohl nicht unproblematisch,<br />
weil es hier um die ganzen Sicherheitsaspekte gehe, die die Lenkung von<br />
Verkehrsströmen, die auf der einen Seite sicherheitsüberprüft seien, und solchen, die<br />
auf der anderen Seite nicht sicherheitsüberprüft seien. Und wie man diese drei baurechtlichen<br />
Verfahren nebeneinander oder parallel oder mit Zwischenergebnissen<br />
führe, sei noch nicht abschließend geklärt. Eine Variante, die durch die Medien gegangen<br />
sei, sei, dass man zum Zeitpunkt 2000 X den Zwischennutzungszustand zurückführen<br />
müsse, um diesen Termin Februar, oder wann es sei, 2015 nicht zu beschädigen.<br />
Das sei aber nur eine baurechtliche Möglichkeit.<br />
Eine andere, jedenfalls theoretische Möglichkeit, die noch nicht zu Ende geprüft sei,<br />
sei die, ob man diese baurechtliche Abnahme <strong>des</strong> Endzustan<strong>des</strong> auch im Rahmen<br />
dieser Zwischennutzung herbeiführen könne. Das sei aber hochkompliziert. Er wolle<br />
auch überhaupt nicht vorgreifen, zu welchem Ergebnis die Bauordnungsbehörde in<br />
ihrer eigenständigen Prüfung komme. Von daher sei es aber ausgesprochen schwierig,<br />
jetzt eine Aussage zur potentiellen Nutzung zu machen. Das, was hier gesagt<br />
worden sei und wie sich der Abgeordnete Genilke das vorgestellt habe, sei ein denkbares<br />
Modell. In der Tat werde man abzuwägen haben und insofern sei dies ja auch<br />
das, was der Aufsichtsrat beschlossen habe, nämlich ein zweiter Durchgang im Aufsichtsrat,<br />
um angesichts der Rechtslage, die man dann kenne, und der Nutzungslaufzeiten,<br />
die man dann auch kenne, zu entscheiden, ob die Investition und die Betriebskosten<br />
in Relation zu den erwarteten Erfolgen stehen.<br />
Der Abgeordnete Görke (DIE LINKE) bemerkt, dass er diese konditionierte Entscheidung<br />
zur vorzeitigen Inbetriebnahme, Teilinbetriebnahme <strong>des</strong> Pier Nord durchaus<br />
nachvollziehen könne. Ihn würden nochmal die konkreten Sachverhalte interessieren.<br />
Es sei kommuniziert worden, dass mit der Teilinbetriebnahme oder mit dem<br />
Probebetrieb ca. 60 bis 66 oder zwei Drittel von Potentialen <strong>des</strong> zukünftigen <strong>BER</strong><br />
beim Betriebsablauf getestet, analysiert und auch nochmal untersucht werden könnten.<br />
Er bitte die Geschäftsführung, ob diese vielleicht nochmal sagen könnte, was<br />
das für konkrete Abläufe seien und welche Effekte man davon erwarte.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 9<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) meint, dass man das Thema auch ein Stückchen entmystifizieren müsse,<br />
was da mit dem Pier Nord gemacht werden solle. Die Abgeordneten wüssten,<br />
dass sie den Flughafen in mehrere Module aufgeteilt hätten: Pier Nord, Pier Süd, das<br />
Fluggastgebäude sei das Hauptpier. Sie hätten die Betriebsgebäude als einen Komplex,<br />
den sie da besonders verfolgten, gemacht. Sie hätten den Bahnhof als einen<br />
Komplex und dann die Verkehrsgebäude, wie Parkhäuser und was dazugehöre. Zusätzlich<br />
gebe es noch ein Modul, das sie das kritische Thema Brandmelde- und Entrauchungsanlage,<br />
die sie besonders verfolgten. Dass Pier Nord sei aufgrund seiner<br />
Genehmigungsstruktur ein eigenständiges Gebäude. Es sei ein isolierter Bauantrag,<br />
der nachträglich gestellt werde. Es sei vom Fertigstellungsgrad <strong>am</strong> weitesten fortgeschritten.<br />
Das sei es schon immer, von Anbeginn an gewesen. Es werde Ende November/Anfang<br />
Dezember quasi fertig sein. Es werde dann so, wie es in der Zukunft<br />
ganz normal betrieben werden solle, abgenommen und möglichst dann auch vom<br />
Bauordnungs<strong>am</strong>t bestätigt.<br />
Die FBB sage inzwischen, dass sie eine Testnutzung machen wolle. Sie hätten darüber<br />
mit Fluggesellschaften gesprochen. Zwei hätten sich da herauskristallisiert. Das<br />
seien Condor und Germanwings. Das sei eine ganz kleine Belastung, die quasi von<br />
der anderen Seites <strong>des</strong> Flughafens hier rüber kommen würde und für die es fast keine<br />
Rolle spiele, auf welcher Seite <strong>des</strong> Flughafens abgeflogen oder abgefertigt werde.<br />
Die Umrüstung von dieser späteren Standardlösung in eine Zwischenlösung für eine<br />
Zwischentestnutzung sei eine Ummöblierung. Da werde nicht gebaut, es gebe keine<br />
Bautätigkeit, sondern da werde die Beschilderung verändert, dort würden Theken<br />
aufgebaut, wo man einchecken könne, da würden zwei Gepäckbänder eingebaut, die<br />
eigentlich später im Hauptpier ständen, aber die sie erst mal nicht ins Hauptpier stellten,<br />
sondern erst mal dort aufbauen würden. Die müssten also nicht extra beschafft<br />
werden, die würden nur vorrübergehend dort aufgebaut. Und sie bräuchten eine Veränderung<br />
der Land- und Luftseite, das hieße, sie bräuchten eine Vorfahrt für Bus und<br />
Taxen. Parkhäuser seien in 120, 150 Metern Laufweite schon voll in Funktion.<br />
Diese Umnutzung müsse in eine Baunutzung gekleidet werden. Es gäbe also drei<br />
Bauanträge, wie Herr Bretschneider schon gesagt habe. Eine sei die Baugenehmigung<br />
für die Vollendung dieses Gebäu<strong>des</strong> mit Sprinkleranlage und all diesen Themen,<br />
also die normale Baugenehmigung, die die FBB um die Veränderungen, die<br />
dort gemacht werden müssten, ergänzen müsse. Eine zweite Baugenehmigung sei<br />
für die Interimsnutzung und eine dritte für eine spätere Rückrüstung. Die Rückrüstung,<br />
das könne man sich vorstellen, die passiere innerhalb einer Woche oder von<br />
vierzehn Tagen. Das sei eigentlich kein Problem. Die Fragen, die jetzt mit dem Bau<strong>am</strong>t<br />
zu klären seien, seien die Bedingungen unter denen das Bau<strong>am</strong>t dies genehmigen<br />
könne. Sie hätten dem Aufsichtsrat in dieser <strong>Sitzung</strong> auch keinen Genehmigungsantrag,<br />
wie immer wieder behauptet würde, vorgelegt, sondern sie hätten aufgrund<br />
der Tatsache, dass sie noch nicht endgültig mit dem Bau<strong>am</strong>t gesprochen hätten,<br />
weil sie die Anträge auch noch nicht hätten, dieses Konzept zu unserem Vorhaben<br />
dem Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Und der Aufsichtsrat habe dieses<br />
zur Kenntnis genommen und wie auch den Umstand, dass sie mit dem Bauordnungs<strong>am</strong>t<br />
darüber zu Ende verhandeln und sprechen müssten. Dies sei klar und dies<br />
sei die Auflage.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 10<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Und wenn auch in der Zwischenzeit keine weiteren, wie auch immer gearteten Hürden,<br />
aufgetreten seien, man wisse ja immer nicht, wer da noch irgendwo etwas habe,<br />
und sie dann grünes Licht hätten, dass das Ganze funktionieren könnte, dann träten<br />
sie wieder an den Aufsichtsrat. Und der Aufsichtsrat habe zugesagt, dass er dann<br />
sehr zeitnah auch entscheiden werde.<br />
Er wolle auch erklären, warum sie das täten. Sie hätten mit Tegel und Schönefeld<br />
zwei sehr „konservative“ Flughäfen. „Konservative“, das sei noch nett ausgedrückt.<br />
Diese seien wirklich sehr alt und mit alter Technik und sehr manuell mit einer Belegschaft<br />
ausgestattet, die auf diese Facilitäten ausgerichtet sei. Sie hätten in Schönefeld<br />
eine völlig neue, völlig andere IT-Anlage. Es sei ein anderer, nach modernsten<br />
Regeln gebauter Flughafen. Man könne nicht davon ausgehen, dass man dort „je<strong>des</strong><br />
Licht“ ausschaltet und da einschaltet und alles sei da in Ordnung. Sie glaubten, dass<br />
es gut und weise sei, dass sie einen Testbetrieb dazwischenschalteten, der es ermögliche,<br />
die Funktionalität <strong>des</strong>sen, was sie zur Funktion <strong>des</strong> Flughafens bräuchten,<br />
hochprozentig zu nutzen.<br />
Für das Pier Nord bräuchten sie ungefähr 65 von 110 IT-Progr<strong>am</strong>me, die sie nacheinander<br />
quasi scharf schalten würden und dann quasi in ihrer gemeins<strong>am</strong>en Funktionalität<br />
nutzen könnten. Um das Pier Nord zu betreiben, müssten sie von den<br />
zehn Betriebsgebäuden, er glaube, acht in Betrieb haben, um den Service für dieses<br />
Pier aufzunehmen. Und dieses Zus<strong>am</strong>menspiel im echten Leben, Flugzeug, Feuerwehr,<br />
Taxen, Gepäck, alle Funktionen müssten da im Kleinen alarmiert werden, um<br />
diesen Betrieb quasi im Echtbetrieb auszuprobieren, also nicht in einer Trockenübung,<br />
sondern richtig im Echtbetrieb durchzuführen. Das sei das Ziel.<br />
Sie wollten das, was sie da vor hätten, zugleich auch dazu nutzen, Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter aus Schönefeld alt und Tegel in einzelnen rotierenden Te<strong>am</strong>s darum<br />
zu bitten, diesen Betrieb zu übernehmen, d<strong>am</strong>it man die Gelegenheit habe, diese<br />
Mitarbeiter auch an ihren neuen Arbeitsplatz, nämlich dem <strong>BER</strong> heranzuführen und<br />
ihnen ihren zukünftigen Wirkungsbereich einschließlich der Sozialräume zu zeigen<br />
und sie dort zu informieren. Dies solle in einem rollierendem System geschehen,<br />
d<strong>am</strong>it möglichst viele Mitarbeiter aus Tegel schon mal zeitlich begrenzt nach Schönefeld<br />
zum <strong>BER</strong> kommen, um dort in der Realität den neuen Flughafen, ihren neuen<br />
Arbeitsplatz zu testen, zu üben und auszuprobieren.<br />
Die FBB glaube, dass sie mit den beiden Airlines, die sich sehr dafür ausgesprochen<br />
hätten, eine sehr gute Partnerschaft zustande bekämen. Man wisse eigentlich, dass<br />
sie kein Risiko eingingen, denn selbst, wenn etwas nicht funktionieren würde, dann<br />
würde das nicht gleich „Chaos-<strong>BER</strong>“ heißen, sondern es wäre ohne Mühe wieder die<br />
Rückkehr auf die andere Seite vom Flughafen in 1400 Meter möglich. Dies werde<br />
keine Probleme oder Stress für die Passagiere oder Gäste, den Kunden bedeuten.<br />
Das Ganze sei relativ einfach zu bewerkstelligen. Sie würden auch erst einmal die<br />
Steuerung dieses Nordpiers als Teil <strong>des</strong> alten Flughafens vorsehen; es würde hier<br />
keine Eröffnung geben, sondern es sei ein technischer Test. Allerdings wollten sie<br />
natürlich nicht für ihre Kunden Germania oder Condor den Eindruck erwecken, dass<br />
sie die „Testkaninchen“ seien. Insofern sei es für diese schon ein wenig Teilbetrieb,<br />
aber für die FBB sei es eben ein technischer Test.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 11<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Die Funktionalität <strong>des</strong>sen, was man <strong>am</strong> <strong>BER</strong> könne. Sie seien der Auffassung, je<br />
früher sie das machen könnten, umso besser sei es, umso mehr Zeit bliebe ihnen,<br />
falls hier Mängel in der hochkomplizierten IT-Anlage und den hochkomplexen Prozessen<br />
seien, die sie da hätten und die sie ausprobieren könnten, um diese zu beheben,<br />
bevor sich diese Mängel weiterentwickelten.<br />
Für sie hieße das, dass sie hier sehr, sehr stark das Inbetriebnahmerisiko reduzierten<br />
und dass sie hier mögliche Terminverzüge von vornherein gar nicht zuließen, sondern<br />
einen frühen Termin absicherten. Er glaube, das sei viel Geld wert, das könne<br />
man gar nicht hoch genug beziffern.<br />
Der Abgeordnete Jungclaus (GRÜNE/B90) sagt, dass er sich jetzt nicht so sehr an<br />
den Worten festhalten wolle, ob das jetzt eine Teileröffnung oder eine Teilinbetriebnahme<br />
sei. Es höre sich an, als ob das auf jeden Fall der teuerste Testlauf der Geschichte<br />
<strong>des</strong> Flughafenbaus werde. Es seien jetzt ziemlich umfangreich die Kriterien<br />
dargestellt worden, die zu dieser Entscheidung geführt hätten. Wenn man diese in<br />
eine Waagschale nehme, auf der einen Seite die Kosten und die Nachteile, die so<br />
eine Teileröffnung mit sich bringe, und auf der anderen Seite die Vorteile, dann habe<br />
die letzte Waagschale beziehungsweise auch die Waagschale auf der einen Seite<br />
dazu geführt, dass die FBB die Entscheidung getroffen habe, dass diese Baugenehmigung<br />
beantragt werden könne. Nur um besser die Entscheidungsprozesse zu verstehen,<br />
würde ihn schon interessieren, was in der anderen Schale, in der anderen<br />
Seite der Waagschale, liege. Inwiefern es da auch einen Überblick gäbe, mit welchen<br />
Kosten das Ganze verbunden sei. Da geisterten ja immer diverse Angaben in der<br />
Presse rum, nur konkret festgemacht erscheine ihm das noch nicht. Wenn man eine<br />
Entscheidung treffen müsse, dann denke er aber, müsse man über den Inhalt beider<br />
Waagschalen informiert sein.<br />
Zweitens wolle er wissen, welche Alternativen es überhaupt gäbe, weil jetzt die Entscheidung<br />
getroffen sei. Die FBB werde den Teilbetrieb machen, letztendlich gäbe es<br />
aber immer Alternativen. Das Wort alternativlos sei ja so ein bisschen das Unwort.<br />
Drittens interessiere ihn, wenn die Entscheidung jetzt noch nicht getroffen worden<br />
sei, ob dann eben diese Teilinbetriebnahme nach Vorlage der Information der Baugenehmigung<br />
beantragt werden solle. An welche Kriterien und an welchen Informationen,<br />
die noch erwartet würden, würde das dann festgemacht. Herr Bretschneider<br />
habe ja schon angesprochen, dass es noch Auflagen geben werde, die da vermutlich<br />
mit verbunden seien. Aber da werde es sicherlich auch noch weitere Kriterien geben,<br />
die dort mit einflossen.<br />
Der Abgeordnete Beyer (FDP) bemerkt, dass er immer wieder fasziniert sei, wie vielfältig<br />
doch die deutsche Sprache sei und für was es alles Synonyme gebe. Eröffnung,<br />
Inbetriebnahme, Testnutzung, Ummöbilierung, da müsse man natürlich höllisch<br />
aufpassen, dass man nicht im Schillerschem Sinne schuldig werde:
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 12<br />
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<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
„Schnell fertig ist die Jugend mit Wort,<br />
das schwer sich handhabt wie <strong>des</strong> Messers Schneide]<br />
Deshalb formuliere er auch ganz präzise. Er habe noch einmal eine Frage an Herrn<br />
Mehdorn. Er habe das im weitesten Sinne verstanden, wobei ihn nochmal interessieren<br />
würde, was man unter dieser Teilinbetriebnahme nun eigentlich konkret verstehen<br />
müsse. Er frage daher, ob das ein kleiner neuer Flughafen sei, der eröffnet werde.<br />
Er frage auch <strong>des</strong>halb, weil in der Berliner Zeitung, das habe ihn sehr verwundert,<br />
zum Beispiel zu lesen gewesen wäre, dass ein Busshuttle von Schönefeld zum<br />
neuen Flughafen quasi eingerichtet werden müsste. Er sei davon ausgegangen,<br />
dass dort sozusagen im übertragenen Sinne ein kleiner Flughafen entstehe mit drei<br />
bis zehn Starts und Landungen in der entsprechenden Passagierzahl.<br />
Das Zweite, was ihn interessieren würde, sei, ob das denn wirklich „die neue Welt“<br />
sei. Er verstehe das so, dass dort jetzt verschiedene technische Einrichtungen hin<br />
gebaut werden sollten, die <strong>am</strong> Schluss dann wieder abgebaut würden. Das sei dann<br />
ja nicht der große neue Flughafen.<br />
Und was ihn ganz besonders interessieren würde, sei, ob das nun wirklich ein Testbetrieb<br />
sei, der aus technischen, fachlichen Gesichtspunkten notwendig werde, weil<br />
der Zustand <strong>am</strong> <strong>BER</strong> mittlerweile baulich so katastrophal sei, dass man sich gar nicht<br />
mehr traue, ohne einen Testbetrieb zu eröffnen oder ob das in der Tat auch ökonomische<br />
Hintergründe habe, dass man eben mit einem Teil <strong>des</strong> Flugbetriebes umziehen<br />
wolle. Das sei für ihn immer noch nicht ganz eingängig geworden.<br />
Der Abgeordnete Senftleben (CDU) merkt an, dass man ja fast behaupten, vermuten<br />
könne, dass zumin<strong>des</strong>t ein Teil der Strategie aufgegangen sei. Man habe ja ein<br />
Wochenende lang in den deutschen Nachrichten, ob in kleineren oder größeren Medien,<br />
ob in den Zeitungen oder in den Nachrichten im Fernsehen gehört, dass - das<br />
Wort korrekt jetzt verwendet - es eine Teilinbetriebnahme <strong>am</strong> <strong>BER</strong> Flughafen Schönefeld<br />
geben werde, was ja nun jahrelang zuvor anders in den Zeitungen gestanden<br />
hätte. Aber von daher könne man ja vermuten, dass das auch ein Konzept sei, mit<br />
anderen Botschaften umzugehen. Und trotzdem, das sei ja auch heute zumin<strong>des</strong>t<br />
der Punkt, sei es natürlich feststellbar, dass es wesentlich mehr Fragen gebe als die<br />
eine Nachricht, die da <strong>am</strong> Wochenende die Runde gemacht hätte.<br />
Er habe weniger eine Frage an Herrn Mehdorn, der ja nun bekannter Weise noch<br />
nicht so lange dabei sei wie die Aufsichtsratsmitglieder aus dem Land Brandenburg.<br />
Diese hätten jahrelang immer erklärt, dass der Flughafen so gut wie fertig sei und<br />
dass so gut wie alle Erkenntnisse auch vorlägen. Und plötzlich höre er, dass man<br />
einen Testlauf, einen Probebetrieb, eine Teilinbetriebnahme mache.<br />
Und <strong>des</strong>halb sei die Frage, was sich aus deren Sicht, aus deren Erkenntnissen heute<br />
anders als noch vor ein, zwei oder drei Jahren darstelle, in der Zeit, wo diese im Aufsichtsrat<br />
mit dabei und der Meinung gewesen seien, das Ganze könne über Nacht<br />
funktionieren.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 13<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Oder andersherum gefragt, ob es deren Ansicht nach Erkenntnisse von anderen<br />
Flughäfen gäbe, die schon eröffnet worden seien, München zum Beispiel und andere,<br />
wo das nicht funktioniert hätte, oder die andere Erfahrungen hätten.<br />
Der Landkreis sei ja nicht ganz unwichtig an dieser Stelle und auch nicht der Landrat<br />
und die Genehmigungsbehörde, die ja nun <strong>des</strong> Öfteren mit ihren Hinweisen dafür<br />
gesorgt hätten, dass man dann von Wünschen bei den Realitäten gelandet sei. Und<br />
wenn ein Landrat sich dazu hinreißen lasse, etwas in der Zeitung zu Genehmigungsfragen<br />
zu sagen, wenn selbst ein Landrat davor warne, der nun auch die Erfahrung<br />
aus einer anderen Genehmigungsplanung habe, dann sei das meistens schon ziemlich<br />
deutlich. Dann sei natürlich die Frage, warum man jetzt erst beginne, er habe das<br />
zumin<strong>des</strong>t so verstanden, mit dem Landkreis, mit der Genehmigungsbehörde zu<br />
sprechen, ob das überhaupt so machbar sei, um dies dann nochmal im Oktober dem<br />
Aufsichtsrat vorzulegen. Die Frage sei also, wie intensiv der Landkreis in diese Pläne<br />
im Vorfeld miteinbezogen gewesen sei.<br />
Er habe auch Herrn Dr. Markov nicht ganz verstanden. Dieser habe gesagt, dass<br />
man kurzfristig darüber debattierte und die FBB jetzt Bauanträge einreichen dürfe.<br />
Seine Frage sei ganz konkret, ob es im Aufsichtsrat, wie es hier auch im Ausschuss<br />
der Fall sei, wenn sie die Tagesordnung beschlössen oder das Protokoll genehmigten,<br />
dazu einen handfesten Beschluss, ob es dazu ein entsprechen<strong>des</strong> Beschlussvotum<br />
der Aufsichtsratsmitglieder gegeben habe oder ob das einfach nur debattiert<br />
worden sei, wie der Finanzminister es gesagt habe.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) antwortet, dass die Abwägung Kosten und Risiken immer eine Abwägungsfrage<br />
sei. Sie wüssten, dass ein Monat Verzug <strong>des</strong> Flughafens sehr, sehr viel<br />
Geld koste. Er glaube, dass sie hier gut beraten seien, wenn sie hier das Risiko reduzierten,<br />
d<strong>am</strong>it es hier nicht zu irgendwelchen Verzögerungen komme, dass sie<br />
mögliche Risiken, wenn sie sie erkennen würden, schon vorher einfangen könnten.<br />
Er glaube auch, dass das einen Geldwert habe, wenn sie hier den Betrieb vorher<br />
aufnähmen. Es sei bei jeder IT-, bei jeder Software, egal in welchem industriellen<br />
Umfeld diese entstehe, immer wieder ein Risiko mit dieser IT umzugehen. Das sei<br />
ein Stückchen try and Error und man könne nie vorher genau sehen, was <strong>am</strong> Ende<br />
geschehe.<br />
Sie seien heute nicht unzufrieden mit ihrer IT, soweit sie das erkennen könnten, aber<br />
sie hätten eben nur ganz wenige Progr<strong>am</strong>me aufgeschaltet und es werde hochinteressant<br />
sein in der Funktionalität. Sie in der Geschäftsleitung glaubten, dass es gut<br />
wäre, nicht wie ihre Vorgänger geglaubt hätten, bis zum Tag X zu arbeiten und dann<br />
innerhalb von einer Nacht alles umzuklappen und dann zu hoffen, dass alles auch<br />
richtig funktioniere. Das könne man sich vornehmen.<br />
Sie würden sich wünschen und das sei auch das Vorgehen, was sie dem Aufsichtsrat<br />
vorgeschlagen hätten, dass sie das Pier Nord noch in diesem Jahr fertig bekommen<br />
könnten, dass da ausreichend Zeit sei, dieses umzumöblieren, nicht umzubauen,<br />
umzumöblieren und dann so einen leichten Testbetrieb zu machen. Dieser leichte<br />
Testbetrieb sei kein neuer Flughafen. Das sei quasi, wenn man so wolle, eine kleine
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 14<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Erweiterung von dem existierenden alten Schönefelder Flughafen. Sie würden auch<br />
nicht einmal den 3-Letter-Code <strong>BER</strong> dafür verwenden, sondern die Flugabfertigung<br />
würde unter dem alten Schönefeld-3-Letter-Code vorgenommen. Sie hätten die<br />
Rückfallposition. Sie seien entspannt, falls irgendetwas passiere, was nicht so sei,<br />
wie es sein sollte. Sie hätten wenig eigenes Risiko, aber die Möglichkeit, viel Erfahrung<br />
zu s<strong>am</strong>meln und Schulung an diesem Betrieb durchzuführen. Es sei kein neuer<br />
Flughafen. Es sei auch keine neue Flughafenbesatzung, lediglich der Abfertigungsbetrieb,<br />
den sie, wie gesagt, durch eine revolvierende Besetzung von Personal aus<br />
Tegel und Schönefeld alt bewältigten, um hier die Leute fit zu machen.<br />
Wenn er die Vokabel „Neue Welt“ benutzt habe, dann heiße das, dass sie natürlich<br />
schon eine neue Technologie hätten. Diese Check-In-Schalter, die da installiert seien,<br />
seien Check-In-Schalter, die später im Mainterminal stehen würden. Wenn sie<br />
über das Gepäcksortierband redeten, werde dieses später im großen Mainterminal<br />
stehen. Die einzige große bauliche Maßnahme sei eine Sprinkleranlage, aber die<br />
bauten sie so oder so ein. Das sei eine Auflage vom Bauordnungs<strong>am</strong>t, die gemacht<br />
worden sei und die jetzt zurzeit gerade gebaut und durchgeführt werde.<br />
Das Fragezeichen sei eben der Genehmigungsbetrieb. Und mit dem Bauordnungs<strong>am</strong>t<br />
über eine Genehmigung zu sprechen, gehe eben erst, wenn sie die Anträge fertig<br />
hätten und die Anträge hätten noch nicht vorher ausfertigt werden können, weil<br />
ihnen Einzelheiten noch nicht so im Detail bekannt gewesen seien.<br />
Er würde noch gerne in eigener Sache etwas anfügen. Sie arbeiteten in der FBB in<br />
einem Umfeld, was gläsern sei. Wenn sie sich etwas überlegten, dann stände das<br />
<strong>am</strong> nächsten Tag in der Bildzeitung. Wahrscheinlich stehe es sogar <strong>am</strong> gleichen Tag<br />
in der Bildzeitung, um das mal ganz deutlich zu sagen. Sie könnten auch nicht mal<br />
einfach so „in die Tüte“ denken. Und natürlich gäbe es in ihrem Kreis bestimmte<br />
Themen, wo sie sagten: „Lass uns mal darüber denken, wie wäre denn diese Idee.“<br />
Dann stehe das in der Bildzeitung und dann käme schon die erste Anfrage. Und<br />
dann werde im Aufsichtsrat gefragt, wie das denn sei. Dann sagten sie im Aufsichtsrat:<br />
„Ja, Pier Nord läuft vor und wir denken darüber nach.“ Sie hätten eine kleine Projektgruppe<br />
von drei, vier Leuten, die trügen jetzt gerade alles zus<strong>am</strong>men. Dabei gehe<br />
es darum, wann sie eigentlich fertig würden, was das eigentlich bedeute und so weiter.<br />
Sie müssten sich erst viele Fragen selbst beantworten, bevor sie überhaupt irgendeinen<br />
draußen fragen könnten. Was sie als Zwischenschritte vorsähen, stände<br />
natürlich auch in Berichten und Protokollen und das lese man in der Zeitung. Jeder<br />
denke, dass sie schon fertig seien. Sie hätten immer gesagt, dass sie irgendwann im<br />
August so weit wären, dass man zu einem Beschluss, einem Beschluss der Geschäftsleitung<br />
kommen könne. Sie müssten doch erst einmal wissen, was sie wollten,<br />
was sie könnten, bevor sie den Aufsichtsrat d<strong>am</strong>it befassten. Und dauernd werde das<br />
Thema so behandelt, als ob sie schon festgelegt seien und August der Termin sei,<br />
der nicht gehalten werde. Sie hätten nie einen Termin genannt.<br />
Sie hätten im August eine Entscheidung treffen wollen. Sie hätten dann die Entscheidung<br />
getroffen, dass man es im März versuchen wolle, und seien dann d<strong>am</strong>it in<br />
den Aufsichtsrat gegangen. Sie würden jetzt das Genehmigungsverfahren durchführen.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 15<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Und wenn innerhalb <strong>des</strong> Genehmigungsverfahrens irgendwelche Showstopper kämen,<br />
dass das alles nicht gehe, dann würden sie das auch nicht machen. Dann seien<br />
sie ein bisschen traurig, weil sie sagen würden, dass das eine vertane Chance<br />
sei.<br />
Man sollte so etwas vorher austesten. So einen Flughafen in Betrieb zu nehmen, das<br />
habe hier noch keiner gemacht, die FBB auch nicht. Da gäbe es auch keine Modelle<br />
irgendwo anders, die sie abkupfern könnten. Man solle ihm nichts von München-<br />
Riem erzählen. Der sei d<strong>am</strong>als ein ganz kleiner Flughafen gewesen. Dort sei nichts<br />
umgezogen. In München-Riem sei das eine ganz andere Situation gewesen. Sie hätten<br />
sich das angesehen.<br />
Also sie seien hier ganz normal im Plan und hätten jetzt die Aufsichtsratsbefassung<br />
gehabt. Er wolle nochmal sagen, dass sie nicht einen Antrag zur Genehmigung gestellt<br />
hätten, weil es gar nicht ginge, weil sie natürlich noch die Zulassungsfragen klären<br />
müssten. Da gäbe es immer mal wieder ein paar Überraschungen. Sie würden<br />
jetzt mit dem Bauordnungs<strong>am</strong>t sprechen und sie würden dann sehen, ob es gehe.<br />
Wenn es nicht gehe, würden sie sich auch melden und dies mitteilen. Sie hofften<br />
aber, dass es gehe, weil sie glaubten, dass dies ein richtiger Mehrwert für den Flughafen<br />
sei unter anderem im Bereich „Sicherheit“. Dies würde für sie Möglichkeiten<br />
erschließen, die sie normalweise nicht hätten. Sie täten das doch nicht, um irgendwie<br />
Geld auszugeben oder irgendwelche Showeffekte zu erzielen. Sie täten das, um den<br />
Flughafen so schnell wie möglich ans Netz zu bringen, dies sei das, was sie vorhätten,<br />
sonst nichts.<br />
Die Vorsitzende bemerkt, dass das Arbeiten unter Beobachtung den meisten hier<br />
vertraut sein dürfte. Da seien jetzt noch zwei Fragen offen, nämlich ob es ein Beschluss<br />
im Aufsichtsrat gewesen sei und die Frage nach der Erkenntnis, warum das<br />
jetzt langs<strong>am</strong>, was vorher über Nacht gemacht werden sollte.<br />
Minister Dr. Markov meint, dass man sich doch nicht darüber zu wundern brauche.<br />
So sei das Leben. Er sei auch erstaunt gewesen, was einige Leute gleich <strong>am</strong> Sonnabend<br />
darauf geantwortet hätten, was sie angeblich im Aufsichtsrat beschlossen hätten,<br />
was allerdings gar nicht stimme. Aber man äußere sich dazu. Jeder müsse sein<br />
Geld verdienen und das sei auch in Ordnung. Aber man hätte auch bis heute warten<br />
können. Aber Teile der Abgeordneten hätte gleich <strong>am</strong> Freitag, der Tag der Aufsichtsratssitzung,<br />
etwas sagen müssen. Es gehe nicht, dass einige schon ihre Meinung<br />
sagten, ohne wenigstens diesen Ausschuss abzuwarten, d<strong>am</strong>it man das alles ordentlich<br />
erklären könne. Wie auch immer, das sei normal im politischen Geschäft, er<br />
müsse sich da auch noch dran gewöhnen.<br />
Auf die Frage von Herrn Senftleben könne er mitteilen, dass sie bei<strong>des</strong> gemacht hätten.<br />
Sie hätten sehr ausführlich debattiert und Teil der Fragen, die hier gestellt worden<br />
seien, seien auch im Aufsichtsrat gestellt worden. Und dann hätten sie einen<br />
förmlichen Beschluss gefasst.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 16<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Und diesen förmlichen Beschluss habe er vorhin genannt, nämlich dass die FBB die<br />
entsprechende Anträge beim Bauordnungs<strong>am</strong>t stellen könne, und dass, wenn dann<br />
die Entscheidung <strong>des</strong> Bauordnungs<strong>am</strong>tes gefällt sei, das Thema zurück in den Aufsichtsrat<br />
komme, dann der Aufsichtsrat letztlich go oder no go sage und dass die<br />
FBB nicht parallel zu der Abarbeitung der Beantragung im Bauordnungs<strong>am</strong>t bereits<br />
Umbaumaßnahmen genehmigen dürfe. Er denke, dass dies von Herrn Mehdorn beantwortet<br />
worden sei.<br />
Als Aufsichtsratsmitglied sage er, dass er den größten Teil seines Arbeitslebens Inbetriebnahmeingenieur<br />
gewesen sei. Er habe Anlagen auf der ganzen Welt in Betrieb<br />
gesetzt und demzufolge wisse er, wovon er rede, wenn es um Inbetriebnahmen<br />
gehe. Und wenn man eine komplette Anlage irgendwann einem Kunden übergeben<br />
müsse, dann mache man das in Teilen. Er könne jetzt erzählen, wie man das bei einer<br />
großen Schmelz- oder Bed<strong>am</strong>pfungsanlage mache. Da nehme man zunächst die<br />
Antriebe, dann die Vakuumanlage und die Elektronenstahlkanone und dann die Arbeitsplattform<br />
in Betrieb. Man probiere die einzelnen Teile aus und zum Schluss,<br />
wenn man alles einschalte und eine Schmelze mache, sei das das Übergabekriterium,<br />
ob die Schmelze in der entsprechenden Qualität, in der entsprechenden Zeiteinheit<br />
etc. erledigt worden sei. Demzufolge sei es für ihn vollkommen klar, wenn man<br />
dann sage, dass man bestimmte Einzelteile in Betrieb nehmen wolle, um d<strong>am</strong>it Dinge<br />
erproben zu können, die man dann auch auf andere Sachen ausdehnen könne. Das<br />
sei für ihn das Logischste auf der Welt.<br />
Sie hätten bis dato andere Aufgaben zu erledigen, als darüber zu reden, in welchen<br />
Zeitabschnitten möglicherweise welche Teilinbetriebnahmen gemacht würden. Sie<br />
hätten von Anfang an darüber debattiert, dass sie ORAT hätten. ORAT hieße zum<br />
Schluss, das ganze System zu überprüfen. Jetzt sei die Bestandsaufnahme gemacht<br />
worden, die sei also fertig und man könne sich sukzessive dem nächsten Schritt nähern.<br />
Vor zwei Jahren über den Teilbetrieb zu reden, wäre sinnlos gewesen, weil<br />
sozusagen die d<strong>am</strong>alige Geschäftsführung erklärt habe, das werde alles funktionieren,<br />
sie würden das so und jenes so machen. Es habe sich ja herausgestellt, dass<br />
das so nicht funktionierte. Daraus habe der Aufsichtsrat auch eine Schlussfolgerung<br />
gezogen, dass er auf bestimmte Dinge stärker achten, stärker Einfluss nehmen müsse.<br />
Der Aufsichtsrat sei nicht die Bauleitung, das sei die Geschäftsleitung der FBB,<br />
die dafür Sorge zu tragen habe, dass der Flughafen gebaut werde. Wenn dann von<br />
der Geschäftsführung ein Vorschlag komme, um eine bessere Absicherung hinzukriegen,<br />
um sicherer zu sein, würden sie vorschlagen, dass sie das jetzt so machten.<br />
Er halte das für etwas ganz normales, dass der Aufsichtsrat sehr detailliert darüber<br />
debattiere und dann diese Entscheidung in der von ihm gesagten Form fälle.<br />
Der Abgeordnete Jungclaus (GRÜNE/B90) kündigt an, dass er noch eine Nachfrage<br />
habe. Erst mal sei er froh, dass sich auch der Minister Dr. Markov nach vier Jahren<br />
hier im politischen Betrieb noch nicht an alles gewöhnt habe. Die Frage an Aufsichtsratsmitglieder,<br />
aber auch an Herrn Mehdorn vorhin sei, als es um die Waagschale<br />
gegangen sei, die Kosten, mit denen sie gerechnet hätten.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 17<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Die Frage sei aus seiner Sicht noch nicht beantwortet. Beide hätten jetzt davongesprochen,<br />
was sie glaubten und was sie sich wünschten und dass man noch nicht<br />
irgendwelchen Entscheidungen, die sie träfen, vorgreifen könne. Da gäbe er ihnen<br />
sicherlich Recht. Aber eine Entscheidung hätten sie ja schon getroffen, nämlich dass<br />
sie diesen Testbetrieb, Teilinbetriebnahme, wie auch immer in Erwägung zögen. Dazu<br />
müsse sie ja ein bestimmtes Entscheidungskriterium bewogen haben. Und da<br />
seien in der einen Schale der Waage auch die Kosten drin, die das Ganze verursache.<br />
Um sich besser in deren Entscheidungsprozess hineindecken zu können, würde<br />
er doch um die Beantwortung dieser Frage bitten.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) sagt, dass die Antwort klar sei. Sie hätten jetzt grünes Licht, dass sie<br />
mit dem Bauordnungs<strong>am</strong>t redeten und sie hätten ihre Bauanträge. Jetzt warteten sie<br />
ab, ob sie Auflagen bekämen, wie die Auflagen aussähen und was diese Auflagen<br />
kosteten. Sie müssten jetzt in den nächsten Wochen sehr schnell Klarheit haben,<br />
was die Maßnahme koste und d<strong>am</strong>it gingen sie in den Aufsichtsrat und d<strong>am</strong>it stehe<br />
es ja sowieso in allen Zeitungen.<br />
Abgeordneter Beyer (FDP) meint, er könne Herrn Mehdorn beruhigen, die FBB habe<br />
das Maximum an gläsern auch noch nicht erreicht. In Parteien gäbe es so Phänomene,<br />
da stehe etwas in der Zeitung, bevor man überhaupt angefangen habe, zu denken.<br />
Aber das sei vielleicht ein ganz anderes Phänomen.<br />
Er habe eine ähnliche Frage wie der Kollegen Jungclaus. Seine Frage sei auch viel<br />
einfacherer Natur. Im Prinzip wolle er nur wissen, er versetze sich jetzt mal in einen<br />
künftigen Fluggast, wo der denn nun hin fahre, wenn er mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
anreisen wolle. Das sei doch das Entscheidende.<br />
Er wolle jetzt nicht spitzfindig sein, ob das nun ein neuer kleiner Flughafen oder was<br />
auch immer sei. Er wolle wissen, wie das technisch zu verstehen sei und welche Informationen<br />
der Fluggast habe, der ja keine eigene Kennung bekomme, wie sie eben<br />
schon mal gehört hätten.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) antwortet, dass der Fluggast, wenn er ein Ticket erwerbe - <strong>des</strong>halb<br />
brauchten sie einen gewissen Vorlauf - quasi die Auskunft, an der und der Stelle<br />
werde das Boarding sein. Er kriege den Hinweis: „Boarding ist <strong>am</strong> Pier Nord im Flughafen“<br />
und das sei sichergestellt. Sollte da ein Fluggast ausversehen zum alten<br />
Flughafen kommen, dann seien das nicht sehr viele Fluggäste. Dann werde er über<br />
einen Shuttle noch auf die andere Seite gebracht.<br />
Sie bräuchten da keinen Bahnhofsanschluss, der in dieser Zeit noch nicht verfügbar<br />
sei. Das habe dazu geführt, dass sie Germania und Condor ausgesucht hätten. Die<br />
Fluggäste dieser beiden Airlines kämen entweder mit dem Taxi oder mit dem Auto,<br />
weil es Urlauber seien, die mit ein paar Koffern kämen. Sie seien da anders aufgestellt.<br />
Da gäbe es keine Passagiere, die mit der öffentlichen S-Bahn oder so zum<br />
Flughafen kämen. Dies mache insofern auch möglich, mit diesen beiden Fluggesellschaften<br />
zu beginnen.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 18<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Das sei also sichergestellt und da es sich um eine übersichtliche Anzahl von Passieren<br />
handle, könnten sie das zur Not auch manuell händeln, falls da irgendetwas passieren<br />
sollte. Das sei ja der Charme an der kleinen Lösung.<br />
Der Abgeordnete Beyer (FDP) meint, dass Herr Mehdorn ihm das jetzt wirklich<br />
nochmal erklären müsse. Herr Mehdorn würde also wirklich zwischen Maschinen, die<br />
nur von denjenigen benutzt werden dürfen, die mit dem PKW anreisen beziehungsweise<br />
anreisen können oder denjenigen, die dies eben mit dem öffentlichen Nachverkehr<br />
täten, unterscheiden. Er verstehe dies nicht. Man buche doch bei einer Gesellschaft<br />
einen bestimmten Flug und dann müsse man dahinkommen können.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) erläutert, dass es da um Charterflüge, nicht um Linienflüge gehe.<br />
Wenn man sich da ein Ticket kaufe, fände man auf dem elektronischen Ticket oder<br />
Papierticket, wo der Abflug sei und dann komme man da hin. Von 99,9 % der Fluggäste<br />
dieser beiden Airlines kämen eben mit dem Auto und bräuchten ein Parkhaus.<br />
Das sei funktionsfähig, stände zur Verfügung und die Laufdistanz sei zu bewältigen.<br />
Die Passagiere kämen eben nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn sie in den<br />
Urlaub führen und viel Gepäck hätten. Das sei ebenso. Das würden die FBB und<br />
auch die Airlines wissen. Sie hätten das mit den Fluggesellschaften besprochen und<br />
das hätten die ihnen so gesagt. Also wo die Fluggäste hinkommen müssten, kriegten<br />
diese rechtzeitig gesagt. Das sei kein Problem.<br />
Der Abgeordnete Genilke (CDU) bemerkt, dass man ja nie auslerne. Er glaube, sie<br />
hätten beim Bahnhof eine ganze Menge Geld sparen können, so habe er den Eindruck.<br />
Er habe noch ein paar ganz praktische Fragen. Herr Mehdorn habe davon<br />
gesprochen, dass es die Germania sei, vorhin sei es die Germanwings gewesen.<br />
Jetzt würde er nochmal wissen wollen, welche Fluggesellschaft außer Condor - -<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) wirft ein, dass es die Germania sei.<br />
Der Abgeordnete Genilke (CDU) meint, dass es ihn auch sehr gewundert hätte, dass<br />
die schon wieder umziehen wollten. Herr Mehdorn habe von diesem Erkenntnisgewinn<br />
gesprochen, der dazu geführt habe, dass man jetzt sage, dass man in Etappen<br />
versuchen müsse, den Flughafen irgendwie zu testen und dann klappe das schon<br />
irgendwie.<br />
Es sei ja extra eine Firma gebunden worden. Da würde ihn nochmal interessieren, ob<br />
die noch <strong>am</strong> vorhandenen Flughafen arbeite. Und wenn man zu der Erkenntnis<br />
komme, dass das mit einem einmaligen Umzug nicht funktioniert habe, ob man unter<br />
Umständen auf Seiten der Geschäftsführung auch daran denke, Schadensersatzansprüche<br />
geltend zu machen. Er meine, das Ergebnis <strong>des</strong>sen, was bei den Tests vorher<br />
herausgekommen sei, sei gewesen, dass man 5 000 Leute pro Stunde locker<br />
abfertigen könne, dies gehändelt bekomme. Das habe ja auch nicht ganz wenig gekostet,<br />
um das letztlich auch rauszubekommen.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 19<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Wenn er sich recht entsinne, <strong>des</strong>halb habe er d<strong>am</strong>it ein bisschen Probleme, sagte<br />
Herr Mehdorn jetzt gerade, dass die Anlagen, die im Nordpier eingebaut werden sollen,<br />
schon im Mainpier drin seien und diese jetzt umgebaut, möbliert und dann wieder<br />
zurückgebaut würden. Das Problem sei nur, dass es die ja jetzt schon im Mainpier<br />
gebe. Das hieße, diese würden jetzt aus diesem Bereich demontiert, dann drüben<br />
aufgebaut, anschließend von dort wieder zurück gebaut und dann gleichzeitig<br />
auch noch mit der Gepäckanlage.<br />
Dann sei gesagt worden, dass man ganz normal im Plan sei. Wenn sie ganz normal<br />
im Plan wären, würde es diesen Ausschuss nicht geben. Ihn würden nochmal zwei<br />
Dinge im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Kostenrahmen interessieren. Das sei zum einen<br />
die Investition. Da habe ja auch etwas in der Zeitung gestanden, das er nicht glauben<br />
dürfe, wie hier gesagt wurde. Zum anderen würde ihn interessieren, was das für<br />
Auswirkungen auf den laufenden Betrieb habe, sprich mit welchen Entgelten werde<br />
dort weggeflogen, was müsse letztlich als Verlust dafür angerechnet werden, dass<br />
man an diesem Flughafen SXS 2 starte. Da komme vermutlich ja kein gewinnbringender<br />
oder zumin<strong>des</strong>t kostendeckender Satz heraus.<br />
Die Vorsitzende ergänzt, dass sie sich noch mit einer Frage anschließen wolle.<br />
Beim letzten Mal sei die Frage diskutiert worden, wann was abgeschrieben werden<br />
müsse. Sie frage daher, ob das irgendwelche Auswirkungen darauf habe.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) antwortet, dass das keine Auswirkungen darauf habe. Die Möblierung,<br />
die sie dort reinstellen würden, sei für die beiden Pavillons vorgesehen, die zum Jahresende<br />
fertig würden. Diese stünden dort noch nicht, sie sei aber bestellt. Sie würden<br />
diese dann eben nicht zuerst in das Pavillon stellen, sondern dort drüber aufstellen<br />
und anschließend wieder zurück ins Pavillon ziehen, weil es dort nicht mehr gebraucht<br />
würde. Das sei nichts Neues und da werde auch woanders nichts abgerissen,<br />
sondern die ginge erst einmal in ihrer Erstnutzung da rüber. Das seien diese<br />
Check-in Desk, die jeder kenne. Das sei ja auch nichts hochtechnisches, was dort<br />
hingestellt werde. Das Nordpier werde über die Busleitung angeschlossen und man<br />
könne dort das Check-in machen. Dahinter seien die Förderbänder, die dort das Gepäck<br />
dann nach draußen in das Gepäckhandling brächten, wo dies dann in die Sicherheitschecks<br />
gebracht werde. Das hätten sie im Detail untersucht, das sei mit den<br />
Airlines gemeins<strong>am</strong> untersucht worden. Sie hätten da ein kleines Arbeitste<strong>am</strong>, dem<br />
auch Vertreter der Fluggesellschaften angehörten. Die Fluggesellschaften würden<br />
das so auch akzeptieren, wie das geplant sei. Man müsse sich das wirklich so vorstellen,<br />
dass Schönefeld alt quasi ein kleines zweites Terminal habe. Das sei quasi<br />
ein Flughafen. Da entstehe nichts Neues, es sei auch kein Riesenbetrieb so vier bis<br />
sechs Flugzeuge <strong>am</strong> Tag. Das sei wirklich nicht die Welt.<br />
Diese Situation sei einfach zu händeln und da komme es auch nicht zu besonderen<br />
Mehrkosten. Es sei natürlich nicht gratis. Die Kosten würden sie zus<strong>am</strong>men tragen.<br />
Sie hätten eine erste Kostenabschätzung. Sie hätten aber auch eine Risikoabschätzung.<br />
Sie wüssten, dass ein Monat weitere Verzögerung 35 Millionen koste. Bei jedem<br />
Monat, den sie schneller seien, lohne sich das schon, dass sie dort einen gewissen<br />
Aufwand betrieben.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 20<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Der Abgeordnete Beyer (FDP) meint, dass es ja auch kein Geheimnis sei, das habe<br />
ja auch in der Zeitung gestanden, dass es durchaus auch ein Konkurrenzkonzept<br />
gebe. Er wolle wissen, ob Herr Amman jetzt mit der Umsetzung dieses Konzepts beauftragt<br />
sei oder in wessen Händen das jetzt liege.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) berichtet, dass das andere Konzept, dies hätten sie in der Geschäftsleitungssitzung<br />
besprochen, nicht weiter verfolgt werde.<br />
Zu TOP 3.<br />
Sachstand zum baulichen Zustand und zum Baufortschritt<br />
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass sie eigentlich recht ausführlich schon über<br />
diesen Punkt gesprochen hätte. Daher frage sie, ob es zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
noch Diskussionsbedarf bestehe. Diesen sehe sie nicht und würde diesen Tagesordnungspunkt<br />
daher schließen.<br />
Zu TOP 4.<br />
Informationen zur finanziellen Situation der Flughafengesellschaft<br />
Minister Dr. Markov führt aus, dass aus heutiger Sicht für das Jahr 2013 insges<strong>am</strong>t<br />
ein Liquiditätsbedarf von 450 Millionen Euro bestehe, einschließlich der schon gezahlten<br />
Summen. Daraus könne man sich ableiten, wenn man sich den Haushaltsplan<br />
2013/2014 in Erinnerung rufe, dass davor schon die Reduktion von den<br />
895 Millionen auf 650 Millionen vorgenommen worden sei. Das sich also von den<br />
ursprünglich geplanten rund 331 Millionen im Jahre 2013 und für rund 13 Millionen<br />
im Jahre 2014 aus Brandenburger Sicht jetzt eine Verschiebung ergebe, sodass sie<br />
jetzt im Jahre 2013 noch etwa 166,5 Millionen insges<strong>am</strong>t einschließlich der schon<br />
gezahlten Marge von 70 Millionen zur Verfügung stellen müssten und im Jahre 2014<br />
dann 277, 278 Millionen Euro. Es seien drei Gründe, die zur dieser Minimierung geführt<br />
hätten. Erstens habe die FBB, das sei vorhin schon angeklungen, mehr Erträge<br />
erwirtschaftet als ursprünglich erwartet. Das sei etwas sehr, sehr Positives.<br />
Zweitens seien die Investitionsausgaben geringer ausgefallen, das könne durchaus<br />
als etwas Negatives angesehen werden, weil geplant gewesen sei, dass es schneller<br />
gehe, dass diese Investition zu einem früheren Zeitraum notwendig gewesen wären.<br />
Und drittens sei der Kassenbestand <strong>am</strong> Jahresende auf eine Größenordnung festgeschrieben<br />
worden, die bisher als monatlicher Kassenbestand immer ausreichend<br />
gewesen sei und so habe sich nochmal die Minimierung für alle Gesellschafter zus<strong>am</strong>men<br />
von den 650 Millionen auf die 450 Millionen ergeben.<br />
Der Abgeordnete Beyer (FDP) merkt an, dass er sehr interessiert das Interview von<br />
Herrn Dr. Markov in der Lausitzer Rundschau vom Freitag oder S<strong>am</strong>stag gelesen<br />
habe. Dort würde dieser sagen, da sei er ausnahmsweise mal mit dem Finanzmister<br />
einer Meinung, dass der Flughafen Gewinn schreiben werde. Er vermute aber, dass<br />
der Minister den operativen Gewinn meine, das sei ja logisch.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 21<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Ihn würde interessieren, von welchem Zeithorizont der Minister ausgehe, bis dieser<br />
operativer Gewinn nicht mehr mit den Verlustvorträgen verrechnet werden müsse,<br />
wann komme man denn tatsächlich mal in die etwas besseren Zahlen hinein.<br />
Minister Dr. Markov antwortet, dass er zwar das Interview nicht mehr genau im Kopf<br />
habe, aber dass er glaube, da stände „langfristig“. Und das würden sie auch, aber es<br />
könne ihm jetzt kein Mensch exakt sagen, wann das der Fall sein werde. Dazu müsse<br />
man ja erst mal die ges<strong>am</strong>te Bestandsaufnahme gemacht haben. Die Bestandsaufnahme<br />
sei fertig. Daraus ergebe sich, bis zu welchen Zeitpunkten was zu welchen<br />
Kosten jetzt noch gemacht werden müsse, d<strong>am</strong>it der Flughafen in Betrieb gehe.<br />
Dann müsse man sehen, ob die Gesellschaft das teilweise aus Eigenmitteln erwirtschaften<br />
könne oder ob sie notfalls nochmal einen Bankkredit in Anspruch nehmen<br />
müsse, der dann wieder Zinsen koste oder sie nochmal einen Gesellschafterdarlehen<br />
haben wolle. Das hinge davon ab, ob es um ein Darlehen oder Eigenkapital gehe.<br />
Für das Eigenkapital müssten sie ja nichts bezahlen, aber für ein Darlehen an die<br />
Gesellschafter müssten sie auch etwas bezahlen. Und wenn man das alles habe und<br />
dann umgezogen sei und wenn man auch die Einnahmen mit den neuen Entgelten<br />
habe - da werde ja auch permanent über neue noch zusätzlich mögliche Einnahmequellen,<br />
also dass die Entgelte für lärmintensive Flugzeuge höhere seien als die für<br />
nicht lärmintensiven, debattiert - könne man das halbwegs detailliert ausrechnen.<br />
Vorher würde er das für ein bisschen gewagt halten, zu sagen, wann das so sei, aber<br />
es werde so sein.<br />
Die Vorsitzende merkt an, dass Herr Mehdorn in der letzten <strong>Sitzung</strong> das mit dem<br />
schönen Bild <strong>des</strong> wandernden Break even Point gut beschrieben habe und dass es<br />
dem Ausschuss nur wichtig sei, dass dieser nicht ganz verschwinde.<br />
Der Abgeordnete Beyer (FDP) führt aus, dass er nicht davon ausgegangen sei, dass<br />
der Minister ihm jetzt Tag, Jahr oder Monat sage. Als Finanzminister sei er auch für<br />
die langfristige Planung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>haushaltes verantwortlich und ihn würde mal seine<br />
Zielvorstellung interessieren - wie gesagt, er rede nicht über eine exakte Jahreszahl.<br />
Man sei ja nicht ganz informationslos. Die FBB habe bestimmt eine Buchhaltung<br />
und es gebe Zahlen und ähnliches. Man müsse ja eine langfristige Vorstellung<br />
haben, auch wenn er wisse, dass der Finanzminister keine langfristige Vorstellung<br />
von Politik in diesem Land habe. Aber er unterstelle immer noch mal, dass der Finanzminister<br />
sich Gedanken darüber mache.<br />
Minister Dr. Markov erwidert, dass er diese Unterstellung gerne aufnehme, weil das<br />
selbstverständlich auch so sei. Er würde gerne zwei Dinge auseinanderhalten. Was<br />
zutreffend sei, sei, dass sie in der mittelfristigen Finanzplanung keine Einnahmen als<br />
Gesellschafter aus der FBB, aus der Gewinnausschüttung geplant hätten. Demzufolge<br />
entstehe dadurch, auch wenn das jetzt später käme, keine Einnahmeminimierung,<br />
weil sie nicht vorgesehen gewesen sei.<br />
Zweitens habe er bei den Ausgaben gerade versucht zu erläutern und er denke,<br />
dass sei auch in dem Interview relativ exakt dargestellt worden, dass, wenn das ges<strong>am</strong>te<br />
Kostenpaket dann auf dem Tisch liege, was notwendig sei, dann gelte es zu<br />
entscheiden, mit welchen Bestandteilen man das abdecke. Dann, falls sozusagen die
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 22<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Möglichkeiten, Eigenkapital der Gesellschaft oder Bankdarlehen nicht ausreichend<br />
seien und falls sich dann die Gesellschaft wieder an die Gesellschafter wenden würde,<br />
müssten sie sowieso einen neuen Privatinvestortest machen. Wenn dieser dann<br />
vorliege, dann wüssten sie die Summe, die möglicherweise nochmal zusätzlich in<br />
spätere Haushalte eingestellt werden müsste. Aber soweit seien sie noch nicht und<br />
<strong>des</strong>wegen könne er die Frage zum heutigen Zeitpunkt nicht beantworten.<br />
Der Abgeordneter Genilke (CDU) fragt nach, weil auch aus der Presse zu entnehmen<br />
gewesen wäre - das habe im Focus gestanden-, dass 400 Millionen höhere<br />
Baukosten entstehen würden. Er wolle wissen, wie dies im Kontext zu dem stehe,<br />
was sie gerade gehört hätten, nämlich dass sie eigentlich mehr Erlöse usw. hätten.<br />
Minister Dr. Markov erwidert, dass er vorhin gesagt habe, dass er auch immer wieder<br />
mit Verwunderung lese, was da so für Personen, für Ereignisse und was auch<br />
immer da rumgeistere. Von ihm hätte der Abgeordnete Genilke diese Zahl nicht gehört.<br />
Er werde zu dieser Zahl nichts sagen, sonst müsste er jeden Tag permanent<br />
Pressemitteilungen machen und zu irgendwelchen Dingen Stellung nehmen. Das<br />
habe er nie getan und das werde er auch zukünftig nicht tun.<br />
Zu TOP 5:<br />
Sachstand zur Realisierung <strong>des</strong> Schallschutzprogr<strong>am</strong>ms <strong>am</strong><br />
<strong>BER</strong>/Abschluss der Vereinbarung/Lüftertechnik<br />
Staatssekretärin Schneider (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) führt<br />
aus, dass das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mit der Flughafengesellschaft<br />
eine monatliche Statistik zum Schallschutz vereinbart habe. Diese sei auch<br />
eingegangen. Die Zahlen hätten sich gegenüber dem Vormonat nur wenig verändert.<br />
Mit Schreiben vom 14. August 2013 habe man die letzte Statistik mit Stand vom<br />
31. Juli 2013 erhalten. Diese sei auch im Internet zu finden.<br />
Insges<strong>am</strong>t seien im Tagschutz inklusive Nachtschutz für 11 365 Wohneinheiten (WE)<br />
Anträge in Bearbeitung. Im Nachtschutz seien ausschließlich Anträge in Bearbeitung<br />
für 6 445 WE, bei den besonderen Einrichtungen seien 20 Anträge in Bearbeitung<br />
und bei den Entschädigungen im Außenwohnbereich handele es sich um 1 619<br />
Wohneinheiten, deren Anträge bearbeitet würden. Für 5 790 WE seien Kostenerstattungsvereinbarungen<br />
ausschließlich beim Nachtschutz versendet worden. In 951 Fällen<br />
sei die Bearbeitung bei ausschließlich Nachtschutz abgeschlossen. Die Zahl der<br />
fehlenden Anträge - also der Differenz, zwischen den vorliegenden Anträgen und der<br />
Zahl der Anspruchsberechtigten - liege im Tagschutz inklusive Nachtschutz bei 2 635<br />
WE. Im ausschließlichen Nachtschutz liege die Zahl bei 4 104 WE. Bei der Entschädigung<br />
<strong>des</strong> Außenwohnbereiches würden 5 288 Anträge für Objekte fehlen und bei<br />
den besonderen Einrichtungen fehlten Anträge für 9 Objekte. Darüber hinaus habe<br />
die Flughafengesellschaft mit Schreiben vom 1<strong>6.</strong> Juli 2013 bestätigt und mitgeteilt,<br />
dass sich die Bearbeitung trotz Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerde zum<br />
Urteil <strong>des</strong> Oberverwaltungsgerichtes (OVG) an den Vorgaben <strong>des</strong> OVG-Urteils orientiere.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 23<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Abgeordneter Jungclaus (GRÜNE/B90) interessiert das Thema der Nichtentschädigungsfähigkeit.<br />
Er möchte wissen, ob sich aus dem Urteil <strong>des</strong> Oberverwaltungsgerichtes<br />
andere Zahlen ergeben hätten. Er fragt weiter nach den Kenntnissen darüber,<br />
wie viele der circa 5 000 versendeten Kostenerstattungsvereinbarungen auf der Basis<br />
von 0x55 dB(A) erfolgt seien. Zudem fragt er nach näheren Informationen, wie<br />
viele von den bereits eingebauten Fenstern jetzt ausgetauscht werden müssten.<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE) merkt an, soeben sei bereits gesagt worden, dass<br />
die Bearbeitung der Anträge jetzt auf der Grundlage <strong>des</strong> OVG-Urteils durchgeführt<br />
würden. Daher möchte er sich nicht zu den Zahlenkolonnen äußern. Ihn interessiere<br />
aber die Vereinbarung, die die Geschäftsführung der FBB GmbH mit den Anrainerkommunen,<br />
d.h. den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Flughafenregion<br />
getroffen habe. Daher laute seine Frage an die Geschäftsführung, wie man sich die<br />
konkrete Umsetzung dieser Vereinbarung vorstellen müsse.<br />
Die Vorsitzende informiert, dass der Ministerpräsident jetzt einen Termin bei den<br />
Unternehmerverbänden <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> habe. Er möchte die <strong>Sitzung</strong> daher verlassen.<br />
Dies sei ihrer Ansicht nach wichtig. Insofern wünsche sie eine gute Reise.<br />
Ministerpräsident Platzeck bedankt sich, mehrmals Gast im Ausschuss gewesen<br />
zu sein, um seinen Teil beitragen zu dürfen. Er wünsche alles Gute auf dem weiteren<br />
Weg.<br />
Staatssekretärin Schneider (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) möchte<br />
sich mit ihrer Antwort auf eine Frage <strong>des</strong> Abgeordneten Jungclaus beschränken.<br />
Die versendeten Kostenerstattungsvereinbarungen bezögen sich ausschließlich auf<br />
das Nachtschutzgebiet. Daher bestehe kein direkter Zus<strong>am</strong>menhang zu dem OVG-<br />
Urteil. Es habe sich, bezogen auf das Nachtschutzgebiet, nichts geändert. Die anderen<br />
Fragen seien eher an die Flughafengesellschaft gerichtet, denn zu der Vereinbarung<br />
mit den Bürgermeistern und der Frage, wie die Umsetzung erfolgen könne, lägen<br />
dem Ministerium keine konkreten Zahlen vor.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) berichtet, dass die FBB eine Vereinbarung mit den Bürgermeistern abgeschlossen<br />
habe. Man befinde sich jetzt in der nächsten Phase der Begutachtung.<br />
Hier gebe es den Schwerpunkt. Es betreffe den inneren Zirkel und d<strong>am</strong>it 1 400 bis<br />
1 500 Haushalte. Die FBB stärke derzeit ihre eigene Organisation. Herr Lehmann<br />
verbleibe im Te<strong>am</strong> und betreibe weiterhin die Betreuung der Anwohner und Nachbarn.<br />
Herr Wagner, der direkt der Geschäftsleitung zugeordnet sei, werde das Progr<strong>am</strong>mmanagement<br />
betreiben. Auf diese Weise würden systematisch und sehr<br />
transparent die weitere Bearbeitung der Anträge, die Begutachtung der Anträge, die<br />
Umsetzung und die weiteren Schritte betreut.<br />
Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]) führt zunächst<br />
zu der Frage nach den Entschädigungen, den möglichen zu entschädigenden<br />
Anteilen und zu den Anwohnern, die Schallschutz erhalten könnten bzw. die Fälle, in<br />
denen die Kappungsgrenze von 30 % zum Tragen komme, aus.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 24<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Es gebe dazu - das sei wohl auch pressebekannt - eine erste grobe Schätzung. Anders<br />
möchte er es auch nicht bezeichnen. Diese gehe von 75 % aus, die nicht im<br />
Rahmen der baulichen Möglichkeiten liegen würden und wo die Gebäude nicht so<br />
gestaltet seien, dass innerhalb dieser 30 %-Kappungsgrenze ein baulicher Schallschutz<br />
gewährleistet werden könne. Es handele sich dabei aber um eine Prognose,<br />
die er zunächst unter einen gewissen Vorbehalt stellen müsse, denn die Bewertung<br />
im Einzelnen sei nicht einfach. Es liefen zwei Dinge gegeneinander. Auf der einen<br />
Seite die Verkehrsbewertung und auf der anderen Seite die Bewertung der Schallschutzkosten.<br />
Mehr Zahlen könne er zu der Frage zunächst nicht nennen.<br />
Zu der Frage nach der Umsetzung der Vereinbarung mit den Bürgermeistern sei gesagt,<br />
dass die Ingenieurbüros bereits tätig seien. Dies bei ungefähr 1 300 Wohneinheiten<br />
in einem Bereich von dem die FBB, nach Konsultation mit den Schallschutzexperten,<br />
glaube, dass dort eine bauliche Umsetzung sofort möglich sei. Man werde<br />
sich dann sukzessive weiter in andere Bereiche hineinarbeiten und soweit es möglich<br />
sei nach Dringlichkeit - also wenn möglich von innen nach außen - vorgehen. Zudem<br />
würden auch vorbereitende Maßnahmen und Abstimmungen mit den Behörden getroffen.<br />
Letztlich müsse auch mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt werden.<br />
Zu der Thematik der Ermittlung von Verkehrswerten werde derzeit ein Verfahren<br />
entwickelt.<br />
Die Vorsitzende bittet darum, die Vereinbarung zwischen der FBB und den Bürgermeistern<br />
dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Dies wäre für die Nachvollziehbarkeit<br />
der Diskussion sehr schön.<br />
Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]) sichert dies<br />
zu.<br />
Abgeordneter Genilke (CDU) interessiert sich für die übrigen 3 000 Wohneinheiten,<br />
die offensichtlich entschädigt werden müssten und unabhängig von der jetzigen Vereinbarung<br />
keinen baulichen Schallschutz erhalten könnten. Er fragt nach dem Verfahrensstand<br />
zu diesen 3 000 Wohnungen und den Verkehrswertgutachten. Es sei<br />
ein recht großer Aufwand diese zu erstellen.<br />
Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]) ergänzt, dass<br />
diese erwähnten circa 3 000 Wohneinheiten in einem Bereich lägen von dem die<br />
FBB der Ansicht sei, dass der Außenpegel mehr als 55 dB(A) betrage, sodass es mit<br />
der baulichen Umsetzung schwierig werde. Dass die Umsetzung nicht möglich sei,<br />
könne er an dieser Stelle aber nicht sagen. Das komme immer auf das einzelne Objekt<br />
an. Letztlich müsse nicht nur für diese Zahl, sondern für viele weitere mehr Verkehrswertbewertungen<br />
vorgenommen werden. Er könne an der Stelle zunächst nur<br />
um Verständnis bitten, dass das ein sehr großer Aufwand sei. Ein solch großes Progr<strong>am</strong>m<br />
in diesem Maße habe es bisher nicht gegeben. Es gebe daher auch keine<br />
Präzedenzfälle von anderen Flughäfen. Gewisse Standardverfahren seien natürlich<br />
vorhanden. Aber das Verfahren müsse inbetriebnahme- und rechtsicher sein. Es lägen<br />
bereits mehrere hundert Gutachten vor. Diese seien aber zur Absicherung eines<br />
solchen Verfahrens erstellt worden. In Einzelfällen könne man sicher schon genaueres<br />
sagen. Aber das sei nicht für die Grundges<strong>am</strong>theit geeignet.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 25<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Abgeordneter Görke (DIE LINKE) erklärt, er habe eine Frage zu den rechtlichen<br />
Auswirkungen. Er fragt, ob rechtliche Bedenken hinsichtlich der Eröffnung bestünden,<br />
wenn nicht die Schallschutzmaßnahmen entsprechend den jetzigen Normen,<br />
entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss und unter Anerkennung <strong>des</strong> OVG-<br />
Urteils vorliegen würden. Die Frage richte sich sowohl an die Geschäftsführung aber<br />
auch an den zuständigen Fachmann der Lan<strong>des</strong>regierung, Herrn Staatssekretär<br />
Bretschneider.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) ist der Ansicht, dass die Antwort recht eindeutig sei. In dem Regelwerk<br />
stehe, dass substanzielle Fortschritte vorgewiesen werden müssten, um nicht irgendwelche<br />
Genehmigungsverfahren zu behindern. Das werde die FBB tun. Die FBB<br />
habe ein Beschleunigungsprogr<strong>am</strong>m aufgesetzt. Herr Wagner sei derjenige, der das<br />
im Auftrag <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> betreibe und regelmäßig Bericht erstatte. Er habe es gerade<br />
gesagt, es sei ein Volumenproblem. Da müsse man erst richtig in Schwung<br />
kommen. So etwas geschehe nicht über Nacht. Dass jeder der Erste sein möchte,<br />
sei klar. Das gehe aber leider nicht. Er gehe davon aus, dass über das Jahr substanzielle<br />
Fortschritte vorgewiesen werden könnten. Die FBB arbeite daran, d<strong>am</strong>it dies<br />
gelinge.<br />
Staatssekretärin Schneider (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) ergänzt,<br />
dass für das Ministerium die Inbetriebnahme der Südbahn interessant sei. Wie<br />
bereits oft gesagt, sollte jeder Anspruchsberechtigte rechtzeitig in die Lage versetzt<br />
werden, Schallschutz einzubauen. Die Lan<strong>des</strong>regierung ist der Ansicht, dass dies ein<br />
halbes Jahr vor Inbetriebnahmetermin geschehen sollte.<br />
Abgeordneter Jungclaus (GRÜNE/B90) erklärt, dass der fraktionslose Abgeordnete<br />
Christoph Schulze ihm signalisiert habe, dass er gerne Rederecht hätte. Dies möchte<br />
er daher für Herrn Schulze gern nach § 79 Absatz 2 GOLT beantragen.<br />
Die Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung, der einstimmig angenommen<br />
wird, sodass dem Abgeordneten Schulze das Rederecht zusteht.<br />
Abgeordneter Schulze (fraktionslos) erinnert sich daran, dass dem letzten veröffentlichten<br />
Monatsbericht der FBB eine Karte mit den entsprechenden Lärmpegeln angehängt<br />
gewesen sei. Wenn er sich an den Planfeststellungsbeschluss auf Seite 666<br />
richtig erinnere, habe es d<strong>am</strong>als bei der Beantragung <strong>des</strong> Flughafens geheißen,<br />
dass davon auszugehen sei, dass die überwiegende Anzahl aller Grundstücke, die<br />
im Tag-Nachtschutz-Gebiet lägen, unter 95 dB(A) liegen würden. Und dieser Wert<br />
angesetzt, würde der Schalldämmwert aller Häuser, die sich in diesem Umgriff befinden,<br />
bei 50 dB(A) liegen. Deswegen wären im Wesentlichen alle Häuser zu schützen.<br />
Das sei, wenn er sich recht erinnere, die Arbeitshypothese bei der Beantragung<br />
gewesen. Wenn er die Äußerung von Herrn Wagner und den Monatsbericht richtig<br />
verstanden habe, dann bedeute es jetzt, dass 75 plus X Prozent über 95 dB(A) liegen<br />
würden. Dort sei daher Schallschutz nicht wirklich realisierbar. Experten würden<br />
mittlerweile sogar sagen, dass auch die Lärmdämmwerte im Bestand nicht auf die<br />
50 dB(A) Werte kämen. Das bedeute, dass die Differenz zwischen dem Außenschallpegel<br />
und dem, was schallmäßig zu realisieren sei, noch größer werde.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 26<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Wenn dem so wäre, frage er sich, ob es zutreffend sei, dass zwischen der Arbeitshypothese<br />
<strong>des</strong> Planfeststellungsantrages und der Plangenehmigung sowie der jetzigen<br />
Situation respektive <strong>des</strong>sen, was im Monatsbericht dargelegt worden sei, eine Differenz<br />
klaffe. D<strong>am</strong>als habe es geheißen, die überwiegende Anzahl liege unter<br />
95 dB(A) und sei d<strong>am</strong>it schützbar. Die Aussage sei jetzt die Folgende: die große Anzahl<br />
liege bei 95 dB(A) bis 105 dB(A) und sei daher nicht schützenswert. Es gebe nur<br />
Entschädigung.<br />
Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]) ist der Ansicht,<br />
dass dies in die Berechnungsdetails gehe. Er könne auch aufgrund seines Alters<br />
relativ wenig über die d<strong>am</strong>aligen Beweggründe und die rechnerischen Grundlagen<br />
der Planfeststellung sagen. Mit dem Urteil <strong>des</strong> Oberverwaltungsgerichtes befinde<br />
man sich rechnerisch in einer Situation, dass bei dieser Berechnung Spitzenpegel<br />
herauskämen. Ein seltenes Lärmereignis werde quasi zum Standard. Dies solle keine<br />
Bewertung darstellen. Er bitte, hier nicht missverstanden zu werden, aber das sei<br />
Folge <strong>des</strong> Urteils. Es habe dazu geführt, dass die Spitzenpegel anders bewertet und<br />
daher jetzt einfach deutlich höher ausfallen würden. Daher sehe er nicht unbedingt<br />
einen Widerspruch der Planfeststellung und den möglichen erläuternden Gründen<br />
d<strong>am</strong>als in der Planfeststellung und der heutigen Situation. Vielmehr sei die Festlegung<br />
<strong>des</strong>sen, was 0x55 dB(A) bedeute, heute eine ganz konkrete und eine sehr harte<br />
Auslegung. Das sei einfach so. Und dies habe auch rechnerisch Folgen. Diese<br />
Spitzenpegel würden rechnerisch ermittelt. Es gebe eine gaußsche Glockenverteilung<br />
und je näher man an die Null auf der rechten Seite der gaußschen Glockenverteilung<br />
komme, <strong>des</strong>to höher würden die Spitzenpegel, die rechnerisch abgesichert<br />
werden müssten. In dieser Situation befinde man sich jetzt.<br />
Abgeordneter Schulze (fraktionslos) berichtet, dass er sei bei der Anhörung 2002 in<br />
Schöneweide anwesend war. Bereits d<strong>am</strong>als seien die Annahmen schon angezweifelt<br />
worden. Dies werde man aber später zu bewerten haben. Er habe eine zweite<br />
Frage. In dem Urteil <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts vom 1<strong>6.</strong> März 2006 sei festgelegt,<br />
dass bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme allen Berechtigten im Wesentlichen<br />
der Schallschutz zu gewähren sei. Das seien nach der alten Lesart 25 000 minus X<br />
Wohneinheiten gewesen. Wenn an 75 % der Betroffenen nun kein Schallschutz zu<br />
gewähren, sondern Entschädigung zu zahlen sei, dann ergebe sich daraus möglicherweise<br />
eine andere Relevanz. Daher die Frage, ob zutreffend sei, dass die Tatsache,<br />
dass bei vielen kein Schallschutz zu gewähren sei - unabhängig von der letztlichen<br />
rechtlichen Bewertung -, kein Hinderungsgrund für die Eröffnung und die Inbetriebnahme<br />
darstelle. Denn diejenigen, die keinen Anspruch auf Schallschutz, sondern<br />
nur auf Entschädigung haben, hätten kein Klagerecht, um gegen die Eröffnung<br />
zu klagen, wenn noch kein Schallschutz bestehe. Es sei d<strong>am</strong>it letztendlich egal, ob<br />
derjenige sein Geld habe oder noch nicht. Er fragt, ob er dies richtig verstanden habe.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 27<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Staatssekretärin Schneider (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) merkt<br />
an, dass Herr Wagner bereits darauf aufmerks<strong>am</strong> gemacht habe, dass es sich um<br />
unterschiedliche Berechnungsgrundlagen handele. Diese seien jetzt vorhanden und<br />
müssten akzeptiert werden. Dazu habe sich sowohl das Land als auch die Flughafengesellschaft<br />
bekannt. Nun stelle sich die Frage wie vorgegangen werden sollte.<br />
Deswegen habe es die Gespräche, die das Ministerium auch angeregt habe, zwischen<br />
der Flughafengesellschaft und den Umlandbürgermeistern gegeben. Ziel sei<br />
es, zu verdeutlichen, dass es nicht darum gehen könne, Entschädigungen zu zahlen.<br />
Vielmehr müsse darum gehen, den bestmöglichen Schallschutz einzubauen. Und<br />
das gelte auch für die Fälle, in denen die 30 %-Regelung ebenfalls nach Planfeststellungsbeschluss<br />
greifen würde. Es sei nicht ausreichend, das Geld auf ein Konto zu<br />
überweisen. Es müsse vielmehr auf die Betroffenen zugegangen werden. Es solle<br />
aktiv Unterstützung und Hilfe angeboten werden. Die bestmöglichen Beratungsangebote,<br />
was auf der Basis der vorhandenen Bausubstanz gemacht werden könne, um<br />
tatsächlich Schallschutz zu bauen, müssten erfolgen. Das müsse nachgewiesen<br />
werden. Natürlich liege es letztlich in der Entscheidung <strong>des</strong> Antragstellers.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) führt als Beispiel folgenden möglichen Dialog an. Für die zur Verfügung<br />
stehenden 30 % könne ein Baukasten angeboten werden, in dem gesagt werde,<br />
dass das Kinderzimmer sehr wichtig, das Wohnzimmer eventuell nicht so wichtig<br />
und das Schlafzimmer ebenfalls sehr wichtig sei. So könne der Hausbesitzer wählen,<br />
wo er eine Priorität sehe, welche in die 30 % passe. Wie dies angeboten werden<br />
könne, müsse geschaut werden.<br />
Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]) ergänzt, dass<br />
zwei Zahlen gegeneinandergehalten würden: der Verkehrswert gegen die Kosten<br />
einer Ertüchtigung einer Schallschutztechnik. Von daher müssten diese Kosten natürlich<br />
auch berechnet werden. Da stehe ein Leistungsverzeichnis dahinter. Das bedeute,<br />
dass die beauftragten Ingenieurbüros im Einzelnen die Kosten für je<strong>des</strong> bestimmte<br />
Zimmer ausrechnen würden. Natürlich werde das Ergebnis dann sein, dass<br />
die Entschädigung zu zahlen wäre, aber es sei eine schalltechnische Grundlage.<br />
Zu TOP 6:<br />
Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung zu den Verhandlungen mit dem Bund<br />
und dem Land Berlin zum Nachtflugverbot<br />
Staatssekretär Bretschneider (Staatskanzlei) erklärt, dass dieser Tagesordnungspunkt<br />
sich kontinuierlich in den Tagesordnungen <strong>des</strong> Ausschusses wiederfinde. Er<br />
sei aber leider nicht in der Lage deutlich mehr zu sagen als bisher. Die Gespräche<br />
mit dem Land Berlin und dem Bund seien fortgesetzt worden. Auch werde mit Berlin<br />
weitergesprochen. Im Hinblick auf die anstehende Bun<strong>des</strong>tagswahl mache man sich<br />
im Hinblick auf die Bun<strong>des</strong>regierung derzeit keine Hoffnungen, dass sie von ihrer<br />
Position abrücke, alles solle unverändert bleiben. Man sei aber zuversichtlich, dass<br />
im Ergebnis - wenn es zu den absoluten Spitzengesprächen komme -, mit etwas<br />
mehr Einsicht gerechnet werden könne als das bisher der Fall sei. Diese Gespräche<br />
würden dann aber nicht auf seiner Ebene, sondern höheren Ortes zu führen sein.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 28<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Abgeordneter Jungclaus (GRÜNE/B90) fasst zus<strong>am</strong>men, dass Herr Bretschneider<br />
von Gesprächen sprach, die stattfänden und das es nichts Neues gebe. Nun habe<br />
die Lan<strong>des</strong>regierung einen Verhandlungsauftrag erhalten. Verhandeln sei mehr als<br />
nur miteinander zu sprechen. Insofern interessiere ihn, wie konkret die Verhandlungen<br />
aussehen würden und wann der Lan<strong>des</strong>planungsstaatsvertrag geändert werde.<br />
Zudem möchte er wissen, ob es einen zweiten Plan für den Fall gebe, dass der Vertrag<br />
nicht geändert werde. Denn es gehe letztlich um ein Versprechen, das der Landtag<br />
den Menschen gegenüber gegeben habe, die eine Unterschrift unter das Volksbegehren<br />
geleistet hätten. Insofern solle mehr gemacht werden als von Gesprächen<br />
zu berichten. Der Auftrag sei, es solle verhandelt werden. Ihn interessiere auch der<br />
zeitliche Rahmen, der sich aus den bisherigen Gesprächen ergeben habe. Er möchte<br />
wissen, ob sich aus Sicht der Lan<strong>des</strong>regierung abzeichne, wann Verhandlungsergebnisse<br />
vorliegen würden.<br />
Abgeordneter Beyer (FDP) erinnert an die <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Sonderausschusses</strong> <strong>am</strong><br />
15. Mai 2013 auf dem Flughafen. D<strong>am</strong>als habe er versucht zu verstehen, was Herr<br />
Staatssekretär Bretschneider habe sagen wollen. Er selbst habe gefragt, ob er es<br />
richtig verstehe, dass man dabei sei, ein Konzept in dieser Frage zu erstellen. Das<br />
sei zu dem Zeitpunkt bejaht worden. Er möchte wissen, ob das Konzept vorangeschritten<br />
sei oder ob man sich d<strong>am</strong>it immer noch auf dem Stand vom 15. Mai 2013<br />
befinde.<br />
Staatssekretär Bretschneider (Staatskanzlei) antwortet, dass eingangs der <strong>Sitzung</strong><br />
relativ viel über Sprachwissenschaften im Hinblick auf Eröffnung und Teileröffnung<br />
gesprochen worden sei. So ähnlich gehe es ihm bei dem Thema <strong>des</strong> verhandelnden<br />
Sprechens. Die Frage, welche juristischen Möglichkeiten das Land Brandenburg habe,<br />
sei kontrovers. Die Frage, mit welcher alleinigen Änderung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>planungsstaatsvertrages<br />
etwas erreicht werde, sei auch nicht einfach. Er dürfe auf die Stellungnahme<br />
der Lan<strong>des</strong>regierung zu den entsprechenden Materialien der d<strong>am</strong>aligen<br />
Landtagssitzung verweisen. Es sei bekannt, dass der Planungsstaatsvertrag alleine<br />
nicht zwingend juristisch dazu führe, dass das Ergebnis dem Wunsch <strong>des</strong> Landtages<br />
entspreche. Deswegen werde auch verhandelt. Wenn es gewünscht sei, ziehe er das<br />
Wort „sprechen“ ausdrücklich zurück und nehme das Wort „verhandeln“. Er erlaube<br />
sich aber den Hinweis, dass das Verhandeln in der Regel in mündlicher Sprache erfolge.<br />
Zu der Frage <strong>des</strong> Abgeordneten Beyer führt er aus, dass es Überlegungen gebe, wie<br />
und was erreicht werden solle. Man möchte das erreichen, was der Landtag beschlossen<br />
habe. Selbstverständlich werde das angesprochen, was in dem Entschluss<br />
<strong>des</strong> Landtages enthalten sei und es werde kein Konzept erarbeitet, dass<br />
nicht davon ausgehe, dass der Landtagsbeschluss umgesetzt werde. Da würden<br />
vorher keine Rückzieher gemacht.<br />
Abgeordneter Schulze (fraktionslos) fragt, ob es zutreffende sei, dass die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
den Lan<strong>des</strong>planungsstaatsvertrag kündigen könne.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 29<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Staatssekretär Bretschneider (Staatskanzlei) ist vor dem Hintergrund möglichst<br />
rasch zu Ergebnissen zu gelangen der Ansicht, dass die Kündigung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>planungsstaatsvertrages<br />
dazu nicht führen könne. Im Übrigen würde auch eine Kündigung<br />
zum Ergebnis haben, dass das Land die Kompetenz hätte, die Lan<strong>des</strong>planung<br />
allein zu steuern. Er kenne niemanden, der juristisch sage, dass die Fachplanungsverfahren<br />
über die Lan<strong>des</strong>planung in dem Sinne gesteuert werden könnten, dass<br />
eine vorhandene Fachplanung im Nachhinein durch die Lan<strong>des</strong>planung geändert<br />
werden könne. Dies sei auch von den Gutachtern der CDU und den Gutachtern der<br />
Fraktion GRÜNE/B90 nicht behauptet worden.<br />
Abgeordneter Beyer (FDP) ergänzt, dass er zu den Abgeordneten gehöre, die diesem<br />
Beschluss <strong>des</strong> Landtages d<strong>am</strong>als nicht zugestimmt hätten. Und wenn er feststellen<br />
könne, dass man heute noch nicht weiter sei als <strong>am</strong> 15. Mai 2013, dann<br />
möchte er festhalten, dass er fast Mitleid mit dem Herrn Staatssekretär habe, der<br />
einen Beschluss umsetzen müsse, der nicht umsetzbar sei. So einfach sei die Wahrheit.<br />
Abgeordneter Genilke (CDU) erklärt, er sehe es ähnlich. Seine Fraktion sei ohnehin<br />
der Meinung, dass dies von den Koalitionsfraktionen nicht wirklich bis zum Ende getragen<br />
werden solle. Er wiederholt den Beschlusstext <strong>des</strong> Volksbegehrens: „Der<br />
Landtag erwartet, dass die Lan<strong>des</strong>regierung zügig entsprechende Verhandlungen<br />
mit dem Land Berlin aufnimmt.“ Daher die Frage, warum man nicht mit dem Land<br />
Berlin, sondern mit dem Bund spreche.<br />
Staatssekretär Bretschneider (Staatskanzlei) gibt an, verwirrt zu sein. Denn er berichte<br />
in Kontinuität in jeder Ausschusssitzung, dass die Lan<strong>des</strong>regierung mit dem<br />
Land Berlin rede. Daher könne er die Grundlage für die Frage nicht verstehen. Er<br />
bedankt sich für die verkündete Solidarität. Er betont, dass niemand angetreten sei,<br />
um den Landtag oder sonst jemanden zu hintergehen. Er müsse sich in aller Form<br />
gegen solche Unterstellungen verwahren. Die Lan<strong>des</strong>regierung habe einen Auftrag<br />
<strong>des</strong> Landtages. Der Ministerpräsident und die Lan<strong>des</strong>regierung hätten sich dazu bekannt.<br />
Das werde ernst genommen. Wohlwissend, dass dies ausgesprochen schwierig<br />
sei und dass beispielsweise der Bun<strong>des</strong>minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />
es nicht gut finde, was hier auch die CDU unterstütze.<br />
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt explizit laute „Bericht<br />
der Lan<strong>des</strong>regierung zu den Verhandlungen mit dem Bund und dem Land Berlin“.<br />
Und sie verweise auch auf die Anhörung, bei der viele Ausschussmitglieder anwesend<br />
gewesen seien. Dabei hätten einige Experten darauf hingewiesen, dass es<br />
durchaus im Bun<strong>des</strong>recht läge. Selbst wenn das Land hinsichtlich <strong>des</strong> Nachflugverbotes<br />
tätig würde, lägen die Regelungsmöglichkeiten und Kompetenzen teilweise<br />
beim Bund. Insofern könne dies nicht auf dem kleinen Dienstweg geklärt werden.<br />
Abgeordneter Holzschuher (SPD) möchte dies nicht so im Raum stehen lassen,<br />
obwohl Herr Bretschneider seiner Ansicht nach die richtigen Worte gefunden habe.<br />
Er wundere sich über die Äußerung <strong>des</strong> Abgeordneten Genilke. Er habe ihn jetzt so<br />
verstanden, dass er nicht mittrage, was der Landtag d<strong>am</strong>als beschlossen habe und<br />
dass er es von Anfang an für nicht umsetzbar gehalten habe.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 30<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Abgeordneter Beyer könne dies sagen, weil er sich d<strong>am</strong>als schon entsprechend verhalten<br />
habe. Herr Genilke habe dies seines Erachtens aber nicht getan. Er wäre<br />
dankbar, wenn sich Herr Genilke im Interesse der Ehrlichkeit dieses Beschlusses<br />
und der Ehrlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bei seinen<br />
Parteifreunden in der Bun<strong>des</strong>regierung einsetzen würde, d<strong>am</strong>it hier etwas konkreter<br />
und sachbezogener verhandelt würde. Vielleicht könne auch in Berlin mit den Parteifreunden<br />
im Berliner Senat gesprochen werden, so wie die SPD dies natürlich auf<br />
der Parteiebene mit den Kolleginnen und Kollegen im Abgeordnetenhaus und im Senat<br />
auch tun würde, um darauf Einfluss zu nehmen, dass dieser Beschluss so gut<br />
wie möglich umgesetzt werde. Das sei kein Anliegen mit dem die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
allein in der Pflicht wäre. Vielmehr bräuchte man drei Verhandlungspartner und daran<br />
seien in dieser Runde fast alle beteiligt. Er bitte hier noch einmal um ein gemeins<strong>am</strong>es<br />
konstatiertes Vorgehen. Leider würden nicht alle zur Unterstützung beitragen.<br />
Die Vorsitzende merkt an, dass fast der Eindruck entstehen könnte, demnächst seien<br />
Wahlen.<br />
Zu TOP 7:<br />
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bun<strong>des</strong>republik<br />
Deutschland wegen der Flugrouten <strong>des</strong> Flughafens<br />
<strong>BER</strong> (Anlage 2)<br />
Die Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Unterabteilungsleiter<br />
aus dem Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herrn Rainer<br />
Münz. Es sei auch ein Vertreter der EU-Kommission eingeladen worden. Er habe<br />
schriftlich mit dem Hinweis auf den Stand <strong>des</strong> Verfahrens abgesagt.<br />
Herr Münz (Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) führt zu dem<br />
Stand <strong>des</strong> Verfahrens aus, dass bereits auf die Beschwerden hingewiesen worden<br />
seien, die den Flughafen Berlin-Brandenburg betreffen würden. Es gebe zwei Verfahren.<br />
Daneben gebe es noch ein Vertragsverletzungsverfahren, das die generelle<br />
Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen<br />
Union in deutsches Luftverkehrsrecht betreffe. Es habe ein Pilotverfahren vor der<br />
Europäischen Kommission gegeben. Man habe sich zu diesem Verfahren mit der<br />
Kommission ausgetauscht. Am 28. Mai 2013 sei der Kommission ein umfassender<br />
Bericht vorgelegt worden (Anlage 1). Dieser sei auch im Internet für die Öffentlichkeit<br />
einsehbar. Die Kommission habe eine erste Prüfung <strong>des</strong> Berichtes vorgenommen.<br />
Jetzt könnten die Beschwerdeführer noch einmal ihre Stellungnahme zu dem Bericht<br />
der Bun<strong>des</strong>regierung abgeben. Anschließend werde die Kommission eine endgültige<br />
Entscheidung treffen.<br />
Die Vorsitzende fragt, ob aktuell Änderungsbedarf an der gesetzlichen Regelung in<br />
Deutschland zu der Regelung über die Flugrouten gesehen werde.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 31<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Herr Münz (Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) berichtet,<br />
dass diese Frage derzeit geprüft werde. Aufgrund der Beschwerden, aber auch aufgrund<br />
von Gesetzesinitiativen einzelner Länder werde sich mit der Frage auseinandergesetzt,<br />
ob die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die im Rahmen <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens<br />
durchgeführt werde, ausreichend sei. Dies insbesondere bei<br />
einem zeitlichen Auseinanderfallen zwischen Planfeststellung und der anschließenden<br />
Festlegung von Flugverfahren. Er möchte gern das Wort Flugrouten vermeiden.<br />
Allerdings sei man der Ansicht, dass die Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts<br />
vom Juli <strong>des</strong> letzten Jahres sehr deutlich mache, was die Planfeststellungsbehörden<br />
in ihrer Prüfung mit einbeziehen müssten, sodass eine Gesetzesänderung<br />
aus Sicht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>ministeriums nicht notwendig sei und allenfalls eine Klarstellung<br />
bewirken könnte.<br />
Die Vorsitzende fragt nach der Zeitschiene für das weitere Verfahren und wann es<br />
voraussichtlich beendet sein werde.<br />
Herr Münz (Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) verdeutlicht,<br />
dass er hierzu leider nichts sagen könne. Die Europäische Kommission habe in den<br />
Schreiben angedeutet, dass es eventuell September 2013 sein könnte. Seiner Ansicht<br />
nach sei dies aber kein verbindlicher Termin. Ihm sei nicht bekannt, ob bereits<br />
eine Stellungnahme der Beschwerdeführer vorliege und davon werde die Zeitplanung<br />
sicher abhängen.<br />
Zu TOP 8:<br />
Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung zur Luftverkehrsprognose<br />
Die Vorsitzende erklärt, dass die Lan<strong>des</strong>regierung berichten möge, welchen Status<br />
diese Luftverkehrsprognose habe. Die Prognose liege zumin<strong>des</strong>t in Form einer Kurzpräsentation<br />
vor (Anlage 3).<br />
Staatssekretär Bretschneider (Staatskanzlei) berichtet, dass es im Rahmen der<br />
Planfeststellungsverfahren verschiedene Prognosen gegeben habe, wie sich die<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Verkehrs im Berlin-Brandenburger-Raum darstellen werde. Dies sei<br />
zuletzt auch im Kontext mit dem Ergänzungsbeschluss zum Nachtflug erfolgt. Im Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit Kapazitätsfragen für den <strong>BER</strong> gebe es seit Ende letzten Jahres,<br />
auch im Hinblick auf Anträge beispielsweise der CDU zum Thema dritte Start- und<br />
Landebahn und zur Vorsorge für eine Kapazitätsentwicklung, eine Diskussion, ob die<br />
Prognosen und statistischen Grundlagen, die bislang vorgelegen hätten, noch aktuell<br />
seien oder ob sie nicht einer weitergehenden Überprüfung zu unterziehen seien. Vor<br />
diesem Hintergrund, aber auch aus eigenem Interesse, habe seinerzeit Herr Amann<br />
in den ersten <strong>Sitzung</strong>en <strong>des</strong> <strong>Sonderausschusses</strong> gesagt, dass die Flughafengesellschaft<br />
eine solche Prognose in Auftrag geben wolle bzw. in Auftrag gegeben habe.<br />
Er habe auch angekündigt, dass diese Prognose, wenn sie vorliege, unter anderem<br />
auch dem Ausschuss bekanntgegeben werde. Es sei nun eine erste Auswertung von<br />
einem Teil dieser Luftverkehrsprognose erfolgt. Seinem Kenntnisstand nach sei die<br />
Prognose selbst aber noch nicht voll umfänglich fertig gestellt bzw. nicht gänzlich<br />
abgenommen.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 32<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Das Vorhandene sei bereits zugeleitet worden. Es handele sich dabei um eine Unterlage,<br />
die ursprünglich dem Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft <strong>am</strong> 12. Juni 2013<br />
hätte vorgelegt werden sollen. D<strong>am</strong>als sei es aber nicht zur Sprache gelangt. In der<br />
Sache sei in dem zuständigen Ressort der Lan<strong>des</strong>regierung noch keine Auswertung<br />
vorgenommen worden. Die fertige Fassung sei diesbezüglich auch interessanter.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) ergänzt, dass die professionelle Firma Intraplan eingeschaltet worden<br />
sei. Diese Firma könne nicht nur für die Fluggesellschaften, sondern auch für die Airlines<br />
und international vernetzt ihre Daten beziehen und abgleichen. Man habe ein<br />
übliches Verfahren angewandt. Es handele sich um das statistische Verfahren, die<br />
Desktop-Analyse. Auch würden Interviews mit den Airlines geführt und <strong>am</strong> Ende stehe<br />
dann die Prognose fest. Die FBB habe einige Prämissen gestellt, die als Basis in<br />
die Untersuchung eingeflossen seien. Die vorhandenen Passagierzahlen seien im<br />
Ist-Zustand dargestellt worden. Es sei auch gesagt worden, welche Ladefaktoren<br />
eine Rolle spielen würden. Welche Ladefaktoren bei den Kunden und welche Faktoren<br />
auf Reserven oder mögliche Reserven schließen ließen, sei eine wichtige Aussage.<br />
Zudem bräuchte man Angaben über die Gefäßgrößen der Fluggesellschaften,<br />
also Starts und Landungen. Die mittelfristige Prognose gehe davon aus, dass es im<br />
Nahbereich eine relative Parallelentwicklung geben werde. Dies sei jedenfalls die<br />
Meinung <strong>des</strong> untersuchenden Instituts. Bis zum Jahre 2020 könne man auf ungefähr<br />
30 bis 31 Millionen Passagiere kommen. Bis zum Jahre 2030 könnte die Größenordnung<br />
von 40 Millionen Passagiere erreicht werden. Die FBB sei der Meinung, dass<br />
die Kapazität in der Größenordnung bis zum Jahre 2020 problemlos ohne nachbessernde<br />
Maßnahmen ausreichen würde. Man sei der Ansicht, dass man bis zum Jahr<br />
2025 ohne größere Erweiterungsmaßnahmen auskomme. Zunächst müsse jetzt die<br />
Inbetriebnahme erfolgen und dann werde sicherlich sehr zeitnah eine Analyse angestoßen<br />
werden. Denn es sei natürlich für diesen Flughafen <strong>BER</strong> sehr wichtig, welche<br />
Drehkreuzfunktion sich daraus entwickeln werde. Dies sei schwer zu simulieren. Im<br />
Ergebnis sei dies Akquisition und beruhe darauf, was mit den Fluggesellschaften<br />
durchgeführt werden könne. Aus seiner Zeit als Chef von Air Berlin merkt er an, dass<br />
es eine Reihe befreundeter Fluggesellschaften gegeben habe, die interessiert gewesen<br />
seien, nach Berlin statt nach Düsseldorf oder nach Frankfurt zu fliegen. Aber alle<br />
hätten gesagt, dass das zum Flughafen Tegel nicht gehe. Das sei auch richtig. Dort<br />
sei kein Platz mehr. Die FBB würde also diese Aussage, dass man bis zum Jahr<br />
2020 bzw. 2025 auf der sicheren Seite sei, erst einmal bestehen lassen. Eine nächste<br />
Überprüfung werde nach der Inbetriebnahme vorgeschlagen. Dann könne man die<br />
Dinge aus einer anderen Perspektive betrachten.<br />
Über die Thematik der Landebahn müsse zu gegebener Zeit auch gesprochen werden.<br />
Es gebe zwei Landebahnen. Falls nur noch eine Landebahn zur Verfügung<br />
stünde, beispielsweise aufgrund eines Crashs oder einer terroristischen Aktivität,<br />
dann gebe es natürlich einen Engpass. Das sei aber heute kein Thema mit dem man<br />
sich auseinander setzen wolle.<br />
Nach der Inbetriebnahme sei man einen Schritt weiter. Dann werde man auch technisch<br />
darüber nachdenken wollen, welche Maßnahmen und Alternativen es für welchen<br />
Investitionsaufwand für eine Erweiterung gebe.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 33<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Dies sei auch im Aufsichtsrat so besprochen worden. Es seien Möglichkeiten vorhanden,<br />
die auch in das System passen würden. Er sehe keine zu erwartende<br />
Schwierigkeit. Vielmehr sei das Thema handhabbar.<br />
Abgeordneter Genilke (CDU) erwähnt, dass es ein Gutachten der Gesellschaft für<br />
Luftverkehrsforschung (GFL) gegeben habe. Man sei davon ausgegangen, dass es<br />
Schwierigkeiten in der Allgemeinen Luftfahrt (General Aviation) geben könnte, gerade<br />
in den Stoßzeiten. Ihn interessiere, ob dies hier berücksichtigt worden sei. Vielleicht<br />
gebe es für die Allgemeine Luftfahrt unter Umständen auch ein allgemeines<br />
Konzept, um eventuell ausgleichend entgegenwirken zu können.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) führt aus, dass jeder Flughafen es mit Spitzenzeiten zu tun habe, die<br />
natürlich die Kapazität bestimmen würden. So hätten beispielsweise alle Flughäfen<br />
der Welt an einem Dienstagsvormittag um 11.00 Uhr eine Pause bzw. sei dann kein<br />
Hochbetrieb. Aber beispielsweise sei dies morgens, mittags und abends anders. Air<br />
Berlin wolle beispielsweise über den Tag sechs Wellen abarbeiten. Die Spitzenkapazitäten<br />
spielten eine Rolle. Auf Seite 8 der Präsentation seien die Spitzenkapazitäten<br />
auch noch einmal dargestellt. Im Hinblick auf die Allgemeine Luftfahrt werde nach<br />
Alternativen gesucht. General Aviation sei möglich. Aber für die kleinen Flugzeuge<br />
schaue sich die FBB um, welches andere Quartier besser sei. Man müsse wissen,<br />
dass beispielsweise eine kleine Piper den Platz von zwei Airbus A330 im Slot einnehme.<br />
Das könne sich die FBB nicht leisten. Daher würden die kleinen Flugzeuge<br />
hochgepreist. Zudem werde mit den Nachbarflughäfen gesprochen, d<strong>am</strong>it diese den<br />
Preis billig hielten, sodass die kleineren Flugzeuge in die kleinen Flughäfen gelockt<br />
würden. Die FBB möchte die kleinen Maschinen nicht <strong>am</strong> Verkehrsflughafen <strong>BER</strong><br />
haben, da dies nicht funktioniere.<br />
Abgeordneter Senftleben (CDU) weist darauf hin, dass Herr Bretschneider eingangs<br />
gesagt habe, dass die Luftverkehrsprognose noch nicht so umfangreich vorliege, wie<br />
sie umfangreich vorliegen sollte. Er gehe davon aus, dass dies der Stand sei. Er wolle<br />
darauf hinweisen, dass die CDU-Fraktion bereits in der ersten <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Ausschusses<br />
darum gebeten habe, gemeins<strong>am</strong> mit dem Erstellern aber auch mit anderen<br />
Experten vertiefend in einer Anhörung im Ausschuss die dann vorliegende Luftverkehrsprognose<br />
zu besprechen.<br />
Die Vorsitzende ergänzt, dass dies der Ausschuss auch weiterhin gerne durchführen<br />
möchte und fragt Herrn Mehdorn, wann dies wohl terminlich möglich sei.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) erklärt, dass es sich um die Auswertung einer Unmenge von Daten<br />
handele. Er schicke dem Ausschuss gerne das dicke Bündel Papier. Er verspreche<br />
aber, dass die Ausschussmitglieder daraus nicht schlauer würden. Es werde nur über<br />
die Methode, wie die Daten erhoben worden seien und um welche Daten es sich<br />
handele, aufgeklärt.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 34<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Die Vorsitzende schlägt daraufhin vor, abzuwarten bis die Prognose vorliege, um<br />
sich dann abzustimmen, in welcher Art und Weise weiter darüber diskutiert werden<br />
solle.<br />
Zu TOP 9:<br />
Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung zum Thema Schwarzarbeit <strong>am</strong> Flughafen<br />
<strong>BER</strong><br />
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass der Bericht schriftlich vorliege (Anlage 4).<br />
Abgeordneter Dr. Bernig (DIE LINKE) erörtert, dass aus dem Bericht deutlich werde,<br />
dass durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) viele tausend Befragungen<br />
durchgeführt worden seien und auch viele Arbeitgeber kontrolliert würden. Allerdings<br />
habe er feststellen müssen, dass der Bericht nicht das ges<strong>am</strong>te Ausmaß der<br />
Schwarzarbeit wiedergebe. Das liege bereits daran, dass der Bund leider für 2013<br />
keine Daten geliefert habe. Er bitte darum, diese Angaben nachzureichen. Der Bund<br />
habe auch keine Zahlen für erfasste Feststellungen genannt, die an andere Hauptzollämter<br />
weitergegeben und dort weiterbearbeitet würden. Auch diese Daten hätte<br />
er gerne. Auch sei bedeuts<strong>am</strong>, dass die Zahlen, die bei der DGB-Beratungsstelle für<br />
entsandte Beschäftigte vorliegen würden, nur zu einem geringen Teil eingeflossen<br />
seien. Denn nur wenige der dort Betroffenen würden der FKS oder den Lan<strong>des</strong>ämtern<br />
für Arbeitsschutz gemeldet. Dort gebe es auch eine Reihe Betroffener. Alleine<br />
92 Einzelfälle und 159 weitere indirekte Fälle seien seit November 2011 erfasst worden.<br />
Die Beratungsstelle weise darauf hin, dass es ein gehöriges Dunkelfeld gebe.<br />
Im Mai 2013 seien beispielsweise vier Rumänen festgestellt worden, die keinen Lohn<br />
erhalten hätten. Die Beratungsstelle spreche davon, dass in diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />
min<strong>des</strong>tens 100 Personen aus Bulgarien, Rumänien sowie Bürger aus baltischen<br />
Staaten betroffen gewesen seien. Dies hätte er gern festgestellt.<br />
Der Bericht führe auch aus, dass die Baustellenausweise ein sicheres Instrument<br />
seien. Denn sie würden erfordern, dass eine ordnungsgemäße Registrierung <strong>des</strong><br />
Betriebes vorliege, dass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt würden und dass<br />
die Min<strong>des</strong>tlohnerklärung beiliege. Allerdings gebe es Ausnahmen, bei denen Busse<br />
mit S<strong>am</strong>mellisten das Tor passieren könnten. An dieser Stelle sage die Lan<strong>des</strong>regierung,<br />
sie wolle mit der Gesellschaft verhandeln, d<strong>am</strong>it dies auf ein Min<strong>des</strong>tmaß reduziert<br />
werde. Daher die Frage, ob weiter gewährleistet werde, dass diese Baustellenausweise<br />
ausgegeben und entsprechend kontrolliert und diese S<strong>am</strong>meltransporte<br />
abgesetzt würden.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) verdeutlicht, dass sich die Baustelle im Unterschied zu anderen darin<br />
auszeichne, dass sie eingezäunt sei. Es handele sich um einen Sicherheitsbereich.<br />
Jeder müsse den Baustellenausweis vorzeigen. Darauf werde penibel geachtet.<br />
Wenn ein S<strong>am</strong>melbus einfahre, würden diese Ausweise einzeln kontrolliert. Aber die<br />
Geschäftsführung fasse an der Stelle auch gerne noch einmal nach. Die FBB möchte<br />
keine Schwarzarbeiter haben.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 35<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Herr Egger (Stabsstellenleiter Recht Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) berichtet, dass die Min<strong>des</strong>ttarife eingehalten würden. In der Vergangenheit<br />
habe es auch Abstimmungen und Absprachen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund<br />
(DGB) gegeben. Über die Baustellenausweise werde kontrolliert, wer<br />
auf das Gelände komme. Sonst gelange keiner auf die Baustelle. Aber kriminelle<br />
Energie sei nicht auszuschließen. Aus den engen Abstimmungen mit dem DGB und<br />
dem Zoll seien Vorkehrungen getroffen worden, d<strong>am</strong>it dies nicht vorkomme.<br />
Die Vorsitzende erklärt zu den noch vermissten Daten, dass das Sekretariat bei der<br />
Lan<strong>des</strong>regierung noch einmal die Zahlen erfragen und dann dem Ausschuss zuleiten<br />
werde (Anlage 5).<br />
Zu TOP 10:<br />
Sonstiges<br />
Zu TOP 10.1: Kurzer Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung zur Übertragung von Zuständigkeiten<br />
auf die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg<br />
(Anlage 6)<br />
Staatssekretärin Schneider (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) erläutert,<br />
da es Irritationen gegeben habe. Es seien keine Aufgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>tes für<br />
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz an die Luftfahrtbehörde übertragen worden.<br />
Vielmehr finde die Überwachung und Umsetzung <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses<br />
schon immer durch die Luftverkehrsbehörde statt. Im Übrigen sei das getan<br />
worden, was der Lan<strong>des</strong>regierung aufgegeben worden sei. Im Zuge der Aufgabenkritik<br />
und der Ressourceneinsparung sei geschaut worden, welche Aufgaben in<br />
den ministerialen Bereich und welche Aufgaben in die Bereiche der nachgeordneten<br />
Behörden gehörten. Die Aufgaben der Planfeststellung und insbesondere <strong>des</strong> Vollzuges<br />
seien Aufgaben der nachgeordneten Behörden. Es handele sich dabei um die<br />
konsequente Umsetzung dieser Regel im Rahmen der Aufgabenkritik.<br />
Abgeordneter Jungclaus (GRÜNE/B90) stimmt zu, dass es in diesem Punkt Irritationen<br />
gegeben habe und wäre über eine Konkretisierung dankbar. Ihn interessiere,<br />
welche Verschiebungen es bei dieser aufgabenkritischen Umschichtung gegeben<br />
habe. Im Rahmen der Effizienz müsse berichtbar sein, welche Aufgaben wohin gewandert<br />
seien. Er frage sich, welche Ressorts und wie viele Fälle betroffen seien.<br />
Staatssekretärin Schneider (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) berichtet,<br />
dass es ausschließlich das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft<br />
betreffe. Es seien Aufgaben, genauer der Vollzug der Planfeststellung Flughafen an<br />
die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) gegangen.<br />
Nach dem Prinzip „das Personal folge der Aufgabe“ seien auch die entsprechenden<br />
Personalstellen von der Planfeststellungsbehörde - bisher im Ministerium für Infrastruktur<br />
und Landwirtschaft angesiedelt - an die LuBB gegangen, wo sich jetzt die<br />
Planfeststellungsbehörde befinde.<br />
Abgeordneter Jungclaus (GRÜNE/B90) bittet darum nachzureichen, welche Aufgaben,<br />
Abteilungen und Funktionen konkret betroffen seien.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 36<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Abgeordneter Genilke (CDU) merkt an, dass er den Zeitpunkt der Änderung nicht<br />
besonders glücklich finde. Als er das Thema mit dem falschen Piloten, der in Dänemark<br />
abgestürzt sei, thematisiert habe, sei gesagt worden, dass es mit der Überprüfung<br />
schwierig sei. Denn es gebe bei der LuBB Schwierigkeiten mit der personellen<br />
Besetzung. Daher die Frage, ob auch Mitarbeiter aus dem Ministerium für Infrastruktur<br />
und Landwirtschaft zur Verfügung gestellt würden.<br />
Die Vorsitzende meint, dass Staatssekretärin Schneider dies gerade erläutert habe.<br />
Abgeordneter Genilke (CDU) entgegnet, dass ihn die konkrete Zahl interessieren<br />
würde. Es sei eine sehr angespannte Situation und es handele sich um eine bleibende<br />
Daueraufgabe. Daher würde ihn interessieren, ob dieser Fach- und Sachverstand<br />
auch längerfristig dort gesichert werden könne.<br />
Staatssekretärin Schneider (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) sichert<br />
zu, die konkreten Aufgaben und Stellen nachzureichen (vgl. Anlage 5). Es handele<br />
sich insges<strong>am</strong>t um 10 Stellen, also um 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese<br />
hätten bislang die Aufgaben im Referat 44 <strong>des</strong> Ministeriums für Infrastruktur und<br />
Landwirtschaft wahrgenommen.<br />
Zu TOP 10.2: Weitere <strong>Sitzung</strong>splanung <strong>des</strong> Ausschusses für das 2. Halbjahr<br />
2013<br />
Die Vorsitzende bemerkt, dass sich die Ausschussmitglieder über drei <strong>Sitzung</strong>en im<br />
2. Halbjahr 2013 verständigen müssten, bei denen es aus ihrer Sicht<br />
Rücksprachebedarf gebe. Zum einen handele es sich um die nächste <strong>Sitzung</strong> <strong>am</strong><br />
1<strong>6.</strong> September 2013. Bislang sei eine ordentliche <strong>Sitzung</strong> geplant und eine<br />
Besichtigung der Baustelle stünde an. Dabei sollten die Entwässerungseinrichtung,<br />
die Erweiterungsmöglichkeiten der Gepäckausgabe Check In, die<br />
Erweiterungsflächen der modularen Erweiterungsbauten und die Einrichtung <strong>des</strong><br />
Flughafenasylverfahrens besichtigt werden.<br />
Entgegen der ursprünglichen Planung finde im September dieses Jahres keine<br />
Aufsichtsratssitzung statt. Im Nachgang zu der letzten Besichtigung vor Ort mit<br />
gleichzeitiger Durchführung einer ordentlichen <strong>Sitzung</strong> sei ihr signalisiert worden,<br />
dass dies für viele recht lang gewesen sei. Deswegen schlage sie vor, dass der<br />
Ausschuss <strong>am</strong> 1<strong>6.</strong> September 2013 nur eine Besichtigung der Baustelle durchführe<br />
und die reguläre <strong>Sitzung</strong> ausfallen lasse. Auf die Nachfrage, ob es dazu andere<br />
Vorstellungen gebe, stellt sie fest, dass dies nicht der Fall sei.<br />
Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag sodann einstimmig zu.<br />
Die Vorsitzende berichtet weiter, dass Landrat Loge sie im Vorfeld informiert habe.<br />
Öffentliche Flughafentermine könnten nicht stattfinden, weil der Landrat dazu keine<br />
Genehmigung erteile, da es sich um eine Baustelle handele. Nichts<strong>des</strong>totrotz gebe<br />
es auch sicher wieder das Interesse von Medienvertretern, den Vor-Ort-Termin zu<br />
begleiten.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 37<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Daher möchte sie Herrn Mehdorn fragen, der in diesem Fall das Hausrecht innehabe,<br />
ob die Ausschussmitglieder - wenn der Ausschuss den Flughafen besuche - noch<br />
jemanden mitbringen könnten oder ob das aus seiner Sicht nicht möglich sei.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) berichtet, dass diese Diskussion schon einmal geführt worden sei. Man<br />
könne das nicht öffentlich machen, weil das Ende nicht absehbar sei. Der Ausschuss<br />
sei selbstverständlich immer hoch willkommen. Wenn der Ausschuss nun komme,<br />
müsse er nicht zwingend Fotoapparate und K<strong>am</strong>eras dabei haben. Wenn sich die<br />
Ausschussmitglieder informieren möchten, gehe das auch ohne Fotos. Aber wenn<br />
jemand einen Fotoapparat dabei haben möchte oder begleitet werden wolle, werde<br />
man da nicht quer stehen.<br />
Die Vorsitzende fragt nach, ob das bedeute, dass der Ausschuss im Zweifelsfall<br />
auch Pressevertreter mitnehmen könne.<br />
Herr Mehdorn (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg<br />
GmbH [FBB]) ist der Ansicht, wenn es hundert Leute würden, dann bringe dies<br />
nichts. Aber wenn hier eine kleine Selektion erfolge, gerne.<br />
Die Vorsitzende fasst zus<strong>am</strong>men, dass sie den Geschäftsführer der FBB jetzt so<br />
verstanden habe, dass ein Vor-Ort-Termin durchgeführt werde. Er habe nichts<br />
dagegen einzuwenden, dass es eine Pressebegleitung gebe. Nun komme man zu<br />
der schwierigen Frage, wie man zu einer überschaubaren Anzahl Journalisten<br />
komme, die es noch ermögliche, mit einem Bus über das Gelände zu fahren und<br />
aber dennoch nicht vor dem Bun<strong>des</strong>verfassungsgericht zu enden. Sie denke, da<br />
werde man sich verständigen. Vom Grundsatz her würde im September keine<br />
<strong>Sitzung</strong>, sondern ein Vor-Ort-Termin mit einer Auswahl von Pressevertretern erfolgen.<br />
Abgeordneter Beyer (FDP) regt an, um Missverständnisse vorzubeugen, und ohne<br />
dass den Fraktionen irgendwelche Kontingente zugeordnet würden, vorab im<br />
Rahmen einer Einladung bei der Presse abzufragen, wer Interesse habe. Er könne<br />
sich nicht vorstellen, dass das Hunderte sein werden. Politisch sei es eine brisante<br />
Sache zu einem, wie auch immer gearteten Auswahlverfahren zu kommen. Das<br />
würde er nur dann machen wollen, wenn es wirklich zwingend notwendig sei, weil<br />
sich eine so große Anzahl abzeichne, dass man zu einer Regelung kommen müsse.<br />
Die Vorsitzende stimmt dem zu. Auf der anderen Seite müsse sie als<br />
Ausschussvorsitzende auch die Arbeitsfähigkeit <strong>des</strong> Ausschusses bedenken. Von der<br />
letzten Begehung sei bekannt, dass man auch Fragen stellen möchte. Mit den<br />
Mitarbeitern sei es ohnehin bereits ein großer Personenkreis und es solle in der Art<br />
gestaltet werden, dass alle Ausschussmitglieder etwas davon hätten. Es müsse<br />
geschaut werden, dass es ein arbeitsfähiges Verfahren gebe. Über die rechtlichen<br />
und technischen Details werde man sich einigen. Sie könne diesbezüglich auch noch<br />
einmal mit dem Kollegen Senftleben Rücksprache halten. Das werde dann nochmal<br />
geprüft.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 38<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Zum zweiten müsse sich der Ausschuss über die <strong>Sitzung</strong> im Oktober dieses Jahres<br />
verständigen. Diese sollte ursprünglich <strong>am</strong> 28. Oktober 2013 stattfinden, da <strong>am</strong><br />
25. Oktober 2013 der Aufsichtsrat tage. Die Fraktion DIE LINKE sei an diesem Tag<br />
aber auf Klausurtagung und habe bereits vor langer Zeit den dringenden Wunsch<br />
geäußert, den <strong>Sitzung</strong>stermin zu verschieben. Deswegen frage sie, ob die<br />
Ausschussmitglieder einverstanden wären, die <strong>Sitzung</strong> auf den 4. November 2013 zu<br />
verschieben.<br />
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die <strong>Sitzung</strong> vom 28. Oktober 2013 auf den<br />
4. November 2013 zu verschieben.<br />
Die Vorsitzende macht darauf aufmerks<strong>am</strong>, dass es noch die Herausforderung<br />
hinsichtlich der <strong>Sitzung</strong> im Dezember dieses Jahres gebe. Der Dezember zeichne<br />
sich dadurch aus, dass die Ausschüsse im Landtagsgebäude nicht mehr tagen<br />
könnten, weil man hier schon hinausgeworfen worden sei. Im neuen<br />
Landtagsgebäude könne auch noch nicht getagt werden. Das bedeute, der<br />
Ausschuss müsse sich einen anderen Platz suchen. Ihr liege zudem eine Einladung<br />
<strong>des</strong> Bürgermeisters von Schulzendorf vor. Er würde gerne mit den Mitgliedern <strong>des</strong><br />
<strong>Sonderausschusses</strong> sprechen und Ihnen die Lage der direkt Betroffenen rund um<br />
den <strong>BER</strong> kundtun. Es gebe in Schulzendorf einen <strong>Sitzung</strong>ssaal, wo anschließend die<br />
<strong>Sitzung</strong> abgehalten werden könnte. Zu den heute aufgeworfenen Fragen zu den<br />
Themen Tagschutz, Nachtschutz und Schutz von besonderen Einrichtungen könne<br />
sich anbieten, mit einem Verwaltungschef einer betroffenen Gemeinde zu sprechen.<br />
Sie sei offen und wollte den Ausschussmitgliedern diesbezüglich Bescheid geben.<br />
Wenn dies nicht gewünscht werde, organisiere sie natürlich auch einen<br />
<strong>Sitzung</strong>sraum in Potsd<strong>am</strong>.<br />
Minister Dr. Markov merkt an, dass die Vorsitzende sagte, man sei hinausgeworfen<br />
worden. Er wisse nicht, von wem die Abgeordneten vertrieben worden seien. Es<br />
handele sich um eine Entscheidung <strong>des</strong> Landtages in eigener Hoheit.<br />
Die Vorsitzende erwidert, dass jedenfalls dort nicht mehr getagt werden könne. Die<br />
Abgeordneten hätten sich selbst entraumt. Aber dennoch bliebe die Frage, ob es<br />
Interesse seitens der Ausschussmitglieder gebe eine vom Flughafen betroffene<br />
Gemeinde zu besuchen oder ob ein Seminarraum in Potsd<strong>am</strong> gewünscht werde. Das<br />
Datum würde sich nicht ändern.<br />
Die Ausschussmitglieder verständigen sich sodann einstimmig darauf, die <strong>Sitzung</strong><br />
<strong>am</strong> 1<strong>6.</strong> Dezember 2013 in Schulzendorf durchzuführen.
Landtag Brandenburg P-S<strong>BER</strong> 5/6 S. 39<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong> 5/1 <strong>19.08.2013</strong><br />
<strong>6.</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> ree/her-mei<br />
Zu TOP 10.3: Weiterer Umgang mit den Aufsichtsratsprotokollen, die <strong>am</strong><br />
10. April 2013 übergeben worden sind<br />
Die Vorsitzende macht noch einmal auf die Aufsichtsratsprotokolle aufmerks<strong>am</strong>, die<br />
bei der Landtagsverwaltung für die Ausschussmitglieder zur Einsichtnahme bereit<br />
stünden. Die Landtagsverwaltung möchte aber nur so viele Akten mit besonderem<br />
Schutz beherbergen, wie zwingend aus Sicht der Abgeordneten notwendig sei. Sie<br />
wisse, dass sich einige Abgeordnete die vorliegenden Unterlagen der<br />
Aufsichtsratssitzungen bereits angeschaut hätten. Sie frage daher, ob die im<br />
April 2013 übergebenen Unterlagen noch gelesen werden wollen oder ob sie schon<br />
zurückgegeben werden könnten. Sie stellt fest, dass der Abgeordnete Schulze<br />
signalisiere, die Akten noch einsehen zu wollen. D<strong>am</strong>it würden die Unterlagen noch<br />
weiterhin dort verbleiben.<br />
(Dieses Protokoll wurde durch Beschluss <strong>des</strong> Ausschusses gemäß § 83 Satz 3 GOLT in der 7. <strong>Sitzung</strong><br />
<strong>am</strong> 4. November 2013 bestätigt.)<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1:<br />
Bericht der Bun<strong>des</strong>regierung vom 28.05.2013 zu den betriebsbedingten<br />
Auswirkungen <strong>des</strong> Flughafens <strong>BER</strong> durch Fluglärm und Überflüge in<br />
Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Prüfungen nach<br />
FFH- und Vogelschutzrichtlinie (zu TOP 7)<br />
Anlage 2: Bericht zum Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen<br />
Kommission wegen der Festlegung von Flugverfahren vom 11.0<strong>6.</strong>2013<br />
Anlage 3: Präsentation der Luftverkehrsprognose (zu TOP 8)<br />
Anlage 4:<br />
Anlage 5:<br />
Anlage 6:<br />
Bericht der Lan<strong>des</strong>regierung zum Thema „Schwarzarbeit <strong>am</strong> Flughafen<br />
<strong>BER</strong>“ (zu TOP 9)<br />
Nachtrag zur Berichterstattung der Lan<strong>des</strong>regierung zum Thema<br />
„Schwarzarbeit <strong>am</strong> Flughafen <strong>BER</strong>“ (zu TOP 9)<br />
Nachtrag zur Berichterstattung der Lan<strong>des</strong>regierung zum Thema<br />
„Änderung der Zuständigkeit in der Luftfahrtverwaltung“ (zu TOP 10.1)
Anlage<br />
Bericht<br />
der Bun<strong>des</strong>regierung der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />
vom 28,05.2013<br />
zu den betriebsbedingten Auswirkungen<br />
<strong>des</strong> Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg<br />
durch Fluglärm und Überflüge<br />
in Bezug auf die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
und die Prüfungen nach FFH- und Vogelschutzrichtlinie
Anlage4<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
I. Vorbemerkung 4<br />
I I. Planfeststellungsverfahren 4<br />
1. Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens und <strong>des</strong> Planfeststellungsantrags 5<br />
2. Zus<strong>am</strong>menfassung <strong>des</strong> Verfahrens 5<br />
2.1 Scoping-Verfahren vor Antragstellung 5<br />
2.2 Planfeststellungsantrag - Schlüsselunterlagen 6<br />
2.3 Planfeststellungsverfahren einschließlich Anhörung 9<br />
3. Grobplanung der Flugverfahren als Grundlage der Prüfungen innerhalb der<br />
Planfeststellung (Schlüsselunterlage Plan M 2,1-5) 10<br />
3.1 Anflugverfahren 10<br />
3.2 Abflugverfahren 11<br />
Festlegung der Flugverfahren 11<br />
1. Behördliches Verfahren 11<br />
2. Festgelegte Flugverfahren 13<br />
2.1 Anflugverfahren 13<br />
2.2 Abflugverfahren 13<br />
2.3 Abweichungen der verbindlich festgelegten Verfahren von der Grobplanung in der<br />
Planfeststellung 15<br />
IV. Prüfung der betriebsbedingten Auswirkungen <strong>des</strong> Flughafens durch Überflüge im Rahmen<br />
der UVP 16<br />
1. Rahmen der Darstellung 16<br />
2. Nicht UVP-relevante Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens durch Überflüge 16<br />
3, UVP-relevante Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens durch Überflüge 18<br />
3.1 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Mensch (PFB ab S. 1109 und ab<br />
S. 1139) 18<br />
3.1.1 Untersuchungsraum 18<br />
3.1.2 Auswirkungen <strong>des</strong> Fluglärms 18<br />
3.1.3 Veränderungen der Fluglärmauswirkung auf Siedlungsräume beim Schutzgut<br />
Mensch aufgrund der festgelegten Flugverfahren 19<br />
3.1.4 Auswirkung auf die Erholungsnutzung 21<br />
3.1.5 Veränderungen der Erholungsnutzung beim Schutzgut Mensch aufgrund der<br />
festgelegten Flugverfahren 22<br />
3.1.6 Luftschadstoffe (PFB ab S. 1114 und 1171) 23<br />
3.1.<strong>6.</strong>1 Keine Immissionen durch Treibstoffablass 23<br />
3.1.<strong>6.</strong>2 Ergebnis der Luftschadstoffprognose 23<br />
3.1.7 Veränderungen im Hinblick auf Luftschadstoffe aufgrund der festgelegten<br />
Flugverfahren 24<br />
3.2 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen 24<br />
3.2.1 Untersuchungsraum 24<br />
3.2.2 Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut infolge Störungen durch<br />
Schallemissionen und Überflug (PFB ab S. 1121 und S. 797)) 24<br />
3.2.3 Wirkfaktor Lärm 25<br />
3.2.4 Wirkfaktor Überflug 27<br />
3.2.4.1 ,,Waßmannsdorfer Rieselfelder und Großziethener Felder" 27<br />
3.2.4.2 IBA-Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung" (Lebensraum Nr. 1 in den Karten H<br />
4.5-1 sowie H 4.5-3 E): 27<br />
3.2.4.3 IBA-Gebiet „Niederung Rangsdorfer See/Prierowsee" (Lebensraum Nr, 2 in<br />
den Karten H 4.5-1 sowie H 4.5-3 E)• 28<br />
3.2.4.4 Waltersdorfer Flutgrabenaue (Lebensraum Nr. 8 in den Karten H 4.5-2 E
Anlage<br />
und H 4.5-4 E)•<br />
3.2.4.5 Großer Müggelsee (Lebensraum Nr. 10 in der Karte H 4.5-4 E):<br />
3.2.4.6 SPA-Gebiet Müggelspree (Lebensraum Nr. 11 a in den Karten H 4.5-2 E<br />
und H 4.5-4 E):<br />
3.2.5 Keine Auswirkungen durch Vogelschlag (PFB S. 1122)<br />
3.2.6 Keine Einträge von Luftschadstoffen in Biotope (PFB S. 1121)<br />
3.2.7 Veränderungen bei den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen aufgrund der<br />
festgelegten Flugverfahren<br />
3.2.7.1 „Wallmannsdorfer Rieselfelder und Großziethener Felder<br />
3.2.7.2 IBA-Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung" (Lebensraum Nr. 1 in den Karten H<br />
4.5-1 sowie H 4.5-3 E) . 32<br />
3.2.7.3 IBA-Gebiet „Niederung Rangsdorfer See/Prierowsee" (Lebensraum Nr. 2 in<br />
den Karten H 4.5-1 sowie H 4.5-3 E): 32<br />
3.2.7.4 Waltersdorfer Flutgrabenaue (Lebensraum Nr, 8 in den Karten H 4.5-2 E<br />
und H 4.5-4 E)• 34<br />
3.2.7.5 Großer Müggelsee (Lebensraum Nr. 10 in der Karte H 4.5-4 E): 35<br />
3.2.7.6 SPA-Gebiet Müggelspree (Lebensraum Nr. 11 a in den Karten H 4.5-2 E<br />
und H 4.5-4 E): 35<br />
3.2.7.7 Teufelsseemoor Köpenick 36<br />
3.2.7.8 Wasserwerk Friedrichshagen 37<br />
3.2.7.9 Wilhelmsha9en-Woltersdorfer Dünenzug 37<br />
3.3 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Luft '37<br />
3.3.1 Keine Immissionen durch Treibstoffablass 38<br />
3.3.2 Ergebnis der Luftschadstoffprognose 38<br />
3.4 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Klima 38<br />
3.5 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Boden 38<br />
3.6 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Wasser 38<br />
3.7 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Landschaft (PFB S. 1132 und S.<br />
1160) 39<br />
V. Prüfung nach Artikel 6 Absatz 3 FFH-Richtlinie 39<br />
1. Verträglichkeitsvorprüfung der FFH- und Vogelschutzgebiete sowie<br />
Verträglichkeitsprüfungen bezüglich <strong>des</strong> Gebiets „Glasowbachniederung" in der<br />
Planfeststellung 39<br />
1.1 Berücksichtigte Gebiete 40<br />
1.2 Wirkfaktor Luftschadstoffe 40<br />
1.3 Wirkfaktor Fluglärm 41<br />
1.4 Wirkfaktor Überflug 41<br />
1.5 Wirkfaktor Vogelschlag 41<br />
2. Natura 2000-Vorprüfungen aufgrund der festgelegten Flugverfahren 42<br />
2.1 „Nuthe-Nieplitz-Niederung" (Lebensraum Nr. 1 in den Karten H 4.5-1 sowie H 4.5-3<br />
E)• 43<br />
2.2 „Niederung Rangsdorfer See/Prierowsee" (Lebensraum Nr. 2 in den Karten H 4.5-1<br />
sowie H 4.5-3 E)• 43<br />
2.3 Großer Müggelsee (Lebensraum Nr. 10 in der Karte H 4.5-4 E): 44<br />
2.4 Müggelspree (Lebensraum Nr. 11a in den Karten H 4.5-2 E und H 4.5-4 E• 44<br />
2.5 Teufelsseemoor Köpenick 45<br />
2.6 Wasserwerk Friedrichshagen 45<br />
2.7 Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug 46<br />
2.8 Glasowbachniederung 46<br />
Vl. Fazit 47<br />
29<br />
29<br />
29<br />
30<br />
30<br />
30<br />
32
Anlage<br />
I. Vorbemerkung<br />
Das Recht der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland schreibt im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVP) eine frühzeitige Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren<br />
Auswirkungen eines UVP-pflichtigen Vorhabens vor, die in das Verfahren über die Zulassung <strong>des</strong> Vorhabens<br />
integriert ist und d<strong>am</strong>it vor der Zulassung <strong>des</strong> Vorhabens erfolgen muss (vgl. insb. § 2 Absatz 1<br />
<strong>des</strong> Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG), Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt<br />
unter Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich der Umweltschutzvereinigungen (vgl. § 2 Absatz<br />
1 Satz 2 und 3, Absatz 6 UVPG). Auch die Prüfung der Verträglichkeit eines Vorhabens mit den Verpflichtungen<br />
im Hinblick auf das 'Nature 2000"-Netz erfolgt vor seiner Zulassung bzw. Durchführung<br />
(vgl. § 34 Absatz 1 <strong>des</strong> Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bun<strong>des</strong>naturschutzgesetz —<br />
BNatSchG)).<br />
Für den Ausbau eines Verkehrsflughafens sind sowohl die Umweltverträglichkeitsprüfung als auch die<br />
Natura 2000-Prüfungen integraler Bestandteil <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens nach § 8 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes<br />
(LuftVG), mit dem der Ausbau und der Betrieb <strong>des</strong> Flughafens zugelassen wird.<br />
Zuständige deutsche Behörde für das Planfeststellungsverfahren im Hinblick auf den Ausbau <strong>des</strong> Verkehrsflughafens<br />
Berlin-Schönefeld zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg ist das Ministerium für<br />
Infrastruktur und Landwirtschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg (im Folgenden: MIL).<br />
Im Hinblick auf die durch An- und Abflüge verursachten Auswirkungen <strong>des</strong> Betriebs eines Flughafens in<br />
<strong>des</strong>sen Umgebung liegt dem Planfeststellungsverfahren eine Grobplanung der Flugverfahren zugrunde.<br />
Die verbindliche Festlegung der Flugverfahren erfolgt erst kurz vor der in Aussicht genommenen Aufnahme<br />
<strong>des</strong> Betriebs <strong>des</strong> Flughafens in einem gesonderten Verfahren mittels Rechtsverordnung. Zuständige<br />
deutsche Behörde für das Verfahren zur Festlegung der Flugverfahren und den Erlass der<br />
entsprechenden Rechtsverordnung ist das Bun<strong>des</strong>aufsichts<strong>am</strong>t für Flugsicherung (im Folgenden: BAF).<br />
In diesem Bericht werden die von der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland durch die genannten Behörden sowohl<br />
in den seinerzeitigen Verwaltungs- und Rechtsetzungsverfahren als auch aktuell durchgeführten<br />
Verfahrensschritte einschließlich ihrer Inhalte und Ergebnisse sowie ihrer jeweiligen Berücksichtigung in<br />
den vorgenannten Entscheidungen dargestellt, soweit sie im Hinblick auf Abweichungen der durch<br />
Rechtsverordnung festgelegten Flugverfahren für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg von der<br />
dem Planfeststellungsverfahren zugrundeliegenden Grobplanung von Bedeutung sein können.<br />
II.<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
Die luftrechtliche Planfeststellungsbehörde hat im Rahmen <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau<br />
<strong>des</strong> bestehenden Flughafens Berlin-Schönefeld die Auswirkungen <strong>des</strong> Ausbauvorhabens und insbesondere<br />
auch die betriebsbedingten Wirkungen von Überflügen im Rahmen der UVP, der Natura<br />
2000-Betrachtungen und bezüglich geschützter Arten im Einzelnen geprüft.
Anlage/<br />
1. Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens und <strong>des</strong> Planfeststellungsantrags<br />
Mit der im Jahre 1999 beantragten und im Jahre 2004 planfestgestellten Erweiterung der Passagierund<br />
Luftfrachtabfertigungseinrichtungen und Flugbetriebsflächen <strong>des</strong> bestehenden Verkehrsflughafens<br />
Berlin-Schönefeld wird das Ziel verfolgt, 371 000 Flugbewegungen pro Jahr (einschließlich Hubschrauberflugbewegungen)<br />
mit einem Aufkommen von ca. 83 Flugbewegungen in der Spitzenstunde abzuwickeln,<br />
sowie ca. 30 Millionen Fluggäste und bis zu 600 000 Tonnen Luftfracht pro Jahr abzufertigen,<br />
Flugbetrieb soll mit allen Flugzeugen möglich sein, einschließlich der größten und schwersten nach<br />
ICAO-Code-Buchstabe F. Mit dieser Erweiterung wird der Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld so ertüchtigt,<br />
dass die beiden anderen, innerstädtischen Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof geschlossen<br />
werden können und das bisher bestehende unökonomische und unökologische Flughafensystem,<br />
welches unter den Zwängen der deutschen Teilung und der Insellage <strong>des</strong> Westteils Berlins<br />
entstanden war, aufgegeben werden kann. Der ges<strong>am</strong>te Luftverkehr für Luftfahrzeuge mit einer maximalen<br />
Abflugmasse über 14 000 kg wird <strong>am</strong> Flughafenstandort Schönefeld (Verkehrsflughafen Berlin<br />
Brandenburg, <strong>BER</strong>) konzentriert. Dadurch wird das Ausmaß der Immissionsbelastung der Bevölkerung<br />
und die Zahl der dem externen Risiko <strong>des</strong> Luftverkehrs ausgesetzten Personen in der Ges<strong>am</strong>theit erheblich<br />
reduziert und das wachsende Luftverkehrsaufkommen der Region an einem Standort gebündelt.<br />
Gegenüber dem Weiterbetrieb der Flughäfen Tegel und Tempelhof werden bei einer Ges<strong>am</strong>tbetrachtung<br />
rd. 100 000 Menschen von Fluglärm entlastet.<br />
Die Erweiterung der Flugbetriebsflächen umfasst die Aufgabe der bisher bestehenden Nordbahn, den<br />
Bau einer neuen Start- und Landebahn südlich <strong>des</strong> bestehenden Flughafengelän<strong>des</strong> mit einer Länge<br />
von insges<strong>am</strong>t 4 000 m, die Verlängerung der bisherigen Südbahn auf 3 600 m durch die Einbeziehung<br />
der vorhandenen Stoppbahnen der bisherigen südlichen Start- und Landebahn als Startlaufstrecke bzw.<br />
Lan<strong>des</strong>trecke sowie die Anlage der erforderlichen Schnellabrollbahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen,<br />
die Anlage der landseitigen Abfertigungseinrichtungen, der Straßen- und Schienenanbindung s<strong>am</strong>t unterirdischen<br />
Bahnhof, die notwendige Ver- und Entsorgungsleitungen und sonstiger Einrichtungen für<br />
den Flughafen, die Wiederherstellung unterbrochener Wege und Straßenbeziehungen und die als Ausgleich<br />
der Eingriffe notwendigen naturschutzfachlichen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />
sowie die Kompensationsmaßnahmen für Natur und Landschaft.<br />
2. Zus<strong>am</strong>menfassung <strong>des</strong> Verfahrens<br />
2.1 Scoping-Verfahren vor Antragstellung<br />
Im September 1996 wurde zur Umsetzung <strong>des</strong> Flughafenausbauvorhabens sowohl bezüglich der Planung<br />
als auch der Privatisierung die Projektplanungs-Gesellschaft Schönefeld (PPS) als hundertprozentige<br />
Tochter der Berlin Brandenburg Flughafen Holding GmbH (BBF) gegründet.<br />
Sie reichte <strong>am</strong> 1. November 1996 die Planungsanzeige bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, dem d<strong>am</strong>aligen<br />
Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg (MSWV), ein;<br />
<strong>am</strong> 10. Juli 1997 erging der Bescheid <strong>des</strong> Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr zur<br />
Pianfeststellungspflichtigkeit <strong>des</strong> Vorhabens.<br />
Zu Beginn <strong>des</strong> folgenden Scoping-Verfahrens reichte die PPS die Unterlage „Unterrichtung über das<br />
Vorhaben und Vorschlag für den Untersuchungsrahmen der UVP nach § 5 UVPG im Rahmen der Planfeststellung"<br />
vom 03.02.1998 ein. im März 1998 wurde mit ca. 100 Trägern öffentlicher Belange der<br />
sogenannte Scoping-Termin für die Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. Im Ergebnis erging<br />
5
Anlage<br />
durch das MSWV eine „Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen gemäß § 5<br />
UVPG" vom 14.05.1998 und 1<strong>6.</strong> Juni 1998 an die Flughafengesellschaft PPS.<br />
2.2 Planfeststellungsantrag - Schlüsselunterlagen<br />
Im April 1999 lag der Pianfeststellungsantrag mit 49 Aktenordnern vor. Der Antrag auf Planfeststellung<br />
wurde <strong>am</strong> 17. Dezember 1999 durch die Träger <strong>des</strong> Vorhabens, d. h. die Flughafen Berlin-Schönefeld<br />
GmbH, die DB Netz AG und die DB Station und Service AG bei der in luftrechtlichen Planfeststellungen<br />
zuständigen Anhörungsbehörde, dem Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Bauen, Verkehr und Straßenwesen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
Brandenburg (LBV) eingereicht.<br />
Die Umweitverträglichkeitsstudie (UVS) wurde unter der Ordnungsbezeichnung N in den Akten mit der<br />
Nummer 45-49 eingereicht. Innerhalb der UVS wird teilweise auf Gutachten Bezug genommen, die<br />
unter der Ordnungsbezeichnung M in den Akten mit der Nummer 37-44 eingereicht wurden. Eine Flora-<br />
Fauna-Habitat (FFH) Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet „Glasowbachniederung" wurde als Teil der<br />
Gutachten in den M Bänden unter der Ordnungsbezeichnung M 23 eingereicht.<br />
Im Laufe <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens wurden teilweise ergänzende Unterlagen angefordert und<br />
durch die Vorhabenträger eingereicht. Insbesondere bezüglich der weiträumigen Auswirkungen von<br />
Überflügen auf Tiere und Pflanzen sowie den Menschen und die Landschaft (Verlärmung von Erholungsräumen)<br />
wurde die Konfliktanalyse 2 erarbeitet. Diese ist in die ergänzte Fassung <strong>des</strong> Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplans (LBP) eingearbeitet worden und ergänzt auch die UVS.<br />
Bezüglich der betriebsbedingten Auswirkungen durch Überflüge innerhalb der UVP, der Prüfungen im<br />
Hinblick auf geschützte Arten und der Natura 2000-Prüfungen sind insbesondere folgende Karten und<br />
Antragsunterlagen (Schlüsselunterlagen — ergänzt durch den Auflagenteil zu Lärm aus dem PFB sowie<br />
ergänzt durch Unterlagen zu der 2. Planänderung) herauszuheben:<br />
Grundlagen:<br />
• Plan Übersicht An- und Abflugrouten 20XX M2.1-5 (Grobplanung der Flugverfahren wie<br />
sie der Planfeststellung zugrunde gelegen haben).<br />
Unterlagen zur UVS und UVP:<br />
• Plan Übersicht über alle Untersuchungsräume der UVS N4.4-1.<br />
Unterlagen zum Schutzgut Mensch:<br />
• Plan N 5.4-1: Schutzgut Mensch; Bestand und Bestandsbewertung Untersuchungsraum<br />
für betriebsbedingte Wirkungen — Übersichtsplan;<br />
• Plan N 5.4-2: Schutzgut Mensch; Bestand und Bestandsbewertung Untersuchungsraum<br />
für betriebsbedingte Wirkungen — Übersichtsplan;<br />
• Plan NE 5.5-1a: Schutzgüter Mensch, Klima und Luft; Auswirkungen (Untersuchungsraum<br />
für betriebsbedingte Wirkungen) — Übersichtsplan;<br />
• Plan NE 5.5-2a: Schutzgüter Mensch, Klima und Luft; Auswirkungen (Untersuchungsraum<br />
für betriebsbedingte Wirkungen) — Übersichtsplan;
Anlage<br />
• Humantoxikologisches Gutachten M 11 mit Ergänzung vom 18.09.2003.<br />
Lärmauflagen in der Planfeststellung:<br />
• Zus<strong>am</strong>menfassung der Auflagen unter Abschnitt A.lI.5 „Lärm" <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses<br />
„Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 in seiner<br />
derzeit gültigen Fassung; 1<br />
• Pläne der Schutz- und Entschädigungsgebiete gern. Planfeststellungsbeschluss 2004<br />
und Planergänzungsbeschluss 2009.<br />
Lärmkarten aus 2012 und 2013 - Gegenüberstellung von Schutzgebieten und strategische<br />
Lärmkarten:<br />
• Gegenüberstellung von Schutzgebieten; 2<br />
• Strategische Lärmkarten gemäß Richtlinie 2002/49/EG Flughafen Berlin-Brandenburg<br />
Verkehr 2015. 3<br />
1 Die Auflagen unter dem Abschnitt A.11.5 „Lärm" <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses „Ausbau Verkehrsflughafen<br />
Berlin-Schönefeld" vorn 13. August 2004 wurden teilweise durch die 3. Änderung <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses<br />
durch Prozesserklärung <strong>des</strong> MIL vom 21. Februar 2006 in den Klageverfahren<br />
BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04, 4 A 1078.04, die 14. Änderung vom 18. Dezember<br />
2008, den Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BB!" vom 20. Oktober 2009 und durch die<br />
Prozesserklärungen <strong>des</strong> MIL vom 20. und 21. September 2011 zu den Klageverfahren BVerwG 4 A<br />
4000.09, 4 A 4000.10, 4 A 4001.10 ergänzt, geändert oder neu gefasst.<br />
2 Das Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg hat den<br />
Lärmschutzbereich für den zukünftigen Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg gern. § 4 <strong>des</strong> Gesetzes<br />
zum Schutz gegen Fluglärm unter Verwendung der neuen Flug verfahren für den Zeithorizont 2023 berechnet.<br />
In die Pläne sind zum Vergleich das Tagschutzgebiet gern. Planfeststellungsbeschluss 2004<br />
und das Nachtschutzgebiet gern. Planergänzungsbeschluss 2009 eingetragen. Die Pläne können somit<br />
dazu herangezogen werden, durch die neuen Flug verfahren verursachte Veränderungen in den<br />
Lärmauswirkungen <strong>des</strong> Projekts abzuschätzen.<br />
3 Die strategischen Lärmkarten wurden vorn Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg unter Verwendung der neuen Flugverfahren erstellt. Sie können somit<br />
dazu herangezogen werden, durch die neuen Flug verfahren verursachte Veränderungen in den<br />
Lärmauswirkungen <strong>des</strong> Projekts abzuschätzen,
Anlage<br />
Unterlagen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen:<br />
• Textauszug aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) ergänzte Fassung:<br />
Punkt 4.4,2,1,3 Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere-Vögel S. 177<br />
E— 195 E;<br />
• Plan H 4.5-1E: Konfliktanalyse 2; Betriebsbedingte Auswirkungen auf Vogellebensräume<br />
(Szenario 2007ff) — Übersichtsplan (Vorbelastung);<br />
• Plan H 4.5-2E: Konfliktanalyse 2; Betriebsbedingte Auswirkungen auf Vogellebensräume<br />
(Szenario 2007ff) — Übersichtsplan (Vorbelastung);<br />
• Plan H 4.5-3E: Konfliktanalyse 2; Betriebsbedingte Auswirkungen auf Vogellebensräume<br />
(Szenario 20XX) — Übersichtsplan (Endausbauzustand);<br />
• Plan H 4,5-4E: Konfliktanalyse 2; Betriebsbedingte Auswirkungen auf Vogellebensräume<br />
(Szenario 20XX) — Übersichtsplan (Endausbauzustand);<br />
• Stellungnahme zum Grenzwert für Ökosysteme nach 22. BlmSchV und dem Critical<br />
Load Concept vom 20.10,2003 (mit Korrektur vom 23.01.2004).<br />
- Unterlagen zum Schutzgut Landschaft:<br />
• Plan H 4.6-1E: Konfliktanalyse 2; Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Landschaft — Übersichtsplan;<br />
• Plan H 4.6-2E; Konfliktanalyse 2; Betriebsbedingte Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Landschaft — Übersichtsplan.<br />
- Unterlagen zum Schutzgut Klima und Luft:<br />
• Plan N 10.4-1, Schutzgut Klima und Luft, Bestand und Bestandsbewertung.<br />
Unterlagen zu geschützten Arten — 2. Planänderung:<br />
• Ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung zum Planfeststellungsbeschluss BBI vom<br />
24.11.2005;<br />
• Stellungnahme zu Einwendungen im Befreiungsverfahren gern. § 62 BNatSchG vom<br />
20.01.200<strong>6.</strong><br />
- Unterlagen zu den Natura 2600-Gebieten:<br />
• FFH-Vorprüfung für potenziell betroffene FFH-, SPA- und IBA-Gebiete durch das Ausbauvorhaben<br />
Flughafen Berlin-Schönefeld (März 2004);<br />
• Plan Karte 1 (Ost): FFH-Vorprüfung; Plangegebene Vorbelastung 2007ff - Übersichtsplan;<br />
• Plan Karte 1 (West): FFH-Vorprüfung; Plangegebene Vorbelastung 2007ff — Übersichtsplan;<br />
• Plan Karte 2 (Ost): FFH-Vorprüfung; Planfall 20)0( (Endausbauzustand) - Übersichtsplan;<br />
• Plan Karte 2 (West): FFH-Vorprüfung; Planfall 20XX (Endausbauzustand) - Übersichtsplan.
Anlage<br />
Hinweis: Die Unterlagen wurden auf die aus Sicht der Bun<strong>des</strong>regierung hier maßgeblichen und wesentlichen<br />
Darstellungen beschränkt. Bei Bedarf können jedoch weitere Unterlagen nachgereicht<br />
werden. Soweit auf den Planfeststellungsbeschluss (PFB) verwiesen wird, ist der Beschlusstext<br />
(sowie der Text <strong>des</strong> Planergänzungsbeschlusses „Lärmschutzkonzept BBI" vom .20. Oktober 2009<br />
und weitere Materialien) unter dem Link htto://www.mil.brandenbunde/sixcms/detall.pho1534553<br />
im Internet abrufbar.<br />
Darüber hinaus sind dieser Stellungnahme die folgenden Karten beigefügt:<br />
• Vier Kartendarstellungen der festgelegten Startverfahren je Startbahn und Betriebsrichtung<br />
(DBDO7LDN_200112; DBDO7RDN_200112; DBD25LDN_200112;<br />
DBD25RDN_200112) 4<br />
• Zusatzkarte Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, DES 20XX-BAF Leq 57<br />
dB(A) AzB DLR 5 ;<br />
• Zusatzkarte Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, DES 20M-BAF Leq 47<br />
dB(A) — AzB DLRG;<br />
• Zusatzkarte EDDB Berlin/Schönefeld SIDs Betriebsrichtung 07 - 7 ;<br />
-• Zusatzkarte EDDB Berlin/Schönefeld — SIDs Betriebsrichtung 25 - 8 ;<br />
• Tabelle Flughöhenprognose Rangsdorfer See.<br />
2.3 Planfeststellungsverfahren einschließlich Anhörung<br />
Der o.g. Antrag wurde <strong>am</strong> 17.12.1999 durch die Träger <strong>des</strong> Vorhabens bei der Anhörungsbehörde<br />
(LBVS) eingereicht. Nach einer Prüfung auf Auslegungsfähigkeif durch das LBVS erfolgten kleinere<br />
Überarbeitungen, so dass <strong>am</strong> 15.03.2000 die überarbeiteten Planunterlagen zur Durchführung der Anhörung<br />
der Öffentlichkeit einschließlich der Umweltschutzvereinigungen, der Behörden und der sonstigen<br />
Träger öffentlicher Belange übergeben wurden. Mit Schreiben vom 31.03.2000 hat das LBVS die<br />
Auslegung <strong>des</strong> Plans veranlasst.<br />
vgl. die detaillierte Darstellung <strong>des</strong> Verfahren ab S. 230 ff PFB<br />
4 Die Karten können bei Bedarf auch hochauflösend zur Verfügung gestellt werden.<br />
6 Vergleich der 57 dB(A) Le q-Kontur aufgrund der Grobplanung der Flugverfahren aus der Planfeststellung<br />
mit der entsprechenden Kontur aufgrund der festgelegten Flugverfahren, jeweils für den Prognoseflugplan<br />
2023, erstellt von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Stabsstelle Umwelt, 23.04.2013.<br />
6 Vergleich der 47 dB(A) Le q-Kontur aufgrund der Grobplanung der Flugverfahren aus der Planfeststellung<br />
mit der entsprechenden Kontur aufgrund der festgelegten Flugverfahren, jeweils für den Prognoseflugplan<br />
2023, erstellt von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Stabsstelle Umwelt, 23.04.2013.<br />
7 Festgelegte Abflugverfahren in Betriebsrichtung 07 mit Angabe der Punkte, an denen gemäß der Verfahrenskonstruktion<br />
eine Flughöhe von 600m über Grund erreicht wird.<br />
8 Festgelegte Abflugverfahren in Betriebsrichtung 25 mit Angabe der Punkte, an denen gemäß der Verfahrenskonstruktion<br />
eine Flughöhe. von 600m über Grund erreicht wird.
Anlage/<br />
Mit der zweiten Planänderung vom 27.01.2006 wurden die notwendigen artenschutzrechtlichen Befreiungen<br />
für das Vorhaben erteilt, in diesem Rahmen wurden auch die betriebsbedingten Lärmwirkungen<br />
durch Überflüge berücksichtigt.<br />
Das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht hat die Planfeststellungsbehörde in den Urteilen vom 1<strong>6.</strong>03,2006 zu den<br />
von Betroffenen eingereichten Klagen gegen den Flughafenausbau verpflichtet, unter Beachtung der<br />
Rechtsauffassung <strong>des</strong> Gerichtes über eine weitergehende Einschränkung <strong>des</strong> Nachtflugbetriebes in<br />
Abschnitt A.II.5.1.1, über die Anordnung passiver Schallschutzmaßnahmen in Abschnitt A.II.5.1.3 und<br />
über die Grenzziehung <strong>des</strong> Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich in Abschnitt A.11.5.1.5 Nr. 2<br />
<strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13.08.2004 erneut<br />
zu entscheiden. Soweit der Planfeststellungsbeschluss dieser Verpflichtung entgegengestanden<br />
hat, wurde er vom Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht aufgehoben.<br />
Mit dem Planergänzungsbeschluss Lärmschutzkonzept BBI vom 20. Oktober 2009 wurde der sich aus<br />
den Urteilen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts vom 1<strong>6.</strong>03.2006 ergebenden Verpflichtung zur Fehlerbehebung<br />
nachgekommen und die durch die Urteile aufgehobenen Regelungen neu gefasst. Diese Regelungen<br />
bestimmten d<strong>am</strong>it den alleinigen Gegenstand <strong>des</strong> Verfahrens, der sich wie folgt gliedert:<br />
Regelungen zur weitergehenden Einschränkung <strong>des</strong> nächtlichen (22:00 bis 06:00 Uhr) Flugbetriebes,<br />
Anordnungen passiver Schalischurzmaßnahmen für den nächtlichen Flugbetrieb,<br />
Grenzziehung <strong>des</strong> Entschädigungsgebietes Außenwohnbereich.<br />
Der Planergänzungsbeschluss Lärmschutzkonzept BBI ist unter dem Link<br />
http://www.mil.brandenburc.deicms/media.php/Ibm1.a.3310.de/PEB%20Laermschutzkonzept%2OBBI,pdf<br />
im Internet abrufbar.<br />
3. Grobplanung der Flugverfahren als Grundlage der Prüfungen innerhalb der<br />
Planfeststellung (Schlüsselunterlage Plan M 2.1-5)<br />
Grundlage der Prüfungen bezüglich möglicher Beeinträchtigungen durch flugbetriebsbedingte Auswirkungen<br />
in der UVP sowie der FFH-Prüfungen war die Grobplanung der An- und Abflugverfahren, so wie<br />
sie durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) im Jahre 1998 vorgelegt wurde.<br />
Darstellung in Plan Übersicht An- und Abflugrouten 20XX M 2.1-5<br />
3.1 Anflugverfahren<br />
Die Anflugverfahren der Grobplanung verlaufen jeweils in Verlängerung der Anfluggrundlinie aus einer<br />
Entfernung von ca. 20 km vom Landebahnbezugspunkt parallel auf die jeweilige Landebahn zu.<br />
10
Anlage<br />
3.2 Abflugverfahren<br />
Die Abflugverfahren der Grobplanung verlaufen bei Betriebsrichtung 25 (Starts erfolgen in Richtung<br />
Westen) bis zu einer Entfernung von ca. 13 km vorn Startbahnbezugspunkt im Wesentlichen parallel<br />
entlang der verlängerten Grundlinie der jeweiligen Startbahn. Danach teilen sich die Verfahren. Ein<br />
Verfahren verläuft in Richtung Norden, eines in Richtung Westen und ein weiteres mit einer nach Süden<br />
geführten 180 Grad-Kurve in Richtung Osten. Die Grobplanung enthielt darüber hinaus jedoch auch<br />
sog. Kurzabflugrouten, die bereits in ca. 4,3 km Abstand vom Startbahnbezugspunkt nach Süden abschwenken<br />
und d<strong>am</strong>it bei Westwindbetrieb über den Rangsdorfer See führten. Diese Abflugverfahren<br />
wurden im Datenerfassungssystem mit Propellerflugzeugen bis zur Größe einer ATR 42172 oder Dash-<br />
7/8 sowie mit Strahlflugzeugen bis 50 t MTOM wie CRJ und BAe-146 belegt.<br />
Bei Betriebsrichtung 07 (Starts erfolgen in Richtung Osten) verlaufen die Abflugverfahren der Grobplanung<br />
bis zu einer Entfernung von ca. 8,5 km vom Startbahnbezugspunkt parallel entlang der verlängerten<br />
Grundlinie der jeweiligen Startbahn.<br />
Eine unmittelbar <strong>am</strong> Ende der jeweiligen Startbahn ansetzende Divergenz der Abflugverfahren von 15<br />
Grad für die Durchführung zeitgleicher, paralleler Abflüge war in dieser Grobplanung nicht enthalten und<br />
ist insofern auch nicht im Detail in die Prüfungen einbezogen worden. Andererseits wurde für alle Flugstrecken<br />
ein sogenannter Flugkorridor berücksichtigt, der dazu führt, dass auch Flugbewegungen links<br />
und rechts der Strecke Berücksichtigung fanden.<br />
III. Festlegung der Flugverfahren<br />
1. Behördliches Verfahren<br />
Flugverfahren werden nach § 27a Absatz 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) vom Bun<strong>des</strong>aufsichts<strong>am</strong>t für<br />
Flugsicherung durch Rechtsverordnung festgelegt. Das behördliche Verfahren wird durch Vorlage einer<br />
fachtechnischen Ausarbeitung der jeweils für die operative Umsetzung der Verfahren zuständigen Flugsicherungsorganisation<br />
eingeleitet.<br />
Zuständige Flugsicherungsorganisation für die Flugverfahren <strong>des</strong> Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg<br />
ist die DFS. Die Vorlage der fachtechnischen Ausarbeitung erfolgte in ihren Hauptteilen <strong>am</strong><br />
04.072011 und <strong>am</strong> 05.09.2011. Die Unterlagen wurden späterhin noch weiter ergänzt.<br />
Bereits vor Vorlage der fachtechnischen Ausarbeitung an das BAF waren die künftigen Flugverfahren<br />
auf der Grundlage von vorläufigen Ausarbeitungen der DFS in der für den Verkehrsflughafen Berlin-<br />
Schönefeld nach § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) gebildeten örtlichen Fluglärmkommission eingehend<br />
unter Betrachtung jeweils mehrerer alternativer Varianten beraten worden. Diese Beratung wurde<br />
nach Vorlage der Ausarbeitung an das BAF fortgesetzt,<br />
Für Flugverfahren, die von besonderer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind,<br />
sieht § 32 Absatz 4c Satz 2 LuftVG vor, dass das BAF seine Entscheidung im Benehmen mit dem Umweltbun<strong>des</strong><strong>am</strong>t<br />
trifft. Das Umweltbun<strong>des</strong><strong>am</strong>t hat seine lärmfachliche Stellungnahme unter dem<br />
05.01.2012 vorgelegt. Sie ist im Internet unter dem Link<br />
abrufbar.<br />
http://www.umweltbun<strong>des</strong><strong>am</strong>t.deluba-info-medien/4209.html<br />
11
Anlage<br />
Wesentliche Eckpunkte für die Festlegung der Flugverfahren waren die Vorgaben der Planfeststellung,<br />
die Ergebnisse der Beratung durch die örtliche Fluglärmkommission sowie die lärmfachlichen Stellungnahme<br />
<strong>des</strong> Umweltbun<strong>des</strong><strong>am</strong>tes, Im Verfahren hat das BAF weiterhin eine Reihe von Gemeinden zu<br />
spezifischen Fragestellungen, u.a. zu Fragen der Erholungsnutzung, um Abgabe von Stellungnahmen<br />
gebeten. Darüber hinaus hat eine Vielzahl von Gemeinden, Bürgerinitiativen und Privatpersonen zahlreiche<br />
Schreiben an das BAF gerichtet, deren Inhalte mit in die Abwägung eingeflossen sind.<br />
Besondere Berücksichtigung fand die Verpflichtung nach § 29b Absatz 2 LuftVG, auf die Vermeidung<br />
unzumutbaren Fluglärms hinzuwirken. Daneben wurden auch besiedelte Bereiche erfasst, die durch<br />
Fluglärm lediglich abwägungserheblich betroffen sind,<br />
Auch unterhalb der Schwelle <strong>des</strong> unzumutbaren Fluglärms wurde die Fluglärmbelastung der Bevölkerung<br />
ermittelt und in die Abwägung der Flugverfahrensvarianten einbezogen. Die Abwägungsgrundlage<br />
umfasste dabei die Heranziehung von aktuellem und hinsichtlich Art und Umfang der Besiedelung aussagekräftigem<br />
Kartenmaterial sowie Unterlagen über die Einwohnerzahlen der betroffenen Orte bzw.<br />
Ortsteile. Die verschiedenen Planungsalternativen wurden auf topographischen Karten, aus denen die<br />
Besiedelungsstrukturen und —dichten entnommen werden konnten, dargestellt, und es wurden Betroffenenzahlen<br />
differenziert nach Pegelbändern ermittelt<br />
Zur Ermittlung der Lärmauswirkungen durch die vorgesehene Nutzung der Flugverfahren stehen im<br />
Festlegungsverfahren unterschiedliche Verfahrensweisen zur Verfügung, Sie wurden teilweise kumulativ<br />
angewendet und die so erzielten Ergebnisse miteinander abgeglichen. Die DFS hat mit dem Progr<strong>am</strong>m<br />
NIROS (Noise Impact Reduction and Optimization System) ein Instrument zum Vergleich einzelner,<br />
alternativer Verläufe von Abflugverfahren entwickelt, das seit mehreren Jahren verwendet wird,<br />
in seiner Funktion allgemein anerkannt ist und fortwährend Erweiterungen und Fortentwicklungen erfährt,<br />
Auch zur Bewertung der Anflugverfahren wurden die prognostizierten Überflüge mit den Karten<br />
der Region, insbesondere den darin enthaltenen Besiedelungsinformationen verschnitten. Zum Vergleich<br />
der Ges<strong>am</strong>tlärmauswirkungen alternativer Ges<strong>am</strong>tsysteme insbesondere hinsichtlich der<br />
Lärmauswirkungen im Bereich <strong>des</strong> unzumutbaren Fluglärms wurden Datenerfassungssysteme erstellt,<br />
die die Berechnung von Lärmkonturen ermöglichten, in die alle Flugverfahren einflossen.<br />
Die Abgrenzung von zumutbarem und unzumutbarem Fluglärm erfolgt dabei anhand der aus dem<br />
Fachplanungsrecht entliehenen Schwelle <strong>des</strong> Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.<br />
Für die Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung, unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange,<br />
wurde auf die Erkenntnisse aus der Planfeststellung Bezug genommen.<br />
Das BAF hat seine Abwägungsentscheidung <strong>am</strong> 2<strong>6.</strong>01.2012 veröffentlicht.<br />
Die Verordnung zur Festlegung der Flugverfahren (247. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-<br />
Ordnung) ist <strong>am</strong> 10.02.2012 ausgefertigt und sodann im Bun<strong>des</strong>anzeiger 2012 Nr. 45 S. 1086 verkündet<br />
worden. Sie trat zum 31.05.2012 in Kraft, wobei die Anwendung gemäß § 5 wegen der verzögerten<br />
Inbetriebnahme <strong>des</strong> Flughafens derzeit noch aussteht.<br />
Der Ablauf <strong>des</strong> verwaltungsbehördlichen Verfahrens sowie die Entscheidungsgründe sind im Einzelnen<br />
im Abwägungsvermerk <strong>des</strong> BAF vom 2<strong>6.</strong>01,2012 dargestellt. Der Abwägungsvermerk ist auf den Internet-Seiten<br />
<strong>des</strong> BAF unter<br />
httio:11www.bat bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen BAF/BAF Abwaeoundsvermerk<br />
12
Anlage /<br />
<strong>BER</strong>.pdf? blob=publicationFile<br />
veröffentlicht.<br />
2. Festgelegte Flugverfahren<br />
2.1 Anflugverfahren<br />
Die vom BAF festgelegten Anflugverfahren verlaufen ebenso wie die der Planfeststellung zugrundeliegenden<br />
Verfahren der Grobplanung jeweils in Verlängerung der Anfluggrundlinie aus einer Entfernung<br />
von ca. 20 km vom Landebahnbezugspunkt parallel auf die jeweilige Landebahn zu.<br />
2.2 Abflugverfahren<br />
In dem für die vorgenommene Betrachtung relevanten Bereich verlaufen die vom BAF festgelegten<br />
Abflugverfahren im Wesentlichen wie folgt:<br />
Betriebsrichtung 25, Nordbahn<br />
vgl. Kartendarstellung DBD25RDN_200112<br />
Das Abflugverfahren von der nördlichen Startbahn bei Betriebsrichtung 25 beginnt mit einem Geradeausabflug<br />
über Blankenfelde-Mahlow sowie den Ortsteil Diedersdorf von Großbeeren. Anschließend<br />
schwenkt das Verfahren leicht in nördliche Richtung und verläuft südlich von Großbeeren und nördlich<br />
von Ludwigsfelde zwischen Ortsteilen von Stahnsdorf und Ludwigsfelde hindurch. Danach teilt sich das<br />
Verfahren. Für Flugzeuge mit gutem Steigvermögen wird eine Führung östlich von Potsd<strong>am</strong> und westlich<br />
von Stahnsdorf und Kleinmachnow direkt nach Norden vorgesehen. Für dieses Verfahren wird ein<br />
Minimum-Steiggradient von 8 % vorgeschrieben. Alternativ, um auch für die Luftfahrzeuge, die den<br />
geforderten Steiggradienten nicht erreichen können, eine Anbindung zu gewährleisten, führt das andere<br />
Verfahren vor dem Ortsteil Saarmund der Gemeinde Nuthetal nach Südwesten um dann südlich der<br />
A10 Richtung Westen zu verlaufen, wobei Michendorf südlich passiert wird, während Teile der Gemeinde<br />
Seddiner See überflogen werden.<br />
Betriebsrichtung 25, Südbahn<br />
vgl. Kartendarstellung DBD25LDN_200112<br />
Das Abflugverfahren von der südlichen Startbahn bei Betriebsrichtung 25 beginnt unmittelbar nach dem<br />
Start mit einer Linkskurve auf den Kurs von 231 Grad, Eine weitere leichte Linkskurve führt die Flüge<br />
zwischen den Ortschaften Blankenfelde-Mahlow und Rangsdorf hindurch. Nach Überfliegen der Autobahn<br />
A10 nordwestlich <strong>des</strong> Rangsdorfer Sees führt das Verfahren weiter in südwestliche Richtung. Vor<br />
Erreichen von Trebbin teilt sich das Verfahren. Für Flüge mit östlichen Zielen erfolgt ein Abdrehen mit<br />
einer Linkskurve über nahezu unbewohntes Gebiet in nordöstliche Richtung, auf einem Kurs von 71<br />
Grad. Für Flüge mit westlichen Zielen folgt eine flache Rechtskurve auf einem Kurs 245 Grad, die das<br />
Flugverfahren nördlich an Trebbin vorbeiführt.<br />
13
Ania9ei<br />
Betriebsrichtung 07, Nordbahn<br />
vgl. Kartendarstellung DBDO7LDN_200112<br />
Das Abflugverfahren von der nördlichen Startbahn in Betriebsrichtung 07 führt zunächst geradeaus <strong>am</strong><br />
südlichen Rand von Bohnsdorf entlang. Östlich von Bohnsdorf, in etwa über der in Nord-Süd-Richtung<br />
verlaufenden Bahnlinie, trennt sich das Abflugverfahren.<br />
Flugzeuge mit westlichen Zielen, die einen Steiggradlenten von min<strong>des</strong>tens 8 % erreichen, können an<br />
dieser Stelle eine Linkskurve einleiten und zwischen dem Berliner Bezirk Treptow-Köpenick bzw. den<br />
Ortsteilen Friedrichshagen und Müggelheim bzw. Rahnsdorf über den Großen Müggeisee fliegen. Nach<br />
Tangieren <strong>des</strong> -nordwestlichen Teils von Schöneiche wird bereits außerhalb <strong>des</strong> vorliegend relevanten<br />
Gebiets südlich von Hoppegarten eine weitere Linkskurve auf einen Kurs von 300 Grad eingeleitet.<br />
Für Flugzeuge, die den geforderten Steiggradienten nicht erreichen können sowie für Flugzeuge mit<br />
östlichen Zielen führt das Verfahren weiter geradeaus in nordöstliche Richtung über den Süden Müggelheims,<br />
den nördlichen Teil <strong>des</strong> Dämeritzsees und Erkner. Nach dem Passieren der Ortschaft erfolgt<br />
eine weitere Trennung <strong>des</strong> Abflugverfahrens. Beide Verfahrensstränge vollziehen eine Linkskurve, sodass<br />
Woltersdorf, Rüdersdorf und Tasdorf östlich umflogen werden. Für Luftfahrzeuge mit westlichen<br />
Zielen, die wegen fehlender Leistung den Großen Müggeisee umfliegen mussten, führt das Verfahren in<br />
einer stärkeren Linkskurve auf einen Kurs von 300 Grad, um sich nördlich von Neuenhagen bei Berlin<br />
wieder mit dem dort verlaufenden Abflugverfahren zu vereinigen. Für Flugzeuge mit östlichen Zielen<br />
erfolgt eine leichtere Linkskurve auf einen Kurs von 39 Grad.<br />
Betriebsrichtung 07, Südbahn<br />
vgl. Kartendarstellung DBDO7RDN_200112<br />
Abflüge von der Südbahn in Betriebsrichtung 07 erfolgen in Richtung Osten und Süden bzw. Südwesten.<br />
Es existieren jeweils zwei Streckenvarianten für Luftfahrzeuge, die bestimmte erhöhte Anforderungen<br />
in puncto Steigverhalten erfüllen, und solche, bei denen dies nicht sichergestellt ist.<br />
Die Abflugverfahren ohne erhöhte Anforderungen an das Steigverhalten können von allen Luftfahrzeugen<br />
sicher geflogen werden, sollen aber nur von den Luftfahrzeugen genutzt werden, die den Min<strong>des</strong>tsteiggradienten<br />
der jeweils anderen Streckenführung nicht erreichen können. Sie verlaufen nach einer<br />
leichten Rechtskurve <strong>am</strong> Bahnende zunächst deckungsgleich auf einem Kurs von 081 Grad.<br />
Nach Passieren der Autobahn A113 werden die Ortschaften Schulzendorf, der südliche Teil Eichwal<strong>des</strong>,<br />
der Zeuthener See und der nördliche Teil <strong>des</strong> Krossinsees überflogen. Dort teilen sich die die Verfahrensverläufe.<br />
Ein Strang verläuft weiter in Richtung Osten, vollzieht südlich von Neu-Zittau eine erneute<br />
Rechtskurve und passiert dann die Autobahn Al0 und die Spree auf einem Kurs von 103 Grad.<br />
Der zweite Strang mit Ziel im Südwesten vollzieht bereits nach Überfliegen <strong>des</strong> Krossinsees eine<br />
Rechtskurve auf Kurs 196 Grad, wodurch zunächst die Autobahnen A10 und Al2 und sodann das Gebiet<br />
zwischen dem Krüpelsee und Bindow und Bindow-Süd überflogen werden.<br />
Auch die Abflugverfahren mit erhöhtem Steiggradienten verlaufen im Anfangsbereich lateral deckungsgleich.<br />
Für Abflüge in Richtung Osten ist ein Streiggradient von min<strong>des</strong>tens 8%, in Richtung Südwesten<br />
von min<strong>des</strong>tens 10% vorgeschrieben. Beide Flugverfahren sehen unmittelbar nach dem Abheben, bereits<br />
vor dem Überfliegen <strong>des</strong> Startbahnen<strong>des</strong>, eine Rechtskurve vor, die sie über den Ortsteil Kiekebusch<br />
der Gemeinde Schönefeld führt. Hier trennen sich die Abflüge in Richtung Osten von denen in<br />
den Südwesten. Das Verfahren nach Osten kreuzt die Autobahn A113. In Höhe der Kreuzung <strong>des</strong> Verfahrens<br />
mit der Autobahn A10 wird dann eine Linkskurve eingeleitet, wobei der Verlauf kurzfristig dem<br />
14
Anlage/<br />
der Autobahn A10 folgt. Auf diesem Wege führt das Verfahren zwischen Wildau und Königs-<br />
Wusterhausen hindurch, In Höhe der Ortschaft Uckley wird dann eine erneute Rechtskurve geflogen.<br />
Das Verfahren in Richtung Südwesten folgt der nach dem Abheben eingeleiteten Kurve bis zum Autobahnkreuz<br />
Schönefelder Kreuz und führt sodann weiter zwischen den Ortschafen Brusendorf und Ragow<br />
hindurch auf einen Kurs von 215 Grad, Nach einer weiteren Rechtskurve bei Großmachnow verlässt<br />
der Verlauf <strong>des</strong> Flugverfahrens den für die vorliegende Betrachtung relevanten Bereich.<br />
2.3 Abweichungen der verbindlich festgelegten Verfahren von der Grobplanung<br />
in der Planfeststellung<br />
Anflugverfahren<br />
Die vorn BAF festgelegten Anflugverfahren führen in dem für die Umweitverträglichkeitsprüfung und die<br />
Natura 2000-Prüfungen relevanten Bereich zu keiner Änderung gegenüber der Grobplanung.<br />
Abflugverfahren Betriebsrichtung 25, Nordbahn<br />
Das Abflugverfahren von der nördlichen Startbahn bei Betriebsrichtung 25 ist im Geradeaus-Segment<br />
bis zum Ortsteil Diedersdorf von Großbeeren unverändert gegenüber der Grobplanung. Die anschließende<br />
Verfahrensführung weicht nördlich von der Grobplanung ab.<br />
Abflugverfahren Betriebsrichtung 25, Südbahn<br />
Das Abflugverfahren von der südlichen Startbahn bei Betriebsrichtung 25 weicht mit der Linkskurve auf<br />
den Kurs von 231 Grad unmittelbar nach dem Start von der Grobplanung ab. Während in der Grobplanung<br />
ein direkter Überflug von Blankenfelde auf einer dem Anflugverfahren entsprechenden Linienführung<br />
vorgesehen war, wird mit dem festgelegten Verfahren Blankenfelde südlich umflogen, um so Doppelbelastungen<br />
durch An- und Abflüge im Nahbereich <strong>des</strong> Flughafens zu vermeiden.<br />
Abflugverfahren Betriebsrichtung 07, Nordbahn<br />
Das Abflugverfahren von der nördlichen Startbahn in Betriebsrichtung 07 unterscheidet sich bis zum<br />
östlichen Rand von Bohnsdorf nicht von der Grobplanung. Die nördliche Verfahrensvariante, die an<br />
dieser Stelle mit einer Linkskurve beginnt und im weiteren Verlauf über den Großen Müggelsee führt,<br />
war in der Grobplanung nicht vorgesehen. Die südliche Verfahrensvariante, die weiter geradeaus führt,<br />
entspricht im weiteren Verlauf bis hinter Erkner dem in der Grobplanung vorgesehen Verfahren, Die<br />
sodann vorgesehene Aufteilung, die <strong>am</strong> Rande <strong>des</strong> vorliegend relevanten Gebiets liegt, weicht teilweise<br />
von der Grobplanung ab.<br />
Abflugverfahren Betriebsrichtung 07, Südbahn<br />
Die Abflugverfahren von der südlichen Startbahn in Betriebsrichtung 07 unterscheiden sich deutlich von<br />
der Grobplanung; die festgelegten Verfahren waren so in der Grobplanung nicht vorhanden.<br />
15
A n la e 1<br />
IV. Prüfung der betriebsbedingten Auswirkungen <strong>des</strong> Flughafens durch Überflüge<br />
im Rahmen der UVP<br />
Für das Ausbauvorhaben wurde innerhalb der Planfeststellung auf Grundlage der Grobplanung der Anund<br />
Abflugrouten (Schlüsselunterlage Plan M 2.1-5) eine UVP durchgeführt, deren Ergebnisse im Planfeststellungsbeschluss<br />
dargestellt wurden.<br />
siehe hierzu die Darstellungen ab Seite 1087 ff PFB<br />
Dort wird das ges<strong>am</strong>te UVP-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, Grundlagen und Methoden sowie<br />
Untersuchungsräumen und den Ergebnissen im Detail dargestellt. Die Tabelle 8-1 auf Seite 1109 fasst<br />
die Wirkungen <strong>des</strong> Ges<strong>am</strong>tvorhabens mit relevanten Auswirkungen auf die Schutzgüter zus<strong>am</strong>men,<br />
Insges<strong>am</strong>t ist die zus<strong>am</strong>menfassende Darstellung nach § 11 UVPG (ab S. 1105 ff. PFB) und die Bewertung<br />
nach § 12 UVPG (ab S. 1138 ff, PFB) im Planfeststellungsbeschluss im Einzelnen dargestellt.<br />
Konkretere Erläuterungen sind den jeweiligen Fachkapiteln im Planfeststellungsbeschluss (hier relevant<br />
insbesondere Natur und Landschaft, Luftschadstoffe, Lärm) enthalten. Die Grundlagen und zugrundeliegenden<br />
Untersuchungen sind den entsprechenden Antragsunterlagen (hier zunächst repräsentiert<br />
durch die Schlüsselunterlagen) zu entnehmen,<br />
zu den Untersuchungsräumen siehe den Plan: Schlüsselunterlage Übersicht über alle Untersuchungsräume<br />
der UVS N4,4-1<br />
Die in dieser Planunterlage dargestellten Untersuchungsräume sind im Rahmen <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens<br />
bezüglich Schutzgut Mensch, Tiere und Pflanzen sowie Landschaft hinsichtlich weiträumiger<br />
Vorhabenswirkungen wie Überflug und Grundwasserabsenkung noch erweitert worden. Dazu folgen im<br />
Einzelnen weitere Ausführungen unten.<br />
1. Rahmen der Darstellung<br />
Im Folgenden werden Verfahren, Inhalt und Ergebnisse der im Planfeststellungsverfahren durchgeführten<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung nur soweit dargestellt, als die inzwischen festgelegten Flugverfahren<br />
von der früheren Grobplanung abweichen und es dadurch zu veränderten Auswirkungen kommen kann.<br />
Insoweit wird zus<strong>am</strong>mengefasst dargestellt, welche Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf die einzelnen<br />
Schutzgüter nach den Erkenntnissen in der Planfeststellung von Überflügen grundsätzlich ausgehen<br />
können, wie der jeweilige Untersuchungsraum abgegrenzt wurde und wie die Auswirkungen der Überflüge<br />
(auf Grundlage der Grobplanung) beurteilt wurden. Jeweils gesondert werden zu den einzelnen<br />
Schutzgütern die aufgrund der festgelegten Flugverfahren veränderten Auswirkungen dargestellt und<br />
bewertet. Dabei werden insbesondere auch die Gebiete betrachtet, die im Schreiben der Europäischen<br />
Kommission vom 08.01.2013 im vorliegenden Verfahren 3692/12/ENVI im Einzelnen aufgeführt sind.<br />
2. Nicht UVP-relevante Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens durch Überflüge<br />
Im vorliegenden Zus<strong>am</strong>menhang sind nur die Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens von Bedeutung, die von<br />
Überflügen durch Luftfahrzeuge ausgehen können, soweit sie innerhalb einer UVP zu betrachten sind.<br />
16
Anlage<br />
Nach den Erkenntnissen aus dem Planfeststellungsverfahren lösen Überflugereignisse mit Luftfahrzeugen<br />
die folgenden Wirkungen nicht aus (die für andere Vorhabensbestandteile in der UVP jedoch betrachtet<br />
wurden):<br />
Flächeninanspruchnahmen<br />
Errichtung von Bauwerken<br />
Abwasser- und Regenwasserabieltung<br />
Gewässerausbau<br />
Grundwasserabsenkung<br />
Anfall von Abfällen<br />
Geruchsemissionen: Wahrnehmbare Geruchserhöhungen durch den Flugbetrieb werden nach den<br />
Erkenntnissen in der UVP nur im Nahbereich <strong>des</strong> Flughafens - maximal in bis zu 3 km Entfernung<br />
also in den Orten Schönefeld, Kienberg, Selchow und Waßmannsdorf bis an den Westrand von<br />
Waltersdorf und 1 km vor dem Ostrand von Mahlow/Blankenfelde — ausgelöst. Hauptverursacher<br />
sind die Emissionen der Flugzeugtriebwerke bei Starten, Landen und Rollen. Veränderungen beim<br />
Landen und Rollen ergeben sich durch die neuen Flugverfahren nicht. Veränderungen der Geruchsemissionen<br />
beim Starten unter Nutzung der neuen Flugverfahren sind allenfalls kleinräumig<br />
und dürften daher auch in dem vorstehend beschriebenen Nahbereich <strong>des</strong> Flughafens zu vernachlässigen<br />
sein.<br />
Erschütterungen: Auswirkungen auf Schutzgüter aufgrund von Erschütterungsauswirkungen durch<br />
den Flugbetrieb sind nach den Erkenntnissen in der UVP nicht zu erwarten. Relevante Erschütterungen<br />
gehen nur vom Schienenverkehr aus (vgl. PFB S. 1116).<br />
Lichtemissionen: Lichtemissionen gehen nur von den Beleuchtungsanlagen auf dem Flughafen aus.<br />
Elektromagnetische Wellen: Elektromagnetische Wellen gehen nur von den Hochfrequenzanlagen<br />
<strong>des</strong> ILS und den Bahnfunkmasten aus (vgl. PFB S. 1115).<br />
Wirbelschleppen: Einwirkungen durch Wirbelschleppen sind nur bei niedrigen Überflügen landender<br />
Flugzeuge im Nahbereich <strong>des</strong> Flughafens zu erwarten (vgl. PFB S. 1137). In diesem Bereich sind<br />
die neuen Flugverfahren mit der in der Planfeststellung betrachteten Grobplanung identisch, so<br />
dass sich keine Veränderungen gegenüber der Planfeststellung ergeben.<br />
Störfälle: In der Planfeststellung sind auch die Umweltauswirkungen möglicher Stör- und Unfälle,<br />
die durch das Vorhaben hervorgerufen werden können, zu betrachten. Im Planfeststellungsbeschluss<br />
wurde hierzu aufgrund der vom Vorhabenträger:eingereichten Unterlagen und ergänzender<br />
Unterlagen zur Störfallvorsorge festgestellt, dass das externe Risiko für die Bewohner in der Umgebung<br />
als gering einzustufen ist (siehe PFB ab Seite 422). Im Fall einer Havarie oder Störfalls sind<br />
erhebliche Auswirkungen für wahrscheinlich alle Schutzgüter zu erwarten. Ein erhöhtes Risiko für<br />
Flugunfälle besteht bei Flughäfen nach den vorliegenden Erkenntnissen grundsätzlich nur in der<br />
näheren Umgebung der Start- und Landebahnen. Bereits in einem Abstand von wenigen Kilometern<br />
von den Start- und Landebahnen geht das externe Risiko <strong>des</strong> Luftverkehrs <strong>am</strong> zukünftigen Verkehrsflughafen<br />
Berlin Brandenburg auf Werte von 10 .5 und weniger zurück (siehe PFB, Seite 429).<br />
Ein externes Risiko von 10 -5 bedeutet, dass sich eine Person 100.000 Jahre lang ununterbrochen<br />
an einem Ort aufhalten müsste, um durch die Folgen eines Flugzeugunfalls zu Schaden zu kommen.<br />
in diesem Bereich haben sich durch die neuen Flugverfahren bei den Anflügen (diese sind im<br />
Vergleich zu den Abflügen statistisch mit einem höheren Unfallrisiko behaftet) jedoch keine Veränderungen<br />
gegenüber der Planfeststellung ergeben, Bei den Abflügen ergeben sich durch die neuen<br />
Flugverfahren geringfügige Verlagerungen <strong>des</strong> externen Risikos nur in der näheren Umgebung der<br />
Startbahnen.<br />
17
Auf die o.g. Wirkungen wird daher bezüglich der einzelnen Schutzgüter im Folgenden nicht mehr eingegangen.<br />
3. UVP-relevante Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens durch Überflüge<br />
3.1 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Mensch (PFB ab S. 1109<br />
und ab S. 1139)<br />
3.1.1 Untersuchungsraum<br />
Der Untersuchungsraum wurde durch ein langgestrecktes Rechteck abgegrenzt, welches die 55 dB(A)<br />
Isophone (Leqp.tagi) umhüllt und die Bereiche 500 m beiderseits der Trassen der Verkehrsanbindungen<br />
außerhalb <strong>des</strong> Flughafengelän<strong>des</strong> einschließt, Der Bestand und die Bestandsbewertung für das<br />
Schutzgut Mensch können der Schlüsselunterlage Pläne N 5.4-1 und N 5.4-2 entnommen werden.<br />
3.1.2 Auswirkungen <strong>des</strong> Fluglärms<br />
Durch den Fluglärm werden sowohl Siedlungsräume als auch für Erholungszwecke genutzte Räume<br />
verlärmt. Im Abschnitt C.II.10 "Lärm" <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses hat die Planfeststellungsbehörde<br />
Grenzwerte für die jeweiligen Fluglärmschutzziele festgelegt. Diese Werte definieren den Bereich der<br />
Geräuscheinwirkungen, die nicht mehr unerheblich und d<strong>am</strong>it entscheidungsrelevant sind.<br />
Für eine Reihe von Siedlungsbereichen kommt es durch die vom Flugbetrieb verursachten Geräuschimmissionen<br />
zu Überschreitungen <strong>des</strong> von der Planfeststellungsbehörde für den Tagschutz festgelegten<br />
Dauerschallpegels L eco,tag) von 60 dB(A) und/oder <strong>des</strong> für den Nachtschutz festgelegten Pegel-<br />
Häufigkeits-Kriteriums von 6 x 70 dB(A) bzw. <strong>des</strong> Dauerschallpegels 1-843,tag) von 50 dB(A), jeweils außen.<br />
Eine umfassende Auflistung der betroffenen Siedlungsräume (Tagschutzgebiet und Nachtschutzgebiet)<br />
und Beschreibung der vom Flugbetrieb verursachten Geräuschimmissionen befindet sich im Abschnitt<br />
C.II.10.1,6 ab Seite 603 im PFB. Die betriebsbedingten Auswirkungen im Endausbauzustand gemäß<br />
dem lärmmedizinischen Gutachten sind zusätzlich in der Schlüsselunterlage Pläne NE 5.5-1 a und -2a<br />
dargestellt. Die Planfeststellungsbehörde ist dem Gutachter <strong>des</strong> Antragstellers nur bedingt gefolgt und<br />
hat aus präventiver Sicht strengere Fluglärmschutzziele verfügt (vgl. Lärmauflagen im Pianfeststellungbeschluss<br />
in Abschnitt A.11.5).<br />
Ohne Schallschutzmaßnahmen wäre in diesen Gebieten von Beeinträchtigungen für das Schutzgut<br />
Mensch auszugehen. Die verfügten Auflagen zur Vermeidung und Minderung <strong>des</strong> Fluglärms stellen für<br />
diese Bereiche jedoch im präventiven Sinne durch Grundstückübernahmen und bauliche Schallschutzmaßnahmen<br />
sicher, dass keine Gesundheitsgefährdungen oder -beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen<br />
zu erwarten sind. Erhebliche Belästigungen werden soweit wie möglich vermieden. Die Vorhabenträger<br />
haben durch passive Schallschutzmaßnahmen sicher zu stellen, dass in diesen Siedlungsbereichen<br />
im Inneren von Wohnräumen und Schlafräumen bei geschlossenen Fenstern tagsüber keine<br />
höheren fluglärmbedingten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten, nachts sind sechs Überschreitungen<br />
zulässig. Die Schallschutzmaßnahmen stellen sicher, dass in Innenräumen bei geschlossenen Fenstern<br />
ein ungestörter Aufenthalt und eine ungestörte Kommunikation sowie störungsfreier Schlaf gewährleistet<br />
sind.<br />
18
Anlage<br />
siehe dazu die Schlüsselunterlagen Zus<strong>am</strong>menfassung der Auflagen .unter Abschnitt A.II.5<br />
„Lärm" <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld"<br />
vom 13. August 2004 in seiner derzeit gültigen Fassung 9<br />
sowie<br />
die Pläne der Schutz- und Entschädigungsgebiete gern. Planfeststellungsbeschluss 2004<br />
und Planergänzungsbeschluss 2009,<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen im Innenbereich von Räumen der besonders schutzbedürftigen Einrichtungen<br />
werden ebenso durch die passiven Schallschutzmaßnahmen sicher vermieden,<br />
3.1.3 Veränderungen der Fluglärmauswirkung auf Siedlungsräume beim Schutzgut Mensch<br />
aufgrund der festgelegten Flugverfahren<br />
Die Festlegung der Flugverfahren, insbesondere die konkrete Streckenführung, beruht, wie im Abschnitt<br />
III. 1. dargestellt, ganz wesentlich auf einer eingehenden Analyse der Fluglärmbelastung der Bevölkerung.<br />
Soweit mehrere Varianten flugbetrieblich sicher und mit den Festlegungen <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses<br />
vereinbar waren, wurde grundsätzlich die jeweils lärmschonendere Variante festgelegt. Die<br />
Einzelheiten sind im Abwägungsvermerk <strong>des</strong> BAF vom 2<strong>6.</strong>01.2012 dargestellt. Der Abwägungsvermerk<br />
ist auf den Internet-Seiten <strong>des</strong> BAF unter<br />
htto://www.batbund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen BAF/BAF Abwaeoungsvermerk<br />
<strong>BER</strong>,Ddf? blob=oublicationFile<br />
veröffentlicht.<br />
Zum Vergleich der Auswirkungen <strong>des</strong> Flugverkehrs auf der Grundlage der Flugverfahren gemäß der<br />
Grobplanung in der Planfeststellung mit dem Flugverkehr auf der Grundlage der festgelegten Flugverfahren<br />
können die mittlerweile vorliegenden Fluglärmberechnungen nach dem Gesetz zum Schutz gegen<br />
Fluglärm sowie die Strategischen Lärmkarten gemäß Richtlinie 2002/49/EG jeweils für den ausgebauten<br />
Flughafen und dem in den nächsten Jahren zu erwartenden Luftverkehr herangezogen werden.<br />
Aus dem Vergleich mit den Konturen der Planfeststellung wird deutlich, wo aufgrund der inzwischen<br />
verbindlich festgelegten Flugverfahren auch mit Veränderungen in der Fluglärmbelastung zu rechnen<br />
ist. Zusätzliche Belastungen treten in Bereichen südlich <strong>des</strong> Flughafens auf, zum einen nördlich <strong>des</strong><br />
Rangsdorfer Sees und zum anderen in einem Bereich der Autobahn A113. In Verlängerung der Anfluggrundlinie<br />
wird jedoch in Folge der Aufteilung <strong>des</strong> abfliegenden Verkehrs auf mehrere Flugverfahren<br />
eine Lärmentlastung bewirkt.<br />
siehe Schlüsselunterlagen Lärmkarten aus 2012/2013 Gegenüberstellung von Schutzgebieten<br />
und Strategischen Lärmkarten<br />
9 Die Auflagen unter dem Abschnitt A.II,5 „Lärm" <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses „Ausbau Verkehrsflughafen<br />
Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 wurden teilweise durch die 3, Änderung <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses<br />
durch Prozesserklärung <strong>des</strong> MIL vom 21. Februar 2006 in den Klageverfahren<br />
BVerwG 4 A 1001.04, 4 A 1073.04, 4 A 1075.04, 4 A 1078.04, die 14. Änderung vom 18. Dezember<br />
2008, den Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 und durch<br />
die Prozesserklärungen <strong>des</strong> MIL vom 20. und 21. September 2011 zu den Klageverfahren BVerwG 4<br />
A 4000.09, 4 A 4000.10, 4 A 4001,10 ergänzt, geändert oder neu gefasst.<br />
19
Anlage<br />
Weiterhin ist eine aktuelle Vergleichsberechnung der Fluglärmbelastung für das Schutzgut Mensch<br />
vorgenommen worden, die anhand der Flugverkehrsprognose für den Prognosehorizont der Planfeststellung<br />
(Jahr 20XX) die 57 dB(A)-Konturen für die Flugverfahren der Grobplanung und der festgelegten<br />
Flugverfahren kartenmäßig darstellt.<br />
Zusatzkarte Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, DES 20XX-BAF Leq 57 dB(A) —<br />
AzB DLR<br />
Diese Vergleichsberechnung bestätigt das vorstehende Ergebnis.<br />
Danach ergeben sich zusätzlich belastete Gebiete im Südwesten <strong>des</strong> Flughafens im Bereich der Ortslagen<br />
Dahlewitz und Jühnsdorf sowie im Süden im Bereich der Ortslagen Rotberg und Kiekebusch.<br />
Entlastungen ergeben sich im Bereich der Ortslage Genshagen im Westen sowie insbesondere im Bereich<br />
der Ortslagen Eichwalde und Karolinenhof im Osten.<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat mögliche Änderungen in den An- und Abflugverfahren durch entsprechende<br />
Lärmschutzauflagen im Planfeststellungsbeschluss bzw. seinen Ergänzungen bereits vorausschauend<br />
berücksichtigt.<br />
Zunächst sind die unter A.11.5.1.1 verfügten Flugbetriebsbeschränkungen unabhängig von Flugverfahren<br />
jederzeit gültig.<br />
Unter A.11.5.1 ist geregelt, dass auch außerhalb der jeweils ausgewiesenen Schutz- und Entschädigungsgebiete<br />
der Betroffene Ansprüche auf Entschädigung oder baulichen Lärmschutz z. B. über<br />
Lärmmessungen nachweisen kann, die dann vom Flughafen aufzugreifen sind.<br />
Die Auflage A.11.5.1.8 regelt die messtechnische Fluglärmüberwachung. Es ist jederzeit im Rahmen <strong>des</strong><br />
Lärm-Monitorings gewährleistet, dass Besonderheiten bei Fluglärmbelastungen erkannt und erforderlichenfalls<br />
entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.<br />
Ferner ist unter A.II.5.1,9 Nr.1) geregelt, dass bei geänderten Flugverfahren die festgelegten Schutzund<br />
Entschädigungsgebiete neu ausgewiesen werden, wenn sich der energieäquivalente Dauerschallpegel<br />
an der äußeren Grenze <strong>des</strong> Schutzgebiets an den Schnittpunkten mit den An- und Abflugstrecken<br />
um mehr als 2 dB(A) ändert. Nach A.II.5.1.10 Nr. 1) ist insbesondere vorgesehen, dass nach der erstmaligen<br />
Festlegung der Flugverfahren für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg durch das BAF die<br />
bisherigen Schutz- und Entschädigungsgebiete auf der Grundlage der Daten <strong>des</strong> ersten vollständigen<br />
Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) nach Maßgabe der 1. FLSV insges<strong>am</strong>t neu<br />
ausgewiesen werden — unabhängig davon, ob sich der energieäquivalente Dauerschallpegel an der<br />
Grenze der Gebiete ändert.<br />
Der Schutz- und Entschädigungsanspruch ist immer dann gegeben, wenn die Schutzziele <strong>des</strong> planfestgestellten<br />
Lärmschutzkonzepts BBI überschritten werden. Zusätzlich ist dafür Sorge getragen, dass die<br />
Meistbegünstigungsgebiete, also die Schutz- und Entschädigungsgebiete, bei veränderten Flugverfahren<br />
und wesentlicher Fluglärmbelastungsänderung nachgeführt werden. Nicht hinnehmbare Fluglärmauswirkungen<br />
in Siedlungsräumen auf das Schutzgut Mensch sind also auch bei geänderten Flugverfahren<br />
ausgeschlossen.
Anlage 1<br />
3.1.4 Auswirkung auf die Erholungsnutzung<br />
Eine genaue Beschreibung der der Planfeststellung zugrundeliegende Bestandssituation der Erholungsnutzung<br />
ist unter Schutzgut Mensch auf S. 1110 <strong>des</strong> PFB zu finden, Die Bestandssituation ist näher<br />
in Schlüsselunterlage N 5.4-1 und -2 dargestellt.<br />
Danach hat der Untersuchungsraum vor allem Bedeutung für die Naherholung aus dem Stadtgebiet<br />
Berlin. Es wird von einer intensiven Nutzung ausgegangen. Es gibt zahlreiche lokale und innerörtliche<br />
Einrichtungen wie Park- und Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Sportanlagen und C<strong>am</strong>pingplätze.<br />
Daneben gibt es noch eine Vielzahl von als Erholungswald ausgewiesenen Waldflächen. Im<br />
Berliner Bezirk Köpenick ist ein Naherholungsgebiet (Wälder und Gewässer im Bereich Müggelsee)<br />
ausgewiesen. Wesentliche Funktion erfüllen auch die Landschaftsschutzgebiete („Grünau-Grünheider<br />
Wald- und Seengebiet", „Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben", „Rangsdorfer See/Prierowsee",<br />
„Grünauer Forst") im Untersuchungsraum.<br />
In der ursprünglichen UVS wurde die Erheblichkeitsschwelle für die Erholungsfunktion bei einem Dauerschallpegel<br />
von Leq(3 , Tag) von 62 dB(A) festgelegt. Nach Kritik im Anhörungsverfahren an diesem Wert<br />
wurde für die Abgrenzung innerhalb der UVS der in der lärmmedizinischen Diskussion vorgeschlagene<br />
präventive Richtwert für das Schutzziel Erholung/Rekreation Leq(3, Tag) von 57 dB(A) herangezogen (vgl.<br />
Darstellung in Schlüsselunterlage zu Schutzgut Landschaft H 4.6-1 E und 2 E l°).<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat auch die Verlärmung von Landschaftsräumen als eine relevante Auswirkung<br />
<strong>des</strong> Vorhabens bewertet. Der Erholungswert der Landschaft ist ab einem Dauerschalipegel von<br />
57 dB(A) Leq (3,Tag) grundsätzlich gemindert. Bei Überschreitung <strong>des</strong> Dauerschalipegels von 62 dB(A) ist<br />
der Erholungswert erheblich beeinträchtigt. Die nach der Auffassung der Planfeststellungsbehörde im<br />
besonderem Maße für die ruhige Erholungsnutzung geeigneten Erholungswälder im Landschaftsschutzgebiet<br />
(LSG) Grünau im Bereich <strong>des</strong> Bezirks Köpenick und das LSG Diedersdorfer Heide und<br />
Großbeerener Graben liegen im Einflussbereich einer vorhabensbedingten Beeinträchtigung der Erholungseignung.<br />
Gegenüber der plangegebenen Vorbelastung findet eine Verminderung der Erholungseignung auf einer<br />
Fläche von insges<strong>am</strong>t ca. 3000 ha statt. Rund 60 % entfallen auf Erholungswald und 40 % auf Landschaftsschutzgebietsflächen<br />
<strong>des</strong> LSG Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben.<br />
siehe dazu im Einzelnen unter S. 1142 <strong>des</strong> PFB.<br />
1(1 Die Darstellungen gelten insoweit auch für Schutzgut Mensch, da die Auswirkung auf den Erholungswert<br />
der Landschaft durch die Erholungsnutzung der Bevölkerung bestimmt und daher letztlich<br />
auf das Schutzgut Mensch gerichtet ist.<br />
21
Anlage/<br />
3.1.5 Veränderungen der Erholungsnutzung beim Schutzgut Mensch aufgrund der festgelegten<br />
Flugverfahren<br />
Da die festgelegten Flugverfahren von der in der Planfeststellung zugrunde gelegten Grobplanung der<br />
Flugverfahren abweichen, gibt es Bereiche, in denen mit stärkeren Belastungen durch Fluglärm gerechnet<br />
werden muss, während andere Bereiche weniger belastet werden.<br />
Aus dem Vergleich der 57 dB(A)-Konturen der nunmehr festgelegten Flug verfahren mit der Grobplanung<br />
der Flugverfahren<br />
Zusatzkarte Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, DES 20XX-BAF Leg 57 dB(A) —<br />
AzB DLR<br />
ergeben sich in den Erholungswäldern südlich von Großbeeren/westlich von Ludwigsfelde sowie südlich<br />
von Müggelheim/östlich von Karolinenhof Entlastungen. Dem stehen Belastungen in den Bereichen<br />
Dahlewitzer Heide (zwischen Blankenfelde und Rangsdorf) und nördlich <strong>des</strong> Autobahnkreuzes Schönefeld<br />
gegenüber.<br />
Dabei ist für den Raum südlich von Großbeeren/westlich von Ludwigsfelde eine Vorbelastung <strong>am</strong> Rande<br />
<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> durch die Bun<strong>des</strong>straße B101 festzustellen. Der Bereich südlich von Müggelheim/östlich<br />
von Karolinenhof ist weitgehend unvorbelastet. Im Raum Dahlewitzer Heide ist im südlichen Bereich<br />
eine Vorbelastung durch die Autobahn A10 festzustellen. Der Wald nördlich <strong>des</strong> Autobahnkreuzes<br />
Schönefeld ist durch die Autobahnen Al 0 und A113 sowie die B179 vorbelastet.<br />
Obwohl festzustellen ist, dass aufgrund der Änderung der Flugverfahren mit Blick auf potentielle Erholungsräume<br />
der Bevölkerung im Umfeld <strong>des</strong> Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg andere erhebliche<br />
Umweltauswirkungen auftreten werden als in der Planfeststellung prognostiziert (es werden andere<br />
Gebiete beeinträchtigt als zunächst angenommen), ist die Durchführung einer ergänzenden Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nicht geboten. Denn auch eine Umweltprüfung unter Berücksichtigung der veränderten<br />
Situation bei den Erholungsgebieten könnte zu keiner anderen Beurteilung <strong>des</strong> Vorhabens bei<br />
der Zulassungsentscheidung für den Flughafen führen und wäre daher nicht entscheidungsrelevant.<br />
Bereits im Planfeststellungsbeschluss wurde festgestellt, dass die vorhabensbedingte Beeinträchtigung<br />
der Landschaft durch Verlärmung weder vermeidbar noch minimierbar noch funktional ausgleichbar sei<br />
(PFB, S. 1160). In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass der Schutz der Gesundheit<br />
einen stärkeren Schutzstatus genießt als der Schutz der Erholung (grundlegend BVerwG Urteil vom<br />
29.07.1977, IV C 51.75). Dies bewirkte bei der Abwägung für die nachfolgende Festlegung der Flugverfahren<br />
einen Gewichtungsvorrang <strong>des</strong> Lärmschutzes für Siedlungsgebiete vor dem Lärmschutz für Erholungsgebiete.<br />
vgl. Abwägungsvermerk <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>aufsichts<strong>am</strong>ts für Flugsicherung, S. 29 f.<br />
Rücknahmeklagen gegen den Planfeststellungsbeschluss, die aufgrund der Abweichung der neuen<br />
Flugverfahren von der in der Planfeststellung zugrunde gelegten Grobplanung angestrengt worden waren,<br />
hat das Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht abgewiesen. Dabei wurde erkannt, dass die Planfeststellungsbehörde<br />
letztlich die Gewichtung <strong>des</strong> Schutzgutes Mensch (auch bezüglich der Erholungsnutzung) richtig<br />
vorgenommen hat. Selbst wenn abknickende Routen mit einer Abweichung von 15 Grad in der Planfeststellung<br />
berücksichtigt worden wären, hätte dies in diesem Bereich zu keiner Änderung geführt. Es
gab keinen Anhalt dafür, dass abknickende Routen für die Erholungs- und Freizeitnutzung erheblich<br />
ungünstiger sein könnten 11 ,<br />
3.1.6 Luftschadstoffe (PFB ab S. 1114 und 1171)<br />
In der Planfeststellung wurde eine Luftschadstoffprognose (Gutachten M 10 12) und ein humantoxikologisches<br />
Gutachten (Schlüsselunterlage M 11) vorgelegt. Für Detailuntersuchungen wurden zusätzlich<br />
acht humantoxikologische Beurteilungsflächen in Siedlungsbereichen bestimmt. Mit diesen Flächen<br />
wurde die Umgebung insbesondere dort erfasst, wo voraussichtlich Immissionen durch den Straßenverkehr<br />
zunehmen, Eine Zus<strong>am</strong>menfassung der Beurteilungswerte bezogen auf die Leitstoffe ist im PFB<br />
auf S. 712 dargestellt.<br />
Eine Veränderung der Immissionsbelastung ist zwar durch betriebsbedingte EmissiOnen von Luftschadstoffen<br />
zu erwarten — die Emissionen durch den Flugverkehr wirken sich aber im Wesentlichen auf den<br />
unmittelbaren Flughafenbereich selber aus; sie sind für die Immissionssituation in den umgebenden<br />
Siedlungsbereichen ohne Relevanz. •<br />
3.1.<strong>6.</strong>1 Keine immissionen durch Treibstoffablass<br />
Mögliche Immissionen durch Treibstoffablässe bei Luftfahrzeugen in Notsituationen führen weder in der<br />
unmittelbaren noch weiteren Umgebung <strong>des</strong> Flughafens zu einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung.<br />
Die Mehrzahl der <strong>am</strong> <strong>BER</strong> eingesetzten Flugzeuge verfügen nicht über diese Möglichkeit. Soweit<br />
diese Möglichkeit besteht, werden Ablässe in Flughöhen und Lufträumen vorgenommen, die nicht dazu<br />
führen, dass Auswirkungen <strong>am</strong> Boden gegeben sind.<br />
3.1.<strong>6.</strong>2 Ergebnis der Luftschadstoffprognose<br />
Nach den Untersuchungen der Luftschadstoffprognose (Gutachten M 10) und <strong>des</strong> humantoxikologischen<br />
Gutachtens sowie der bestätigenden Nachberechnung im feineren Raster (Schlüsselunterlage<br />
M 11 mit Ergänzung) hat die Planfeststellungsbehörde festgestellt, dass die für das Verkehrsszenario<br />
20)0( ermittelte Zusatzbelastung insges<strong>am</strong>t aus dem Vorhaben (worunter Immissionen aus dem Flugbetrieb<br />
sowie dem Verkehr auf den zur Planfeststellung beantragten Straßenanbindungen und der im<br />
Straßennetz induzierte Straßenverkehr zu verstehen sind) bei Betrachtung aller Belastungsfaktoren<br />
über den Zeitraum eines Jahres innerhalb der zugrunde gelegten Grenz- und Prüfwerte liegt. Dies gilt<br />
sowohl für den Schutz der menschlichen Gesundheit, als auch für andere Schutzgüter wie Pflanzen und<br />
Tiere oder Gewässergüte.<br />
Dabei stellen die Abgase aus dem Flugbetrieb nur eine Teilmenge dar. Im Allgemeinen ist die Belastung<br />
der Luft durch die Emissionen aus dem Flugverkehr im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln (Straße)<br />
gering (vgl. PFB ab S. 712). Die Zusatzbelastung aus dem Flugbetrieb trägt nur unwesentlich zu den als<br />
möglich angesehen Überschreitungen in unmittelbarer Straßennähe hinsichtlich NO2 und PM 10 bei,<br />
Nur zur Beweissicherung ist gemäß A,I1.<strong>6.</strong>1 <strong>des</strong> PFB zusätzlich die Überwachung der Luftgüte auf dem<br />
Flughafen durch eine Messstelle beauflagt worden.<br />
11 Urteile BVerwG vom 31.07.2012 AZ: 4 A 7001.11, 4 A 7002.11 und 4 A 7003.11 (Rn.46),<br />
12 Gutachten aus den Antragsunterlagen kann bei Bedarf nachgereicht werden.<br />
23
Anlage'/<br />
Weiterhin ist gemäß A.II.8 einmal jährlich ein lmmissionsschutzbericht zu erstellen, der außerdem die<br />
Fluglärmbelastungen, die Schallschutzmaßnahmeti, die Geruchsbelastungen und die Auswirkungen<br />
von Wirbelschleppen sowie die Emissionen von Luftschadstoffen darstellt.<br />
3.1.7 Veränderungen im Hinblick auf Luftschadstoffe aufgrund der festgelegten Flugverfahren<br />
Insges<strong>am</strong>t gehen vom Flugbetrieb außerhalb <strong>des</strong> Flughafenbereichs keine relevanten negativen Auswirkungen<br />
auf die Luftgüte aus. Das gilt auch bei veränderten Flugverfahren. UVP-relevante Änderungen<br />
bezüglich der Luftschadstoffe sind sicher auszuschließen.<br />
3.2 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />
3.2.1 Untersuchungsraum<br />
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut Tiere und Pflanzen ergibt sich einerseits aus dem in der<br />
UVS dargestellten Untersuchungsraum<br />
siehe Schlüsselunterlage Übersichtsplan N 4.4-1<br />
vervollständigt durch den erweiterten Untersuchungsraum — den in der ergänzten Fassung <strong>des</strong> LBP<br />
dargestellten Bereich innerhalb der 47 dB(A) isophone als Tagwert für den Planfall 20XX<br />
siehe Schlüsselunterlage Plan H 4.5-3 E und H 4.5-4 E<br />
sowie dem Bereich in dem zum Zeitpunkt der maximalen Ausdehnung <strong>des</strong> Absenktrichters eine Grundwasserabsenkung<br />
von >= 0,1 m zu erwarten ist (dieser zweite Einwirkungsbereich ist bezüglich Überflüge<br />
jedoch irrelevant).<br />
Eine Zus<strong>am</strong>menfassung <strong>des</strong> Untersuchungsraums und der Situation <strong>des</strong> Schutzguts Tiere und Pflanzen<br />
findet sich ab 5. 1116 PFB. Eine Beschreibung der relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
durch Lärm und Überflug findet sich auf S. 1121 PFB, eine Bewertung der Beeinträchtigungen durch<br />
Lärm und Überflug erfolgt auf S. 1149 PFB.<br />
3.2.2 Relevante Auswirkungen auf das Schutzgut infolge Störungen durch Schallemissionen<br />
und Überflug (PFB ab S. 1121 und S. 797))<br />
In den Planunterlagen <strong>des</strong> Vorhabenträgers waren die Auswirkungen von Schallimmissionen und Überflug<br />
zunächst nicht vollständig dargestellt. Die Planfeststellungsbehörde hat die Träger <strong>des</strong> Vorhabens<br />
daraufhin aufgefordert, ergänzende Angaben dazu vorzulegen. Dies wurde mit dem erweiterten Untersuchungsraum<br />
und dem dadurch ergänzten LBP getan (hinsichtlich aller Einzelheiten bezüglich Vorbelastung,<br />
maßgeblichen Wirkfaktoren, Beurteilungsgrundsätzen, Einzeldarstellung der besonders<br />
schutzwürdigen Vogellebensräume u.ä, wird auf die Darstellungen im LBP Ergänzte Fassung ab S. 177<br />
E (Schlüsselunterlage) verwiesen, die sich die Planfeststellungsbehörde zu eigen gemacht hat).<br />
Im Vordergrund der relevanten Auswirkungen steht dabei die Avifauna; im Einzelnen siehe dazu nachfolgende<br />
Kapitel. Neben der Avifauna sind insbesondere die folgenden Tierarten in der Planfeststellung<br />
näher untersucht worden:<br />
24
Anlage /<br />
Bezüglich der Fledermausarten Wasserfledermaus, Großer Abendsegler und Zwergfledermaus<br />
siehe ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung Stand 24.11.2005, S.23<br />
wurde hinsichtlich von bau- und anlagebedingten Eingriffen eine Befreiung von artenschutzrechtlichen<br />
Verboten erteilt. Bezüglich der sonstigen Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus,<br />
Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfiedermaub, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus,<br />
Braunes Langohr und Graues Langohr wurde zu betriebsbedingten Auswirkungen nur festgestellt,<br />
dass nicht auszuschließen ist, dass einzelne Individuen durch Kollisionen mit Flugzeugen <strong>am</strong><br />
Boden oder in niedriger Höhe getötet werden — daher wurde eine Befreiung dazu erteilt.<br />
Erkenntnisse über Störungen von Fledermäusen durch Überflüge in größerer Höhe sind nicht belegt.<br />
Für den Fischotter spielen akustische Reize eine untergeordnete Rolle. Er ist ein Sichtjäger und somit<br />
ist der Jagderfolg unabhängig vom Lärm.<br />
siehe S. 861 <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses zur FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />
Das Vorkommen <strong>des</strong> Fischotters in der Glasowbachniederung ist durch Lärm vorbelastet. Straßen, die<br />
die Niederung queren, weisen bereits Werte von Leg (16) Tag >z: 57 dB(A) auf und zeigen d<strong>am</strong>it die relative<br />
Unempfindlichkeit und Gewöhnung <strong>des</strong> Fischotters gegenüber Lärm an.<br />
Im Hinblick auf Amphibien und Reptilien ist in der artenschutzrechtlichen Prüfung im Planfeststellungsverfahren<br />
siehe ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung Stand 24.11.2005, S.24<br />
festgestellt worden, dass diese Tiergruppen schlecht hören können und daher gegenüber Lärm nur<br />
wenig empfindlich sind. Untersuchungen über mögliche Überdeckungen von Lockrufen einzelner Amphibien<br />
durch Dauerschall liegen nicht vor. Auch zu dem Störreiz „Überflug" sind keine erheblichen und<br />
oder nachhaltigen Reaktionen der Tiergruppe Reptilien und Amphibien belegt.<br />
3.2.3 Wirkfaktor Lärm<br />
Nach Auswertung dieser Angaben sind durch den Fluglärm selbst keine unmittelbaren Auswirkungen<br />
auf die Avifauna zu erwarten:<br />
Es wurde festgestellt, dass die Eckwerte von 47 dB(A) bis 54 dB(A) Dauerschallpegel nach Reck et al.,<br />
die als Werte zur Wirkungsabschätzung bei Dauerlärm entlang von Straßen zu verstehen sind, nicht auf<br />
den Fluglärm zu übertragen sind, Es handelt sich ohnehin nur um vorsorgliche Werte. Fluglärm stellt<br />
anders als Straßenlärm kein Dauerschallereignis dar, sondern ist von Einzelschallereignissen mit Ruhephasen<br />
geprägt. Dauerschallpegel sind problematisch, weil die Avifauna durch Überlagerung von<br />
Kommunikationslauten gestört wird. Wenn genügend Lärmpausen vorhanden sind, tritt eine solche<br />
Störung nicht ein. Genügend Lärmpausen waren für den Endausbauzustand 20XX zu erwarten: für den<br />
Endausbauzustand sind rund 1000 Flugbewegungen von Flugzeugen pro Tag zu erwarten, die sich<br />
gleichmäßig auf beide Start- und Landebahnen (je 500) verteilen. Jeweils die Hälfte davon sind Anflüge<br />
bzw. Abflüge. Auf der Grundlage der Betriebszeiten <strong>des</strong> Flughafens wurde daraus von den Vorhabenträgern<br />
eine Verteilung von im Mittel 14 Flugbewegungen pro Stunde (je Start- und Landebahn und Anund<br />
Abflug) errechnet. In den Spitzenstunden liegt dieser Wert mit bis zu 24 Starts bei einer angestreb-<br />
25
An agei<br />
ten Ges<strong>am</strong>tkapazität von bis zu 83 13 An- und Abflügen pro Stunde (vgl. oben Abschnitt II. 1, ) höher,<br />
außerhalb der Spitzenstunden niedriger. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die durchschnittliche Geräuschdauer<br />
eines Überfluges nur ca. 30 Sekunden beträgt. Zwischen den einzelnen Überflügen treten<br />
jeweils ausreichend lange Lärmpausen von mehreren Minuten Dauer ein. Selbst bei 24 Starts in der<br />
Spitzenstunde <strong>am</strong> Spitzentag sind von den 60 Minuten einer Stunde somit lediglich 12 Minuten mit<br />
Fluglärm belastet, während sich die Lärmpausen auf 48 Minuten addieren.<br />
Hinsichtlich der Einzelschallereignisse wird die Schwelle von 110 dB(A) für physiologische Störungen in<br />
keinem der Gebiete erreicht 14 .<br />
Der Schwellenwert ergibt sich aus S. 178, 185 und 186 der Unterlage 4.4,2.1.3 „Betriebsbedingte<br />
Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere-Vögel"<br />
Es wurde festgestellt, dass das prägende Ereignis für die Reaktion von Vögeln der Überflug und nicht<br />
der Lärm ist. Wenn der Lärm nicht mit einem Gefahrenindikator verbunden ist, sind Vögel verhältnismäßig<br />
unempfindlich gegenüber Lärm. Diese Auffassung wurde in der Stellungnahme <strong>des</strong> d<strong>am</strong>aligen Ministeriums<br />
für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg vom 28.04.2004<br />
auch bestätigt.<br />
Ergänzend wurde für näher aufgezählte Vogelarten, die von den betriebsbedingten Auswirkungen im<br />
weiteren Untersuchungsraum betroffen sein könnten, unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten<br />
festgestellt, dass erhebliche Belastungen der Vögel durch Fluglärm und Überflug auszuschließen sind.<br />
ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung 24.11.2005, ab S. 32<br />
In dieser Aufzählung sind insbesondere auch die Arten Fischadler, Kranich, Singschwan, Tüpfelralle<br />
und Weißstorch sowie der Baumfalke genannt. Der Fischadler ist als seltener Brutvogel nur in der<br />
Nuthe-Nieplitz-Niederung nachgewiesen. Am Rangsdorfer See ist er Gastvogel. Der Kranich ist als lokal<br />
verbreiteter Brutvogel in der Glasowbachniederung, Brunnluch, Zülowgrabenniederung, Rangsdorfer<br />
See, Nuthe-Nieplitz-Niederung, Müggelspree/Gosener Wiesen, VVernsdorfer See und als Gastvogel <strong>am</strong><br />
Rangsdorfer See, Überstauungsfläche Klein Kiennitz und Nuthe-Nieplitz-Niederung nachgewiesen. Der<br />
Singschwan ist regelmäßiger Gastvogel auf Frühjahrs und Herbstzügen mit Schlafgewässern auf dem<br />
Rangsdorfer See und in der Nuthe-Nieplitz-Niederung; Nahrungsgebiete liegen auf angrenzenden<br />
Acker- und Grünlandgebieten. Die Tüpfelralle ist ein seltener Brutvogel im Bereich Rangsdorfer See,<br />
Zülowgrabenniederung, Nuthe-Nieplitz-Niederung, Müggelspree/Gosener Wiesen und Überstauungsflächen<br />
Klein Kienitz. Der Weißstorch kommt als Brutvogel lokal in Siedlungsbereichen mit angrenzenden<br />
Grünlandgebieten vor, u.a. Groß Kienitz, Rotberg, Waltersdorf und Waßmannsdorf. Der Baumfalke ist<br />
ein sehr seltener Brutvogel nur in den Bereichen Rangsdorfer See, Nuthe-Nieplitz-Niederung und Müggelspree/Gosener<br />
Wiesen. Brutverdacht besteht südöstlich Selchow.<br />
13 Rein rechnerisch ergibt sich ein Durchschnittswert von 21 Flugbewegungen je Start- und Landebahn<br />
und An- und Abflug. Die Zahl von maximal 24 Starts auf einer Startbahn ergibt sich aus dem Antrag auf<br />
Planfeststellung für den Ausbau <strong>des</strong> Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld, Gutachten M1 (Verkehrsprognose<br />
und Modellflugplan), Tabelle 5.3, Seite 133/134. Sie setzt sich aus 36 Landungen und 47<br />
Starts zus<strong>am</strong>men. Die Starts und Landungen verteilen sich auf die beiden Start- und Landebahnen, so<br />
dass <strong>am</strong> Spitzentag in der Spitzenstunde pro Bahn 23 bzw. 24 Starts und 18 Landungen zu erwarten<br />
sind.<br />
14 Klump, G 2001: Die Wirkung von Lärm auf die auditorische Wahrnehmung von Vögeln — angewandte<br />
Landschaftsökologie, Heft 44: 9-32<br />
26
Anlage<br />
3.2.4 Wirkfaktor Überflug<br />
Nach Aussagen in der Fachliteratur 15 ist bei Flächenflugzeugen ab einer Überflughöhe von 600 m aufwärts<br />
davon auszugehen, dass in der Regel keine negativen Reaktionen auf Vogelpopulationen zu erwarten<br />
sind. Vor allem von Überflügen durch Flächenflugzeuge in geringer Höhe (unterhalb 600 m) —<br />
soweit keine Gewöhnungseffekte durch Vorbelastungen zu berücksichtigen sind — oder vom seitlichen<br />
Überflug durch Hubschrauber in einer Entfernung von weniger als i500 m können erhebliche Auswirkungen<br />
auf Vogellebensräume ausgehen.<br />
In der Planfeststellung sind dabei die im Folgenden aufgeführten Vogellebensräume — soweit im vorliegenden<br />
Zus<strong>am</strong>menhang relevant — näher betrachtet worden. Die Aussagen zu den Flugverfahren und<br />
den Überflughöhen beziehen sich dabei auf die in der Grobplanung angenommenen Flugverfahren.<br />
Bei der folgenden Darstellung ist zu beachten, dass das Planfeststellungsverfahren mit Planfeststellungsbeschluss<br />
vom 13.08.2004 abgeschlossen worden war. Die zentrale Unterlage für das Schutzgut<br />
Natur und Landschaft, der ergänzte landschaftspflegerische Begleitplan, datiert vom März 2004. Zu<br />
diesem Zeitpunkt waren die Natura 2000-Gebiete im Umfeld <strong>des</strong> Flughafens noch nicht abschließend<br />
gemeldet und ihr Schutzstatus noch nicht abschließend festgesetzt.<br />
Abgesehen von der Beeinträchtigung <strong>des</strong> schützenswerten Vogellebensraums „Waßmannsdorfer Rieselfelder<br />
und Großziethener Felder' durch Hubschrauberüberflüge war in der Planfeststellung für die<br />
übrigen Vogellebensräume und die dabei gleichzeitig erfassten SPA- und 1BA-Gebiete wegen der zu<br />
erwartenden Höhe der Überflüge und wegen der bereits bestehenden Vorbelastung durch Überflüge<br />
keine Beeinträchtigung angenommen worden. Die Details zu den einzelnen geprüften Lebensräumen<br />
sind den Darstellungen <strong>des</strong> LBP ergänzte Fassung ab S. 186 (Teil der Schlüsselunterlagen) zu entnehmen.<br />
3.2.4.1 „ Waßmannsdorfer Rieselfelder und Großziethener Felder"<br />
Vorhabenbedingt waren nach den zugrunde gelegten Grobplanungen der Flugverfahren erhebliche<br />
Beeinträchtigungen in einem Umfang von ca. 300 ha im Bereich <strong>des</strong> als schützenswert bewerteten Vogellebensraums<br />
„Waßmannsdorfer Rieselfelder und Großziethener Felder" durch Hubschrauberüberflüge<br />
zu erwarten.<br />
3.2.4.2 !BA-Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung" (Lebensraum Nr. 1 in den Karten H 4.5-1 sowie<br />
H 4.5-3 E):<br />
Der Lebensraum liegt mit dem nördlichen Teil in der 47 dB(A) —Isophone, Es sind erhebliche Vorbelastungen<br />
durch Lärmimmissionen (insbesondere der Autobahn A10 mit Bereichen, die beiderseits weithin<br />
mit über 47 dB(A) belastet sind) zu prognostizieren.<br />
Der von der 47 dB(A)-Isophone umschlossene Gebietsteil hat unterschiedliche Habitatsfunktionen, Als<br />
Brutvogel ist der Schwarzmilan im Siethener Elsbruch vertreten, Er nutzt die übrigen Bereiche als Nahrungshabitat.<br />
Der Teichrohrsänger kommt als Brutvogel in hoher Dichte <strong>am</strong> Gräbener See vor. Der<br />
15 Kempf/Hüpopp, 1998: Wie wirken Flugzeuge auf Vögel, angewandte Landschaftsökologie, Heft 44, S.<br />
9-24; Komenda-Zehnder, S; Bruderer, B 2002: Einfluss <strong>des</strong> Flugverkehrs auf die Avifauna — Literaturstudie.<br />
Schriftenreihe Umwelt Nr. 344. Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern<br />
27
Anlage/<br />
Fischadler nutzt den Gröbener See als Nahrungshabitat. Von hoher Bedeutung als Nahrungshabitate<br />
für Saat- und Bleßgänse sowie für Kraniche sind die Grünland- und Ackerflächen <strong>des</strong> betroffenen Raumes.<br />
In den Nuthewiesen konnten z.B. bis zu 18.000 Saat- und Bleßgänse beobachtet werden. Weitere<br />
Brutvogelarten <strong>des</strong> Gebiets sind südlich der Autobahn u.a. Kiebitz, Kranich, Rohrweihe, Wasserralle,<br />
Drosselrohrsänger, Rohrschwirl und Schilfrohrsänger, Löffelente, Bekassine, Tüpfelralle, Knäkente sowie<br />
ein Balzplatz <strong>des</strong> K<strong>am</strong>pfläufers. Für den Siethener Eisbruch nördlich der Autobahn werden u.a.<br />
Rotmilan, Wespenbussard, Schwarzspecht, Waldschnepfe — im angrenzenden Offenland die Wachtel<br />
angegeben,<br />
Beim Überflug <strong>des</strong> IBA-Gebietes erreichen die Flugzeuge eine deutlich größere Höhe als 600 m. Erhebliche<br />
Auswirkungen durch die Überflüge konnten daher ausgeschlossen werden. Bei den Brutvögeln ist<br />
zusätzlich mit Gewöhnungseffekten durch regelmäßigen Flugverkehr auf gleichen Verfahren und Höhenstufen<br />
zu rechnen. Erhebliche Auswirkungen durch den Betrieb <strong>des</strong> Flughafens auf das Gebiet waren<br />
nicht zu erwarten.<br />
Die für Brut- und Rastvogelbestände <strong>des</strong> IBA-Gebietes besonders bedeutenden großen Gewässer<br />
(Blankensee, Grössinsee) sowie die Überstauungsflächen bei Stangenhagen und Zauchwitz sowie angrenzende<br />
Feucht- und Nassgrünlandbereiche liegen im mittleren und südlichen Teil <strong>des</strong> Gebiets und<br />
sind daher nicht von Beeinträchtigungen betroffen, Hier befinden sich auch die Schlafplätze der Gänse<br />
und Kraniche sowie die Rastgebiete eines Großteils der Wasservögel.<br />
3.2.4.3 IBA-Gebiet „Niederung Rangsdorfer See/Prierowsee" (Lebensraum Nr. 2 in den Karten<br />
H 4.5-1 sowie H 4.5-3 E):<br />
In dem Gebiet ist besonders der Rangsdorfer See hervorzuheben, der als Schlafgewässer von Saatund<br />
Bleßgänsen sowie von Kranichen genutzt wird. Der See ist auch für eine große Zahl weiterer im<br />
Gebiet rastender Wasservögel das wichtigste Gewässer.<br />
In dem betroffenen Landschaftsraum ist von einer erheblichen Vorbelastung 16 durch Verkehrslärmimmissionen<br />
auszugehen. Insbesondere die A10 verursacht weit in das IBA-Gebiet hineinreichende<br />
Lärmzonen von über 47 dB(A).<br />
Das IBA-Gebiet war durch die Kurzabflugstrecken der Grobplanung nicht betroffen, da sich die störungsrelevanten<br />
Überflughöhen außerhalb <strong>des</strong> Gebietes befinden. Die Flugzeuge sollten den See auf<br />
den Kurzabflugstrecken in Höhen weit über 600 m queren, so dass keine Störwirkungen zu erwarten<br />
sind. Außerdem können Gewöhnungseffekte bei Gänsen in Nahrungshabitaten als gesichert gelten.<br />
Das belegen die vorhandenen Populationen nördlich <strong>des</strong> Rangsdorfer Sees in dem vorhandenen Abflugkorridor<br />
der Start- und Landebahn Nord. Die Anflugstrecken befinden sich außerhalb <strong>des</strong> Gebietes.<br />
Eine weitere Störwirkung durch die Hauptabflugstrecken könnte durch die Querung häufig genutzter<br />
Flugwege der Vögel gegeben sein. Dies betrifft den Vogellebensraum 3 „Osdorfer Felder, Diedersdorfer<br />
Heide und Großbeerener Graben". Dieser Lebensraum steht als Nahrungshabitat für Saat- und Bleßgänse<br />
in funktionalem Zus<strong>am</strong>menhang. Größere Trupps fliegen häufig vom Rangsdorfer See in Richtung<br />
Norden zu Nahrungsflächen. Die Strecken werden von den Tieren in niedriger Höhe von unter 200<br />
m geflogen. Auf der querenden Abflugstrecke fliegen die Flugzeuge in einer Höhe von 400 bis 600 m;<br />
daher ist mit einer ausreichenden vertikalen Trennung zu rechnen. Außerdem sind die Gänse und Kraniche<br />
bereits mit dem Ereignis „Überflug" auf den täglichen Pendelflügen vertraut, denn der bestehende<br />
16 Karte H 4.5-1 E<br />
28
An- und Abflug verläuft in vergleichbaren Höhen. Mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Rastvogelpopulation<br />
war daher nicht zu rechnen.<br />
324.4 Waltersdorfer Flutgrabenaue (Lebensraum Nr. 8 in den Karten H 4.5-2 E und H 4.5-4 E):<br />
Das Gebiet war nach der Grobplanung nur <strong>am</strong> Rand im nördlichen Teil durch den Landeanflug tangiert.<br />
Die Überflughöhen sollten dort lediglich 250 m betragen. Das Gebiet war auch durch die Abflugstrecken<br />
betroffen. Die durch Überflug betroffenen Bereiche waren bezogen auf die Ges<strong>am</strong>tfläche mit max. 5 %<br />
relativ gering.<br />
Eine hohe Bedeutung als Rastvogelhabitat (Rastvögel sind besondere störungsempfindlich) ist zudem<br />
nicht bekannt. Mit einer deutlichen Minderung der Lebensraumqualität und somit erheblichen Auswirkungen<br />
war daher nicht zu rechnen.<br />
3.2.4,5 Großer Müggelsee (Lebensraum Nr. 10 in der Karte H 4.5 -4 E):<br />
Dieses Gebiet hat eine hohe Bedeutung für rastende Wasservögel. Erhebliche Auswirkungen waren<br />
jedoch in der Planfeststellung nicht angenommen worden, da sich der große Müggelsee außerhalb der<br />
Flugverfahren <strong>des</strong> Landeanflugs der nördlichen Start- und Landebahn sowie der in der Grobplanung<br />
zugrunde gelegten Abflugverfahren befindet.<br />
3.2.4.6 SPA-Gebiet Müggelspree (Lebensraum Nr. 11a in den Karten H 4.5.2 E und H 4.5 -4 E):<br />
Das Gebiet gliedert sich in eine nördliche und südliche Teilfläche. Die nördliche Fläche (ehemaliges<br />
SPA-Gebiet „Bänke an 'der Müggelspree") befand sich außerhalb der 47 dB(A)-Lärmzone, Die Hauptabflugstrecken<br />
der Grobplanung hier lagen oberhalb von 600 m. Erhebliche Auswirkungen durch den<br />
Flugbetrieb konnten daher ausgeschlossen werden.<br />
Die südliche Fläche (Gosener Wiesen in Berlin) liegt im westlichen Teil schon heute innerhalb der Anflüge<br />
auf die derzeitige Südbahn <strong>des</strong> Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld mit Höhen von ca. 570 —<br />
600 Metern (Vorbelastung 17). Ein kleiner Teilbereich wird zwar mit ca. 570 m Überflughöhe überflogen,<br />
der betroffene Bereich ist bezogen auf das Ges<strong>am</strong>tgebiet nur kleinflächig (unter 5 %) und liegt innerhalb<br />
eines Waldgebietes. Besonders störungsempfindliche Rastvogelbestände sind hier nicht zu erwarten.<br />
Mit erheblichen Auswirkungen für diese Teilfläche ist insges<strong>am</strong>t nicht zu rechnen. Dies wurde durch die<br />
zuständige Fachbehörde Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit Stellungnahme vom 24.05.2004<br />
auch bestätigt.<br />
Im Ergebnis waren daher in der Planfeststellung keine über den vorherigen Störungsgrad hinausgehenden<br />
Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Gebiets erwartet worden.<br />
17 Karte H 4.5-2 E<br />
29
Pi.nlage4<br />
3.2.5 Keine Auswirkungen durch Vogelschlag (PFB S. 1122)<br />
Die betriebsbedingten Auswirkungen durch Vogelschlag bedingt durch den Überflug haben keine Relevanz<br />
für das Schutzgut Tiere und Pflanzen. Auswirkungen auf die Brutvogel- und Rastvogelpopulationen<br />
sind auszuschließen. Insbesondere ist eine Gefährdung der Population einzelner Rastvogelarten<br />
durch die zu erwartende Zahl von etwa 3 Vogelschlag- Ereignisse je 10.000 Flugbewegungen nicht zu<br />
erwarten.<br />
3.2.6 Keine Einträge von Luftschadstoffen in Biotope (PFB 5.1121)<br />
Hinsichtlich der Einträge von Luftschadstoffen in Biotope wurde festgestellt, dass der Flugverkehr selbst<br />
keine relevanten Beinträge leistet (vgl. PFB S. 1121). Überschreitungen der Immissionswerte der 22.<br />
BlmSchV zum Schutz der Vegetation für NOx sind nur in unmittelbarer Nähe von Straßen durch den<br />
Straßenverkehr zu erwarten. Auch nach dem Critical Load Concept<br />
vgl. Schlüsselunterlage ergänzende Stellungnahme zum Grenzwert für Ökosysteme nach<br />
22. BlmSchV und dem Critical Load Concept vom 20.10.2003<br />
sind schädigende Auswirkungen durch Depositionen auf sensiblen Böden und Biotopen für Bereiche<br />
außerhalb <strong>des</strong> Nahbereichs von Flughafen und Straßen nicht zu erwarten.<br />
3.2.7 Veränderungen bei den Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen aufgrund der festgelegten<br />
Flugverfahren<br />
Auf Grundlage der in der Planfeststellung gewonnenen Ergebnisse waren für die Festlegung der Flugverfahren<br />
die folgenden Erkenntnisse zu berücksichtigen:<br />
Luftschadstoffe sind hier kein relevanter Wirkfaktor (s.o.). Dieses Ergebnis behält auch bei veränderten<br />
Flugverfahren Gültigkeit. Hierauf wird im Abwägungsvermerk für die Flugverfahren auf S. 28 verwiesen.<br />
Das Ergebnis zum Wirkfaktor Vogelschlag hat auch hinsichtlich veränderter Flugverfahren weiterhin<br />
Bestand.<br />
Bezüglich der Wirkfaktoren Lärm und Überflug gilt:<br />
Bei einer Verteilung von im Mittel 14 Flugbewegungen pro Stunde im Bereich der Hauptan- und Abflugstrecken<br />
sind Lärmpausen in ausreichender Dauer und Häufigkeit gesichert. Dann ist das prägende<br />
Ereignis für die Reaktion der Vögel weiterhin der Überflug. Es ist nicht ersichtlich, dass sich an dieser<br />
Verteilung durch neue Flugverfahren etwas verändert (vgl. IV.3.2.3.).<br />
Als wichtiger Eckwert bezüglich der Einwirkungen von Überflügen haben sich insbesondere die Überflughöhe<br />
von über 600 m von Flächenflugzeugen sowie der seitliche Überflug durch Hubschrauber in<br />
einer Entfernung von mehr als 1500 m in der Planfeststellung herausgestellt. Ab dieser Überflughöhe<br />
bzw. Abstand war davon auszugehen, dass in der Regel keine negativen Einwirkungen auf Vogelpopulationen<br />
zu erwarten sind. Bei Querung von Pendelflugwegen der Vögel ist eine deutliche vertikale<br />
Trennung entscheidend.<br />
Die in der Planfeststellung gesetzten Eckpunkte, insbesondere die Überflughöhe von 600 m, werden<br />
auch in der neueren Literatur bestätigt. Die Überflughöhe von 600 m wird zum Beispiel auch in der Lite-<br />
30
Antayv<br />
. raturstudie „Einfluss <strong>des</strong> Flugverkehrs auf die Avifauna" <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>tes für Umwelt, Wald und Landschaft,<br />
Bern aufgeführt (S. 65, 66) — bezüglich rastender Ringelgänse wird sogar eine Minimalhöhe von<br />
500 m empfohlen (S. 62) 18, Der Schlussbericht dieser Studie 19 kommt insoweit sogar zu generell niedrigeren<br />
Überflughöhen. Wörtlich heißt es dort in den Schlussempfehlungen auf S. 60:<br />
Minimalflughöhen von 450 m für Helikopter und 300 m für übrige Luftfahrzeuge<br />
über empfindlichen Gebieten (einschließlich Pufferzonen von 500 m Radius<br />
ab Reservatsgrenze rund um diese Gebiete) stellen für die meisten Gebiete den<br />
besten und <strong>am</strong> einfachsten realisierbaren Schutz dar.<br />
Eine Überflughöhe von 600 m wird auch seitens <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>tes für Naturschutz als für Mensch und<br />
Tier gefahrlose Min<strong>des</strong>tflughöhe für die sogenannten „Aircraft relevant Bird Area" empfohlen 20. Auch<br />
der NABU spricht in seiner Problemstudie 21 , die Teil der Unterlagen <strong>des</strong> vorliegenden Verfahrens<br />
3692/12/ENVI ist, von der 600 nn Überflughöhe (S. 17) und weist darauf hin, dass diese bezüglich der<br />
Sportflieger auch vom LUA für bedeutende Brut- und Rastgebiete empfohlen werde. im Hinblick auf<br />
Sportflugzeuge ist aber festzustellen, dass gerade kleine wendige Flugzeuge (auch Modellflugzeuge,<br />
Helikopter und sonstige Kleinflugzeuge) ein deutlich höheres Störpotenzial als große Flächenflugzeuge<br />
haben. 22<br />
Für die von den festgelegten Flugverfahren zusätzlich oder neu betroffenen Teile von Natur und Landschaft<br />
im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen gilt das Folgende:<br />
Der Untersuchungsraum für das Schutzgut „Tiere und Pflanzen" basiert wie dargestellt auf der 47 dB(A)<br />
lsophone und weist, legt man deren Berechnung die im Jahr 2012 festgelegten Flugverfahren zugrunde,<br />
in einigen .Bereichen Unterschiede zu dem durch die Planfeststellungsbehörde untersuchten Gebiet<br />
auf, Dies betrifft insbesondere die Gebiete Müggelsee, Wasserwerk Friedrichshagen, Wilhelmshagen-<br />
Woltersdorfer Dünenzug und das Teufelsmoor Köpenick. Diese lagen aufgrund der in der Grobplanung<br />
für den Planfeststellungsbeschluss zugrunde gelegten Flugverfahren außerhalb der für den Untersuchungsraum<br />
relevanten 47 dB(A)-Kontur. Erst mit den im Jahr 2012 festgelegten Flugverfahren liegen<br />
sie teilweise innerhalb dieser Kontur. Im Nordwesten <strong>des</strong> Flughafens sind die lso-Linien weitgehend<br />
deckungsgleich. Während an den westlichen und östlichen Rändern Entlastungseffekte in Form von<br />
Verkürzungen <strong>des</strong> von der 47 dB(A)-Isophone umhüllten Gebiets zu beobachten sind, kommt es <strong>am</strong><br />
nordöstlichen und südlichen Rand <strong>des</strong> Gebiets zu markanten „Ausstülpungen", die deutlich einzelnen<br />
Abflugverfahren zugeordnet werden können. Diese Abflugverfahren sind insbesondere die sogenannte<br />
18 Komenda-Zehnder, S.; Bruderer, B., 2002: Einfluss <strong>des</strong> Flugverkehrs auf die Avifauna — Literaturstudie,<br />
Schriftenreihe Umwelt Nr. 344. Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern<br />
19 Bruderer B., Komenda-Zehnder S., 2005: Einfluss <strong>des</strong> Flugverkehrs auf die Avifauna — Schlussbetrachtung<br />
mit Empfehlungen. Schriftenreihe Umwelt Nr. 376, Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umwelt, Wald und Landschaft,<br />
Bern, S. 60<br />
20 Siehe unter http://www.bfn ,de/0323 aba.html Gebiete mit besonders störsensiblen Arten oder europaweiter<br />
Bedeutung (z.B. in denen mehr als 10.000 Wat- und Wasservögel oder mehr als 1000 Kraniche<br />
vorkommen)<br />
NABU Lan<strong>des</strong>verband Brandenburg e.V. / Lan<strong>des</strong>jagdverband Brandenburg e.V., Problemstudie zu<br />
den Auswirkungen der geplanten neuen Abflugrouten <strong>des</strong> zukünftigen Großflughafens „Berlin-<br />
Brandenburg International" auf <strong>des</strong> Europäische Vogelschutzgebiet „Rangsdorfer See" als Teilgebiet<br />
<strong>des</strong> SPA (Special Protection Area) „Nuthe-Nieplitz-Niederung", Lan<strong>des</strong>-Nr. 7023, EU-Nr. DE 3744-421,,<br />
Juli 2011<br />
22 vgl. Bruderer 11, Komenda-Zehnder S., 2005: Einfluss <strong>des</strong> Flugverkehrs auf die Avifauna Schlussbetrachtung<br />
mit Empfehlungen, Schriftenreihe Umwelt Nr. 376, Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umwelt, Wald und Landschaft,<br />
Bern, S. 47<br />
31
Antage--4,<br />
„Müggelseeroute”, d.h. die Verfahren SUKIP 1B und DEXUG 1 B, die Abflugverfahren mit erhöhtem<br />
Steiggradienten von der Startbahn 07R und die mit 15 Grad vom Startbahnkurs divergierenden Abflugverfahren<br />
von der Startbahn 25L<br />
Der aktuelle Schutzstatus der Natura 2000-Gebiete innerhalb der 47 dB(A)-Kontur sowie ihre Lage im<br />
Verhältnis zu den festgelegten Flugverfahren sind in einer Zusatzkarte dargestellt, die nachgereicht<br />
wird<br />
3.2.7.1 „Waßmannsdorfer Rieselfelder und Großziethener Felder"<br />
Das Gebiet ist weder als Natura 2000-Gebiet gemeldet noch als Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet<br />
festgesetzt worden.<br />
Für dieses von Hubschrauberflügen betroffene Gebiet, das in unmittelbarer Flughafennähe liegt, ergeben<br />
sich keine Veränderungen aufgrund der festgelegten Flugverfahren.<br />
3.2.7.2 BA-Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung" (Lebensraum Nr. 1 in den Karten H 4.5-1 sowie<br />
H 4.5-3 E):<br />
Das Gebiet ist inzwischen in seinem wesentlichen Umfang als FFH-Gebiet unter der Nummer DE 3744-<br />
301 und als Vogelschutzgebiet unter der Nummer DE 3744-421 gemeldet und als Naturschutzgebiet<br />
festgesetzt worden.<br />
Das Gebiet liegt weiterhin mit seinem nördlichen Teil innerhalb der 47 dB(A)-Kontur. Es wird jedoch nur<br />
noch von den - unveränderten - Anflugverfahren überquert. Die Abflugverfahren von der nördlichen<br />
Startbahn (25 R) verlaufen weit nördlich <strong>des</strong> Gebiets; die Abflugverfahren von der südlichen Startbahn<br />
(25 L) weit südlich,<br />
Zusätzliche oder neue Auswirkungen durch Überflüge treten daher nicht auf. Die Auswirkungen werden<br />
vielmehr - unterhalb der Relevanzschwelle - deutlich reduziert.<br />
3.2.7.3 113A-Gebiet „Niederung Rangsdorfer See/Prierowsee" (Lebensraum Nr. 2 in den Karten<br />
H 4.5-1 sowie H 4.5-3 E):<br />
Das Gebiet ist inzwischen nur teilweise, nämlich mit dem Westteil <strong>des</strong> Rangsdorfer Sees und den westlich<br />
und südlich anschließenden Landflächen als Vogelschutzgebiet unter der Nummer DE 3744-421<br />
gemeldet worden. Dieser Gebietsteil ist auch als Naturschutzgebiet festgesetzt worden. Die übrigen<br />
Flächen <strong>des</strong> Gebiets haben im Wesentlichen den Schutzstatus eines Landschaftsschutzgebietes.<br />
a) SPA Nuthe-Nieplitz-Niederung<br />
In dem Gebiet ist besonders der Rangsdorfer See hervorzuheben, der als Schlafgewässer von Saatund<br />
Bleßgänsen sowie von Kranichen genutzt wird. Der See ist auch für eine große Zahl weiterer im<br />
Gebiet rastender Wasservögel das wichtigste Gewässer. Nach erfolgter Festlegung der Abflugverfahren<br />
liegt der Rangsdorfer See selbst innerhalb der 47 dB(A) lsophone und d<strong>am</strong>it im hier zu betrachtenden<br />
Untersuchungsraum.<br />
Die Anflugstrecken befinden sich weiterhin außerhalb <strong>des</strong> Gebietes. Außerdem fallen die in der Planfeststellung<br />
betrachteten, quer über den See verlaufenden Kurzabflugstrecken infolge der Festlegung<br />
weg. Durch den festgelegten, stärker südlich orientierten Verfahrensverlauf nähern sich jedoch die Ab-<br />
32
Ardagel<br />
flüge dem Schutzgebiet weiter an als in der Planfeststellung aufgrund der Grobplanung für die Geradeausabflüge<br />
zugrunde gelegt.<br />
Die festgelegten Flugverfahren stellen sicher, dass das Gebiet um den Rangsdorfer See nicht unter<br />
einer Flughöhe von 600 m über Grund überflogen wird.<br />
Zwar kann hier der für das Verfahren angesetzte Standardsteiggradient von 3,3 % die erforderlichen<br />
Flughöhen (querab der nördlichen Grenze <strong>des</strong> Vogelschutzgebietes Rangsdorfer See) nicht bereits aus<br />
sich heraus gewährleisten.<br />
siehe Zusatzkarte EDDB Berlin/Schönefeld — SIDs Betriebsrichtung 25 -<br />
Auch wenn dieser Steiggradient in der Flugverfahrensplanung zugrunde zu legen ist, handelt es sich<br />
um einen das tatsächliche Steigverhalten der Luftfahrzeuge nicht abbildenden Wert, der vor allem der<br />
Beurteilung der Hindernisfreiheit <strong>des</strong> jeweiligen Flugverfahrens dient.<br />
Demgegenüber führen die für Berechnungen nach der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen"<br />
zugrunde zu legenden Flughöhenprofile, die der Dimensionierung von Lärmschutzbereichen<br />
mit Siedlungsbeschränkungen bzw. mit Ansprüchen auf Finanzierung passiver Schallschutzmaßnahmen<br />
dienen, an dieser Stelle zu Flughöhen weit über 600 m. Lediglich als Referenzflugzeug mit besonders<br />
schlechtem Steigverhalten wurde auch das Flugzeugmuster Antonow 124 in die Berechnung aufgenommen.<br />
Für dieses Flugzeugmuster zeigt die Berechnung ein Unterschreiten <strong>des</strong> Werts von 600 rn<br />
über Grund. Dieses Flugzeugmuster ist allerdings nicht für einen planmäßigen Verkehr <strong>am</strong> Verkehrsflughafen<br />
Berlin Brandenburg vorgesehen und auch in den Prognoseflugplänen für den Flughafen nicht<br />
enthalten.<br />
siehe Tabelle Flughöhenprognose Rangsdorfer See, Spalte AzB-Höhe abe<strong>am</strong> Rangsdorfer See<br />
Zur weiteren Absicherung wurden daher die tatsächlich zu erwartenden Überflughöhen auf der Grundlage<br />
von vorhandenen Uberwachungsdaten . der Flugsicherung ermittelt. Dazu wurde eine Schnellzeitsimulation<br />
der hier relevanten Flugverfahren aufgrund von Daten zum Steigverhalten unterschiedlicher<br />
Luftfahrzeugmuster aus laufenden Radarspuraufzeichnungen an deutschen Flughäfen durchgeführt.<br />
Die erreichten Höhen querab der nördlichen Grenze <strong>des</strong> Vogelschutzgebiets Rangsdorfer See<br />
liegen dabei ausnahmslos (einschließlich der Antonow 124) oberhalb von 600 m über Grund.<br />
siehe Tabelle Flughöhenprognose Rangsdorfer See, Spalte Simulierte Höhe aus AirT0p<br />
Schnellzeitsimulation [...]<br />
Oberhalb einer Flughöhe von 600 m ist ein Überflug <strong>des</strong> Schutzgebietes aufgrund der Ideallinien der<br />
Abflugverfahren und der aus der Auswertung von Radarspuraufzeichnungen gezogenen Rückschlüsse<br />
zu flugbetrieblichen Toleranzen im Regelflugbetrieb nicht zu erwarten, kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden. Zur Abschätzung der lateralen Abweichung von Flugbewegungen von der Ideallinie<br />
der Flugverfahren wurde das Berechnungsverfahren der „Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen"<br />
herangezogen. Die danach berechneten Flugkorridorbreiten werden bis zu einer Flughöhe von<br />
600 m über Grund in einer Zusatzkarte dargestellt. Die Zusatzkarte wird nachgereicht.<br />
Relevante zusätzliche oder neue Belastungen der Avifauna durch Überflüge sind angesichts der querab<br />
der nördlichen Grenze <strong>des</strong> Vogelschutzgebietes erreichten Flughöhen nicht zu erwarten.
Anlage/<br />
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach Inbetriebnahme <strong>des</strong> Flughafens die festgelegten Flugverfahren<br />
und ihre Auswirkungen im Rahmen eines mehrmonatigen Monitoring-Progr<strong>am</strong>ms validiert werden<br />
sollen.<br />
Ein erster Entwurf <strong>des</strong> Validierungsprogr<strong>am</strong>ms ist auf den Internetseiten <strong>des</strong> MIL unter<br />
http://www.mil.brandenburo.de/sixems/media.php/4055/<strong>BER</strong> °/020EntwurP/020Validierunosme/0C3%9Fn<br />
ahmen%20FLe/02020120521%201 .0c1f zugänglich.<br />
Sollte sich im Rahmen dieser Validierung ergeben, dass ergänzende Regelungen erforderlich sind, um<br />
einen ausreichenden vertikalen und lateralen Abstand <strong>des</strong> Fluggeschehens vom Schutzgebiet sicherzustellen,<br />
werden die zuständigen deutschen Behörden entsprechende Anpassungen vornehmen.<br />
b)Westlicher Teil <strong>des</strong> LSG Notte-Niederung und LSG Diedersdorfer Heide und Großbeerener Graben<br />
Im Hinblick auf die Querung häufig genutzter Flugwege der Vögel durch die Hauptabflugstrecken ist<br />
auch auf den nunmehr festgelegten Abflugstrecken von der Startbahn 25 L aufgrund der Überflughöhen<br />
eine ausreichende vertikale Trennung sichergestellt.<br />
Zusätzliche oder neue Belastungen der Avifauna durch Überflüge sind daher nicht zu erwarten.<br />
c) Östlicher Teil <strong>des</strong> LSG Notte-Niederung<br />
Südlich der Autobahn A 10 zwischen Königs-Wusterhausen und Ludwigsfelde liegt das Landschaftsschutzgebiet<br />
Notte-Niederung erstmalig nach der Festlegung der Flugverfahren innerhalb der 47 dB(A)<br />
Isophone.<br />
Östlich der Autobahn A13 wird der nördliche Rand <strong>des</strong> Gebietes von der Ideallinie <strong>des</strong> Abflugverfahrens<br />
mit der Bezeichnung GORIG 1B tangiert, westlich der A13 verläuft das Abflugverfahren LULUL 1B diagonal<br />
über das Gebiet. Den Verfahren liegen wie dargestellt Min<strong>des</strong>tsteiggradienten von 8% bzw. 10%<br />
zugrunde. Die dort verkehrenden Luftfahrzeuge erreichen daher jeweils auf Höhe der Autobahn A10,<br />
d.h. vor dem Überflug der Notte-Niederung, Flughöhen von 600m und darüber.<br />
siehe Zusatzkarte EDDB Berlin/Schönefeld — SIDs Betriebsrichtung 07 -<br />
Westlich davon bildet das Landschaftsschutzgebiet Notte-Niederung eine Pufferzone um das Naturschutzgebiet<br />
Rangsdorfer See. Auf die Ausführungen oben unter a) wird verwiesen.<br />
Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> Gebiets als Brut- und Überwinterungsgebiet ist folglich nicht zu erwarten.<br />
3.2.7.4 Waltersdorfer Flutgrabenaue (Lebensraum Nr. 8 in den Karten H 4.5-2 E und H 4.5.4 E):<br />
Das Gebiet ist als Naturschutzgebiet festgesetzt, eine Meldung als FFH- oder Vogelschutzgebiet erfolgte<br />
nicht.<br />
34
Anlage /1<br />
Durch den Landeanflug wird das Gebiet Waltersdorfer Flutgrabenaue, wie bereits in der Planfeststellung<br />
festgestellt, nur <strong>am</strong> nördlichen Rand tangiert. Die Überflughöhen betragen dort ca. 250 m. Nach der<br />
2012 vorgenommenen Festlegung verläuft erstmals die Ideallinie von zwei Abflugverfahren über den<br />
nördlichen Bereich <strong>des</strong> Gebietes.<br />
Die Waltersdorfer Flutgrabenaue lag auch nach der in der Planfeststellung zugrunde gelegten Grobplanung<br />
innerhalb der 47 dB(A) Isophone und d<strong>am</strong>it im Untersuchungsraum.<br />
Ausweislich der Naturschutzgebietsverordnung ist Schutzzweck insbesondere der Schutz von Pflanzengesellschaften<br />
und <strong>des</strong> Fließgewässersystems. Eine Beeinträchtigung <strong>des</strong> Schutzzwecks durch<br />
Überflüge ist nicht zu erwarten.<br />
3.2.7.5 Großer Müggelsee (Lebensraum Nr. 10 in der Karte H 4.5-4 E):<br />
Das Gebiet bildet eine Teilfläche <strong>des</strong> FFH-Gebiets mit der Nummer DE 3548-301, Es ist nicht als Naturschutzgebiet<br />
oder Landschaftsschutzgebiet festgesetzt worden.<br />
Durch die Abflugverfahren DEXUG 1B und SUKIP 1B liegt der Große Müggelsee erstmalig in dem<br />
durch die 47 dB(A) Isophone gekennzeichneten Untersuchungsraum und unmittelbar unter der Ideallinie<br />
eines Abflugverfahrens. Erhebliche Auswirkungen sind jedoch nicht anzunehmen, da das Gebiet<br />
aufgrund <strong>des</strong> von den auf den Flugverfahren verkehrenden Luftfahrzeugen verlangten erhöhten<br />
Steiggradienten in ausreichenden Höhen überflogen wird. Tatsächlich ist der Schutz <strong>des</strong> Gebiets schon<br />
aufgrund dieser Vorgabe gewährleistet, da die Luftfahrzeuge bereits unmittelbar nach dem Abdrehen<br />
vom Landebahnkurs, in etwa auf Höhe <strong>des</strong> Langen Sees Höhen von 2000 Fuß (600m) über Grund und<br />
mehr erreichen.<br />
siehe Zusatzkarte EDDB Berlin/Schönefeld — SIDs Betriebsrichtung 07 -<br />
Im Bereich <strong>des</strong> Müggelsees liegen die Überflughöhen entsprechend darüber. Luftfahrzeuge, die den<br />
Leistungsanforderungen nicht sicher genügen, werden für diese Abflugverfahren nicht freigegeben und<br />
nutzen dementsprechend die weiter auf Landebahnkurs geradeaus verlaufenden Abflugverfahren DE-<br />
XUG 1N und SUKIP 1N,<br />
Relevante zusätzliche oder neue Belastungen der Avifauna durch Überflüge sind angesichts der erreichten<br />
Flughöhen nicht zu erwarten.<br />
3.2.7.6 SPA-Gebiet Müggelspree (Lebensraum Nr. 11a in den Karten H 4.5-2 E und H 4.5-4 E):<br />
Das Gebiet ist inzwischen als FFH-Gebiet unter der Nummer DE 3548-301 und als Vogelschutzgebiet<br />
unter der . Nummer DE 3548-341 gemeldet worden. Es ist in seinen wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiet<br />
festgesetzt worden.<br />
Das Gebiet gliedert sich in mehrere Teilgebiete: die östlich an den Müggelsee anschließenden Bänke<br />
an der Müggelspree, das Naturschutzgebiet Krumme Laake/Pelzlaake sowie unmittelbar daran anschließend<br />
das Naturschutzgebiet Gosener Wiesen einschließlich <strong>des</strong> Nordostteils <strong>des</strong> Seddinsees. Die<br />
nördlichste Fläche (ehemaliges SPA-Gebiet „Bänke an der Müggelspree") befindet sich aufgrund der<br />
2012 festgelegten Flugverfahren erstmalig knapp innerhalb der 47 dB(A)-Lärmzone, während sie nach<br />
35
Anlage<br />
der in der Planfeststellung zugrunde gelegten Grobplanung ebenso knapp außerhalb der lsophone lagen.<br />
Die Veränderung der 47 dB(A)-Isophone in diesem Bereich beruht auf dem nunmehr östlich <strong>des</strong><br />
Gebiets über den Großen Müggelsee führenden Flugverfahren. Ein Überflug der Teilfläche "Bänke an<br />
der Müggelspree" ist nicht vorgesehen. Zudem liegen die Hauptabflugstrecken hier wie auch über dem<br />
Müggelsee oberhalb von 600 m. Relevante zusätzliche oder neue Belastungen durch den Flugverkehr<br />
sind daher nicht zu erwarten.<br />
Die mittlere Teilfläche, das Naturschutzgebiet Krumme LaakefPelzlaake sowie die südliche Teilfläche<br />
(Gosener Wiesen und nördlicher Teil <strong>des</strong> Seddinsees) liegt im westlichen Teil schon heute innerhalb<br />
der Anflüge auf die Südbahn <strong>des</strong> Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (d.h. die künftige Nordbahn <strong>des</strong><br />
Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg) mit Höhen von ca. 570 — 600 Metern (Vorbelastung 23). Die<br />
festgelegten Anflugverfahren entsprechen den in der Planfeststellung zugrunde gelegten Anflugverfahren.<br />
Die Abflugverfahren von der Startbahn 07 L, die über den Großen Müggelsee nach Norden<br />
führen, berühren das Gebiet nicht. Die geradeaus führenden Abflugverfahren von der Startbahn 07<br />
L entsprechen den in der Planfeststellung angenommenen Streckenführungen. Die Abflugverfahren von<br />
der Startbahn 07 R verlaufen weit südlich <strong>des</strong> Gebiets,<br />
Zusätzliche oder neue Belastungen <strong>des</strong> Gebiets durch Überflüge sind daher nicht zu erwarten.<br />
3.2.7.7 Teufelsseemoor Köpenick<br />
Das FFH-Gebiet Teufelsseemoor Köpenick (Nummer DE 3547-302) lag bereits nach den Annahmen<br />
der Pianfeststellung im Untersuchungsraum. Durch die Festlegung der sogenannten Müggelseeroute<br />
rücken die Abflüge deutlich an das Gebiet heran, wenn auch ein Überflug nicht vorgesehen ist. Mit der<br />
Verlagerung der Abflüge ist auch mit einer, wenn auch aufgrund <strong>des</strong> erhöhten Steiggradienten nur geringfügigen<br />
Erhöhung <strong>des</strong> Lärms zu rechnen. Ohnehin wird der Lärm in den hohen Pegelbändern, wie<br />
die 57 dB(A) lsophone zeigt,<br />
Zusatzkarte Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, DES 20XX-BAF Leq 57 dB(A) —<br />
AzB DLR<br />
maßgeblich vom Anflugiärm bestimmt.<br />
Die Aussagen der Planfeststellung haben unter Berücksichtigung dieser Umstände auch nach der Festlegung<br />
der Flugverfahren Bestand. Das Gebiet hat keine Bedeutung für die Avifauna. Im Hinblick auf<br />
andere geschützte Arten, n<strong>am</strong>entlich Reptilien, ist in der artenschutzrechtlichen Prüfung im Planfeststellungsverfahren<br />
siehe ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung Stand 24.11.2005, S.24<br />
festgestellt worden, dass diese Tiergruppen schlecht hören können und daher gegenüber Lärm nur<br />
wenig empfindlich sind. Untersuchungen über mögliche Überdeckungen von Lockrufen einzelner Amphibien<br />
durch Dauerschall liegen nicht vor. Auch zu dem Störreiz „Überflug" sind keine erheblichen und<br />
oder nachhaltigen Reaktionen der Tiergruppe Reptilien und Amphibien belegt.<br />
Zusätzliche oder neue Belastungen <strong>des</strong> Gebiets durch Überflüge sind daher nicht zu erwarten.<br />
23 Karte H 4.5-2 E<br />
36
Anlage/<br />
3.2.7.8 Wasserwerk Friedrichshagen<br />
Das FFH-Gebiet Wasserwerk Friedrichshagen (Nummer DE 3547-301) ist ein bedeuten<strong>des</strong> Fledermausquartier.<br />
Es liegt nach der Festlegung der Flugverfahren 2012 <strong>am</strong> Rande der 47 dB(A) Isophone.<br />
Ein Überflug <strong>des</strong> Gebietes auf dem Flugverfahren SUKIP 1B und DEXUG 1B kann nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden, auch wenn dies nach den Ideallinien der Flugverfahren nicht zu erwarten ist. Die<br />
Flugverfahren erfordern einen Min<strong>des</strong>tsteiggradienten von 8%. Daaurch ist sichergestellt, dass querab<br />
<strong>des</strong> FFH-Gebiets Wasserwerk Friedrichshagen ebenso wie im Fall gelegentlicher Überflüge Höhen weit<br />
über 600m über Grund erreicht werden.<br />
Bezüglich der Fledermausarten Wasserfledermaus, Großer Abendsegler und Zwergfledermaus<br />
siehe ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung Stand 24.11.2005, S.23<br />
wurde in der Planfeststellung hinsichtlich von bau- und anlagebedingten Eingriffen eine Befreiung von<br />
artenschutzrechtlichen Verboten erteilt, Bezüglich der sonstigen Fledermausarten Breitflügelfledermaus,<br />
Große Bartfledermaus, Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler,<br />
Rauhautfledermaus, Braunes Langohr und Graues Langohr wurde zu betriebsbedingten Auswirkungen<br />
nur festgestellt, dass nicht auszuschließen ist, dass einzelne Individuen durch Kollisionen mit<br />
Flugzeugen <strong>am</strong> Boden oder in niedriger Höhe getötet werden — daher wurde eine Befreiung dazu erteilt<br />
— sonstige negative Auswirkungen von Lärm- und Überflugereignissen waren hinsichtlich dieser Tiergruppe<br />
nicht zu besorgen.<br />
Erkenntnisse über Störungen von Fledermäusen durch Überflüge in größerer Höhe sind nicht belegt.<br />
Nach Inbetriebnahme der relevanten Abflugroute werden die Auswirkungen dieser Überflüge auf Fledermäuse<br />
im Rahmen eines mehrmonatigen Monitoring-Progr<strong>am</strong>ms überprüft werden.<br />
Eine Beeinträchtigung der geschützten Arten ist d<strong>am</strong>it ausgeschlossen.<br />
3.2.7.9 Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug<br />
Das FFH-Gebiet (Nummer 3548-302) <strong>am</strong> östlichen Stadtrand von Berlin wird von den festgelegten Abflugverfahren<br />
von der Startbahn 07 L nicht überquert. Die Flughöhen in der Umgebung liegen deutlich<br />
über 600m. Als geschützte Vogelart ist nur der Baumfalke benannt.<br />
Zusätzliche oder neue Belastungen <strong>des</strong> Gebiets durch Überflüge sind daher nicht zu erwarten.<br />
3.3 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Luft<br />
Als Untersuchungsraum für das Schutzgut Luft wurde großräumig eine Fläche von 40 km x 20 km um<br />
den Flughafen betrachtet (siehe auch Übersichtsplan N 4.4-1 sowie Darstellung unter PFB S. 715 -<br />
717). Die Emissionen der startenden und landenden Luftfahrzeuge wurden bis zu einer Flughöhe von<br />
3000 ft (entspricht ca. 914 m) über Grund berücksichtigt. Emissionen in größerer Höhe wirken sich <strong>am</strong><br />
Boden nicht mehr in der Weise aus, dass sie dem Flugbetrieb ursächlich zugeordnet werden können.<br />
Eine Ausweitung dieses Untersuchungsraums war angesichts der Ergebnisse der Untersuchungen zu<br />
den Luftschadstoffen nicht erforderlich. Für Detailuntersuchungen wurden zusätzlich acht humantoxikologische<br />
Beurteilungsflächen in Siedlungsbereichen bestimmt. Mit diesen Flächen wurde die Umgebung<br />
insbesondere dort erfasst, wo voraussichtlich Immissionen durch den Straßenverkehr zunehmen.<br />
37
Anlage /<br />
Eine Zus<strong>am</strong>menfassung der Beurteilungswerte bezogen auf die Leitstoffe ist unter PFB S. 712 ersichtlich.<br />
3.3.1 Keine Immissionen durch Trelbstoffablass<br />
Mögliche Immissionen durch Treibstoffablässe führen weder in der immittelbaren noch weiteren Umgebung<br />
<strong>des</strong> Flughafens zu einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung. Eine Kont<strong>am</strong>ination <strong>des</strong> Bodens<br />
oder von Pflanzen und Tieren ist ebenfalls nicht zu erwarten (vgl. Abschnitt IV. 3.1.<strong>6.</strong>1).<br />
3.3.2 Ergebnis der Luftschadstoffprognose<br />
Vom Flugbetrieb gehen keine negativen Auswirkungen auf die Luftgüte aus.<br />
Dieses Ergebnis hat insbesondere wegen der großräumigen Untersuchung auch im Hinblick auf die<br />
festgelegten Flugverfahren weiterhin Bestand, Zu den Einzelheiten wird auf Abschnitt IV. 3.1.<strong>6.</strong>2 verwiesen.<br />
3.4 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Klima<br />
Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Klima durch emittierte Abgase aus Luftfahrzeugtriebwerken<br />
sind nicht zu erwarten (vgl. PFB S. 737).<br />
Auswirkungen auf das lokale Klima ergeben sich nur durch die Entstehung lokal begrenzter Wärmeinseln<br />
auf dem Gelände <strong>des</strong> Flughafens. Da durch den Flugverkehr lokale bodennahe Auswirkungen<br />
durch CO2 nicht zu erwarten sind und sonstige Wirkungen auf den Treibhauseffekt sowie auf die Ozonschicht<br />
nur großräumig wirks<strong>am</strong> werden und daher nicht im Rahmen einer projektbezogenen UVP betrachtet<br />
werden können, gehen vom Flugverkehr keine negativen Wirkungen auf das Klima aus, die<br />
innerhalb der UVP betrachtet werden könnten.<br />
Dieses Ergebnis hat auch im Hinblick auf die festgelegten Flugverfahren weiterhin Bestand.<br />
3.5 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Boden<br />
Auf Grund der ermittelten Immissionsbelastungen der Luft durch das Vorhaben außerhalb <strong>des</strong> Flughafenumgriffs<br />
können relevante vorhabenbedingte Beiträge zur Schadstoffdeposition ausgeschlossen<br />
werden (vgl. PFB ab S. 1122 und 707),<br />
Dieses Ergebnis hat auch im Hinblick auf die festgelegten Flugverfahren weiterhin Bestand.<br />
3.6 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Wasser<br />
Der Untersuchungsraum ist auf der Übersichtskarte N 4.4-1 dargestellt.<br />
38
Veränderungen der Wasserqualität durch Stoffeinträge über die Atmosphäre, insbesondere Stickstoffverbindungen<br />
aus dem Luftverkehr sind sowohl für Fließ- als auch Stillgewässer auszuschließen (vgl.<br />
PFB ab S. 707)<br />
Dieses Ergebnis hat auch im Hinblick auf die festgelegten Flugverfahren weiterhin Bestand,<br />
3.7 Auswirkungen von Überflügen auf das Schutzgut Landschaft (PFB S.<br />
1132 und S. 1160)<br />
Der Untersuchungsraum wurde zunächst nur hinsichtlich der bau- und anlagebedingten Wirkungen<br />
(1000 m tiefer Puffer um das Flughafengelände sowie für die linienhaften Komponenten wie Straße,<br />
Schiene und Leitungen 600 m beiderseits der Trassen) abgegrenzt. Nachträglich wurde bezüglich der<br />
Verlärmung ein erweiterter Untersuchungsraum festgelegt. Dazu wurde die 57 dB(A) Isophone als Tagwert<br />
für den Planfall 20XX herangezogen (Schlüsselunterlage H 4.6-1 E und 2 E). Dies entspricht dem<br />
von der Lärmmedizin vorgeschlagenen präventiven Richtwert für das Schutzziel Erholung/Rekreation<br />
(PFB S.1113).<br />
Die Planfeststellungsbehörde hat auch die Verlärmung von Landschaftsräumen als eine relevante Auswirkung<br />
<strong>des</strong> Vorhabens bewertet, Dabei sind vor allem die Auswirkungen auf den Erholungswert der<br />
Landschaft zu sehen. Dieser ist jedoch durch die entsprechende Erholungsnutzung der Bevölkerung<br />
bestimmt und daher letztlich auf das Schutzgut Mensch gerichtet. Die dort dargestellten relevanten<br />
Auswirkungen (PFB ab S. 1109) sind daher übertragbar. Auf die Ausführungen oben unter IV. 3.1.4 wird<br />
daher verwiesen.<br />
Dies gilt auch im Hinblick auf die festgelegten Flugverfahren. Zusätzliche oder neue Auswirkungen auf<br />
das Schutzgut Landschaft, die über die im Abschnitt IV. 3.1.5 dargestellten Auswirkungen auf die Erholung<br />
hinausgehen, sind daher'nicht zu erwarten.<br />
V. Prüfung nach Artikel 6 Absatz 3 FFH-Richtlinie<br />
1. Verträglichkeitsvorprüfung der FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Verträglichkeitsprüfungen<br />
bezüglich <strong>des</strong> Gebiets „Glasowbachniederung" in<br />
der Planfeststellung<br />
Die Betrachtung der Natura-2000 Gebiete einschließlich der Prüfung nach Artikel 6 Absatz 3 FFH-<br />
Richtlinie ist ab Seite 842 <strong>des</strong> PFB dargestellt. Im Rahmen der von der Planfeststellungsbehörde angeforderten<br />
„FFH-Vorprüfung für potenziell betroffene FFH-, SPA- und IBA-Gebiete"<br />
siehe Schlüsselunterlage FFH-Vorprüfung vom März 2004<br />
wurde für alle Gebiete innerhalb der 47 dB(A) Schallisophone 20XX (Schwellenwert nach Reck et al)<br />
und innerhalb <strong>des</strong> Bereichs, in dem infolge der Bauwasserhaltung eine Grundwasserabsenkung von<br />
mehr als 0,1 m zu erwarten war, geprüft, ob das Vorhaben geeignet ist erhebliche Beeinträchtigungen<br />
auszulösen (PFB ab S. 844 ff.).<br />
Die in Bezug auf den Flugbetrieb interessierenden Wirkfaktoren Fluglärm, Überflug und Vogelschlag<br />
wurden als relevante Wirkfaktoren in die Betrachtungen einbezogen (Wirkfaktor Fluglärm PBF S. 850 ff.;<br />
Wirkfaktor Überflug PBF S. 852 ff.; Vogelschiag PBF S. 1122),<br />
39
Anlage4<br />
1.1 Berücksichtigte Gebiete<br />
Berücksichtigt wurden danach folgende d<strong>am</strong>als (vorläufig) gemeldete FFH-Gebiete:<br />
Glasowbachniederung<br />
Brunnluch<br />
Genshagener Busch<br />
Nuthe-NieplItz-Niederung<br />
Wernsdorfer See<br />
Spree<br />
LöcknItztal<br />
Müggelspree<br />
Müggelsee<br />
Teufelsseemoor<br />
sowie folgende d<strong>am</strong>als gemeldete oder dazu vorgesehene Vogelschutzgebiete:<br />
Müggelspree (einschließlich „Die Bänke")<br />
Nuthe-Nieplitz-Niederung<br />
IBA Gebiet „Niederung Rangsdorfer See/Prirowsee".<br />
Bezüglich der Beschreibung der Schutz- und Erhaltungsziele der FFH-, SPA- und IBA-Gebiete wird im<br />
Einzelnen auf die Darstellung ab S. 5 der FFH-Vorprüfung vom März 2004, bezüglich der Lage auf die<br />
Karten der Unterlage (Schlüsselunterlage) verwiesen. Dabei stellen die Karten 1 (Ost) und 1 (West) die<br />
Vorbelastung, Karten 2 (Ost) und 2 (West) den Endausbauzustand dar.<br />
1.2 Wirkfaktor Luftschadstoffe<br />
Hinsichtlich <strong>des</strong> Wirkfaktors Luftschadstoffe wurde festgestellt, dass dieser offensichtlich nicht relevant<br />
ist. Nach den Ergebnissen der Planfeststellung im Bereich Luftschadstoffe (PFB ab S. 707) und den von<br />
den Vorhabensträgern dazu eingereichten Unterlagen (Luftschadstoffprognose M 10 sowie der bestätigenden<br />
Nachberechnung im feineren Raster 24) sind die Auswirkungen für das Schutzgut Tiere und<br />
Pflanzen als gering anzusehen.<br />
Dabei wurden die unmittelbaren Auswirkungen der NOx-Konzentration auf die Vegetation als auch die<br />
mittelbaren Auswirkungen durch Nährstoffeinträge und Versauerung in Böden und Ökosystemen durch<br />
die Stickstoffdeposition berücksichtigt worden. Der Grenzwert für NOx zum Schutz der Vegetation der<br />
22. BlmSchV (30 1.4/m3) entlang der BAB 113n und der B 179 in einem Bereich bis zu max. 100 m<br />
neben der Fahrbahn wird überschritten werden, hier befinden sich jedoch keine im Rahmen der FFH-<br />
Vorprüfung zu berücksichtigenden Gebiete. Die nach dem critical loads concept zu berücksichtigenden<br />
Werte werden durch das Vorhaben nicht überschritten. Zudem belegen Ergebnisse aus Untersuchungen<br />
zu Boden und Pflanzenbelastungen im Nahbereich von Flughäfen, dass keine schädigenden Auswirkungen<br />
durch den Flugverkehr zu erwarten sind. Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele<br />
für die zu betrachtenden Gebiete konnten daher offensichtlich ausgeschlossen werden.<br />
24 Unterlagen können bei Bedarf nachgereicht werden<br />
40
1.3 Wirkfaktor Fluglärm<br />
Es wurde festgestellt, dass das prägende Ereignis für die Reaktion von Vögeln der Überflug und nicht<br />
der Lärm ist. Wenn der Lärm nicht mit einem Gefahrenindikator verbunden ist, sind Vögel verhältnismäßig<br />
unempfindlich gegenüber Lärm. Ausreichende Lärmpausen sind sichergestellt Zu den Einzelheiten<br />
wird auf die Ausführungen oben in Abschnitt IV. 3.2.3 verwiesen.<br />
1.4 Wirkfakten Überflug<br />
Nach den zum Zeitpunkt der Planfeststellung vorliegenden aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />
(Aussagen in der Fachliteratur 25 ) war ab einer Überflughöhe durch Flächenflugzeuge von 600 m<br />
aufwärts davon auszugehen, dass in der Regel keine negativen Reaktionen auf Vogelpopulationen zu<br />
erwarten sind.<br />
Das Gebiet „Nuthe-Nieplitz-Niederung" und das IBA-Gebiet „Rangsdorfer See/Prirowseefi wurden im<br />
Prognosefall 20XX nicht unterhalb von 600 m überflogen. Eine erhebliche Belästigung war daher auszuschließen.<br />
Pendelflüge von Gänsen und Kranichen zwischen Rast- und Äsungsflächen finden nach d<strong>am</strong>aliger Stellungnahme<br />
<strong>des</strong> MLUR in der Regel in Höhen von unter 200 m statt. Eine deutliche vertikale Trennung<br />
von Flugzeugen und Tieren ist daher gewährleistet. Erhebliche Belästigungen waren daher auszuschließen.<br />
Bis auf einen kleinen Teilbereich wurde das Gebiet „Müggelspree" nach der zugrunde gelegten<br />
Grobplanung für die Flugverfahren nicht unterhalb von 600 m überfolgen. In dem kleinen Teilbereich<br />
betrugen die zu erwartenden Überflughöhen ca. 570 m. Zusätzlich wurde dieser Bereich bereits im IST-<br />
Zustand durch Anflüge der Südbahn überflogen. Die Größe <strong>des</strong> betroffenen Gebiets liegt unter 5 % der<br />
Ges<strong>am</strong>tfläche <strong>des</strong> Gebiets „Müggeispree". Dies wurde durch die zuständige Fachbehörde Senatsverwaltung<br />
für Stadtentwicklung mit Stellungnahme vom 24.05.2004 auch bestätigt.<br />
im Ergebnis waren daher in der Planfeststellung keine über den vorherigen Störungsgrad hinausgehenden<br />
Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Gebiets erwartet worden.<br />
Zum FFH-Vorschlagsgebiet „Teufelsseemoor ist auf Seite 39 der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung vom<br />
März 2004 ausgeführt, dass sich das Gebiet weit außerhalb potenzieller, gebietsbezogener Wirkzonen<br />
befindet. Die schutzwürdigen Bestandteile wären (nur) potenziell gegenüber Grundwasserabsenkung,<br />
Nähr- und Schadstoffeintrag empfindlich.<br />
1.5 Wirkfaktor Vogelschlag<br />
Es wurde festgestellt, dass der Vogelschlag als ein nicht relevanter Wirkfaktor anzusehen ist.<br />
Pendelflüge von Gänsen und Kranichen zwischen Rast- und Äsungsflächen finden nach d<strong>am</strong>aliger Stellungnahme<br />
<strong>des</strong> MLUR in der Regel in Höhen von unter 200 m statt. Eine deutliche vertikale Trennung<br />
25 Kempf/Hüpopp, 1998: Wie wirken Flugzeuge auf Vögel, angewandte Landschaftsökologie, Heft 44, S.<br />
9-24; Komenda-Zehnder, S; Bruderer, B 2002: Einfluss <strong>des</strong> Flugverkehrs auf die Avifauna — Literaturstudie.<br />
Schriftenreihe Umwelt Nr. 344, Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Umwelt, Wald und Landschaft, Bern<br />
41
von Flugzeugen und Tieren ist daher gewährleistet. Erhebliche Belästigungen waren daher auszuschließen<br />
(s.o.).<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen durch Querung von Vogelflugkorridoren zwischen Rast- und Schlafstätten<br />
sowie Nahrungsflächen durch Flugzeuge konnten nicht festgestellt werden, da diese Korridore in<br />
der Regel in niedriger Höhe von unter 200 Metern liegen und aufgrund der Vorbelastungen durch den<br />
bestehenden Flugverkehr Gewöhnungseffekte bestehen,<br />
Bei Überflughöhen ab 600 Metern sind, wie bereits dargestellt, keine populationsrelevanten Beeinträchtigungen<br />
zu erwarten.<br />
Zugwege variieren jahreszeiten- und wetterbedingt. Zur Vermeidung von Kollisionen mit Zugvögeln<br />
wurde durch den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau <strong>des</strong> Flughafens Berlin-Schönefeld unter anderem<br />
ein radargestütztes Monitoring von Vogelzügen im Nahbereich angeordnet (PFB S. 98 unter<br />
A.lI.2.5 „Vermeidung von Vogelschlägen"). Großräumige Vogelzüge können so erfasst und Kollisionen<br />
verhindert werden. Darüber hinaus können nachträgliche Veränderungen erkannt und erforderlichenfalls<br />
entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.<br />
Für Brutvögel wurde der Vogelschlag ebenfalls nicht als relevant angesehen, da Brutvögel Flughöhen<br />
von über 50 m selten überschreiten und die Überflüge durch Flugzeuge in deutlich größeren Höhen<br />
stattfinden, Greifvögel erreichen bei der Beutesuche zwar grundsätzlich eine Höhe von bis zu 200 m,<br />
die im näheren Umfeld <strong>des</strong> Flughafens vorkommenden relevanten Greifvogelarten Rohrweihe, Rot- und<br />
Schwarzmilan jagen aber überwiegend in Flughöhen von 10-60 m. Eine Gefährdung der Populationen<br />
war daher nicht zu erwarten (FFH-Verträglichkeitsvorprüfung S. 32, 33 sowie S. 43).<br />
2. Natura 2000-Vorprüfungen aufgrund der festgelegten Flugverfahren<br />
Im Hinblick auf den Wirkfaktor Luftschadstoffe geben sich für die festgelegten Flugverfahren keine vom<br />
Planfeststellungsverfahren abweichenden Erkenntnisse. Luftschadstoffe durch den Flugverkehr sind<br />
hier kein relevanter Wirkfaktor (s.o.).<br />
Im Hinblick auf die Auswirkungen <strong>des</strong> Fluglärms sind auch mit den neuen Flugverfahren ausreichende<br />
Lärmpausen sichergestellt. Zu den Einzelheiten wird auf die Ausführungen oben in Abschnitt IV. 3.2.3<br />
verwiesen.<br />
Als wichtiger Eckwert bezüglich der Einwirkungen von Überflügen haben sich insbesondere die Überflughöhe<br />
von über 600 m von Flächenflugzeugen sowie der seitliche Überflug durch Hubschrauber in<br />
. einer Entfernung von mehr als 1500 m in der Pianfeststellung herausgestellt. Ab dieser Überflughöhe<br />
bzw. Abstand war davon auszugehen, dass in der Regel keine negativen Einwirkungen auf Vogelpopulationen<br />
zu erwarten sind. Bei Querung von Pendelflugwegen der Vögel ist eine deutliche vertikale<br />
Trennung entscheidend (vgl. oben Abschnitt IV. 3.2.7).<br />
Der Suchraum bzw. die Inventarisierung potenziell betroffener Schutzgebieten in der Planfeststellung<br />
basiert wie dargestellt auf der 47 dB(A) Isophone<br />
siehe Schlüsselunterlage FFH-Vorprüfung vom März 2004, S. 2<br />
und weist, legt man deren Berechnung die im Jahr 2012 festgelegten Flugverfahren zugrunde, in einigen<br />
Bereichen Unterschiede zu dem durch die Planfeststeliungsbehörde untersuchten Gebiet auf. Dies<br />
betrifft insbesondere die Gebiete Wasserwerk Friedrichshagen, Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünen-<br />
42
zug, Teufelsmoor Köpenick. Diese lagen aufgrund der in der Grobplanung für den Planfeststellungsbeschluss<br />
zugrunde gelegten Flugverfahren außerhalb der für den Untersuchungsraum relevanten 47<br />
dB(A)-Kontur. Erst mit den im Jahr 2012 festgelegten Flugverfahren liegen sie teilweise innerhalb dieser<br />
Kontur. Zu den Einzelheiten wird auf die Ausführungen oben in Abschnitt IV. 3.2.7 verwiesen.<br />
Der aktuelle Schutzstatus der Natura 2000-Gebiete innerhalb der 47 dB(A)-Kontur sowie ihre Lage im<br />
Verhältnis zu den festgelegten Flugverfahren sind in einer Zusatzkarte dargestellt, die nachgereicht<br />
wird.<br />
2.1 „Nuthe-Nieplitz-Niederung" (Lebensraum Nr. 1 in den Karten H 4.5-1 sowie<br />
H 4.5-3 E):<br />
Das Gebiet ist in seinem wesentlichen Umfang als FFI-l-Gebiet unter der Nummer DE 3744-301 und als<br />
Vogelschutzgebiet unter der Nummer DE 3744-421 gemeldet und als Naturschutzgebiet festgesetzt<br />
worden,<br />
Das Gebiet liegt weiterhin mit seinem nördlichen Teil innerhalb der 47 dB(A)-Kontur. Es wird jedoch nur<br />
noch von den - unveränderten - Anflugverfahren überquert. Die Abflugverfahren von der nördlichen<br />
Startbahn (25 R) verlaufen weit nördlich <strong>des</strong> Gebiets; die Abflugverfahren von der südlichen Startbahn<br />
(25 L) weit südlich.<br />
vgl. Kartendarstellung DBD25RDN_200112 sowie DBD25LDN_200112<br />
Zusätzliche oder neue Auswirkungen durch Überflüge treten daher nicht auf. Die Auswirkungen werden<br />
vielmehr - unterhalb der Relevanzschwelle - deutlich reduziert.<br />
2.2 „Niederung Rangsdorfer See/Prierowsee" (Lebensraum Nr. 2 in den Karten<br />
H 4.5-1 sowie H 4.5-3 E):<br />
Das Gebiet ist nur teilweise, nämlich mit dem Westteil <strong>des</strong> Rangsdorfer Sees und den westlich und<br />
südlich anschließenden Landflächen als Vogelschutzgebiet unter der Nummer DE 3744-421 gemeldet<br />
worden. Dieser Gebietsteil ist auch als Naturschutzgebiet festgesetzt worden. Die übrigen Flächen <strong>des</strong><br />
Gebiets haben im Wesentlichen den Schutzstatus eines Landschaftsschutzgebietes.<br />
Nach erfolgter Festlegung der Abflugverfahren liegt der Rangsdorfer See selbst innerhalb der 47 DB(A)<br />
isophone und d<strong>am</strong>it im hier zu betrachtenden Untersuchungsraum,<br />
Die Anflugstrecken befinden sich weiterhin außerhalb <strong>des</strong> Gebietes. Außerdem fallen die in der Planfeststellung<br />
betrachteten, quer über den See verlaufenden Kurzabflugstrecken infolge der Festlegung<br />
weg. Durch den festgelegten, stärker südlich orientierten Verfahrensverlauf nähern sich jedoch die Abflüge<br />
auf der Startbahn 25 L dem Schutzgebiet weiter an als in der Planfeststellung aufgrund der<br />
Grobplanung für die Geradeausabflüge zugrunde gelegt. Ein Überflug <strong>des</strong> Schutzgebietes ist aufgrund<br />
der Ideallinien der Abflugverfahren und der aus der Auswertung von Radarspuraufzeichnungen gezogenen<br />
Rückschlüsse zu flugbetrieblichen Toleranzen dennoch im Regelflugbetrieb nicht zu erwarten.<br />
43
Anlage 4<br />
Sollten dennoch, insbesondere auf Grund von Verdriftungen bei starkem Westwind, gelegentliche Überflüge<br />
<strong>des</strong> Gebiets auftreten, so finden diese Überflüge in Höhen oberhalb von 600 m statt. Zu den Einzelheiten<br />
wird auf die Ausführungen oben im Abschnitt IV. 3.2.7.3 verwiesen.<br />
2.3 Großer Müggelsee (Lebensraum Nr. 10 in der Karte H 4.5-4 E):<br />
Das Gebiet bildet eine Teilfläche <strong>des</strong> FFH-Gebiets mit der Nummer DE 3548-301. Es ist nicht als Naturschutzgebiet<br />
oder Landschaftsschutzgebiet festgesetzt worden.<br />
Durch die Abflugverfahren DEXUG 1B und SUKIP 1B liegt der Große Müggeisee erstmalig in dem<br />
durch die 47 dB(A) Isophone gekennzeichneten Untersuchungsraum und unmittelbar unter der Ideallinie<br />
eines Abflugverfahrens. Erhebliche Auswirkungen sind jedoch nicht anzunehmen, da das Gebiet<br />
aufgrund <strong>des</strong> von den auf den Flugverfahren verkehrenden Luftfahrzeugen verlangten erhöhten<br />
Steiggradienten in ausreichenden Höhen überflogen wird. Tatsächlich ist der Schutz <strong>des</strong> Gebiets schon<br />
aufgrund dieser Vorgabe gewährleistet, da die Luftfahrzeuge bereits unmittelbar nach dem Abdrehen<br />
vom Landebahnkurs, in etwa auf Höhe <strong>des</strong> Langen Sees Höhen von 2000 Fuß (600 m) über Grund und<br />
mehr erreichen. Im Bereich <strong>des</strong> Müggelsees liegen die Überflughöhen entsprechend darüber. Luftfahrzeuge,<br />
die den Leistungsanforderungen nicht sicher genügen, werden für diese Abflugverfahren nicht<br />
freigegeben und nutzen dementsprechend die weiter auf Landebahnkurs geradeaus verlaufenden Abflugverfahren<br />
DEXUG 1N und SUKIP 1N.<br />
vgl. KartendarStellung DBDO7LDN_200112<br />
Relevante zusätzliche oder neue Belastungen der Avifauna durch Überflüge sind angesichts der erreichten<br />
Flughöhen nicht zu erwarten.<br />
2.4 Müggelspree (Lebensraum Nr. 11a in den Karten H 4.5-2 E und H 4.5-4 E):<br />
Das Gebiet ist als FFH-Gebiet unter der Nummer DE 3548-301 und als Vogelschutzgebiet unter der<br />
Nummer DE 3548-341 gemeldet worden. Es ist in seinen wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiet<br />
festgesetzt worden.<br />
Das Gebiet gliedert sich in mehrere Teilgebiete: die östlich an den Müggelsee anschließenden Bänke<br />
an der Müggelspree, das Naturschutzgebiet Krumme Laake/Pelzlaake sowie unmittelbar daran anschließend<br />
das Naturschutzgebiet Gosener Wiesen einschließlich <strong>des</strong> Nordostteils <strong>des</strong> Seddinsees. Die<br />
nördlichste Fläche (ehemaliges SPA-Gebiet „Bänke an der Müggelspree") befindet sich aufgrund der<br />
2012 festgelegten Flugverfahren erstmalig knapp innerhalb der 47 dB(A)-Lärmzone, während sie nach<br />
der in der Planfeststellung zugrunde gelegten Grobplanung ebenso knapp außerhalb der Isophone lagen.<br />
Die Veränderung der 47 dB(A)-Isophone in diesem Bereich beruht auf dem nunmehr östlich <strong>des</strong><br />
Gebiets über den Großen Müggelsee führenden Flugverfahren, Ein Überflug der Teilfläche "Bänke an<br />
der Müggelspree" ist nicht vorgesehen. Zudem liegen die Hauptabflugstrecken hier wie auch über dem<br />
Müggelsee oberhalb von 600 m. Relevante zusätzliche oder neue Belastungen durch den Flugverkehr<br />
sind daher nicht zu erwarten,<br />
Die mittlere Teilfläche, das Naturschutzgebiet Krumme Laake/Pelzlaake sowie die südliche Teilfläche<br />
(Gosener Wiesen und nördlicher Teil <strong>des</strong> Seddinsses) liegt im westlichen Teil schon heute innerhalb der<br />
Anflüge auf die Südbahn <strong>des</strong> Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld (d.h. die künftige Nordbahn <strong>des</strong><br />
44
Anlage4<br />
Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg) mit Höhen von ca. 570 — 600 Metern (Vorbelastung 28). Die<br />
festgelegten Anflugverfahren entsprechen den in der Planfeststellung zugrunde gelegten Anflugverfahren.<br />
Die Abflugverfahren von der Startbahn 07 L, die über den Großen Müggelsee nach Norden<br />
führen, berühren das Gebiet nicht. Die geradeaus führenden Abflugverfahren von der Startbahn 07<br />
L entsprechen den in der Planfeststellung angenommenen Streckenführungen. Die Abflugverfahren von<br />
der Startbahn 07 R verlaufen weit südlich <strong>des</strong> Gebiets.<br />
Zusätzliche oder neue Belastungen <strong>des</strong> Gebiets durch Überflüge sind daher nicht zu erwarten.<br />
2.5 Teufelsseemoor Köpenick<br />
Das FFH-Gebiet Teufelsseemoor Köpenick (Nummer DE 3547-302) lag bereits nach den Annahmen<br />
der Planfeststellung im Untersuchungsraum. Durch die Festlegung der sogenannten Müggelseeroute<br />
rücken die Abflüge deutlich an das Gebiet heran, wenn auch ein Überflug nicht vorgesehen ist. Mit der.<br />
Verlagerung der Abflüge ist auch mit einer, wenn auch aufgrund <strong>des</strong> erhöhten Steiggradienten nur geringfügigen,<br />
Erhöhung <strong>des</strong> Lärms zu rechnen. Ohnehin wird der Lärm in den hohen Pegelbändern, wie<br />
die 57 dB(A) Isophone zeigt,<br />
Zusatzkarte Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, DES 20XX-BAF Leq 57 dB(A) —<br />
AzB DLR<br />
maßgeblich vom Anfluglärm bestimmt.<br />
Die Aussagen der Planfeststellung haben unter Berücksichtigung dieser Umstände auch nach der Festlegung<br />
der Flugverfahren Bestand. Das Gebiet hat keine Bedeutung für die Avifauna, Im Hinblick auf<br />
andere geschützte Arten, n<strong>am</strong>entlich Reptilien, ist in der artenschutzrechtlichen Prüfung im Planfeststellungsverfahren<br />
siehe ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung Stand 24.11.2005, S.24<br />
festgestellt worden, dass diese Tiergruppen schlecht hören können und daher gegenüber Lärm nur<br />
wenig empfindlich sind. Untersuchungen über mögliche Überdeckungen von Lockrufen einzelner Amphibien<br />
durch Dauerschall liegen nicht vor. Auch zu dem Störreiz „Überflug" sind keine erheblichen und<br />
oder nachhaltigen Reaktionen der Tiergruppe Reptilien und Amphibien belegt.<br />
Zusätzliche oder neue Belastungen <strong>des</strong> Gebiets durch Überflüge sind daher nicht zu erwarten.<br />
2.6 Wasserwerk Friedrichshagen<br />
Das FFH-Gebiet Wasserwerk Friedrichshagen (Nummer DE 3547-301) ist ein bedeuten<strong>des</strong> Fledermausquartier.<br />
Es liegt nach der Festlegung der Flugverfahren 2012 <strong>am</strong> Rande der 47 dB(A) Isophone.<br />
Ein Überflug <strong>des</strong> Gebietes auf dem Flugverfahren SUKIP 1B und DEXUG 113 kann nicht gänzlich ausgeschlossen<br />
werden, auch wenn dies nach der Ideallinie <strong>des</strong> Flugverfahrens nicht zu erwarten ist.<br />
vgl. Kartendarstellung DBDO7LDN_200112<br />
26 Karte H 4.5-2 E<br />
45
Anlage/<br />
Die Flugverfahren erfordern einen Min<strong>des</strong>tsteiggradienten von 8%, Dadurch ist sichergestellt, dass<br />
querab <strong>des</strong> FFH-Gebiets Wasserwerk Friedrichshagen ebenso wie im Fall gelegentlicher Überflüge<br />
Höhen weit über 600m über Grund erreicht werden.<br />
Bezüglich der Fledermausarten Wasserfledermaus, Großer Abendsegler und Zwergfledermaus<br />
siehe ergänzende artenschutzrechtliche Prüfung Stand 24.11,2005, S.23<br />
wurde hinsichtlich von bau- und anlagebedingten Eingriffen eine Befreiung von artenschutzrechtlichen<br />
Verboten erteilt, Bezüglich der sonstigen Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Große Bartfledermaus,<br />
Großes Mausohr, Kleine Bartfledermaus, Fransenfledermaus, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus,<br />
Braunes Langohr und Graues Langohr wurde zu betriebsbedingten Auswirkungen nur festgestellt,<br />
dass nicht auszuschließen ist, dass einzelne Individuen durch Kollisionen mit Flugzeugen <strong>am</strong><br />
Boden oder in niedriger Höhe getötet werden — daher wurde eine Befreiung dazu erteilt,<br />
Erkenntnisse über Störungen von Fledermäusen durch Überflüge in größerer Höhe sind nicht belegt.<br />
Nach Inbetriebnahme der relevanten Abflugroute werden die Auswirkungen dieser Überflüge auf Fledermäuse<br />
im Rahmen eines mehrmonatigen Monitoring-Progr<strong>am</strong>ms überprüft werden.<br />
Zusätzliche oder neue Beeinträchtigungen Beeinträchtigung der geschützten Arten sind d<strong>am</strong>it ausgeschlossen,<br />
2.7 Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug<br />
Das FFH-Gebiet (Nummer 3548-302) <strong>am</strong> östlichen Stadtrand von Berlin wird von den festgelegten Abflugverfahren<br />
von der Startbahn 07 L nicht überquert. Die Flughöhen in der Umgebung liegen deutlich<br />
über 600m. Als geschützte Vogelart ist nur der Baumfalke benannt.<br />
Zusätzliche oder neue Belastungen <strong>des</strong> Gebiets durch Überflüge sind daher nicht zu erwarten.<br />
2.8 Glasowbachniederung<br />
Das flughafennah gelegene FFH-Gebiet Glasowbachniederung (Nummer DE 3646-302) war in der<br />
Planfeststellung einer Verträglichkeitsprüfung (Unterlagen dazu können bei Bedarf nachgereicht werden)<br />
unterzogen worden, da nicht von vornherein auszuschließen war, dass es — vor allem durch die<br />
bauzeitliche Grundwasserhaltung und die geplante Ableitung von gereinigten Regenwässern — zu Eingriffen<br />
kommt. Diese Verträglichkeitsprüfung ist ebenso wie die im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Flugbetrieb<br />
nicht relevante Verträglichkeitsprüfung für das FFH-Gebiet Brunnluch (Nummer DE 3646-303) im PFB<br />
ab Seite 854 dargestellt.<br />
Die festgelegten Flugverfahren queren das Schutzgebiet Glasowbachniederung weiter südlich als die in<br />
der Grobplanung in der Planfeststellung angenommenen Flugverfahren.<br />
Verlärmung und Überflug ist nur für Tierarten nach Anhang li der FFH-RL — nicht für Pflanzenarten und<br />
Lebensraumtypen — als relevant erkannt worden. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Verlärmung und<br />
Überflug konnten für die im Gebiet „Glasowbachniederung" nachgewiesene Art den Fischotter jedoch<br />
ausgeschlossen werden,<br />
46
Aniaji/<br />
Für den Fischotter spielen akustische Reize eine untergeordnete Rolle. Er ist ein Sichtjäger und somit<br />
ist der Jagderfolg unabhängig vom Lärm.<br />
siehe S. 861 <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses zur FFH-Verträglichkeitsprüfung.<br />
Das Gebiet ist bereits durch Lärm vorbelastet. Straßen, die die Niederung queren weisen bereits Werte<br />
von Leg (16) Tag >= 57 dB(A) auf und zeigen d<strong>am</strong>it die relative Unempfindlichkeit und Gewöhnung <strong>des</strong><br />
Fischotters gegenüber Lärm an.<br />
Zusätzliche oder neue Beeinträchtigungen sind d<strong>am</strong>it ausgeschlossen.<br />
VI. Fazit<br />
im Planfeststellungsverfahren hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch hinsichtlich der mittelbaren<br />
Auswirkungen <strong>des</strong> Flugbetriebs auf die Umgebung durch Überflüge und Fluglärm stattgefunden, Ebenso<br />
wurden die Auswirkungen auf die seinerzeit erst vorläufig gemeldeten Schutzgebiete von europäischer<br />
Bedeutung (Natura 2000-Gebiete) geprüft.<br />
Diesen Prüfungen lag eine Flugverkehrs- und Fluglärmprognose auf der Basis einer Grobplanung der<br />
voraussichtlichen Flugverfahren zugrunde.<br />
Die vom Bun<strong>des</strong>aufsichts<strong>am</strong>t für Flugsicherung zu Beginn <strong>des</strong> Jahres 2012 festgelegten Flugverfahren<br />
für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg führen - verglichen mit den in der Grobplanung im Planfeststellungsverfahren<br />
zugrunde gelegten Flugverfahren - zu einer räumlichen Verschiebung der Belastung<br />
der Umgebung <strong>des</strong> Flughafens durch Fluglärm und Überflüge.<br />
Im Hinblick auf die Schutzgüter <strong>des</strong> Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben sich aufgrund<br />
dieser räumlichen Verschiebungen im Wesentlichen die folgenden Feststellungen:<br />
Für das Schutzgut Mensch ist durch das Verfahren der Festlegung der Flugverfahren sichergestellt<br />
worden, dass jeweils lärmschonende Flugverfahrensvarianten gewählt worden sind. Der Schutz der<br />
Wohnbevölkerung vor Fluglärm ist auch bei räumlicher Verschiebung der Belastungen durch das<br />
Schutzkonzept der Planfeststellungsbehörde auf gleichbleibend hohem Niveau sichergestellt.<br />
Für das Schutzgut Tiere und Pflanzen steht im Hinblick auf Überflüge und Fluglärm der Schutz der<br />
Avifauna und ihrer Lebensräume im Vordergrund. Hauptkriterium zur Sicherstellung <strong>des</strong> gebotenen<br />
Schutzes ist eine einzuhaltende Min<strong>des</strong>t-Überflughöhe über Vogellebensräume von 600 Metern. Die<br />
festgelegten Flugverfahren stellen sicher, dass über den relevanten Vogellebensräumen in der Umgebung<br />
<strong>des</strong> Flughafens diese Min<strong>des</strong>thöhe eingehalten wird,<br />
Im Hinblick auf die Schutz- und Erhaltungsziele der Schutzgebiete <strong>des</strong> europäischen Netzes Natura<br />
2000 können erhebliche neue oder veränderte Beeinträchtigungen gemäß Artikel 6 Absatz 3 FF11-<br />
Richtlinie durch die festgelegten Flugverfahren offensichtlich ausgeschlossen werden,<br />
Im Ergebnis ist daher insges<strong>am</strong>t festzuhalten, dass durch die Abweichungen der festgelegten Flugverfahren<br />
von der in der Planfeststellung zugrunde gelegten Grobplanung keine zusätzlichen oder neuen<br />
erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die eine ergänzende Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
erforderlich machen. Ebenso wenig treten relevanten Beeinträchtigungen der Schutzgüter <strong>des</strong> europäischen<br />
FFH- und Vogelschutzrechts auf.<br />
47
Anlage-4<br />
Die Bun<strong>des</strong>regierung wird die vorliegenden Prüfungsergebnisse im Internet der Öffentlichkeit zugänglich<br />
machen.<br />
48
Anlage<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium<br />
für Verkehr, Bau<br />
und Stadtentwicklung<br />
Deutscher Bun<strong>des</strong>tag<br />
Ausschuss 1. Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
Ausschussdrucksache<br />
17(15)588<br />
zu TOP 2a <strong>am</strong> 12.0<strong>6.</strong>2013<br />
EINGEGANGEN<br />
17. JUNI 2013<br />
.5 6FP-<br />
Erledigt hl./41-43-r evg47<br />
7-bd '''''<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau und SWteewicklung • 11030 Berlin<br />
Vorsitzenden <strong>des</strong> Ausschusses für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
Herrn Dr, Anton Hofreiter MdB<br />
Deutscher Bun<strong>des</strong>tag<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 Berlin<br />
Betreff: Festlegung von Flugrouten<br />
Aktenzeichen: L 14/154.2/2-02<br />
Datum: Berlin, 11.ig. ed2.43<br />
Seite 1 von 1<br />
Enak Ferlemann, MdB<br />
Parl<strong>am</strong>entarischer Staatssekretär<br />
beim Bun<strong>des</strong>minister für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
HAUSANSCHRIFT<br />
invalidenstraße 44<br />
10115 Berlin<br />
POSTANSCHRIFT<br />
110.30 Berlin<br />
TEL +49 (0)3018-300.2250<br />
FAX +49 (0)30 18-300-2269<br />
psts-f©bmvbs.bund.de<br />
www.bmvbs.de<br />
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,<br />
beiliegend erhalten Sie den erbetenen Bericht zum Vertragsverletzungsverfahren<br />
der Europäischen Kommission wegen der Festlegung<br />
von Flugrouten.<br />
Für eine Weiterleitung an die Mitglieder <strong>des</strong> Ausschusses durch Ihr<br />
Sekretariat wäre ich dankbar.<br />
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe.<br />
mit freundlichen Grüßen<br />
Enak Ferlemann<br />
Anlage<br />
.11.2009<br />
audlt-bondunchmIlle<br />
VERKEHRSANBINDUNG: U•Bahn: U6, Tr<strong>am</strong> MS M8, 12, (Naturkundemuseum), Bus: 147, 200, 245 (Invalidenpark)
EINGEGANGEN<br />
Aniage.2<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
17. JUNI 2013<br />
S'ecī-e<br />
Erledigt :4( l.'4-A Ā2N1. °'-' 4'2<br />
Anlage<br />
Bericht zum Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen der<br />
Festlegung von Flugverfahren<br />
Anlagen: 1 (Pressemitteilung der Europäischen Kommission)<br />
1. Übersicht <strong>des</strong> nationalen Verfahrens zur Festlegung von Flugverfahren<br />
Die Festlegung von Flugverfahren unter Berücksichtigung von Umweltbelangen ist Bestandteil<br />
eines zweistufigen Verfahrens.<br />
Ausgangspunkt ist die Anlagengenehmigung eines Flughafens im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens,<br />
die auch den Betrieb <strong>des</strong> Flughafens mit seinem Verkehrsaufkommen und<br />
den umweltrelevanten Auswirkungen abdeckt. Im Rahmen <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahrens<br />
werden die Umweltbelange umfassend in einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und<br />
einer Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) - unter breiter<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit berücksichtigt.<br />
Der Ablauf <strong>des</strong> Verfahrens zur Festlegung von Flugverfahren, wozu auch Flugrouten gehören,<br />
auf der zweiten Stufe — ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben, ergänzt durch die Anforderungen<br />
der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.<br />
Die Festlegung der umweltrelevanten Abschnitte der Flugverfahren erfolgt grundsätzlich nur<br />
innerhalb <strong>des</strong> im Planfeststellungsverfahren geprüften Bereichs. Sollen umweltrelevante Abschnitte<br />
von Flugverfahren jenseits dieses Bereichs festgelegt werden, bedarf es einer ergänzenden<br />
Planfeststellung mit entsprechender UVP und FFH-Verträglichkeitsprüfung. Demnach<br />
ist nach deutscher Rechtslage gewährleistet, dass Umweltbelange bei der Festlegung von<br />
Flugverfahren nicht außer Acht bleiben.<br />
Zur eigentlichen Flugverfahrensfestlegung durch vom Bun<strong>des</strong>aufsichts<strong>am</strong>t für Flugsicherung<br />
(BAF) erlassene Verordnung entwirft regelmäßig die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH<br />
(DFS) die Flugverfahren, die sie der zuständigen Fluglärmkommission vorstellt. Vorschläge<br />
der Fluglärmkommission werden auf ihre Praktikabilität, d. h. auf ihre Vereinbarkeit mit<br />
Flugsicherungsbelangen, hin geprüft und soweit möglich in die Entwürfe übernommen. Die<br />
Dauer dieses Vorgangs hängt vom Umfang der geplanten Änderungen oder Neufestlegungen<br />
ab. Das BAF ist als ständiger Gast in die Fluglärmkommissionen einzuladen (§ 32b Abs, 6<br />
Luftverkehrsgesetz (LuftfVG)). Dem BAF übergibt die DFS sodann Unterlagen, die den Kriterien<br />
der Rechtsprechung an die Ermittlungstiefe bei der Abwägung von Flugverfahrensalternativen<br />
genügen müssen. Sie enthalten neben aktuellem Kartenmaterial, aus dem die Bevölkerungssituation<br />
der betroffenen Gebiete ersichtlich wird, eine numerisch untermauerte<br />
Herleitung der gewählten Vorzugsvariante. In geeigneten Fällen werden durch Berechnungen<br />
in Anlehnung an das Fluglärmschutzgesetz der zu erwartende Ges<strong>am</strong>tlänn prognostiziert und<br />
die voraussichtlichen Bereiche unzumutbaren Fluglärms ermittelt. Bei offenen Fragen fordert<br />
das BAF ergänzende Informationen von der DFS ein.<br />
• • •
Die wichtigsten Gesichtspunkte bei der Abwägung <strong>des</strong> BAF sind nach<br />
• der Sicherheit (insbesondere die Einhaltung internationaler Vorgaben an die Flugverfahrensplanung,<br />
ICAO Doc. 8168 (PANS-OPS)),<br />
in ges<strong>am</strong>theitlicher Abwägung<br />
• die flüssige und geordnete Abwicklung <strong>des</strong> durch die Flughafengenehmigung — regelmäßig<br />
also den Planfeststellungsbeschluss — zugelassenen Verkehrsvolumens,<br />
• die Berücksichtigung von in der Flughafengenehmigung festgelegten Bedingungen für den<br />
Überflug bestimmter, aus unterschiedlichen Gründen besonders schutzwürdiger Bereiche<br />
und von Gebieten, die von Überflügen gänzlich freizuhalten sind,<br />
• die gern. § 29b Abs. 2 LuftVG bestehende Verpflichtung, auf die Vermeidung unzumutbaren<br />
Fluglärms hinzuwirken.<br />
Ist einer Festlegung besondere Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm zuzumessen,<br />
so stellt das BAF gern. § 32 Abs. 4c Satz 2 LuftVG das Benehmen mit dem Umweltbun<strong>des</strong><strong>am</strong>t<br />
her.<br />
Der fertige Verordnungstextentwurf wird dem Bun<strong>des</strong>ministerium der Justiz zur Prüfung unter<br />
Aspekten der Rechtsförmlichkeit zugeleitet. Nach der Ausfertigung der Verordnung durch<br />
den Direktor <strong>des</strong> BAF erfolgt deren Verkündung im Bun<strong>des</strong>anzeiger. Die Veröffentlichung<br />
für die Luftfahrt geschieht zu festen, international abgestimmten Terminen im Luftfahrthandbuch<br />
Deutschland (AIP).<br />
2. Aktueller Sachstand zum neu eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren<br />
a) Inhalt <strong>des</strong> Aufforderungsschreibens<br />
Die EU-Kommission (KOM) hat <strong>am</strong> 30.05.2013 beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren<br />
gegen Deutschland einzuleiten, in dem es um die Festlegung von Flugverfahren für<br />
Flughäfen geht. Der Vorwurf der KOM lautet, das Verfahren zur Festlegung von Flugrouten<br />
gemäß § 32 Abs. 4 Nr. 8 LuftVG und § 27 a Abs. 2 Satz 1 Luftverkehrs-Ordnung<br />
(LuftVO) sei nicht mit den Vorschriften der UVP- und der FFH-Richtlinie vereinbar, weil<br />
in den aufgeführten Regelungen keine Prüfung der Umweltauswirkungen und der Auswirkungen<br />
auf Natura 2000-Gebiete der festgelegten Flugrouten vorgegeben sei,<br />
b) Weiterer Ablauf<br />
Die Bun<strong>des</strong>regierung hat zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der KOM zu<br />
antworten. Es besteht die Möglichkeit, die Frist zu verlängern. Die Bun<strong>des</strong>regierung wird<br />
eine zweimonatige Fristverlängerung beantragen, wenn erkennbar ist, dass die Zeit benötigt<br />
wird, um ausführlich zu den Vorwürfen der KOM — unter Berücksichtigung <strong>des</strong> nationalen<br />
Abstimmungsbedarfs — Stellung nehmen zu können. Sollte die KOM nicht mit der<br />
Antwort der Bun<strong>des</strong>regierung einverstanden sein, wird sie eine mit Gründen versehene<br />
Stellungnahme verschicken, auf die die Bun<strong>des</strong>regierung wiederum innerhalb von zwei<br />
Monaten (mit Verlängerungsoption) zu antworten hat. Im Anschluss kann die KOM, sofern<br />
sie bei ihren Vorwürfen bleibt und die Bun<strong>des</strong>regierung kein Entgegenkommen signalisiert,<br />
das deutsche Recht zu ändern, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof<br />
(EuGH) verklagen.
Anlage-<br />
-3-<br />
3. Abgrenzung der Flugverfahrensfestlegung <strong>am</strong> Flughafen <strong>BER</strong><br />
Das Vertragsverletzungsverfahren 2013/4000 der KOM betrifft nicht die konkrete Festlegung<br />
der Flugrouten <strong>am</strong> Flughafen BEIL Das durchgeführte Pilotverfahren um Flugverfahren <strong>des</strong><br />
Flughafens <strong>BER</strong> ist ein von dein. vorliegenden Vertragsverletzungsverfahren getrennter Vorgang,<br />
Dies erläutert auch die KOM in ihrer Pressemitteilung vom 31.05.2013 . Die Vorwürfe<br />
im vorliegenden Vertragsverletzungsverfahren richten sich allgemein gegen die deutsche<br />
Rechtslage. Die KOM nutzt das Beispiel <strong>des</strong> Flughafens <strong>BER</strong> lediglich, um die aus ihrer Sicht<br />
bestehenden Defizite in der deutschen Rechtslage aufzuzeigen.<br />
Die ersten Entwürfe für Flugverfahren für den zukünftigen Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg<br />
(<strong>BER</strong>) stellte die DFS im September 2010 der örtlichen Fluglärmkommission vor.<br />
Bis zur Übergabe der Unterlagen an das BAF im Juli 2011 wurden diese Entwürfe intensiv<br />
diskutiert, unterschiedliche Detailprüfungen durchgeführt und eine Vielzahl von Beratungsergebnissen<br />
der Fluglärmkommission entgegen genommen. Auch nach der Übergabe an das<br />
BAF wurden weitere Optimierungsansätze verfolgt und ergänzend in die Entwürfe übernommen.<br />
Die letzte <strong>Sitzung</strong> der Fluglärmkommission vor Abschluss der Abwägung durch das<br />
BAF fand im November 2011 statt.<br />
Das BAF wertete außerdem die wesentlichen Vorgaben <strong>des</strong> Planfeststellungsbeschlusses zum<br />
Ausbau <strong>des</strong> Verkehrsflughafens Berlin Schönefeld aus und legte diese seiner Festlegung zugrunde.<br />
Dies gilt neben der Zulassung <strong>des</strong> parallel unabhängigen Betriebs und den abzuwickelnden<br />
Verkehrszahlen auch für die Schlussfolgerungen zum Umwelt- und Naturschutz.<br />
Das BAF prüft darin, ob sich die Flugverfahren innerhalb der Vorgaben <strong>des</strong>,Planfeststellungsbeschlusses<br />
halten. Im Rahmen dieser Prüfung zeigte sich, dass unter Zugrundelegung<br />
der Vorgaben der Planfeststellung, insbesondere konkreter Überflughöhen für geschützte Gebiete,<br />
auch durch den von der Grobplanung abweichenden Verlauf der 2012 festgelegten<br />
Flugverfahren keine neuen relevanten Umweltauswirkungen zu erwarten sind.<br />
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr reieases/11426 •deltrn
Anlageee.<br />
Europäische<br />
KOMMIG5iUJI<br />
Europäische Kommission<br />
The EU in your Country<br />
. Vertragsverletzungsverfahren wegen Flugrouten:<br />
Hintergründe<br />
31.05.2013 In dem gestern (Donnerstag)<br />
eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen<br />
die Bun<strong>des</strong>republik Deutschland geht die<br />
Europäische Kommission dem Verdacht nach, dass<br />
deutsche Gesetze zur Festlegung von Flugrouten<br />
nicht mit EU-Umweltrecht vereinbar sind.<br />
Zuvor hatte die Europäische Kommission unter anderem Beschwerden über die<br />
nachträgliche Änderung von Flugrouten <strong>am</strong> Flughafen Berlin-Brandenburg (<strong>BER</strong>)<br />
erhalten. Gegenstand <strong>des</strong> gestern an die deutschen Behörden gesandten Schreibens<br />
sind jedoch nicht die Flugrouten <strong>am</strong> Flughafen <strong>BER</strong> oder einem anderen spezifischen<br />
Flughafenprojekt, sondern das deutsche Luftverkehrsrecht allgemein. Aus Sicht der<br />
Kommission steht die deutsche Gesetzgebung in diesem Bereich zum Teil nicht in<br />
Einklang mit zwei EU-Richtlinien: der Richtlinie über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten<br />
(2011/92/EU) und der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der<br />
wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG). Die<br />
Kommission verlangt <strong>des</strong>halb, dass Deutschland sein Luftverkehrsrecht an die EU-<br />
Gesetzgebung anpasst und die Planung von Flugrouten vollständig in die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung einbezieht.<br />
Zum konkreten Fall <strong>des</strong> Flughafens <strong>BER</strong> gibt es zwischen der Europäischen<br />
Kommission und der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland eine getrennte Korrespondenz.<br />
Dabei geht es um die nachträgliche Änderung von Flugrouten im Süden und<br />
Südosten Berlins, da die ursprünglich im Jahr 2004 genehmigten Flugrouten von<br />
denen abwichen, die 2012 ohne erneute Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt<br />
wurden. Die Europäische Kommission hatte die deutschen Behörden hier um eine
AniageZ<br />
Stellungnahme gebeten. Die Kommission hat diese Stellungnahme inzwischen<br />
erhalten und prüft sie momentan,<br />
Nach der Umweltverträglichkeits-Richtlinie müssen Flughäfen mit einer Start- und<br />
Landebahngrundlänge von 2.100 Meter und mehr immer einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden. Bei anderen Projekten,<br />
beispielsweise auch Änderungen bei bereits bestehenden Flughäfen, muss zumin<strong>des</strong>t<br />
die Notwendigkeit einer UVP geprüft werden. Ziel ist es, die Öffentlichkeit umfassend<br />
über Umweltauswirkungen von Projekten zu informieren und sie an der<br />
Meinungsfindung zu beteiligen. Bei der Entwicklung von Flughafenprojekten in oder<br />
in der Nähe von ausgewiesenen europäischen Naturschutzgebieten (FFH-<br />
Schutzgebieten) gibt es zusätzliche Bestimmungen zu<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungen in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie.<br />
Die Europäische Kommission hat die Aufgabe, die korrekte Anwendung von EU-Recht<br />
in den EU-Mitgliedstaaten zu prüfen. Sie kann bei Verstößen<br />
Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Adressat ist dabei immer der EU-<br />
Mitgliedstaat. Vertragsverletzungsverfahren bestehen aus drei Stufen: 1) einem<br />
Fristsetzungsschreiben, in dem die Europäische Kommission einen Mitgliedstaat<br />
auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem Problem bei der Anwendung<br />
von EU-Recht Stellung zu nehmen, 2) einer mit Gründen versehenen Stellungnahme,<br />
in der der Gegenstand einer möglichen Vertragsverletzungsklage vor dem<br />
Europäischen Gerichtshof dargelegt und der Mitgliedstaat aufgefordert wird, den<br />
Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen und als mögliche letzter Stufe 3)<br />
die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof,<br />
wenn der betroffene Staat der begründeten Stellungnahme nicht nachkommt. Wenn<br />
der Gerichtshof eine Vertragsverletzung feststellt, kann er beispielsweise ein<br />
Zwangsgeld oder andere Strafzahlungen verhängen.
EINGEGANGEN I<br />
Anlage 3<br />
LAND BRANDENBURG<br />
1 3. AUG. 2013 Staatskanzlei<br />
Si3E-72— 5--,9.1<br />
Erledigt . .44, Kt*. 47-<br />
1J<br />
Flghafenkoordinator<br />
Flughafenhoordinator Heinrich-Mann-Allee 103 1 14473 Potsd<strong>am</strong><br />
Landtag Brandenburg<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong><br />
Frau Vorsitzende Klara Geywitz<br />
Am Havelblick 8<br />
14473 Potsd<strong>am</strong><br />
Heinrich-Mann-Allee 107<br />
14473 Potsd<strong>am</strong><br />
Potsd<strong>am</strong>, Al August 2013<br />
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,<br />
unter Bezug auf die Zwischeninformation <strong>des</strong> Chefs der Staatskanzlei vorn 9. Juli<br />
2013 übersende ich beigefügt Präsentationsunterlagen der Flughafen Berlin Brandenburg<br />
GmbH (FBB) zur von dort aus veranlassten Luftverkehrsprognose zu<br />
Ihrer gefälligen Kenntnisnahme. Ich weise darauf hin, dass diese Unterlagen, die<br />
durch die Geschäftsführung der FBB dem MIL übersandt worden sind, bisher noch<br />
nicht Gegenstand der Beratungen der Gremien der FBB waren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Rainer Bretschneider<br />
Anlage
Anlage 3<br />
1) FLUGHAFEN<br />
<strong>BER</strong>LIN<br />
' BRANDENBURG<br />
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH<br />
12521 Berlin<br />
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft<br />
Herrn Bayr<br />
Henning-von-Treschkow-Straße 2-8<br />
14467 Potsd<strong>am</strong><br />
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH<br />
12521 Berlin<br />
Hartmut Mehdorn<br />
Vorsitzender der Geschäftsführung<br />
T +49 30 6091-70000<br />
F +49 30 6091-70009<br />
E hartmut.mehdomnberlin-airport.de<br />
www.beflin-airportde<br />
17.07.2013<br />
Luftverkehrsprognose für Berlin Brandenburg<br />
Ihr Schreiben vom 12.07.2013<br />
Sehr geehrter Herr Bayr,<br />
wunschgemäß übersende ich Ihnen die Marktuntersuchung Luftverkehr.<br />
Wie Sie dem Papier entnehmen können, hat sich an den bisherigen Prognosen erwartungsgemäß<br />
nichts Wesentliches geändert.<br />
freundlichen Grüßen<br />
Hartmut Mehdorn<br />
Voilsitzender der Geschäftsführung<br />
Anlage: Luftverkehrsprognose Berlin Brandenburg<br />
Vorsitzender <strong>des</strong> Aufsichtsrates: Matthias Platzeck<br />
Vorsitzender der Geschäftsführung: Hartmut Mehdorn<br />
Geschäftsführer Technik: Horst Amann • Geschäftsführerin Finanzen: Heike Fölster<br />
Sitz der Gesellschaft: Schönefeld • Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 9380 CB
Anlage3<br />
i.3f:RL29<br />
HRAI•JOENI3Unk3<br />
OPI<br />
erkehrs rog s er ui ra b rg<br />
Berlin 112. Juni 2013
Anlage<br />
rt.ti(d4A.PEN<br />
HireLtN<br />
N A<br />
',z2frü[lentir pi<br />
Wntergru d<br />
Verspätete Eröffnung <strong>BER</strong> erforderte Aktualisierung der langfristigen Verkehrsprognose, zur:<br />
- Berücksichtigung aktueller Geschehnisse im Luftverkehr <strong>am</strong> Standort Berlin Brandenburg<br />
- Überprüfung Kapazitätsbedarf im Vergleich zur geplanten !and- und luftseitigen Kapazität <strong>des</strong> <strong>BER</strong><br />
intraPlan wurde mit der Studie beauftragt, mit Fokus auf Erhebung der:<br />
- Langfristigen Verkehrsentwicklung Passagiere und Flugbewegungen<br />
- Verkehrsspitzen Passagiere und Flugbewegungen<br />
- Überprüfung der langfristigen Kapazität<br />
Langfristige Verkehrsprognose zur Ermittlung <strong>des</strong> Kapazitätsbedarfs <strong>BER</strong><br />
2
Aniage3<br />
r:7477, FLUGHAF5N<br />
<strong>BER</strong>LIN<br />
221 r..rANDENBUNG<br />
O<br />
P rä m rissen<br />
Standortspezifisch:<br />
Kapazitätsbeschränkungen in TXL bis 2015<br />
Fortsetzung <strong>des</strong> Hub-Aufbaus durch airberlin und Partner ab 2016<br />
Entgelterhöhungen zum <strong>BER</strong>-Start<br />
Sonstige:<br />
Länderspezifische Wirtschaftsentwicklung basierend auf aktuellen OECD BIP Prognosen<br />
Real konstante Entwicklung der Ticketpreise<br />
Kontinuierlicher Hub-Aufbau durch airberlin <strong>am</strong> <strong>BER</strong> zentrale Prämisse der Prognose<br />
3
Aniage3<br />
Lu<br />
f,[..1.1(iHAFEN<br />
— :13.Fi RA L Dr•J<br />
It ENBUnG<br />
Pr gnose<br />
2I122O15<br />
ssa er<br />
30<br />
25<br />
Entwicklung Passagiere 2012-2015<br />
25,3<br />
25,4 25,5 25,7<br />
1,4 1,4 1,6 16<br />
.E 20<br />
0<br />
2012<br />
2013 2014 2015<br />
O&D • Transfer<br />
Bis 2015 geringes Wachstum prognostiziert wegen Kapazitätsengpass TXL + Marktkonsolidierung<br />
8 Wachstum bei airberiin und easyJet, Kapazitätskürzungen bei LH / germanwings erwartet<br />
4
Anlage3<br />
FLUGHAFEN<br />
CH:RLIA1<br />
HaANCJENBURG<br />
Prognose<br />
2012-2035 Passap per<br />
Entwicklung Passagiere 2012-2035<br />
45<br />
42,5<br />
40<br />
39,1<br />
.E 35<br />
35,3<br />
2 30<br />
0<br />
25 25 3<br />
Q1<br />
25,7<br />
30,6<br />
0-<br />
20 -141'.4---<br />
2015 2020 2025 2030 2035<br />
Originär<br />
Transfer<br />
Stärkeres Wachstum ab Vollbetrieb <strong>BER</strong> erwartet<br />
Wachstumstreiber: Transferpassagiere<br />
5
AniageJ<br />
FLUGH.ArEN<br />
BEALiri<br />
; int.A.ref.ununz<br />
Prognsse<br />
2S12203<br />
Passa<br />
Entwicklung Passagiere 2012-2035<br />
45 -<br />
42,5<br />
40<br />
39,1<br />
c _35<br />
1<br />
2 30 . • , .• , • .<br />
30,6<br />
35,3<br />
Aktuelle<br />
Kapazität<br />
0<br />
,r3} -<br />
..<br />
•<br />
25,7<br />
25<br />
25 .<br />
CC<br />
F '3<br />
• • . • • ••••••••..., • • ••,•••-•<br />
CC<br />
20<br />
2012 2015<br />
2020 2025 2030 2035<br />
Originär<br />
Transfer<br />
Aktueller Status: keine Erweiterung bis 2020 notwendig<br />
Verkehrswachstum muss beobachtet werden<br />
6
Aniage 3<br />
i'LliGHArtt,1<br />
fieRLIN<br />
Grifz.NLIZNgUr4;<br />
rognoseä<br />
2 -2035 = FW.gb wegui en<br />
400 — -<br />
Entwicklung Flugbewegungen 2012-2035<br />
352<br />
<strong>BER</strong><br />
2 Runways<br />
350<br />
12 300<br />
281-<br />
307<br />
32<br />
250<br />
200<br />
zz 5o<br />
E 100<br />
243 242<br />
<strong>BER</strong><br />
1 Runway<br />
ty)<br />
50<br />
0<br />
2012<br />
2015 2020 2025 2030 2035<br />
Flugbewegungen<br />
Keine Kapazitätsengpässe bei Betrieb 2 Runways <strong>am</strong> <strong>BER</strong> bis 2035 erwartet<br />
,› Bei Ausfall einer Runway sinkt Kapazität auf ca. 180.000 Bewegungen<br />
7
Anlagej<br />
FLUGHArF.W<br />
13E4uN<br />
FiRANDEN3URG<br />
-3rognose<br />
-<br />
2012-2 35 m Spitzenzeiten<br />
120<br />
Entwicklung Spitzenzeiten 2012-2035<br />
100<br />
2<br />
0.<br />
-0° 80<br />
Derzeitige<br />
stündliche Kapazität<br />
(75<br />
( 60<br />
40<br />
Er.<br />
20<br />
0<br />
0 06:00 12:00 18:00 24:00<br />
---Bew 2012 --- Bew 2020 - Bew 2025 Bew 2030 - Bew 2035<br />
Hubaufbau bedingt Wachstum in den Spitzenzeiten, vor allem im Zeitraum 07:00-09:00<br />
90 Bewegungen/h lediglich in 1. Welle ab 2030 erwartet
FLUGHAFEN<br />
<strong>BER</strong>LIN<br />
HRANDENUURG<br />
rognLzDG<br />
Wich rnllt PnfeststeunJsverfahre8i<br />
Bewegungen<br />
Passagiere<br />
350 --, 40<br />
g 300<br />
F-<br />
= 250<br />
-L; 200<br />
0<br />
0<br />
150<br />
9... 7 100<br />
3° 1 33 294,0 3.34_8 35<br />
30,6 .13<br />
30 E<br />
cri<br />
25 3<br />
.17<br />
20 3<br />
- - 15_7<br />
- 10<br />
tr.<br />
—2776-<br />
5<br />
2023 2023 (22:00-06:00)<br />
2023<br />
0<br />
intraplan 2013<br />
Planfeststellungsverfahren<br />
Flugbewegungszahl 2023 im Bereich <strong>des</strong> PFV, langfristig niedriger<br />
Nachtflüge ebenfalls unter PFV<br />
9
Anlagej<br />
FL13:3HAFEN<br />
<strong>BER</strong><br />
N DEN iP.:!ZG<br />
rocincse<br />
Chanc<br />
Risken<br />
Chancen<br />
Höheres<br />
Wachstum<br />
Luftverkehrsabgabe wird abgeschafft; erhöhtes Wirtschaftswachstum<br />
Eröffnung einer neuen Low-Colt Carrier Basis<br />
Lufthansa (LH) / germanwings (4U) stocken Berlin Progr<strong>am</strong>m auf<br />
Risiken<br />
Niedrigeres<br />
Wachstum<br />
Strategische Neuausrichtung der airberlin<br />
Totaler Rückzug LH/4U von sämtlichen dezentralen Strecken<br />
Erhöhung Luftverkehrsabgabe; niedrigeres Wirtschaftswachstum<br />
10
LAND BRANDENBURG<br />
EINGEGANGEN<br />
Eriedigt<br />
1 3, AUG. 2013<br />
seae 6- -<br />
Staatskanzlei<br />
F Jghafenkoordinator<br />
fe\e-14m<br />
L.<br />
Flughafenkoordinator i Heinrich-Mann-Allee 103 1 14473 Potsd<strong>am</strong><br />
Landtag Brandenburg<br />
Sonderausschuss <strong>BER</strong><br />
Frau Vorsitzende Klara Geywitz<br />
Am Havelblick 8<br />
14473 Potsd<strong>am</strong><br />
Heinrich-Mann-Allee 107<br />
14473 Potsd<strong>am</strong><br />
Potsd<strong>am</strong>, August 2013<br />
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,<br />
das beigefügte Schreiben <strong>des</strong> Ministeriums der Finanzen übersende ich Ihnen mit<br />
der Bitte um Kenntnisnahme. Das Ministerium der Finanzen ist gebeten worden,<br />
im Benehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und F<strong>am</strong>ilie in der<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Ausschusses <strong>am</strong> <strong>19.08.2013</strong> in eigener Zuständigkeit zu berichten.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Rainer Bretschneider
Anlage Lt.<br />
LAND BRANDENBURG<br />
Ministerium der Finanzen<br />
Der Minister<br />
Ministerium der Finanzen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg Heinrich•Mann•Allee 107 ; 14473 Potsd<strong>am</strong> Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 10<br />
14473 Potsd<strong>am</strong><br />
Staatskanzlei <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg<br />
Flughafenkoordinator<br />
Herrn Staatssekretär Rainer Bretschneider<br />
Hausruf: 0331 866-6001<br />
Fax: 0331 866-6666<br />
Internet: www.mdf.brandenburq.de<br />
vorzimmer-nemdf, brandenburg,de<br />
Potsd<strong>am</strong>, den g . August 2013<br />
Vorbereitung der <strong>6.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Sonderausschusses</strong> <strong>BER</strong> <strong>am</strong> 19, August<br />
2013<br />
Berichterstattung zum Thema „Schwarzarbeit <strong>am</strong> Flughafen <strong>BER</strong>"<br />
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,<br />
entsprechend der Bitte der Frau Vorsitzenden <strong>des</strong> <strong>Sonderausschusses</strong> <strong>BER</strong> im<br />
Landtag Brandenburg vom 2<strong>6.</strong> Juni 2013 hinsichtlich einer Einschätzung der Lan<strong>des</strong>regierung<br />
zum Thema Schwarzarbeit <strong>am</strong> Flughafen <strong>BER</strong> berichte ich Ihnen<br />
wie folgt:<br />
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist die<br />
Bun<strong>des</strong>zollverwaltung zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sie sich<br />
der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).<br />
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz weist dafür den Zollbehörden die Prüfungskompetenz<br />
zu.<br />
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normiert für die Zollbehörden einen gesetzlichen<br />
Auftrag, Prüfungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit<br />
durchzuführen. Dies geschieht in enger Zus<strong>am</strong>menarbeit mit allen betroffenen und<br />
im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz festgeschriebenen Zus<strong>am</strong>menarbeitsbehörden<br />
in den Ländern und beim Bund.<br />
Zertifikat seit 2013<br />
audlt berufundf<strong>am</strong>ille
Seite 2<br />
Ministerium der Finanzen<br />
Der Minister<br />
Die Einschätzung der Lan<strong>des</strong>regierung beruht im Wesentlichen auf Zuarbeiten der<br />
Bun<strong>des</strong>zollverwaltung (Bun<strong>des</strong>finanzdirektion West) und <strong>des</strong> MASF.<br />
1 Stellungnahme der Bun<strong>des</strong>finanzdirektion West<br />
Die Bun<strong>des</strong>finanzdirektion West hat mir mitgeteilt:<br />
Zur Darstellung der Sachlage aus Sicht <strong>des</strong> Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann<br />
auf die Antwort der Bun<strong>des</strong>regierung (BT-Drucksache 17110011) zu der Kleinen<br />
Anfrage (BTR-Drucksache 17/9701) der Abgeordneten Jutta Krellmann u. a. sowie<br />
der Fraktion DIE LINKE zum „Umgang mit Werkverträgen und Subunternehmertum<br />
<strong>am</strong> Flughafen Berlin Brandenburg International" zurück gegriffen werden.<br />
Diese Antwort der Bun<strong>des</strong>regierung ermöglicht aus Sicht der Bun<strong>des</strong>finanzdirektion<br />
West eine umfassende Einschätzung in Bezug auf die Entwicklung und Bekämpfung<br />
der Schwarzarbeit auf der Großbaustelle für den Zeitraum 2009 bis<br />
2012.<br />
Für das Jahr 2013 wurden keine Daten mitgeteilt.<br />
Die genannte Antwort der Bun<strong>des</strong>regierung (BT- Ducksache 17/10011) ist als<br />
Anlage beigefügt.<br />
Die Aussagen der Bun<strong>des</strong>regierung lassen sich wie folgt zus<strong>am</strong>menfassen:<br />
1.1 Darstellung der Baustellenkontrollen<br />
Grundsätzlich erfolgt keine baustellenbezogene statistische Erfassung bei den<br />
Prüf- und Ermittlungsergebnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung<br />
(FKS), Da für die Baustelle <strong>des</strong> Flughafens <strong>BER</strong> eine Sonderprüfgruppe<br />
der FKS beim Hauptzoll<strong>am</strong>t (HZA) Potsd<strong>am</strong> eingerichtet wurde, liegen der Bun<strong>des</strong>finanzdirektion<br />
West als Fachaufsichtsbehörde der FKS entsprechende Daten<br />
dieses HZA vor.
Anlage (t.<br />
Seite 3<br />
Ministerium der Finanzen<br />
Der Minister<br />
In den Jahren 2009 bis 2012 fanden auf der Baustelle <strong>des</strong> Flughafens <strong>BER</strong> regelmäßig<br />
Kontrollen der FKS statt.<br />
2007 insges<strong>am</strong>t an 6 Tagen<br />
2008 insges<strong>am</strong>t an 11 Tagen<br />
2009 insges<strong>am</strong>t an 7 Tagen<br />
2010 insges<strong>am</strong>t an 27 Tagen<br />
2011 insges<strong>am</strong>t an 25 Tagen<br />
2012 insges<strong>am</strong>t an 14 Tagen<br />
Die Anzahl der auf der Baustelle überprüften Personen und Arbeitgeber stellt sich<br />
wie folgt dar:<br />
Jahr Personenbefragui_igen Geprüfte Arbeitgeber<br />
2009 1.015 137<br />
2010 778 291<br />
2011 1.210 321<br />
2012 2.465 769<br />
Des Weiteren nahm das HZA Potsd<strong>am</strong> im Jahr 2009 zwei Kontrollen im Bereich<br />
Schienenanbindung vor. Diese Baumaßnahmen stehen in direktem Zus<strong>am</strong>menhang<br />
mit dem Flughafen <strong>BER</strong>,<br />
1.2 Geführte Ermittlungsverfahren<br />
Ermittlungsverfahren wurden wegen verschiedenster Verstöße gegen geltende<br />
Gesetze geführt.<br />
Im Abfragezeitraum der o. g. Kleinen Anfrage an die Bun<strong>des</strong>regierung wurden 8<br />
Verfahren wegen etwaiger Verstöße gegen das Gesetz zur Bekämpfung der<br />
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung und 13 Verfahren wegen etwaiger<br />
Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geführt.<br />
Wegen etwaiger Verstöße gegen § 266a <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs (Vorenthalten und<br />
Veruntreuen von Arbeitsentgelt) wurden 28 Verfahren geführt, davon zwei Verfahren<br />
wegen Scheinselbstständigkeit. 70 Verfahren wurden wegen Verstößen gegen<br />
§ 263 <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs (Betrug) eingeleitet.
Anlage<br />
Seite 4<br />
Ministerium der Finanzen<br />
Der Minister<br />
Das HZA Potsd<strong>am</strong> leitete dabei gegen 55 Arbeitgeber Ermittlungsverfahren ein.<br />
Es gab zwei Arbeitgeber gegen die das HZA Potsd<strong>am</strong> in mehreren Fällen ermittelte.<br />
In zwei weiteren Fällen wurde gegen unmittelbare Auftragnehmer <strong>des</strong> Flughafens<br />
ermittelt. Gegen andere öffentliche Stellen oder öffentliche Unternehmen hat<br />
das HZA Potsd<strong>am</strong> im Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Flughafen <strong>BER</strong> ermittelt.<br />
Durch das HZA Potsd<strong>am</strong> getroffene Feststellungen zu Unternehmen, die ihren<br />
Firmensitz im Zuständigkeitsbereich eines anderen HZA haben, werden entsprechend<br />
weitergeleitet. Inwieweit andere Hauptzollämter (HZÄ) aufgrund der Prüfungsfeststellungen<br />
Ermittlungsverfahren eingeleitet haben, ist nicht bekannt, da<br />
lediglich das HZA Potsd<strong>am</strong> baustellenbezogene Daten in Bezug auf die Großbaustelle<br />
<strong>BER</strong> erfasst hat.<br />
Wegen etwaiger Verstöße gegen Steuergesetze leitet das HZA Potsd<strong>am</strong> selbst<br />
keine Verfahren ein, Die Zuständigkeit liegt hier bei den Behörden der Lan<strong>des</strong>finanzverwaltung.<br />
Im Bereich der Lan<strong>des</strong>finanzbehörden wurden die Steuerfahndungsstellen <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> als Partnerstellen für die FKS benannt.<br />
In BB wurden 2009 bis 2012 keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies hat seine<br />
Ursache hauptsächlich darin, dass, wenn straf- oder bußgeldrechtliche Verstöße<br />
gegen Steuergesetze vorgelegen haben, entsprechende Unternehmen ihren Sitz<br />
außerhalb BB haben. Entsprechende Kontrollmitteilungen gehen dann direkt an<br />
die zuständigen Finanzbehörden der Länder.<br />
Entsprechende Informationsaustausche in Bezug auf die Großbaustelle finden<br />
regelmäßig zwischen Vertretern der FKS, dem HZA Potsd<strong>am</strong> und den hiesigen<br />
Steuerfahndungsstellen statt.<br />
2. Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem MASF<br />
Das MASF hat mich zur Vorbereitung der Ausschusssitzung wie folgt unterrichtet:
Seite 5<br />
Ministerium der Finanzen<br />
Der Minister<br />
Im Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> MASF sind gemäß § 2 Absatz 2 <strong>des</strong> Schwarzarbeits<br />
bekämpfungsgesetzes die für den Arbeitsschutz zuständigen Lan<strong>des</strong>behörden<br />
verpflichtet, die zuständigen Behörden der Zollverwaltung bei den Prüfungen<br />
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit zu unterstützen. Das in Brandenburg zuständige<br />
Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Arbeitsschutz (LAS) agiert in diesem Feld auf der Grundlage<br />
einer seit Mai 2010 bestehenden und in überarbeiteter Fassung <strong>am</strong> 1. August<br />
2013 in Kraft tretenden Vereinbarung zur Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen dem Bun<strong>des</strong>finanzministerium<br />
und dem MASF. Diese Vereinbarung enthält Grundsätze der<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit zwischen der FKS und den für den Arbeitsschutz zuständigen<br />
Behörden der Länder.<br />
Danach unterrichten die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Aufsichtsbe<strong>am</strong>tinnen<br />
und -be<strong>am</strong>ten <strong>des</strong> LAS im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten in Betrieben und<br />
auf Baustellen zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften sowie bei Kontrollen<br />
zur Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr die Hauptzollämter mit<br />
ihrem Arbeitsbereich FKS zeitnah über konkrete Anhaltspunkte für Schwarzarbeit<br />
und illegale Beschäftigung, die ihnen durch Hinweise, im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit<br />
oder auf sonstige Weise bekannt werden.<br />
Die folgende Übersicht enthält die im Zeitraum 2009 bis 2013 vom LAS abgegebenen<br />
Verdachtsanzeigen zu Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung<br />
2013 bisher keine<br />
2012 eine Verdachtsmeldung bzgl. 38 rumänische Arbeitnehmer (Reinigungsarbeiten<br />
im Terminal <strong>BER</strong>), eine Verdachtsmeldung bzgl. 39 rumänische<br />
Arbeitnehmer (Reinigungsarbeiten im Terminal <strong>BER</strong>), eine Verdachtsmeldung<br />
bzgl. 4 polnische Arbeitnehmer (Terminal <strong>BER</strong>)<br />
2011 keine<br />
2010 keine<br />
2009 keine<br />
Einige Hinweise zu dieser Übersicht:<br />
Der Bauherr hat mit der Einrichtung der Baustelle ein Verfahren eingeführt, das<br />
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verhindern soll. Der Zugang zur Baustel-
Anlage<br />
Seite 6<br />
Ministerium der Finanzen<br />
Der Minister<br />
le erfolgte über Zugangskontrollstellen. Jeder Arbeitnehmer, der die Baustelle<br />
betreten bzw. befahren wollte, brauchte hierzu einen Baustellenausweis. Ohne<br />
diesen Baustellenausweis war ein Betreten der Baustelle auf legalem Wege nicht<br />
möglich. Zur Ausstellung <strong>des</strong> Baustellenausweises mussten Personalausweis,<br />
Lichtbild, SV-Ausweis, Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, Handwerkskarte/Gewerbeanzeige<br />
<strong>des</strong> Betriebes und eine Min<strong>des</strong>tlohnerklärung vorgelegt werden.<br />
Bei den Baustellenbegehungen wurden durch das Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Arbeitsschutz<br />
die Einhaltung der Bestimmungen auf den Gebieten der Sicherheit und <strong>des</strong><br />
Gesundheitsschutzes der Beschäftigten und der Baustellenverordnung geprüft. Da<br />
die Beschäftigten i.d.R. ihren Baustellenausweis <strong>am</strong> Mann hatten, waren Verdachtsfälle<br />
bzgl. Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung selten.<br />
Die FKS hat auf der Baustelle — zumin<strong>des</strong>t in der Rohbauphase ist dieses feststellbar<br />
gewesen — regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Inwieweit das Zugangssystem<br />
<strong>des</strong> Bauherrn wirks<strong>am</strong> Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung vermieden<br />
bzw. erschwert hat ist nicht bekannt.<br />
Die in 2012 an den Zoll gemeldeten Verdachtsfälle sind auch Gegenstand der<br />
Berichterstattung in den Medien gewesen.<br />
2.1 Beispiele der Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Hauptzoll<strong>am</strong>t Potsd<strong>am</strong><br />
Die nachstehenden Einzelbeispiele belegen exemplarisch die Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />
<strong>des</strong> LAS mit den für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zuständigen Behörden.<br />
2.1.1<br />
Im Ergebnis der Überprüfung der arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen lag die<br />
Vermutung nahe, dass mit der dem LAS vorgelegten Nachweisführung tatsächlich<br />
geleistete Arbeitszeiten vertuscht werden sollen. Das Hauptzoll<strong>am</strong>t Potsd<strong>am</strong> wurde<br />
informiert.<br />
Auffällig wurde ein Unternehmen wegen Differenzen von bis zu 4 Stunden zwischen<br />
der betrieblichen Arbeitszeiterfassung (7 und 8 h) im Vergleich zu den Daten<br />
der elektronisch erfassten Zugangskontrolle zur Baustelle (11 und 12 h).<br />
Dies stellt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Vielmehr kann eine solche Praxis<br />
die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Betroffenen gefährden und führt
Anlage<br />
Seite 7<br />
Ministerium der Finanzen<br />
Der Minister<br />
zudem in der Praxis zur Vortäuschung der Zahlung von Min<strong>des</strong>tlohn. Hier erfolgte<br />
eine fallbezogene Zus<strong>am</strong>menarbeit mit dem Hauptzoll<strong>am</strong>t Potsd<strong>am</strong>. Dort waren<br />
ähnliche Praktiken auf anderen Baustellen bereits aktenkundig.<br />
Da das Unternehmen seinen Betriebssitz in Berlin hatte, wurde auch das zuständige<br />
Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t in Berlin über den Sachverhalt informiert.<br />
Die Ermittlungen <strong>des</strong> LAS gestalten sich schwierig. Der Beschuldige hat einen<br />
Anwalt beauftragt. Dieser erschwert dem LAS den Abschluss <strong>des</strong> Verfahrens und<br />
zögert die Angelegenheit hinaus. So wurde u.a. der Betriebsstandort innerhalb<br />
von Berlin verlagert und die Geschäftsführung einer anderen Person übertragen.<br />
Ob sich der Beschuldigte derzeit noch in Deutschland aufhält ist ungewiss. Die<br />
Weiterverfolgung der personenbezogenen Verantwortlichkeit durch das LAS wird<br />
dadurch erschwert. Nach Anforderung der Pflichtangaben über den Anwalt informierte<br />
dieser, dass ihm die Vertretung nicht mehr obliegt. Die Ermittlung der Angaben<br />
muss nunmehr über das Melderegister erfolgen.<br />
2.1 .2 Gemeins<strong>am</strong>e Überprüfung in einem auf der Baustelle <strong>BER</strong> tätigen Unternehmen<br />
durch das LAS und das Hauptzoll<strong>am</strong>t<br />
Im II. Quartal 2012 wurde nach einer für die Baustelle befristet bewilligten Arbeitszeitverlängerung<br />
eine gemeins<strong>am</strong>e Geschäftsunterlagenprüfung durchgeführt.<br />
Hierbei überprüfte das Hauptzoll<strong>am</strong>t die Geschäftsunterlagen mit dem Ziel der<br />
Einhaltung <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tlohnes. Dies erfolgte unter Berücksichtigung der bewilligten<br />
Arbeitszeitverlängerung und der vom LAS geprüften Arbeitszeitnachweise. Zu<br />
bemerken ist, dass sich unterschiedliche territoriale Zuständigkeiten hinsichtlich<br />
<strong>des</strong> Arbeitsortes und <strong>des</strong> Betriebssitzes negativ auf die Durchführung dieser Kontrollen<br />
auswirkten (Arbeitsort Brandenburg, Betriebssitz Berlin), Die Überprüfung<br />
ergab eine Einhaltung der mit der bestehenden Ausnahmebewilligung verbundenen<br />
Nebenbestimmungen sowie keine Verstöße gegen tarifrechtliche Festlegungen.<br />
2.1.3 Zus<strong>am</strong>menarbeit <strong>des</strong> LAS gemäß 18 AÜG mit anderen Behörden<br />
Im Rahmen einer Antragstellung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern <strong>am</strong> Sonn-<br />
tag wurde dem LAS bekannt, dass Leiharbeitnehmer als Kranfahrer auf der Bau-
Anlage<br />
Seite 8<br />
Ministerium der Finanzen<br />
Der Minister<br />
stelle eingesetzt wurden. Ein Bauunternehmen mietete Kräne an, auf denen für<br />
die Bedienung Leiharbeitnehmer zum Einsatz kommen sollten.<br />
Diese Sachlage war dem LAS Anlass, die Verantwortlichen darauf aufmerks<strong>am</strong> zu<br />
machen, dass nach § 1b <strong>des</strong> Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung<br />
(AÜG) eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe <strong>des</strong> Bauhauptgewerbes<br />
unzulässig ist.<br />
In Kenntnis dieser Sachlage ging das LAS davon aus, dass es sich beim Einsatz<br />
der LAN als Kranfahrer um einen Verstoß im Sinne § 16 Abs. 1 b <strong>des</strong> AÜG handelt<br />
und informierte die Verantwortlichen hierüber. Diese lösten das bestehende<br />
Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister, da es auch keinen allgemeinverbindlichen<br />
Tarifvertrag gab, der die Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 b Ziffer a AÜG<br />
gestattete.<br />
3. Fazit<br />
Gemessen an der Größe der Baustelle wird das Schwarzarbeitsaufkommen auf<br />
der Großbaustelle <strong>BER</strong> von der Bun<strong>des</strong>zollverwaltung (Bun<strong>des</strong>finanzdirektion<br />
West) als durchschnittlich eingeschätzt. Außergewöhnliche Feststellungen wurden<br />
bei den Kontrollen der FKS nicht getroffen.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung macht sich diese Einschätzung zueigen. MASF hat mitgezeichnet.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Helr uth Marko
EINGEGANGEN<br />
An!ageS<br />
LAND BRANDENBUR<br />
Erledigt<br />
1 0<br />
,93<br />
EP.4 13<br />
i
L<br />
Seite 2<br />
Ministerium der Finanzen<br />
Der Minister<br />
1.2 Geführte Ermittlungsverfahren 2013<br />
Im ersten Halbjahr 2013 wurden durch das Hauptzoll<strong>am</strong>t Potsd<strong>am</strong> fünf Ermittlungsverfahren<br />
eingeleitet. Es handelte sich dabei um Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz<br />
und Verstöße gegen § 266a <strong>des</strong> Strafgesetzbuchs (Vorenthalten<br />
und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).<br />
1.3 Kontrollmitteilungen<br />
Vom Hauptzoll<strong>am</strong>t Potsd<strong>am</strong> getroffene Feststellungen zu Unternehmen, die ihren<br />
Firmensitz im Zuständigkeitsbereich eines anderen Hauptzoll<strong>am</strong>tes haben, werden<br />
entsprechend weitergeleitet. In 2009 bis 2012 wurden insges<strong>am</strong>t 321 Prüfungsfeststellungen<br />
an andere Standorte weitergeleitet, der größte Teil davon<br />
nach Berlin. Im ersten Halbjahr 2013 wurden 3 Kontrollmitteilungen versendet.<br />
Arbeitsergebnisse der Kontrollmaterial empfangenden Hauptzollämter sind — wie<br />
bisher — nicht ermittelbar, da die Daten der Großbaustelle <strong>BER</strong> dort nicht gesondert<br />
ausgewiesen werden.<br />
2. Fazit 2013<br />
Auch nach Auswertung der Zahlen für das erste Halbjahr 2013 bleibt die bisherige<br />
Einschätzung der Bun<strong>des</strong>zollverwaltung eines durchschnittlichen Schwarzarbeitsaufkommens<br />
<strong>am</strong> <strong>BER</strong> gemessen an der Größe und dem Umfang der Baustelle<br />
bestehen.<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung folgt dieser Einschätzung.<br />
Mit freundli en Grüßen<br />
Dr. Helmut Markov
LAND BRANDENBURG<br />
Ministerium für<br />
Infrastruktur und<br />
Landwirtschaft<br />
Die Staatssekretärin<br />
Ministerium für Infrastruktur und<br />
Landwirtschaft<br />
I Postach 60 11 61<br />
Vorsitzende <strong>des</strong> <strong>Sonderausschusses</strong> <strong>BER</strong><br />
<strong>des</strong> Landtages Brandenburg<br />
Frau Klara Geywitz, MdL<br />
Landtag Brandenburg<br />
Am Havelblick 8<br />
14473 Potsd<strong>am</strong><br />
114411 Potsd<strong>am</strong><br />
EINGEGANGEN<br />
su,e 0 2. SEP. 20131. 1 c,Y<br />
Erledigt: Kle ide VW/1;M/<br />
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8<br />
14467 Potsd<strong>am</strong><br />
Bearb.: Herr Werth<br />
Gesch-Z.: 44.2-6612/2/3<br />
Hausruf: (03 31) 8 66-82 82<br />
Fax: (03 31) 8 66-83 65<br />
Internet: www.mil.brandenburg.de<br />
Tr<strong>am</strong> 90-93, 96, 98<br />
Potsd<strong>am</strong> Hauptbahnhof: DB und S-Bahn 7<br />
Potsd<strong>am</strong> ,August 2013<br />
Änderung der Zuständigkeiten in der Luftfahrtverwaltung<br />
her: Vierte Verordnung zur Änderung der Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung<br />
(LuFaLuSiZV) vom 19.07.2013<br />
Ihr Schreiben an die Staatskanzlei, Flughafenkoordinierung vom 22.08.2013<br />
Anlagen:<br />
Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg mit<br />
Zustimmungsgesetz vom 28.0<strong>6.</strong>2006<br />
- Verwaltungsvereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin und dem Ministerium für Infrastruktur<br />
und Landwirtschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg vom 22.03.2013<br />
Schreiben vom 2<strong>6.</strong>07.2013 <strong>des</strong> MIL<br />
- Vierte Verordnung zur Änderung der Luftfahrt-Zuständigkeitsverordnung<br />
vom 19.07.2013 mit dem Text der Grundverordnung, Stand 07.07.2009<br />
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,<br />
im Nachgang zu der Beratung im Sonderausschuss im <strong>BER</strong> vom <strong>19.08.2013</strong> und<br />
in Beantwortung Ihres o.g. Schreibens an die Staatskanzlei, Flughafenkoordinierung<br />
möchte ich noch einmal auf die Verlagerung der luftrechtlichen Planfeststellung<br />
vom Infrastrukturministerium auf die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde in<br />
Berlin-Brandenburg (LuBB) zurückkommen, da die Diskussion doch sehr kurz war<br />
und verschiedentliche Behauptungen in der Öffentlichkeit kursieren.
Seite 2<br />
Ministerium für<br />
Infrastruktur und<br />
Landwirtschaft<br />
Die Staatssekretärin<br />
In der Tat hat die Lan<strong>des</strong>regierung mit der „Vierten Verordnung zur Änderung der<br />
Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung" vom 19. Juli 2013 die<br />
luftrechtlichen Zuständigkeiten der Planfeststellung und der Auflagenkontrolle vom<br />
MIL auf die LuBB übertragen. Die Entscheidungskompetenzen zur Planfeststellung<br />
lagen vor der Übertragung beim Referatsleiter 44 <strong>des</strong> MIL und liegen jetzt<br />
beim Leiter der LuBB. Mit dem in Kopie beigefügten Schreiben <strong>des</strong> MIL vom<br />
2<strong>6.</strong>07.2013 wurden die betroffenen Stellen von der Aufgabenübertragung in<br />
Kenntnis gesetzt. Diese Maßnahme entspricht dem Grundsatz der Funktionalreform,<br />
reine Vollzugsaufgaben aus dem Ministerialbereich auf nachgeordnete Behörden<br />
zu übertragen und ist schon länger in den entsprechenden Planungen der<br />
Lan<strong>des</strong>regierung dokumentiert, so z.B. im 2. Funktionalreformbericht der Lan<strong>des</strong>regierung<br />
vom 2<strong>6.</strong>04.1994 (!), LT-Drs. 1/2965, Seite 4. Diesem Grundsatz wird im<br />
Übrigen auch in anderen Ressorts Rechnung getragen. Besonders vergleichbar<br />
ist hier sicher die Organisation der Umsetzung <strong>des</strong> Gesetzes zum Schutz gegen<br />
Fluglärm. Diese Zuständigkeit wurde nämlich bereits vor geraumer Zeit dem Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t<br />
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) und d<strong>am</strong>it ebenfalls<br />
einer nachgeordneten Behörde übertragen und liegt nicht beim übergeordneten<br />
Ministerium MUGV.<br />
Die Aufgabenübertragung erfolgt auch nicht überraschend: Neben dem bereits<br />
angeführten Bericht aus dem Jahr 1994 gibt es eine Reihe von Dokumenten aus<br />
der Verwaltungsreformdebatte, in denen die entsprechenden Absichten dokumentiert<br />
sind. Auch in diesem Jahr wurde übrigens rechtzeitig vorab informiert, etwa in<br />
der <strong>Sitzung</strong> der Fluglärmkommission vom 18.3.2013, in der alle Umlandbürgermeister<br />
vertreten sind. Hier hat sich der Leiter der LuBB im Übrigen auch persönlich<br />
vorgestellt.<br />
Der jetzige Zeitpunkt ergab sich einerseits aus der Tatsache, dass bei den gerichtlichen<br />
Auseinandersetzungen um den Planfeststellungsbeschluss mit den Entscheidungen<br />
<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltungsgerichts im letzten und <strong>des</strong> Oberverwaltungsgerichts<br />
Berlin-Brandenburg erst in diesem Jahr ein gewisser Abschluss der<br />
erforderlichen Genehmigungen zum Flughafenausbau gegeben war. Andererseits<br />
erfordern die anstehenden Aufgaben der Zertifizierung <strong>des</strong> Flughafens nach den<br />
Anforderungen der europäischen Flugsicherheitsbehörde (European Aviation<br />
Safety Agency, EASA) ab 2015 schon jetzt eine Konzentration aller flugplatzbezogenen<br />
Kräfte.<br />
Die Aufsicht und Entscheidungskompetenz in den übertragenen Luftfahrt-<br />
Angelegenheiten <strong>des</strong> Flughafens Schönefeld jetzt wie <strong>des</strong> späteren <strong>BER</strong> bleiben<br />
beim Land Brandenburg.<br />
Nach Art. 4 Abs. 1 <strong>des</strong> Luftfahrtstaatsvertrages wird die Fachaufsicht über die<br />
LuBB von der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin und<br />
dem für Verkehr zuständigen Ministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg für die jeweils<br />
übertragenen Aufgaben und Befugnisse ausgeübt. D<strong>am</strong>it ist sichergestellt, dass<br />
trotz einer gemeins<strong>am</strong>en Behördenstruktur die Verantwortlichkeiten bei dem jeweiligen<br />
Land liegen, also für TXL bei Berlin, für SXF bzw. <strong>BER</strong> bei Brandenburg.<br />
Die Dienstaufsicht über die Behörde obliegt im Übrigen allein dem für Verkehr
Seite 3<br />
zuständigen Ministerium in Brandenburg, vgl. Art. 4 Abs. 2. Die in Abs. 1 angesprochene<br />
Vereinheitlichung der Verwaltungspraxis soll dafür Sorge tragen, dass<br />
bei der Ausübung der Fachaufsicht im Einzelfall in dem jeweiligen Hoheitsbereich<br />
gleiche Grundsätze und Maßstäbe zur Anwendung kommen.<br />
Ministerium für<br />
Infrastruktur und<br />
Landwirtschaft<br />
Die Staatssekretärin<br />
Berlin wird zur angemessenen Einbeziehung seiner Interessen gemäß § 6 der<br />
Verwaltungsvereinbarung (Ergänzung durch Verwaltungsvereinbarung vom<br />
22.03.2013) bei Verwaltungsentscheidungen, die den Flughafen <strong>BER</strong> und anderen<br />
vom MIL zugewiesene Aufgaben betreffen, beteiligt, was im Übrigen auch<br />
bisher der Fall war.<br />
Im Zuge der Aufgabenübertragung erfolgte eine Stellenverlagerung vom MIL zur<br />
LuBB. Hierbei handelt es sich um insges<strong>am</strong>t acht Stellen/Planstellen mit folgender<br />
Wertigkeit: A 14, A 13h (zwei), A 12, E 12, E 11, E 9 (zwei). Darüber hinaus sind<br />
zwei befristete Stellen (2 x A 13h) vom MIL auf die LuBB übertragen worden.<br />
Ich hoffe, mit diesen Informationen zur Aufklärung der in den verschiedenen Ausschüssen<br />
vorgetragenen Fragen beigetragen zu haben.<br />
Mit freundlichen<br />
104<br />
Kathrin Schneider
BRAVORS Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 200<strong>6.</strong>.. Seite 1 von 7<br />
Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 2006 zwischen dem Land<br />
Berlin und dem Land Brandenburg über die Zus<strong>am</strong>menarbeit auf dem<br />
Gebiet der Luftfahrtverwaltung<br />
(Luftfahrtstaatsvertrag)<br />
Vom 28. Juni 2006<br />
(GVB1.I/06, [Nr. 08], S.93)<br />
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:<br />
§ 1<br />
Dem in Potsd<strong>am</strong> <strong>am</strong> 3. Mai 2006 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen<br />
dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />
auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag) wird<br />
zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.<br />
(1) Dieses Gesetz tritt <strong>am</strong> Tage nach der Verkündung in Kraft.<br />
§2<br />
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 11 in Kraft<br />
tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil<br />
I bekannt zu geben.<br />
Potsd<strong>am</strong>, den 28. Juni 2006<br />
Der Präsident<br />
<strong>des</strong> Landtages Brandenburg<br />
Gunter Fritsch<br />
Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung (Luftfahrtstaatsvertrag)<br />
Prä<strong>am</strong>bel<br />
http://www.bravors.brandenburg.de/sixems/detail.php?gsid=1.. . 2<strong>6.</strong>08.2013
BRAVORS 1 Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 200<strong>6.</strong>.. Seite 2 von r7<br />
Die Länder Berlin und Brandenburg bilden auf den Gebieten der<br />
Luftfahrt und der Luftsicherheit eine Region mit engen Verflechtungen<br />
bei der Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben. Aus diesem Grund soll<br />
nach dem Willen der Länder Berlin und Brandenburg die<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit weiter intensiviert werden.<br />
Mit dem Ziel, durch die Bündelung dieser Aufgaben<br />
• den Aufwand für die Luftfahrtverwaltung in den Ländern insges<strong>am</strong>t<br />
zu optimieren,<br />
• den Abstimmungsbedarf weiter zu verringern,<br />
• eine effektivere Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen,<br />
• eine einheitliche Rechtsanwendung zu erleichtern und<br />
• Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger beider Länder aus<br />
einer Hand anzubieten,<br />
kommen die Länder Berlin und Brandenburg daher überein, den<br />
nachfolgenden Staatsvertrag über die Zus<strong>am</strong>menarbeit auf dem Gebiet<br />
der Luftfahrtverwaltung zu schließen:<br />
Artikel 1<br />
Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde<br />
Berlin-Brandenburg<br />
(1) Für die gemeins<strong>am</strong>e Wahrnehmung der in Artikel 2 genannten<br />
Aufgaben im Land Berlin und im Land Brandenburg wird zum 1. August<br />
2006 eine „Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg"<br />
errichtet.<br />
(2) Diese Behörde wird in der für Luftverkehr zuständigen<br />
Lan<strong>des</strong>oberbehörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg als Abteilung mit Sitz <strong>am</strong><br />
Flughafen in 12529 Schönefeld eingerichtet.<br />
(3) Die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg führt<br />
ein Dienstsiegel mit dem Berliner und Brandenburger Lan<strong>des</strong>wappen.<br />
Artikel 2<br />
Aufgaben<br />
(1) Die vertragschließenden Länder kommen überein, die Aufgaben<br />
1. Bauschutzangelegenheiten außerhalb der Flughäfen, für die der Bund<br />
gemäß § 27d Abs. 1 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes einen Bedarf aus<br />
http://www.bravors.brandenburg.de/sixems/detail.php?gsid=1.. . 2<strong>6.</strong>08.2013
BRAVORS Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 200<strong>6.</strong>.. Seite 3 von 7<br />
Gründen der Sicherheit und aus verkehrspolitischen Interessen<br />
anerkennt, mit Ausnahme der Flughäfen Berlin-Tempelhof und<br />
Berlin-Tegel,<br />
2. Anhörungsbehörde für alle Flugplätze,<br />
3. Zulassungen gemäß § 22a Abs. 2 Luftverkehrs-Ordnung,<br />
4. Flugplatzangelegenheiten - mit Ausnahme der Flughäfen, für die der<br />
Bund gemäß § 27d Abs. 1 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes einen Bedarf aus<br />
Gründen der Sicherheit und aus verkehrspolitischen Interessen<br />
anerkennt,<br />
5. Luftaufsicht gemäß § 29 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes,<br />
<strong>6.</strong> Erlaubnisse für die besondere Benutzung <strong>des</strong> Luftraums mit<br />
Ausnahme der Erlaubnisse, die von der für die Flugsicherung<br />
zuständigen Stelle erteilt werden,<br />
7. Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen, soweit diese nicht auf<br />
Flughäfen stattfinden, für die der Bund gemäß § 27d Abs. 1 <strong>des</strong><br />
Luftverkehrsgesetzes einen Bedarf aus Gründen der Sicherheit und<br />
aus verkehrspolitischen Interessen anerkennt,<br />
8. allgemeine Aufgaben gemäß § 2 Satz 1 <strong>des</strong> Luftsicherheitsgesetzes<br />
außerhalb der Verkehrsflughäfen Berlin-Tegel, Berlin-Tempelhof<br />
und Berlin-Schönefeld,<br />
9. Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 7 <strong>des</strong><br />
Luftsicherheitsgesetzes,<br />
10. Durchführung von Inspektionen, Tests und Erhebungen zur<br />
Kontrolle der Eigensicherungsmaßnahmen der<br />
Flughafenunternehmer gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 2<br />
Nr. 2, 5, 10 und 11 der Verordnung (EG) 1217/2003 der<br />
Kommission vom 4. Juli 2003 zur Festlegung gemeins<strong>am</strong>er<br />
Spezifikationen für nationale Qualitätskontrollprogr<strong>am</strong>me für die<br />
Sicherheit der Zivilluftfahrt im Rahmen der Durchführung <strong>des</strong><br />
nationalen Qualitätssicherungsprogr<strong>am</strong>ms gemäß Artikel 7 Abs. 1<br />
der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 <strong>des</strong> Europäischen Parl<strong>am</strong>ents<br />
und <strong>des</strong> Rates vom 1<strong>6.</strong> Dezember 2002 zur Festlegung gemeins<strong>am</strong>er<br />
Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt,<br />
11. alle übrigen Luftsicherheitsangelegenheiten, die nicht im<br />
Zus<strong>am</strong>menhang mit Flughäfen stehen, für die der Bund einen Bedarf<br />
gemäß § 27d Abs. 1 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes anerkennt,<br />
12. Luftfahrtpersonalangelegenheiten,<br />
13. Angelegenheiten der Luftfahrerschulen, Ausbildungserlaubnisse,<br />
http://www.bravors.brandenburg.de/sixems/detail.php?gsid=1.. . 2<strong>6.</strong>08.2013
BRAVORS Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 200<strong>6.</strong>.. Seite 4 von 7<br />
14. Angelegenheiten der Luftfahrtunternehmen, Betriebsgenehmigungen<br />
gemäß § 20 Abs. 1 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes,<br />
15. Zulassung von Luftsicherheitsplänen gemäß § 8 <strong>des</strong><br />
Luftsicherheitsgesetzes mit Ausnahme der Flughäfen, für die der<br />
Bund gemäß § 27d Abs. 1 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes einen Bedarf aus<br />
Gründen der Sicherheit und verkehrspolitischen Interessen<br />
anerkennt,<br />
1<strong>6.</strong> Hindernisangelegenheiten außerhalb von<br />
Flugplatzbauschutzbereichen im Land Brandenburg,<br />
17. Regelung <strong>des</strong> Flugplatzverkehrs gemäß § 21 a der Luftverkehrs-<br />
Ordnung,<br />
18. Angelegenheiten von Einrichtungen zur Kommunikation, Navigation<br />
und Überwachung (CNS),<br />
19. Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten für die oben<br />
genannten Aufgabengebiete<br />
sowie die Aufgaben nach den aufgrund dieser Bestimmungen erlassenen<br />
Rechtsverordnungen gemeins<strong>am</strong> wahrzunehmen.<br />
(2) Der Gemeins<strong>am</strong>en Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg<br />
können unter Beachtung der einschlägigen lan<strong>des</strong>rechtlichen Vorgaben<br />
im Einvernehmen weitere Aufgaben zugewiesen werden.<br />
Artikel 3<br />
Finanzen<br />
(1) Die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg wird<br />
gemeins<strong>am</strong> finanziert. Die vertragschließenden Länder verpflichten sich,<br />
hierfür rechtzeitig die erforderlichen haushaltsmäßigen Voraussetzungen<br />
zu schaffen. Das Land Berlin zahlt an das Land Brandenburg einen<br />
jährlichen Verwaltungskostenbeitrag in Form eines Ausgabenersatzes,<br />
<strong>des</strong>sen Höhe durch Vereinbarung festgelegt wird. Soweit das Land Berlin<br />
Personal gemäß Artikel 7 Abs. 2 Satz 2 an die Gemeins<strong>am</strong>e Obere<br />
Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg abordnet, werden die hierdurch<br />
dem Land Berlin entstehenden Kosten bei der Ermittlung <strong>des</strong><br />
Verwaltungskostenbeitrags angerechnet.<br />
(2) Die Verwaltungseinnahmen werden im Haushaltsplan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
Brandenburg veranschlagt und entsprechend ihrem ortsbezogenen<br />
Anfallen zwischen dein Land Berlin und dem Land Brandenburg<br />
aufgeteilt. Die auf das Land Berlin entfallenden Einnahmen werden von<br />
http://www.bravors.brandenburg.de/sixems/detail.php?gsid=1.. . 2<strong>6.</strong>08.2013
BRAVORS J Gesetz zu dem Staatsvertrag vorn 4. Mai 200<strong>6.</strong>.. Seite 5 von 7<br />
Ardage<br />
dem an das Land Brandenburg zu leistenden Verwaltungskostenbeitrag in<br />
Abzug gebracht.<br />
Artikel 4<br />
Fach- und Dienstaufsicht, länderübergreifende Zus<strong>am</strong>menarbeit<br />
(1) Die Fachaufsicht über die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde<br />
Berlin-Brandenburg wird von der für Verkehr zuständigen<br />
Senatsverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin und dem für Verkehr zuständigen<br />
Ministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg für die jeweils übertragenen<br />
Aufgaben und Befugnisse ausgeübt. Im Interesse einer einheitlichen<br />
Verwaltungspraxis ist Einvernehmen bei der Wahrnehmung der<br />
Fachaufsicht anzustreben.<br />
(2) Die Dienstaufsicht obliegt dem für Verkehr zuständigen Ministerium<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg.<br />
(3) Die Behörden der vertragschließenden Länder sind zur gegenseitigen<br />
Unterstützung bei der Durchführung dieses Staatsvertrages verpflichtet.<br />
Die Unterstützung beinhaltet die Erteilung von Auskünften, die<br />
gegenseitige Unterrichtung, die Übermittlung von Erkenntnissen sowie<br />
die Erhebung, Aufbereitung und Bereitstellung statistischer Daten.<br />
Artikel 5<br />
Anzuwenden<strong>des</strong> Recht, Amtshandlungen<br />
(1) Für die gemeins<strong>am</strong>e Wahrnehmung der im Rahmen <strong>des</strong><br />
Staatsvertrages festgelegten Aufgaben gilt, soweit im Staatsvertrag oder<br />
durch Bun<strong>des</strong>recht nichts anderes geregelt ist, das Recht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />
Brandenburg als Sitzland.<br />
(2) Die Rechnungshöfe der vertragschließenden Länder sind berechtigt,<br />
die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeins<strong>am</strong>en Oberen<br />
Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg zu prüfen. Sie sollen<br />
Prüfvereinbarungen auf der Grundlage von § 93 der<br />
Lan<strong>des</strong>haushaltsordnungen treffen.<br />
(3) Das Personal der Gemeins<strong>am</strong>en Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-<br />
Brandenburg ist berechtigt, bei der Durchführung der im Staatsvertrag<br />
festgelegten Aufgaben Amtshandlungen im Land Berlin und im Land<br />
Brandenburg vorzunehmen.<br />
http://www.bravors.brandenburg.de/sixems/detail.php?gsid-1.. . 2<strong>6.</strong>08.2013
BRAVORS Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 200<strong>6.</strong>.. Seite 6 von 1<br />
Artikel 6<br />
Gerichtliches Verfahren<br />
Die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg ist fähig,<br />
an den Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
beteiligt zu sein. Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen sind gegen die<br />
Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg zu richten.<br />
Artikel 7<br />
Personal<br />
(1) Die Bestellung der Leitung der Gemeins<strong>am</strong>en Oberen<br />
Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg erfolgt durch das für Verkehr<br />
zuständige Ministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg im Einvernehmen mit<br />
der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin.<br />
(2) Die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg wird<br />
von den vertragschließenden Ländern im erforderlichen Umfang mit<br />
Personal ausgestattet. Soweit das Land Berlin Personal bereitstellt, erfolgt<br />
dies zunächst im Wege der Abordnung.<br />
Artikel 8<br />
Verwaltungsvereinbarung<br />
Nähere Regelungen zur Umsetzung der Bestimmungen dieses<br />
Staatsvertrages, insbesondere zu den Artikeln 3, 4 und 7, sind durch die<br />
für Verkehr zuständige Senatsverwaltung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin und das für<br />
Verkehr zuständige Ministerium <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg in einer<br />
Verwaltungsvereinbarung zu treffen.<br />
Artikel 9<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit der Obersten Lan<strong>des</strong>behörden<br />
auf dem Gebiet der Luftfahrt und Luftsicherheit<br />
Zwischen den Obersten Luftfahrtbehörden beider Länder werden<br />
regelmäßige Beratungen durchgeführt, um<br />
• die grundsätzlichen luftfahrtpolitischen Interessen der beiden Länder<br />
abzustimmen und gemeins<strong>am</strong> zu vertreten,<br />
• eine gemeins<strong>am</strong>e Positionierung beider Länder gegenüber dem Bund<br />
und der EU zu entwickeln,<br />
• die Verwaltungs- und Abstimmungsprozesse zu erleichtern und zu<br />
beschleunigen und<br />
http://www.bravors.brandenburg.de/sixems/detail.php?gsid=1.. . 2<strong>6.</strong>08.2013
BRAVORS Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 200<strong>6.</strong>.. Seite 7 von 7<br />
• das in Artikel 4 Absatz 1 Satz 2 genannte Ziel einer einheitlichen<br />
Verwaltungspraxis zu erreichen.<br />
Artikel 10<br />
Kündigung<br />
(1) Dieser Staatsvertrag gilt unbefristet und kann von jedem Land mit<br />
einer Frist von zwei Jahren zum Ende <strong>des</strong> Kalenderjahres schriftlich<br />
gekündigt werden.<br />
(2) Im Falle einer Kündigung dieses Staatsvertrages verbleibt die<br />
Ausstattung der Gemeins<strong>am</strong>en Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-<br />
Brandenburg in dem Umfang beim Land Brandenburg, wie sie von<br />
diesem eingebracht worden ist. Die vom Land Berlin eingebrachte<br />
Ausstattung fällt an das Land Berlin zurück. Die gemeins<strong>am</strong> finanzierte<br />
Sachausstattung sowie sonstige gemeins<strong>am</strong> getragene Verpflichtungen<br />
werden nach einem vom für Verkehr zuständigen Mitglied der<br />
Lan<strong>des</strong>regierung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg im Einvernehmen mit dem für<br />
Verkehr zuständigen Mitglied <strong>des</strong> Senats von Berlin aufzustellenden Plan<br />
aufgeteilt.<br />
Artikel 11<br />
In-Kraft-Treten<br />
Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation und tritt <strong>am</strong> ersten Tag <strong>des</strong><br />
auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.<br />
Berlin, den 4. Mai 2006<br />
Für das Land Berlin<br />
Der Regierende Bürgermeister<br />
vertreten durch die Senatorin<br />
für Stadtentwicklung<br />
Ingeborg Junge-Reyer<br />
Potsd<strong>am</strong>, den 3. Mai 2006<br />
Für das Land Brandenburg<br />
Der Ministerpräsident<br />
vertreten durch den Minister<br />
ür Infrastruktur und Raumordnung<br />
Frank Szymanski<br />
http://www.bravors.brandenburg.de/sixems/detail.php?gsid=1.. . 2<strong>6.</strong>08.2013
7<br />
Senatsverwaltung für<br />
Stadtentwicklung und Umwelt<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin<br />
Ministerium für Infrastruktur<br />
und Landwirtschaft<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg<br />
Verwaltungsvereinbarung<br />
Zwischen<br />
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt<br />
und<br />
dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft<br />
wird, ausgehend von Ziffer 4 Anstrich 2 der Gemeins<strong>am</strong>en Empfehlung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder<br />
Berlin und Brandenburg zum Flughafenkonzept Berlin/Brandenburg vom 28.5.1996 GKansensbeschluss%<br />
sowie entsprechend Artikel 8 i. V. m. Artikel 9 <strong>des</strong> Luftfahrtstaatsvertrages vom<br />
03.104.05.2006 folgende Verwaltungsvereinbarung zur Änderung der Verwaltungsvereinbarung vom<br />
03.104.05.2006 geschlossen:<br />
1. § 1 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung vom 03.104.05.2006 wird wie folgt geändert:<br />
"(1) Die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) ist wie folgt aufgebaut:<br />
Leitung und insges<strong>am</strong>t drei Dezernate mit folgenden Aufgabenschwerpunkten:<br />
- Fachplanung, Luftfahrtpersonal,<br />
- Luftaufsicht, Erlaubnisse, Zuverlässigkeitsüberprüfung,<br />
- Sicherheitssysteme, Standardisierung."<br />
2. Ein neuer § 6 wird mit folgendem Inhalt aufgenommen:<br />
"§6<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit der Obersten Lan<strong>des</strong>luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörden<br />
mit Inbetriebnahme <strong>des</strong> ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg<br />
(1) Der ausgebaute Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg ist mit seiner Inbetriebnahme der alleinige<br />
Verkehrsflughafen der Metropolen-Region Berlin Brandenburg. Der Betrieb hat unmittelbare<br />
Auswirkungen auf die ges<strong>am</strong>te Region in wirtschaftlicher, verkehrlicher, finanzieller<br />
und umweltpolitischer Hinsicht. Berlin stellt den größten Anteil <strong>am</strong> künftigen Passagieraufkommen<br />
<strong>des</strong> Flughafens, gleichzeitig sind Teile <strong>des</strong> Stadtgebietes von den Emissionswirkungen<br />
betroffen.
Anlage<br />
(2) Zur angemessenen Einbeziehung Berliner Interessen wird die Oberste Luftfahrtbehörde <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Berlin vor Verwaltungsentscheidungen beteiligt, die den Verkehrsflughafen Berlin<br />
Brandenburg betreffen.<br />
Dies sind insbesondere<br />
1. Verfahren zum Übergang <strong>des</strong> Flugbetriebs vom Verkehrsflughafen Berlin-Tegel (TXL)<br />
zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg (<strong>BER</strong>);<br />
2. Genehmigung der Flughafenbenutzungsordnung nach § 43 LuftVZO;<br />
3. Genehmigung der Entgelte nach § 43a LuftVZO;<br />
4. Festlegung der Koordinierungseckwerte nach § 27a LuftVG;<br />
5. Anzeigen über beabsichtigte bauliche und betriebliche Erweiterungen und Änderungen<br />
nach § 41 LuftVZO;<br />
<strong>6.</strong> Angelegenheiten der betrieblichen und technischen Standards;<br />
7. Fragen <strong>des</strong> Fluglärmschutzes einschließlich der An- und Abflugverfahren, der örtlichen<br />
Luftaufsicht, der Bodenabfertigungsdienste, <strong>des</strong> Safety Management Systems und Angelegenheiten<br />
der Luftsicherheit.<br />
Soweit Zuständigkeiten für die Nummern 1. bis 7. der Gemeins<strong>am</strong>en Oberen Luftfahrtbehörde<br />
Berlin-Brandenburg (LuBB) zugewiesen sind, wird die Oberste Luftfahrtbehörde <strong>des</strong><br />
Lan<strong>des</strong> Berlin durch die Oberste Luftfahrtbehörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg im Rahmen der<br />
Ausübung ihrer Fachaufsicht beteiligt. Liegt die Federführung in Angelegenheiten <strong>des</strong> <strong>BER</strong><br />
bei dritten Institutionen und wird die Oberste Luftfahrtbehörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg beteiligt<br />
oder ist in entsprechenden Gremien vertreten, setzt sich die Oberste Luftfahrtbehörde<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg bei diesen Dritten dafür ein, dass auch die Oberste Luftfahrtbehörde<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Berlin beteiligt wird und in den entsprechenden Gremien vertreten ist.<br />
(3) Die Zuständigkeiten der Obersten Luftfahrtbehörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg bleiben hiervon<br />
unberührt,<br />
(4) Die Aufgaben der Fachaufsicht über die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg<br />
(LuBB) nach Art. 4 <strong>des</strong> Luftfahrtstaatsvertrages bleiben hiervon unberührt."<br />
3. Über eine finanzielle Beteiligung Berlins an den Kosten <strong>des</strong> für den Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg<br />
(<strong>BER</strong>) bestellten Fluglärmschutzbeauftragten wird zu gegebener Zeit, aber rechtzeitig vor<br />
der Eröffnung <strong>des</strong> <strong>BER</strong> entschieden.<br />
4. Ein neuer § 7 mit folgendem Inhalt wird aufgenommen:
§7<br />
Übertragung weiterer Vollzugsaufgaben der Luftfahrt- und Luftsicherheitsverwaltung<br />
auf die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg<br />
(1) Der Gemeins<strong>am</strong>en Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg werden durch Änderung<br />
der Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg -<br />
LuFaLuSiZV weitere nachfolgend aufgeführten Vollzugsaufgaben im Hinblick auf Flugplätze<br />
im Land Brandenburg übertragen:<br />
1. Prüfung und Entscheidung zu beabsichtigten betrieblichen und baulichen Erweiterungen<br />
bzw. Änderungen an Flughäfen nach § 41 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Planungsanzeigen).<br />
2. Entscheidungen nach §§ 8 und 10 Luftverkehrsgesetz (Planfeststellung),<br />
3. Die Erteilung der Erlaubnis für Vorbereitungsmaßnahmen nach § 7 Luftverkehrsgesetz<br />
zur Anlegung von Flugplätzen.<br />
4. Prüfung der Ausführungsplanung und Bauüberwachung gemäß den Vorgaben <strong>des</strong><br />
Planfeststellungsbeschlusses (Auflagenvollzug).<br />
5. Genehmigungen nach § 6 Luftverkehrsgesetz (Genehmigung von Flughäfen).<br />
<strong>6.</strong> Abnahmen gemäß § 44 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Betriebsaufnahme).<br />
7. Genehmigungen nach §§ 43, 45a, 45b Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Flughafenbenutzungsordnung,<br />
Flughafenhandbuch, Sicherheitsmanagementsystem).<br />
8. Betriebsaufsicht und Zertifizierung <strong>des</strong> Flughafens gern. Art. 8a VO(EG)216/2008 mit<br />
Inkrafttreten der Durchführungsverordnungen der Kommission.<br />
9. Die Bestimmung <strong>des</strong> Bauschutzbereichs nach § 12 Luftverkehrsgesetz bei Flughäfen.<br />
10. Zustimmungen nach §§ 18a, 18b Luftverkehrsgesetz (Errichtungsverbot für störende<br />
Bauwerke und im Bereich von IFR-Flügen).<br />
11. Stellungnahmen zu Baumaßnahmen gegenüber der unteren Bauaufsicht gemäß § 8<br />
Luftverkehrsgesetz (Luftfahrthindernisse).<br />
12. Genehmigung und Aufsicht nach §§ 24, 25 Luftverkehrsgesetz (Luftfahrtveranstaltungen,<br />
Außenstart- und Landeerlaubnisse).<br />
13. Genehmigung nach § 19b Luftverkehrsgesetz (Entgeltordnung) ab dem 01.01.201<strong>6.</strong><br />
14. Durchführung beziehungsweise Aufsicht bei Auswahlverfahren gemäß § 19c Luftverkehrsgesetz<br />
(Bodenabfertigungsdienste) ab dem 01.01.201<strong>6.</strong><br />
15. Genehmigungsaufsicht nach § 47 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Prüfung der Einhaltung<br />
der Genehmigungen).<br />
(2) Das Land Brandenburg ändert für die in Abs. 1 aufgeführten Aufgabenübertragungen die<br />
Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung (LuFaLuSiZV) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg<br />
vom 7. Juli 2009 (GVBI. II S. 432).<br />
(3) Das Land Brandenburg stellt mit der Aufgabenübertragung der Gemeins<strong>am</strong>en Oberen Luftfahrtbehörde<br />
die bisher im Ministerium dafür bereitstehenden Planstellen und Stellen zur<br />
Verfügung. Die Zuordnung der Planstellen und Stellen bedarf der einvernehmlichen Änderung<br />
<strong>des</strong> Geschäftsverteilungsplans.
An!age<br />
(4) Die Aufgabenübertragung tritt mit In-Kraft-Treten der Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung<br />
(LuFaLuSiZV) <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg in Kraft.<br />
5. Der bisherige § 6 (Schlussbestimmungen) wird § 8.<br />
<strong>6.</strong> Die Vereinbarung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />
7. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirks<strong>am</strong> sein oder werden, wird dadurch die<br />
Rechtswirks<strong>am</strong>keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall ist so zu verfahren,<br />
dass dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise möglichst weitgehend<br />
entsprochen wird. Gleiches gilt für etwaige Vereinbarungslücken.<br />
Berlin, den . ?2- g 1 3 Potsd<strong>am</strong>, den<br />
22.3.<br />
Senator für<br />
Stadtentwicklung und Umwelt<br />
Minister für<br />
Infrastruktur und Landwirtschaft<br />
Jörg Vogelsänger
MIL Potsd<strong>am</strong>, .7.2013<br />
Telefon: 03311866-8282<br />
44.2-6612/02/03 Bearb.: Herr Werth<br />
GARef44\6612\02103130725_Aenderung Zustaendigkeiten.rs2.docx<br />
V<br />
1. Schreiben an<br />
Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH<br />
Geschäftsführung<br />
Flughafen Schönefeld<br />
12521 Berlin<br />
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung<br />
und Umwelt<br />
Abt. VII - Verkehr<br />
Am Köllnischen Park 3<br />
10179 Berlin<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau<br />
und Stadtentwicklung<br />
Invalidenstraße 44<br />
10115 Berlin<br />
Bun<strong>des</strong>ministerium für Verkehr, Bau<br />
und Stadtentwicklung<br />
Abteilung LR<br />
Robert-Schuman-Platz 1<br />
53175 Bonn<br />
Bun<strong>des</strong>aufsichts<strong>am</strong>t für Flugsicherung<br />
Robert-Bosch-Straße 28<br />
63225 Langen<br />
Deutsche Flugsicherung GmbH<br />
Unternehmenszentrale<br />
Am DFS-C<strong>am</strong>pus 10<br />
63225 Langen<br />
Deutsche Flugsicherung GmbH<br />
Tower-Niederlassung Berlin<br />
Airportcenter Schönefeld<br />
Mittelstr. 5 - 5 a<br />
12529 Schönefeld<br />
Deutscher Wetterdienst<br />
Abteilung Flugmeteorologie<br />
Leiterin Luftfahrtberatungszentrale Ost
Seite 2<br />
Columbiad<strong>am</strong>m 3<br />
10965 Berlin<br />
Luftfahrt-Bun<strong>des</strong><strong>am</strong>t<br />
Hermann-Blenk-Straße 26<br />
38108 Braunschweig<br />
Landkreis Dahme-Spreewald<br />
Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Brückenstraße 41<br />
15711 Königs Wusterhausen<br />
Landkreis Teltow-Fläming<br />
Untere Bauaufsichtsbehörde<br />
Am Nuthefließ 2<br />
14943 Luckenwalde<br />
nachrichtlich:<br />
Lan<strong>des</strong><strong>am</strong>t für Bauen und Verkehr<br />
Lindenallee 51<br />
15366 Hoppegarten<br />
Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde<br />
Berlin-Brandenburg<br />
Mittelstraße 9<br />
12529 Schönefeld<br />
Änderung der Zuständigkeiten in der Luftfahrtverwaltung<br />
hier: Vierte Verordnung zur Änderung der Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung<br />
(LuFaLuSiZV) vom 19.07.2013<br />
Anlage<br />
Sehr geehrte D<strong>am</strong>en und Herren,<br />
die Vierte Verordnung zur Änderung der LuFaLuSiZV vom 19.07.2013 ist <strong>am</strong><br />
25.07.2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II -<br />
Verordnungen veröffentlicht worden (Kopie anbei).<br />
Die Verordnung und d<strong>am</strong>it die veränderten Zuständigkeiten sind einen Tag nach<br />
der Verkündigung, also ab dem 2<strong>6.</strong>07.2013, in Kraft getreten.<br />
D<strong>am</strong>it übernimmt die Gemeins<strong>am</strong>e Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg<br />
(LuBB) - bis auf die Aufgaben zur Durchführung der Flughafenkoordinierung, die<br />
Genehmigung der Entgeltordnung und die Regelung der Bodenabfertigungsdiens-
Seite 3<br />
te für internationale Verkehrsflughäfen - sämtliche luftrechtlichen Vollzugsaufgaben.<br />
Die Aufgabenübertragung zum 2<strong>6.</strong>07.2013 erfasst vor allem nunmehr auch die<br />
Aufgaben der luftrechtlichen Planfeststellung und Genehmigung von internationalen<br />
Flughäfen.<br />
Dazu gehören die Durchführung der entsprechenden Verwaltungsverfahren, der<br />
Auflagenvollzug (u. a. Schallschutz, Nachtflugbeschränkungen), die Prüfung von<br />
Ausführungsplanungen und die Überwachung von Baumaßnahmen, die Aufgabe<br />
der Abnahme i. S. v. § 44 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) von baulichen<br />
Anlagen einschließlich der Gestattung der Betriebsaufnahme.<br />
Die Genehmigungsaufsicht an allen Flugplätzen mit unterschiedlichen Formen der<br />
Nachprüfungen nach § 47 LuftVZO gehören gleichermaßen zu den übertragenen<br />
Aufgaben.<br />
Zu den Aufgaben der LuBB gehören nunmehr die Genehmigung der Flughafenbenutzungsordnung<br />
nach § 43 LuftVZO, die Verwaltungstätigkeiten zum Flugplatzhandbuch<br />
nach § 45a LuftVZO und <strong>des</strong> Sicherheitsmanagementsystems<br />
nach § 45 LuftVZO, Zulassungen nach §§ 18a und 18b LuftVG, Stellungnahmen<br />
zu Baumaßnahmen gegenüber der unteren Bauaufsicht sowie die Genehmigung<br />
und Aufsicht von Luftfahrtveranstaltungen nach § 24 LuftVG.<br />
Aufgrund dieser umfänglichen Aufgabenübertragung war die LuFaLuSiZV in ihrer<br />
Systematik dahingehend zu ändern, dass grundsätzlich sämtliche Vollzugsaufgaben<br />
der Bun<strong>des</strong>auftragsverwaltung nunmehr von der LuBB wahrgenommen werden<br />
und nur die Aufgaben in der Zuständigkeitsverordnung aufgezählt werden, die<br />
beim MIL verbleiben.<br />
ihm<br />
Sämtliche Anträge und Verwaltungsvorgänge in denoben genannten F-ülle sind ab<br />
sofort an die LuBB zu adressieren. Die Anschrift der LuBB entnehmen Sie bitte<br />
dem Verteiler.<br />
Für etwaige Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Bayr<br />
2. vorab per Fax<br />
3. a. d. D. n. A. Sts'in z. Kn.<br />
4. z.Vg.<br />
ABGESANDT ;<br />
2 9, JULI 2013 (/'<br />
- POSTSTELLE<br />
44 44.2
Anlage<br />
Gesetz- und Verordnungsblatt<br />
für das Land Brandenburg<br />
Teil II — Verordnungen<br />
24. Jahrgang Potsd<strong>am</strong>, den 25. Juli 2013 Nummer 60<br />
Vierte Verordnung zur Änderung der Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung<br />
Vorn 19. Juli 2013<br />
Auf Grund <strong>des</strong> § 9 Absatz 2 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>organisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBI. 1 S. 186) in Verbindung<br />
mit § 10 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 2 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), von denen § 31 Absatz 2 zuletzt durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 8. Mai 2012<br />
(BGBl. 1 S. 1032) geändert worden ist, <strong>des</strong> § 36 Absatz 2 Satz 1 <strong>des</strong> Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der<br />
Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), <strong>des</strong> § 16 Absatz 2 <strong>des</strong> Luftsicherheitsgesetzes<br />
vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), <strong>des</strong> Artikels 2 Absatz 2 <strong>des</strong> Luftfahrtstaatsvertrages vom 4. Mai 2006 (GVB1. 1<br />
S. 93, 106) in Verbindung mit § 1 <strong>des</strong> Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 4. Mai 2006 zwischen dem Land Berlin<br />
und dem Land Brandenburg über die Zus<strong>am</strong>menarbeit auf dem Gebiet der Luftfahrtverwaltung vom 28. Juni 2006<br />
(GVB I. S. 93) verordnet die Lan<strong>des</strong>regierung im Einvernehmen mit dem Land Berlin:<br />
Artikel 1<br />
Die Luftfahrt- und Luftsicherheitszuständigkeitsverordnung vom 2. Juli 1994 (GVBI. II S. 610), die zuletzt durch die<br />
Verordnung vom 7. Juli 2009 (GVBl. II S. 432) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:<br />
1. Die §§ 2 und 3 werden wie folgt gefasst:<br />
„§ 2<br />
(1) Die nach § 1 Absatz 2 bestimmte Behörde führt die Aufgaben der PIanfeststellung nach den §§ 8 und 10<br />
<strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes sowie alle Aufgaben nach § 31 Absatz 2 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes aus, mit Ausnahme<br />
der Genehmigung der Flugplatzentgelte nach § 31 Absatz 2 Nummer 4 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes sowie der mit<br />
der Regelung der Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen nach § 19e Absatz 1 und 2 erforderlichen Maßnahmen<br />
und Verwaltungsentscheidungen nach § 31 Absatz 2 Nummer 4a <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes. Die nach<br />
Satz 1 genannten Ausnahmen werden von der nach § 1 Absatz 1 bestimmten Behörde wahrgenommen.<br />
(2) Die nach § 1 Absatz 2 bestimmte Behörde nimmt die Aufgaben der Luftsicherheitsbehörde nach § 16 Absatz<br />
2 <strong>des</strong> Luftsicherheitsgesetzes wahr.<br />
§3<br />
Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 58 <strong>des</strong> Luftverkehrsgesetzes ist die nach<br />
§ 1 Absatz 2 bestimmte Behörde zuständig."<br />
2. Die §§ 4 und 5 werden aufgehoben.<br />
3. § 6 wird § 4.
Anlage<br />
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 60 vom 25. Juli 2013 2<br />
Artikel 2<br />
Diese Verordnung tritt <strong>am</strong> Tag nach der Verkündung in Kraft.<br />
Potsd<strong>am</strong>, den 19. Juli 2013<br />
Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />
<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg<br />
Für den Ministerpräsidenten<br />
Der Minister der Finanzen<br />
Dr. Helmuth Markov<br />
Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft<br />
Jörg Vogelsänger<br />
Herausgeber: Ministerium der Justiz <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Brandenburg