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1.2011 - BKK Herkules

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sundheitliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Im vergangenen<br />

Jahr haben viele Betriebskrankenkassen miteinander fusioniert,<br />

um die Kosten für die Versorgung der Mitglieder zu minimieren,<br />

während die Qualität und Quantität der Leistungen beibehalten<br />

bzw. erweitert werden konnte. Alles in allem ist der Vorstand des<br />

Dienstleistungsunternehmens Krankenkasse in etwa vergleichbar<br />

mit dem Geschäftsführer eines mittelständischen Wirtschaftsunternehmens,<br />

dem Direktor einer Krankenhausgesellschaft oder dem<br />

Vorstand einer kleineren Aktiengesellschaft.<br />

Die Leistungsausgaben, Verwaltungskosten und Vorstandsgehälter<br />

der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong><br />

Im Jahr 2009 beliefen sich die Gesamtausgaben der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> auf<br />

59.458.281,52 Euro. Davon wurden 3.209.889,60 Euro für Verwaltungskosten<br />

aufgewendet. Das entspricht einem Anteil von 5,4 Prozent.<br />

An jährlichen Vergütungen einschließlich Nebenleistungen erhielt<br />

der Vorstand 105.012,00 Euro und hatte damit einen Anteil von<br />

3,3 Prozent an den Verwaltungskosten. Der Vorstand ist in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung versichert und für die private Altersversorgung<br />

erhält er im Jahr einen Zuschuss von 1.524,00 Euro. Außerdem<br />

fährt er einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Der<br />

geldwerte Vorteil wird vom Vorstand versteuert. Darüber hinaus laden<br />

wir Sie herzlich ein, sich über Ihre <strong>BKK</strong> genauer zu informieren.<br />

Jeder, der sich intensiver mit den Fakten auseinandersetzt, wird sich<br />

schnell davon überzeugen können, dass bei der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> Leistungen,<br />

Kosten und Beiträge in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.<br />

Wir stellen Ihnen gerne auf Anfrage einen Geschäftsbericht zur<br />

Verfügung. Oder besuchen Sie unsere Homepage im Internet unter<br />

www.bkk-herkules.de.<br />

Wir freuen uns über Ihr Interesse.<br />

8. Satzungsänderung<br />

beschlossen<br />

Aktuelles<br />

Der Verwaltungsrat der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> hat<br />

in seiner Sitzung am 17. Dezember 2010<br />

den 8. Satzungsnachtrag der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong><br />

beschlossen.<br />

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit<br />

Schreiben vom 20. Dezember 2010 die Satzungsänderungen<br />

der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> genehmigt.<br />

Die Satzungsänderungen treten am<br />

1. Januar 2011 in Kraft.<br />

Folgende Änderungen ergeben sich:<br />

• Rücklage (§ 11)<br />

• Primärprävention (§ 12a)<br />

• Schutzimpfungen (§ 12b)<br />

• Modellvorhaben für strukturierte Behandlungsprogramme<br />

(§ 13a)<br />

• Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung<br />

(§ 13b)<br />

• Wahltarif strukturierte Behandlungs -<br />

programme (§ 13d)<br />

• Anlage 1 zu § 19 Wahltarif Krankengeld<br />

• Artikel III Anlage zu § 2 Abs. 4 der Satzung<br />

(Entschädigungsregelung)<br />

Nähere Einzelheiten zu den Änderungen können<br />

in den Räumen der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> während<br />

der Geschäftszeiten eingesehen werden.<br />

spectrum <strong>1.2011</strong><br />

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