1.2011 - BKK Herkules
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sundheitliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Im vergangenen<br />
Jahr haben viele Betriebskrankenkassen miteinander fusioniert,<br />
um die Kosten für die Versorgung der Mitglieder zu minimieren,<br />
während die Qualität und Quantität der Leistungen beibehalten<br />
bzw. erweitert werden konnte. Alles in allem ist der Vorstand des<br />
Dienstleistungsunternehmens Krankenkasse in etwa vergleichbar<br />
mit dem Geschäftsführer eines mittelständischen Wirtschaftsunternehmens,<br />
dem Direktor einer Krankenhausgesellschaft oder dem<br />
Vorstand einer kleineren Aktiengesellschaft.<br />
Die Leistungsausgaben, Verwaltungskosten und Vorstandsgehälter<br />
der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong><br />
Im Jahr 2009 beliefen sich die Gesamtausgaben der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> auf<br />
59.458.281,52 Euro. Davon wurden 3.209.889,60 Euro für Verwaltungskosten<br />
aufgewendet. Das entspricht einem Anteil von 5,4 Prozent.<br />
An jährlichen Vergütungen einschließlich Nebenleistungen erhielt<br />
der Vorstand 105.012,00 Euro und hatte damit einen Anteil von<br />
3,3 Prozent an den Verwaltungskosten. Der Vorstand ist in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung versichert und für die private Altersversorgung<br />
erhält er im Jahr einen Zuschuss von 1.524,00 Euro. Außerdem<br />
fährt er einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung. Der<br />
geldwerte Vorteil wird vom Vorstand versteuert. Darüber hinaus laden<br />
wir Sie herzlich ein, sich über Ihre <strong>BKK</strong> genauer zu informieren.<br />
Jeder, der sich intensiver mit den Fakten auseinandersetzt, wird sich<br />
schnell davon überzeugen können, dass bei der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> Leistungen,<br />
Kosten und Beiträge in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.<br />
Wir stellen Ihnen gerne auf Anfrage einen Geschäftsbericht zur<br />
Verfügung. Oder besuchen Sie unsere Homepage im Internet unter<br />
www.bkk-herkules.de.<br />
Wir freuen uns über Ihr Interesse.<br />
8. Satzungsänderung<br />
beschlossen<br />
Aktuelles<br />
Der Verwaltungsrat der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> hat<br />
in seiner Sitzung am 17. Dezember 2010<br />
den 8. Satzungsnachtrag der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong><br />
beschlossen.<br />
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit<br />
Schreiben vom 20. Dezember 2010 die Satzungsänderungen<br />
der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> genehmigt.<br />
Die Satzungsänderungen treten am<br />
1. Januar 2011 in Kraft.<br />
Folgende Änderungen ergeben sich:<br />
• Rücklage (§ 11)<br />
• Primärprävention (§ 12a)<br />
• Schutzimpfungen (§ 12b)<br />
• Modellvorhaben für strukturierte Behandlungsprogramme<br />
(§ 13a)<br />
• Wahltarif Hausarztzentrierte Versorgung<br />
(§ 13b)<br />
• Wahltarif strukturierte Behandlungs -<br />
programme (§ 13d)<br />
• Anlage 1 zu § 19 Wahltarif Krankengeld<br />
• Artikel III Anlage zu § 2 Abs. 4 der Satzung<br />
(Entschädigungsregelung)<br />
Nähere Einzelheiten zu den Änderungen können<br />
in den Räumen der <strong>BKK</strong> <strong>Herkules</strong> während<br />
der Geschäftszeiten eingesehen werden.<br />
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