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Das Wir gewinnt - Lambda Bayern

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64 rechtliche grundlagen<br />

C) Spielhallen, Glücksspiele, Nachtclubs,<br />

Nachtbars, Jugendgefährdende<br />

Orte<br />

• nicht unter 18 Jahren,<br />

ohne Ausnahme!<br />

B) Tanzveranstaltungen / Disco<br />

• nicht unter 16 Jahren (Ausnahme:<br />

Veranstaltungen eines anerkannten<br />

Trägers der Jugendhilfe)<br />

• unter 18 Jahren: nur bis 24 Uhr<br />

Ausnahme:<br />

• in Begleitung einer erziehungsbeauftragten<br />

Person auch länger erlaubt<br />

In Begleitung einer Gruppenleiterin<br />

oder eines Gruppenleiters ist der Besuch<br />

also auch nach 24 Uhr erlaubt.<br />

Ihr müsst dann aber sicherstellen, dass<br />

ihr eurer Aufsichtspflicht nachkommt<br />

(z.B. zumindest durch regelmäßig vereinbarte<br />

Treffpunkte mit den U18-TeilnehmerInnen.)<br />

D) Kino<br />

unter 16 Jahren:<br />

• Ende der Vorstellung muss vor<br />

22 Uhr liegen<br />

unter 18 Jahren:<br />

• Ende der Vorstellung muss vor<br />

24 Uhr liegen<br />

Ausnahme:<br />

• In Begleitung einer erziehungsbeauftragten<br />

Person ist auch ein späterer<br />

Besuch eines Kinos erlaubt. Die<br />

FSK muss aber eingehalten werden,<br />

hier gibt es keine Ausnahme<br />

In Begleitung eines Gruppenleiters<br />

oder einer Gruppenleiterin ist der Besuch<br />

also auch nach 24 Uhr erlaubt.<br />

E) Vorführen von Videos<br />

• Die FSK ist unbedingt einzuhalten<br />

F) Alkohol trinken in der<br />

Öffentlichkeit<br />

• kein Alkohol für unter 16 Jährige

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