Das Wir gewinnt - Lambda Bayern
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64 rechtliche grundlagen<br />
C) Spielhallen, Glücksspiele, Nachtclubs,<br />
Nachtbars, Jugendgefährdende<br />
Orte<br />
• nicht unter 18 Jahren,<br />
ohne Ausnahme!<br />
B) Tanzveranstaltungen / Disco<br />
• nicht unter 16 Jahren (Ausnahme:<br />
Veranstaltungen eines anerkannten<br />
Trägers der Jugendhilfe)<br />
• unter 18 Jahren: nur bis 24 Uhr<br />
Ausnahme:<br />
• in Begleitung einer erziehungsbeauftragten<br />
Person auch länger erlaubt<br />
In Begleitung einer Gruppenleiterin<br />
oder eines Gruppenleiters ist der Besuch<br />
also auch nach 24 Uhr erlaubt.<br />
Ihr müsst dann aber sicherstellen, dass<br />
ihr eurer Aufsichtspflicht nachkommt<br />
(z.B. zumindest durch regelmäßig vereinbarte<br />
Treffpunkte mit den U18-TeilnehmerInnen.)<br />
D) Kino<br />
unter 16 Jahren:<br />
• Ende der Vorstellung muss vor<br />
22 Uhr liegen<br />
unter 18 Jahren:<br />
• Ende der Vorstellung muss vor<br />
24 Uhr liegen<br />
Ausnahme:<br />
• In Begleitung einer erziehungsbeauftragten<br />
Person ist auch ein späterer<br />
Besuch eines Kinos erlaubt. Die<br />
FSK muss aber eingehalten werden,<br />
hier gibt es keine Ausnahme<br />
In Begleitung eines Gruppenleiters<br />
oder einer Gruppenleiterin ist der Besuch<br />
also auch nach 24 Uhr erlaubt.<br />
E) Vorführen von Videos<br />
• Die FSK ist unbedingt einzuhalten<br />
F) Alkohol trinken in der<br />
Öffentlichkeit<br />
• kein Alkohol für unter 16 Jährige