Das Wir gewinnt - Lambda Bayern
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60 rechtliche grundlagen<br />
Schadensersatz<br />
Schadensersatz ist dann zu leisten,<br />
wenn ein Schaden entstanden ist. Dies<br />
kann sein gegenüber einer/einem TeilnehmerIn,<br />
gegenüber einem Dritten.<br />
Bei Fragen des Schadensersatzes gibt es<br />
immer einen Geschädigten und einen<br />
Schädiger. Nur der Geschädigte kann<br />
Schadensersatzansprüche anmelden,<br />
indem er den Schädiger vor Gericht<br />
verklagt.<br />
§ 823,1 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />
das Leben, den Körper, die Gesundheit,<br />
die Freiheit, das Eigentum oder Sonstiges<br />
Recht eines anderen widerrechtlich<br />
verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des<br />
daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“<br />
Vorsatz und Fahrlässigkeit werden<br />
zusammenfassend als Verschulden<br />
bezeichnet. Dabei bedeutet Vorsatz,<br />
bewusst etwas zu tun oder zu unterlassen.<br />
Schubst also beispielsweise ein<br />
Gruppenleiter einen der ihm anvertrauten<br />
Jugendlichen in den fließenden<br />
Straßenverkehr, dann wird im allgemeinen<br />
Vorsatz vorliegen, wenn nicht<br />
ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr<br />
gegeben ist. Eine Haftung wegen Unterlassung<br />
würde eintreten, wenn der<br />
Gruppenleiter es unterlassen hat, im<br />
Notfall Hilfe zu leisten. Lässt er einen<br />
verletzten Jugendlichen liegen und entfernt<br />
sich von der Schadensstelle, hat er<br />
gegen seine Fürsorgepflicht gegenüber<br />
den ihm anvertrauten Jugendlichen<br />
verstoßen. Er muss damit für den entstandenen<br />
Schaden eintreten. Dabei ist<br />
es nicht notwendig, dass er den „eigentlichen“<br />
Schaden (die Verletzung) selbst<br />
zu vertreten hat. Vielmehr haftet er in<br />
einem solchen Fall für den Schaden,<br />
der dadurch entstanden ist, dass er sich<br />
als Gruppenleiter nicht um den Verletzten<br />
gekümmert hat. Vorsatz liegt auch<br />
dann vor, wenn sich der Handelnde<br />
oder derjenige, der eine Handlung unterlässt,<br />
nicht darüber im Klaren ist,<br />
dass ein Schaden eintreten kann und<br />
wie groß dieser Schaden sein wird. Es<br />
genügt, dass er sich im Allgemeinen<br />
der schädigenden <strong>Wir</strong>kung seines Tuns<br />
oder Unterlassens bewusst gewesen ist.<br />
Dies nennt man bedingten Vorsatz.<br />
Fahrlässig handelt derjenige, der die<br />
notwendige Sorgfalt außer Acht lässt.<br />
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, fahrlässig<br />
zu handeln. Fahrlässigkeit liegt<br />
z.B. schon dann vor, wenn jemand unachtsam<br />
die Straße überquert und dadurch<br />
einen Verkehrsunfall verursacht.<br />
Fahrlässig handelt auch der, der eine<br />
Tür zuschlägt, ohne darauf zu achten,<br />
dass direkt hinter ihm jemand geht und