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Das Wir gewinnt - Lambda Bayern

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60 rechtliche grundlagen<br />

Schadensersatz<br />

Schadensersatz ist dann zu leisten,<br />

wenn ein Schaden entstanden ist. Dies<br />

kann sein gegenüber einer/einem TeilnehmerIn,<br />

gegenüber einem Dritten.<br />

Bei Fragen des Schadensersatzes gibt es<br />

immer einen Geschädigten und einen<br />

Schädiger. Nur der Geschädigte kann<br />

Schadensersatzansprüche anmelden,<br />

indem er den Schädiger vor Gericht<br />

verklagt.<br />

§ 823,1 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig<br />

das Leben, den Körper, die Gesundheit,<br />

die Freiheit, das Eigentum oder Sonstiges<br />

Recht eines anderen widerrechtlich<br />

verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des<br />

daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“<br />

Vorsatz und Fahrlässigkeit werden<br />

zusammenfassend als Verschulden<br />

bezeichnet. Dabei bedeutet Vorsatz,<br />

bewusst etwas zu tun oder zu unterlassen.<br />

Schubst also beispielsweise ein<br />

Gruppenleiter einen der ihm anvertrauten<br />

Jugendlichen in den fließenden<br />

Straßenverkehr, dann wird im allgemeinen<br />

Vorsatz vorliegen, wenn nicht<br />

ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr<br />

gegeben ist. Eine Haftung wegen Unterlassung<br />

würde eintreten, wenn der<br />

Gruppenleiter es unterlassen hat, im<br />

Notfall Hilfe zu leisten. Lässt er einen<br />

verletzten Jugendlichen liegen und entfernt<br />

sich von der Schadensstelle, hat er<br />

gegen seine Fürsorgepflicht gegenüber<br />

den ihm anvertrauten Jugendlichen<br />

verstoßen. Er muss damit für den entstandenen<br />

Schaden eintreten. Dabei ist<br />

es nicht notwendig, dass er den „eigentlichen“<br />

Schaden (die Verletzung) selbst<br />

zu vertreten hat. Vielmehr haftet er in<br />

einem solchen Fall für den Schaden,<br />

der dadurch entstanden ist, dass er sich<br />

als Gruppenleiter nicht um den Verletzten<br />

gekümmert hat. Vorsatz liegt auch<br />

dann vor, wenn sich der Handelnde<br />

oder derjenige, der eine Handlung unterlässt,<br />

nicht darüber im Klaren ist,<br />

dass ein Schaden eintreten kann und<br />

wie groß dieser Schaden sein wird. Es<br />

genügt, dass er sich im Allgemeinen<br />

der schädigenden <strong>Wir</strong>kung seines Tuns<br />

oder Unterlassens bewusst gewesen ist.<br />

Dies nennt man bedingten Vorsatz.<br />

Fahrlässig handelt derjenige, der die<br />

notwendige Sorgfalt außer Acht lässt.<br />

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, fahrlässig<br />

zu handeln. Fahrlässigkeit liegt<br />

z.B. schon dann vor, wenn jemand unachtsam<br />

die Straße überquert und dadurch<br />

einen Verkehrsunfall verursacht.<br />

Fahrlässig handelt auch der, der eine<br />

Tür zuschlägt, ohne darauf zu achten,<br />

dass direkt hinter ihm jemand geht und

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