Das Wir gewinnt - Lambda Bayern
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58 rechtliche grundlagen<br />
weise zu geben und deren Einhaltung<br />
zu überprüfen. Ein/e TeilnehmerIn<br />
kann mit dem Anzünden betraut werden,<br />
nachdem die GruppenleiterInnen<br />
sie unterwiesen haben. Die GruppenleiterInnen<br />
müssen sich aber vorher<br />
davon überzeugt haben, dass der/die<br />
TeilnehmerIn dieser Verantwortung<br />
auch gewachsen ist. Auf gar keinen Fall<br />
darf eine minderjährige Teilnehmerin<br />
oder ein minderjähriger Teilnehmer<br />
dem Aufsichtsbereich der GruppenleiterInnen<br />
entzogen werden. Im Klartext:<br />
Teilnehmende unter 18 haben sich<br />
in der Nähe der GruppenleiterInnen<br />
aufzuhalten, auch bei Aufteilung der<br />
Gruppe. Dieser Verantwortung können<br />
sich die GruppenleiterInnen nicht entziehen,<br />
auch nicht durch eine Einverständniserklärung<br />
der Eltern.<br />
Diese Übersicht der Aufsichtspflichten<br />
mag sehr bedrückend wirken. In<br />
dieser absoluten Form wird sie aber in<br />
der Realität nicht bemerkt, weil viele<br />
Dinge sich selbstverständlich regeln.<br />
Bei Ausflügen sind die GruppenleiterInnen<br />
immer bei der Gruppe, beim<br />
Stadtbummel können sie sich so den<br />
Grüppchen zuteilen, dass Minderjährige<br />
nicht ohne Aufsicht sind. Weiterhin<br />
gilt für Jugendliche, dass anzunehmen<br />
ist, dass getroffene Verabredungen von<br />
ihnen eingehalten werden. Im Klartext:<br />
Wenn GruppenleiterInnen den<br />
Teilnehmenden sagen, dass nach 24<br />
Uhr die Jugendherberge nicht mehr<br />
verlassen werden darf und das von den<br />
Teilnehmenden verstanden worden<br />
ist, dann ist die Sorgfaltspflicht erfüllt.<br />
Eine Zimmerkontrolle muss nicht mehr<br />
erfolgen.<br />
Eine Situation, die immer wieder vorkommt:<br />
Eine Reisegruppe besteht<br />
bis auf eine 17-jährige Person nur aus<br />
Volljährigen. Hier ist die Versuchung<br />
groß, die Grenzen „mal etwas weiter zu<br />
ziehen“. Gerade bei inländischen Freizeiten<br />
(z.B. CSD-Veranstaltungen) tritt<br />
diese Problematik immer wieder auf.<br />
Wie also entscheiden?<br />
Darauf gibt es nur eine Antwort: <strong>Das</strong><br />
Gesetz macht keine Ausnahmen. Wenn<br />
ihr also Ausnahmen macht, dann tragt<br />
ihr allein dafür die Verantwortung mit<br />
den oben aufgeführten Folgen.