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Das Wir gewinnt - Lambda Bayern

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58 rechtliche grundlagen<br />

weise zu geben und deren Einhaltung<br />

zu überprüfen. Ein/e TeilnehmerIn<br />

kann mit dem Anzünden betraut werden,<br />

nachdem die GruppenleiterInnen<br />

sie unterwiesen haben. Die GruppenleiterInnen<br />

müssen sich aber vorher<br />

davon überzeugt haben, dass der/die<br />

TeilnehmerIn dieser Verantwortung<br />

auch gewachsen ist. Auf gar keinen Fall<br />

darf eine minderjährige Teilnehmerin<br />

oder ein minderjähriger Teilnehmer<br />

dem Aufsichtsbereich der GruppenleiterInnen<br />

entzogen werden. Im Klartext:<br />

Teilnehmende unter 18 haben sich<br />

in der Nähe der GruppenleiterInnen<br />

aufzuhalten, auch bei Aufteilung der<br />

Gruppe. Dieser Verantwortung können<br />

sich die GruppenleiterInnen nicht entziehen,<br />

auch nicht durch eine Einverständniserklärung<br />

der Eltern.<br />

Diese Übersicht der Aufsichtspflichten<br />

mag sehr bedrückend wirken. In<br />

dieser absoluten Form wird sie aber in<br />

der Realität nicht bemerkt, weil viele<br />

Dinge sich selbstverständlich regeln.<br />

Bei Ausflügen sind die GruppenleiterInnen<br />

immer bei der Gruppe, beim<br />

Stadtbummel können sie sich so den<br />

Grüppchen zuteilen, dass Minderjährige<br />

nicht ohne Aufsicht sind. Weiterhin<br />

gilt für Jugendliche, dass anzunehmen<br />

ist, dass getroffene Verabredungen von<br />

ihnen eingehalten werden. Im Klartext:<br />

Wenn GruppenleiterInnen den<br />

Teilnehmenden sagen, dass nach 24<br />

Uhr die Jugendherberge nicht mehr<br />

verlassen werden darf und das von den<br />

Teilnehmenden verstanden worden<br />

ist, dann ist die Sorgfaltspflicht erfüllt.<br />

Eine Zimmerkontrolle muss nicht mehr<br />

erfolgen.<br />

Eine Situation, die immer wieder vorkommt:<br />

Eine Reisegruppe besteht<br />

bis auf eine 17-jährige Person nur aus<br />

Volljährigen. Hier ist die Versuchung<br />

groß, die Grenzen „mal etwas weiter zu<br />

ziehen“. Gerade bei inländischen Freizeiten<br />

(z.B. CSD-Veranstaltungen) tritt<br />

diese Problematik immer wieder auf.<br />

Wie also entscheiden?<br />

Darauf gibt es nur eine Antwort: <strong>Das</strong><br />

Gesetz macht keine Ausnahmen. Wenn<br />

ihr also Ausnahmen macht, dann tragt<br />

ihr allein dafür die Verantwortung mit<br />

den oben aufgeführten Folgen.

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