09.04.2014 Aufrufe

Das Wir gewinnt - Lambda Bayern

Das Wir gewinnt - Lambda Bayern

Das Wir gewinnt - Lambda Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Im Zweifelsfall ist Vorsicht angesagt:<br />

Lieber ein Risiko weniger eingehen und<br />

die Kritik der Teilnehmenden aushalten<br />

als nachher Scherben zusammenkehren<br />

zu müssen. Den GruppenleiterInnen<br />

obliegt es, zu entscheiden, welche<br />

Freiheiten den einzelnen Teilnehmenden<br />

einzuräumen sind. Die Jugendlichen<br />

müssen erfahren, dass sie eine<br />

gewisse Eigenverantwortung haben.<br />

Beim Anzünden eines Lagerfeuers oder<br />

z.B. beim Grillen sind Sicherheitshinrechtliche<br />

grundlagen 57<br />

Wie können GruppenleiterInnen der<br />

Aufsichtspflicht genügen?<br />

Generell lässt sich dies in drei Dingen<br />

zusammenfassen. GruppenleiterInnen<br />

müssen...<br />

1. informieren und warnen,<br />

ggf. Regeln setzen:<br />

Die GruppenleiterInnen müssen die<br />

Jugendlichen informieren und warnen.<br />

Sie müssen auf mögliche Gefahren hinweisen<br />

und dabei die Gegebenheiten<br />

des Einzelfalles beachten. <strong>Das</strong> gilt z.B.,<br />

wenn die Möglichkeit besteht, dass<br />

während der Freizeit geschwommen<br />

wird. Die GruppenleiterInnen müssen<br />

wissen, wer SchwimmerIn und wer<br />

NichtschwimmerIn ist und sind verpflichtet,<br />

auf die Gefahren hinzuweisen,<br />

die das Schwimmen mit sich bringen<br />

kann. Diese Hinweise können sich<br />

z.B. auf Ebbe und Flut beziehen, auf die<br />

Stärke der Brandung, auf das Wetter,<br />

etc. Gegebenenfalls stellen die GruppenleiterInnen<br />

Regeln auf, z.B. dass die<br />

TeilnehmerInnen nur bis zur nächsten<br />

Boje schwimmen dürfen, bei Gewitter<br />

sofort das Wasser verlassen, etc.<br />

GruppenleiterInnen müssen die TeilnehmerInnen<br />

auch auf besondere Bestimmungen<br />

zum Beispiel im Ausland<br />

hinweisen: in England auf den Linksverkehr,<br />

in Schweden auf die Regelungen<br />

zum Alkoholkonsum in öffentlichen<br />

Gaststätten.<br />

2. überprüfen:<br />

Wenn ihr eure TeilnehmerInnen ausreichend<br />

informiert habt, gilt es, zu<br />

überprüfen, ob die Infos und Regeln<br />

verstanden worden sind und vor allem,<br />

ob sie auch eingehalten werden. Überprüfen<br />

bedeutet: An den Aktivitäten der<br />

Jugendlichen teilnehmen, oder einen<br />

Platz einnehmen, von dem alles überblickt<br />

werden kann (z.B. am Strand).<br />

Hier bewegen sich GruppenleiterInnen<br />

auf gefährlichem Pflaster: Ist eine ständige<br />

Beaufsichtigung notwendig oder<br />

nicht? Sind die Jugendlichen einer potentiellen<br />

Gefahr ausgesetzt oder nicht?<br />

Die GruppenleiterInnen müssen hier<br />

selber die Situationen bewerten und<br />

entsprechend entscheiden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!