Das Wir gewinnt - Lambda Bayern
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Dem letzten Absatz des Paragrafen ist<br />
deutlich zu entnehmen, dass jede/r<br />
GruppenleiterIn zur Aufsichtspflichtführung<br />
verpflichtet ist und ggf. entsprechend<br />
haftet. Wenn nun ein Scharechtliche<br />
grundlagen 55<br />
Alles, was recht ist –<br />
rechtliche Grundlagen<br />
Sorgerecht und<br />
Aufsichtspflicht<br />
Die elterliche Sorge steht nach dem<br />
Gesetz den Erziehungsberechtigten zu<br />
(Eltern, Vormund). Erziehungsberechtigte<br />
können Dritte mit der Ausübung<br />
bestimmter Elternrechtebeauftragen;<br />
z.B. können GruppenleiterInnen bei<br />
Ferienmaßnahmen mit der unmittelbaren<br />
Aufsichtspflicht und der vorübergehenden<br />
Aufenthaltsbestimmung<br />
beauftragt werden. <strong>Das</strong> bedeutet, dass<br />
GruppenleiterInnen im Auftrag und an<br />
Stelle der Eltern eine Tätigkeit ausführen,<br />
die dem Wohl des Jugendlichen<br />
dienen soll. Wenn ihr also beispielsweise<br />
eine Gruppenfahrt übers Wochenende<br />
plant und Leute aus eurer Gruppe<br />
unter 18 sind, müssen die Eltern (oder<br />
der/die Erziehungsberechtigte) euch<br />
die Aufsichtspflicht übertragen.<br />
oder eurem Träger die Sorge für ihr<br />
Kind für die Dauer der Gruppenaktivität.<br />
Die Aufsichtspflicht der GruppenleiterInnen<br />
ist praktisch unbeschränkt.<br />
Sie sind verantwortlich für jedes Handeln<br />
oder Unterlassen der ihnen Anvertrauten.<br />
Allerdings geht diese Verpflichtung<br />
nur soweit, als sie zumutbar<br />
ist.<br />
§832 BGB: „Wer kraft Gesetzes zur Führung<br />
der Aufsicht über eine Person verpflichtet<br />
ist, die wegen Minderjährigkeit<br />
[...] der Beaufsichtigung bedarf, ist zum<br />
Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese<br />
Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.<br />
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn<br />
er seiner Aufsichtspflicht genügt, oder<br />
wenn der Schaden auch bei gehöriger<br />
Aufsichtsführung entstanden sein würde.<br />
Die gleiche Verantwortung trifft denjenigen,<br />
welcher die Führung der Aufsichtspflicht<br />
durch Vertrag übernimmt.“<br />
Mit Anmeldung und Einverständniserklärung<br />
(siehe Beispielformular im Anhang),<br />
welche die Erziehungsberechtigten<br />
minderjähriger Jugendlicher<br />
unterschreiben, übertragen sie euch