09.04.2014 Aufrufe

Das Wir gewinnt - Lambda Bayern

Das Wir gewinnt - Lambda Bayern

Das Wir gewinnt - Lambda Bayern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Dem letzten Absatz des Paragrafen ist<br />

deutlich zu entnehmen, dass jede/r<br />

GruppenleiterIn zur Aufsichtspflichtführung<br />

verpflichtet ist und ggf. entsprechend<br />

haftet. Wenn nun ein Scharechtliche<br />

grundlagen 55<br />

Alles, was recht ist –<br />

rechtliche Grundlagen<br />

Sorgerecht und<br />

Aufsichtspflicht<br />

Die elterliche Sorge steht nach dem<br />

Gesetz den Erziehungsberechtigten zu<br />

(Eltern, Vormund). Erziehungsberechtigte<br />

können Dritte mit der Ausübung<br />

bestimmter Elternrechtebeauftragen;<br />

z.B. können GruppenleiterInnen bei<br />

Ferienmaßnahmen mit der unmittelbaren<br />

Aufsichtspflicht und der vorübergehenden<br />

Aufenthaltsbestimmung<br />

beauftragt werden. <strong>Das</strong> bedeutet, dass<br />

GruppenleiterInnen im Auftrag und an<br />

Stelle der Eltern eine Tätigkeit ausführen,<br />

die dem Wohl des Jugendlichen<br />

dienen soll. Wenn ihr also beispielsweise<br />

eine Gruppenfahrt übers Wochenende<br />

plant und Leute aus eurer Gruppe<br />

unter 18 sind, müssen die Eltern (oder<br />

der/die Erziehungsberechtigte) euch<br />

die Aufsichtspflicht übertragen.<br />

oder eurem Träger die Sorge für ihr<br />

Kind für die Dauer der Gruppenaktivität.<br />

Die Aufsichtspflicht der GruppenleiterInnen<br />

ist praktisch unbeschränkt.<br />

Sie sind verantwortlich für jedes Handeln<br />

oder Unterlassen der ihnen Anvertrauten.<br />

Allerdings geht diese Verpflichtung<br />

nur soweit, als sie zumutbar<br />

ist.<br />

§832 BGB: „Wer kraft Gesetzes zur Führung<br />

der Aufsicht über eine Person verpflichtet<br />

ist, die wegen Minderjährigkeit<br />

[...] der Beaufsichtigung bedarf, ist zum<br />

Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese<br />

Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.<br />

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn<br />

er seiner Aufsichtspflicht genügt, oder<br />

wenn der Schaden auch bei gehöriger<br />

Aufsichtsführung entstanden sein würde.<br />

Die gleiche Verantwortung trifft denjenigen,<br />

welcher die Führung der Aufsichtspflicht<br />

durch Vertrag übernimmt.“<br />

Mit Anmeldung und Einverständniserklärung<br />

(siehe Beispielformular im Anhang),<br />

welche die Erziehungsberechtigten<br />

minderjähriger Jugendlicher<br />

unterschreiben, übertragen sie euch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!