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17. Aus einer Auflagenmin<strong>de</strong>rung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein<br />
Anspruch auf Preismin<strong>de</strong>rung hergeleitet wer<strong>de</strong>n, wenn im Gesamtdurchschnitt <strong>de</strong>s mit<br />
<strong>de</strong>r ersten Anzeige beginnen<strong>de</strong>n Insertionsjahres die in <strong>de</strong>r Preisliste o<strong>de</strong>r auf an<strong>de</strong>re<br />
Weise genannte durchschnittliche Auflage o<strong>de</strong>r — wenn eine Auflage nicht genannt ist<br />
— die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich<br />
tatsächlich verbreitete) Auflage <strong>de</strong>s vergangenen Kalen<strong>de</strong>rjahres unterschritten<br />
wird. Eine Auflagenmin<strong>de</strong>rung ist nur dann ein zur Preismin<strong>de</strong>rung berechtigen<strong>de</strong>r<br />
Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. / bei einer<br />
Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H. / bei einer Auflage bis zu 500.000<br />
Exemplaren 10 v. H. / bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.<br />
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preismin<strong>de</strong>rungsansprüche ausgeschlossen, wenn<br />
<strong>de</strong>r Verlag <strong>de</strong>m Auftraggeber von <strong>de</strong>m Absinken <strong>de</strong>r Auflage so rechtzeitig Kenntnis<br />
gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen <strong>de</strong>r Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />
18. Bei Ziffernanzeigen wen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe<br />
<strong>de</strong>r Angebote die Sorgfalt eines or<strong>de</strong>ntlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe<br />
und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n nur auf <strong>de</strong>m normalen Postweg weitergeleitet.<br />
<strong>Die</strong> Eingänge auf Ziffernanzeigen wer<strong>de</strong>n vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die<br />
in dieser Frist nicht abgeholt sind, wer<strong>de</strong>n vernichtet. Wertvolle Unterlagen sen<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r<br />
Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als<br />
Vertreter das Recht eingeräumt wer<strong>de</strong>n, die eingehen<strong>de</strong>n Angebote anstelle und im<br />
erklärten Interesse <strong>de</strong>s Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4<br />
(Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen<br />
sind von <strong>de</strong>r Weiterleitung ausgeschlossen und wer<strong>de</strong>n nicht entgegengenommen. Eine<br />
Entgegennahme und Weiterleitung kann <strong>de</strong>nnoch ausnahmsweise für <strong>de</strong>n Fall vereinbart<br />
wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber die dabei entstehen<strong>de</strong>n Gebühren/Kosten übernimmt.<br />
Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten<br />
ist <strong>de</strong>r Verlag nicht verpflichtet.<br />
19. Druckunterlagen wer<strong>de</strong>n nur auf beson<strong>de</strong>re Anfor<strong>de</strong>rung an <strong>de</strong>n Auftraggeber<br />
zurückgesandt, die Pflicht zur Aufbewahrung en<strong>de</strong>t drei Monate nach Ablauf <strong>de</strong>s<br />
Auftrages.<br />
20. Erfüllungsort ist <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages, Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend<br />
nichts an<strong>de</strong>res vorsieht, <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages.<br />
Für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnliche Aufenthalt <strong>de</strong>s Auftraggebers im Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Klageerhebung unbekannt ist, sowie für <strong>de</strong>n Fall, dass <strong>de</strong>r Auftraggeber nach<br />
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Aufenthalt aus <strong>de</strong>m Geltungsbereich<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand <strong>de</strong>r Sitz <strong>de</strong>s Verlages vereinbart.<br />
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen<br />
a) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr erkennt <strong>de</strong>r Auftraggeber mit Erteilung <strong>de</strong>s<br />
Anzeigen- bzw. Beilagenauftrages die Geschäftsbedingungen und die Preisliste an.<br />
b) Der Auftraggeber steht für <strong>de</strong>n Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit <strong>de</strong>r für die<br />
Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; <strong>de</strong>m Auftraggeber<br />
obliegt es, <strong>de</strong>n Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines<br />
Anzeigenauftrages verpflichtet sich <strong>de</strong>r Inserent, die Kosten <strong>de</strong>r Veröffentlichung einer<br />
Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen <strong>de</strong>r veröffentlichten Anzeige<br />
bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe <strong>de</strong>s jeweils gültigen Anzeigentarifs. <strong>Die</strong>s<br />
gilt auch für Beilagenaufträge.<br />
c) Der Verlag behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr vor, bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Preisliste und <strong>de</strong>r Geschäftsbedingungen diese auch bei bereits vorliegen<strong>de</strong>n Aufträgen<br />
und Abschlüssen zur Anwendung zu bringen.<br />
d) Für Son<strong>de</strong>rseiten, Verlagsbeilagen und Anzeigenstrecken können vom Verlag abweichen<strong>de</strong><br />
Preise festgesetzt wer<strong>de</strong>n. Für Jahresabschlüsse von über 100000 mm ist ein<br />
Kun<strong>de</strong>nson<strong>de</strong>rrabatt möglich.<br />
e) Im Falle höherer Gewalt o<strong>de</strong>r Störung <strong>de</strong>s Arbeitsfrie<strong>de</strong>ns erlischt je<strong>de</strong> Verpflichtung<br />
zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Scha<strong>de</strong>nsersatz. Insbeson<strong>de</strong>re wird auch<br />
kein Scha<strong>de</strong>nsersatz für nicht veröffentlichte o<strong>de</strong>r nicht rechtzeitig veröffentlichte<br />
Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen o<strong>de</strong>r Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B.<br />
Streik, Beschlagnahme und <strong>de</strong>rgleichen, hat <strong>de</strong>r Verlag Anspruch auf volle Bezahlung<br />
<strong>de</strong>r veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 80% <strong>de</strong>r zugesicherten<br />
Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach <strong>de</strong>m Tausen<strong>de</strong>rpreis gemäß<br />
<strong>de</strong>r Kalkulation „Druckauflage” zu bezahlen.<br />
f) Eine Vermittlungsprovision kann nur dann gewährt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Auftrag vom<br />
Werbungsmittler erteilt wird und die Texte bzw. Auftragsunterlagen von <strong>de</strong>m<br />
Werbungsmittler geliefert wer<strong>de</strong>n.<br />
g) Bei Geschäftsanzeigen und Fremdbeilagen, die zum Ortspreis vermittelt wer<strong>de</strong>n, entfällt<br />
die Provision.<br />
h) <strong>Die</strong> Preise für Anzeigen von Werbungtreiben<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Verbreitungsgebiet können<br />
von solchen Unternehmen in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n, die ihren Sitz o<strong>de</strong>r<br />
Nie<strong>de</strong>rlassungen im Verbreitungsgebiet haben und für sich o<strong>de</strong>r ihre Nie<strong>de</strong>rlassungen<br />
ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben<br />
o<strong>de</strong>r ortsabhängig Waren bzw. <strong>Die</strong>nstleistungen anbieten. Sind Anzeigen <strong>de</strong>s<br />
vorgenannten Kun<strong>de</strong>nkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gilt <strong>de</strong>r<br />
Grundpreis.<br />
i) <strong>Die</strong> Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,<br />
Verträgen und Abrechnungen mit <strong>de</strong>n Werbungtreiben<strong>de</strong>n an die Preisliste <strong>de</strong>s<br />
Verlages zu halten. <strong>Die</strong> vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die<br />
Auftraggeber we<strong>de</strong>r ganz noch teilweise weitergegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
<strong>Die</strong> in <strong>de</strong>r Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe wer<strong>de</strong>n nur für die innerhalb eines<br />
Jahres erscheinen<strong>de</strong>n Anzeigen eines Werbungtreiben<strong>de</strong>n gewährt.<br />
j) Der Verlag speichert im Rahmen <strong>de</strong>r Geschäftsbeziehungen bekannt gewor<strong>de</strong>ne<br />
Daten, die zu keinen an<strong>de</strong>ren Zwecken als zu <strong>de</strong>n Vertragszwecken verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n<br />
(gemäß § 34, Absatz 1, Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz).<br />
k) Abbestellungen von Wie<strong>de</strong>rholungsanzeigen nimmt <strong>de</strong>r Verlag nur schriftlich entgegen.<br />
I) Der im Tarif genannte Preis muss auch dann gezahlt wer<strong>de</strong>n, wenn nur die<br />
Teilbelegung einer Ausgabe gewünscht wird, sofern eine Teilbelegung überhaupt technisch<br />
möglich ist.<br />
m) Für Farbanzeigen mit Schieberecht können Son<strong>de</strong>rvereinbarungen getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
n) Bei <strong>de</strong>r Postauflage sind noch Schwankungen in <strong>de</strong>r Farbwie<strong>de</strong>rgabe möglich. Sie ist<br />
<strong>de</strong>shalb für die Beurteilung <strong>de</strong>s Druckergebnisses ungeeignet.<br />
o) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- o<strong>de</strong>r Ausgabenän<strong>de</strong>rungen, Textkorrekturen<br />
und Abbestellungen übernimmt <strong>de</strong>r Verlag für Übermittlungsfehler keine<br />
Haftung.<br />
p) Von Fließsatzanzeigen wer<strong>de</strong>n keine Korrekturabzüge geliefert.<br />
q) Abweichen<strong>de</strong> Preise für Familienanzeigen, Gelegenheitsanzeigen und Fließsatz.<br />
Private Kleinanzeigen (Fließsatz) in <strong>de</strong>r „Fundgrube am <strong>Die</strong>nstag“.<br />
r) Bei Konkursen o<strong>de</strong>r Insolvenzverfahren entfällt jeglicher Nachlass.<br />
s) Für die Zeitung in Auftrag gegebene Kleinanzeigen von privaten Kun<strong>de</strong>n können<br />
auch auf entsprechen<strong>de</strong>n Webseiten veröffentlicht wer<strong>de</strong>n. Im Falle einer solchen Veröffentlichung<br />
ist ein Preisaufschlag möglich. Für Anzeigen mit gewerblichem Charakter<br />
behält sich <strong>de</strong>r Verlag einen Preisaufschlag für eine Veröffentlichung auf entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Webseiten vor.<br />
t) Für die Gewährung eines Konzernrabatts für Tochtergesellschaften ist <strong>de</strong>r schriftliche<br />
Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erfor<strong>de</strong>rlich. Der Verlag<br />
gewährt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen.<br />
<strong>Die</strong>s gilt nicht für <strong>de</strong>n Zusammenschluss verschie<strong>de</strong>ner selbstständiger hoheitlicher<br />
Organisationen o<strong>de</strong>r bei Zusammenschlüssen, bei <strong>de</strong>nen Körperschaften <strong>de</strong>s öffentlichen<br />
Rechts beteiligt sind.<br />
u) Offene Posten können an Dritte abgetreten wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Abtretung wird <strong>de</strong>r<br />
komplette Saldo zum Inkasso abgegeben.