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AGB RECKLINGHÄUSER ZEITUNG<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in <strong>Zeitungen</strong> und Zeitschriften Stand: Januar 2009<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in <strong>Zeitungen</strong> und<br />
Zeitschriften<br />
1. „Anzeigenauftrag” im Sinne <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Geschäftsbedingungen ist <strong>de</strong>r<br />
Vertrag über die Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen eines<br />
Werbungtreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke <strong>de</strong>r<br />
Verbreitung.<br />
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss<br />
abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner<br />
Anzeigen eingeräumt, so ist <strong>de</strong>r Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen <strong>de</strong>r<br />
ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb <strong>de</strong>r in Satz 1 genannten<br />
Frist abgerufen und veröffentlicht wird.<br />
3. Bei Abschlüssen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, innerhalb <strong>de</strong>r vereinbarten bzw. <strong>de</strong>r<br />
in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus<br />
weitere Anzeigen abzurufen.<br />
4. Wird ein Auftrag aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r Verlag nicht zu vertreten hat,<br />
so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber, unbescha<strong>de</strong>t etwaiger weiterer Rechtspflichten, <strong>de</strong>n<br />
Unterschied zwischen <strong>de</strong>m gewährten und <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen Abnahme entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Nachlass <strong>de</strong>m Verlag zu erstatten. <strong>Die</strong> Erstattung entfällt, wenn die<br />
Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich <strong>de</strong>s Verlages beruht.<br />
5. Bei <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>r Abnahmemengen wer<strong>de</strong>n Text-Millimeterzeilen <strong>de</strong>m Preis<br />
entsprechend in Anzeigen-Millimeterzeilen umgerechnet. Über NBRZ bzw. ZGW<br />
geschaltete Anzeigen wer<strong>de</strong>n hierbei durch <strong>de</strong>n Verlag nicht berücksichtigt.<br />
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten<br />
Nummern, bestimmten Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen <strong>de</strong>r Druckschrift<br />
veröffentlicht wer<strong>de</strong>n sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass<br />
<strong>de</strong>m Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Auftrag<br />
auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Rubrik abgedruckt, ohne dass dies <strong>de</strong>r ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit min<strong>de</strong>stens drei Seiten an <strong>de</strong>n Text und<br />
nicht an an<strong>de</strong>re Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen<br />
Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, wer<strong>de</strong>n als solche vom Verlag mit <strong>de</strong>m<br />
Wort „Anzeige” <strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge — auch einzelne Abrufe im Rahmen<br />
eines Abschlusses — und Beilagenaufträge wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />
Verlages abzulehnen, wenn <strong>de</strong>ren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen<br />
o<strong>de</strong>r die guten Sitten verstößt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n Verlag unzumutbar<br />
ist. <strong>Die</strong>s gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen o<strong>de</strong>r Vertretern<br />
aufgegeben wer<strong>de</strong>n. Beilagenaufträge sind für <strong>de</strong>n Verlag erst nach Vorlage eines<br />
Musters <strong>de</strong>r Beilage und <strong>de</strong>ren Billigung bin<strong>de</strong>nd. Beilagen, die durch Format o<strong>de</strong>r<br />
Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r Zeitung o<strong>de</strong>r Zeitschrift<br />
erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>n nicht angenommen. <strong>Die</strong> Ablehnung<br />
eines Auftrages wird <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />
9. Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes und einwandfreier<br />
Druckunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar<br />
ungeeignete o<strong>de</strong>r beschädigte Druckunterlagen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Verlag unverzüglich Ersatz<br />
an. Der Verlag gewährleistet die für <strong>de</strong>n belegten Titel übliche Druckqualität im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />
10. Der Auftraggeber hat bei ganz o<strong>de</strong>r teilweise unleserlichem, unrichtigem o<strong>de</strong>r bei<br />
unvollständigem Abdruck <strong>de</strong>r Anzeigen Anspruch auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine<br />
einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in <strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige<br />
beeinträchtigt wur<strong>de</strong>. Lässt <strong>de</strong>r Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist<br />
verstreichen o<strong>de</strong>r ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat <strong>de</strong>r<br />
Auftraggeber ein Recht auf Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r kann vom Auftrag zurücktreten.<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus positiver For<strong>de</strong>rungsverletzung, Verschul<strong>de</strong>n bei Vertragsabschluss<br />
und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung –<br />
ausgeschlossen. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Leistung und Verzug<br />
sind beschränkt auf Ersatz <strong>de</strong>s vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>ns und auf das für die betreffen<strong>de</strong><br />
Anzeige o<strong>de</strong>r Beilage zu zahlen<strong>de</strong> Entgelt. <strong>Die</strong>s gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
<strong>de</strong>s Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im<br />
kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet <strong>de</strong>r Verlag darüber hinaus auch nicht für<br />
grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in <strong>de</strong>n übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten<br />
die Haftung für grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>m Umfang nach auf <strong>de</strong>n voraussehbaren<br />
Scha<strong>de</strong>n bis zur Höhe <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen<br />
müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach<br />
Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />
11. Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber<br />
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Der<br />
Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übersendung<br />
<strong>de</strong>s Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />
12. Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art <strong>de</strong>r<br />
Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe <strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />
13. Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst<br />
aber 14 Tage nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige übersandt.<br />
<strong>Die</strong> Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Preisliste ersichtlichen, vom Empfang <strong>de</strong>r Rechnung<br />
an laufen<strong>de</strong>n Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine an<strong>de</strong>re<br />
Zahlungsfrist o<strong>de</strong>r Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige<br />
Zahlung wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Preisliste gewährt.<br />
14. Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung wer<strong>de</strong>n Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.<br />
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen<br />
Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>s Auftraggebers ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit eines<br />
Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein<br />
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von <strong>de</strong>r Vorauszahlung <strong>de</strong>s Betrages und von<br />
<strong>de</strong>m Ausgleich offen stehen<strong>de</strong>r Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />
15. In <strong>de</strong>r Regel wird auf <strong>de</strong>r Anzeigenrechnung eine belegersetzen<strong>de</strong> Textspitze ausgedruckt.<br />
Wenn Art und Umfang <strong>de</strong>s Auftrages es rechtfertigen, liefert <strong>de</strong>r Verlag Belege;<br />
kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft wer<strong>de</strong>n, so tritt an seine Stelle<br />
eine rechtsverbindliche Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlages über die Veröffentlichung und<br />
Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />
16. Kosten für zusätzliche Repro-Arbeiten (Herstellung von Druckunterlagen, Vergrößerungen<br />
und Verkleinerungen) hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen.