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AGB RECKLINGHÄUSER ZEITUNG<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in <strong>Zeitungen</strong> und Zeitschriften Stand: Januar 2009<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in <strong>Zeitungen</strong> und<br />

Zeitschriften<br />

1. „Anzeigenauftrag” im Sinne <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Geschäftsbedingungen ist <strong>de</strong>r<br />

Vertrag über die Veröffentlichung einer o<strong>de</strong>r mehrerer Anzeigen eines<br />

Werbungtreiben<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke <strong>de</strong>r<br />

Verbreitung.<br />

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss<br />

abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner<br />

Anzeigen eingeräumt, so ist <strong>de</strong>r Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen <strong>de</strong>r<br />

ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb <strong>de</strong>r in Satz 1 genannten<br />

Frist abgerufen und veröffentlicht wird.<br />

3. Bei Abschlüssen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber berechtigt, innerhalb <strong>de</strong>r vereinbarten bzw. <strong>de</strong>r<br />

in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus<br />

weitere Anzeigen abzurufen.<br />

4. Wird ein Auftrag aus Umstän<strong>de</strong>n nicht erfüllt, die <strong>de</strong>r Verlag nicht zu vertreten hat,<br />

so hat <strong>de</strong>r Auftraggeber, unbescha<strong>de</strong>t etwaiger weiterer Rechtspflichten, <strong>de</strong>n<br />

Unterschied zwischen <strong>de</strong>m gewährten und <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r tatsächlichen Abnahme entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Nachlass <strong>de</strong>m Verlag zu erstatten. <strong>Die</strong> Erstattung entfällt, wenn die<br />

Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich <strong>de</strong>s Verlages beruht.<br />

5. Bei <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>r Abnahmemengen wer<strong>de</strong>n Text-Millimeterzeilen <strong>de</strong>m Preis<br />

entsprechend in Anzeigen-Millimeterzeilen umgerechnet. Über NBRZ bzw. ZGW<br />

geschaltete Anzeigen wer<strong>de</strong>n hierbei durch <strong>de</strong>n Verlag nicht berücksichtigt.<br />

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten<br />

Nummern, bestimmten Ausgaben o<strong>de</strong>r an bestimmten Plätzen <strong>de</strong>r Druckschrift<br />

veröffentlicht wer<strong>de</strong>n sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass<br />

<strong>de</strong>m Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Auftrag<br />

auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Rubrik abgedruckt, ohne dass dies <strong>de</strong>r ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit min<strong>de</strong>stens drei Seiten an <strong>de</strong>n Text und<br />

nicht an an<strong>de</strong>re Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen<br />

Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, wer<strong>de</strong>n als solche vom Verlag mit <strong>de</strong>m<br />

Wort „Anzeige” <strong>de</strong>utlich kenntlich gemacht.<br />

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge — auch einzelne Abrufe im Rahmen<br />

eines Abschlusses — und Beilagenaufträge wegen <strong>de</strong>s Inhalts, <strong>de</strong>r Herkunft o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen <strong>de</strong>s<br />

Verlages abzulehnen, wenn <strong>de</strong>ren Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen<br />

o<strong>de</strong>r die guten Sitten verstößt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Veröffentlichung für <strong>de</strong>n Verlag unzumutbar<br />

ist. <strong>Die</strong>s gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen o<strong>de</strong>r Vertretern<br />

aufgegeben wer<strong>de</strong>n. Beilagenaufträge sind für <strong>de</strong>n Verlag erst nach Vorlage eines<br />

Musters <strong>de</strong>r Beilage und <strong>de</strong>ren Billigung bin<strong>de</strong>nd. Beilagen, die durch Format o<strong>de</strong>r<br />

Aufmachung beim Leser <strong>de</strong>n Eindruck eines Bestandteils <strong>de</strong>r Zeitung o<strong>de</strong>r Zeitschrift<br />

erwecken o<strong>de</strong>r Fremdanzeigen enthalten, wer<strong>de</strong>n nicht angenommen. <strong>Die</strong> Ablehnung<br />

eines Auftrages wird <strong>de</strong>m Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

9. Für die rechtzeitige Lieferung <strong>de</strong>s Anzeigentextes und einwandfreier<br />

Druckunterlagen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beilagen ist <strong>de</strong>r Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar<br />

ungeeignete o<strong>de</strong>r beschädigte Druckunterlagen for<strong>de</strong>rt <strong>de</strong>r Verlag unverzüglich Ersatz<br />

an. Der Verlag gewährleistet die für <strong>de</strong>n belegten Titel übliche Druckqualität im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.<br />

10. Der Auftraggeber hat bei ganz o<strong>de</strong>r teilweise unleserlichem, unrichtigem o<strong>de</strong>r bei<br />

unvollständigem Abdruck <strong>de</strong>r Anzeigen Anspruch auf Zahlungsmin<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r eine<br />

einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in <strong>de</strong>m Ausmaß, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Zweck <strong>de</strong>r Anzeige<br />

beeinträchtigt wur<strong>de</strong>. Lässt <strong>de</strong>r Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist<br />

verstreichen o<strong>de</strong>r ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat <strong>de</strong>r<br />

Auftraggeber ein Recht auf Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r kann vom Auftrag zurücktreten.<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus positiver For<strong>de</strong>rungsverletzung, Verschul<strong>de</strong>n bei Vertragsabschluss<br />

und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung –<br />

ausgeschlossen. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Leistung und Verzug<br />

sind beschränkt auf Ersatz <strong>de</strong>s vorhersehbaren Scha<strong>de</strong>ns und auf das für die betreffen<strong>de</strong><br />

Anzeige o<strong>de</strong>r Beilage zu zahlen<strong>de</strong> Entgelt. <strong>Die</strong>s gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

<strong>de</strong>s Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im<br />

kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet <strong>de</strong>r Verlag darüber hinaus auch nicht für<br />

grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in <strong>de</strong>n übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten<br />

die Haftung für grobe Fahrlässigkeit <strong>de</strong>m Umfang nach auf <strong>de</strong>n voraussehbaren<br />

Scha<strong>de</strong>n bis zur Höhe <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen<br />

müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach<br />

Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht wer<strong>de</strong>n.<br />

11. Probeabzüge wer<strong>de</strong>n nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber<br />

trägt die Verantwortung für die Richtigkeit <strong>de</strong>r zurückgesandten Probeabzüge. Der<br />

Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Übersendung<br />

<strong>de</strong>s Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt wer<strong>de</strong>n.<br />

12. Sind keine beson<strong>de</strong>ren Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art <strong>de</strong>r<br />

Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe <strong>de</strong>r Berechnung zugrun<strong>de</strong> gelegt.<br />

13. Falls <strong>de</strong>r Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst<br />

aber 14 Tage nach Veröffentlichung <strong>de</strong>r Anzeige übersandt.<br />

<strong>Die</strong> Rechnung ist innerhalb <strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Preisliste ersichtlichen, vom Empfang <strong>de</strong>r Rechnung<br />

an laufen<strong>de</strong>n Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine an<strong>de</strong>re<br />

Zahlungsfrist o<strong>de</strong>r Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige<br />

Zahlung wer<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Preisliste gewährt.<br />

14. Bei Zahlungsverzug o<strong>de</strong>r Stundung wer<strong>de</strong>n Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.<br />

Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n<br />

Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen<br />

Vorauszahlung verlangen.Bei Vorliegen begrün<strong>de</strong>ter Zweifel an <strong>de</strong>r Zahlungsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>s Auftraggebers ist <strong>de</strong>r Verlag berechtigt, auch während <strong>de</strong>r Laufzeit eines<br />

Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein<br />

ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von <strong>de</strong>r Vorauszahlung <strong>de</strong>s Betrages und von<br />

<strong>de</strong>m Ausgleich offen stehen<strong>de</strong>r Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />

15. In <strong>de</strong>r Regel wird auf <strong>de</strong>r Anzeigenrechnung eine belegersetzen<strong>de</strong> Textspitze ausgedruckt.<br />

Wenn Art und Umfang <strong>de</strong>s Auftrages es rechtfertigen, liefert <strong>de</strong>r Verlag Belege;<br />

kann in solchen Fällen ein Beleg nicht mehr beschafft wer<strong>de</strong>n, so tritt an seine Stelle<br />

eine rechtsverbindliche Bescheinigung <strong>de</strong>s Verlages über die Veröffentlichung und<br />

Verbreitung <strong>de</strong>r Anzeige.<br />

16. Kosten für zusätzliche Repro-Arbeiten (Herstellung von Druckunterlagen, Vergrößerungen<br />

und Verkleinerungen) hat <strong>de</strong>r Auftraggeber zu tragen.

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