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SONSTIGE ANGABEN/BEILAGEN<br />
1. Einzelblätter im Format DIN A6 (105 mm x 148 mm) dürfen ein<br />
Papiergewicht von 170 g/m 2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten<br />
größer als DIN A6 bis DIN A4 müssen ein Flächengewicht von min<strong>de</strong>stens 120<br />
g/m 2 aufweisen. Größere Formate mit einem Papiergewicht von min<strong>de</strong>stens<br />
60 g/m 2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen.<br />
5. Es erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis. Erscheint dieser Hinweis versehentlich<br />
nicht, besteht kein Anspruch auf Rechnungsmin<strong>de</strong>rung.<br />
6. Beilagen dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein (siehe<br />
auch Punkt 8 <strong>de</strong>r Allgemeinen Geschäftsbedingungen).<br />
2. Richtlinien zur Verarbeitung: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch-,<br />
Wickel- o<strong>de</strong>r Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- und Fensterfalz können<br />
schwerwiegen<strong>de</strong> Probleme verursachen und sind <strong>de</strong>shalb nicht zu verarbeiten.<br />
Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 x 210 mm) müssen<br />
<strong>de</strong>n Falz an <strong>de</strong>r langen Seite haben. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten)<br />
sind in <strong>de</strong>r Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig<br />
im Falz zum Kopf o<strong>de</strong>r Fuß <strong>de</strong>r Beilage angeklebt wer<strong>de</strong>n. Postkarten müssen<br />
für besseren Halt im Strichleimungsverfahren angeklebt wer<strong>de</strong>n. Bei allen<br />
Beilagen mit außen angeklebten Produkten ist eine Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
Verlag notwendig. <strong>Die</strong> maschinelle Verarbeitung von Beilagen mit Son<strong>de</strong>rformaten,<br />
Warenmustern o<strong>de</strong>r -proben ist ohne vorherige technische Prüfung<br />
durch <strong>de</strong>n Verlag nicht möglich.<br />
7. Beilagenaufträge wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag<br />
leistet jedoch keine Gewähr für das Beilegen an bestimmten Tagen. Bei<br />
Verlust einzelner Beilagen auf <strong>de</strong>m Vertriebswege haftet <strong>de</strong>r Verlag nicht. Ein<br />
Anspruch auf Min<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Scha<strong>de</strong>nersatz entfällt, wenn mehrere<br />
Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt wer<strong>de</strong>n.<br />
8. Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte<br />
ineinan<strong>de</strong>rgesteckt beigefügt wer<strong>de</strong>n. Alleinbelegung und Konkurrenzausschluss<br />
können nicht zugesichert wer<strong>de</strong>n.<br />
9. Der Verlag behält sich die Ablehnung <strong>de</strong>s Auftrages o<strong>de</strong>r Höherberechnung<br />
vor, wenn in <strong>de</strong>n Beilagen für mehrere Firmen geworben wird.<br />
Print<br />
3. Begleitpapiere (Lieferschein): <strong>Die</strong> Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich<br />
mit einem korrekten Lieferschein versehen sein mit folgen<strong>de</strong>n Angaben:<br />
– zu belegen<strong>de</strong>s Objekt und Ausgaben<br />
– Einsteck- bzw. Erscheinungstermin<br />
– Auftraggeber <strong>de</strong>r Beilage<br />
– Beilagentitel o<strong>de</strong>r Artikelnummer bzw. Motiv<br />
– Absen<strong>de</strong>r und Empfänger<br />
– Anzahl <strong>de</strong>r Paletten<br />
– Gesamtstückzahl <strong>de</strong>r gelieferten Beilagen<br />
4. Teilbelegung in allen Unterausgaben möglich. In diesem Fall wird jedoch<br />
keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet ausschließlich<br />
und allein erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich <strong>de</strong>r Verlag ein<br />
Verschieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.<br />
10. Letzter Rücktrittstermin: 4 Wochen vor Beilegung. Bei nicht termingerechter<br />
Anlieferung <strong>de</strong>r Beilagen sowie bei kurzfristigerem Rücktritt bzw. kurzfristiger<br />
Terminverschiebung behält sich <strong>de</strong>r Verlag vor, eine Ausfallgebühr<br />
in Höhe von 50% auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r niedrigsten Gewichtsstufe zu berechnen.<br />
11. Fehlbelegungsquote: Bedingt durch das maschinelle Einlegen von<br />
Beilagen muss bei einer normal geeigneten Beilage mit einer<br />
Fehlbelegungsquote von 1% – 2% gerechnet wer<strong>de</strong>n. Im Übrigen gelten die<br />
„Technischen Richtlinien – Fremdbeilagen in Tageszeitungen“ <strong>de</strong>s<br />
Bun<strong>de</strong>sverban<strong>de</strong>s Druck und Medien e. V. von 2001.