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<strong>www</strong>.<strong>schornsteinfeger</strong>-<strong>rutke</strong>.<strong>de</strong><br />

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Abnahmen<br />

Landläufig als Abnahme bezeichnet wird die Beurteilung und Bescheinigung<br />

<strong>de</strong>r sicheren Benutzbarkeit neuer o<strong>de</strong>r wesentlich geän<strong>de</strong>rter<br />

Feuerungsanlagen. Entsprechen<strong>de</strong> Regelungen sind Län<strong>de</strong>rsache und fin<strong>de</strong>n<br />

sich in <strong>de</strong>n Bauordnungen.<br />

Die Nie<strong>de</strong>rsächsische Bauordnung macht im § 40 Absatz 8 folgen<strong>de</strong><br />

Aussage:<br />

Feuerungsanlagen dürfen, auch wenn sie geän<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n sind, erst in<br />

Betrieb genommen wer<strong>de</strong>n, wenn die Bezirks<strong>schornsteinfeger</strong>meisterin<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bezirks<strong>schornsteinfeger</strong>meister die Tauglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Abgasanlagen und die sichere Benutzbarkeit <strong>de</strong>r Feuerungsanlagen<br />

bescheinigt hat.<br />

Es ist also ein Vergleich zwischen <strong>de</strong>m Soll- und <strong>de</strong>m Ist-Zustand<br />

durchzuführen. Welches <strong>de</strong>r Soll-Zustand ist, bestimmt nicht nur die<br />

Bauordnung, son<strong>de</strong>rn auch die dazu erlassene Feuerungsverordnung, sowie<br />

Normen und zahlreiche Regeln <strong>de</strong>r Technik.<br />

Der bevollmächtigte Bezirks<strong>schornsteinfeger</strong><br />

(Bezirks<strong>schornsteinfeger</strong>meister) darf diese Tätigkeit nur in <strong>de</strong>m Kehrbezirk<br />

ausführen, für <strong>de</strong>n er bestellt ist. Ausnahmen hierzu bestehen im Rahmen<br />

einer Vertretung.<br />

Es geht also darum festzustellen ob eine Feuerungsanlage unter <strong>de</strong>n<br />

vorgefun<strong>de</strong>nen Rahmenbedingungen betriebs- und brandsicher ist. „Das ist ja<br />

von einem Fachbetrieb erstellt!“ Das ist zwar gut, aber längst kein Garant für<br />

eine korrekt erstellte Anlage, <strong>de</strong>nn das Erstellen o<strong>de</strong>r die Än<strong>de</strong>rung einer<br />

Feuerungsanlage ist eine Gewerke übergreifen<strong>de</strong> Tätigkeit. Und genau hier


durch bedingt, fin<strong>de</strong>n sich vor Ort eine ganze Reihe von erheblichen<br />

Ausführungsfehlern.<br />

Zum Beispiel führt <strong>de</strong>r Maler das brennbare Wärmedämmverbundsystem<br />

vielleicht direkt an das Rauchrohr <strong>de</strong>s Kachelofens; <strong>de</strong>r Tischler errichtet <strong>de</strong>n<br />

Einbauschrank in zu geringem Abstand zum Ofen; das Küchenstudio plant<br />

eine Dunstabzugshaube mit Abluft ins Freie, aber ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>s<br />

Ofens; <strong>de</strong>r Innenausbau im Obergeschoss erfolgt am Schornstein, als wäre<br />

es keiner; <strong>de</strong>r Dach<strong>de</strong>cker <strong>de</strong>ckt einen von zwei Schornsteinen mit einem<br />

Zinkblech ab – <strong>de</strong>n falschen! Und so weiter….<br />

Die Beurteilung <strong>de</strong>ssen, ist wohl die komplexeste Aufgabe <strong>de</strong>s<br />

Schornsteinfegermeisters. Beginnend von <strong>de</strong>r Verbrennungsluftversorgung,<br />

über die Eignung <strong>de</strong>r Feuerstätte, <strong>de</strong>m Einhalten von Anfor<strong>de</strong>rungen gemäß<br />

<strong>de</strong>m Baurecht (Brandschutz) und gemäß <strong>de</strong>r 1. Bun<strong>de</strong>s-<br />

Immissionsschutzverordnung (Umweltschutz) bis hin zur Ausführung <strong>de</strong>s<br />

Schornsteines und seiner geeigneten Bemessung.<br />

Berücksichtigen Sie bitte, dass Ihr Schornsteinfeger <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>r<br />

Feuerungsanlage nachvollziehen kann. Dies ist nachträglich oft nur schwer<br />

möglich, z.B. in Decken- und Wanddurchführungen nach <strong>de</strong>ren Verkleidung<br />

und in Hohlräumen. Es macht also Sinn die Arbeitsschritte nachvollziehbar zu<br />

dokumentieren, z.B. mit Fotos. Es ist jedoch in vielen Fällen besser <strong>de</strong>n<br />

Bezirks<strong>schornsteinfeger</strong>meister (bevollmächtigter Bezirks<strong>schornsteinfeger</strong>) in<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Bauphasen diese selbst einsehen zu lassen. Wann dies<br />

sinnvoll ist und welche zusätzlichen Kosten dabei entstehen teile ich Ihnen<br />

gerne auf Anfrage (für meinen Zuständigkeitsbereich) mit.<br />

Gera<strong>de</strong> aber nicht nur beim Neubau, macht<br />

das Einbeziehen <strong>de</strong>s Schornsteinfegers<br />

schon während <strong>de</strong>r Bauphase Sinn.


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