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Fachspezifisches Anforderungsprofil für Sozialvorsteherinnen ... - VLG

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Bereich Gesundheit und Soziales<br />

<strong>Fachspezifisches</strong> <strong>Anforderungsprofil</strong> für <strong>Sozialvorsteherinnen</strong> und<br />

Sozialvorsteher als Mitglieder des Gemeinderates<br />

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen<br />

Am 06. Mai 2012 finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeinderäte im Kanton Luzern<br />

statt. Bereits sind in den meisten Gemeinden die Demissionen bekannt und das Wahlkarussell<br />

beginnt sich vorsichtig zu drehen. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen bei der Suche nach geeigneten<br />

Kandidatinnen und Kandidaten behilflich zu sein. Schon vor Jahren hat der damalige<br />

Sozialvorsteher-Verband mit kompetenten Fachleuten ein Pflichtenheft erarbeitet. Dieses<br />

hat auch heute noch seine vollumfängliche Gültigkeit.<br />

Wir hoffen, dass es Ihnen gelingen wird, für dieses anspruchsvolle Amt die geeigneten Personen<br />

zu finden und sie für diese verantwortungsvolle Aufgabe motivieren zu können. Auch<br />

den bestehenden <strong>Sozialvorsteherinnen</strong> und Sozialvorstehern, die sich nochmals zur Wahl<br />

stellen, soll es Aufgaben und Kompetenzen in Erinnerung rufen.<br />

Datum: Oktober 2011<br />

Erwin Arnold, Sozialvorsteher / Kantonsrat, Buchrain<br />

Vorstandsmitglied Verband Luzerner Gemeinden <strong>VLG</strong><br />

Leiter Bereich Gesundheit und Soziales<br />

EINLEITUNG<br />

Gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Luzern hat jede Gemeinde ein Sozialamt zu führen.<br />

<strong>Sozialvorsteherinnen</strong> und Sozialvorsteher sind Vollmitglieder ihrer Gemeinderäte, d.h. ihnen<br />

obliegen nebst der Führung der Sozialämter und den allenfalls angeschlossenen Betrieben<br />

alle Gemeinderatsarbeiten genauso wie den andern Gemeinderatsmitgliedern. Der <strong>VLG</strong> zusammen<br />

mit dem Kanton Luzern und der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe)<br />

setzt sich dafür ein, dass den <strong>Sozialvorsteherinnen</strong> und Sozialvorstehern die Kompetenz zur<br />

Erledigung der ihnen unterstellten Geschäfte und Entscheide bzw. Anträge an die Vormundschaftsbehörden<br />

in Seminarien für Aus- und Weiterbildung vermittelt bzw. gestärkt wird. Viele<br />

Fachzeitschriften, Fachbücher und die Regionalkonferenzen für den Erfahrungsaustausch<br />

und eine kompetente Fachberatung in der Person von Frau Simone Troxler, juristische Mitarbeiterin<br />

bei der Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG, sind weitere Hilfsmittel, die<br />

konsultiert werden können und sollen.<br />

SPEZIELLE ANFORDERUNGEN<br />

• Interesse am Sozialbereich<br />

• Kenntnisse im Sozialbereich, wenn möglich Erfahrung<br />

• Möglichkeit, sich gründlich mit den übertragenen Aufgaben zu beschäftigen<br />

• gute zeitliche Verfügbarkeit<br />

• positive Einstellung zu sozialpolitischen Massnahmen<br />

• Interesse an gesellschaftlichen Entwicklungen und Tendenzen<br />

• Interesse am Umgang mit allen Menschen: Alten, Jungen, Andersdenkenden, Arbeitslosen<br />

bzw. Arbeitsuchenden, psychisch Kranken und Suchtkranken usw.


• gesunde Urteilskraft<br />

• administrative Tätigkeiten sollten leicht fallen, EDV-Kenntnisse, kaufm. Fähigkeiten bzw.<br />

Gewandtheit im Schreiben und buchhalterische Kenntnisse<br />

• Erfahrung in Gesprächsführung und im Umgang mit Konflikten<br />

DIE AUFGABEN IM EINZELNEN<br />

Ziele der Stelle sind:<br />

• Sicherstellung einer rationellen und effizienten Verwaltung des Sozialamtes<br />

• Gewährleistung einer effizienten Beratungsstelle für Einwohner der Gemeinde<br />

• Sicherstellung von Hilfeleistungen gemäss Sozialhilfegesetz<br />

• Vertretung der sozialen Belange der Gemeinde im Gemeinderat<br />

Zu den einzelnen Aufgaben eines Sozialvorstehers / einer Sozialvorsteherin gehören:<br />

Personelles<br />

• Ermittlung von Personalbedarf<br />

• Personalrekrutierung und Vorwahl bei der Mitarbeitereinstellung<br />

• Koordination und Überwachung Personaleinsatz<br />

• Regelung der Stellvertretung<br />

• Kontrolle über Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Einführung und Betreuung<br />

• Förderung von Ausbildung (intern, extern) Sozialvorsteher und Personal<br />

• Planung und Durchführung von Mitarbeiter-Gesprächen und -Qualifikationen<br />

• Laufende Aktualisierung der Stellenbeschreibungen<br />

Administration<br />

• Kontrolle von Lohn- und Spesenabrechnungen und Mutationsmeldungen<br />

• Kontrolle des Zahlungsverkehrs und der Fakturierung<br />

• Kontrolle und evt. Führung der Kasse<br />

• Meldungen und Abrechnungen an die Dienststelle Soziales und Gesellschaft DISG sowie<br />

an andere Gemeinden<br />

• Berichte und Anträge zuhanden Gemeinderat verfassen<br />

• Tarifgestaltung Spitexdienste, Alters- und Pflegeheim<br />

• Budget und Rechnung des Sozialamtes zusammen mit der Buchhaltung erarbeiten<br />

• Diverse Korrespondenzen (in allen Bereichen des Sozialamtes)<br />

• Allgemeine administrative Aufgaben und Kontrollen in allen Bereichen des Sozialamtes<br />

Fachspezifische Aufgaben<br />

• Verwaltung Altersheim / Verwaltung Pflegeheim / Verwaltung Landwirtschaft<br />

• Vertretung des Gemeinderates im Stiftungsrat bzw. Kommissionen Altersheim<br />

• Beratung von hilfesuchenden Personen<br />

• Gewährung von Hilfeleistungen gemäss Sozialhilfegesetz<br />

• Anträge und Berichte z.H. der Vormundschaftsbehörde (noch bis Ende 2012)<br />

• Pflege von Kontakten mit Vereinen, Organisationen und Institutionen wie z.B. Spitex,<br />

SOS, Jugend- und Elternberatung, Samariter etc.)<br />

• Bearbeitung sozialer Fragen und Projekte innerhalb des Gemeinwesens<br />

• Aktive Mitarbeit in politischen Gremien und fachspezifischen Kommissionen<br />

• Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt der Gemeinde<br />

Verband Luzerner Gemeinden, Geschäftsstelle, Tribschenstrasse 7, Postfach 3065, 6002 Luzern,<br />

Telefon 041 368 58 10 – Fax 041 368 58 59 – info@vlg.ch – www.vlg.ch

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