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Sonderbedingungen für den Sparverkehr - Sparkasse Uelzen

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<strong>Sparkasse</strong> <strong>Uelzen</strong> Lüchow-Dannenberg<br />

<strong>Sonderbedingungen</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>Sparverkehr</strong><br />

Stand: November 2008<br />

Zuwachssparen<br />

1. Sparurkunde<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> erstellt bei der Kontoeröffnung ein <strong>Sparkasse</strong>nbuch. Sämtliche Kontobewegungen<br />

wer<strong>den</strong> nach Vorlage bei der <strong>Sparkasse</strong> in dieser Urkunde dokumentiert.<br />

2. Mindestanlagebetrag/ Zuzahlung<br />

Der Mindestanlagebetrag beträgt 2.500,00 Euro. Die Einzahlung des vereinbarten Betrages erfolgt<br />

bei Vertragsabschluss. Zusätzliche Einzahlungen nach Vertragsabschluss sind nicht möglich.<br />

3. Zinsen/ Verfügung über Zinsen<br />

Das Zuwachssparen ist eine Sparform mit steigendem Zinssatz. Die Zinssätze wer<strong>den</strong> bei<br />

Vertragsabschluss fest vereinbart. Auf das Gesamtguthaben zahlt die <strong>Sparkasse</strong> diese fest<br />

vereinbarten Zinsen. Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende eines je<strong>den</strong> Kalenderjahres. Im Januar und<br />

Februar nach Kapitalisierung der Zinsen ist die Verfügung dieser ohne Berechnung von<br />

Vorschusszinsen möglich.<br />

4. Beendigung des Sparvertrages<br />

4.1.Verfügung zum Vertragsende: Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Vertragsende. Die<br />

Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über<br />

<strong>den</strong> gekündigten Betrag verfügen kann. Abhebungen von bis zu 2.000,00 Euro innerhalb eines<br />

Kalendermonats ohne Kündigung sind möglich.<br />

4.2 Vorzeitige Verfügung über das Sparguthaben:<br />

Die Spareinlage kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten – jedoch nicht vor Ablauf einer<br />

zwölfmonatigen Kündigungssperrfrist ab Vertragsabschluss – ganz oder teilweise gekündigt wer<strong>den</strong>.<br />

Abhebungen von bis zu 2.000,00 Euro innerhalb eines Kalendermonats ohne Kündigung sind möglich.<br />

Die Kündigung bewirkt, dass der Sparer innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist über<br />

<strong>den</strong> gekündigten Betrag verfügen kann. Wird innerhalb eines Monats nach Ablauf der Kündigungsfrist<br />

über <strong>den</strong> gekündigten Betrag nicht verfügt, so wird der Vertrag zu <strong>den</strong> ursprünglichen Bedingungen<br />

fortgesetzt.<br />

Wird der Mindestanlagebetrag unterschritten, endet die Zinsvereinbarung - auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> nicht<br />

verfügten Betrag – mit dem Tage der Abhebung. Das Sparkonto wird ab diesem Tag mit dem<br />

jeweiligen Zinssatz <strong>für</strong> Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist weitergeführt.<br />

Vordruck: 310008 Stand: 11/2008


Vordruck: 310008 Stand: 11/2008

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