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Sitzung vom 25.10.2012 - Selzach

Sitzung vom 25.10.2012 - Selzach

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132<br />

Schänzlistrasse 2, 2545 <strong>Selzach</strong><br />

Tel. 032 641 24 34, Fax 032 641 29 10<br />

info@selzach.ch www.selzach.ch<br />

Protokoll der 44. <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates der Amtsperiode 2009-2013 <strong>vom</strong> Donnerstag, 25.<br />

Oktober 2012, 19.30 bis 23.15 Uhr im GR Zimmer<br />

Vorsitz:<br />

Anwesend:<br />

Entschuldigt:<br />

Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />

Altermatt Andreas, Brudermann Peter, Däster Peter, Grab Franziska, Heimgartner<br />

Max, Leibundgut Chantal, Spycher Silvia, Studer Thomas, von Burg Franziska, Lüdi<br />

Walter<br />

Scholl Christoph, Zuber Andreas<br />

Referenten: Patrick Bussmann, LA 21 (Traktandum 3)<br />

Thomas Leimer, Bauverwalter (Traktanden 5 bis 8)<br />

Heinz Schaad, Finanzverwalter (Traktanden 5 und 6)<br />

Thomas Studer, Präsident Umweltkommission (Traktandum 3)<br />

Traktanden:<br />

1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 43 <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />

2. Ergebnisse der Rechnungskontrollen <strong>vom</strong> 8. und 22. Oktober 2012<br />

3. Energiestadt <strong>Selzach</strong>/Energiekonzept und Massnahmenprogramm Energie 2013-2015<br />

4. Antrag Verein Kind und Familie <strong>Selzach</strong> auf Deckung der Defizite für den Mittagstisch und die Kita<br />

<strong>Selzach</strong> gemäss belegten Budgets 2013<br />

5. Finanzplan 2013-2017<br />

6. Budget 2013 / 1. Lesung<br />

7. Umbau und Renovation Schulhaus III: Informationen der Arbeitsgruppe<br />

8. Änderung Bauzonenplan und Erschliessungsplan Längmattweg<br />

9. Gesuche der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ betr. Darlehen<br />

9.1 Fr. 100'000.00 als Basisfinanzierung<br />

9.2 Fr. 500’000l00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />

10. Finanzierung der Altpapiersammlungen/Neuer Rahmenvertrag und Abschluss eines neuen Einzelvertrags<br />

mit dem Altpapierwerk Utzenstorf AG<br />

11. Beantwortung Fragebogen zu den Tätigkeitsfeldern der repla espace SOLOTHURN<br />

12. Gesuch der Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu für die Planung und Erstellung einer 10m Schiessanlage<br />

13. Gesuch der Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu um Erlass von Gebühren für die Miete des Pfarreizentrums<br />

14. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Verhandlungen<br />

Die Traktandenliste gemäss Einladung wird beschlossen.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


133<br />

1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 43 <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />

Akten<br />

Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 43 <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />

Andreas Altermatt beantragt folgende Änderung (Seite 121, zweitoberster Abschnitt): Während Franziska<br />

Grab den Sachverhalt noch abklären möchte, ist Andreas Altermatt überzeugt, dass keine Persönlichkeitsrechte<br />

verletzt werden und stimmt deshalb der Veröffentlichung zu.<br />

Beschluss<br />

Der Gemeinderat stimmt dieser Ergänzung des Protokolls der <strong>Sitzung</strong> Nr. 43 <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />

zu.<br />

2. Ergebnisse der Rechnungskontrollen <strong>vom</strong> 8. und 22. Oktober 2012<br />

Kontrolle <strong>vom</strong> 8. Oktober 2012<br />

Franziska Grab und Walter Lüdi wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an.<br />

Kontrolle <strong>vom</strong> 22. Oktober 2012<br />

Andreas Altermatt und Bruno Greder wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an.<br />

3. Energiestadt <strong>Selzach</strong>/Energiekonzept und Massnahmenprogramm Energie 2013-2015<br />

Akten<br />

Bericht „Energiekonzept & Massnahmenprogramm Energie 2013-2015“<br />

1. Ausgangslage<br />

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> hat am 29. Mai 2008 beschlossen, einen LA 21 Prozess<br />

zu starten. Unter diesem Blickwinkel wurden Leitsätze und Massnahmen für die Entwicklung der<br />

Gemeinde definiert. Im Bereich Energie wurde folgender Leitsatz formuliert: „Die Gemeinde <strong>Selzach</strong><br />

setzt sich für die Verminderung des Energieverbrauches und für die Nutzung erneuerbarer Energien<br />

ein.“ Die damals formulierten Massnahmen lauten: Erlangung des Labels Energiestadt, Machbarkeitsstudie<br />

zentrale Wärmeversorgung für öffentliche Gebäude, Machbarkeitsstudie zentrale Wärmeversorgung<br />

für Industriegebiet, Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Energieeffizienz und erneuerbare<br />

Energien. Information über die neuen kantonalen Förderprogramme, Bauvorschriften vereinfachen<br />

(Solarzellen sollen „unbürokratisch bewilligt werden können), Förderprogramm der Gemeinde schaffen<br />

(„Konzessionsfranken“).<br />

An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20. Mai 2010 hatte der Gemeinderat dann die folgenden grundsätzlichen Ziele für<br />

die Legislaturperiode 2009-2013 beschlossen:<br />

1. <strong>Selzach</strong> ist eine für Menschen jeden Alters attraktive Gemeinde<br />

2. <strong>Selzach</strong> ist eine energiebewusste Gemeinde<br />

3. Ausrichten der Bildungsinfrastruktur auf die zukünftigen Bedürfnisse<br />

4. Erarbeitung eines Konzepts zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen<br />

5. Überprüfung Verwaltungsorganisation<br />

Für die Weiterbearbeitung des Legislaturziels 2 „<strong>Selzach</strong> ist eine energiebewusste Gemeinde“ wurden<br />

die Bau- und Werkkommission sowie die Umweltkommission eingesetzt.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


134<br />

Im Oktober 2010 schliesslich entschied der Gemeinderat, mit dem Werkzeug des «Energiestadtprogramms<br />

Phase 1» eine umfassende Bestandesaufnahme durchzuführen und weitere mögliche Massnahmen<br />

auszuarbeiten.<br />

«Energiestadt» ist ein umfassender Ansatz zur optimalen Steuerung der gemeindeeigenen Energiepolitik.<br />

In sechs Wirkungsfeldern wird anhand von 78 Themen systematisch überprüft, welchen Anteil ihres<br />

energiepolitischen Handlungspotenziales die Gemeinden ausschöpfen:<br />

1. Entwicklungsplanung und Raumordnung<br />

Leitbild, Energieplanung, Baubewilligung, Baukontrolle<br />

2. Kommunale Gebäude und Anlagen<br />

Bestandesaufnahme, Sanierung, Energiebuchhaltung, Unterhalt<br />

3. Versorgung und Entsorgung<br />

Elektrizität, Fernwärme, Erneuerbare, Wasser, Abwasser, Abfall<br />

4. Mobilität<br />

Öffentlicher Verkehr, Parkplätze, Temporeduktion, Fussgänger, Velofahrer<br />

5. Interne Organisation<br />

Weiterbildung, Controlling, Beschaffungswesen<br />

6. Kommunikation und Kooperation<br />

Veranstaltungen, Standortmarketing, Förderprogramme<br />

Die Bestandesaufnahme hat ergeben, dass die Gemeinde <strong>Selzach</strong> ein grosses Potenzial hat, um die<br />

Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu verbessern. Aus diesem Grund wurde<br />

die Energiegruppe «UK+» (bestehend aus 5 Mitgliedern der UK und 3 Mitgliedern der Baweko) geschaffen,<br />

welche – basierend auf der Bestandesaufnahme – in Zusammenarbeit mit Patrick Bussmann (LA<br />

21), der Bauverwaltung, der AG Verkehr und der AG Schulanlagen das nun vorliegende <strong>Selzach</strong>er<br />

Energiekonzept und Massnahmenprogramm ausgearbeitet hat. Das Dokument beinhaltet grundsätzliche<br />

Aussagen zur <strong>Selzach</strong>er Energiepolitik, zur Organisation, zu den Umsetzungsschwerpunkten und ein<br />

Massnahmenprogramm mit Ziel-, Zeit- und Kostenvorgaben.<br />

Die Energiegruppe „UK+“ ist überzeugt, dass die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> mit der Umsetzung des<br />

vorliegenden Programms – gemeinsam mit diversen Partnern – einen Beitrag an eine sinnvolle Energiezukunft<br />

leistet.<br />

2. Grundsätze der Energiepolitik der Gemeinde <strong>Selzach</strong><br />

Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> ist seit Januar 2011 Mitglied des Trägervereins Energiestadt und betreibt ihre<br />

eigene Energiepolitik. Diese orientiert sich an folgenden Grundsätzen:<br />

1. Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> entwickelt ihre eigene Energiepolitik - im Rahmen der energiegesetzlichen<br />

Bestimmungen von Bund und Kanton. Die Umsetzung sinnvoller Massnahmen ist dabei wichtiger als<br />

der Erhalt des Labels «Energiestadt».<br />

2. Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> verhält sich vorbildlich bei der Umsetzung ihrer energiepolitischen Zielsetzungen.<br />

Dadurch wird die kommunale Energiepolitik glaubwürdig und dient dem Image der Gemeinde.<br />

3. Die Energiepolitik der Gemeinde <strong>Selzach</strong> stärkt den Standort <strong>Selzach</strong>. Wenn möglich werden lokale<br />

oder regionale Energieträger (z.B. Holz, Photovoltaik, Abwärme, Biogas) gefördert. Bei der Auftragsvergabe<br />

für energietechnische Arbeiten wird nach Möglichkeit das lokale Gewerbe berücksichtigt.<br />

4. Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> engagiert sich für die Umsetzung der energiepolitischen Massnahmen. Einerseits,<br />

indem sie Massnahmen in ihrem Einflussbereich zielorientiert umsetzt, andererseits, indem<br />

sie versucht, das Verbrauchsverhalten der Energiekonsumenten zu beeinflussen. Die Motivation der<br />

Bevölkerung steht dabei im Vordergrund (Öffentlichkeitsarbeit).<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


135<br />

5. Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> fördert Massnahmen zur Reduktion und zur Effizienzsteigerung beim Energieeinsatz<br />

sowie zur Verwendung erneuerbarer Energien. Massnahmen können sein: Abbau von gesetzlichen<br />

Hemmnissen, Sensibilisierung oder die Vermittlung von kantonalen und bundesweiten<br />

Förderbeiträgen.<br />

3. Schwerpunkte zu den sechs Wirkungsfeldern aus dem Energiestadtprogramm<br />

1. Entwicklungsplanung und Raumordnung<br />

Die Gemeinde erarbeitet qualifizierte und quantifizierte energie- und klimapolitische Zielsetzungen für<br />

die kommunale Politik, inkl. Aussagen zu Energieversorgung und –verbrauch, Abfall, Bauen und Mobilität.<br />

2. Kommunale Gebäude und Anlagen.<br />

Die Gemeinde legt Standards für Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude und Anlagen fest und<br />

betreibt diese möglichst energieeffizient und unter vermehrtem Einsatz erneuerbarer Energieträger.<br />

In begründeten Fällen kann <strong>vom</strong> vorgegebenen Standard abgewichen werden.<br />

3. Versorgung, Entsorgung<br />

Die Gemeinde erarbeitet eine Versorgungs- und Entsorgungsstrategie. Sie fördert die Energieeffizienz,<br />

den Einsatz erneuerbarer Energieträger, die Wiederverwertung von Abfällen und die lokale<br />

Energieproduktion.<br />

4. Mobilität<br />

Die Gemeinde erstellt ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept. Sie fördert die nicht motorisierte<br />

Mobilität, die Verkehrssicherheit und die Attraktivierung öffentlicher Räume und setzt sich für<br />

eine weitere Optimierung des öffentlichen Verkehrs ein.<br />

5. Interne Organisation<br />

Die Gemeinde verfügt über eine Energiegruppe. Diese stellt die notwendigen Personalressourcen<br />

und finanziellen Mittel zur Umsetzung des Energiekonzeptes bereit. Der Gemeinderat schafft<br />

Organisationsstrukturen, welche das effiziente Arbeiten sicherstellen. Spätestens zu Beginn einer<br />

neuen Legislaturperiode entscheidet der Gemeinderat über den Fortbestand der Arbeitsgruppe<br />

Energie für weitere vier Jahre. Die Arbeitsgruppe kann allerdings auch während einer<br />

Legislaturperiode aufgelöst werden, falls sie nicht mehr benötigt wird.<br />

6. Kommunikation, Kooperation<br />

Die Gemeinde kommuniziert und kooperiert im Energiebereich aktiv und vorausschauend mit der<br />

Bevölkerung, dem Gewerbe und anderen wichtigen Partnern.<br />

4. Organisation<br />

4.1. Wichtigste Akteure<br />

Energiegruppe (UK+)<br />

Umweltkommission, Bau- und Werkkommission<br />

Bauverwaltung<br />

AG Verkehr<br />

AG Schulanlagen<br />

AG Ortsplanungsrevision (AG OPR, noch zu schaffen)<br />

Gemeinderat<br />

Bürgergemeinde<br />

BeLoSe<br />

Vertreter Kanton Solothurn<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


136<br />

Energie:<br />

Mobilität/ÖV:<br />

Raumplanung:<br />

Bläsi Christoph, Energiefachstelle Kt. SO – Amt für Wirtschaft und Arbeit<br />

(AWA), Solothurn<br />

Dünbier Ludwig, Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT)<br />

Glünkin Rolf, Amt für Raumplanung (ARP)<br />

Energieberatung: Kaysel Philipp, Repla GB<br />

Energieversorger: AEK (Elektrizität)<br />

Regio Energie (Gas)<br />

4.2. Organisation der Abläufe<br />

Die Energiegruppe erstellt einen Katalog mit Ziel-, Zeit- und Kostenvorgaben sowie klar formulierten<br />

Massnahmen. Entscheide werden durch die Energiegruppe vorbereitet und verbindliche Beschlüsse<br />

durch den Gemeinderat gefällt. Die Verwaltung unter der Leitung des Gemeindepräsidenten wird mit der<br />

Umsetzung beauftragt. Die Energiegruppe begleitet die Umsetzung und kommuniziert die Resultate gegenüber<br />

dem Gemeinderat. Sie übernimmt zudem die Koordination mit anderen Arbeitsgruppen, die an<br />

Legislaturzielen arbeiten.<br />

5. Massnahmenprogramm<br />

Hinweis: Das Massnahmenprogramm wurde nicht analog Energiestadt-Massnahmenkatalog (EMK)<br />

nummeriert. In Klammern findet sich jeweils der Hinweis, mit welcher Massnahme aus dem Energiestadt-Massnahmenkatalog<br />

die <strong>Selzach</strong>er Massnahme identisch ist.<br />

Beispiel: 1.1. Energiekonzept (EMK 1.1.1./1.1.3.) Die <strong>Selzach</strong>er Massnahme 1.1 setzt sich aus den<br />

Massnahmen 1.1.1. und 1.1.3. aus dem Energiestadt-Massnahmenkatalog zusammen.<br />

5.1. Entwicklungsplanung, Raumordnung<br />

«Die Gemeinde erarbeitet qualifizierte und quantifizierte energie- und klimapolitische Zielsetzungen für<br />

die kommunale Politik, inkl. Aussagen zu Energieversorgung und – verbrauch, Abfall, Bauen und Mobilität.»<br />

5.1.1. Energiekonzept (EMK 1.1.1/1.1.3)<br />

Die Energiegruppe erarbeitet zu Handen des Gemeinderates ein Massnahmenprogramm 2013-2015,<br />

welches das Energiekonzept konkretisiert, die Zuständigkeiten regelt und die zu erwarteten Kosten und<br />

den Stundenaufwand zur Umsetzung aufzeigt.<br />

Umsetzung:<br />

Energiegruppe Vorschläge an GR<br />

Aufwand Die Massnahme wurde 2012 umgesetzt.<br />

5.1.2. Energieversorgungsplanung (EMK 1.2.1)<br />

Die Gemeinde erarbeitet in zwei Schritten eine Energieversorgungsplanung mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit<br />

zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Versorgung der Bevölkerung mit genügend<br />

Energie zu vernünftigen Preisen aus nachhaltiger Produktion langfristig gewährleistet werden soll.<br />

Die Gemeinde erarbeitet eine Analyse des Ist-Zustandes. Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde, Art<br />

der Energieträger. Die Potenziale der zukünftigen Energieproduktion werden aufgezeigt, Vorranggebiete<br />

oder –gebäude für Photovoltaik, Wärmeverbünde, Wärmekraftkopplung etc. werden ausgearbeitet.<br />

Die Gemeinde prüft in diesem Zusammenhang auch die Erstellung eines Solarkatasters, wartet aber<br />

vorläufig auf die kantonalen Aktivitäten in diesem Bereich.<br />

Beispiele: Repla GB, Region Thal, Masterplan Solothurn u.a.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


137<br />

Umsetzung:<br />

Energiegruppe, Bau- und Werkkommission<br />

2013 2014<br />

Aufwand ca. 80 h<br />

ca. 80 h<br />

Kosten ca. CHF 4‘000.00 ca. CHF 4‘000.00<br />

5.1.3. Mobilitäts- und Verkehrsplanung (EMK 1.2.2)<br />

Die Arbeitsgruppe Verkehr erarbeitet mit dem Ingenieurbüro WAM, Solothurn aktuell ein Verkehrskonzept.<br />

Die Erarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Energiestadtaktivitäten.<br />

Das Konzept macht konkrete Aussagen zu:<br />

<br />

<br />

<br />

Massnahmen zur Reduktion von motorisiertem Individualverkehr<br />

Förderung von Fuss- und Radwegen<br />

Förderung / Ausbau des ÖV<br />

Die Verkehrsplanung enthält eine Karte und wird von einem Aktivitätenprogramm mit Strategien und<br />

Zwischenzielen begleitet. Die Umsetzung wird evaluiert.<br />

Umsetzung:<br />

AG Verkehr, Bau- und Werkkommission<br />

2013 2014<br />

Aufwand Leistung wird durch AG Verkehr erbracht<br />

Kosten Kosten laufen über Budget AG Verkehr<br />

5.1.4. Grundeigentümerverbindliche Instrumente (EMK 1.3.1.)<br />

Im Zuge der Ortsplanungsrevision will die Gemeinde grundeigentümerverbindliche Instrumente einführen.<br />

Die Bauvorschriften für Grundeigentümer sollen zukünftig die Strategien der Gemeinde in Bezug auf<br />

Energiesparen, Energieeffizienz und Klimaschutz reflektieren.<br />

In einem ersten Schritt überprüft die Gemeinde die bestehenden Reglemente und erarbeitet Vorschläge<br />

für deren Ergänzung durch energierelevante Inhalte. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision sollen die<br />

Reglemente dann angepasst werden.<br />

Sie verlangen beispielsweise:<br />

Kompakte Bauformen, gute Dämmung, günstige Orientierung der Bauten<br />

Wo möglich Versickerung von Regenwasser, Reduktion der Bodenversiegelung<br />

Hohe Bebauungsdichten<br />

Zusätzliche energietechnische Auflagen<br />

Begrünung, Grünflächenvernetzung, Regeln für Erhöhung der natürlichen Durchlüftung<br />

Sonderregelungen für autofreie Zonen, lokale Fussgängerzonen<br />

Umsetzung:<br />

Bau- und Werkkommission, zukünftig AG Ortsplanungsrevision<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand - 40 h -<br />

Kosten - - -<br />

5.1.5. Innovative städtische und ländliche Entwicklung (EMK 1.3.2.)<br />

Die Gemeinde will zukünftig bei der Ausschreibung von Hoch- und Tiefbauprojekten vermehrt energierelevante<br />

Gesichtspunkte mitberücksichtigen und schafft dazu im Zuge der Ortsplanungsrevision die rechtlichen<br />

Grundlagen.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


138<br />

Beispiele:<br />

Niedrigenergie- oder Passivhausstandard<br />

Erneuerbare Energieversorgung (Sonnenkollektoren, Biomasse, PV usw.)<br />

Fernwärme-, Nahwärmeanschluss<br />

Beschränkung der Parkplatzanzahl<br />

Berücksichtigung der biologischen Vielfalt<br />

Umsetzung: Energiegruppe & Bauverwaltung, Gemeinderat, AG Schulanlagen<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand - 20 h ?<br />

Kosten - - ?<br />

5.2. Kommunale Gebäude und Anlagen<br />

«Die Gemeinde legt Standards für Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude und Anlagen<br />

fest und betreibt diese möglichst energieeffizient und unter vermehrtem Einsatz erneuerbarer Energieträger.<br />

In begründeten Fällen kann <strong>vom</strong> vorgegebenen Standard abgewichen werden.»<br />

5.2.1. Sanierung gemeindeeigener Gebäude (EMK 2.1.1 – 2.1.5)<br />

Die Gemeinde führt im Jahr 2013 eine energietechnische Bestandesaufnahme aller relevanten gemeindeeigenen<br />

Gebäude und Anlagen durch (GEAK). Die Gemeinde führt ein Controlling des Energie- und<br />

Wasserverbrauchs für alle gemeindeeigenen Bauten und Anlagen durch. Dafür wird die Nutzung des<br />

kostenlos verfügbaren Energiebuchhaltungsprogramms «EnerCoach» in Betracht gezogen. Basierend<br />

auf der energietechnischen Bestandesaufnahme der gemeindeeigenen Gebäude erarbeitet die Gemeinde<br />

im Jahr 2014 eine mittel- und langfristige Sanierungsplanung.<br />

Umsetzung: Energiegruppe, Bau- und Werkkommission, Bauverwaltung<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand ca. 40 h 10 h 10 h<br />

Kosten* CHF 12‘000.00 CHF 2‘000.00** -<br />

*werden nicht über das Budget „Energiestadt“ verrechnet.<br />

** müsste durch Offerte für Sanierungsplanung verifiziert werden.<br />

5.2.2. Öffentliche Beleuchtung (EMK 2.3.1.)<br />

Die Gemeinde sucht das Gespräch mit dem Energiezulieferer AEK, damit ihre Vorstellungen im Bereich<br />

der öffentlichen Beleuchtung besser einfliessen können. Bei Neuverhandlungen von Verträgen wird der<br />

Inhalt auf das Energiekonzept abgestimmt (Sparlampen, Beleuchtungsstärke etc.). Bei neuen Lampen<br />

soll zukünftig LED-Technologie eingesetzt werden.<br />

Umsetzung:<br />

Partner:<br />

Bauverwaltung, Bau- und Werkkommission<br />

AEK<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand - - 10 h<br />

Kosten* - - -<br />

* Werden nicht über das Budget Energiestadt verrechnet.<br />

5.3. Versorgung, Entsorgung<br />

«Die Gemeinde erarbeitet eine Versorgungs- und Entsorgungsstrategie. Sie fördert die Energieeffizienz,<br />

den Einsatz erneuerbarer Energieträger, die Wiederverwertung von Abfällen und die lokale<br />

Energieproduktion.»<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


139<br />

5.3.1. Unternehmensstrategie der Energieversorger (EMK 3.1.1.)<br />

Die Gemeinde sorgt im Rahmen von Verträgen, Kooperationen und Mitbestimmungsrechten bei den<br />

lokalen Energieversorgern dafür, dass die Versorger Strategien für höhere Energieeffizienz, die vermehrte<br />

Nutzung von erneuerbaren Energien und Klimaschutz definieren. Massnahmen in diesem Bereich<br />

sind allerdings durch Verträge mit der AEK und dem Gaslieferanten Regio Energie eingeschränkt.<br />

Vorschlag für Anpassung Energiezusammensetzung im Rahmen von Vertragserneuerungen vorgesehen.<br />

Die Massnahme kommt auf die Geschäftsliste des Gemeinderates.<br />

Umsetzung: Bauverwaltung, Gemeinderat, AEK, Regio Energie<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand 10 h 10 h -<br />

Kosten CHF 2‘000.00<br />

5.3.2. Finanzierung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien (EMK 3.1.2.)<br />

Die Gemeinde setzt die Erträge aus Konzessionen (ca. CHF 100‘000.–) zur Förderung der Energieeffizienz,<br />

des Einsatzes erneuerbarer Energien und für den Klimaschutz (z.B. für Photovoltaik, Fenster- und<br />

Fassadensanierungen) ein.<br />

Umsetzung:<br />

Gemeinderat<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand 10 h 10 h 10 h<br />

Kosten* - - -<br />

Wird nicht über das Energiestadt-Budget verrechnet.<br />

5.4. Mobilität<br />

«Die Gemeinde erstellt ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept. Sie fördert die nicht motorisierte Mobilität,<br />

die Verkehrssicherheit und die Attraktivierung öffentlicher Räume und setzt sich für eine weitere Optimierung<br />

des Öffentlichen Verkehrs ein.»<br />

5.4.1. Verkehrsreduktion und Attraktivierung öffentlicher Räume (EMK 4.2.3.)<br />

Die Gemeinde erarbeitet ein «Verkehrskonzept Sicherheit». Sie prüft den Sinn der Schaffung von Temporeduktions-<br />

und Begegnungszonen über das gesamte Gemeindegebiet in partizipativen Prozessen.<br />

Dies beinhaltet Förderung eines sicheren und attraktiven Modal Splits in Wohnquartieren und eine Aufwertung<br />

des öffentlichen Raums, des Strassenraumes und der Einkaufsbereiche, um sie für den Fussund<br />

Radverkehr attraktiver zu gestalten und die lokale Nahversorgung zu stärken:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Attraktive Gestaltung von Fuss-, Radwegen sowie Plätzen<br />

Fussgängerzonen<br />

Begrünung von Strassen (Alleen etc.), Aufstellung von Sitzmöglichkeiten, Bänken<br />

Temporeduktion durch natürliche Barrieren<br />

Auf die Nutzung abgestimmte öffentliche Beleuchtung<br />

Umsetzung:<br />

AG Verkehr und Bauverwaltung<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand Leistung wird durch AG Verkehr erbracht<br />

Kosten Kosten laufen über Budget AG Verkehr<br />

5.4.2. Abstellanlagen (EMK 4.3.3.)<br />

Die Gemeinde verfügt im Bereich des Bahnhofs nicht über genügend sichere, öffentlich zugängliche und<br />

attraktive Fahrrad-Abstellanlagen. Sie prüft einen Ausbau der bestehenden Anlage. Bei Bedarf plant und<br />

realisiert sie diesen Ausbau.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


140<br />

Umsetzung:<br />

AG Verkehr<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand Leistung wird durch AG Verkehr erbracht<br />

Kosten Kosten laufen über Budget AG Verkehr<br />

5.5. Interne Organisation<br />

« Die Gemeinde verfügt über eine Energiegruppe. Diese stellt die notwendigen Personalressourcen<br />

und finanziellen Mittel zur Umsetzung des Energiekonzeptes bereit. Der Gemeindepräsident schafft<br />

Organisationsstrukturen, welche das effiziente Arbeiten sicherstellen. Spätestens zu Beginn einer<br />

neuen Legislaturperiode entscheidet der Gemeinderat über den Fortbestand der Arbeitsgruppe<br />

Energie für weitere vier Jahre.»<br />

5.5.1. Personalressourcen, Organisation und Gremium (EMK 5.1.1 und 5.1.2)<br />

Die Energiegruppe (UK+, bestehend aus 5 Personen) ist das für Energiestadt zuständige strategische<br />

Gremium zur ressortübergreifenden Berücksichtigung von Energiefragen. Das Gremium soll mit hoher<br />

Effizienz und Effektivität arbeiten können. Dafür wird das Organigramm vervollständigt und Zuständigkeiten<br />

werden in einem einfachen Reglement festgelegt.<br />

Die Gemeinde spricht zudem ein jährliches Budget im Energie- und Mobilitätsbereich und stellt die notwendigen<br />

Personalressourcen in der lokalen Verwaltung sicher (z.B. für Energiemanagement, Sanierung<br />

kommunaler Objekte, Messung und Überwachung der Energieverbäuche und CO2-Bilanz, Umsetzung<br />

des Management-Systems für Energie- und Klimaschutz, in Abstimmung mit QM-Systemen und Standards),<br />

inkl. Ressourcen für Mobilitätsmanagement.<br />

Umsetzung:<br />

Energiegruppe und Bauverwaltung<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand 40 h 40 h 40 h<br />

Kosten - - -<br />

5.5.2. Erfolgskontrolle und jährliche Planung (EMK 5.2.2)<br />

Die Gemeinde führt gemeinsam mit dem Energiestadt-Berater ein jährliches Monitoring des Energiestadt-Prozesses<br />

durch. Dies beinhaltet eine Aufdatierung des energiepolitischen Aktivitätenprogramms<br />

auf der Basis nachvollziehbarer Unterlagen über die vergangenen Aktivitäten (Projektdokumentation,<br />

Unterlagen letztes Audit).<br />

Zudem erfolgt eine interne und externe Kommunikation und Dokumentation der Resultate<br />

basierend auf Indikatoren (vgl. Kapitel 6).<br />

Umsetzung:<br />

Energiegruppe<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand 20 h 20 h 20 h<br />

Kosten - - -<br />

5.5.3. Weiterbildung (EMK 5.2.3)<br />

Die Gemeinde fördert und fordert eine energierelevante, zielgruppenspezifische Weiterbildung für ihre<br />

Angestellten (Mitglieder Energiegruppe, Verwaltungsangestellte, Hauswarte, Werkhof).<br />

Die Gemeinde ermöglicht Aktivitäten für die Bewusstseinsbildung zu Energieeffizienz.<br />

Beispiele:<br />

Energiemanagement für Gebäude und Anlagen, Software, ökologische Gebäudebewirtschaftung<br />

Training für die Berechnung von Energie- und Klimaindikatoren sowie Kennzahlen<br />

Training-Sessions zu Umweltverantwortung für verschiedene Zielgruppen<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


141<br />

<br />

<br />

Sachorientierte Exkursionen und Seminare<br />

Betriebsoptimierung, z.B. in Zusammenarbeit mit Energo (www.energo.ch)<br />

Umsetzung:<br />

Energiegruppe<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand 40 h 40 h 40 h<br />

Kosten CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00<br />

5.5.4. Budget für energiepolitische Gemeindearbeit (EMK 5.3.1)<br />

Die Gemeinde stellt ein jährliches Budget für Unterstützung der folgenden energie- und klimarelevanten<br />

Aktivitäten bereit:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Gutachten, Studien, Expertisen<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Beratung und Auskünfte (z.B. EnergiestadtberaterIn)<br />

Externes Projektmanagement<br />

Kooperationen (z.B. Schulprojekte)<br />

Coaching<br />

Leistungsprämien<br />

(Budget in CHF/Jahr und Einwohner)<br />

Umsetzung: Energiegruppe (Vorschläge an GR)<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand 10 h 10 h 10 h<br />

Kosten - - -<br />

5.6. Kommunikation, Kooperation<br />

« Die Gemeinde kommuniziert und kooperiert im Energiebereich aktiv und vorausschauend mit der<br />

Bevölkerung, dem Gewerbe, den Nachbargemeinden und anderen wichtigen Partnern.»<br />

5.6.1. Kommunikation und Kooperation – Konzept und Umsetzung (EMK 6.1.1)<br />

Die Gemeinde erarbeitet ein einfaches Konzept für die Planung der verschiedenen Kommunikationsund<br />

Kooperationsaktivitäten (alle Medien abgedeckt, inkl. Frühzeitiger Updates, Verantwortlichkeiten,<br />

Zielgruppen, Regelmässigkeit etc.). Die Gemeinde definiert und fixiert ihre aktive Rolle im Kooperationsprozess.<br />

Für diese Arbeiten wird externe Unterstützung durch Fachpersonen in Betracht gezogen.<br />

Die Gemeinde informiert regelmässig über ihre Energiestadtaktivitäten und motiviert die Bevölkerung –<br />

beispielsweise an Informationsanlässen – zu Aktivitäten im Energiebereich.<br />

Umsetzung:<br />

GP, Energiegruppe<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand 60 h 60 h 60 h<br />

Kosten CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00<br />

5.6.2. Vorbildwirkung, Corporate Identity (EMKL 6.1.2)<br />

Innovative Energie- und Klimapolitik sind Teil der Identität der Gemeinde und manifestieren sich in<br />

<strong>Selzach</strong> mit:<br />

<br />

Sichtbarkeit auf der Website und anderen Informations- und Kommunikationskanälen der Gemeinde<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


142<br />

<br />

<br />

<br />

Authentische und verlässliche Gestaltung des Umfelds (keine Motorshows, kein Wegwerfgeschirr<br />

auf Gemeinde-Veranstaltungen etc.)<br />

Einbezug von Biodiversität und natürlichen Materialien ("natural design") in die Projekte<br />

Gemeinde als Vorbild für die Einwohner<br />

Umsetzung: GP, Energiegruppe<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand 5 h 5 h 5 h<br />

Kosten CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00<br />

5.6.3. Institutionen im sozialen Wohnungsbau (EMK 6.2.1)<br />

Die Gemeinde arbeitet im Zusammenhang mit dem Kauf der Liegenschaften an der Dorfstrasse mit Institutionen<br />

des sozialen Wohnungsbaus, Genossenschaften und (Alters- )Heimen zusammen, um hohe<br />

Standards bezüglich Energieeffizienz, Einsatz von erneuerbaren Energien und Klimaschutz zu erreichen,<br />

z.B. über Expertenunterstützung in der Planungs- und während der Bauphase, zielgruppenorientierte<br />

Information usw.<br />

Umsetzung:<br />

GP, Energiegruppe<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand 10 h 10 h 10 h<br />

Kosten - - -<br />

5.6.4. Finanzielle Förderung (EMK 6.5.3)<br />

Die Gemeinde fördert vorbildliche energetische Vorhaben von Privathaushalten und Gewerbe in der<br />

Gemeinde, v.a. im Zuge der Ortsplanungsrevision und in den darauf folgenden Jahren.<br />

Beispiele:<br />

Bekanntmachung Energieberaterliste Kt. Solothurn<br />

Bekanntmachung und Unterstützung vertiefende Beratungen (Beratungschecks)<br />

Erneuerbare Energieträger und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (vgl.<br />

3.2)<br />

Umweltfreundliche Mobilität und Transport<br />

Wassersparmassnahmen (wassersparende Armaturen, Grauwassernutzung)<br />

Umsetzung:<br />

GP, Energiegruppe<br />

2013 2014 2015<br />

Aufwand - 20 h 20 h<br />

Kosten - - -<br />

Thomas Studer erinnert an die Vorgeschichte (diverse Gemeinderatsbeschlüsse im Rahmen der LA 21)<br />

zu diesem Geschäft. Die erweiterte Umweltkommission ist aktiv geworden und hat die Erarbeitung des<br />

Energiekonzepts mit Massnahmenprogramm initiiert.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Patrick Bussmann orientiert den Gemeinderat über das Projekt und den Stand der Arbeiten mittels verschiedenen<br />

Folien. Die vermittelten Informationen entsprechen dem Bericht im Entwurf zum Protokoll<br />

der heutigen <strong>Sitzung</strong>, mit einzelnen Ergänzungen.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli macht in diesem Zusammenhang auf folgendes aufmerksam: Der Genossenschaft<br />

Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> wurde eröffnet, dass mit dem Anschluss an den geplanten Wärmeverbund<br />

der Minergiestandard nicht erreicht würde und deshalb auf Fördergelder verzichtet werden<br />

müsste. Es ist stossend, wenn der Einsatz von solchen Heizsystemen solche Konsequenzen hat.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


143<br />

Patrick Bussmann rät, das Problem mit der Energiefachstelle zu besprechen und auf möglichst vielen<br />

Ebenen Einfluss zu nehmen.<br />

Auf Anfrage von Peter Däster erklärt Patrick Bussmann, dass 50 % der aufgelisteten 78 Massnahmen<br />

erreicht werden müssen, um das Energielabel zu erhalten. <strong>Selzach</strong> erfüllt heute rund 35 %. Nach Meinung<br />

der Arbeitsgruppe soll jedoch nicht die Erlangung des Energielabels erstes Ziel sein, sondern die<br />

Umsetzung von Massnahmen, welche für <strong>Selzach</strong> am sinnvollsten sind.<br />

Etliche Ratsmitglieder plädieren dafür, im Beschlusspunkt 2 die zur Umsetzung notwendigen Mittel (gemäss<br />

Berechnungen der Arbeitsgruppe rund CHF 36'000.00) zu nennen.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

1. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis <strong>vom</strong> Energiekonzept und Massnahmenprogramm<br />

Energie 2013-2015<br />

2. Die zur Umsetzung notwendigen finanziellen Mittel von total CHF 36'000 für 3 Jahre werden in die<br />

Voranschläge 2013-2015 aufgenommen.<br />

4. Antrag Verein Kind und Familie <strong>Selzach</strong> auf Deckung der Defizite für den Mittagstisch und die<br />

Kita <strong>Selzach</strong> gemäss belegten Budgets 2013<br />

Akten<br />

Bericht und Antrag Verein Kind und Familie <strong>vom</strong> 10.09.2012<br />

Ausgangslage<br />

Gemäss Leistungsvereinbarungen zwischen der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und dem Verein Kind und<br />

Familie gewährt die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> für die Kita <strong>Selzach</strong> eine Defizitgarantie und übernimmt<br />

die ungedeckten Aufwendungen für den Mittagstisch. Der Verein legt der Gemeinde die Budgets<br />

vor.<br />

Die beiden Budgets des Mittagstisches und der Kita liegen diesem Antrag bei. Da der Verein Kind und<br />

Familie Träger der Angebote ist, obliegt die Genehmigung der Budgets der Generalversammlung des<br />

Vereins. Diese fand am 22. August 2012 statt. Erläuterungen zu den einzelnen Budgetposten sind den<br />

Budgets beigelegt.<br />

Der Verein bemüht sich, die Kosten tief zu halten und geht sehr haushälterisch mit den gesprochenen<br />

Geldern um. An dieser Stelle sei auch einmal erwähnt, dass die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> nur Dank<br />

der sehr guten und seriösen Arbeit der Leiterin und der Mitarbeiterinnen der Kita das Defizit nie in der<br />

gesprochenen Höhe beisteuern musste.<br />

Franziska Grab: Der Gemeinderat hatte im Herbst 2011 bei der Beratung des Budgets 2012 gewünscht,<br />

dass der Verein Kind und Familie in Zukunft diese Unterlagen vorlegt.<br />

Eintreten wird beschlossen<br />

Zum Bericht und Antrag bestehen keine Wortmeldungen.<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

1. Der Gemeinderat nimmt das Budget 2013 des Mittagstisches zur Kenntnis und gewährt den Defizitbeitrag<br />

in der Höhe von CHF 26'400.00. Der entsprechende Betrag wird ins Budget 2013 aufgenommen.<br />

2. Der Gemeinderat nimmt das Budget 2013 der Kita <strong>Selzach</strong> zur Kenntnis und gewährt den Defizitbeitrag<br />

in der Höhe von CHF 133'950.00. Der entsprechende Betrag wird ins Budget 2013 aufgenommen.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


144<br />

5. Finanzplan 2013-2017<br />

Akten<br />

Finanzplan 2013-2017<br />

Ausgangslage<br />

Der Finanzplan 2013-2017 basiert auf dem <strong>vom</strong> Gemeinderat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />

beschlossenen Investitionsprogramm 2013 – 2026 und auf folgenden Vorgaben:<br />

Allgemein<br />

Rechnung Budget Prognose<br />

Ausgangsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bemerkungen<br />

Teuerung Personalaufwand (%) - - 0.00% 0.70% 0.70% 0.70% 0.70% 3)<br />

Teuerung Sachaufwand (%) - - 1.00% 1.50% 1.50% 1.50% 1.50% 3) Teuerung 2012 negativ<br />

Steuern zu Vorjahr (%) - - 10.00% 1.00% 1.00% 1.00% 1.00% 3) 2013 Umstellung 100% Vorbezug<br />

Steuerfuss natürliche Personen (%) 115% 115% 115% 115% 115% 115% 115% 3)<br />

Abschreibungssatz (%) 7.88% 9.33% 8.00% 8.00% 8.00% 5.00% 5.00% 3) HRM 2, nicht mehr alles 8%<br />

Zinssatz (%) - 2.03% 2.00% 2.00% 2.00% 2.00% 2.00% 3) Finanzierung heute


Prognose Ergebnisse der laufenden Rechnung Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung:<br />

Rechnung<br />

2011<br />

145<br />

Budget<br />

2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

Total Aufwand 616 574 410 561 606 648 707<br />

Total Ertrag 613 580 584 580 580 580 580<br />

Aufwandüberschuss 3 0 0 0 26 68 127<br />

Ertragsüberschuss 0 6 174 19 0 0 0<br />

Prognose Ergebnisse der laufenden Rechnung Spezialfinanzierung Abfallentsorgung:<br />

Rechnung 2011 Budget 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />

Total Aufwand 246 258 259 262 266 269 273<br />

Total Ertrag 256 258 259 260 261 260 261<br />

Aufwandüberschuss 0 0 0 3 5 9 11<br />

Ertragsüberschuss 10 0 0 0 0 0 0<br />

Die Finanzkommission hat die Finanzpläne an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 16. Oktober 2012 beraten und empfiehlt<br />

dem Gemeinderat, diese zu genehmigen.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Heinz Schaad stellt dem Rat die Finanzpläne für die allgemeine Rechnung und die Spezialfinanzierungen<br />

vor. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die prognostizierte Entwicklung der Gemeindefinanzen<br />

absolut vertretbar ist.<br />

Beschluss<br />

Der Gemeinderat nimmt die Finanzpläne für die Jahre 2013-2017 für die allgemeine Rechnung sowie für<br />

die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung zur Kenntnis.<br />

6. Budget 2013 / 1. Lesung<br />

Akten<br />

Entwurf Budget 2013<br />

Grundsätzliches<br />

Der Voranschlag 2013 beruht auf folgenden Eckdaten:<br />

- Steuerfuss 115 % der einfachen Staatssteuer (2011=115%)<br />

- Kantonsbeitrag an die Lehrerbesoldungskosten 30 % (2012=24%)<br />

- Abschreibungssatz 8 % (wie Vorjahr)<br />

- LEBO 2.5 % (wie Vorjahr)<br />

Zusammenfassung Ergebnisse<br />

Aufwand Laufende Rechnung<br />

Ertrag Laufende Rechnung<br />

Ertragsüberschuss<br />

Spezialfinanzierungen<br />

Aufwand Wasserversorgung<br />

Ertrag Wasserversorgung<br />

Aufwandüberschuss<br />

Aufwand Abwasserentsorgung<br />

Ertrag Abwasserentsorgung<br />

16'913'140.00<br />

17'677'970.00<br />

764'830.00<br />

279'050.00<br />

219'000.00<br />

60'050.00<br />

532'975.00<br />

536'000.00<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


146<br />

Ertragsüberschuss<br />

Aufwand Abfallentsorgung<br />

Ertrag Abfallentsorgung<br />

Aufwandüberschuss<br />

Investitionsausgaben<br />

Investitionseinnahmen<br />

Nettoinvestitionen<br />

Abschreibungen Verwaltungsvermögen<br />

Abschreibungen Finanzvermögen<br />

Ertragsüberschuss Laufende Rechnung<br />

Finanzierungsfehlbetrag<br />

3'025.00<br />

262'530.00<br />

259'400.00<br />

3'130.00<br />

5'509'000.00<br />

330'000.00<br />

5'179'000.00<br />

766'600.00<br />

209'000.00<br />

764'830.00<br />

3'438'570.00<br />

Laufende Rechnung, Aufwand<br />

Budget Budget Rechnung Kommentar<br />

2013 2012 2011<br />

30 PERSONALAUFWAND 1'529'450.00 1'516'145.00 1'491'432.15<br />

31 SACHAUFWAND 2'008'735.00 1'823'695.00 1'822'842.46<br />

32 PASSIVZINSEN 39'400.00 82'900.00 123'474.75 Minderaufwand dank Amortisation von Darlehen<br />

33 ABSCHREIBUNGEN 3'625'600.00 896'700.00 642'422.00 Entsprechend den für 2012 geplanten Investitionen und<br />

Abschreibungen Finanzvermögen. Zu Buche schlägt auch<br />

die Auflösung der Vorfinanzierungen von Fr. 2.65 Mio.<br />

35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN 5'228'209.00 5'263'715.00 5'157'720.95 Keine wesentliche Veränderung<br />

GEMEINWESEN<br />

36 BEITRÄGE 4'108'131.00 3'940'676.00 3'507'308.90 Mehraufwand: Beitrag an gymnasialen Unterricht, Beitrag an<br />

EL<br />

38 EINLAGEN IN SPEZIAL-<br />

FINANZIERUNGEN<br />

847'855.00 199'285.00 3'985'435.62 Insbesondere Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung<br />

Laufende Rechnung, Ertrag<br />

Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Kommentar<br />

40 STEUERN 12'056’00.00 10'106'000.00 13'976'198.10 Gemäss Berechnungen<br />

41 KONZESSIONEN 110'000.00 106'000.00 117'436.00 Im Rahmen der Vorjahre<br />

42 VERMÖGENSERTRÄGE 112'600.00 103'500.00 203'864.66 Verzugszinse, Miet- und Pachtzinse<br />

43 ENTGELTE 1'314'800.00 1'376'200.00 1'295'604.24 Im Rahmen der Vorjahre<br />

45 RÜCKERSTATTUNGEN VON 25'600.00 26'600.00 25'631.20 Im Rahmen des Vorjahres<br />

GEMEINWESEN<br />

46 BEITRÄGE 1'052'000.00 823'520.00 955'770.00 Kanton subventioniert die Lehrerbesoldungskosten<br />

2013 zu 30 % (2012=24 %)<br />

48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-<br />

FINANZIERUNGEN<br />

2'715'880.00 1'182'296.00 156'132.63 Auflösung Vorfinanzierung 2.65 Mio.<br />

Spezialfinanzierungen<br />

701, Wasserversorgung<br />

Der Budgetentwurf basiert auf einem Wasserpreis von Fr. 0.95m3 und ergibt das folgende Resultat:<br />

Aufwand Wasserversorgung Fr. 279'050.00<br />

Ertrag Wasserversorgung Fr. 219'000.00<br />

Aufwandüberschuss Fr. 60'050.00<br />

711, Abwasserentsorgung<br />

Der Budgetentwurf basiert auf einem unveränderten Abwasserpreis von Fr. 2.25 und ergibt folgendes<br />

Resultat:<br />

Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 532'975.00<br />

Ertrag Abwasserentsorgung Fr. 536'000.00<br />

Ertragsüberschuss Fr. 3'025.00<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


147<br />

721, Abfallbeseitigung<br />

Der auf den geltenden Kehrichtgebühren basierende Budgetentwurf 2013 ergibt das folgende Resultat:<br />

Aufwand Abfallentsorgung Fr. 262'530.00<br />

Ertrag Abfallentsorgung Fr. 259'400.00<br />

Aufwandüberschuss Fr. 3'130.00<br />

Basierend auf dem vorliegenden Budgetentwurf 2013 ergeben sich die folgenden Kennzahlen:<br />

Kennzahl Budget 2013 Beurteilung<br />

Selbstfinanzierungsgrad (Selbstfinanzierungx100:Nettoinvestition)<br />

30 % ungenügend<br />

Selbstfinanzierungsanteil (Selbstfinanzierungx100:Finanzertrag)<br />

10.5 % mittel<br />

Zinsbelastungsanteil (Nettozinsenx100:Finanzertrag)<br />

-0.5 % gering<br />

Kapitaldienstanteil (Kapitaldienstx100:Finanzertrag) 4.3 % gering<br />

Investitionsrechnung<br />

Für 2013 sind die folgenden Investitionen geplant:<br />

Konto Text Allgemein Wasser Abwasser Total<br />

090.503.01 Verwaltung Heizung+energetische Massnahmen 15'000.00 15'000.00<br />

140.506.01 Personen- und Materialtransporter 150'000.00 150'000.00<br />

140.661.01 SGV-Beitrag Personen- und Materialtransporter -45'000.00 -45'000.00<br />

218.503.01 Schulanlagen Planungskredit 200'000.00 200'000.00<br />

218.503.03 Schulhaus III, Sanierung 2'650'000.00 2'650'000.00<br />

218.503.04 Fallschutzplatten Spielgeräte Schulhaus 25'000.00 25'000.00<br />

218.503.05 Turnhallenneubau, Planung und Ausführung 850'000.00 850'000.00<br />

610.501.01 Kantonsstrasse Altreu/Haagkreuzung 14'000.00 14'000.00<br />

620.501.01 Belagserneuerungen gem. Zustandskontrolle 65'000.00 65'000.00<br />

620.501.10 Bettlacherstrasse Trottoir, Planungskredit 50'000.00 50'000.00<br />

620.501.11 Bangertenweg Trottoir, Planungskredit 40'000.00 40'000.00<br />

622.506.02 Salzsilo 90'000.00 90'000.00<br />

701.501.02 Reservoir obere Zone, Planungskredit 50'000.00 50'000.00<br />

701.501.04 Gänsbrühlweg Wasserleitung, Planungskredit 100'000.00 100'000.00<br />

701.501.05 Erschliessung Haag, Planungskredit 50'000.00 50'000.00<br />

701.610.01 Anschlussgebühren -110'000.00 -110'000.00<br />

711.501.01 Sanierung Abwasserleitungen gem. GEP 30'000.00 30'000.00<br />

711.501.05 Ausbau Abwasser Süd, Planungskredit 50'000.00 50'000.00<br />

711.501.06 Leitung, Kläranlage-Aare 350'000.00 350'000.00<br />

711.501.11 Mässmatt, Ersatz, Vergrösserung inkl. Planung 460'000.00 460'000.00<br />

711.610.01 Anschlussgebühren -165'000.00 -165'000.00<br />

750.501.05 Ausbau Bäche 270'000.00 270'000.00<br />

750.661.03 Kantonsbeitrag an Ausbau Bäche -10'000.00 -10'000.00<br />

4'364'000.00 90'000.00 725'000.00 5'179'000.00<br />

Die Finanzkommission hat das Budget 2013 an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 16. Oktober 2012 beraten und empfiehlt<br />

dem Gemeinderat, dieses zu beschliessen.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Christoph Brotschi stellt dem Rat mittels einigen Folien eine Übersicht über das Budget 2013 vor.<br />

E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc


148<br />

Heinz Schaad stellt die einzelnen Budgetkredite vor. Im Rahmen der Verhandlungen werden zu folgenden<br />

Krediten Änderungen beschlossen:<br />

Budget laufende Rechnung<br />

011.365.01, Gemeindebeitrag an politische Parteien<br />

Auf Antrag von Antrag Max Heimgartner beschliesst der Gemeinderat mit 10 gegen 0 Stimmen (somit 1<br />

Enthaltung), diesen Budgetkredit für 2013 auf Fr. 12'000.00 zu verdoppeln. Begründung: 2013 finden<br />

Gesamterneuerungswahlen statt, was für die Parteien mit erheblichem finanziellen Mehraufwand verbunden<br />

ist.<br />

012.317.01, Spesenentschädigungen<br />

Auf Antrag von Silvia Spycher beschliesst der Gemeinderat mit 10 gegen 0 Stimmen (somit 1 Enthaltung)<br />

einen Kredit von Fr. 3'100.00 in das Budget aufzunehmen. Geplant ist, dass Ratmitglieder eine<br />

Jahrespauschale von CHF 250.00, Ersatzmitglieder eine solche von CHF 50.00 erhalten.<br />

020.311.01, Mobilien- und Geräteanschaffungen<br />

Auf Antrag von Max Heimgartner beschliesst der Rat, diesen Kredit auf Fr. 12'000.00 erhöhen, damit<br />

auch ein neuer Beamer für das Gemeinderatszimmer angeschafft werden kann.<br />

290, übriges Bildungswesen<br />

Auf Antrag von Silvia Spycher beschliesst der Gemeinderat, unter Konto 290.318.01, Schüler-<br />

Lotsendienst, einen Kredit von Fr. 5'000.00 in das Budget 2013 aufzunehmen.<br />

300.365.16, Jugendbeiträge an Vereine und Institutionen<br />

Peter Brudermann möchte wissen, weshalb dieser Kredit im Vergleich zu 2012 um Fr. 5'000.00 auf<br />

Fr. 10'000.00 reduziert werden soll.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Wir werden für die 2. Lesung Kulturkommissionspräsident Andreas Hänggi<br />

zur Berichterstattung einladen.<br />

711.332.02, Abschreibungen Verwaltungsvermögen zusätzlich<br />

Heinz Schaad: In Absprache mit Fiko-Präsident Christoph Scholl schlage ich vor, diesen Kredit auf 0 zu<br />

setzen und stattdessen unter Konto 711.380.02, Einlage Werterhalt Abwasseranlagen einen Kredit von<br />

Fr. 60'000.00 in das Budget 2013 aufzunehmen. Diese Massnahme wirkt sich positiv auf die Berechnung<br />

des Finanzausgleichs aus.<br />

Der Gemeinderat stimmt diesem Vorgehen zu.<br />

721.318.06, Grünentsorgung<br />

Auf Wunsch von Franziska Grab wird Eduard Flury ersucht, für die 2. Lesung seinen Aufwand für den<br />

Betrieb der Grünentsorgung im Sinne des bestehenden Vertrags zu dokumentieren.<br />

780.318.06, Energiestadt<br />

Silvia Spycher stellt fest, dass der Kredit unter diesem Konto auf Fr. 10'000.00 reduziert werden kann<br />

(nachdem Fr. 12'000.00 bereits in der Funktion 090, Verwaltungsliegenschaften enthalten sind).<br />

800.365.01, Beitrag an Viehversicherung<br />

Auf Wunsch von etlichen Ratsmitgliedern wird der Kassier der Viehversicherung um eine Jahresrechnung<br />

gebeten.<br />

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149<br />

Budget Investitionsrechnung<br />

620 Gemeindestrassen<br />

Nach Diskussionen hinsichtlich Planung und Umsetzung von möglichen Massnahmen im Zusammenhang<br />

mit dem Konfliktplan Verkehr und auf Vorschlag von Bauverwalter Leimer beschliesst der Rat<br />

folgende Änderungen im Budget:<br />

Die unter den Konti 620.501.10 (Trottoir Bettlacherstrasse) und 620.501.11 (Trottoir Bangertenweg) vorgesehenen<br />

Planungskredite von insgesamt Fr. 90'000.00 werden gestrichen und stattdessen wird unter<br />

Konto 620.501.12, Verkehrsmassnahmen, ein Kredit von Fr. 90'000.00 in das Budget 2012 aufgenommen.<br />

7. Umbau und Renovation Schulhaus III: Informationen der Arbeitsgruppe<br />

Bauverwalter Thomas Leimer informiert über folgenden Arbeitsvergebungen:<br />

Äussere Gipserarbeiten:<br />

Innere Gipserarbeiten:<br />

Innentüren:<br />

Innere Malerarbeiten:<br />

Akkustik:<br />

Spez. Abdichtungen:<br />

Verkleidungen Ausbau Lüftung:<br />

G. Mörkl, Fr. 123'538.30<br />

ARGE D. Vögeli und W. Lanz AG, Fr. 294'707.80<br />

RWD Schlatter AG, Fr. 69'391.75<br />

Jäggi AG, Fr. 77'210.65<br />

Weber Bauphysik, Fr. 6'628.15<br />

D. Vögeli, Fr. 16'162.30<br />

Christ AG, Fr. 35'000.00 (Kostendach)<br />

Bis heute wurden Arbeiten im Wert von Fr. 3'957'443.60 vergeben. Die Kostenprognose sieht nach wie<br />

vor Endkosten von Fr. 5.5 Mio. vor.<br />

8. Änderung Bauzonenplan und Erschliessungsplan Längmattweg<br />

Akten<br />

Raumplanungsbericht <strong>vom</strong> 2. Oktober 2012<br />

Vergleich rechtsgültiger Bauzonenplan / neuer Bauzonenplan<br />

Vergleich rechtsgültiger Erschliessungsplan / neuer Erschliessungsplan<br />

Vorprüfungsbericht Amt für Raumplanung <strong>vom</strong> 23. Juli 2012<br />

Ausgangslage<br />

Das Grundstück GB <strong>Selzach</strong> Nr. 3608 am Längmattweg liegt in der Landwirtschaftszone. Auf dem<br />

Grundstück steht ein Ökonomiegebäude mit angebautem Wohnteil (Gebäude Nr. 2), welches bis anhin<br />

als Bauernhof betrieben wurde, und ein reines Ökonomiegebäude (Gebäude Nr. 2b), welches derzeit<br />

<strong>vom</strong> benachbarten Gewerbebetrieb genutzt wird.<br />

Aufgrund fehlender Nachfolger für die Übernahme des Landwirtschaftsbetriebs wurde sämtliches Landwirtschaftsland<br />

infolge eines Erbganges verkauft. Somit fehlt die Basis, das Grundstück weiterhin landwirtschaftlich<br />

zu nutzen, und dieses soll der Bauzone zugewiesen werden. Die Gebäude liegen in der<br />

Ortsbildschutzzone und sollten erhalten bleiben, was eine Umnutzung notwendig macht.<br />

Das Grundstück GB 3608 soll in die Dorfzone Altreu umgezont werden. Der Erschliessungsplan wird mit<br />

den neuen Baulinien ergänzt.<br />

Da die Basis für den weiteren landwirtschaftlichen Betrieb fehlt, soll das Gebäude Nr. 2 umgebaut und<br />

umgenutzt werden, weshalb eine Einzonung unumgänglich ist. Das Grundstück GB 3608 grenzt auf drei<br />

Seiten an die heute bestehende und rechtsgültige Dorfzone Altreu und bildet mit der gegenüberliegenden<br />

Parzelle eine Insel innerhalb der Bauzone. Die Dorfzone Altreu ist eine gemischte Zone, in welcher<br />

neben Wohnbauten auch nichtstörende Kleingewerbe, die der Bauweise und dem Charakter der Zone<br />

entsprechen, zugelassen sind.<br />

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150<br />

Das Grundstück befindet sich mitten im Siedlungsgebiet und bietet sich daher gemäss einem der zentralen<br />

Leitsätze der schweizerischen Raumplanung für eine Verdichtung der Siedlung nach innen und somit<br />

für eine Einzonung an.<br />

Die Grundeigentümer haben die für die Zonenänderung notwendigen Unterlagen der Bau- und Werkkommission<br />

zur Beurteilung übergeben. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 23. April 2012 kamen deren Mitglieder zum<br />

Schluss, dass dem Umzonungsgesuch entsprochen werden kann und leiteten die Unterlagen dem Amt<br />

für Raumplanung zur Vorprüfung weiter.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 23. Juli 2012 nimmt das Amt für Raumplanung Stellung und befürwortet die geplante<br />

Einzonung von GB Nr. 3608.<br />

Eintreten wird beschlossen<br />

Zum Beschlussentwurf bestehen keine Wortmeldungen<br />

Einstimmiger Beschluss<br />

Der Änderung des Bauzonenplans und des Erschliessungsplans Längmattweg, GB Nr. 3608 gemäss<br />

Gesuch der Grundeigentümer wird zugestimmt und das Auflageverfahren gemäss §§ 15 ff. Planungsund<br />

Baugesetz Kanton Solothurn wird durchgeführt.<br />

9. Gesuch der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ betr. Darlehen<br />

9.1 Fr. 100'000.00 als Basisfinanzierung<br />

Ausgangslage<br />

An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Genossenschaft Wohnen<br />

im Alter <strong>Selzach</strong> ein langfristiges Darlehen von Fr. 100'000.00 zu gewähren. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 3. Oktober<br />

2012 formulierte nun der Vorstand seine diesbezüglichen Wünsche an die Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong>:<br />

Kreditsumme<br />

Laufzeit<br />

Darlehenszins<br />

Amortisation<br />

CHF 100'000.00<br />

20 Jahre fix ab Inanspruchnahme<br />

entspricht dem Zinssatz gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG)<br />

für Darlehen aus dem Fonds de roulement (dieser Zinssatz liegt jeweils<br />

1.5 % unter dem hypothekarischen Referenzzinssatz von derzeit 2.25 %.<br />

zwingend CHF 15'000.00 jährlich ab dem 11. Laufjahr, mit der Möglichkeit,<br />

jederzeit zu amortisieren<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist liquide genug, um der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> zu<br />

diesen Bedingungen ein Darlehen zu gewähren.<br />

Beschlussentwurf<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> ein Darlehen<br />

über CHF 100'000.00 und schliesst mit ihr folgenden Darlehensvertrag ab:<br />

1. Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> für den Bau<br />

von Wohnungen auf der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein Darlehen von CHF 100'000.00.<br />

2. Das Darlehen wird nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages der Genossenschaft Wohnen im<br />

Alter <strong>Selzach</strong> entsprechend deren Finanzbedarf ausbezahlt.<br />

3. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt fix 20 Jahre ab Inanspruchnahme.<br />

4. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt für die ersten 10 Laufjahre 1 %. Der Zinssatz für die restliche<br />

Laufzeit entspricht dem jeweils gültigen Zinssatz für Darlehen aus dem Fonds de roulement, im Ma-<br />

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151<br />

ximum jedoch 1.5 %. Der Zins wird für die gemäss Punkt 2 ausbezahlten Beträge ab deren Auszahlung<br />

geschuldet. Der Zins wird jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig.<br />

5. Die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> kann jederzeit Amortisationszahlungen leisten. Die zu<br />

Beginn des 11. Laufjahrs noch bestehende Schuld ist von der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />

<strong>Selzach</strong> bis Ende der Laufzeit in gleichmässigen jährlichen Raten zu amortisieren.<br />

9.2 Fr. 500'000.00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />

Ausgangslage<br />

An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Genossenschaft Wohnen<br />

im Alter ein langfristiges Darlehen von Fr. 100'000.00 zu gewähren. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 3. Oktober 2012<br />

erkannte nun der Vorstand, dass zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung hinsichtlich Finanzierung des<br />

Bauvorhabens von der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ein zusätzliches Darlehen von CHF 500'000.00<br />

erwünscht ist. Der Vorstand formulierte seine diesbezüglichen Wünsche an die Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong>:<br />

Kreditsumme<br />

Laufzeit<br />

Darlehenszins<br />

Amortisation<br />

CHF 500'000.00<br />

40 Jahre fix ab Inanspruchnahme<br />

entspricht dem Zinssatz gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG)<br />

für Darlehen aus dem Fonds de roulement (dieser Zinssatz liegt jeweils<br />

1.5 % unter dem hypothekarischen Referenzzinssatz von derzeit 2.25 %.<br />

zwingend CHF 25'000.00 jährlich ab dem 21. Laufjahr, mit der Möglichkeit,<br />

jederzeit zu amortisieren<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist liquide genug, um der Genossenschaft Wohnen im Altreu <strong>Selzach</strong><br />

zu diesen Bedingungen ein Darlehen zu gewähren.<br />

Beschlussentwurf<br />

Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> zur Entlastung<br />

der Tragbarkeitsrechnung ein Darlehen über CHF 500'000.00 und schliesst mit ihr folgenden Darlehensvertrag<br />

ab:<br />

1. Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> für den Bau<br />

von Wohnungen auf der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein Darlehen von CHF 500'000.00.<br />

2. Das Darlehen wird nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages der Genossenschaft Wohnen im<br />

Alter <strong>Selzach</strong> entsprechend deren Finanzbedarf ausbezahlt.<br />

3. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt fix 40 Jahre ab Inanspruchnahme.<br />

4. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt für die ersten 10 Laufjahre 1 %. Der Zinssatz für die restliche<br />

Laufzeit entspricht dem jeweils gültigen Zinssatz für Darlehen aus dem Fonds de roulement, im Maximum<br />

jedoch 1.5 %. Der Zins wird für die gemäss Punkt 2 ausbezahlten Beträge ab deren Auszahlung<br />

geschuldet. Der Zins wird jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig.<br />

5. Die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> kann jederzeit Amortisationszahlungen leisten. Die zu<br />

Beginn des 21. Laufjahrs noch bestehende Schuld ist von der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />

<strong>Selzach</strong> bis Ende der Laufzeit in gleichmässigen jährlichen Raten zu amortisieren.<br />

Franziska von Burg macht auf die Abtretungspflicht der Genossenschafter und die damit verbundene<br />

Beschlussunfähigkeit des Gemeinderates aufmerksam.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli stellt fest, dass dies beim Versand der Einladung zur heutigen <strong>Sitzung</strong><br />

nicht berücksichtigt wurde, ansonsten hätten die betroffenen Ratsmitglieder ihre Ersatzleute schicken<br />

können.<br />

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152<br />

Max Heimgartner: Wenn der Gemeinderat über diese Darlehensgesuche nicht kurzfristig entscheiden<br />

kann, wird die Umsetzung des Projekts massiv verzögert.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli wird nach Rücksprache mit Genossenschaftspräsident Christoph Scholl<br />

den Gemeinderat zur Verhandlung dieses Geschäfts zu einer ausserordentlichen <strong>Sitzung</strong> einladen.<br />

Auf Wunsch von Andreas Altermatt wird der vorliegende Antrag im Sinne einer Vorbereitung der ausserordentlichen<br />

<strong>Sitzung</strong> heute verhandelt.<br />

Andreas Altermatt äussert Bedenken zu den Punkten 3 der vorgesehenen Darlehensverträge. Die<br />

Formulierung „ fix 20 (resp. 40) Jahre ab Inanspruchnahme“ kann die Gemeinde in grosse Schwierigkeiten<br />

bringen. Theoretisch kann so für die Gemeinde eine Pflicht zur Darlehensgewährung für die nächsten<br />

100 Jahre bestehen. Deshalb muss diese Bestimmung präzisiert werden. In Frage kommt, ein absolutes<br />

Ende der Lautzeit der Darlehen zu bestimmen.<br />

Max Heimgartner: Die Formulierung im Beschlussentwurf entspricht den Empfehlungen der Banken.<br />

Auf Anregung von Gemeindepräsident Stüdeli wird schliesslich beschlossen, dass Andreas Altermatt<br />

in dieser Angelegenheit mit Christoph Scholl Kontakt aufnimmt und für die Verhandlung der Darlehensanträge<br />

anlässlich der angekündigten ausserordentlichen <strong>Sitzung</strong> einen bereinigten Beschlussentwurf<br />

verfasst.<br />

10. Finanzierung der Altpapiersammlungen/Neuer Rahmenvertrag und Abschluss eines neuen<br />

Einzelvertrags mit dem Altpapierwerk Utzenstorf AG<br />

Akten<br />

Schreiben Altpapierwerk Utzenstorf AG <strong>vom</strong> September 2012<br />

Schreiben Schweizerischer Städteverband, Organisation Kommunale Infrastruktur und Schweizerischer<br />

Gemeindeverband <strong>vom</strong> 11.07.2012<br />

Rahmenvertrag 2012 über die Finanzierung der Gemeindesammlung von Altpapier aus privaten<br />

Haushaltungen<br />

Einzelvertrag für die Lieferung und Abnahme von Altpapier zwischen der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong> und dem Altpapierwerk Utzenstorf AG<br />

Vergleich neuer/alter Vertrag<br />

Ausgangslage<br />

Der seit dem 1. Januar 2007 gültige Rahmenvertrag wurde am 1. Juli 2010 durch eine neue Fassung<br />

ersetzt. Im neuen Rahmenvertrag wird der garantierte Mindestpreis für die ganze Vertragsdauer angeboten<br />

und beläuft sich neu auf CHF 45.--/t bis 1'000 t/Jahr.<br />

Aufgrund von Überkapazitäten im europäischen Raum sanken die Marktpreise beim Altpapier seit<br />

Herbst 2011 um ca. 20 %. Trotz sinkender Marktpreise belässt das Altpapierwerk Utzenstorf seine aktuelle<br />

Entschädigung von CHF 55.--/t bis 1'000 t/Jahr bis Ende dieses Jahres.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> September 2012 unterbreitet das Altpapierwerk Utzenstorf der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong> einen neuen Vertrag für die Periode <strong>vom</strong> 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017.<br />

Das Altpapierwerk Utzenstorf garantiert weiterhin eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle stoffliche<br />

Verwertung des Rohstoffs Altpapier. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Altpapierwerk Utzenstorf sind<br />

positiv und es spricht nichts gegen den Abschluss des neuen Vertrags.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Zum Beschlussentwurf bestehen keine Wortmeldungen.<br />

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Beschluss<br />

Der Gemeinderat genehmigt den ab 1.1.2013 zwischen der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und dem Altpapierwerk<br />

Utzenstorf AG gültigen Einzelvertrag für die Lieferung und Abnahme von Altpapier.<br />

11. Beantwortung Fragebogen zu den Tätigkeitsfeldern der repla espace SOLOTHURN<br />

Akten<br />

Schreiben repla espace SOLOTHURN <strong>vom</strong> 14.09.2012<br />

Fragebogen<br />

Ausgangslage<br />

Das Präsidium und die Geschäftsführung der Repla Espace Solothurn haben jüngst gewechselt. Der<br />

Vorstand findet, dies sei ein guter Zeitpunkt, um die bisherige Arbeit der repla kritisch zu würdigen. In<br />

diesem Sinne möchte die Repla von den Mitgliedergemeinden wissen, wie diese mit der bisherigen Arbeit<br />

zufrieden waren und mit welchen Aufgaben sich die Repla in Zukunft befassen soll.<br />

Die Rückmeldungen der Gemeinden dienen der strategischen Ausrichtung der Repla. Aus diesem<br />

Grund soll die Beantwortung der Fragen möglichst breit abgestützt sein. Der Vorstand der Repla empfiehlt<br />

deshalb, die Beantwortung des Fragebogens an einer Gemeinderatssitzung zu traktandieren. Der<br />

entsprechende Protokollauszug sei dem Fragebogen beizulegen.<br />

Silvia Spycher, Thomas Studer und Franziska Grab wünschen für die Beantwortung der Fragen Beratung<br />

durch die Repla-Delegierten der Gemeinde und Vorstandsmitglied Thomas Leimer. Es mache wenig<br />

Sinn, wenn der Rat heute das Geschäft verhandelt.<br />

Auf Vorschlag von Bauverwalter Thomas Leimer stimmt der Gemeinderat folgendem Vorgehen zu:<br />

Das Geschäft wird für eine nächste <strong>Sitzung</strong> traktandiert. Im Rahmen dieser <strong>Sitzung</strong> wird über die bisherige<br />

Tätigkeit der Repla so informiert, dass die Ratsmitglieder die Bedeutung dieser Tätigkeiten aus Sicht<br />

der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beurteilen können. Anhand dieser Informationen soll dann der Gemeinderat<br />

den Fragebogen beantworten.<br />

12. Gesuch der Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu für die Planung und Erstellung einer 10m Schiessanlage<br />

Akten<br />

Gesuch <strong>vom</strong> 06.10.2012<br />

Ausgangslage<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 6. Oktober 2012 orientieren die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu über ihre Aktivitäten<br />

und heben dabei insbesondere den Bereich „10m Schiessen“ hervor. Diese Disziplin biete für viele<br />

Schützinnen und Schützen einen idealen Einstieg in den Schiesssport. Es handle sich auch um eine<br />

olympische Disziplin mit einer grossen Zukunft.<br />

Vor vier Jahren wurde in den Kellerräumen der 300m Schiessanlage eine provisorische 10m Schiessanlage<br />

mit heute 8 Scheiben errichtet. Durch die gezielte und intensive Arbeit mit den Junioren und dem<br />

Nachwuchs haben sich grosse Erfolge eingestellt. Nicht zuletzt durch das Umsetzen der im 10m Bereich<br />

angeeigneten Schiesstechnik, haben sich auch auf den Distanzen 50m und 300m die Resultate der<br />

<strong>Selzach</strong>er Schützen verbessert.<br />

Mit den insgesamt 20 aktiv Schiessenden und 16 Junioren ist die Kapazitätsgrenze der provisorischen<br />

10m Anlage mehr als erreicht. Noch viel dramatischer hingegen sind die Infrastrukturverhältnisse. Die<br />

Prüfung, eine konforme 10m Anlage am jetzigen 300m Standort auf der Rüttenen zu erstellen, ergab<br />

geschätzte notwendige Investitionen von CHF 300'000.00. Ob solche Investitionen in diesen Standort<br />

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sinnvoll wären, ist für die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu sehr fragwürdig. Auf jeden Fall wollen aber die<br />

Schützen den Schiesssport im Bereich 10m weiterhin ermöglichen und sogar ausbauen. Dies ist aber<br />

nur möglich, wenn auch die dazu notwendigen Anlagen verfügbar sind.<br />

In diesem Sinne ersuchen die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu den Gemeinderat, in der geplanten neuen<br />

Vereinssporthalle auch eine ständig zur Verfügung stehende 10m Schiessanlage (Platzbedarf ca. 18x15<br />

m) inkl. Materiallager und Aufenthaltsraum mit einzubeziehen. Der Verein ist auch offen für Gespräche<br />

betreffend allfälliger Alternativen.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli schlägt vor, dieses Gesuch an die <strong>vom</strong> Gemeinderat eingesetzte Projektgruppe<br />

„Neubau Turnhalle“ zu überweisen. Diese soll das Anliegen prüfen und dem Gemeinderat Bericht<br />

erstatten.<br />

Peter Brudermann: In solchen Fällen sollen Gesuch stellende Vereine ein klares Konzept vorlegen und<br />

auch Aussagen zur Zukunft machen. Im vorliegenden Fall ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht nur<br />

um das 10m, sondern auch das 50m und 300m Schiessen geht. Die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu betreiben<br />

derzeit noch 3 Anlagen. Wie sollen diese in Zukunft genutzt werden?<br />

Bauverwalter Leimer: Es ist wichtig, dass der Gemeinderat zum Gesuch der Schützen alle notwendigen<br />

Informationen hat. Er kann dann mit diesem Wissen entscheiden, ob die Projektgruppe das Anliegen<br />

hinsichtlich Planung der neuen Turnhalle berücksichtigen soll. Nach meiner Schätzung geht es um<br />

einen Betrag von Fr. 300'000.00 bis 500'000.00.<br />

Beschluss<br />

Die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu werden im Sinne der heutigen Verhandlung eingeladen, dem Gemeinderat<br />

zum Gesuch <strong>vom</strong> 6. Oktober 2012 zusätzliche Informationen und ein Gesamtkonzept vorzulegen.<br />

Insbesondere interessiert den Gemeinderat auch, wie die drei heute vorhandenen Schiessanlagen<br />

längerfristig genutzt werden sollen.<br />

13. Gesuch der Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu um Erlass von Gebühren für die Miete des Pfarreizentrums<br />

Akten<br />

Gesuch Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu <strong>vom</strong> 29. September 2012<br />

Ausgangslage<br />

Die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu haben am 13. Oktober 2012 im Pfarreizentrum <strong>Selzach</strong> dem Kantonalen<br />

Veteranenverband für die Durchführung der Jahresversammlung Gastrecht gewährt. Gemäss Vertrag<br />

über die Benützung fallen hierfür Kosten von Fr. 500.00 an. Weil die finanziellen Mittel der Sportschützen<br />

<strong>Selzach</strong>-Altreu insgesamt sehr beschränkt sind, ersuchen sie mit Schreiben <strong>vom</strong> 29. September<br />

2012 den Gemeinderat der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> um Erlass der Mietgebühr von Fr. 500.00.<br />

Laut Artikel 17, Absatz 5 des Vertrags über den Betrieb des Pfarreizentrums übernimmt die Einwohnergemeinde<br />

67 % und die Kirchgemeinde 33 % der nicht gedeckten Betriebskosten. So gesehen, kann<br />

also die Einwohnergemeinde im vorliegenden Fall 67 % der Mietgebühr von 500 Franken, d.h. 335<br />

Franken übernehmen, resp. den Sportschützen diesen Teil erlassen.<br />

Eintreten wird beschlossen.<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: In der Regel bezahlt in solchen Fällen der zuständige Verband die Mietgebühren.<br />

Persönlich bin ich der Meinung, dass wir keine Gebühren erlassen sollten. Im Benützungsreglement<br />

ist das auch nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass alle betroffenen Vereine und Institutionen Anspruch<br />

auf Gleichbehandlung erheben und entsprechende Erlassgesuche einreichen könnten. Wir dürfen<br />

keinen Präzedenzfall schaffen und müssen das Gesuch ablehnen.<br />

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Peter Brudermann: Es ist wichtig, alle Vereine gleich zu behandeln. Allein schon aus diesem Grund<br />

müssen wir das Erlassgesuch abweisen.<br />

Beschluss<br />

155<br />

Der Gemeinderat lehnt das von den Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu eingereichte Gesuch um Erlass von<br />

Mietgebühren in der Höhe von Fr. 500.00 ab.<br />

14. Mitteilungen und Verschiedenes<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Vertreter der Pfadi Johanniter haben<br />

sich bei mir persönlich für den <strong>vom</strong> Gemeinderat gesprochenen Jubiläumsbeitrag<br />

von 100 Franken bedankt und der Gemeinde ein Photoalbum<br />

übergeben. Dieses kann auf der Verwaltung eingesehen werden.<br />

Andreas Altermatt: Am 9. November 2012 wird das Seminar zur<br />

Behördenreform stattfinden und ich bitte um vorherige Zusendung der<br />

Unterlagen.<br />

Dank der Pfadi Johanniter für<br />

die Spende der Einwohnergemeinde<br />

<strong>Selzach</strong><br />

Seminar Behördenreform <strong>vom</strong><br />

9.11.2012<br />

Gemeindepräsident Stüdeli: Im Rahmen des Seminars wird der<br />

Gemeinderat keine Beschlüsse fassen. Ulrich Bucher wird dem Gemeinderat<br />

das Ergebnis der bisherigen Arbeit und die Anträge der<br />

Arbeitsgruppe präsentieren. Die notwendigen Beschlüsse werden<br />

dann im Rahmen einer ordentlichen Gemeinderatssitzung gefasst.<br />

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Inhalt der folgenden schriftlichen<br />

Mitteilungen:<br />

1. Arbeitsprogramm für Feuerwehren 2013/Schreiben Solothurnische<br />

Gebäudeversicherung <strong>vom</strong> 19. September 2012<br />

2. Änderungen im Libero-Tarifverbund zum Fahrplanwechsel am 9.<br />

Dezember 2012/Schreiben libero Tarifverbund <strong>vom</strong> 23. Oktober<br />

2012<br />

3. Dank der Genossenschaft „Alte Schmitte“ für den Beitrag der EG<br />

<strong>Selzach</strong><br />

Arbeitsprogramm für Feuerwehren<br />

2013<br />

Änderungen im Libero-<br />

Tarifverbund zum Fahrplanwechsel<br />

Dank der Genossenschaft „Alte<br />

Schmitte“ für den Beitrag der<br />

EG <strong>Selzach</strong><br />

EINWOHNERGEMEINDE SELZACH<br />

Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />

Christoph Brotschi, Gemeindeschreiber<br />

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