Sitzung vom 25.10.2012 - Selzach
Sitzung vom 25.10.2012 - Selzach
Sitzung vom 25.10.2012 - Selzach
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
132<br />
Schänzlistrasse 2, 2545 <strong>Selzach</strong><br />
Tel. 032 641 24 34, Fax 032 641 29 10<br />
info@selzach.ch www.selzach.ch<br />
Protokoll der 44. <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates der Amtsperiode 2009-2013 <strong>vom</strong> Donnerstag, 25.<br />
Oktober 2012, 19.30 bis 23.15 Uhr im GR Zimmer<br />
Vorsitz:<br />
Anwesend:<br />
Entschuldigt:<br />
Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />
Altermatt Andreas, Brudermann Peter, Däster Peter, Grab Franziska, Heimgartner<br />
Max, Leibundgut Chantal, Spycher Silvia, Studer Thomas, von Burg Franziska, Lüdi<br />
Walter<br />
Scholl Christoph, Zuber Andreas<br />
Referenten: Patrick Bussmann, LA 21 (Traktandum 3)<br />
Thomas Leimer, Bauverwalter (Traktanden 5 bis 8)<br />
Heinz Schaad, Finanzverwalter (Traktanden 5 und 6)<br />
Thomas Studer, Präsident Umweltkommission (Traktandum 3)<br />
Traktanden:<br />
1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 43 <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />
2. Ergebnisse der Rechnungskontrollen <strong>vom</strong> 8. und 22. Oktober 2012<br />
3. Energiestadt <strong>Selzach</strong>/Energiekonzept und Massnahmenprogramm Energie 2013-2015<br />
4. Antrag Verein Kind und Familie <strong>Selzach</strong> auf Deckung der Defizite für den Mittagstisch und die Kita<br />
<strong>Selzach</strong> gemäss belegten Budgets 2013<br />
5. Finanzplan 2013-2017<br />
6. Budget 2013 / 1. Lesung<br />
7. Umbau und Renovation Schulhaus III: Informationen der Arbeitsgruppe<br />
8. Änderung Bauzonenplan und Erschliessungsplan Längmattweg<br />
9. Gesuche der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ betr. Darlehen<br />
9.1 Fr. 100'000.00 als Basisfinanzierung<br />
9.2 Fr. 500’000l00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />
10. Finanzierung der Altpapiersammlungen/Neuer Rahmenvertrag und Abschluss eines neuen Einzelvertrags<br />
mit dem Altpapierwerk Utzenstorf AG<br />
11. Beantwortung Fragebogen zu den Tätigkeitsfeldern der repla espace SOLOTHURN<br />
12. Gesuch der Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu für die Planung und Erstellung einer 10m Schiessanlage<br />
13. Gesuch der Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu um Erlass von Gebühren für die Miete des Pfarreizentrums<br />
14. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Verhandlungen<br />
Die Traktandenliste gemäss Einladung wird beschlossen.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
133<br />
1. Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 43 <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />
Akten<br />
Protokoll der <strong>Sitzung</strong> Nr. 43 <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />
Andreas Altermatt beantragt folgende Änderung (Seite 121, zweitoberster Abschnitt): Während Franziska<br />
Grab den Sachverhalt noch abklären möchte, ist Andreas Altermatt überzeugt, dass keine Persönlichkeitsrechte<br />
verletzt werden und stimmt deshalb der Veröffentlichung zu.<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat stimmt dieser Ergänzung des Protokolls der <strong>Sitzung</strong> Nr. 43 <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />
zu.<br />
2. Ergebnisse der Rechnungskontrollen <strong>vom</strong> 8. und 22. Oktober 2012<br />
Kontrolle <strong>vom</strong> 8. Oktober 2012<br />
Franziska Grab und Walter Lüdi wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an.<br />
Kontrolle <strong>vom</strong> 22. Oktober 2012<br />
Andreas Altermatt und Bruno Greder wiesen alle Rechnungen zur Zahlung an.<br />
3. Energiestadt <strong>Selzach</strong>/Energiekonzept und Massnahmenprogramm Energie 2013-2015<br />
Akten<br />
Bericht „Energiekonzept & Massnahmenprogramm Energie 2013-2015“<br />
1. Ausgangslage<br />
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> hat am 29. Mai 2008 beschlossen, einen LA 21 Prozess<br />
zu starten. Unter diesem Blickwinkel wurden Leitsätze und Massnahmen für die Entwicklung der<br />
Gemeinde definiert. Im Bereich Energie wurde folgender Leitsatz formuliert: „Die Gemeinde <strong>Selzach</strong><br />
setzt sich für die Verminderung des Energieverbrauches und für die Nutzung erneuerbarer Energien<br />
ein.“ Die damals formulierten Massnahmen lauten: Erlangung des Labels Energiestadt, Machbarkeitsstudie<br />
zentrale Wärmeversorgung für öffentliche Gebäude, Machbarkeitsstudie zentrale Wärmeversorgung<br />
für Industriegebiet, Sensibilisierung der Bevölkerung für das Thema Energieeffizienz und erneuerbare<br />
Energien. Information über die neuen kantonalen Förderprogramme, Bauvorschriften vereinfachen<br />
(Solarzellen sollen „unbürokratisch bewilligt werden können), Förderprogramm der Gemeinde schaffen<br />
(„Konzessionsfranken“).<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20. Mai 2010 hatte der Gemeinderat dann die folgenden grundsätzlichen Ziele für<br />
die Legislaturperiode 2009-2013 beschlossen:<br />
1. <strong>Selzach</strong> ist eine für Menschen jeden Alters attraktive Gemeinde<br />
2. <strong>Selzach</strong> ist eine energiebewusste Gemeinde<br />
3. Ausrichten der Bildungsinfrastruktur auf die zukünftigen Bedürfnisse<br />
4. Erarbeitung eines Konzepts zur Unterstützung von Vereinen und Institutionen<br />
5. Überprüfung Verwaltungsorganisation<br />
Für die Weiterbearbeitung des Legislaturziels 2 „<strong>Selzach</strong> ist eine energiebewusste Gemeinde“ wurden<br />
die Bau- und Werkkommission sowie die Umweltkommission eingesetzt.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
134<br />
Im Oktober 2010 schliesslich entschied der Gemeinderat, mit dem Werkzeug des «Energiestadtprogramms<br />
Phase 1» eine umfassende Bestandesaufnahme durchzuführen und weitere mögliche Massnahmen<br />
auszuarbeiten.<br />
«Energiestadt» ist ein umfassender Ansatz zur optimalen Steuerung der gemeindeeigenen Energiepolitik.<br />
In sechs Wirkungsfeldern wird anhand von 78 Themen systematisch überprüft, welchen Anteil ihres<br />
energiepolitischen Handlungspotenziales die Gemeinden ausschöpfen:<br />
1. Entwicklungsplanung und Raumordnung<br />
Leitbild, Energieplanung, Baubewilligung, Baukontrolle<br />
2. Kommunale Gebäude und Anlagen<br />
Bestandesaufnahme, Sanierung, Energiebuchhaltung, Unterhalt<br />
3. Versorgung und Entsorgung<br />
Elektrizität, Fernwärme, Erneuerbare, Wasser, Abwasser, Abfall<br />
4. Mobilität<br />
Öffentlicher Verkehr, Parkplätze, Temporeduktion, Fussgänger, Velofahrer<br />
5. Interne Organisation<br />
Weiterbildung, Controlling, Beschaffungswesen<br />
6. Kommunikation und Kooperation<br />
Veranstaltungen, Standortmarketing, Förderprogramme<br />
Die Bestandesaufnahme hat ergeben, dass die Gemeinde <strong>Selzach</strong> ein grosses Potenzial hat, um die<br />
Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energieträger zu verbessern. Aus diesem Grund wurde<br />
die Energiegruppe «UK+» (bestehend aus 5 Mitgliedern der UK und 3 Mitgliedern der Baweko) geschaffen,<br />
welche – basierend auf der Bestandesaufnahme – in Zusammenarbeit mit Patrick Bussmann (LA<br />
21), der Bauverwaltung, der AG Verkehr und der AG Schulanlagen das nun vorliegende <strong>Selzach</strong>er<br />
Energiekonzept und Massnahmenprogramm ausgearbeitet hat. Das Dokument beinhaltet grundsätzliche<br />
Aussagen zur <strong>Selzach</strong>er Energiepolitik, zur Organisation, zu den Umsetzungsschwerpunkten und ein<br />
Massnahmenprogramm mit Ziel-, Zeit- und Kostenvorgaben.<br />
Die Energiegruppe „UK+“ ist überzeugt, dass die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> mit der Umsetzung des<br />
vorliegenden Programms – gemeinsam mit diversen Partnern – einen Beitrag an eine sinnvolle Energiezukunft<br />
leistet.<br />
2. Grundsätze der Energiepolitik der Gemeinde <strong>Selzach</strong><br />
Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> ist seit Januar 2011 Mitglied des Trägervereins Energiestadt und betreibt ihre<br />
eigene Energiepolitik. Diese orientiert sich an folgenden Grundsätzen:<br />
1. Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> entwickelt ihre eigene Energiepolitik - im Rahmen der energiegesetzlichen<br />
Bestimmungen von Bund und Kanton. Die Umsetzung sinnvoller Massnahmen ist dabei wichtiger als<br />
der Erhalt des Labels «Energiestadt».<br />
2. Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> verhält sich vorbildlich bei der Umsetzung ihrer energiepolitischen Zielsetzungen.<br />
Dadurch wird die kommunale Energiepolitik glaubwürdig und dient dem Image der Gemeinde.<br />
3. Die Energiepolitik der Gemeinde <strong>Selzach</strong> stärkt den Standort <strong>Selzach</strong>. Wenn möglich werden lokale<br />
oder regionale Energieträger (z.B. Holz, Photovoltaik, Abwärme, Biogas) gefördert. Bei der Auftragsvergabe<br />
für energietechnische Arbeiten wird nach Möglichkeit das lokale Gewerbe berücksichtigt.<br />
4. Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> engagiert sich für die Umsetzung der energiepolitischen Massnahmen. Einerseits,<br />
indem sie Massnahmen in ihrem Einflussbereich zielorientiert umsetzt, andererseits, indem<br />
sie versucht, das Verbrauchsverhalten der Energiekonsumenten zu beeinflussen. Die Motivation der<br />
Bevölkerung steht dabei im Vordergrund (Öffentlichkeitsarbeit).<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
135<br />
5. Die Gemeinde <strong>Selzach</strong> fördert Massnahmen zur Reduktion und zur Effizienzsteigerung beim Energieeinsatz<br />
sowie zur Verwendung erneuerbarer Energien. Massnahmen können sein: Abbau von gesetzlichen<br />
Hemmnissen, Sensibilisierung oder die Vermittlung von kantonalen und bundesweiten<br />
Förderbeiträgen.<br />
3. Schwerpunkte zu den sechs Wirkungsfeldern aus dem Energiestadtprogramm<br />
1. Entwicklungsplanung und Raumordnung<br />
Die Gemeinde erarbeitet qualifizierte und quantifizierte energie- und klimapolitische Zielsetzungen für<br />
die kommunale Politik, inkl. Aussagen zu Energieversorgung und –verbrauch, Abfall, Bauen und Mobilität.<br />
2. Kommunale Gebäude und Anlagen.<br />
Die Gemeinde legt Standards für Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude und Anlagen fest und<br />
betreibt diese möglichst energieeffizient und unter vermehrtem Einsatz erneuerbarer Energieträger.<br />
In begründeten Fällen kann <strong>vom</strong> vorgegebenen Standard abgewichen werden.<br />
3. Versorgung, Entsorgung<br />
Die Gemeinde erarbeitet eine Versorgungs- und Entsorgungsstrategie. Sie fördert die Energieeffizienz,<br />
den Einsatz erneuerbarer Energieträger, die Wiederverwertung von Abfällen und die lokale<br />
Energieproduktion.<br />
4. Mobilität<br />
Die Gemeinde erstellt ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept. Sie fördert die nicht motorisierte<br />
Mobilität, die Verkehrssicherheit und die Attraktivierung öffentlicher Räume und setzt sich für<br />
eine weitere Optimierung des öffentlichen Verkehrs ein.<br />
5. Interne Organisation<br />
Die Gemeinde verfügt über eine Energiegruppe. Diese stellt die notwendigen Personalressourcen<br />
und finanziellen Mittel zur Umsetzung des Energiekonzeptes bereit. Der Gemeinderat schafft<br />
Organisationsstrukturen, welche das effiziente Arbeiten sicherstellen. Spätestens zu Beginn einer<br />
neuen Legislaturperiode entscheidet der Gemeinderat über den Fortbestand der Arbeitsgruppe<br />
Energie für weitere vier Jahre. Die Arbeitsgruppe kann allerdings auch während einer<br />
Legislaturperiode aufgelöst werden, falls sie nicht mehr benötigt wird.<br />
6. Kommunikation, Kooperation<br />
Die Gemeinde kommuniziert und kooperiert im Energiebereich aktiv und vorausschauend mit der<br />
Bevölkerung, dem Gewerbe und anderen wichtigen Partnern.<br />
4. Organisation<br />
4.1. Wichtigste Akteure<br />
Energiegruppe (UK+)<br />
Umweltkommission, Bau- und Werkkommission<br />
Bauverwaltung<br />
AG Verkehr<br />
AG Schulanlagen<br />
AG Ortsplanungsrevision (AG OPR, noch zu schaffen)<br />
Gemeinderat<br />
Bürgergemeinde<br />
BeLoSe<br />
Vertreter Kanton Solothurn<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
136<br />
Energie:<br />
Mobilität/ÖV:<br />
Raumplanung:<br />
Bläsi Christoph, Energiefachstelle Kt. SO – Amt für Wirtschaft und Arbeit<br />
(AWA), Solothurn<br />
Dünbier Ludwig, Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT)<br />
Glünkin Rolf, Amt für Raumplanung (ARP)<br />
Energieberatung: Kaysel Philipp, Repla GB<br />
Energieversorger: AEK (Elektrizität)<br />
Regio Energie (Gas)<br />
4.2. Organisation der Abläufe<br />
Die Energiegruppe erstellt einen Katalog mit Ziel-, Zeit- und Kostenvorgaben sowie klar formulierten<br />
Massnahmen. Entscheide werden durch die Energiegruppe vorbereitet und verbindliche Beschlüsse<br />
durch den Gemeinderat gefällt. Die Verwaltung unter der Leitung des Gemeindepräsidenten wird mit der<br />
Umsetzung beauftragt. Die Energiegruppe begleitet die Umsetzung und kommuniziert die Resultate gegenüber<br />
dem Gemeinderat. Sie übernimmt zudem die Koordination mit anderen Arbeitsgruppen, die an<br />
Legislaturzielen arbeiten.<br />
5. Massnahmenprogramm<br />
Hinweis: Das Massnahmenprogramm wurde nicht analog Energiestadt-Massnahmenkatalog (EMK)<br />
nummeriert. In Klammern findet sich jeweils der Hinweis, mit welcher Massnahme aus dem Energiestadt-Massnahmenkatalog<br />
die <strong>Selzach</strong>er Massnahme identisch ist.<br />
Beispiel: 1.1. Energiekonzept (EMK 1.1.1./1.1.3.) Die <strong>Selzach</strong>er Massnahme 1.1 setzt sich aus den<br />
Massnahmen 1.1.1. und 1.1.3. aus dem Energiestadt-Massnahmenkatalog zusammen.<br />
5.1. Entwicklungsplanung, Raumordnung<br />
«Die Gemeinde erarbeitet qualifizierte und quantifizierte energie- und klimapolitische Zielsetzungen für<br />
die kommunale Politik, inkl. Aussagen zu Energieversorgung und – verbrauch, Abfall, Bauen und Mobilität.»<br />
5.1.1. Energiekonzept (EMK 1.1.1/1.1.3)<br />
Die Energiegruppe erarbeitet zu Handen des Gemeinderates ein Massnahmenprogramm 2013-2015,<br />
welches das Energiekonzept konkretisiert, die Zuständigkeiten regelt und die zu erwarteten Kosten und<br />
den Stundenaufwand zur Umsetzung aufzeigt.<br />
Umsetzung:<br />
Energiegruppe Vorschläge an GR<br />
Aufwand Die Massnahme wurde 2012 umgesetzt.<br />
5.1.2. Energieversorgungsplanung (EMK 1.2.1)<br />
Die Gemeinde erarbeitet in zwei Schritten eine Energieversorgungsplanung mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit<br />
zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Versorgung der Bevölkerung mit genügend<br />
Energie zu vernünftigen Preisen aus nachhaltiger Produktion langfristig gewährleistet werden soll.<br />
Die Gemeinde erarbeitet eine Analyse des Ist-Zustandes. Gesamtenergieverbrauch der Gemeinde, Art<br />
der Energieträger. Die Potenziale der zukünftigen Energieproduktion werden aufgezeigt, Vorranggebiete<br />
oder –gebäude für Photovoltaik, Wärmeverbünde, Wärmekraftkopplung etc. werden ausgearbeitet.<br />
Die Gemeinde prüft in diesem Zusammenhang auch die Erstellung eines Solarkatasters, wartet aber<br />
vorläufig auf die kantonalen Aktivitäten in diesem Bereich.<br />
Beispiele: Repla GB, Region Thal, Masterplan Solothurn u.a.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
137<br />
Umsetzung:<br />
Energiegruppe, Bau- und Werkkommission<br />
2013 2014<br />
Aufwand ca. 80 h<br />
ca. 80 h<br />
Kosten ca. CHF 4‘000.00 ca. CHF 4‘000.00<br />
5.1.3. Mobilitäts- und Verkehrsplanung (EMK 1.2.2)<br />
Die Arbeitsgruppe Verkehr erarbeitet mit dem Ingenieurbüro WAM, Solothurn aktuell ein Verkehrskonzept.<br />
Die Erarbeitung erfolgt in enger Abstimmung mit den Energiestadtaktivitäten.<br />
Das Konzept macht konkrete Aussagen zu:<br />
<br />
<br />
<br />
Massnahmen zur Reduktion von motorisiertem Individualverkehr<br />
Förderung von Fuss- und Radwegen<br />
Förderung / Ausbau des ÖV<br />
Die Verkehrsplanung enthält eine Karte und wird von einem Aktivitätenprogramm mit Strategien und<br />
Zwischenzielen begleitet. Die Umsetzung wird evaluiert.<br />
Umsetzung:<br />
AG Verkehr, Bau- und Werkkommission<br />
2013 2014<br />
Aufwand Leistung wird durch AG Verkehr erbracht<br />
Kosten Kosten laufen über Budget AG Verkehr<br />
5.1.4. Grundeigentümerverbindliche Instrumente (EMK 1.3.1.)<br />
Im Zuge der Ortsplanungsrevision will die Gemeinde grundeigentümerverbindliche Instrumente einführen.<br />
Die Bauvorschriften für Grundeigentümer sollen zukünftig die Strategien der Gemeinde in Bezug auf<br />
Energiesparen, Energieeffizienz und Klimaschutz reflektieren.<br />
In einem ersten Schritt überprüft die Gemeinde die bestehenden Reglemente und erarbeitet Vorschläge<br />
für deren Ergänzung durch energierelevante Inhalte. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision sollen die<br />
Reglemente dann angepasst werden.<br />
Sie verlangen beispielsweise:<br />
Kompakte Bauformen, gute Dämmung, günstige Orientierung der Bauten<br />
Wo möglich Versickerung von Regenwasser, Reduktion der Bodenversiegelung<br />
Hohe Bebauungsdichten<br />
Zusätzliche energietechnische Auflagen<br />
Begrünung, Grünflächenvernetzung, Regeln für Erhöhung der natürlichen Durchlüftung<br />
Sonderregelungen für autofreie Zonen, lokale Fussgängerzonen<br />
Umsetzung:<br />
Bau- und Werkkommission, zukünftig AG Ortsplanungsrevision<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand - 40 h -<br />
Kosten - - -<br />
5.1.5. Innovative städtische und ländliche Entwicklung (EMK 1.3.2.)<br />
Die Gemeinde will zukünftig bei der Ausschreibung von Hoch- und Tiefbauprojekten vermehrt energierelevante<br />
Gesichtspunkte mitberücksichtigen und schafft dazu im Zuge der Ortsplanungsrevision die rechtlichen<br />
Grundlagen.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
138<br />
Beispiele:<br />
Niedrigenergie- oder Passivhausstandard<br />
Erneuerbare Energieversorgung (Sonnenkollektoren, Biomasse, PV usw.)<br />
Fernwärme-, Nahwärmeanschluss<br />
Beschränkung der Parkplatzanzahl<br />
Berücksichtigung der biologischen Vielfalt<br />
Umsetzung: Energiegruppe & Bauverwaltung, Gemeinderat, AG Schulanlagen<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand - 20 h ?<br />
Kosten - - ?<br />
5.2. Kommunale Gebäude und Anlagen<br />
«Die Gemeinde legt Standards für Neubau und Sanierung öffentlicher Gebäude und Anlagen<br />
fest und betreibt diese möglichst energieeffizient und unter vermehrtem Einsatz erneuerbarer Energieträger.<br />
In begründeten Fällen kann <strong>vom</strong> vorgegebenen Standard abgewichen werden.»<br />
5.2.1. Sanierung gemeindeeigener Gebäude (EMK 2.1.1 – 2.1.5)<br />
Die Gemeinde führt im Jahr 2013 eine energietechnische Bestandesaufnahme aller relevanten gemeindeeigenen<br />
Gebäude und Anlagen durch (GEAK). Die Gemeinde führt ein Controlling des Energie- und<br />
Wasserverbrauchs für alle gemeindeeigenen Bauten und Anlagen durch. Dafür wird die Nutzung des<br />
kostenlos verfügbaren Energiebuchhaltungsprogramms «EnerCoach» in Betracht gezogen. Basierend<br />
auf der energietechnischen Bestandesaufnahme der gemeindeeigenen Gebäude erarbeitet die Gemeinde<br />
im Jahr 2014 eine mittel- und langfristige Sanierungsplanung.<br />
Umsetzung: Energiegruppe, Bau- und Werkkommission, Bauverwaltung<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand ca. 40 h 10 h 10 h<br />
Kosten* CHF 12‘000.00 CHF 2‘000.00** -<br />
*werden nicht über das Budget „Energiestadt“ verrechnet.<br />
** müsste durch Offerte für Sanierungsplanung verifiziert werden.<br />
5.2.2. Öffentliche Beleuchtung (EMK 2.3.1.)<br />
Die Gemeinde sucht das Gespräch mit dem Energiezulieferer AEK, damit ihre Vorstellungen im Bereich<br />
der öffentlichen Beleuchtung besser einfliessen können. Bei Neuverhandlungen von Verträgen wird der<br />
Inhalt auf das Energiekonzept abgestimmt (Sparlampen, Beleuchtungsstärke etc.). Bei neuen Lampen<br />
soll zukünftig LED-Technologie eingesetzt werden.<br />
Umsetzung:<br />
Partner:<br />
Bauverwaltung, Bau- und Werkkommission<br />
AEK<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand - - 10 h<br />
Kosten* - - -<br />
* Werden nicht über das Budget Energiestadt verrechnet.<br />
5.3. Versorgung, Entsorgung<br />
«Die Gemeinde erarbeitet eine Versorgungs- und Entsorgungsstrategie. Sie fördert die Energieeffizienz,<br />
den Einsatz erneuerbarer Energieträger, die Wiederverwertung von Abfällen und die lokale<br />
Energieproduktion.»<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
139<br />
5.3.1. Unternehmensstrategie der Energieversorger (EMK 3.1.1.)<br />
Die Gemeinde sorgt im Rahmen von Verträgen, Kooperationen und Mitbestimmungsrechten bei den<br />
lokalen Energieversorgern dafür, dass die Versorger Strategien für höhere Energieeffizienz, die vermehrte<br />
Nutzung von erneuerbaren Energien und Klimaschutz definieren. Massnahmen in diesem Bereich<br />
sind allerdings durch Verträge mit der AEK und dem Gaslieferanten Regio Energie eingeschränkt.<br />
Vorschlag für Anpassung Energiezusammensetzung im Rahmen von Vertragserneuerungen vorgesehen.<br />
Die Massnahme kommt auf die Geschäftsliste des Gemeinderates.<br />
Umsetzung: Bauverwaltung, Gemeinderat, AEK, Regio Energie<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand 10 h 10 h -<br />
Kosten CHF 2‘000.00<br />
5.3.2. Finanzierung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien (EMK 3.1.2.)<br />
Die Gemeinde setzt die Erträge aus Konzessionen (ca. CHF 100‘000.–) zur Förderung der Energieeffizienz,<br />
des Einsatzes erneuerbarer Energien und für den Klimaschutz (z.B. für Photovoltaik, Fenster- und<br />
Fassadensanierungen) ein.<br />
Umsetzung:<br />
Gemeinderat<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand 10 h 10 h 10 h<br />
Kosten* - - -<br />
Wird nicht über das Energiestadt-Budget verrechnet.<br />
5.4. Mobilität<br />
«Die Gemeinde erstellt ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept. Sie fördert die nicht motorisierte Mobilität,<br />
die Verkehrssicherheit und die Attraktivierung öffentlicher Räume und setzt sich für eine weitere Optimierung<br />
des Öffentlichen Verkehrs ein.»<br />
5.4.1. Verkehrsreduktion und Attraktivierung öffentlicher Räume (EMK 4.2.3.)<br />
Die Gemeinde erarbeitet ein «Verkehrskonzept Sicherheit». Sie prüft den Sinn der Schaffung von Temporeduktions-<br />
und Begegnungszonen über das gesamte Gemeindegebiet in partizipativen Prozessen.<br />
Dies beinhaltet Förderung eines sicheren und attraktiven Modal Splits in Wohnquartieren und eine Aufwertung<br />
des öffentlichen Raums, des Strassenraumes und der Einkaufsbereiche, um sie für den Fussund<br />
Radverkehr attraktiver zu gestalten und die lokale Nahversorgung zu stärken:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Attraktive Gestaltung von Fuss-, Radwegen sowie Plätzen<br />
Fussgängerzonen<br />
Begrünung von Strassen (Alleen etc.), Aufstellung von Sitzmöglichkeiten, Bänken<br />
Temporeduktion durch natürliche Barrieren<br />
Auf die Nutzung abgestimmte öffentliche Beleuchtung<br />
Umsetzung:<br />
AG Verkehr und Bauverwaltung<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand Leistung wird durch AG Verkehr erbracht<br />
Kosten Kosten laufen über Budget AG Verkehr<br />
5.4.2. Abstellanlagen (EMK 4.3.3.)<br />
Die Gemeinde verfügt im Bereich des Bahnhofs nicht über genügend sichere, öffentlich zugängliche und<br />
attraktive Fahrrad-Abstellanlagen. Sie prüft einen Ausbau der bestehenden Anlage. Bei Bedarf plant und<br />
realisiert sie diesen Ausbau.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
140<br />
Umsetzung:<br />
AG Verkehr<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand Leistung wird durch AG Verkehr erbracht<br />
Kosten Kosten laufen über Budget AG Verkehr<br />
5.5. Interne Organisation<br />
« Die Gemeinde verfügt über eine Energiegruppe. Diese stellt die notwendigen Personalressourcen<br />
und finanziellen Mittel zur Umsetzung des Energiekonzeptes bereit. Der Gemeindepräsident schafft<br />
Organisationsstrukturen, welche das effiziente Arbeiten sicherstellen. Spätestens zu Beginn einer<br />
neuen Legislaturperiode entscheidet der Gemeinderat über den Fortbestand der Arbeitsgruppe<br />
Energie für weitere vier Jahre.»<br />
5.5.1. Personalressourcen, Organisation und Gremium (EMK 5.1.1 und 5.1.2)<br />
Die Energiegruppe (UK+, bestehend aus 5 Personen) ist das für Energiestadt zuständige strategische<br />
Gremium zur ressortübergreifenden Berücksichtigung von Energiefragen. Das Gremium soll mit hoher<br />
Effizienz und Effektivität arbeiten können. Dafür wird das Organigramm vervollständigt und Zuständigkeiten<br />
werden in einem einfachen Reglement festgelegt.<br />
Die Gemeinde spricht zudem ein jährliches Budget im Energie- und Mobilitätsbereich und stellt die notwendigen<br />
Personalressourcen in der lokalen Verwaltung sicher (z.B. für Energiemanagement, Sanierung<br />
kommunaler Objekte, Messung und Überwachung der Energieverbäuche und CO2-Bilanz, Umsetzung<br />
des Management-Systems für Energie- und Klimaschutz, in Abstimmung mit QM-Systemen und Standards),<br />
inkl. Ressourcen für Mobilitätsmanagement.<br />
Umsetzung:<br />
Energiegruppe und Bauverwaltung<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand 40 h 40 h 40 h<br />
Kosten - - -<br />
5.5.2. Erfolgskontrolle und jährliche Planung (EMK 5.2.2)<br />
Die Gemeinde führt gemeinsam mit dem Energiestadt-Berater ein jährliches Monitoring des Energiestadt-Prozesses<br />
durch. Dies beinhaltet eine Aufdatierung des energiepolitischen Aktivitätenprogramms<br />
auf der Basis nachvollziehbarer Unterlagen über die vergangenen Aktivitäten (Projektdokumentation,<br />
Unterlagen letztes Audit).<br />
Zudem erfolgt eine interne und externe Kommunikation und Dokumentation der Resultate<br />
basierend auf Indikatoren (vgl. Kapitel 6).<br />
Umsetzung:<br />
Energiegruppe<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand 20 h 20 h 20 h<br />
Kosten - - -<br />
5.5.3. Weiterbildung (EMK 5.2.3)<br />
Die Gemeinde fördert und fordert eine energierelevante, zielgruppenspezifische Weiterbildung für ihre<br />
Angestellten (Mitglieder Energiegruppe, Verwaltungsangestellte, Hauswarte, Werkhof).<br />
Die Gemeinde ermöglicht Aktivitäten für die Bewusstseinsbildung zu Energieeffizienz.<br />
Beispiele:<br />
Energiemanagement für Gebäude und Anlagen, Software, ökologische Gebäudebewirtschaftung<br />
Training für die Berechnung von Energie- und Klimaindikatoren sowie Kennzahlen<br />
Training-Sessions zu Umweltverantwortung für verschiedene Zielgruppen<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
141<br />
<br />
<br />
Sachorientierte Exkursionen und Seminare<br />
Betriebsoptimierung, z.B. in Zusammenarbeit mit Energo (www.energo.ch)<br />
Umsetzung:<br />
Energiegruppe<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand 40 h 40 h 40 h<br />
Kosten CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00<br />
5.5.4. Budget für energiepolitische Gemeindearbeit (EMK 5.3.1)<br />
Die Gemeinde stellt ein jährliches Budget für Unterstützung der folgenden energie- und klimarelevanten<br />
Aktivitäten bereit:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Gutachten, Studien, Expertisen<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Beratung und Auskünfte (z.B. EnergiestadtberaterIn)<br />
Externes Projektmanagement<br />
Kooperationen (z.B. Schulprojekte)<br />
Coaching<br />
Leistungsprämien<br />
(Budget in CHF/Jahr und Einwohner)<br />
Umsetzung: Energiegruppe (Vorschläge an GR)<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand 10 h 10 h 10 h<br />
Kosten - - -<br />
5.6. Kommunikation, Kooperation<br />
« Die Gemeinde kommuniziert und kooperiert im Energiebereich aktiv und vorausschauend mit der<br />
Bevölkerung, dem Gewerbe, den Nachbargemeinden und anderen wichtigen Partnern.»<br />
5.6.1. Kommunikation und Kooperation – Konzept und Umsetzung (EMK 6.1.1)<br />
Die Gemeinde erarbeitet ein einfaches Konzept für die Planung der verschiedenen Kommunikationsund<br />
Kooperationsaktivitäten (alle Medien abgedeckt, inkl. Frühzeitiger Updates, Verantwortlichkeiten,<br />
Zielgruppen, Regelmässigkeit etc.). Die Gemeinde definiert und fixiert ihre aktive Rolle im Kooperationsprozess.<br />
Für diese Arbeiten wird externe Unterstützung durch Fachpersonen in Betracht gezogen.<br />
Die Gemeinde informiert regelmässig über ihre Energiestadtaktivitäten und motiviert die Bevölkerung –<br />
beispielsweise an Informationsanlässen – zu Aktivitäten im Energiebereich.<br />
Umsetzung:<br />
GP, Energiegruppe<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand 60 h 60 h 60 h<br />
Kosten CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00<br />
5.6.2. Vorbildwirkung, Corporate Identity (EMKL 6.1.2)<br />
Innovative Energie- und Klimapolitik sind Teil der Identität der Gemeinde und manifestieren sich in<br />
<strong>Selzach</strong> mit:<br />
<br />
Sichtbarkeit auf der Website und anderen Informations- und Kommunikationskanälen der Gemeinde<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
142<br />
<br />
<br />
<br />
Authentische und verlässliche Gestaltung des Umfelds (keine Motorshows, kein Wegwerfgeschirr<br />
auf Gemeinde-Veranstaltungen etc.)<br />
Einbezug von Biodiversität und natürlichen Materialien ("natural design") in die Projekte<br />
Gemeinde als Vorbild für die Einwohner<br />
Umsetzung: GP, Energiegruppe<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand 5 h 5 h 5 h<br />
Kosten CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00 CHF 2‘000.00<br />
5.6.3. Institutionen im sozialen Wohnungsbau (EMK 6.2.1)<br />
Die Gemeinde arbeitet im Zusammenhang mit dem Kauf der Liegenschaften an der Dorfstrasse mit Institutionen<br />
des sozialen Wohnungsbaus, Genossenschaften und (Alters- )Heimen zusammen, um hohe<br />
Standards bezüglich Energieeffizienz, Einsatz von erneuerbaren Energien und Klimaschutz zu erreichen,<br />
z.B. über Expertenunterstützung in der Planungs- und während der Bauphase, zielgruppenorientierte<br />
Information usw.<br />
Umsetzung:<br />
GP, Energiegruppe<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand 10 h 10 h 10 h<br />
Kosten - - -<br />
5.6.4. Finanzielle Förderung (EMK 6.5.3)<br />
Die Gemeinde fördert vorbildliche energetische Vorhaben von Privathaushalten und Gewerbe in der<br />
Gemeinde, v.a. im Zuge der Ortsplanungsrevision und in den darauf folgenden Jahren.<br />
Beispiele:<br />
Bekanntmachung Energieberaterliste Kt. Solothurn<br />
Bekanntmachung und Unterstützung vertiefende Beratungen (Beratungschecks)<br />
Erneuerbare Energieträger und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (vgl.<br />
3.2)<br />
Umweltfreundliche Mobilität und Transport<br />
Wassersparmassnahmen (wassersparende Armaturen, Grauwassernutzung)<br />
Umsetzung:<br />
GP, Energiegruppe<br />
2013 2014 2015<br />
Aufwand - 20 h 20 h<br />
Kosten - - -<br />
Thomas Studer erinnert an die Vorgeschichte (diverse Gemeinderatsbeschlüsse im Rahmen der LA 21)<br />
zu diesem Geschäft. Die erweiterte Umweltkommission ist aktiv geworden und hat die Erarbeitung des<br />
Energiekonzepts mit Massnahmenprogramm initiiert.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Patrick Bussmann orientiert den Gemeinderat über das Projekt und den Stand der Arbeiten mittels verschiedenen<br />
Folien. Die vermittelten Informationen entsprechen dem Bericht im Entwurf zum Protokoll<br />
der heutigen <strong>Sitzung</strong>, mit einzelnen Ergänzungen.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli macht in diesem Zusammenhang auf folgendes aufmerksam: Der Genossenschaft<br />
Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> wurde eröffnet, dass mit dem Anschluss an den geplanten Wärmeverbund<br />
der Minergiestandard nicht erreicht würde und deshalb auf Fördergelder verzichtet werden<br />
müsste. Es ist stossend, wenn der Einsatz von solchen Heizsystemen solche Konsequenzen hat.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
143<br />
Patrick Bussmann rät, das Problem mit der Energiefachstelle zu besprechen und auf möglichst vielen<br />
Ebenen Einfluss zu nehmen.<br />
Auf Anfrage von Peter Däster erklärt Patrick Bussmann, dass 50 % der aufgelisteten 78 Massnahmen<br />
erreicht werden müssen, um das Energielabel zu erhalten. <strong>Selzach</strong> erfüllt heute rund 35 %. Nach Meinung<br />
der Arbeitsgruppe soll jedoch nicht die Erlangung des Energielabels erstes Ziel sein, sondern die<br />
Umsetzung von Massnahmen, welche für <strong>Selzach</strong> am sinnvollsten sind.<br />
Etliche Ratsmitglieder plädieren dafür, im Beschlusspunkt 2 die zur Umsetzung notwendigen Mittel (gemäss<br />
Berechnungen der Arbeitsgruppe rund CHF 36'000.00) zu nennen.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
1. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis <strong>vom</strong> Energiekonzept und Massnahmenprogramm<br />
Energie 2013-2015<br />
2. Die zur Umsetzung notwendigen finanziellen Mittel von total CHF 36'000 für 3 Jahre werden in die<br />
Voranschläge 2013-2015 aufgenommen.<br />
4. Antrag Verein Kind und Familie <strong>Selzach</strong> auf Deckung der Defizite für den Mittagstisch und die<br />
Kita <strong>Selzach</strong> gemäss belegten Budgets 2013<br />
Akten<br />
Bericht und Antrag Verein Kind und Familie <strong>vom</strong> 10.09.2012<br />
Ausgangslage<br />
Gemäss Leistungsvereinbarungen zwischen der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und dem Verein Kind und<br />
Familie gewährt die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> für die Kita <strong>Selzach</strong> eine Defizitgarantie und übernimmt<br />
die ungedeckten Aufwendungen für den Mittagstisch. Der Verein legt der Gemeinde die Budgets<br />
vor.<br />
Die beiden Budgets des Mittagstisches und der Kita liegen diesem Antrag bei. Da der Verein Kind und<br />
Familie Träger der Angebote ist, obliegt die Genehmigung der Budgets der Generalversammlung des<br />
Vereins. Diese fand am 22. August 2012 statt. Erläuterungen zu den einzelnen Budgetposten sind den<br />
Budgets beigelegt.<br />
Der Verein bemüht sich, die Kosten tief zu halten und geht sehr haushälterisch mit den gesprochenen<br />
Geldern um. An dieser Stelle sei auch einmal erwähnt, dass die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> nur Dank<br />
der sehr guten und seriösen Arbeit der Leiterin und der Mitarbeiterinnen der Kita das Defizit nie in der<br />
gesprochenen Höhe beisteuern musste.<br />
Franziska Grab: Der Gemeinderat hatte im Herbst 2011 bei der Beratung des Budgets 2012 gewünscht,<br />
dass der Verein Kind und Familie in Zukunft diese Unterlagen vorlegt.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Zum Bericht und Antrag bestehen keine Wortmeldungen.<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
1. Der Gemeinderat nimmt das Budget 2013 des Mittagstisches zur Kenntnis und gewährt den Defizitbeitrag<br />
in der Höhe von CHF 26'400.00. Der entsprechende Betrag wird ins Budget 2013 aufgenommen.<br />
2. Der Gemeinderat nimmt das Budget 2013 der Kita <strong>Selzach</strong> zur Kenntnis und gewährt den Defizitbeitrag<br />
in der Höhe von CHF 133'950.00. Der entsprechende Betrag wird ins Budget 2013 aufgenommen.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
144<br />
5. Finanzplan 2013-2017<br />
Akten<br />
Finanzplan 2013-2017<br />
Ausgangslage<br />
Der Finanzplan 2013-2017 basiert auf dem <strong>vom</strong> Gemeinderat an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 27. September 2012<br />
beschlossenen Investitionsprogramm 2013 – 2026 und auf folgenden Vorgaben:<br />
Allgemein<br />
Rechnung Budget Prognose<br />
Ausgangsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bemerkungen<br />
Teuerung Personalaufwand (%) - - 0.00% 0.70% 0.70% 0.70% 0.70% 3)<br />
Teuerung Sachaufwand (%) - - 1.00% 1.50% 1.50% 1.50% 1.50% 3) Teuerung 2012 negativ<br />
Steuern zu Vorjahr (%) - - 10.00% 1.00% 1.00% 1.00% 1.00% 3) 2013 Umstellung 100% Vorbezug<br />
Steuerfuss natürliche Personen (%) 115% 115% 115% 115% 115% 115% 115% 3)<br />
Abschreibungssatz (%) 7.88% 9.33% 8.00% 8.00% 8.00% 5.00% 5.00% 3) HRM 2, nicht mehr alles 8%<br />
Zinssatz (%) - 2.03% 2.00% 2.00% 2.00% 2.00% 2.00% 3) Finanzierung heute
Prognose Ergebnisse der laufenden Rechnung Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung:<br />
Rechnung<br />
2011<br />
145<br />
Budget<br />
2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
Total Aufwand 616 574 410 561 606 648 707<br />
Total Ertrag 613 580 584 580 580 580 580<br />
Aufwandüberschuss 3 0 0 0 26 68 127<br />
Ertragsüberschuss 0 6 174 19 0 0 0<br />
Prognose Ergebnisse der laufenden Rechnung Spezialfinanzierung Abfallentsorgung:<br />
Rechnung 2011 Budget 2012 2013 2014 2015 2016 2017<br />
Total Aufwand 246 258 259 262 266 269 273<br />
Total Ertrag 256 258 259 260 261 260 261<br />
Aufwandüberschuss 0 0 0 3 5 9 11<br />
Ertragsüberschuss 10 0 0 0 0 0 0<br />
Die Finanzkommission hat die Finanzpläne an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 16. Oktober 2012 beraten und empfiehlt<br />
dem Gemeinderat, diese zu genehmigen.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Heinz Schaad stellt dem Rat die Finanzpläne für die allgemeine Rechnung und die Spezialfinanzierungen<br />
vor. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die prognostizierte Entwicklung der Gemeindefinanzen<br />
absolut vertretbar ist.<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat nimmt die Finanzpläne für die Jahre 2013-2017 für die allgemeine Rechnung sowie für<br />
die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung zur Kenntnis.<br />
6. Budget 2013 / 1. Lesung<br />
Akten<br />
Entwurf Budget 2013<br />
Grundsätzliches<br />
Der Voranschlag 2013 beruht auf folgenden Eckdaten:<br />
- Steuerfuss 115 % der einfachen Staatssteuer (2011=115%)<br />
- Kantonsbeitrag an die Lehrerbesoldungskosten 30 % (2012=24%)<br />
- Abschreibungssatz 8 % (wie Vorjahr)<br />
- LEBO 2.5 % (wie Vorjahr)<br />
Zusammenfassung Ergebnisse<br />
Aufwand Laufende Rechnung<br />
Ertrag Laufende Rechnung<br />
Ertragsüberschuss<br />
Spezialfinanzierungen<br />
Aufwand Wasserversorgung<br />
Ertrag Wasserversorgung<br />
Aufwandüberschuss<br />
Aufwand Abwasserentsorgung<br />
Ertrag Abwasserentsorgung<br />
16'913'140.00<br />
17'677'970.00<br />
764'830.00<br />
279'050.00<br />
219'000.00<br />
60'050.00<br />
532'975.00<br />
536'000.00<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
146<br />
Ertragsüberschuss<br />
Aufwand Abfallentsorgung<br />
Ertrag Abfallentsorgung<br />
Aufwandüberschuss<br />
Investitionsausgaben<br />
Investitionseinnahmen<br />
Nettoinvestitionen<br />
Abschreibungen Verwaltungsvermögen<br />
Abschreibungen Finanzvermögen<br />
Ertragsüberschuss Laufende Rechnung<br />
Finanzierungsfehlbetrag<br />
3'025.00<br />
262'530.00<br />
259'400.00<br />
3'130.00<br />
5'509'000.00<br />
330'000.00<br />
5'179'000.00<br />
766'600.00<br />
209'000.00<br />
764'830.00<br />
3'438'570.00<br />
Laufende Rechnung, Aufwand<br />
Budget Budget Rechnung Kommentar<br />
2013 2012 2011<br />
30 PERSONALAUFWAND 1'529'450.00 1'516'145.00 1'491'432.15<br />
31 SACHAUFWAND 2'008'735.00 1'823'695.00 1'822'842.46<br />
32 PASSIVZINSEN 39'400.00 82'900.00 123'474.75 Minderaufwand dank Amortisation von Darlehen<br />
33 ABSCHREIBUNGEN 3'625'600.00 896'700.00 642'422.00 Entsprechend den für 2012 geplanten Investitionen und<br />
Abschreibungen Finanzvermögen. Zu Buche schlägt auch<br />
die Auflösung der Vorfinanzierungen von Fr. 2.65 Mio.<br />
35 ENTSCHÄDIGUNGEN AN 5'228'209.00 5'263'715.00 5'157'720.95 Keine wesentliche Veränderung<br />
GEMEINWESEN<br />
36 BEITRÄGE 4'108'131.00 3'940'676.00 3'507'308.90 Mehraufwand: Beitrag an gymnasialen Unterricht, Beitrag an<br />
EL<br />
38 EINLAGEN IN SPEZIAL-<br />
FINANZIERUNGEN<br />
847'855.00 199'285.00 3'985'435.62 Insbesondere Ertragsüberschuss der laufenden Rechnung<br />
Laufende Rechnung, Ertrag<br />
Budget 2013 Budget 2012 Rechnung 2011 Kommentar<br />
40 STEUERN 12'056’00.00 10'106'000.00 13'976'198.10 Gemäss Berechnungen<br />
41 KONZESSIONEN 110'000.00 106'000.00 117'436.00 Im Rahmen der Vorjahre<br />
42 VERMÖGENSERTRÄGE 112'600.00 103'500.00 203'864.66 Verzugszinse, Miet- und Pachtzinse<br />
43 ENTGELTE 1'314'800.00 1'376'200.00 1'295'604.24 Im Rahmen der Vorjahre<br />
45 RÜCKERSTATTUNGEN VON 25'600.00 26'600.00 25'631.20 Im Rahmen des Vorjahres<br />
GEMEINWESEN<br />
46 BEITRÄGE 1'052'000.00 823'520.00 955'770.00 Kanton subventioniert die Lehrerbesoldungskosten<br />
2013 zu 30 % (2012=24 %)<br />
48 ENTNAHMEN AUS SPEZIAL-<br />
FINANZIERUNGEN<br />
2'715'880.00 1'182'296.00 156'132.63 Auflösung Vorfinanzierung 2.65 Mio.<br />
Spezialfinanzierungen<br />
701, Wasserversorgung<br />
Der Budgetentwurf basiert auf einem Wasserpreis von Fr. 0.95m3 und ergibt das folgende Resultat:<br />
Aufwand Wasserversorgung Fr. 279'050.00<br />
Ertrag Wasserversorgung Fr. 219'000.00<br />
Aufwandüberschuss Fr. 60'050.00<br />
711, Abwasserentsorgung<br />
Der Budgetentwurf basiert auf einem unveränderten Abwasserpreis von Fr. 2.25 und ergibt folgendes<br />
Resultat:<br />
Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 532'975.00<br />
Ertrag Abwasserentsorgung Fr. 536'000.00<br />
Ertragsüberschuss Fr. 3'025.00<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
147<br />
721, Abfallbeseitigung<br />
Der auf den geltenden Kehrichtgebühren basierende Budgetentwurf 2013 ergibt das folgende Resultat:<br />
Aufwand Abfallentsorgung Fr. 262'530.00<br />
Ertrag Abfallentsorgung Fr. 259'400.00<br />
Aufwandüberschuss Fr. 3'130.00<br />
Basierend auf dem vorliegenden Budgetentwurf 2013 ergeben sich die folgenden Kennzahlen:<br />
Kennzahl Budget 2013 Beurteilung<br />
Selbstfinanzierungsgrad (Selbstfinanzierungx100:Nettoinvestition)<br />
30 % ungenügend<br />
Selbstfinanzierungsanteil (Selbstfinanzierungx100:Finanzertrag)<br />
10.5 % mittel<br />
Zinsbelastungsanteil (Nettozinsenx100:Finanzertrag)<br />
-0.5 % gering<br />
Kapitaldienstanteil (Kapitaldienstx100:Finanzertrag) 4.3 % gering<br />
Investitionsrechnung<br />
Für 2013 sind die folgenden Investitionen geplant:<br />
Konto Text Allgemein Wasser Abwasser Total<br />
090.503.01 Verwaltung Heizung+energetische Massnahmen 15'000.00 15'000.00<br />
140.506.01 Personen- und Materialtransporter 150'000.00 150'000.00<br />
140.661.01 SGV-Beitrag Personen- und Materialtransporter -45'000.00 -45'000.00<br />
218.503.01 Schulanlagen Planungskredit 200'000.00 200'000.00<br />
218.503.03 Schulhaus III, Sanierung 2'650'000.00 2'650'000.00<br />
218.503.04 Fallschutzplatten Spielgeräte Schulhaus 25'000.00 25'000.00<br />
218.503.05 Turnhallenneubau, Planung und Ausführung 850'000.00 850'000.00<br />
610.501.01 Kantonsstrasse Altreu/Haagkreuzung 14'000.00 14'000.00<br />
620.501.01 Belagserneuerungen gem. Zustandskontrolle 65'000.00 65'000.00<br />
620.501.10 Bettlacherstrasse Trottoir, Planungskredit 50'000.00 50'000.00<br />
620.501.11 Bangertenweg Trottoir, Planungskredit 40'000.00 40'000.00<br />
622.506.02 Salzsilo 90'000.00 90'000.00<br />
701.501.02 Reservoir obere Zone, Planungskredit 50'000.00 50'000.00<br />
701.501.04 Gänsbrühlweg Wasserleitung, Planungskredit 100'000.00 100'000.00<br />
701.501.05 Erschliessung Haag, Planungskredit 50'000.00 50'000.00<br />
701.610.01 Anschlussgebühren -110'000.00 -110'000.00<br />
711.501.01 Sanierung Abwasserleitungen gem. GEP 30'000.00 30'000.00<br />
711.501.05 Ausbau Abwasser Süd, Planungskredit 50'000.00 50'000.00<br />
711.501.06 Leitung, Kläranlage-Aare 350'000.00 350'000.00<br />
711.501.11 Mässmatt, Ersatz, Vergrösserung inkl. Planung 460'000.00 460'000.00<br />
711.610.01 Anschlussgebühren -165'000.00 -165'000.00<br />
750.501.05 Ausbau Bäche 270'000.00 270'000.00<br />
750.661.03 Kantonsbeitrag an Ausbau Bäche -10'000.00 -10'000.00<br />
4'364'000.00 90'000.00 725'000.00 5'179'000.00<br />
Die Finanzkommission hat das Budget 2013 an der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 16. Oktober 2012 beraten und empfiehlt<br />
dem Gemeinderat, dieses zu beschliessen.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Christoph Brotschi stellt dem Rat mittels einigen Folien eine Übersicht über das Budget 2013 vor.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
148<br />
Heinz Schaad stellt die einzelnen Budgetkredite vor. Im Rahmen der Verhandlungen werden zu folgenden<br />
Krediten Änderungen beschlossen:<br />
Budget laufende Rechnung<br />
011.365.01, Gemeindebeitrag an politische Parteien<br />
Auf Antrag von Antrag Max Heimgartner beschliesst der Gemeinderat mit 10 gegen 0 Stimmen (somit 1<br />
Enthaltung), diesen Budgetkredit für 2013 auf Fr. 12'000.00 zu verdoppeln. Begründung: 2013 finden<br />
Gesamterneuerungswahlen statt, was für die Parteien mit erheblichem finanziellen Mehraufwand verbunden<br />
ist.<br />
012.317.01, Spesenentschädigungen<br />
Auf Antrag von Silvia Spycher beschliesst der Gemeinderat mit 10 gegen 0 Stimmen (somit 1 Enthaltung)<br />
einen Kredit von Fr. 3'100.00 in das Budget aufzunehmen. Geplant ist, dass Ratmitglieder eine<br />
Jahrespauschale von CHF 250.00, Ersatzmitglieder eine solche von CHF 50.00 erhalten.<br />
020.311.01, Mobilien- und Geräteanschaffungen<br />
Auf Antrag von Max Heimgartner beschliesst der Rat, diesen Kredit auf Fr. 12'000.00 erhöhen, damit<br />
auch ein neuer Beamer für das Gemeinderatszimmer angeschafft werden kann.<br />
290, übriges Bildungswesen<br />
Auf Antrag von Silvia Spycher beschliesst der Gemeinderat, unter Konto 290.318.01, Schüler-<br />
Lotsendienst, einen Kredit von Fr. 5'000.00 in das Budget 2013 aufzunehmen.<br />
300.365.16, Jugendbeiträge an Vereine und Institutionen<br />
Peter Brudermann möchte wissen, weshalb dieser Kredit im Vergleich zu 2012 um Fr. 5'000.00 auf<br />
Fr. 10'000.00 reduziert werden soll.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Wir werden für die 2. Lesung Kulturkommissionspräsident Andreas Hänggi<br />
zur Berichterstattung einladen.<br />
711.332.02, Abschreibungen Verwaltungsvermögen zusätzlich<br />
Heinz Schaad: In Absprache mit Fiko-Präsident Christoph Scholl schlage ich vor, diesen Kredit auf 0 zu<br />
setzen und stattdessen unter Konto 711.380.02, Einlage Werterhalt Abwasseranlagen einen Kredit von<br />
Fr. 60'000.00 in das Budget 2013 aufzunehmen. Diese Massnahme wirkt sich positiv auf die Berechnung<br />
des Finanzausgleichs aus.<br />
Der Gemeinderat stimmt diesem Vorgehen zu.<br />
721.318.06, Grünentsorgung<br />
Auf Wunsch von Franziska Grab wird Eduard Flury ersucht, für die 2. Lesung seinen Aufwand für den<br />
Betrieb der Grünentsorgung im Sinne des bestehenden Vertrags zu dokumentieren.<br />
780.318.06, Energiestadt<br />
Silvia Spycher stellt fest, dass der Kredit unter diesem Konto auf Fr. 10'000.00 reduziert werden kann<br />
(nachdem Fr. 12'000.00 bereits in der Funktion 090, Verwaltungsliegenschaften enthalten sind).<br />
800.365.01, Beitrag an Viehversicherung<br />
Auf Wunsch von etlichen Ratsmitgliedern wird der Kassier der Viehversicherung um eine Jahresrechnung<br />
gebeten.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
149<br />
Budget Investitionsrechnung<br />
620 Gemeindestrassen<br />
Nach Diskussionen hinsichtlich Planung und Umsetzung von möglichen Massnahmen im Zusammenhang<br />
mit dem Konfliktplan Verkehr und auf Vorschlag von Bauverwalter Leimer beschliesst der Rat<br />
folgende Änderungen im Budget:<br />
Die unter den Konti 620.501.10 (Trottoir Bettlacherstrasse) und 620.501.11 (Trottoir Bangertenweg) vorgesehenen<br />
Planungskredite von insgesamt Fr. 90'000.00 werden gestrichen und stattdessen wird unter<br />
Konto 620.501.12, Verkehrsmassnahmen, ein Kredit von Fr. 90'000.00 in das Budget 2012 aufgenommen.<br />
7. Umbau und Renovation Schulhaus III: Informationen der Arbeitsgruppe<br />
Bauverwalter Thomas Leimer informiert über folgenden Arbeitsvergebungen:<br />
Äussere Gipserarbeiten:<br />
Innere Gipserarbeiten:<br />
Innentüren:<br />
Innere Malerarbeiten:<br />
Akkustik:<br />
Spez. Abdichtungen:<br />
Verkleidungen Ausbau Lüftung:<br />
G. Mörkl, Fr. 123'538.30<br />
ARGE D. Vögeli und W. Lanz AG, Fr. 294'707.80<br />
RWD Schlatter AG, Fr. 69'391.75<br />
Jäggi AG, Fr. 77'210.65<br />
Weber Bauphysik, Fr. 6'628.15<br />
D. Vögeli, Fr. 16'162.30<br />
Christ AG, Fr. 35'000.00 (Kostendach)<br />
Bis heute wurden Arbeiten im Wert von Fr. 3'957'443.60 vergeben. Die Kostenprognose sieht nach wie<br />
vor Endkosten von Fr. 5.5 Mio. vor.<br />
8. Änderung Bauzonenplan und Erschliessungsplan Längmattweg<br />
Akten<br />
Raumplanungsbericht <strong>vom</strong> 2. Oktober 2012<br />
Vergleich rechtsgültiger Bauzonenplan / neuer Bauzonenplan<br />
Vergleich rechtsgültiger Erschliessungsplan / neuer Erschliessungsplan<br />
Vorprüfungsbericht Amt für Raumplanung <strong>vom</strong> 23. Juli 2012<br />
Ausgangslage<br />
Das Grundstück GB <strong>Selzach</strong> Nr. 3608 am Längmattweg liegt in der Landwirtschaftszone. Auf dem<br />
Grundstück steht ein Ökonomiegebäude mit angebautem Wohnteil (Gebäude Nr. 2), welches bis anhin<br />
als Bauernhof betrieben wurde, und ein reines Ökonomiegebäude (Gebäude Nr. 2b), welches derzeit<br />
<strong>vom</strong> benachbarten Gewerbebetrieb genutzt wird.<br />
Aufgrund fehlender Nachfolger für die Übernahme des Landwirtschaftsbetriebs wurde sämtliches Landwirtschaftsland<br />
infolge eines Erbganges verkauft. Somit fehlt die Basis, das Grundstück weiterhin landwirtschaftlich<br />
zu nutzen, und dieses soll der Bauzone zugewiesen werden. Die Gebäude liegen in der<br />
Ortsbildschutzzone und sollten erhalten bleiben, was eine Umnutzung notwendig macht.<br />
Das Grundstück GB 3608 soll in die Dorfzone Altreu umgezont werden. Der Erschliessungsplan wird mit<br />
den neuen Baulinien ergänzt.<br />
Da die Basis für den weiteren landwirtschaftlichen Betrieb fehlt, soll das Gebäude Nr. 2 umgebaut und<br />
umgenutzt werden, weshalb eine Einzonung unumgänglich ist. Das Grundstück GB 3608 grenzt auf drei<br />
Seiten an die heute bestehende und rechtsgültige Dorfzone Altreu und bildet mit der gegenüberliegenden<br />
Parzelle eine Insel innerhalb der Bauzone. Die Dorfzone Altreu ist eine gemischte Zone, in welcher<br />
neben Wohnbauten auch nichtstörende Kleingewerbe, die der Bauweise und dem Charakter der Zone<br />
entsprechen, zugelassen sind.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
150<br />
Das Grundstück befindet sich mitten im Siedlungsgebiet und bietet sich daher gemäss einem der zentralen<br />
Leitsätze der schweizerischen Raumplanung für eine Verdichtung der Siedlung nach innen und somit<br />
für eine Einzonung an.<br />
Die Grundeigentümer haben die für die Zonenänderung notwendigen Unterlagen der Bau- und Werkkommission<br />
zur Beurteilung übergeben. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 23. April 2012 kamen deren Mitglieder zum<br />
Schluss, dass dem Umzonungsgesuch entsprochen werden kann und leiteten die Unterlagen dem Amt<br />
für Raumplanung zur Vorprüfung weiter.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 23. Juli 2012 nimmt das Amt für Raumplanung Stellung und befürwortet die geplante<br />
Einzonung von GB Nr. 3608.<br />
Eintreten wird beschlossen<br />
Zum Beschlussentwurf bestehen keine Wortmeldungen<br />
Einstimmiger Beschluss<br />
Der Änderung des Bauzonenplans und des Erschliessungsplans Längmattweg, GB Nr. 3608 gemäss<br />
Gesuch der Grundeigentümer wird zugestimmt und das Auflageverfahren gemäss §§ 15 ff. Planungsund<br />
Baugesetz Kanton Solothurn wird durchgeführt.<br />
9. Gesuch der Genossenschaft „Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong>“ betr. Darlehen<br />
9.1 Fr. 100'000.00 als Basisfinanzierung<br />
Ausgangslage<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Genossenschaft Wohnen<br />
im Alter <strong>Selzach</strong> ein langfristiges Darlehen von Fr. 100'000.00 zu gewähren. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 3. Oktober<br />
2012 formulierte nun der Vorstand seine diesbezüglichen Wünsche an die Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>:<br />
Kreditsumme<br />
Laufzeit<br />
Darlehenszins<br />
Amortisation<br />
CHF 100'000.00<br />
20 Jahre fix ab Inanspruchnahme<br />
entspricht dem Zinssatz gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG)<br />
für Darlehen aus dem Fonds de roulement (dieser Zinssatz liegt jeweils<br />
1.5 % unter dem hypothekarischen Referenzzinssatz von derzeit 2.25 %.<br />
zwingend CHF 15'000.00 jährlich ab dem 11. Laufjahr, mit der Möglichkeit,<br />
jederzeit zu amortisieren<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist liquide genug, um der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> zu<br />
diesen Bedingungen ein Darlehen zu gewähren.<br />
Beschlussentwurf<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> ein Darlehen<br />
über CHF 100'000.00 und schliesst mit ihr folgenden Darlehensvertrag ab:<br />
1. Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> für den Bau<br />
von Wohnungen auf der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein Darlehen von CHF 100'000.00.<br />
2. Das Darlehen wird nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages der Genossenschaft Wohnen im<br />
Alter <strong>Selzach</strong> entsprechend deren Finanzbedarf ausbezahlt.<br />
3. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt fix 20 Jahre ab Inanspruchnahme.<br />
4. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt für die ersten 10 Laufjahre 1 %. Der Zinssatz für die restliche<br />
Laufzeit entspricht dem jeweils gültigen Zinssatz für Darlehen aus dem Fonds de roulement, im Ma-<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
151<br />
ximum jedoch 1.5 %. Der Zins wird für die gemäss Punkt 2 ausbezahlten Beträge ab deren Auszahlung<br />
geschuldet. Der Zins wird jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig.<br />
5. Die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> kann jederzeit Amortisationszahlungen leisten. Die zu<br />
Beginn des 11. Laufjahrs noch bestehende Schuld ist von der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />
<strong>Selzach</strong> bis Ende der Laufzeit in gleichmässigen jährlichen Raten zu amortisieren.<br />
9.2 Fr. 500'000.00 zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung<br />
Ausgangslage<br />
An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 26. Januar 2012 hatte der Gemeinderat beschlossen, der Genossenschaft Wohnen<br />
im Alter ein langfristiges Darlehen von Fr. 100'000.00 zu gewähren. An der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 3. Oktober 2012<br />
erkannte nun der Vorstand, dass zur Entlastung der Tragbarkeitsrechnung hinsichtlich Finanzierung des<br />
Bauvorhabens von der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ein zusätzliches Darlehen von CHF 500'000.00<br />
erwünscht ist. Der Vorstand formulierte seine diesbezüglichen Wünsche an die Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong>:<br />
Kreditsumme<br />
Laufzeit<br />
Darlehenszins<br />
Amortisation<br />
CHF 500'000.00<br />
40 Jahre fix ab Inanspruchnahme<br />
entspricht dem Zinssatz gemäss Wohnraumförderungsgesetz (WFG)<br />
für Darlehen aus dem Fonds de roulement (dieser Zinssatz liegt jeweils<br />
1.5 % unter dem hypothekarischen Referenzzinssatz von derzeit 2.25 %.<br />
zwingend CHF 25'000.00 jährlich ab dem 21. Laufjahr, mit der Möglichkeit,<br />
jederzeit zu amortisieren<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> ist liquide genug, um der Genossenschaft Wohnen im Altreu <strong>Selzach</strong><br />
zu diesen Bedingungen ein Darlehen zu gewähren.<br />
Beschlussentwurf<br />
Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> zur Entlastung<br />
der Tragbarkeitsrechnung ein Darlehen über CHF 500'000.00 und schliesst mit ihr folgenden Darlehensvertrag<br />
ab:<br />
1. Die Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> gewährt der Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> für den Bau<br />
von Wohnungen auf der Liegenschaft GB <strong>Selzach</strong> Nr. 1991 ein Darlehen von CHF 500'000.00.<br />
2. Das Darlehen wird nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages der Genossenschaft Wohnen im<br />
Alter <strong>Selzach</strong> entsprechend deren Finanzbedarf ausbezahlt.<br />
3. Die Laufzeit für das Darlehen beträgt fix 40 Jahre ab Inanspruchnahme.<br />
4. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt für die ersten 10 Laufjahre 1 %. Der Zinssatz für die restliche<br />
Laufzeit entspricht dem jeweils gültigen Zinssatz für Darlehen aus dem Fonds de roulement, im Maximum<br />
jedoch 1.5 %. Der Zins wird für die gemäss Punkt 2 ausbezahlten Beträge ab deren Auszahlung<br />
geschuldet. Der Zins wird jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig.<br />
5. Die Genossenschaft Wohnen im Alter <strong>Selzach</strong> kann jederzeit Amortisationszahlungen leisten. Die zu<br />
Beginn des 21. Laufjahrs noch bestehende Schuld ist von der Genossenschaft Wohnen im Alter<br />
<strong>Selzach</strong> bis Ende der Laufzeit in gleichmässigen jährlichen Raten zu amortisieren.<br />
Franziska von Burg macht auf die Abtretungspflicht der Genossenschafter und die damit verbundene<br />
Beschlussunfähigkeit des Gemeinderates aufmerksam.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli stellt fest, dass dies beim Versand der Einladung zur heutigen <strong>Sitzung</strong><br />
nicht berücksichtigt wurde, ansonsten hätten die betroffenen Ratsmitglieder ihre Ersatzleute schicken<br />
können.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
152<br />
Max Heimgartner: Wenn der Gemeinderat über diese Darlehensgesuche nicht kurzfristig entscheiden<br />
kann, wird die Umsetzung des Projekts massiv verzögert.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli wird nach Rücksprache mit Genossenschaftspräsident Christoph Scholl<br />
den Gemeinderat zur Verhandlung dieses Geschäfts zu einer ausserordentlichen <strong>Sitzung</strong> einladen.<br />
Auf Wunsch von Andreas Altermatt wird der vorliegende Antrag im Sinne einer Vorbereitung der ausserordentlichen<br />
<strong>Sitzung</strong> heute verhandelt.<br />
Andreas Altermatt äussert Bedenken zu den Punkten 3 der vorgesehenen Darlehensverträge. Die<br />
Formulierung „ fix 20 (resp. 40) Jahre ab Inanspruchnahme“ kann die Gemeinde in grosse Schwierigkeiten<br />
bringen. Theoretisch kann so für die Gemeinde eine Pflicht zur Darlehensgewährung für die nächsten<br />
100 Jahre bestehen. Deshalb muss diese Bestimmung präzisiert werden. In Frage kommt, ein absolutes<br />
Ende der Lautzeit der Darlehen zu bestimmen.<br />
Max Heimgartner: Die Formulierung im Beschlussentwurf entspricht den Empfehlungen der Banken.<br />
Auf Anregung von Gemeindepräsident Stüdeli wird schliesslich beschlossen, dass Andreas Altermatt<br />
in dieser Angelegenheit mit Christoph Scholl Kontakt aufnimmt und für die Verhandlung der Darlehensanträge<br />
anlässlich der angekündigten ausserordentlichen <strong>Sitzung</strong> einen bereinigten Beschlussentwurf<br />
verfasst.<br />
10. Finanzierung der Altpapiersammlungen/Neuer Rahmenvertrag und Abschluss eines neuen<br />
Einzelvertrags mit dem Altpapierwerk Utzenstorf AG<br />
Akten<br />
Schreiben Altpapierwerk Utzenstorf AG <strong>vom</strong> September 2012<br />
Schreiben Schweizerischer Städteverband, Organisation Kommunale Infrastruktur und Schweizerischer<br />
Gemeindeverband <strong>vom</strong> 11.07.2012<br />
Rahmenvertrag 2012 über die Finanzierung der Gemeindesammlung von Altpapier aus privaten<br />
Haushaltungen<br />
Einzelvertrag für die Lieferung und Abnahme von Altpapier zwischen der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong> und dem Altpapierwerk Utzenstorf AG<br />
Vergleich neuer/alter Vertrag<br />
Ausgangslage<br />
Der seit dem 1. Januar 2007 gültige Rahmenvertrag wurde am 1. Juli 2010 durch eine neue Fassung<br />
ersetzt. Im neuen Rahmenvertrag wird der garantierte Mindestpreis für die ganze Vertragsdauer angeboten<br />
und beläuft sich neu auf CHF 45.--/t bis 1'000 t/Jahr.<br />
Aufgrund von Überkapazitäten im europäischen Raum sanken die Marktpreise beim Altpapier seit<br />
Herbst 2011 um ca. 20 %. Trotz sinkender Marktpreise belässt das Altpapierwerk Utzenstorf seine aktuelle<br />
Entschädigung von CHF 55.--/t bis 1'000 t/Jahr bis Ende dieses Jahres.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> September 2012 unterbreitet das Altpapierwerk Utzenstorf der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong> einen neuen Vertrag für die Periode <strong>vom</strong> 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2017.<br />
Das Altpapierwerk Utzenstorf garantiert weiterhin eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle stoffliche<br />
Verwertung des Rohstoffs Altpapier. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Altpapierwerk Utzenstorf sind<br />
positiv und es spricht nichts gegen den Abschluss des neuen Vertrags.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Zum Beschlussentwurf bestehen keine Wortmeldungen.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
153<br />
Beschluss<br />
Der Gemeinderat genehmigt den ab 1.1.2013 zwischen der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> und dem Altpapierwerk<br />
Utzenstorf AG gültigen Einzelvertrag für die Lieferung und Abnahme von Altpapier.<br />
11. Beantwortung Fragebogen zu den Tätigkeitsfeldern der repla espace SOLOTHURN<br />
Akten<br />
Schreiben repla espace SOLOTHURN <strong>vom</strong> 14.09.2012<br />
Fragebogen<br />
Ausgangslage<br />
Das Präsidium und die Geschäftsführung der Repla Espace Solothurn haben jüngst gewechselt. Der<br />
Vorstand findet, dies sei ein guter Zeitpunkt, um die bisherige Arbeit der repla kritisch zu würdigen. In<br />
diesem Sinne möchte die Repla von den Mitgliedergemeinden wissen, wie diese mit der bisherigen Arbeit<br />
zufrieden waren und mit welchen Aufgaben sich die Repla in Zukunft befassen soll.<br />
Die Rückmeldungen der Gemeinden dienen der strategischen Ausrichtung der Repla. Aus diesem<br />
Grund soll die Beantwortung der Fragen möglichst breit abgestützt sein. Der Vorstand der Repla empfiehlt<br />
deshalb, die Beantwortung des Fragebogens an einer Gemeinderatssitzung zu traktandieren. Der<br />
entsprechende Protokollauszug sei dem Fragebogen beizulegen.<br />
Silvia Spycher, Thomas Studer und Franziska Grab wünschen für die Beantwortung der Fragen Beratung<br />
durch die Repla-Delegierten der Gemeinde und Vorstandsmitglied Thomas Leimer. Es mache wenig<br />
Sinn, wenn der Rat heute das Geschäft verhandelt.<br />
Auf Vorschlag von Bauverwalter Thomas Leimer stimmt der Gemeinderat folgendem Vorgehen zu:<br />
Das Geschäft wird für eine nächste <strong>Sitzung</strong> traktandiert. Im Rahmen dieser <strong>Sitzung</strong> wird über die bisherige<br />
Tätigkeit der Repla so informiert, dass die Ratsmitglieder die Bedeutung dieser Tätigkeiten aus Sicht<br />
der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> beurteilen können. Anhand dieser Informationen soll dann der Gemeinderat<br />
den Fragebogen beantworten.<br />
12. Gesuch der Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu für die Planung und Erstellung einer 10m Schiessanlage<br />
Akten<br />
Gesuch <strong>vom</strong> 06.10.2012<br />
Ausgangslage<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 6. Oktober 2012 orientieren die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu über ihre Aktivitäten<br />
und heben dabei insbesondere den Bereich „10m Schiessen“ hervor. Diese Disziplin biete für viele<br />
Schützinnen und Schützen einen idealen Einstieg in den Schiesssport. Es handle sich auch um eine<br />
olympische Disziplin mit einer grossen Zukunft.<br />
Vor vier Jahren wurde in den Kellerräumen der 300m Schiessanlage eine provisorische 10m Schiessanlage<br />
mit heute 8 Scheiben errichtet. Durch die gezielte und intensive Arbeit mit den Junioren und dem<br />
Nachwuchs haben sich grosse Erfolge eingestellt. Nicht zuletzt durch das Umsetzen der im 10m Bereich<br />
angeeigneten Schiesstechnik, haben sich auch auf den Distanzen 50m und 300m die Resultate der<br />
<strong>Selzach</strong>er Schützen verbessert.<br />
Mit den insgesamt 20 aktiv Schiessenden und 16 Junioren ist die Kapazitätsgrenze der provisorischen<br />
10m Anlage mehr als erreicht. Noch viel dramatischer hingegen sind die Infrastrukturverhältnisse. Die<br />
Prüfung, eine konforme 10m Anlage am jetzigen 300m Standort auf der Rüttenen zu erstellen, ergab<br />
geschätzte notwendige Investitionen von CHF 300'000.00. Ob solche Investitionen in diesen Standort<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
154<br />
sinnvoll wären, ist für die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu sehr fragwürdig. Auf jeden Fall wollen aber die<br />
Schützen den Schiesssport im Bereich 10m weiterhin ermöglichen und sogar ausbauen. Dies ist aber<br />
nur möglich, wenn auch die dazu notwendigen Anlagen verfügbar sind.<br />
In diesem Sinne ersuchen die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu den Gemeinderat, in der geplanten neuen<br />
Vereinssporthalle auch eine ständig zur Verfügung stehende 10m Schiessanlage (Platzbedarf ca. 18x15<br />
m) inkl. Materiallager und Aufenthaltsraum mit einzubeziehen. Der Verein ist auch offen für Gespräche<br />
betreffend allfälliger Alternativen.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli schlägt vor, dieses Gesuch an die <strong>vom</strong> Gemeinderat eingesetzte Projektgruppe<br />
„Neubau Turnhalle“ zu überweisen. Diese soll das Anliegen prüfen und dem Gemeinderat Bericht<br />
erstatten.<br />
Peter Brudermann: In solchen Fällen sollen Gesuch stellende Vereine ein klares Konzept vorlegen und<br />
auch Aussagen zur Zukunft machen. Im vorliegenden Fall ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht nur<br />
um das 10m, sondern auch das 50m und 300m Schiessen geht. Die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu betreiben<br />
derzeit noch 3 Anlagen. Wie sollen diese in Zukunft genutzt werden?<br />
Bauverwalter Leimer: Es ist wichtig, dass der Gemeinderat zum Gesuch der Schützen alle notwendigen<br />
Informationen hat. Er kann dann mit diesem Wissen entscheiden, ob die Projektgruppe das Anliegen<br />
hinsichtlich Planung der neuen Turnhalle berücksichtigen soll. Nach meiner Schätzung geht es um<br />
einen Betrag von Fr. 300'000.00 bis 500'000.00.<br />
Beschluss<br />
Die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu werden im Sinne der heutigen Verhandlung eingeladen, dem Gemeinderat<br />
zum Gesuch <strong>vom</strong> 6. Oktober 2012 zusätzliche Informationen und ein Gesamtkonzept vorzulegen.<br />
Insbesondere interessiert den Gemeinderat auch, wie die drei heute vorhandenen Schiessanlagen<br />
längerfristig genutzt werden sollen.<br />
13. Gesuch der Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu um Erlass von Gebühren für die Miete des Pfarreizentrums<br />
Akten<br />
Gesuch Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu <strong>vom</strong> 29. September 2012<br />
Ausgangslage<br />
Die Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu haben am 13. Oktober 2012 im Pfarreizentrum <strong>Selzach</strong> dem Kantonalen<br />
Veteranenverband für die Durchführung der Jahresversammlung Gastrecht gewährt. Gemäss Vertrag<br />
über die Benützung fallen hierfür Kosten von Fr. 500.00 an. Weil die finanziellen Mittel der Sportschützen<br />
<strong>Selzach</strong>-Altreu insgesamt sehr beschränkt sind, ersuchen sie mit Schreiben <strong>vom</strong> 29. September<br />
2012 den Gemeinderat der Einwohnergemeinde <strong>Selzach</strong> um Erlass der Mietgebühr von Fr. 500.00.<br />
Laut Artikel 17, Absatz 5 des Vertrags über den Betrieb des Pfarreizentrums übernimmt die Einwohnergemeinde<br />
67 % und die Kirchgemeinde 33 % der nicht gedeckten Betriebskosten. So gesehen, kann<br />
also die Einwohnergemeinde im vorliegenden Fall 67 % der Mietgebühr von 500 Franken, d.h. 335<br />
Franken übernehmen, resp. den Sportschützen diesen Teil erlassen.<br />
Eintreten wird beschlossen.<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: In der Regel bezahlt in solchen Fällen der zuständige Verband die Mietgebühren.<br />
Persönlich bin ich der Meinung, dass wir keine Gebühren erlassen sollten. Im Benützungsreglement<br />
ist das auch nicht vorgesehen. Hinzu kommt, dass alle betroffenen Vereine und Institutionen Anspruch<br />
auf Gleichbehandlung erheben und entsprechende Erlassgesuche einreichen könnten. Wir dürfen<br />
keinen Präzedenzfall schaffen und müssen das Gesuch ablehnen.<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc
Peter Brudermann: Es ist wichtig, alle Vereine gleich zu behandeln. Allein schon aus diesem Grund<br />
müssen wir das Erlassgesuch abweisen.<br />
Beschluss<br />
155<br />
Der Gemeinderat lehnt das von den Sportschützen <strong>Selzach</strong>-Altreu eingereichte Gesuch um Erlass von<br />
Mietgebühren in der Höhe von Fr. 500.00 ab.<br />
14. Mitteilungen und Verschiedenes<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Vertreter der Pfadi Johanniter haben<br />
sich bei mir persönlich für den <strong>vom</strong> Gemeinderat gesprochenen Jubiläumsbeitrag<br />
von 100 Franken bedankt und der Gemeinde ein Photoalbum<br />
übergeben. Dieses kann auf der Verwaltung eingesehen werden.<br />
Andreas Altermatt: Am 9. November 2012 wird das Seminar zur<br />
Behördenreform stattfinden und ich bitte um vorherige Zusendung der<br />
Unterlagen.<br />
Dank der Pfadi Johanniter für<br />
die Spende der Einwohnergemeinde<br />
<strong>Selzach</strong><br />
Seminar Behördenreform <strong>vom</strong><br />
9.11.2012<br />
Gemeindepräsident Stüdeli: Im Rahmen des Seminars wird der<br />
Gemeinderat keine Beschlüsse fassen. Ulrich Bucher wird dem Gemeinderat<br />
das Ergebnis der bisherigen Arbeit und die Anträge der<br />
Arbeitsgruppe präsentieren. Die notwendigen Beschlüsse werden<br />
dann im Rahmen einer ordentlichen Gemeinderatssitzung gefasst.<br />
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis <strong>vom</strong> Inhalt der folgenden schriftlichen<br />
Mitteilungen:<br />
1. Arbeitsprogramm für Feuerwehren 2013/Schreiben Solothurnische<br />
Gebäudeversicherung <strong>vom</strong> 19. September 2012<br />
2. Änderungen im Libero-Tarifverbund zum Fahrplanwechsel am 9.<br />
Dezember 2012/Schreiben libero Tarifverbund <strong>vom</strong> 23. Oktober<br />
2012<br />
3. Dank der Genossenschaft „Alte Schmitte“ für den Beitrag der EG<br />
<strong>Selzach</strong><br />
Arbeitsprogramm für Feuerwehren<br />
2013<br />
Änderungen im Libero-<br />
Tarifverbund zum Fahrplanwechsel<br />
Dank der Genossenschaft „Alte<br />
Schmitte“ für den Beitrag der<br />
EG <strong>Selzach</strong><br />
EINWOHNERGEMEINDE SELZACH<br />
Viktor Stüdeli, Gemeindepräsident<br />
Christoph Brotschi, Gemeindeschreiber<br />
E:\Archiv\cb\1\422\GR Protokoll 44 2009-2013 <strong>vom</strong> <strong>25.10.2012</strong>.doc