A. Lerndaten 10. Teil: Rechtswidrigkeit B. Inhaltsübersicht 10. Teil C ...
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Lernprogramm Strafrecht <strong>10.</strong> <strong>Teil</strong><br />
251<br />
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• Für Lehrer wird ein Züchtigungsrecht heute ganz überwiegend –<br />
z.T. auch gesetzlich geregelt - abgelehnt.<br />
b) Voraussetzungen (Prüfschema 26 )<br />
Prüfschema 26: Voraussetzungen des Züchtigungsrechts<br />
(1) Züchtigung nur bei einem hinreichenden Züchtigungsanlass<br />
(2) Objektiv zur Erreichung des Erziehungszwecks geboten und<br />
(3) Subjektiv vom Erziehungsgedanken beherrscht.<br />
(4) Art und Maß der körperlichen Züchtigung müssen in einem angemessenen<br />
Verhältnis zur Verfehlung und zum Lebensalter des<br />
Kindes stehen, wobei dessen körperliche Verfassung und seelische<br />
Entwicklung in die Abwägung einzubeziehen sind. Mitschwingen<br />
von Zorn und Ärger ist unerheblich.<br />
c) Das Züchtigungsrecht als solches ist ebenso wie das Erziehungsrecht<br />
unübertragbar.<br />
© Eisenbeis Rechtsanwaltsges. mbH/RA Dr. U. Schlegel 2006