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A. Lerndaten 10. Teil: Rechtswidrigkeit B. Inhaltsübersicht 10. Teil C ...

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Lernprogramm Strafrecht <strong>10.</strong> <strong>Teil</strong><br />

251<br />

____________________________________________________<br />

• Für Lehrer wird ein Züchtigungsrecht heute ganz überwiegend –<br />

z.T. auch gesetzlich geregelt - abgelehnt.<br />

b) Voraussetzungen (Prüfschema 26 )<br />

Prüfschema 26: Voraussetzungen des Züchtigungsrechts<br />

(1) Züchtigung nur bei einem hinreichenden Züchtigungsanlass<br />

(2) Objektiv zur Erreichung des Erziehungszwecks geboten und<br />

(3) Subjektiv vom Erziehungsgedanken beherrscht.<br />

(4) Art und Maß der körperlichen Züchtigung müssen in einem angemessenen<br />

Verhältnis zur Verfehlung und zum Lebensalter des<br />

Kindes stehen, wobei dessen körperliche Verfassung und seelische<br />

Entwicklung in die Abwägung einzubeziehen sind. Mitschwingen<br />

von Zorn und Ärger ist unerheblich.<br />

c) Das Züchtigungsrecht als solches ist ebenso wie das Erziehungsrecht<br />

unübertragbar.<br />

© Eisenbeis Rechtsanwaltsges. mbH/RA Dr. U. Schlegel 2006

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