04.04.2014 Aufrufe

A. Lerndaten 10. Teil: Rechtswidrigkeit B. Inhaltsübersicht 10. Teil C ...

A. Lerndaten 10. Teil: Rechtswidrigkeit B. Inhaltsübersicht 10. Teil C ...

A. Lerndaten 10. Teil: Rechtswidrigkeit B. Inhaltsübersicht 10. Teil C ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Lernprogramm Strafrecht <strong>10.</strong> <strong>Teil</strong><br />

242<br />

____________________________________________________<br />

e) Sonderfall: Opfer weiß von bevorstehenden Angriff, wartet aber<br />

solange, bis es sich nur noch mit einer Pistole verteidigen kann -<br />

h.M.: Opfer darf sich entscheiden, wann es beginnt, sich zu verteidigen.<br />

151 § 32: Grenzen der Notwehr (Zusammenfassung)<br />

Zusammenfassung: Grenzen der Notwehr<br />

1. Ebene der Erforderlichkeit<br />

2. Bagatellangriffe<br />

3. Gebotensein<br />

a) Krasses Missverhältnis zwischen geschütztem Rechtsgut und bedrohtem<br />

Rechtsgut (Apfelbaumfall).<br />

b) Angriff geht von bestimmten Personen aus:<br />

(1) Kinder<br />

(2) Geisteskranke<br />

(3) Betrunkene<br />

(4) Schuldlos Irrende<br />

c) Eheliche/quasieheliche Lebensgemeinschaft<br />

d) Notwehrlage wurde vom Täter verschuldet (erst Schutz-, dann<br />

Trutzwehr)<br />

4. Notwehrprovokation (Absichtsprovokation) – s. nachfolgend Achtung<br />

1 und 2!<br />

υ Achtung 1: Bei bewusster oder unbewusster Überschreitung der<br />

Grenzen der Notwehr, ist die <strong>Rechtswidrigkeit</strong> des Handelns zu bejahen,<br />

es ist jedoch § 33 (Entschuldigungsgrund) zu prüfen.<br />

υ Achtung 2: Im Falle der Putativnotwehr (= Abwehr eines vermeintlichen<br />

Angriffs), bleibt es nach ganz h.M. ebenfalls bei der <strong>Rechtswidrigkeit</strong><br />

des Handelns - dies führt zu den Irrtumsregeln (Erlaubnistatbestandsirrtum).<br />

© Eisenbeis Rechtsanwaltsges. mbH/RA Dr. U. Schlegel 2006

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!