ZLB ZUKUNFTSWERKSTATT LINKE BILDUNGSPOLITIK - Die Linke
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<strong>Die</strong> Schuldenbremse für die Länder ist eine falsche Weichenstellung<br />
Eine gemeinsame Erklärung von Wulf Gallert, (MdL Sachsen -Anhalt), Dr. Angelika Klein (MdL<br />
Sachsen-Anhalt), Stefan Liebich (MdA Berlin), Rolf Linsler (Landesvorsitzender <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong><br />
Saarland) , Klaus Rainer Rupp (MdBü Bremen)<br />
Björn Radke und Cornelia Möhring (Landessprecher <strong>Die</strong> <strong>Linke</strong> Schleswig-Holstein)<br />
Bodo Ramelow (MdB) Dr. Axel Troost (MdB)<br />
1. <strong>Die</strong> Forderung der Föderalismuskommission II den Ländern per Grundgesetzänderung die<br />
Aufnahme neuer Kredite zu untersagen, ist weder aus finanzpolitischer Sicht noch aus<br />
verfassungsrechtlicher Sicht berechtigt.<br />
Sollte diese Änderung des Grundgesetzes tatsächlich stattfinden, wäre dies eine Zäsur im<br />
deutschen Föderalismus, weil die Länder dadurch einen Teil ihrer haushaltswirtschaftlichen<br />
Selbstständigkeit und damit ihrer Eigenstaatlichkeit verlieren. <strong>Die</strong> Landesverfassungen<br />
werden ausgehebelt. <strong>Die</strong> Budgethoheit der Landesparlamente, die bislang im Rahmen<br />
der Art 109 und 115 GG selbst über die Höhe der Verschuldung entscheiden konnten, wird<br />
geschwächt. Auch wenn diese Regelung erst ab 2020 greifen soll, müssen die Länder nach<br />
dem Inkrafttreten der Reform ab 2011 bereits mit ersten Schritten des Ausgabenabbaus<br />
beginnen.<br />
2. <strong>Die</strong> Konsolidierungshilfen für die fünf finanzschwachen Länder Bremen, Saarland, Sachsen-<br />
Anhalt, Schleswig-Holstein und Berlin sind nicht auskömmlich. Wir kritisieren nicht nur die<br />
Höhe der Sanierungshilfen, sondern auch, dass es für die betroffenen Länder keinen festen<br />
Rechtsanspruch auf sie gibt. Vielmehr sollen die Länder für die Gewährung der<br />
Sanierungshilfen langfristig auf politische Gestaltungsspielräume verzichten. Sie müssen sich<br />
zu Sanierungsprogrammen verpflichten, die deutlich über die bisherigen Kürzungsmaßnahmen<br />
hinausgeht. Der soziale und politische Preis, der für die Konsolidierungshilfen zu zahlen ist,<br />
wird sich in schmerzhaften Kürzungen in den betroffenen Ländern zeigen. <strong>Die</strong> betroffenen<br />
Länder erhalten deutlich weniger Mittel zu schlechteren Bedingungen, als ihre<br />
Ministerpräsidenten gefordert haben.<br />
3. Für den Schutz der Interessen der Finanzwirtschaft sind neue Milliarden-Schulden kein<br />
Problem.<br />
Sobald es darum geht, damit Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und das Sozial- und<br />
Bildungssystem auszubauen, fangen CDU und SPD plötzlich damit an, vor dem Marsch in den<br />
„Schuldenstaat“ zu warnen. Eine Schuldenbremse, wie sie die Föderalismuskommission<br />
vorschlägt, verschärft daher soziale die Schieflage in der Gesellschaft.<br />
4. Wir verbinden unsere Absage an das Projekt der Schuldenbremse zugleich damit, den aus<br />
unserer Sicht fortbestehenden, ernsthaften Reformbedarf im deutschen Föderalismus zu<br />
betonen. Dafür haben wir folgende Vorschläge gemacht.<br />
a. Einführung einer Bundesschuldenverwaltung, die einen Teil der Altschulden von Bund,<br />
Ländern und Gemeinden übernimmt. <strong>Die</strong> gesetzliche Grundlage muss sich am Prinzip der<br />
Erblastentilgung orientieren (private Vermögen müssen herangezogen werden).<br />
b. Einführung einer zentralen Bundessteuerverwaltung. Das würde mittelfristig rund 11 Mrd.<br />
Euro jährliche Mehreinnahmen bringen.<br />
c. Einführung einer zentralen Börsenaufsicht.<br />
d. Reform der Bildungsfinanzierung durch Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe<br />
Bildung (Art. 91b) und Aufhebung des Kooperationsverbotes<br />
(Art 104b) im Grundgesetz.<br />
Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen<br />
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