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ZLB ZUKUNFTSWERKSTATT LINKE BILDUNGSPOLITIK - Die Linke

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aufgenommen. Jede Klasse erhält- statistisch gesehen – eine halbe Stelle „Sonderschullehrer/in“<br />

zusätzlich zur Regelversorgung. <strong>Die</strong> Schule kann über die Sonderpädagogikstellen frei verfügen und<br />

sie entsprechend der Situation in den Klassen einsetzen.<br />

Es ist nicht die Aufgabe der sonderpädagogischen Lehrkräfte in den IR-Klasse, „Behinderungen“ zu<br />

ertesten und aktenkundig zu machen, also Kinder zu etikettieren. Damit kein Kind diskriminiert<br />

werden kann, sind in diesen Grundschulen auch Notenzeugnisse abgeschafft. Dafür gibt es<br />

Entwicklungsberichte, die auf prozessbegleitender Lernbeobachtung basieren und keine<br />

weitreichenden Prognosen erstellen, sondern Zugangsweisen für die „Zone der nächsten Entwicklung“<br />

bestimmen. (Wenn das um sich greift, wird die Testindustrie aber sauer werden!) Im Lehrplan ist<br />

verbindlich als didaktisches Moment die „Zieldifferenz“ (entspr. „Individualisierung) festgeschrieben.<br />

Sitzenbleiben gibt es entsprechend nicht. <strong>Die</strong> IR- Klassen weisen wesentliche Strukturelemente von<br />

inklusiven Schulen auf, zumal alle Klassen an einem IR- Standort IR- Klassen sind, während an den<br />

Standorten von I-Klassen die Parallelklassen normale Regelklassen sind, es sei denn, ein IR-Standort<br />

führt auch I-Klassen. Das inklusive Element hört aber leider bisher am Ende der vierten Klasse auf.<br />

Hat da ein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf, hat es „Glück“, wenn es in eine Sekundarstufe I<br />

mit völlig unzureichender sonderpädagogischer Versorgung kommen kann und nicht auf eine<br />

Förderschule oder eine Sprachheilschule muss.<br />

Politische Angriffe gegen die IR-Klassen<br />

<strong>Die</strong> starken inklusiven Elemente des IR-Klassensystems waren es auch , die die CDU in Hamburg<br />

nicht haben ruhen lassen, gegen die Existenz dieser Schulen gefährdende Angriffe zu fahren, sei es mit<br />

dem Rechnungshof, sei es durch Drohung der direkten Auflösung (mit der abenteuerlichen<br />

Begründung der ungerecht guten Versorgung gegenüber normalen Schulen – dabei muss man wissen,<br />

dass die IR- Standorte weit überwiegend in sozialen Brennpunktgebieten liegen, was auch Teil des<br />

Gesamtkonzeptes war). Alle diese Angriffe wurden abgewiesen, insbesondere durch den Widerstand<br />

der Eltern aus diesen sozialen Problemgebieten (!). Ein weiterer Angriff gegen das IR- Klassensystem<br />

reicht ebenfalls in die Zeit der CDU-Alleinherrschaft hinein und wirkt noch heute fort: Es sind die<br />

euphemistisch genannten „Sonderpädagogischen Förderzentren.“ Zwei dieser Förderzentren wurden<br />

als Pilotprojekte eingerichtet und es gibt sie immer noch. <strong>Die</strong>se „Förderzentren“ sind der Traum aller<br />

ständisch orientierten Sonderpädagogen, reichen sie doch qua Amt in die Grundschulen hinein, testen<br />

Kinder , ob sie „behindert“ sind und „wie schwer“, ob sie also an ihrer Grundschule weiter betreut<br />

werden können oder stationär am Förderzentrum beschult werden sollen. <strong>Die</strong>se Situation führt zu dem,<br />

was vielfach als „Ressourcen- Etikettierungs- Dilemma“ beschrieben wurde. Nicht mehr geht es um<br />

das Kind, sondern um Interessen der Institutionen, um Ressourcen, bis hin um das Überleben dieser<br />

sonderpädagogischen Einrichtung. Außerdem dienen solche „Integrativen Förderzentren“ einer<br />

Zementierung der Trennung von Kindern mit Hilfe einer institutionalisierten Trennung von<br />

„allgemeiner Pädagogik“ zur „Sonderpädagogik“. In Hessen und im Saarland gibt es reichliche<br />

Erfahrungen der beschriebenen Art. So stieg in Hessen z.B. die Zahl der gemeldeten Kinder mit<br />

sonderpädagogischem Förderbedarf nach Implementierung der sonderpädagogischen Förderzentren<br />

rapide an. In Hamburg gibt es einflussreiche Kräfte, die die Integrativen Förderzentren gegen eine<br />

flächendeckende Ausweitung der IR- Klassenstandorte unterstützen sollen.<br />

Bezeichnend ist, dass die CDU in Hamburg (Gott sei Dank) keinen Angriff gegen die I-Klassen<br />

gestartet hat. <strong>Die</strong> Erklärung ist wohl da zu finden, wo die CDU ihr Wählerklientel vermutet.<br />

<strong>Die</strong> Novellierung des Hamburger Schulgesetzes und der geplante Umbau des Hamburger<br />

Schulwesens<br />

Nun sind wir gerade in der Diskussionsphase zur Novellierung des Hamburger Schulgesetzes.<br />

Aus dem Entwurf der schwarz – grünen Koalition zum neuen Schulgesetz entnehmen wir, dass sich<br />

auch Hamburg entsprechend der KMK- Vereinbarung auf den gefälschten Text des Art.24 des<br />

Übereinkommens der Vereinten Nationen bezieht , von Integration statt Inklusion redet, mit fatalen<br />

Folgen: Zwar wird den Schülerinnen und Schülern ein Rechtanspruch auf den Besuch einer<br />

allgemeinen Schule mit Anspruch auf integrative sonderpädagogische Förderung zugesprochen.<br />

Allerdings folgen sofort Einschränkungen materieller und inhaltlicher Art: „... soweit nicht aus<br />

inhaltlichen oder organisatorischen Gründen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel eine<br />

Förderung in Lerngruppen mit sonderpädagogisch ausgerichtetem Unterricht (gemeint sind damit<br />

Sonderschulen) zweckmäßig oder von den Sorgeberechtigten gewünscht wird.“ Allein schon ,wenn<br />

diese Passage in das Schulgesetz aufgenommen würde , wäre das ein Bruch des Völkerrechtes, denn<br />

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