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SpardaAktuell Extra SEPA - Sparda-Bank Südwest eG

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sparda<br />

Das KUNDENMAGAZIN der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong><br />

<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong>, Nov. 2013<br />

Wir machen Sie fit für <strong>SEPA</strong><br />

Europas einheitlicher Zahlungsverkehr<br />

aktuell<br />

EXTRA<br />

Europa wächst immer weiter zusammen. 17 EU-Staaten haben mit dem Euro bereits eine gemeinsame Währung ein geführt.<br />

Zum 1. Februar 2014 werden nun auch Überweisungen & Co. vereinheitlicht – und das in 33 europäischen Ländern, die im<br />

sogenannten <strong>SEPA</strong>-Raum vereinigt sind.<br />

Das Kürzel <strong>SEPA</strong> steht für „Single Euro<br />

Payments Area“, zu Deutsch: Einheitlicher<br />

Euro-Zahlungsverkehrsraum.<br />

Bisher hatte jedes der Länder in nebenstehender<br />

Karte (blau) seine eigenen<br />

Standards für inländische bargeldlose<br />

Zahlungen, also zum Beispiel Überweisungen<br />

und Lastschriften.<br />

Der <strong>SEPA</strong>-Raum im Überblick<br />

Das ändert sich zum 1. Februar 2014.<br />

Dann gelten auf Beschluss der EU übergreifend<br />

für alle <strong>SEPA</strong>-Länder mit ihren<br />

rund 500 Millionen Einwohnern einheitliche<br />

Standards für den Zahlungsverkehr<br />

– und zwar unabhängig davon,<br />

ob man zum Beispiel Geld innerhalb<br />

Deutschlands oder an einen Empfänger<br />

zum Beispiel in Österreich überweist.<br />

Vorteil für alle <strong>Bank</strong>kunden: Bargeldlose<br />

Zahlungen sind nun innerhalb<br />

Europas über die Landesgrenzen hinweg<br />

per Überweisung und ggf. Lastschrift<br />

genauso einfach wie im Inland. Den<br />

<strong>Bank</strong>kunden enstehen durch <strong>SEPA</strong> keine<br />

Kosten.<br />

Ganz neu ist <strong>SEPA</strong> übrigens nicht:<br />

Kunden der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong><br />

können bereits problemlos <strong>SEPA</strong>-Überweisungen innerhalb<br />

Deutschlands und in Euro-Länder tätigen oder von dort<br />

erhalten. Dafür wurden alle Konten von uns bereits an die<br />

<strong>SEPA</strong>-Anforderungen angepasst. Einzig sichtbarer Unterschied<br />

zu den heutigen Inlandsüberweisungen ist die Verwendung der<br />

internationalen Kontonummer IBAN (International <strong>Bank</strong> Account<br />

Number) und der internationalen <strong>Bank</strong>leitzahl BIC (Business<br />

Identifier Code).


2 <strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />

IBAN und BIC<br />

Die IBAN löst ab Februar 2014 auch für inländische Zahlungen<br />

endgültig die bisherige Kontonummer ab. Jeder Kunde muss<br />

spätestens dann für Überweisungen ins In- und Ausland die<br />

eigene und die IBAN des Zahlungsempfängers angeben. Viele<br />

Unternehmen geben ihre IBAN schon heute auf ihren Geschäftspapieren<br />

oder im Internet an.<br />

Fast schon bekannt: die IBAN<br />

Auf den ersten Blick erscheint der IBAN-Code ungewohnt<br />

lang. Bei genauem Hinsehen werden Sie aber feststellen, dass<br />

es sich hierbei lediglich um eine Aneinanderreihung von<br />

Angaben handelt, die Ihnen zum Teil schon bekannt sind.<br />

Neu sind die ersten beiden Stellen für die Länderkennung,<br />

für Deutschland immer „DE“, und eine zweistellige Prüfziffer.<br />

Diese Prüfziffer ist sogar für jedes Konto inner halb eines Kontostammes<br />

(z. B. für ein Sparkonto oder Kreditkonto) individuell.<br />

Dann kommen die herkömmliche <strong>Bank</strong>leitzahl mit acht<br />

und die herkömmliche Kontonummer mit maximal zehn Stellen.<br />

Sollte Letztgenannte kürzer als zehn Ziffern sein, werden<br />

die entsprechenden Felder beim Ausfüllen der Überweisung<br />

einfach vor der Kontonummer mit Nullen aufgefüllt. Fertig!<br />

Beispiel einer IBAN<br />

(International <strong>Bank</strong> Account Number)<br />

Ländercode<br />

IBAN<br />

Prüfziffer<br />

(Jedes Konto innerhalb<br />

eines Kontostammes –<br />

z.B. Giro-Unterkonto –<br />

hat eine individuelle Prüfziffer)<br />

<strong>Bank</strong>leitzahl<br />

Ihre eigene IBAN (und den BIC)<br />

finden Sie schon heute auf der<br />

Rückseite Ihrer <strong>Bank</strong>Card ec unterhalb<br />

des Magnetstreifens und auf<br />

den Kontoauszügen.<br />

DE22550905000001234567<br />

Kontonummer<br />

(zehnstellig, fehlende Stellen<br />

werden vorn mit Nullen aufgefüllt)<br />

In Deutschland ist die IBAN 22-stellig.<br />

In anderen Ländern kann sie bis zu 34 Stellen haben.<br />

Fürs Inland nur bis Februar 2014:<br />

der BIC<br />

Die ersten vier Stellen dienen als<br />

<strong>Bank</strong>kennung, gefolgt von zwei Stellen<br />

für das entsprechende Land. Danach<br />

wird mit ebenfalls zwei Stellen der Ort<br />

angegeben und dann kommt nur noch<br />

die jeweilige Filialbezeichnung. Bei Inlandsüberweisungen<br />

müssen Sie den BIC<br />

nur noch bis 1. Februar 2014 angeben.<br />

Ab Februar 2014 brauchen Sie den BIC<br />

nur noch für <strong>SEPA</strong>-Auslandszahlungen.<br />

Ab 2016 entfällt der Code dann für alle<br />

Zahlungen im <strong>SEPA</strong>-Raum.<br />

Der BIC-Code<br />

Dabei handelt es sich um die internationale <strong>Bank</strong>kennziffer „Business<br />

Identifier Code“. Sie ist acht oder elf Stellen lang, je nachdem ob eine Filiale<br />

angegeben wird. Der BIC dient zur weltweiten Identifizierung einer <strong>Bank</strong>.<br />

Im <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing entfällt die<br />

Angabe des BIC bereits heute.<br />

IBAN und BIC werden künftig auch<br />

auf die <strong>Bank</strong>Card ec und Kreditkarte<br />

geprägt.


<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />

3<br />

Überweisen mit IBAN und BIC<br />

Geht es um den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr, kurz <strong>SEPA</strong>, erledigen wir für Sie vieles automatisch.<br />

Übrigens: Daueraufträge werden von der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> automatisch auf die neuen Daten umgestellt. Sie brauchen sich also<br />

auch hier um nichts zu kümmern.<br />

Der neue Überweisungsvordruck<br />

Viel ändert sich nicht im Vergleich zum alten Formular. Lediglich wird aus der alten Kontonummer jetzt die maximal 34-stellige<br />

IBAN. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Und die bisherige <strong>Bank</strong>leitzahl wird durch den internationalen BIC ersetzt.<br />

Beide Angaben finden Sie im Übrigen entweder auf Ihren<br />

Kontoauszügen oder auf der Rückseite Ihrer <strong>Bank</strong>Card ec.<br />

Der BIC (Business Identifier Code)<br />

der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong> lautet:<br />

GENODEF1S01<br />

G E N O D E F 1 S 0 1<br />

In der <strong>SEPA</strong>-Überweisung stehen für die<br />

IBAN des Empfängers 34 Stellen zur<br />

Verfügung, da die IBAN ausländischer<br />

Zahlungsempfänger mehr als 22 Stellen<br />

haben können.<br />

7 8 5 5 0 9 0 5 0 0 0 0 3 4 5 7 6 6 7 8<br />

Kontonummer und <strong>Bank</strong>leitzahl verschmelzen zur internationalen<br />

Kontonummer IBAN („International <strong>Bank</strong> Account<br />

Number“). Neu hinzu kommt der bislang nur für Auslandsüberweisungen<br />

benötigte „Business Identifier Code“ – kurz BIC. Ihn<br />

benötigen Sie aber für Inlandsüberweisungen nur übergangsweise<br />

bis Februar 2014.<br />

Auf www.sparda-sw.de gibt es einen „IBAN-Rechner“,<br />

mit dem Sie – wenn benötigt – eine Kontonummer in eine<br />

IBAN umwandeln können. Dafür geben Sie einfach die bisherige<br />

Kontonummer und <strong>Bank</strong>leitzahl ein. Auch im <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing<br />

können Sie Kontonummern und <strong>Bank</strong>leitzahlen<br />

in IBAN und BIC konvertieren.<br />

Wenn Sie Ihre neuen Kontodaten nach dem 1. Februar 2014<br />

mal nicht parat haben, ist das aber kein Beinbruch. Denn während<br />

dieser Umstellungstermin für <strong>Bank</strong>en und Unternehmen<br />

verbindlich ist, dürfen Privatkunden ihre Überweisungen noch<br />

bis 2016 mit der herkömmlichen Kontonummer und <strong>Bank</strong>leitzahl<br />

durchführen. Die Änderung in eine <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

übernehmen wir für Sie kostenlos.<br />

Tipp:<br />

Nutzen Sie für wiederkehrende Zahlungen den Dauerauftrag<br />

oder die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift (siehe Seite 5).


4 <strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />

<strong>SEPA</strong>-Überweisung –<br />

<strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing und <strong>Sparda</strong>Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

Im <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing melden Sie sich wie bisher mit Ihrer<br />

Kundennummer (die gewohnte Kontonummer, z. B. 445566),<br />

Ihrer PIN und dem Zugangscode an. In der Überweisungsmaske<br />

tragen Sie nun die IBAN und den BIC des Zahlungsempfängers<br />

ein. Der Name der Empfänger-<strong>Bank</strong> wird dann wie gewohnt<br />

automatisch angezeigt und Sie können überprüfen, ob Ihre<br />

Eingabe richtig war. Seit Oktober 2013 entfällt die Angabe des<br />

BIC für alle innerdeutschen Überweisungen.<br />

Hilfe in der Übergangszeit<br />

Sollten Ihnen IBAN und BIC des Empfängers noch nicht<br />

vorliegen, können Sie dessen herkömmliche Kontonummer und<br />

<strong>Bank</strong>leitzahl im Überweisungsformular bequem in IBAN und BIC<br />

konvertieren:<br />

Geben Sie den Empfängernamen ein.<br />

Bei bereits gespeicherten Empfängern fragt Sie das <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing<br />

automatisch nach der Konvertierung.<br />

Rechnungsempfänger, an die Sie regelmäßig Geld überweisen,<br />

können Sie nach dem Ausfüllen der Überweisungsmaske<br />

auch weiterhin aktiv in Ihrer persönlichen Empfängerlis te<br />

abspeichern – ab sofort mit den neuen Kontodaten IBAN und<br />

BIC. Sie brauchen dann die Daten nicht für jede Überweisung<br />

neu einzugeben.<br />

Besonders praktisch: Ihre bereits gespeicherten Empfängerdaten<br />

stellen wir für Sie automatisch auf IBAN und BIC um.<br />

Ausnahme: „Brachliegende“ Datensätze, die innerhalb der<br />

vergangenen zwei Jahre nicht von Ihnen genutzt wurden. Wir<br />

gehen davon aus, dass Sie diese nicht mehr benötigen, und<br />

werden sie aus Gründen der Übersichtlichkeit Anfang 2016<br />

löschen.<br />

Daueraufträge, die Sie via <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing erteilt haben,<br />

werden von uns ebenfalls auf die neuen Daten umgestellt.<br />

Das geschieht ganz automatisch und Sie brauchen sich um<br />

nichts zu kümmern.<br />

Übrigens: Mit <strong>SEPA</strong> werden elektronische Überweisungen<br />

europaweit schon am nächsten <strong>Bank</strong>arbeitstag<br />

gutgeschrieben. Noch ein guter Grund für die Nutzung des<br />

<strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ings.<br />

Überweisen mit dem <strong>Sparda</strong>Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />

Mit dem <strong>Sparda</strong>Telefon-<strong>Bank</strong>ing überweisen Sie gebührenfrei<br />

und rund um die Uhr von zu Hause aus oder von unterwegs.<br />

Sie werden durch die einzelnen Schritte von der Anmeldung bis<br />

zur Absendung geführt.<br />

Klicken Sie anschließend auf „Konvertierung Konto-Nr./BLZ“. Geben Sie die Kontonummer<br />

und die <strong>Bank</strong>leitzahl des Empfängers ein und gehen Sie auf „Konvertieren“.<br />

Es erscheinen IBAN und BIC. Klicken Sie anschließend auf „Übernehmen“.<br />

Nach der Begrüßung geben Sie bitte Ihre Kundennummer<br />

(die bisherige gewohnte Kontonummer) ein und bestätigen<br />

Sie diese mit der #-Taste (zum Beispiel 445566#). Bitte sagen<br />

Sie nach der Eingabe Ihrer PIN das Stichwort „Überweisung“.<br />

Als nächstes geben Sie bitte die IBAN des Empfängers ein.<br />

Anschließend geben Sie den Über weisungsbetrag und den<br />

Verwendungszweck ein – fertig.<br />

Das <strong>Sparda</strong>Telefon-<strong>Bank</strong>ing ist nur für den Inlandsverkehr<br />

nutzbar – Auslandsüberweisungen sind nicht möglich.<br />

IBAN und BIC werden nun automatisch in die Überweisungsmaske übertragen.


<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />

5<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift – sicher und bequem<br />

In Deutschland werden jedes Jahr rund neun Milliarden Zahlungsvorgänge im Lastschriftverfahren durchgeführt. Das ist<br />

knapp die Hälfte aller bargeldlosen Zahlungen. Mit <strong>SEPA</strong> ist dieser bequeme Zahlungsweg nun auch europaweit grenzüberschreitend<br />

möglich.<br />

Das ändert sich beim <strong>Bank</strong>einzug<br />

Im Gegensatz zur Überweisung wird die eigentliche Zahlung<br />

beim Lastschriftverfahren durch den Empfänger ausgelöst,<br />

der den fälligen Betrag von seiner <strong>Bank</strong> einziehen lässt. Dafür<br />

musste ihm der Zahlungspflichtige zuvor eine sogenannte<br />

Einzugsermächtigung erteilen. Das Prinzip dieses Verfahrens<br />

bleibt auch bei der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift erhalten. Allerdings wird<br />

spätestens zum 1. Februar 2014 die Einzugsermächtigung<br />

durch das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat ersetzt (siehe unten). Damit<br />

genehmigen Sie dann wie bisher zum Beispiel Ihrem Stromanbieter,<br />

einem Versicherungsunternehmen oder Ihrem Handyvertragspartner<br />

den ein- oder mehrmaligen Einzug eines zuvor<br />

festgelegten Betrags. Und: Dieses Verfahren ist dann erstmals<br />

auch grenzüberschreitend möglich.<br />

Ihr Vorteil: das Mandat<br />

Voraussetzung dafür, dass der Empfänger einmalig oder<br />

regelmäßig bestimmte Beträge von Ihrem Konto einziehen darf,<br />

ist das bereits erwähnte <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat. Zwar gelten in<br />

Deutschland bereits erteilte Einzugsermächtigungen automatisch<br />

als Lastschriftmandat. Diese müssen dem Zahlungsempfänger<br />

aber schriftlich vorliegen. Bei der Einzugsermächtigung<br />

gab es diese Verpflichtung nicht. Deshalb werden Sie im<br />

Rahmen der <strong>SEPA</strong>-Einführung auch von Unternehmen, denen<br />

Sie bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, schriftlich<br />

über die Umstellung des Verfahrens informiert oder darum<br />

gebeten, ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat zu erteilen.<br />

Das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat


6 <strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />

So geht’s am Einfachsten: Überweisen am SB-Terminal<br />

Um eine Überweisung am SB-Terminal<br />

zu machen, führen Sie zunächst<br />

Ihre ec-Karte in das Terminal ein.<br />

Wählen Sie erst „SB-<strong>Bank</strong>ing“,<br />

dann „Überweisung/Dauerauftrag“.<br />

Drücken Sie nach der Auswahl des<br />

Kontos auf „Belegleser“.<br />

Schieben Sie den Überweisungsträger<br />

in den dafür vorgesehenen<br />

Schlitz. er wird eingelesen und<br />

wieder ausgeworfen.<br />

Zum Schluss können Sie alle<br />

Angaben prüfen und falls nötig<br />

korrigieren. Ist alles richtig eingegeben,<br />

wählen Sie die Schaltfläche<br />

„Überweisung senden“ aus. Fertig!<br />

Das Mandat sollten Sie natürlich nur Unternehmen erteilen,<br />

mit denen Sie eine Geschäftsbeziehung pflegen. Achten Sie<br />

unbedingt darauf, dass die „Gläubiger-Identifikationsnummer“<br />

des Unternehmens aufgeführt ist. Sie ist in Deutschland 18 Stellen<br />

lang. Des Weiteren muss das Formular eine Mandatsreferenz enthalten.<br />

Das kann zum Beispiel eine Rechnungsnummer sein. Mit<br />

ihr lässt sich jeder Lastschrifteinzug von Ihrem <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong>-Konto<br />

lückenlos nachvollziehen. Das ist praktisch für Ihre persönliche<br />

Buchhaltung und gegebenenfalls auch für einen Widerspruch von<br />

Bedeutung.<br />

Tragen Sie bitte auf dem Mandatsvordruck Ihren Namen, Ihre<br />

Anschrift als auch die neue Kontonummer IBAN und die internationale<br />

<strong>Bank</strong>leitzahl BIC ein. Beide Angaben finden Sie entweder auf<br />

Ihren Kontoauszügen oder aber auf der Rückseite Ihrer <strong>Bank</strong>Card<br />

ec unterhalb des Magnetstreifens. Senden Sie das Formular<br />

unterschrieben an den Rechnungssteller zurück. Erst dann darf er<br />

Beträge von Ihrem Konto einziehen.<br />

Mehr Verbraucherschutz über Deutschlands Grenzen hinaus<br />

Bei der Ausgestaltung des <strong>SEPA</strong>-Verfahrens haben die<br />

Verantwortlichen großen Wert auf Verbraucherschutz gelegt.<br />

Sie können ab dem Datum des Einzugs binnen acht Wochen<br />

die Rückerstattung des Geldes verlangen – und zwar ohne Angabe<br />

von Gründen. Ist der Zahlungsempfänger ohne gültiges<br />

Mandat aktiv geworden, können Sie das Geld sogar binnen<br />

13 Monaten zurückverlangen. Das Geldinstitut des Zahlungsempfängers<br />

ist im Falle eines Widerspruchs zur Rückzahlung<br />

verpflichtet! Das gilt sogar, wenn der Empfänger zwischenzeitlich,<br />

beispielsweise durch Konkurs, zahlungsunfähig geworden<br />

ist. Den Widerspruch können Sie gegebenenfalls bei Ihrer<br />

<strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> einreichen.<br />

Sie haben als Kunde darüber hinaus die Möglichkeit, Belastungen<br />

Ihres Kontos durch bestimmte Rechnungssteller von<br />

vornherein zu untersagen oder Konten für Lastschrifteinzüge zu<br />

blockieren.<br />

Und: Die einzelnen Zahlungsvorgänge sind jederzeit in ihrer<br />

Chronologie von beiden Seiten transparent und nachvollziehbar.<br />

Sie wissen daher immer, wo Ihr Geld ist!<br />

Abbuchungsaufträge nicht mehr möglich<br />

Bereits bestehende Abbuchungsaufträge können nicht weitergenutzt<br />

werden. Dieser Zahlungsvorgang wird im Gegensatz zur<br />

Einzugsermächtigung vom Zahlungspflichtigen ausgelöst. Der<br />

Abbuchungsauftrag wird nicht dem Zahlungsempfänger, sondern<br />

der ausführenden <strong>Bank</strong> erteilt.<br />

Mehr Planbarkeit mit <strong>SEPA</strong><br />

Der Rechnungssteller muss Sie künftig, sofern nichts<br />

anderes vereinbart wurde, spätestens 14 Tage bevor er Geld<br />

von Ihrem Konto einzieht, mit einer Vorab-Information (Pre-Notification)<br />

über Betragshöhe und Fälligkeitsdatum informieren.<br />

Auf diese Weise können Sie als Zahler sicherstellen, dass zum<br />

Abbuchungszeitraum auch ausreichend Geld auf Ihrem Konto<br />

ist.<br />

Übrigens: Wird von einem Unternehmen eine bereits erteilte<br />

Einzugsermächtigung für die Lastschrift weiter verwendet,<br />

muss es Sie vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzug ebenfalls<br />

unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz<br />

darüber informieren.<br />

Viele Vorteile und noch mehr Sicherheit – mit dem <strong>SEPA</strong> -<br />

Last schriftverfahren sind Sie mit Ihrer <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> beim europäischen<br />

Zahlungsverkehr auf der sicheren Seite!


<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />

7<br />

Mit ec-Karte zahlen – auch bei <strong>SEPA</strong><br />

An der Kasse des Supermarkts anstehen, Ware aufs Laufband stellen, ec-Karte zücken und mit Unterschrift bezahlen. Dieses<br />

elektronische Lastschriftverfahren, kurz ELV genannt, ist vor allem in Deutschland sehr beliebt. Im Rahmen der <strong>SEPA</strong>-Einführung<br />

kann es weiter genutzt werden.<br />

Einer Studie zufolge wird jede dritte Kartenzahlung in Deutschland<br />

mit dem schnellen Zahlungsverfahren per ec-Karte und<br />

Unterschrift durchgeführt. Für Kunden und insbesondere Einzelhandelsunternehmen<br />

ist das praktisch. Aber es entspricht nicht<br />

den Regeln des <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahrens. Ist diese Zahlungsmethode<br />

also ab dem verbindlichen <strong>SEPA</strong>-Start am 1. Februar<br />

2014 nicht mehr möglich?<br />

Zuerst einmal Entwarnung: Gemäß einer Übergangsregelung<br />

bleibt das elektronische Lastschriftverfahren zunächst bis zum<br />

1. Februar 2016 anwendbar.<br />

Auch danach sollen Lastschriften durch das Auslesen einer<br />

ec- oder Kreditkarte möglich sein. Dies jedenfalls hat der<br />

Handelsverband Deutschland beim European Payments Council<br />

(EPC) beantragt. Dieser hat dem Anliegen bereits Ende 2012<br />

grundsätzlich entsprochen. Damit wäre der Einsatz einer ecoder<br />

Kreditkarte beispielsweise an der Supermarktkasse auch<br />

in <strong>SEPA</strong>-Zeiten problemlos möglich, weil vor Ort ein Lastschriftmandat<br />

mit anschließender Unterschrift erstellt werden würde.<br />

Das genaue Verfahren steht aber noch nicht fest. Wir halten Sie<br />

in diesem Bereich weiter auf dem aktuellen Stand.<br />

Auf neu ausgegebenen Karten ab Herbst 2014 ist die IBAN<br />

bereits auf die Vorderseite geprägt.<br />

Fragen und Antworten<br />

<strong>SEPA</strong> – was ist das überhaupt?<br />

Das Kürzel steht für „Single Euro Payments Area“, also den<br />

einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Darunter versteht<br />

man ein einheitliches System für den bargeldlosen Zahlungsverkehr<br />

in 33 europäischen Ländern. <strong>SEPA</strong> betrifft also rund<br />

500 Millionen Einwohner. Die <strong>SEPA</strong>-Verfahren sind ab 1. Februar<br />

2014 verbindlich, so hat es die EU beschlossen. Damit wird<br />

fortgeführt, was 1999 mit der Einführung des Euro als gemeinsame<br />

Währung begann.<br />

Was hat man als <strong>Bank</strong>kunde von <strong>SEPA</strong>?<br />

Hatte bisher jedes Land in Europa seine eigenen Standards<br />

für Überweisungen oder Lastschriften, so gibt es diese nun einheitlich<br />

für alle Euro-Zahlungen in Europa. Das bedeutet zum<br />

Beispiel, dass Sie eine Überweisung in ein <strong>SEPA</strong>-Teilnehmerland<br />

genauso schnell und einfach erledigen können wie eine Überweisung<br />

an einen Empfänger in Deutschland. Dafür gibt es jetzt<br />

nur noch ein Formular und kostenlos ist die Überweisung auch.<br />

Durch <strong>SEPA</strong> entstehen den <strong>Bank</strong>kunden keine Kosten.<br />

Und wenn ich gar keine Auslandsüberweisungen mache?<br />

Dann müssen Sie sich trotzdem auf <strong>SEPA</strong> einstellen. Denn<br />

die neuen Verfahren gelten unabhängig davon, ob man<br />

innerhalb eines Landes oder in Europa grenzüberschreitend<br />

überweist. Eine große Umstellung ist das für Sie als Mitglied<br />

und Kunde der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong> aber nicht. Das meiste<br />

erledigen wir für Sie im Hintergrund.<br />

Woher bekomme ich IBAN und BIC?<br />

Beides finden Sie schon jetzt auf Ihren Kontoauszügen oder<br />

auf der Rückseite Ihrer <strong>Bank</strong>Card ec unter dem Magnetstreifen.<br />

Das ist schon alles?<br />

Nicht ganz. Es ändert sich auch noch das Lastschriftverfahren.<br />

Die bisherige Einzugsermächtigung wird vom neuen<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat abgelöst. Hier brauchen Sie aber nicht<br />

selbst aktiv zu werden. Die Unternehmen und Behörden, die<br />

Geld von Ihrem Konto einziehen oder dieses in Zukunft tun<br />

wollen, kommen selbst auf Sie zu. Sie müssen dann nur den<br />

entsprechenden Vordruck ausfüllen. Auch dafür benötigen Sie<br />

aber Ihre IBAN und den BIC.<br />

Wie hilft mir meine <strong>Sparda</strong>?<br />

Was wir können, wird von uns für Sie erledigt. Zum Beispiel<br />

stellen wir Ihre Daueraufträge automatisch für Sie um. Im <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing<br />

passen wir die Daten in Ihrer Empfängerliste<br />

an <strong>SEPA</strong> an. Und natürlich versorgen wir Sie immer aktuell mit<br />

Informationen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.


8<br />

<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />

Vorteile von <strong>SEPA</strong><br />

• Der gesamte Euro-Zahlungsverkehr ist einheitlich.<br />

Somit ist es beispielsweise möglich, die Kosten für ein<br />

Ferienhaus im europäischen Ausland oder Sendungen<br />

im europäischen Versandhandel einfach und bequem zu<br />

begleichen.<br />

• Lastschriften sind im grenzüberschreitenden europäischen<br />

Zahlungsverkehr möglich mit der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift.<br />

• Die Angabe eines Fälligkeitsdatums bei <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriften informiert Kunden über den genauen Tag<br />

der Kontobelastung und ermöglicht somit eine exakte<br />

Disposition und Liquiditätsplanung.<br />

• Die gesetzlichen Regelungen für <strong>SEPA</strong> verkürzen schrittweise<br />

die Überweisungslaufzeiten. Seit Januar 2012 können<br />

Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von<br />

einem <strong>Bank</strong>geschäftstag über den Überweisungsbetrag<br />

verfügen.<br />

Der <strong>SEPA</strong>-Zeitplan<br />

Schon seit Januar 2008 sind Überweisungen im <strong>SEPA</strong>-Verfahren möglich. <strong>SEPA</strong> – das bedeutet<br />

„Single Euro Payments Area“ und beschreibt den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum von<br />

33 Ländern in Europa.<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong> <strong>eG</strong><br />

Entwurf und Realisation:<br />

<strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong>, acpress<br />

Postfach 10 05 53<br />

55136 Mainz<br />

www.sparda-sw.de<br />

kontakt@sparda-sw.de<br />

Stand: 25.11.2013<br />

Änderung und Irrtum vorbehalten.<br />

Informationen über <strong>SEPA</strong> finden<br />

Sie unter www.sparda-sw.de oder<br />

unter www.sepadeutschland.de.

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