SpardaAktuell Extra SEPA - Sparda-Bank Südwest eG
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sparda<br />
Das KUNDENMAGAZIN der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong><br />
<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong>, Nov. 2013<br />
Wir machen Sie fit für <strong>SEPA</strong><br />
Europas einheitlicher Zahlungsverkehr<br />
aktuell<br />
EXTRA<br />
Europa wächst immer weiter zusammen. 17 EU-Staaten haben mit dem Euro bereits eine gemeinsame Währung ein geführt.<br />
Zum 1. Februar 2014 werden nun auch Überweisungen & Co. vereinheitlicht – und das in 33 europäischen Ländern, die im<br />
sogenannten <strong>SEPA</strong>-Raum vereinigt sind.<br />
Das Kürzel <strong>SEPA</strong> steht für „Single Euro<br />
Payments Area“, zu Deutsch: Einheitlicher<br />
Euro-Zahlungsverkehrsraum.<br />
Bisher hatte jedes der Länder in nebenstehender<br />
Karte (blau) seine eigenen<br />
Standards für inländische bargeldlose<br />
Zahlungen, also zum Beispiel Überweisungen<br />
und Lastschriften.<br />
Der <strong>SEPA</strong>-Raum im Überblick<br />
Das ändert sich zum 1. Februar 2014.<br />
Dann gelten auf Beschluss der EU übergreifend<br />
für alle <strong>SEPA</strong>-Länder mit ihren<br />
rund 500 Millionen Einwohnern einheitliche<br />
Standards für den Zahlungsverkehr<br />
– und zwar unabhängig davon,<br />
ob man zum Beispiel Geld innerhalb<br />
Deutschlands oder an einen Empfänger<br />
zum Beispiel in Österreich überweist.<br />
Vorteil für alle <strong>Bank</strong>kunden: Bargeldlose<br />
Zahlungen sind nun innerhalb<br />
Europas über die Landesgrenzen hinweg<br />
per Überweisung und ggf. Lastschrift<br />
genauso einfach wie im Inland. Den<br />
<strong>Bank</strong>kunden enstehen durch <strong>SEPA</strong> keine<br />
Kosten.<br />
Ganz neu ist <strong>SEPA</strong> übrigens nicht:<br />
Kunden der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong><br />
können bereits problemlos <strong>SEPA</strong>-Überweisungen innerhalb<br />
Deutschlands und in Euro-Länder tätigen oder von dort<br />
erhalten. Dafür wurden alle Konten von uns bereits an die<br />
<strong>SEPA</strong>-Anforderungen angepasst. Einzig sichtbarer Unterschied<br />
zu den heutigen Inlandsüberweisungen ist die Verwendung der<br />
internationalen Kontonummer IBAN (International <strong>Bank</strong> Account<br />
Number) und der internationalen <strong>Bank</strong>leitzahl BIC (Business<br />
Identifier Code).
2 <strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />
IBAN und BIC<br />
Die IBAN löst ab Februar 2014 auch für inländische Zahlungen<br />
endgültig die bisherige Kontonummer ab. Jeder Kunde muss<br />
spätestens dann für Überweisungen ins In- und Ausland die<br />
eigene und die IBAN des Zahlungsempfängers angeben. Viele<br />
Unternehmen geben ihre IBAN schon heute auf ihren Geschäftspapieren<br />
oder im Internet an.<br />
Fast schon bekannt: die IBAN<br />
Auf den ersten Blick erscheint der IBAN-Code ungewohnt<br />
lang. Bei genauem Hinsehen werden Sie aber feststellen, dass<br />
es sich hierbei lediglich um eine Aneinanderreihung von<br />
Angaben handelt, die Ihnen zum Teil schon bekannt sind.<br />
Neu sind die ersten beiden Stellen für die Länderkennung,<br />
für Deutschland immer „DE“, und eine zweistellige Prüfziffer.<br />
Diese Prüfziffer ist sogar für jedes Konto inner halb eines Kontostammes<br />
(z. B. für ein Sparkonto oder Kreditkonto) individuell.<br />
Dann kommen die herkömmliche <strong>Bank</strong>leitzahl mit acht<br />
und die herkömmliche Kontonummer mit maximal zehn Stellen.<br />
Sollte Letztgenannte kürzer als zehn Ziffern sein, werden<br />
die entsprechenden Felder beim Ausfüllen der Überweisung<br />
einfach vor der Kontonummer mit Nullen aufgefüllt. Fertig!<br />
Beispiel einer IBAN<br />
(International <strong>Bank</strong> Account Number)<br />
Ländercode<br />
IBAN<br />
Prüfziffer<br />
(Jedes Konto innerhalb<br />
eines Kontostammes –<br />
z.B. Giro-Unterkonto –<br />
hat eine individuelle Prüfziffer)<br />
<strong>Bank</strong>leitzahl<br />
Ihre eigene IBAN (und den BIC)<br />
finden Sie schon heute auf der<br />
Rückseite Ihrer <strong>Bank</strong>Card ec unterhalb<br />
des Magnetstreifens und auf<br />
den Kontoauszügen.<br />
DE22550905000001234567<br />
Kontonummer<br />
(zehnstellig, fehlende Stellen<br />
werden vorn mit Nullen aufgefüllt)<br />
In Deutschland ist die IBAN 22-stellig.<br />
In anderen Ländern kann sie bis zu 34 Stellen haben.<br />
Fürs Inland nur bis Februar 2014:<br />
der BIC<br />
Die ersten vier Stellen dienen als<br />
<strong>Bank</strong>kennung, gefolgt von zwei Stellen<br />
für das entsprechende Land. Danach<br />
wird mit ebenfalls zwei Stellen der Ort<br />
angegeben und dann kommt nur noch<br />
die jeweilige Filialbezeichnung. Bei Inlandsüberweisungen<br />
müssen Sie den BIC<br />
nur noch bis 1. Februar 2014 angeben.<br />
Ab Februar 2014 brauchen Sie den BIC<br />
nur noch für <strong>SEPA</strong>-Auslandszahlungen.<br />
Ab 2016 entfällt der Code dann für alle<br />
Zahlungen im <strong>SEPA</strong>-Raum.<br />
Der BIC-Code<br />
Dabei handelt es sich um die internationale <strong>Bank</strong>kennziffer „Business<br />
Identifier Code“. Sie ist acht oder elf Stellen lang, je nachdem ob eine Filiale<br />
angegeben wird. Der BIC dient zur weltweiten Identifizierung einer <strong>Bank</strong>.<br />
Im <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing entfällt die<br />
Angabe des BIC bereits heute.<br />
IBAN und BIC werden künftig auch<br />
auf die <strong>Bank</strong>Card ec und Kreditkarte<br />
geprägt.
<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />
3<br />
Überweisen mit IBAN und BIC<br />
Geht es um den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr, kurz <strong>SEPA</strong>, erledigen wir für Sie vieles automatisch.<br />
Übrigens: Daueraufträge werden von der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> automatisch auf die neuen Daten umgestellt. Sie brauchen sich also<br />
auch hier um nichts zu kümmern.<br />
Der neue Überweisungsvordruck<br />
Viel ändert sich nicht im Vergleich zum alten Formular. Lediglich wird aus der alten Kontonummer jetzt die maximal 34-stellige<br />
IBAN. In Deutschland ist die IBAN 22-stellig. Und die bisherige <strong>Bank</strong>leitzahl wird durch den internationalen BIC ersetzt.<br />
Beide Angaben finden Sie im Übrigen entweder auf Ihren<br />
Kontoauszügen oder auf der Rückseite Ihrer <strong>Bank</strong>Card ec.<br />
Der BIC (Business Identifier Code)<br />
der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong> lautet:<br />
GENODEF1S01<br />
G E N O D E F 1 S 0 1<br />
In der <strong>SEPA</strong>-Überweisung stehen für die<br />
IBAN des Empfängers 34 Stellen zur<br />
Verfügung, da die IBAN ausländischer<br />
Zahlungsempfänger mehr als 22 Stellen<br />
haben können.<br />
7 8 5 5 0 9 0 5 0 0 0 0 3 4 5 7 6 6 7 8<br />
Kontonummer und <strong>Bank</strong>leitzahl verschmelzen zur internationalen<br />
Kontonummer IBAN („International <strong>Bank</strong> Account<br />
Number“). Neu hinzu kommt der bislang nur für Auslandsüberweisungen<br />
benötigte „Business Identifier Code“ – kurz BIC. Ihn<br />
benötigen Sie aber für Inlandsüberweisungen nur übergangsweise<br />
bis Februar 2014.<br />
Auf www.sparda-sw.de gibt es einen „IBAN-Rechner“,<br />
mit dem Sie – wenn benötigt – eine Kontonummer in eine<br />
IBAN umwandeln können. Dafür geben Sie einfach die bisherige<br />
Kontonummer und <strong>Bank</strong>leitzahl ein. Auch im <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing<br />
können Sie Kontonummern und <strong>Bank</strong>leitzahlen<br />
in IBAN und BIC konvertieren.<br />
Wenn Sie Ihre neuen Kontodaten nach dem 1. Februar 2014<br />
mal nicht parat haben, ist das aber kein Beinbruch. Denn während<br />
dieser Umstellungstermin für <strong>Bank</strong>en und Unternehmen<br />
verbindlich ist, dürfen Privatkunden ihre Überweisungen noch<br />
bis 2016 mit der herkömmlichen Kontonummer und <strong>Bank</strong>leitzahl<br />
durchführen. Die Änderung in eine <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />
übernehmen wir für Sie kostenlos.<br />
Tipp:<br />
Nutzen Sie für wiederkehrende Zahlungen den Dauerauftrag<br />
oder die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift (siehe Seite 5).
4 <strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />
<strong>SEPA</strong>-Überweisung –<br />
<strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing und <strong>Sparda</strong>Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />
Im <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing melden Sie sich wie bisher mit Ihrer<br />
Kundennummer (die gewohnte Kontonummer, z. B. 445566),<br />
Ihrer PIN und dem Zugangscode an. In der Überweisungsmaske<br />
tragen Sie nun die IBAN und den BIC des Zahlungsempfängers<br />
ein. Der Name der Empfänger-<strong>Bank</strong> wird dann wie gewohnt<br />
automatisch angezeigt und Sie können überprüfen, ob Ihre<br />
Eingabe richtig war. Seit Oktober 2013 entfällt die Angabe des<br />
BIC für alle innerdeutschen Überweisungen.<br />
Hilfe in der Übergangszeit<br />
Sollten Ihnen IBAN und BIC des Empfängers noch nicht<br />
vorliegen, können Sie dessen herkömmliche Kontonummer und<br />
<strong>Bank</strong>leitzahl im Überweisungsformular bequem in IBAN und BIC<br />
konvertieren:<br />
Geben Sie den Empfängernamen ein.<br />
Bei bereits gespeicherten Empfängern fragt Sie das <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing<br />
automatisch nach der Konvertierung.<br />
Rechnungsempfänger, an die Sie regelmäßig Geld überweisen,<br />
können Sie nach dem Ausfüllen der Überweisungsmaske<br />
auch weiterhin aktiv in Ihrer persönlichen Empfängerlis te<br />
abspeichern – ab sofort mit den neuen Kontodaten IBAN und<br />
BIC. Sie brauchen dann die Daten nicht für jede Überweisung<br />
neu einzugeben.<br />
Besonders praktisch: Ihre bereits gespeicherten Empfängerdaten<br />
stellen wir für Sie automatisch auf IBAN und BIC um.<br />
Ausnahme: „Brachliegende“ Datensätze, die innerhalb der<br />
vergangenen zwei Jahre nicht von Ihnen genutzt wurden. Wir<br />
gehen davon aus, dass Sie diese nicht mehr benötigen, und<br />
werden sie aus Gründen der Übersichtlichkeit Anfang 2016<br />
löschen.<br />
Daueraufträge, die Sie via <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing erteilt haben,<br />
werden von uns ebenfalls auf die neuen Daten umgestellt.<br />
Das geschieht ganz automatisch und Sie brauchen sich um<br />
nichts zu kümmern.<br />
Übrigens: Mit <strong>SEPA</strong> werden elektronische Überweisungen<br />
europaweit schon am nächsten <strong>Bank</strong>arbeitstag<br />
gutgeschrieben. Noch ein guter Grund für die Nutzung des<br />
<strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ings.<br />
Überweisen mit dem <strong>Sparda</strong>Telefon-<strong>Bank</strong>ing<br />
Mit dem <strong>Sparda</strong>Telefon-<strong>Bank</strong>ing überweisen Sie gebührenfrei<br />
und rund um die Uhr von zu Hause aus oder von unterwegs.<br />
Sie werden durch die einzelnen Schritte von der Anmeldung bis<br />
zur Absendung geführt.<br />
Klicken Sie anschließend auf „Konvertierung Konto-Nr./BLZ“. Geben Sie die Kontonummer<br />
und die <strong>Bank</strong>leitzahl des Empfängers ein und gehen Sie auf „Konvertieren“.<br />
Es erscheinen IBAN und BIC. Klicken Sie anschließend auf „Übernehmen“.<br />
Nach der Begrüßung geben Sie bitte Ihre Kundennummer<br />
(die bisherige gewohnte Kontonummer) ein und bestätigen<br />
Sie diese mit der #-Taste (zum Beispiel 445566#). Bitte sagen<br />
Sie nach der Eingabe Ihrer PIN das Stichwort „Überweisung“.<br />
Als nächstes geben Sie bitte die IBAN des Empfängers ein.<br />
Anschließend geben Sie den Über weisungsbetrag und den<br />
Verwendungszweck ein – fertig.<br />
Das <strong>Sparda</strong>Telefon-<strong>Bank</strong>ing ist nur für den Inlandsverkehr<br />
nutzbar – Auslandsüberweisungen sind nicht möglich.<br />
IBAN und BIC werden nun automatisch in die Überweisungsmaske übertragen.
<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />
5<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift – sicher und bequem<br />
In Deutschland werden jedes Jahr rund neun Milliarden Zahlungsvorgänge im Lastschriftverfahren durchgeführt. Das ist<br />
knapp die Hälfte aller bargeldlosen Zahlungen. Mit <strong>SEPA</strong> ist dieser bequeme Zahlungsweg nun auch europaweit grenzüberschreitend<br />
möglich.<br />
Das ändert sich beim <strong>Bank</strong>einzug<br />
Im Gegensatz zur Überweisung wird die eigentliche Zahlung<br />
beim Lastschriftverfahren durch den Empfänger ausgelöst,<br />
der den fälligen Betrag von seiner <strong>Bank</strong> einziehen lässt. Dafür<br />
musste ihm der Zahlungspflichtige zuvor eine sogenannte<br />
Einzugsermächtigung erteilen. Das Prinzip dieses Verfahrens<br />
bleibt auch bei der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift erhalten. Allerdings wird<br />
spätestens zum 1. Februar 2014 die Einzugsermächtigung<br />
durch das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat ersetzt (siehe unten). Damit<br />
genehmigen Sie dann wie bisher zum Beispiel Ihrem Stromanbieter,<br />
einem Versicherungsunternehmen oder Ihrem Handyvertragspartner<br />
den ein- oder mehrmaligen Einzug eines zuvor<br />
festgelegten Betrags. Und: Dieses Verfahren ist dann erstmals<br />
auch grenzüberschreitend möglich.<br />
Ihr Vorteil: das Mandat<br />
Voraussetzung dafür, dass der Empfänger einmalig oder<br />
regelmäßig bestimmte Beträge von Ihrem Konto einziehen darf,<br />
ist das bereits erwähnte <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat. Zwar gelten in<br />
Deutschland bereits erteilte Einzugsermächtigungen automatisch<br />
als Lastschriftmandat. Diese müssen dem Zahlungsempfänger<br />
aber schriftlich vorliegen. Bei der Einzugsermächtigung<br />
gab es diese Verpflichtung nicht. Deshalb werden Sie im<br />
Rahmen der <strong>SEPA</strong>-Einführung auch von Unternehmen, denen<br />
Sie bereits eine Einzugsermächtigung erteilt haben, schriftlich<br />
über die Umstellung des Verfahrens informiert oder darum<br />
gebeten, ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat zu erteilen.<br />
Das <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat
6 <strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />
So geht’s am Einfachsten: Überweisen am SB-Terminal<br />
Um eine Überweisung am SB-Terminal<br />
zu machen, führen Sie zunächst<br />
Ihre ec-Karte in das Terminal ein.<br />
Wählen Sie erst „SB-<strong>Bank</strong>ing“,<br />
dann „Überweisung/Dauerauftrag“.<br />
Drücken Sie nach der Auswahl des<br />
Kontos auf „Belegleser“.<br />
Schieben Sie den Überweisungsträger<br />
in den dafür vorgesehenen<br />
Schlitz. er wird eingelesen und<br />
wieder ausgeworfen.<br />
Zum Schluss können Sie alle<br />
Angaben prüfen und falls nötig<br />
korrigieren. Ist alles richtig eingegeben,<br />
wählen Sie die Schaltfläche<br />
„Überweisung senden“ aus. Fertig!<br />
Das Mandat sollten Sie natürlich nur Unternehmen erteilen,<br />
mit denen Sie eine Geschäftsbeziehung pflegen. Achten Sie<br />
unbedingt darauf, dass die „Gläubiger-Identifikationsnummer“<br />
des Unternehmens aufgeführt ist. Sie ist in Deutschland 18 Stellen<br />
lang. Des Weiteren muss das Formular eine Mandatsreferenz enthalten.<br />
Das kann zum Beispiel eine Rechnungsnummer sein. Mit<br />
ihr lässt sich jeder Lastschrifteinzug von Ihrem <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong>-Konto<br />
lückenlos nachvollziehen. Das ist praktisch für Ihre persönliche<br />
Buchhaltung und gegebenenfalls auch für einen Widerspruch von<br />
Bedeutung.<br />
Tragen Sie bitte auf dem Mandatsvordruck Ihren Namen, Ihre<br />
Anschrift als auch die neue Kontonummer IBAN und die internationale<br />
<strong>Bank</strong>leitzahl BIC ein. Beide Angaben finden Sie entweder auf<br />
Ihren Kontoauszügen oder aber auf der Rückseite Ihrer <strong>Bank</strong>Card<br />
ec unterhalb des Magnetstreifens. Senden Sie das Formular<br />
unterschrieben an den Rechnungssteller zurück. Erst dann darf er<br />
Beträge von Ihrem Konto einziehen.<br />
Mehr Verbraucherschutz über Deutschlands Grenzen hinaus<br />
Bei der Ausgestaltung des <strong>SEPA</strong>-Verfahrens haben die<br />
Verantwortlichen großen Wert auf Verbraucherschutz gelegt.<br />
Sie können ab dem Datum des Einzugs binnen acht Wochen<br />
die Rückerstattung des Geldes verlangen – und zwar ohne Angabe<br />
von Gründen. Ist der Zahlungsempfänger ohne gültiges<br />
Mandat aktiv geworden, können Sie das Geld sogar binnen<br />
13 Monaten zurückverlangen. Das Geldinstitut des Zahlungsempfängers<br />
ist im Falle eines Widerspruchs zur Rückzahlung<br />
verpflichtet! Das gilt sogar, wenn der Empfänger zwischenzeitlich,<br />
beispielsweise durch Konkurs, zahlungsunfähig geworden<br />
ist. Den Widerspruch können Sie gegebenenfalls bei Ihrer<br />
<strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> einreichen.<br />
Sie haben als Kunde darüber hinaus die Möglichkeit, Belastungen<br />
Ihres Kontos durch bestimmte Rechnungssteller von<br />
vornherein zu untersagen oder Konten für Lastschrifteinzüge zu<br />
blockieren.<br />
Und: Die einzelnen Zahlungsvorgänge sind jederzeit in ihrer<br />
Chronologie von beiden Seiten transparent und nachvollziehbar.<br />
Sie wissen daher immer, wo Ihr Geld ist!<br />
Abbuchungsaufträge nicht mehr möglich<br />
Bereits bestehende Abbuchungsaufträge können nicht weitergenutzt<br />
werden. Dieser Zahlungsvorgang wird im Gegensatz zur<br />
Einzugsermächtigung vom Zahlungspflichtigen ausgelöst. Der<br />
Abbuchungsauftrag wird nicht dem Zahlungsempfänger, sondern<br />
der ausführenden <strong>Bank</strong> erteilt.<br />
Mehr Planbarkeit mit <strong>SEPA</strong><br />
Der Rechnungssteller muss Sie künftig, sofern nichts<br />
anderes vereinbart wurde, spätestens 14 Tage bevor er Geld<br />
von Ihrem Konto einzieht, mit einer Vorab-Information (Pre-Notification)<br />
über Betragshöhe und Fälligkeitsdatum informieren.<br />
Auf diese Weise können Sie als Zahler sicherstellen, dass zum<br />
Abbuchungszeitraum auch ausreichend Geld auf Ihrem Konto<br />
ist.<br />
Übrigens: Wird von einem Unternehmen eine bereits erteilte<br />
Einzugsermächtigung für die Lastschrift weiter verwendet,<br />
muss es Sie vor dem ersten <strong>SEPA</strong>-Lastschrifteinzug ebenfalls<br />
unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz<br />
darüber informieren.<br />
Viele Vorteile und noch mehr Sicherheit – mit dem <strong>SEPA</strong> -<br />
Last schriftverfahren sind Sie mit Ihrer <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> beim europäischen<br />
Zahlungsverkehr auf der sicheren Seite!
<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />
7<br />
Mit ec-Karte zahlen – auch bei <strong>SEPA</strong><br />
An der Kasse des Supermarkts anstehen, Ware aufs Laufband stellen, ec-Karte zücken und mit Unterschrift bezahlen. Dieses<br />
elektronische Lastschriftverfahren, kurz ELV genannt, ist vor allem in Deutschland sehr beliebt. Im Rahmen der <strong>SEPA</strong>-Einführung<br />
kann es weiter genutzt werden.<br />
Einer Studie zufolge wird jede dritte Kartenzahlung in Deutschland<br />
mit dem schnellen Zahlungsverfahren per ec-Karte und<br />
Unterschrift durchgeführt. Für Kunden und insbesondere Einzelhandelsunternehmen<br />
ist das praktisch. Aber es entspricht nicht<br />
den Regeln des <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahrens. Ist diese Zahlungsmethode<br />
also ab dem verbindlichen <strong>SEPA</strong>-Start am 1. Februar<br />
2014 nicht mehr möglich?<br />
Zuerst einmal Entwarnung: Gemäß einer Übergangsregelung<br />
bleibt das elektronische Lastschriftverfahren zunächst bis zum<br />
1. Februar 2016 anwendbar.<br />
Auch danach sollen Lastschriften durch das Auslesen einer<br />
ec- oder Kreditkarte möglich sein. Dies jedenfalls hat der<br />
Handelsverband Deutschland beim European Payments Council<br />
(EPC) beantragt. Dieser hat dem Anliegen bereits Ende 2012<br />
grundsätzlich entsprochen. Damit wäre der Einsatz einer ecoder<br />
Kreditkarte beispielsweise an der Supermarktkasse auch<br />
in <strong>SEPA</strong>-Zeiten problemlos möglich, weil vor Ort ein Lastschriftmandat<br />
mit anschließender Unterschrift erstellt werden würde.<br />
Das genaue Verfahren steht aber noch nicht fest. Wir halten Sie<br />
in diesem Bereich weiter auf dem aktuellen Stand.<br />
Auf neu ausgegebenen Karten ab Herbst 2014 ist die IBAN<br />
bereits auf die Vorderseite geprägt.<br />
Fragen und Antworten<br />
<strong>SEPA</strong> – was ist das überhaupt?<br />
Das Kürzel steht für „Single Euro Payments Area“, also den<br />
einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Darunter versteht<br />
man ein einheitliches System für den bargeldlosen Zahlungsverkehr<br />
in 33 europäischen Ländern. <strong>SEPA</strong> betrifft also rund<br />
500 Millionen Einwohner. Die <strong>SEPA</strong>-Verfahren sind ab 1. Februar<br />
2014 verbindlich, so hat es die EU beschlossen. Damit wird<br />
fortgeführt, was 1999 mit der Einführung des Euro als gemeinsame<br />
Währung begann.<br />
Was hat man als <strong>Bank</strong>kunde von <strong>SEPA</strong>?<br />
Hatte bisher jedes Land in Europa seine eigenen Standards<br />
für Überweisungen oder Lastschriften, so gibt es diese nun einheitlich<br />
für alle Euro-Zahlungen in Europa. Das bedeutet zum<br />
Beispiel, dass Sie eine Überweisung in ein <strong>SEPA</strong>-Teilnehmerland<br />
genauso schnell und einfach erledigen können wie eine Überweisung<br />
an einen Empfänger in Deutschland. Dafür gibt es jetzt<br />
nur noch ein Formular und kostenlos ist die Überweisung auch.<br />
Durch <strong>SEPA</strong> entstehen den <strong>Bank</strong>kunden keine Kosten.<br />
Und wenn ich gar keine Auslandsüberweisungen mache?<br />
Dann müssen Sie sich trotzdem auf <strong>SEPA</strong> einstellen. Denn<br />
die neuen Verfahren gelten unabhängig davon, ob man<br />
innerhalb eines Landes oder in Europa grenzüberschreitend<br />
überweist. Eine große Umstellung ist das für Sie als Mitglied<br />
und Kunde der <strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong> aber nicht. Das meiste<br />
erledigen wir für Sie im Hintergrund.<br />
Woher bekomme ich IBAN und BIC?<br />
Beides finden Sie schon jetzt auf Ihren Kontoauszügen oder<br />
auf der Rückseite Ihrer <strong>Bank</strong>Card ec unter dem Magnetstreifen.<br />
Das ist schon alles?<br />
Nicht ganz. Es ändert sich auch noch das Lastschriftverfahren.<br />
Die bisherige Einzugsermächtigung wird vom neuen<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat abgelöst. Hier brauchen Sie aber nicht<br />
selbst aktiv zu werden. Die Unternehmen und Behörden, die<br />
Geld von Ihrem Konto einziehen oder dieses in Zukunft tun<br />
wollen, kommen selbst auf Sie zu. Sie müssen dann nur den<br />
entsprechenden Vordruck ausfüllen. Auch dafür benötigen Sie<br />
aber Ihre IBAN und den BIC.<br />
Wie hilft mir meine <strong>Sparda</strong>?<br />
Was wir können, wird von uns für Sie erledigt. Zum Beispiel<br />
stellen wir Ihre Daueraufträge automatisch für Sie um. Im <strong>Sparda</strong>Net-<strong>Bank</strong>ing<br />
passen wir die Daten in Ihrer Empfängerliste<br />
an <strong>SEPA</strong> an. Und natürlich versorgen wir Sie immer aktuell mit<br />
Informationen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
8<br />
<strong>Extra</strong> <strong>SEPA</strong><br />
Vorteile von <strong>SEPA</strong><br />
• Der gesamte Euro-Zahlungsverkehr ist einheitlich.<br />
Somit ist es beispielsweise möglich, die Kosten für ein<br />
Ferienhaus im europäischen Ausland oder Sendungen<br />
im europäischen Versandhandel einfach und bequem zu<br />
begleichen.<br />
• Lastschriften sind im grenzüberschreitenden europäischen<br />
Zahlungsverkehr möglich mit der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift.<br />
• Die Angabe eines Fälligkeitsdatums bei <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschriften informiert Kunden über den genauen Tag<br />
der Kontobelastung und ermöglicht somit eine exakte<br />
Disposition und Liquiditätsplanung.<br />
• Die gesetzlichen Regelungen für <strong>SEPA</strong> verkürzen schrittweise<br />
die Überweisungslaufzeiten. Seit Januar 2012 können<br />
Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von<br />
einem <strong>Bank</strong>geschäftstag über den Überweisungsbetrag<br />
verfügen.<br />
Der <strong>SEPA</strong>-Zeitplan<br />
Schon seit Januar 2008 sind Überweisungen im <strong>SEPA</strong>-Verfahren möglich. <strong>SEPA</strong> – das bedeutet<br />
„Single Euro Payments Area“ und beschreibt den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum von<br />
33 Ländern in Europa.<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
<strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong> <strong>Südwest</strong> <strong>eG</strong><br />
Entwurf und Realisation:<br />
<strong>Sparda</strong>-<strong>Bank</strong>, acpress<br />
Postfach 10 05 53<br />
55136 Mainz<br />
www.sparda-sw.de<br />
kontakt@sparda-sw.de<br />
Stand: 25.11.2013<br />
Änderung und Irrtum vorbehalten.<br />
Informationen über <strong>SEPA</strong> finden<br />
Sie unter www.sparda-sw.de oder<br />
unter www.sepadeutschland.de.