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Einleitung<br />

konventionsrechtlichen und den grundgesetzlichen Gewährleistungen werden jeweils<br />

in dem vorangestellten Strukturvergleich thematisiert. Die Erörterung von Gewährleistung,<br />

Eingriffsarten und Rechtfertigung folgt dann im Grundsatz der Struktur des<br />

jeweiligen EMRK-Rechts, wobei zugleich auf das funktionelle Äquivalent in der einschlägigen<br />

Parallelgewährleistung des Grundgesetzes eingegangen wird.<br />

9 Der dritte und letzte Teil des Kommentars befasst sich mit den in der Rechtspraxis<br />

zur Durchsetzung der europäischen und internationalen Grundrechte zur Verfügung<br />

stehenden verfahrensrechtlichen Instrumenten und Mechanismen. Die Kommentierungen<br />

in diesem Teil beruhen auf der – auch dem Artikel 13 EMRK zugrundeliegenden<br />

– Prämisse, dass für die Wahrung und Verwirklichung der internationalen Grundund<br />

Menschenrechte zunächst die innerstaatlichen Organe, und hier wiederum in<br />

besonderem Maße die nationalen Gerichte zuständig sind. Der EGMR soll die Kontrolle<br />

und gegebenenfalls die punktuelle Korrektur der mitgliedstaatlichen Grundrechtspraxis<br />

im Lichte der Konventionsgarantien sicherstellen, keinesfalls jedoch einen<br />

funktionierenden innerstaatlichen Grundrechtsschutz durch die nationalen Gerichte<br />

ersetzen. Der dritte Teil wird daher mit einer überblicksartigen Darstellung des in der<br />

deutschen Rechtsordnung für die innerstaatliche Durchsetzung der Garantien der<br />

EMRK zur Verfügung stehenden Instrumentariums und einer eingehenden Analyse<br />

der von BVerfG und Fachgerichtsbarkeit in dieser zentralen Frage verfolgten Linie<br />

eingeleitet. Daran schließt sich eine detaillierte Erörterung der vor dem EGMR nach<br />

Art. 34 EMRK bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten an, die allerdings nicht isoliert<br />

erfolgt, sondern in Beziehung gesetzt wird zu der verwirrenden Vielfalt von rechtsförmigen<br />

und nicht-rechtsförmigen Kontrollmechanismen, die heute auf der europäischen<br />

und auf UN-Ebene zur Durchsetzung übernationaler menschenrechtlicher Gewährleistungen<br />

existieren. Die umfassende Analyse der Wirkungen von Sachentscheidungen<br />

des EGMR, die Umfang und Ausmaß der Einwirkung der EMRK auf die Ausgestaltung<br />

der innerstaatlichen Rechtsordnung maßgeblich mitbestimmen, sowie der<br />

Voraussetzungen und Parameter der vom Gerichtshof zur Sanktionierung festgestellter<br />

Konventionsverletzungen zugesprochenen Entschädigungsleistungen runden die<br />

Kommentierung des vielfältig verzweigten Systems der Rechtsbehelfe zum Schutz der<br />

Konventionsrechte ab.<br />

9<br />

Oliver Dörr/Rainer Grote/Thilo Marauhn 5

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