ScheckbeStätigung - für die sofortige Abholung - Versteigerungen

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VerSteigerung • ScheckbeStätigung - für die sofortige Abholung Automobilteile-Fertigungsfabrik, Press- und Stanzwerk, Werkzeugbau Die unterzeichnende Bank bestätigt unter Verzicht auf bankübliche Vorbehalte den nachstehend bezeichneten Scheck zugunsten des Auktionshauses Fritz Huber bis zu einem Betrag von € bei Vorlage innerhalb der gesetzlichen Frist unwiderruflich einzulösen. Die Bestätigung hat nur Gültigkeit für diese Versteigerung. Bank/Sparkasse BLZ Konto-Nr. Scheck-Nr. Kontoinhaber Unterschrift/Stempel (Bank/Sparkasse) Ort, Datum Unterschrift Kontoinhaber VerSteigerungS- unD VerKAuFSBeDingungen 1. Mit der Teilnahme an unserer Versteigerung erkennen Sie nachfolgende Versteigerungsbedingungen an: 2. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich z. Z. der Auktion befinden. Der Käufer erkennt an, daß jegliche Reklamation ausgeschlossen ist, und keinerlei Gewähr für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, besondere Eigenschaften, offene oder versteckte Mängel und sonstige Schäden übernommen wird. Im Katalog angegebene technische Daten, Maße, Gewichtsangaben, Baujahre, Kilometerstände und Betriebsstunden sind unverbindlich, ebenso wie die tatsächlich auf den Geräten und Fahrzeugen stehenden Kilometer und Betriebsstunden. Eine vorherige Besichtigung wird ausdrücklich angeraten. Dies gilt vor allem bei schriftlichen Geboten. 3. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In den Einzelfällen behalten wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen. 4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zuzüglich 15% Versteigerungsgebühr und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag. Bei Ausfuhr in Drittländer ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Warennettowert zu leisten. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten. Jedes Gebot kann nach Absprache mit dem Auftraggeber zurückgewiesen und der Zuschlag verweigert werden. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der Versteigerer berechtigt ist, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen. 5. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze Auktion oder für einzelne Gegenstände besonders bestimmt. 6. Die Zahlung der Gesamtforderung muß in bar oder durch bankbestätigten Scheck nach Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten, wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dazu wird der erste Käufer nicht mehr zugelassen. Für den Mindererlös bleibt er persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht statthaft. 7. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet. 8. Alle Zahlungen sind nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten Mitarbeiter zu leisten. 9. Das Kaufobjekt gilt mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies gilt auch insbesondere für Zubehörteile. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung und Einlösung der Zahlungsmittel an den Käufer über. 10. Der Versteigerer ist berechtigt in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder und Nebenleistungen einzuziehen und einzuklagen. 11. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, so daß nachträgliche Korrekturen zulässig sind. 12. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände. Die Preise für jeden Gegenstand verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert und unverladen. Die ersteigerte Ware muß jedoch innerhalb der angegebenen Termine vollständig abgeholt werden. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für sämtliche Folgekosten, z. B. weitere Lagerung, evtl. Auslagerung, Demontage. 13. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt. 14. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art. 15. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer. 16. Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls die vorstehenden Bedingungen. 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. 18. Druckfehler und Irrtum vorbehalten. 19. Für die Übereinstimmung zwischen Fotos und techn. Beschreibung, sowie Positionsnummern wird keine Gewähr übernommen. 20. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verwerten sie, worauf – gemäß Bundesdatenschutzgesetz – hingewiesen wird. DRUCKFEHLER VORBEHALTEN | BAUER Satz / Druck / Werbung • 09451/943020

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