INSOLVENZ- V E R S T E I G E R U N G - Versteigerungen
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VErstEiGErunG<br />
•<br />
ScheckbeStätigung - für die sofortige Abholung<br />
Ehrmann GmbH & Co. KG<br />
Die unterzeichnende Bank bestätigt unter Verzicht auf bankübliche Vorbehalte den nachstehend bezeichneten Scheck zugunsten des Auktionshauses Fritz Huber<br />
bis zu einem Betrag von € bei Vorlage innerhalb der gesetzlichen Frist unwiderruflich einzulösen.<br />
Die Bestätigung hat nur Gültigkeit für diese Versteigerung.<br />
Bank/Sparkasse BLZ<br />
Konto-Nr. Scheck-Nr.<br />
Kontoinhaber Unterschrift/Stempel (Bank/Sparkasse)<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift Kontoinhaber<br />
VErstEiGErunGs- und VErKaufsbEdinGunGEn<br />
1. Mit der Teilnahme an unserer Versteigerung erkennen Sie nachfolgende Versteigerungsbedingungen<br />
an:<br />
2. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich z. Z. der Auktion befinden.<br />
Der Käufer erkennt an, daß jegliche Reklamation ausgeschlossen ist, und keinerlei Gewähr<br />
für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, besondere Eigenschaften, offene oder versteckte<br />
Mängel und sonstige Schäden übernommen wird. Im Katalog angegebene technische Daten,<br />
Maße, Gewichtsangaben, Baujahre, Kilometerstände und Betriebsstunden sind unverbindlich,<br />
ebenso wie die tatsächlich auf den Geräten und Fahrzeugen stehenden Kilometer<br />
und Betriebsstunden.<br />
Eine vorherige Besichtigung wird ausdrücklich angeraten. Dies gilt vor allem bei schriftlichen<br />
Geboten.<br />
3. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In den Einzelfällen behalten<br />
wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder<br />
zusammenzufassen.<br />
4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zuzüglich 15% Versteigerungsgebühr und<br />
zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag.<br />
Bei Ausfuhr in Drittländer ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />
vom Warennettowert zu leisten.<br />
Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer.<br />
Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten.<br />
Jedes Gebot kann nach Absprache mit dem Auftraggeber zurückgewiesen und der Zuschlag<br />
verweigert werden. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der<br />
Versteigerer berechtigt ist, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen.<br />
5. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze<br />
Auktion oder für einzelne Gegenstände besonders bestimmt.<br />
6. Die Zahlung der Gesamtforderung muß in bar oder durch bankbestätigten Scheck nach<br />
Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten,<br />
wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dazu wird der erste Käufer nicht mehr<br />
zugelassen. Für den Mindererlös bleibt er persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er<br />
keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht statthaft.<br />
7. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet.<br />
8. Alle Zahlungen sind nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten Mitarbeiter zu leisten.<br />
9. Das Kaufobjekt gilt mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung<br />
und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer,<br />
Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies gilt auch<br />
insbesondere für Zubehörteile.<br />
Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung und Einlösung der Zahlungsmittel<br />
an den Käufer über.<br />
10. Der Versteigerer ist berechtigt in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder<br />
und Nebenleistungen einzuziehen und einzuklagen.<br />
11. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen<br />
wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, so daß nachträgliche<br />
Korrekturen zulässig sind.<br />
12. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände.<br />
Die Preise für jeden Gegenstand verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert<br />
und unverladen. Die ersteigerte Ware muß jedoch innerhalb der angegebenen Termine<br />
vollständig abgeholt werden. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der<br />
Käufer für sämtliche Folgekosten, z. B. weitere Lagerung, evtl. Auslagerung, Demontage.<br />
13. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung<br />
übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.<br />
14. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.<br />
15. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer.<br />
16. Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls<br />
die vorstehenden Bedingungen.<br />
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.<br />
18. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.<br />
19. Für die Übereinstimmung zwischen Fotos und techn. Beschreibung, sowie Positionsnummern<br />
wird keine Gewähr übernommen.<br />
20. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verwerten sie, worauf<br />
– gemäß Bundesdatenschutzgesetz – hingewiesen wird.<br />
DRUCKFEHLER VORBEHALTEN | BAUER Satz / Druck / Werbung • 09451/943020