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AUKTIONSHAUSHUBER - Versteigerungen

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VErstEIgErung<br />

•<br />

ScheckbeStätigung - für die sofortige Abholung<br />

Baumaschinen, Baugeräte<br />

und nutzfahrzeuge<br />

Die unterzeichnende Bank bestätigt unter Verzicht auf bankübliche Vorbehalte den nachstehend bezeichneten Scheck zugunsten des Auktionshauses Fritz Huber<br />

bis zu einem Betrag von € bei Vorlage innerhalb der gesetzlichen Frist unwiderruflich einzulösen.<br />

Die Bestätigung hat nur Gültigkeit für diese Versteigerung.<br />

Bank/Sparkasse BLZ<br />

Konto-Nr. Scheck-Nr.<br />

Kontoinhaber Unterschrift/Stempel (Bank/Sparkasse)<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift Kontoinhaber<br />

VErstEIgErungs- unD VErKAuFsBEDIngungEn<br />

1. Mit der Teilnahme an unserer Versteigerung erkennen Sie nachfolgende Versteigerungsbedingungen<br />

an:<br />

2. Die Objekte werden in dem Zustand verkauft, in dem sie sich z. Z. der Auktion befinden.<br />

Der Käufer erkennt an, daß jegliche Reklamation ausgeschlossen ist, und keinerlei Gewähr<br />

für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, besondere Eigenschaften, offene oder versteckte<br />

Mängel und sonstige Schäden übernommen wird. Im Katalog angegebene technische Daten,<br />

Maße, Gewichtsangaben, Baujahre, Kilometerstände und Betriebsstunden sind unverbindlich,<br />

ebenso wie die tatsächlich auf den Geräten und Fahrzeugen stehenden Kilometer<br />

und Betriebsstunden.<br />

Eine vorherige Besichtigung wird ausdrücklich angeraten. Dies gilt vor allem bei schriftlichen<br />

Geboten.<br />

3. In der Regel wird nach fortlaufenden Nummern versteigert. In den Einzelfällen behalten<br />

wir uns das Recht vor, die Reihenfolge zu ändern und Positionen auszuklammern oder<br />

zusammenzufassen.<br />

4. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf zuzüglich 15% Versteigerungsgebühr und<br />

zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Gesamtbetrag.<br />

Bei Ausfuhr in Drittländer ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der gesetzlichen Mehrwertsteuer<br />

vom Warennettowert zu leisten.<br />

Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben, entscheidet der Versteigerer.<br />

Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann der Versteigerer neu ausbieten.<br />

Jedes Gebot kann nach Absprache mit dem Auftraggeber zurückgewiesen und der Zuschlag<br />

verweigert werden. Der Meistbietende ist an sein Gebot gebunden, während der<br />

Versteigerer berechtigt ist, einen Zuschlag nur unter Vorbehalt zu erteilen.<br />

5. Die Höhe der Mindestgebote wird vom Versteigerer nach seinem Ermessen für die ganze<br />

Auktion oder für einzelne Gegenstände besonders bestimmt.<br />

6. Die Zahlung der Gesamtforderung muß in bar oder durch bankbestätigten Scheck nach<br />

Zuschlagserteilung an den Versteigerer erfolgen. Wird diese Verpflichtung nicht eingehalten,<br />

wird der Kaufgegenstand nochmals versteigert. Dazu wird der erste Käufer nicht mehr<br />

zugelassen. Für den Mindererlös bleibt er persönlich haftbar, auf einen Mehrerlös hat er<br />

keinen Anspruch. Aufrechnungen sind nicht statthaft.<br />

7. Der Käufer ist zur Abnahme der ersteigerten Gegenstände verpflichtet.<br />

8. Alle Zahlungen sind nur an den Versteigerer oder dessen beauftragten Mitarbeiter zu leisten.<br />

9. Das Kaufobjekt gilt mit dem Zuschlag als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung<br />

und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer,<br />

Wasser, Sturm, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf den Käufer übergehen. Dies gilt auch<br />

insbesondere für Zubehörteile.<br />

Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Zahlung und Einlösung der Zahlungsmittel<br />

an den Käufer über.<br />

10. Der Versteigerer ist berechtigt in eigenem Namen für Rechnung des Auftraggebers Kaufgelder<br />

und Nebenleistungen einzuziehen und einzuklagen.<br />

11. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung ausgestellte Rechnungen bedürfen<br />

wegen Überlastung der Buchhaltung einer nochmaligen Prüfung, so daß nachträgliche<br />

Korrekturen zulässig sind.<br />

12. Erst nach vollständiger Zahlung erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Gegenstände.<br />

Die Preise für jeden Gegenstand verstehen sich ab Standort/Fundament, nicht demontiert<br />

und unverladen. Die ersteigerte Ware muß jedoch innerhalb der angegebenen Termine<br />

vollständig abgeholt werden. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der<br />

Käufer für sämtliche Folgekosten, z. B. weitere Lagerung, evtl. Auslagerung, Demontage.<br />

13. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung wird keine Haftung<br />

übernommen. Das Inbetriebsetzen von Geräten ist strengstens untersagt.<br />

14. Alle Besucher der Versteigerung haften für verursachte Schäden, gleich welcher Art.<br />

15. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc. haftet der Käufer.<br />

16. Für alle zum Verkauf gestellten Objekte, welche freihändig verkauft werden, gelten ebenfalls<br />

die vorstehenden Bedingungen.<br />

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.<br />

18. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.<br />

19. Für die Übereinstimmung zwischen Fotos und techn. Beschreibung, sowie Positionsnummern<br />

wird keine Gewähr übernommen.<br />

20. Wir nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verwerten sie, worauf<br />

– gemäß Bundesdatenschutzgesetz – hingewiesen wird.<br />

DRUCKFEHLER VORBEHALTEN | BAUER Satz / Druck / Werbung • 09451/943020

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