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Polizeiverordnung 2005i - Gemeinde Hedingen

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Solche Anlagen sind rechtzeitig so weit zu begrenzen, als dies technisch<br />

und betrieblich möglich ist. Können die Einflüsse durch solche<br />

Massnahmen nicht genügend vermindert werden, sind die Arbeiten<br />

oder der Betrieb einzustellen.<br />

Feuer im Freien,<br />

Grillieren und<br />

Verbrennen von<br />

Materialien<br />

Nachtruhe und<br />

Sperrzeiten<br />

Art. 32<br />

Das Verbrennen von nichtpflanzlichen Abfällen jeglicher Art ist verboten.<br />

11)<br />

In bewohnten Gebieten gelten zudem folgende Vorschriften<br />

a) Das Verbrennen von trockenen und dürren pflanzlichen Abfällen<br />

und trockenem unbehandeltem Holz ist nur in den Monaten Oktober<br />

bis April gestattet.<br />

b) Feuer zu besonderen öffentlichen Anlässen sind erlaubt, wenn dafür<br />

trockenes, naturbelassenes und nicht chemisch behandeltes<br />

Holz verwendet wird.<br />

c) Für Grillfeuer ist neben Gas oder Elektrizität ausschliesslich<br />

Holzkohle oder trockenes, naturbelassenes Holz zu verwenden.<br />

Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und<br />

Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigte<br />

Einwirkungen durch Rauch, Russ und lästige Dünste.<br />

Dauernd und fest installierte, private oder gewerbliche, Grilleinrichtungen<br />

bedürfen einer Betriebsbewilligung der Feuerpolizei.<br />

Art. 33<br />

Die Nachtruhe gilt täglich von 22.00 bis 07.00 Uhr.<br />

Während dieser Zeit gilt jede lärmverursachende Handlung innerhalb<br />

von Gebäuden oder im Freien als Nachtruhestörung. In besonderen<br />

Einzelfällen kann der <strong>Gemeinde</strong>rat Ausnahmen bewilligen.<br />

Tätigkeiten mit störenden Geräuschen sowie das Verbreiten von<br />

Schadstoffen und Rauch sind nur erlaubt:<br />

Montag – Freitag:<br />

Samstag:<br />

An Sonn- und<br />

öffentlichen<br />

Ruhetagen:<br />

von 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 20.00 Uhr<br />

von 07.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr<br />

generell verboten<br />

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