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dung Dörpen West-Niederrhein Band C, Anhang C-II ... - Amprion

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Delivering sustainable solutions in a more competitive world<br />

380-kV-Höchstspannungsverbin<strong>dung</strong><br />

<strong>Dörpen</strong> <strong>West</strong>-<strong>Niederrhein</strong><br />

<strong>Band</strong> C, <strong>Anhang</strong> C-<strong>II</strong><br />

Natura 2000-Voruntersuchungen<br />

„Vogelschutzgebiete“<br />

März 2011 In Zusammenarbeit mit:<br />

www.erm.com


BERICHT<br />

380-kV-Höchstspannungsverbin<strong>dung</strong><br />

<strong>Dörpen</strong> <strong>West</strong> - <strong>Niederrhein</strong><br />

<strong>Band</strong> C, <strong>Anhang</strong> C-<strong>II</strong><br />

Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen<br />

„Vogelschutzgebiete“<br />

März 2011<br />

Erstellt für:<br />

TenneT TSO GmbH<br />

Systemtechnik Leitungen<br />

Bernecker Straße 70<br />

95488 Bayreuth<br />

<strong>Amprion</strong> GmbH<br />

GT-A-AG/Genehmigungen<br />

Rheinlanddamm 24<br />

44139 Dortmund<br />

Unter Mitarbeit von:<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

Frankfurt<br />

Siemensstrasse 9<br />

D-63263 Neu-Isenburg<br />

Tel.: +49 (0) 61 02/206-0<br />

Fax.: +49 (0) 61 02/206-202<br />

E-Mail: germany@erm.com<br />

http://www.erm.com<br />

Geschäftsführer<br />

Martin Gundert<br />

Amtsgericht Offenbach<br />

HRB 42108<br />

USt-IdNr. (VAT ID No.)<br />

DE248679829<br />

Bankverbin<strong>dung</strong>en<br />

Please remit to<br />

Commerzbank, Neu-Isenburg<br />

Konto-Nr.: 4 078 788<br />

BLZ: 500 400 00<br />

SWIFT: COBADEFF 504<br />

IBAN DE24 5004 0000 0407 8788 00<br />

Deutsche Bank, Darmstadt<br />

Konto-Nr.:2 100 840<br />

BLZ: 508 700 05<br />

SWIFT: DEUTSCHDEFF 508<br />

IBAN DE12 5087 0005 0210 0840 00<br />

Mitglied der<br />

Environmental Resources<br />

Management Group


INHALT<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

C-<strong>II</strong>-1 AUFGABENSTELLUNG 10<br />

C-<strong>II</strong>-2 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 11<br />

C-<strong>II</strong>-2.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN 11<br />

C-<strong>II</strong>-2.2 TRASSENVERLAUF, VARIANTEN 12<br />

C-<strong>II</strong>-2.3 DATENBASIS 12<br />

C-<strong>II</strong>-2.4 UNTERSUCHUNGSRÄUME 13<br />

C-<strong>II</strong>-2.5 DARSTELLUNGSWEISE UND AUSWERTUNG 13<br />

C-<strong>II</strong>-2.6 ERMITTLUNG DER ERHEBLICHKEIT 16<br />

C-<strong>II</strong>-2.6.1 Allgemeine Grundlagen 16<br />

C-<strong>II</strong>-2.6.2 Quantitative Abgrenzung der Erheblichkeitsschwelle 18<br />

C-<strong>II</strong>-3 ALLGEMEINE WIRKPROGNOSE 21<br />

C-<strong>II</strong>-3.1 WIRKFAKTOREN 21<br />

C-<strong>II</strong>-3.2 ERMITTLUNG BETRACHTUNGSRELEVANTER WIRKPFADE 22<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.1 Anlagebedingter Flächenverbrauch 22<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.2 Baubedingter Flächenverbrauch 22<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.3 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur<br />

und Nutzung durch Flächenverbrauch 23<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.4 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur<br />

und Nutzung durch Wuchshöhenbegrenzung 23<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.5 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur<br />

und Nutzung durch Mei<strong>dung</strong> 24<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.6 Baubedingte Störungen 24<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.7 Erhöhung des Vogelschlagrisikos durch Kollision an der Freileitung<br />

25<br />

C-<strong>II</strong>-3.3 SONSTIGE, NICHT RELEVANTE WIRKFAKTOREN 26<br />

C-<strong>II</strong>-3.3.1 Veränderung abiotischer Standortfaktoren: Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserhaushalt (temporär) 26<br />

C-<strong>II</strong>-3.3.2 Nichtstoffliche Einwirkungen: Störungen durch Lärm 26<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-3


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

C-<strong>II</strong>-3.3.3 Nichtstoffliche Einwirkungen: Elektrische und magnetische Felder<br />

26<br />

C-<strong>II</strong>-3.3.4 Stoffliche Einwirkungen: Eintrag von Schadstoffen 27<br />

C-<strong>II</strong>-3.3.5 Letale Beeinträchtigung durch Stromschlag 27<br />

C-<strong>II</strong>-3.4 SONSTIGE KUMULATIVE WIRKUNGEN 27<br />

C-<strong>II</strong>-3.5 SUMMARISCHE WIRKUNGEN 27<br />

C-<strong>II</strong>-3.6 ERMITTLUNG BETRACHTUNGSRELEVANTER VOGELSCHUTZGEBIETE 28<br />

C-<strong>II</strong>-3.6.1 Suchraum Großvögel 28<br />

C-<strong>II</strong>-3.6.2 Fazit der Wirkfaktorenermittlung 28<br />

C-<strong>II</strong>-4 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />

„EMSTAL VON LATHEN BIS PAPENBURG“ (KENN-NR. 2909-401) 31<br />

C-<strong>II</strong>-4.1 VORPRÜFUNG 31<br />

C-<strong>II</strong>-4.1.1 Lage und Bedeutung 31<br />

C-<strong>II</strong>-4.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele 32<br />

C-<strong>II</strong>-4.1.3 Auswirkungsprognose 36<br />

C-<strong>II</strong>-4.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose 38<br />

C-<strong>II</strong>-4.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 38<br />

C-<strong>II</strong>-4.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen 38<br />

C-<strong>II</strong>-4.2.2 Ergebnisse 39<br />

C-<strong>II</strong>-4.2.3 Fazit der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 47<br />

C-<strong>II</strong>-5 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />

„DALUM-WIETMARSCHER MOOR UND GEORGSDORFER MOOR“<br />

(KENN-NR. 3408-401) 49<br />

C-<strong>II</strong>-5.1 VORPRÜFUNG 49<br />

C-<strong>II</strong>-5.1.1 Lage und Bedeutung 49<br />

C-<strong>II</strong>-5.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele 50<br />

C-<strong>II</strong>-5.1.3 Auswirkungsprognose 50<br />

C-<strong>II</strong>-5.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose 52<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-4


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

C-<strong>II</strong>-5.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 52<br />

C-<strong>II</strong>-5.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen 53<br />

C-<strong>II</strong>-5.2.2 Ergebnisse 53<br />

C-<strong>II</strong>-5.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung 69<br />

C-<strong>II</strong>-6 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />

„ENGDENER WÜSTE“ (KENN-NR. 3509-401) 71<br />

C-<strong>II</strong>-6.1 VORPRÜFUNG 71<br />

C-<strong>II</strong>-6.1.1 Lage und Bedeutung 71<br />

C-<strong>II</strong>-6.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele 72<br />

C-<strong>II</strong>-6.1.3 Auswirkungsprognose 72<br />

C-<strong>II</strong>-6.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose 74<br />

C-<strong>II</strong>-6.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 74<br />

C-<strong>II</strong>-6.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen 74<br />

C-<strong>II</strong>-6.2.2 Ergebnisse 75<br />

C-<strong>II</strong>-6.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung 76<br />

C-<strong>II</strong>-7 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />

„BARGERVEEN“ (KENN-NR. 2000-002) 77<br />

C-<strong>II</strong>-7.1 VORPRÜFUNG 77<br />

C-<strong>II</strong>-7.1.1 Lage und Bedeutung 77<br />

C-<strong>II</strong>-7.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele 77<br />

C-<strong>II</strong>-7.1.3 Auswirkungsprognose 78<br />

C-<strong>II</strong>-7.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose 79<br />

C-<strong>II</strong>-7.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 79<br />

C-<strong>II</strong>-7.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen 80<br />

C-<strong>II</strong>-7.2.2 Ergebnisse 80<br />

C-<strong>II</strong>-7.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung 83<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-5


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

C-<strong>II</strong>-8 VARIANTENBEZOGEN SYNOPSE 85<br />

C-<strong>II</strong>-8.2 SCHLUSSBEMERKUNGEN 88<br />

C-<strong>II</strong>-9 LITERATUR 90<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-6


TABELLENVERZEICHNIS<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Tabelle 3-1 Wirkfaktoren gemäß LAMBRECHT et al. (2004) und ihre<br />

grundsätzliche Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf<br />

Hochspannungsfreileitungen........................................................ 21<br />

Tabelle 3-2 Wirkfaktoren gemäß LAMBRECHT et al. (2004) und ihre<br />

projektspezifische Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf das<br />

geplante Projekt............................................................................... 29<br />

Tabelle 4-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Emstal von<br />

Lathen bis Papenburg“................................................................... 31<br />

Tabelle 4-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />

Brutvogelarten................................................................................. 33<br />

Tabelle 4-3 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />

Rastvogelarten................................................................................. 34<br />

Tabelle 4-4 Betrachtungsrelevante Teilgebiete des VSG für Gastvögel (nur<br />

Großvögel) getrennt nach Funktionsräumen.............................. 37<br />

Tabelle 4-5 Anteil der betroffenen Population betrachtungsrelevanter<br />

Rastvogelarten................................................................................. 39<br />

Tabelle 5-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Dalum-<br />

Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“........................... 49<br />

Tabelle 5-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />

Brutvogelarten................................................................................. 51<br />

Tabelle 5-3 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />

Brutvogelarten................................................................................. 52<br />

Tabelle 6-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Engdener<br />

Wüste“ .............................................................................................. 71<br />

Tabelle 6-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />

Brutvogelarten................................................................................. 73<br />

Tabelle 7-1 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />

relevanten Großvogelarten............................................................ 79<br />

Tabelle 8-1 EU-VSG im Untersuchungsraum (von Nord nach Süd) und ihre<br />

Relevanz im Hinblick auf die Varianten des Abschnitts A....... 85<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-7


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Tabelle 8-2 EU-VSG im Untersuchungsraum (von Nord nach Süd) und ihre<br />

Relevanz im Hinblick auf die Varianten des Abschnitts B (Teil<br />

1, Varianten B1 bis B4).................................................................... 86<br />

Tabelle 8-3 EU-VSG im Untersuchungsraum (von Nord nach Süd) und ihre<br />

Relevanz im Hinblick auf die Varianten des Abschnitts B (Teil<br />

2, Varianten B5 bis B8).................................................................... 86<br />

Tabelle 8-4 EU-VSG im Untersuchungsraum (von Nord nach Süd) und ihre<br />

Relevanz im Hinblick auf die Varianten des Abschnitts C....... 86<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-8


ABKÜRZUNGEN/GLOSSAR<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

ABB Avifaunistisch bedeutsames Brutgebiet in Niedersachsen<br />

ABR Avifaunistisch bedeutsames Rastgebiet in Niedersachsen<br />

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />

EU-VRL EU-Vogelschutzrichtlinie<br />

EU-VSG EU-Vogelschutzgebiet (im Rahmen allgemeiner Betrachtungen)<br />

FFH-RL FFH-Richtlinie<br />

FFH-Screening FFH-Vorprüfung = FFH-Prognose<br />

FFH-VU FFH-Verträglichkeitsuntersuchung = FFH-<br />

Verträglichkeitsstudie =VU<br />

Ind. Individuum/Individuen<br />

Natura 2000-VU Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung = FFH-VU =<br />

VU<br />

NLWKN Niedersächsisches Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,<br />

Küsten- und Naturschutz<br />

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

LRT FFH-LRT<br />

NNatG Niedersächsischen Naturschutzgesetz<br />

PF Probefläche<br />

SDB Standarddatenbogen<br />

Suchraum Erweiterter Untersuchungsraum (Großvogelarten =<br />

5.000 m-Korridor)<br />

Trasse synonym zu Trassenachse benutzt<br />

V+M-Maßnahmen Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />

VSG EU-Vogelschutzgebiet (spezieller betrachteter Fall)<br />

VSW Staatl. Vogelschutzwarte Niedersachsen am NLWKN<br />

VU Verträglichkeitsuntersuchung<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-9


C-<strong>II</strong>-1 AUFGABENSTELLUNG<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Für die geplante 380 kV-Verbin<strong>dung</strong> <strong>Dörpen</strong> <strong>West</strong> – <strong>Niederrhein</strong> wird im<br />

Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsstudie<br />

vorgelegt. Da hier mehrere Natura 2000-Gebiete zu betrachten sind, müssen<br />

für diese Studien jeweils Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen (Natura<br />

2000-VU) erstellt werden.<br />

Im vorliegenden Gutachten werden diese Verträglichkeitsuntersuchungen<br />

(VU) für die betroffenen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) bearbeitet.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-10


C-<strong>II</strong>-2 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN<br />

C-<strong>II</strong>-2.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Die EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VRL, ursprünglich 79/409/EWG vom<br />

2.4.1979, nun in kodifizierter Fassung als 2009/147/EG vom 30.09.2009, zielt<br />

auf die Erhaltung sämtlicher wild lebender Vogelarten ab, die in den EU-<br />

Mitgliedsstaaten heimisch sind. Für die im <strong>Anhang</strong> I der Richtlinie aufgeführten<br />

Arten müssen besondere Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Dazu<br />

gehört vor allem die Verpflichtung, die für den Erhalt dieser Arten zahlen-<br />

und flächenmäßig geeignetesten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Die<br />

Aussagen der EU-VRL erstrecken sich aber nicht nur auf die Arten im <strong>Anhang</strong><br />

I, sondern fordern auch für alle sonstigen regelmäßig auftretenden Zugvogelarten<br />

(und zwar hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete<br />

gemäß Art. 4, Abs. 2) entsprechende Maßnahmen.<br />

Die FFH-Richtlinie (FFH-RL, Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, 92/43/EWG<br />

vom 21.5.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom<br />

27.10.1997) des Rates der Europäischen Gemeinschaft wurde mit dem Ziel<br />

verabschiedet, die Artenvielfalt der wild lebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet<br />

der Europäischen Union durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

zu sichern (Art. 2 Abs. 1 FFH-RL). Dazu soll europaweit ein kohärentes<br />

ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „NATURA<br />

2000“ errichtet werden. Dieses Netz beinhaltet auch die gemäß der (EU-VRL)<br />

ausgewiesenen Schutzgebiete (Art. 3 Abs. 1 FFH-RL) und ist daher auch auf<br />

diese anzuwenden.<br />

Mit dem zum 29.07.2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des<br />

Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege (BNatSchG) mit Gültigkeit<br />

ab dem 01.03.2010, und darin vor allem den §§ 32 bis 35 als zentralen<br />

Vorschriften, ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie in das Naturschutzgesetz<br />

des Bundes erfolgt.<br />

Demzufolge ist für den Fall, dass ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet oder<br />

ein FFH-Gebiet durch ein geplantes Vorhaben berührt bzw. betroffen wird,<br />

bei der Zulassung des Vorhabens § 34 BNatSchG zu beachten und das Projekt<br />

auf seine Verträglichkeit zu überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung = Natura<br />

2000-Verträglichkeitsprüfung).<br />

Da es sich bei dem geplanten Projekt um ein Vorhaben handelt, das einer behördlichen<br />

Entschei<strong>dung</strong> bedarf und das nach § 14 BNatSchG einen Eingriff in<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-11


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Natur und Landschaft beinhaltet, stellt es ein „Projekt“ im Sinne der FFH-<br />

Richtlinie dar. Sofern ein Projekt oder ein geplanter Eingriff in räumlicher Nähe<br />

zu einem FFH-Gebiet oder EU-Vogelschutzgebiet liegt, muss in einem ersten<br />

Schritt eine Prognose über die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen<br />

erstellt werden. Im Falle möglicher erheblicher Beeinträchtigungen<br />

ist anschließend eine FFH-Verträglichkeitsstudie zu erstellen, die der<br />

Behörde als fachliche Basis zur FFH-Verträglichkeitsprüfung dient.<br />

C-<strong>II</strong>-2.2 TRASSENVERLAUF, VARIANTEN<br />

C-<strong>II</strong>-2.3 DATENBASIS<br />

Zur Betrachtung wurden die Tassenachse sowie die daraus resultierenden<br />

Varianten mit Stand Mai 2010 zu Grunde gelegt. Dabei wird ausschließlich<br />

von dem Bau einer Freileitung ausgegangen.<br />

Im der vorliegenden Natura 2000-VU werden folgende Trassenabschnitte<br />

bzw. Trassenvarianten unterschieden:<br />

� Abschnitt A: AS <strong>Dörpen</strong> (A 31) bis nördl. Dalum<br />

� Abschnitt B: nördl. Dalum bis Ems-Vechte-Kanal<br />

� Abschnitt C: Ems-Vechte-Kanal bis Landesgrenze<br />

Aufgrund der Aktionsräume, Dynamik und Mobilität von Vogelarten erfolgt<br />

für die vorhandenen Varianten je Abschnitt nur dann eine separate Betrachtung,<br />

soweit sie sich im Hinblick auf das jeweilige VSG unterscheiden.<br />

Im Rahmen dieser Natura 2000-VU sind nur Vögel zu betrachten, da hier nur<br />

EU-VSG bearbeitet werden. Grundsätzlich stehen Vögel aber aufgrund ihrer<br />

Mobilität und insbesondere des potenziellen Vogelschlagrisikos bei einem Bau<br />

von Hochspannungsfreileitungen besonders im Fokus.<br />

In Abstimmung mit der Behörde wurden als gezielte projektbezogene Kartierungen<br />

folgende Erhebungen durchgeführt.<br />

� Brutvogelkartierungen 2008 und 2009 auf ausgewählten, mit den zuständigen<br />

Behörden abgestimmten Probeflächen (PF)(LaReG 2008, 2009a)<br />

� Rastvogelkartierungen 2007/08 und 2008/09 auf ausgewählten, mit den<br />

zuständigen Behörden abgestimmten Probeflächen (PF) (LaReG 2008,<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-12


2009) sowie aktuelle Erhebungen aus 2009/10 zur Validierung der vorhandenen<br />

Ergebnisse (PNL 2010)<br />

Des Weiteren erfolgte eine Datenabfrage bei der VSW am NLWKN zu<br />

� Avifaunistisch bedeutsame Brutgebiete in Niedersachsen (ABB)<br />

� Avifaunistisch bedeutsame Rastgebiete in Niedersachsen (ABR)<br />

� EU-Vogelschutzgebiete (Standarddatenbögen)<br />

� Ergänzende Gebietsgutachten zu EU-VSG<br />

C-<strong>II</strong>-2.4 UNTERSUCHUNGSRÄUME<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Als Untersuchungsraum wird basierend auf den Darstellungen der Wirkprognose<br />

ein Bereich von maximal 1.000 m beiderseits der Trassenachse (=<br />

1.000 m Korridor) betrachtet, der als innerer Untersuchungsraum zu verstehen<br />

ist und in dem die Wirkfaktoren zu negativen Auswirkungen führen können.<br />

Darüber hinaus wird als äußerer Untersuchungsraum ein erweiterter Suchraum<br />

für Großvögel (vgl. Kap. 3.5) betrachtet, in dem es zwar zu keinen negativen<br />

Auswirkungen kommen kann, aus dem aber mobile Großvogelarten in<br />

den Bereich des inneren Untersuchungsraums einfliegen und dadurch ggf.<br />

negativ beeinträchtigt werden können. Dieser Raum betrifft den Bereich ab<br />

1.000 m bis 5.000 m Entfernung beiderseits der Trassenachse (= 5.000 m Korridor,<br />

vgl. Kap. 3.6). Im Hinblick auf die Raumnutzung insbesondere von mobilen<br />

Gastvogelarten werden in erster Linie die Vorkommen im Planungskorridor<br />

zu Grunde gelegt.<br />

C-<strong>II</strong>-2.5 DARSTELLUNGSWEISE UND AUSWERTUNG<br />

� Die Natura 2000-Screenings (Vorprüfung, ggf. vertiefende Verträglichkeitsuntersuchung)<br />

erfolgen im Rahmen eines ersten Bearbeitungsschrittes<br />

jeweils aus Sicht des betrachteten VSG. Ein variantenbezogenes Fazit<br />

erfolgt im Rahmen eines synoptischen Überblicks erst am Ende.<br />

� Sofern für ein VSG mehrere Varianten zu betrachten sind, werden die<br />

Auswirkungen nur dann unterschiedlich analysiert, wenn sie in einem<br />

anderen der zwei betrachteten Korridore (eigentlicher Planungskorridor<br />

sowie der daran angrenzende 5.000 m-Korridor) liegen. Mangels flächendeckendem<br />

Datenmaterial zum exakten Vorkommen der Arten, insbesondere<br />

aber aufgrund der Betrachtungsebene der Raumordnung, ist dieser<br />

vereinfachende Ansatz gerechtfertigt und fachlich ausreichend.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-13


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

� Da im Regelfall keine konkreten Fundpunkte der Arten vorliegen, wird<br />

im Rahmen der Auswirkungsanalyse im konservativen Ansatz davon<br />

ausgegangen, dass alle Artvorkommen bis an die Grenze des VSG auftreten<br />

können. Ebenfalls wird daher im konservativen Ansatz angenommen,<br />

dass die mobilen Vogelarten auch außerhalb des VSG gelegene Flächen<br />

nutzen können, sofern geeignete Lebensraumstrukturen vorhanden sind.<br />

Sofern jedoch zu speziellen Teilgebieten konkrete Informationen vorliegen,<br />

werden diese im Rahmen der Auswirkungsanalyse berücksichtigt.<br />

� Daten aus den Kartierungen (LaReG 2008, 2009, 2009a, PNL 2010), Angaben<br />

zu den ABB bzw. ABR oder dem Avifaunistischen Fachbeitrag (PNL<br />

2009) werden grundsätzlich berücksichtigt, jedoch nicht explizit zitiert.<br />

� Bei Auflistungen und Tabellen von Arten erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />

in alphabetische Reihenfolge. Die wissenschaftliche Nomenklatur<br />

orientiert sich dabei an den Angaben in den Standarddatenbögen<br />

(SDB).<br />

� Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die (in der Regel im SDB erwähnten)<br />

Angaben zu Bestand und zum ökologischen Zustand der Arten<br />

erst dann erwähnt werden, wenn sie für die Auswirkungsanalyse benötigt<br />

werden.<br />

� Bei der Auswirkungsanalyse wird zwischen Brut- und Gastvögeln unterschieden,<br />

da die Vogelarten außerhalb der Brutzeit aufgrund ihrer Mobilität<br />

grundsätzlich ein ganz anderes Raum-Zeit-Muster und eine andere<br />

Verhaltensökologie aufweisen als während der Brutzeit und daher auch<br />

mögliche negative Auswirkungen anders zu analysieren und zu beurteilen<br />

sind. Jedoch wird bei den Gastvögel nicht mehr zwischen den im SDB<br />

angegebenen Kriterien (wandern, rastend, durchziehend, überwinternd<br />

oder Nahrungsgast) unterschieden, da dies im Hinblick auf die hierzu betrachtenden<br />

Aspekte keine entscheidenden Kriterien darstellen.<br />

� Angaben zum jahreszeitlichen Auftreten außerhalb der Brutzeit orientieren<br />

sich an den Angaben in den „Vögel Niedersachsens“ (GOETHE et al.<br />

1985, KNOLLE & HECKENROTH 1985, ZANG & HECKENROTH 1986,<br />

ZANG et al. 1989, 1991, 1995), wobei insbesondere die gebietsspezifischen<br />

Angaben in DEGEN (2004) und die naturraumbezogenen Angaben aus<br />

LUDWIG et al. (1990) zu Grunde gelegt werden.<br />

� Als „Großvogelarten“, die im erweiterten Suchraum bis 5.000 m betrachtet<br />

werden (vgl. Kap. 3.5) werden folgende Arten/Artengruppen mit großem<br />

Aktionsradius definiert: Schwäne, Gänse, Schreitvögel, Kranich,<br />

Kormoran, Gänsesäger, Möwen, Seeschwalben und Greifvögel.<br />

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� Als „vogelschlag-relevante Arten“ werden gemäß den hier zitierten Werken<br />

(HÖLZINGER 1987, RICHARZ & HORMANN 1997, LANGGE-<br />

MACH & BÖHNER 1997, BERNSHAUSEN et al. 1997, 2000, HAAS et al.<br />

2003, HÜPPOP 2004) folgende, in der Regel seltene Arten eingestuft und<br />

betrachtet: Schwäne, Gänse, Schreitvögel, Kranich, Kormoran, Wasservögel<br />

(Taucher, Enten, Säger, Rallen), Limikolen, Möwen, Seeschwalben (im<br />

konservativen Ansatz nur Brutkolonien).<br />

Weitere häufige und ungefährdete Arten, bei denen es ebenfalls regelmäßig<br />

zu Kollisionen an Freileitungen kommen kann (insbesondere als Schwarm),<br />

werden hierbei jedoch nicht betrachtet, da sie eine geringe naturschutzfachliche<br />

Wertigkeit aufweisen und dadurch nicht in ihrem Bestand gefährdet sind.<br />

Dies gilt vor allem für Tauben, Drosseln, Krähen, Stare und Lerchen.<br />

Im Hinblick auf manche in der Literatur vorhandenen Angaben, nach denen<br />

auch Greifvögel als vogelschlag-relevant eingestuft werden, ist darauf hinzuweisen,<br />

dass dies in der Regel auf Erkenntnissen an Windenergieanlagen abgeleitet<br />

wurde. Solch ein Analogieschluss ist jedoch unzulässig, da sich die<br />

Situation an Windenergieanlagen nicht mit der an Freileitungen vergleichen<br />

lässt. Da sich die Rotoren einer Windenergieanlage an ihrem äußeren Ende<br />

mit einer Geschwindigkeit bis zu 180 km/h bewegen, kann dies von den vorbeifliegenden<br />

Greifvögeln häufig nicht mehr eingeschätzt werden, so dass sie<br />

vergleichsweise häufig kollidieren. An den (sich nicht bewegenden) Hochspannungsfreileitungen<br />

hingegen ist die Situation jedoch vollkommen anders<br />

einzuschätzen. Hingegen haben alle konkreten Untersuchungen zum Flugverhalten<br />

von Vögeln an Freileitungen haben gezeigt, dass Greifvögel aufgrund<br />

ihres ausgeprägten dreidimensionalen Sehvermögens in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit ihrer guten Manövrierfähigkeit üblicherweise gar nicht, oder wenn überhaupt,<br />

nur ausnahmsweise an Freileitungen kollidieren. In dessen Folge ist<br />

mit keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes deren Populationen zu<br />

rechnen, so dass sie nicht als vogelschlagrelevant einzustufen sind, und daher<br />

hier nicht weiter zu betrachten sind.<br />

� Als „Störungsempfindliche Arten“ werden Anhand der Angaben aus den<br />

ornithologischen Standardwerken (vor allem GLUTZ VON BLOTZHEIM<br />

1966/1997, BAUER et al. 2005) folgende, in der Regel seltene Arten eingestuft<br />

und betrachtet: Schwäne, Gänse, Kormoran, Schreitvögel (Graureiher<br />

nur zu Brutzeit, Weißstorch grundsätzlich nicht), Kranich, Wasservögel<br />

(Taucher, Enten, Säger, Rallen), Limikolen, Möwen (nur an Brutkolonien),<br />

Seeschwalben (nur an Brutkolonien) und Greifvögel (nur zur Brutzeit<br />

in der Horstumgebung).<br />

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� Als Arten, die Meideeffekte an Freileitungen zeigen bzw. zeigen können<br />

werden anhand der dazu vorliegenden Studien (siehe Kap. 3.1.5) folgende,<br />

in der Regel seltene Arten eingestuft und betrachtet: Saat- und Blässgans<br />

, Feldlerche und Wiesenlimikolen (jedoch unklare Befunde).<br />

� Als Arten, die durch eine Wuchshöhenbeschränkung betroffen sein können,<br />

folgende, in der Regel seltene Arten eingestuft und betrachtet: Greifvögel,<br />

Spechte (und Folgebrüter), Eulen und Käuze.<br />

� Sonstige Angaben zu Ökologie und Verhalten der Arten stammen in der<br />

Regel aus den ornithologischen Standardwerken mit Bezug zu Mitteleuropa<br />

(vor allem GLUTZ VON BLOTZHEIM 1966/1997, BAUER et al.<br />

2005) oder Niedersachsen (GOETHE et al. 1985, KNOLLE & HECKEN-<br />

ROTH 1985, ZANG & HECKENROTH 1986, ZANG et al. 1989, 1991,<br />

1995).<br />

C-<strong>II</strong>-2.6 ERMITTLUNG DER ERHEBLICHKEIT<br />

C-<strong>II</strong>-2.6.1 Allgemeine Grundlagen<br />

Als Grundlage zur Beurteilung der Erheblichkeit dienen vor allem die Veröffentlichungen<br />

zu diesem Thema seitens der EUROPÄISCHEN KOMMISSION<br />

(2000) sowie weitere Kommentare und Veröffentlichungen der letzten Jahre<br />

(vor allem LUDWIG 2001, BERNOTAT 2003, MIERWALD 2003, TRAUTNER<br />

& LAMBRECHT 2003, KAISER 2003, LOUIS 2003) unter besonderer Berücksichtigung<br />

der Ergebnisse des F & E-Vorhabens „Ermittlung von erheblichen<br />

Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“<br />

(LAMBRECHT et al. 2004), ergänzt durch die dazugehörigen aktuellen Erläuterungen<br />

(LAMBRECHT & TRAUTNER 2005, 2007) sowie die Veröffentlichungen<br />

des BMfVBW (2004) und die landesspezifische Darstellung durch<br />

HOFFMANN-LOß &WEYER (2006).<br />

Zu erheblichen Beeinträchtigungen in Natura 2000-Gebieten unter besonderer<br />

Berücksichtigung von EU-Vogelschutzgebieten führen demnach vor allem<br />

Pläne oder Projekte,<br />

� die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen,<br />

� die zu einer Unterschreitung des Schwellenwertes führen oder<br />

� die die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß den Erhaltungs- und Entwicklungszielen<br />

verhindern.<br />

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Nach den oben zitierten Quellen ist eine Beeinträchtigung dann als erheblich<br />

einzustufen, wenn die Veränderungen dazu führen, dass ein Gebiet seine<br />

Funktion in Bezug auf die Erhaltungs- und Entwicklungsziele oder die für den<br />

Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang<br />

erfüllen kann. Dabei ist der aktuelle Erhaltungszustand der Arten zu berücksichtigen:<br />

� Bei Arten mit einem Erhaltungszustand in den Kategorien A und B (hervorragend<br />

bzw. gut) ist die Erhaltung des status quo, also des gegenwärtigen<br />

Bestandes im Gebiet, zu gewährleisten.<br />

� Bei Arten, deren Erhaltungszustand in die Kategorie C (beeinträchtigt)<br />

eingeordnet wird, sind die den Erhaltungs- und Entwicklungszielen zugrunde<br />

liegenden Schwellenwerte, sofern vorhanden, für die Beurteilung<br />

der Erheblichkeit heranzuziehen.<br />

Wichtige Größen, die zur Beurteilung der Erheblichkeit eines Eingriffes in<br />

einem NATURA 2000-Gebiet herangezogen werden müssen, sind:<br />

� Häufigkeit und Abundanz bei Arten der EU-VRL: Je seltener eine Art ist,<br />

desto eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.<br />

� Bedeutsamkeit für das VSG: Je weniger bedeutsame Vorkommen eine Art<br />

im VSG aufweist, desto eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen, wenn solche im Teilgebiet betroffen sind.<br />

� Bedeutsamkeit für das Netzwerk Natura 2000: Je weniger bedeutsame<br />

Vorkommen ein Art im gesamten Netzwerk Natura 2000 (z. B. in der naturräumlichen<br />

Haupteinheit) aufweist, desto eher ist von einer erheblichen<br />

Beeinträchtigung auszugehen, wenn diese betroffen sind.<br />

� Erhaltungszustand: Je schlechter der Erhaltungszustand einer Art ist, desto<br />

eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.<br />

� Schwellenwert: Wird der (üblicherweise in der Grunddatenerhebung definierte)<br />

Schwellenwert unterschritten, ist von einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

auszugehen.<br />

Bei der abschließenden Beurteilung der Erheblichkeit ist zu berücksichtigen,<br />

dass sich diese Faktoren in ihrer Relevanz summieren. Ebenfalls lässt sich daraus<br />

ableiten, dass die Erheblichkeit von Eingriffen nicht übergreifend (für alle<br />

Arten) festgelegt werden kann, sondern artbezogen, jedoch auch gebiets- und<br />

situationsspezifisch (vor allem das Vorhandensein und die Verfügbarkeit potenziell<br />

nutzbarer Lebensräume) betrachtet werden muss. Detaillierte Ausfüh-<br />

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rungen dazu sind vor allem den Ergebnissen des F+E-Vorhabens „Ermittlung<br />

von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“<br />

(LAMBRECHT et al. 2004), ergänzt durch die dazugehörigen<br />

aktuellen Erläuterungen (LAMBRECHT & TRAUTNER 2005, 2007) zu entnehmen,<br />

an dem sich die methodische Vorgehensweise vorliegenden Gutachtens<br />

in erster Linie orientiert.<br />

Dabei erfolgt die Bearbeitung in mehreren Schritten. Im Rahmen einer Vorprüfung<br />

(Screening) wird die potenzielle Betroffenheit und grundsätzliche<br />

Empfindlichkeit aller maßgeblichen Bestandteile betrachtet. Für alle Fälle, in<br />

denen erhebliche Beeinträchtigungen im Rahmen der Vorprüfung nicht von<br />

vornherein begründet ausgeschlossen werden können, erfolgt als zweiter vertiefender<br />

Prüfschritt eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, in der die konkrete<br />

Situation näher betrachtet und bewertet werden muss.<br />

Basierend auf diesen Vorgaben erfolgt die Einstufung der Erheblichkeit gemäß<br />

den folgenden qualitativen Kriterien:<br />

� nicht relevant: Bei diesen Arten konnte bereits im Rahmen der Vorprüfung<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung sicher ausgeschlossen werden. Sie<br />

werden daher in einer vertiefenden Verträglichkeitsprüfung nicht weiter<br />

behandelt.<br />

� relevant, aber unerheblich: Nach einer vertiefenden Verträglichkeitsprüfung<br />

sind keine, irrelevante oder vernachlässigbare Auswirkungen zu<br />

erwarten, die unter der Erheblichkeitsschwelle liegen.<br />

� erheblich: Nach einer vertiefenden Verträglichkeitsprüfung sind deutliche<br />

Auswirkungen zu erwarten, die über der Erheblichkeitsschwelle liegen.<br />

C-<strong>II</strong>-2.6.2 Quantitative Abgrenzung der Erheblichkeitsschwelle<br />

Sofern vertiefende Prüfschritte durchgeführt werden müssen, werden folgende<br />

grundsätzliche Rahmenbedingungen und Orientierungswerte zur quantitativen<br />

Abgrenzung der Erheblichkeitsschwelle zu Grunde gelegt, soweit die<br />

benötigten Informationen verfügbar sind. Dazu werden als erster Schritt der<br />

gebietsspezifischen Auswirkungsanalyse für alle betrachtungsrelevanten Arten<br />

der Anteil der Population (Paare oder sonstige Fortpflanzungseinheiten,<br />

Individuen oder bei Habitatnutzung von mobilen Tieren) bestimmt, die potenziell<br />

betroffen sein können. Im Regelfall betrifft dies die entsprechenden<br />

Vorkommen in den Wirkräumen, bei sehr mobilen Arten darüber hinaus auch<br />

die mögliche regelmäßige Nutzung der Wirkräume. Insbesondere angelehnt<br />

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an die Ausführungen von LAMBRECHT et al. (2004) wird im Regelfall die<br />

Möglichkeit einer Beeinträchtigung erst dann angenommen, wenn mehr als<br />

0,1% der Referenzpopulation betroffen ist (Relevanzschwelle), sowie die Möglichkeit<br />

einer erheblichen Beeinträchtigung, wenn ein signifikanter Anteil von<br />

mehr als 1% der Referenzpopulation betroffen ist. Zu konkreten bzw. erheblichen<br />

Beeinträchtigungen kann es jedoch erst dann kommen, wenn<br />

� die betroffenen Vorkommen aufgrund ihrer Verhaltensökologie empfindlich<br />

auf die entsprechenden Wirkfaktoren reagieren und<br />

� die betroffenen Vorkommen infolge des geplanten Eingriffs tatsächlich<br />

dauerhaft verloren gehen oder<br />

� die betroffenen Vorkommen kontinuierlich geschädigt werden, so dass<br />

damit eine Reduzierung ihrer individuellen Fitness – und somit eine Reduzierung<br />

des Brut- oder Fortpflanzungserfolges (bei Tieren) einhergehen.<br />

Hierzu erfolgt in einem zweiten Schritt eine genaue Auswirkungsanalyse, die<br />

die konkreten Gegebenheiten vor Ort und die artspezifische Verhaltensökologie<br />

berücksichtigt und analysiert. Es werden bezüglich tatsächlich betroffener<br />

Anteile folgende Orientierungswerte definiert:<br />

� < 0,1% der Population bzw. Habitate betroffen: Dieser Wert liegt unter<br />

der Relevanzschwelle; somit sind Auswirkungen irrelevant und Beeinträchtigungen<br />

der Population auszuschließen.<br />

� > 0,1 bis 1,0% der Population bzw. Habitate betroffen: Dieser Wert liegt<br />

über der Relevanzschwelle, in der Regel aber unter der Erheblichkeitsschwelle;<br />

somit sind Auswirkungen vorhanden, die aber vernachlässigbar<br />

sind. Erhebliche Beeinträchtigungen der Population sind auszuschließen.<br />

� > 1,0% der Population bzw. Habitate vollständig betroffen: Dieser Wert<br />

liegt in der Regel über Erheblichkeitsschwelle; somit sind Auswirkungen<br />

auf einen signifikanten Teil der Population vorhanden, die nicht vernachlässigbar<br />

sind. Erhebliche Beeinträchtigungen der Population sind somit<br />

nicht mit Sicherheit auszuschließen.<br />

� > 5,0% der Population bzw. Habitate teilweise betroffen: Dies betrifft<br />

Vorkommen, die nicht vollständig verschwinden bzw. verloren gehen, bei<br />

denen es aber voraussichtlich zu einer Reduzierung ihrer Fitness – und<br />

somit zu eine Reduzierung ihres Fortpflanzungserfolges (bei Tieren) –<br />

bzw. Verringerung der Wertstufe (bei FFH-LRT) kommen kann. Auch in<br />

diesem Fall liegt der Wert in der Regel über der Erheblichkeitsschwelle;<br />

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somit sind ebenfalls Auswirkungen auf einen signifikanten Teil der Population<br />

vorhanden, die nicht vernachlässigbar sind. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der Population sind somit nicht mit Sicherheit auszuschließen.<br />

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C-<strong>II</strong>-3 ALLGEMEINE WIRKPROGNOSE<br />

C-<strong>II</strong>-3.1 WIRKFAKTOREN<br />

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Gemäß der Übersicht von LAMBRECHT et al. (2004) sind neun Wirkfaktorenkomplexe<br />

bei einer Natura 2000-VU zu betrachten. Tabelle 3-1 zeigt, welche<br />

dieser Wirkfaktoren grundsätzlich bei einem Bau einer Hochspannungsfreileitung<br />

zu betrachten sind.<br />

Tabelle 3-1 Wirkfaktoren gemäß LAMBRECHT et al. (2004) und ihre grundsätzliche<br />

Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf Hochspannungsfreileitungen<br />

Wirkfaktorengruppe Grundsätzliche Betrachtungsrelevanz<br />

Direkter Flächenentzug / Landschaftsverbrauch potenziell relevant<br />

Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der<br />

Habitatstruktur und Nutzung<br />

potenziell relevant<br />

Veränderung abiotischer Standortfaktoren in der Regel irrelevant<br />

Zerschneide- und Barrierewirkungen irrelevant; mögliche Kollisionen<br />

s. „Sonstiges“<br />

Nichtstoffliche Einwirkungen, anlagebedingt (Störungen,<br />

Lärm, Licht, elektrische und magnetische<br />

Felder)<br />

Nichtstoffliche Einwirkungen, baubedingt (Störungen,<br />

Lärm, Licht)<br />

in der Regel irrelevant<br />

potenziell relevant<br />

Stoffliche Einwirkungen, Eintrag von Schadstoffen irrelevant<br />

Gezielte Beeinflussung von Arten irrelevant<br />

Sonstiges: Letale Beeinträchtigung durch Vogelschlag<br />

potentiell relevant<br />

Sonstiges irrelevant<br />

Im Rahmen einer projektbezogenen Wirkfaktorenbeschreibung wird folgend<br />

überprüft, welche dieser Wirkfaktoren auch im konkreten Planfall beachtet<br />

werden müssen. Für diese werden deren Wirkweiten bestimmt. Daraus resultieren<br />

die Abgrenzung des Untersuchungsraums und die zu betrachtenden<br />

Natura 2000-Gebiete.<br />

Da zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch noch keine genaue technische<br />

Planung vorliegt, können die konkreten Auswirkungen einiger primär lokal<br />

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wirkenden Faktoren nicht detailliert bestimmt werden. Dies betrifft insbesondere<br />

detaillierte Angaben vor allem zu Masten, Maststandorten, bauzeitlicher<br />

Flächeninanspruchnahme und Bauzeiten, die gegenwärtig noch nicht genau<br />

betrachtet werden können. Die damit einhergehenden Auswirkungen können<br />

aber bei möglichen stärkeren Beeinträchtigungen üblicherweise durch geeignete<br />

Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahen (V+M-Maßnahmen) entsprechen<br />

variiert werden, so dass erhebliche Beeinträchtigung in der Regel<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

C-<strong>II</strong>-3.2 ERMITTLUNG BETRACHTUNGSRELEVANTER WIRKPFADE<br />

Die Ermittlung möglicher Auswirkungen von Hochspannungsfreileitungen,<br />

die zu erheblichen Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile von Natura<br />

2000-Gebieten führen können, orientiert sich insbesondere an intensiven Untersuchungen<br />

zum Verhalten von Vögeln an Freileitungen unter besonderer<br />

Berücksichtigung des Kollisionsrisikos (vor allem ALTEMÜLLER et al. 1997,<br />

BALLASUS & SOSSINKA 2002, BERNSHAUSEN et al. 1997, 2000, BRAUNEIS<br />

et al. 2003, HEIJNIS 1980, HOERSCHELMANN et al. 1988, KOOPS 1997,<br />

KREUTZER 1997, PNL 2001, 2008, RICHARZ & HORMANN 1997, SUD-<br />

MANN 2000). Die daraus abgeleiteten potenziellen Auswirkungen dienten<br />

bereits bei einer Vielzahl von Verträglichkeitsstudien an Hochspannungsfreileitungen,<br />

insbesondere im Bereich bedeutsamer EU-Vogelschutzgebiete, als<br />

fachliche Grundlage (z. B. PNL 2005, 2007, 2007a, 2007b, 2007c, ERM 2009). Sie<br />

betreffen in der Regel folgende Punkte.<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.1 Anlagebedingter Flächenverbrauch<br />

Dieser betrifft bei Freileitungen in der Regel nur den Maststandort inkl. engster<br />

Umgebung und nur eine sehr geringe Fläche. Im Rahmen der Feintrassierung<br />

lassen sich durch eine geeignete Standortwahl erhebliche Beeinträchtigungen<br />

üblicherweise problemlos vermeiden. Daher wird dieser Wirkfaktor<br />

im vorliegenden Fall – ggf. unter Beachtung entsprechender im Rahmen eines<br />

im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens zu erstellenden LBP genau<br />

zu definierenden Vermei<strong>dung</strong>s- und Minderungsmaßnahmen – als vernachlässigbar<br />

eingestuft und nicht weiter betrachtet.<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.2 Baubedingter Flächenverbrauch<br />

Dieser betrifft bei Freileitungen zeitweise zwar eine größere Fläche im Bereich<br />

der Maststandorte, die jedoch in der Regel danach wieder in der ursprünglichen<br />

Form wieder hergestellt werden kann. Daher wird dieser Wirkfaktor im<br />

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vorliegenden Fall – unter Voraussetzung entsprechender, im Rahmen des späteren<br />

Planfeststellungsverfahrens zu erstellenden LBP genau zu definierenden<br />

Vermei<strong>dung</strong>s- und Minderungsmaßnahmen – als vernachlässigbar eingestuft<br />

und nicht weiter betrachtet.<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.3 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur und<br />

Nutzung durch Flächenverbrauch<br />

Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor im folgenden Text verkürzt als<br />

„Entwertung von Habitaten durch Flächenverbrauch“ bezeichnet.<br />

Aufgrund der Vernachlässigbarkeit des Wirkfaktors Flächenverbrauch ist er<br />

im Hinblick auf eine daraus resultierende Entwertung von Habitaten für Arten,<br />

die diese Bereiche potenziell nutzen, – ggf. unter Beachtung entsprechender<br />

im Rahmen eines im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens zu<br />

erstellenden LBP genau zu definierenden Vermei<strong>dung</strong>s- und Minderungsmaßnahmen<br />

– ebenfalls als vernachlässigbar einzustufen.<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.4 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur und<br />

Nutzung durch Wuchshöhenbegrenzung<br />

Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor im folgenden Text verkürzt als<br />

„Entwertung von Habitaten durch Wuchshöhenbegrenzung“ bezeichnet.<br />

Es kann zu einer Entwertung von Habitaten durch Wuchshöhenbegrenzung<br />

im Schutzstreifen kommen, durch den jedoch nur Arten betroffen sein können,<br />

die höhere Gehölzbestände nutzen (in der Regel als Niststandort). Zu<br />

möglichen erheblichen Beeinträchtigungen kann es somit nur bei größeren, in<br />

der Regel zusammenhängenden Waldflächen kommen, sofern sie von einem<br />

Neubau betroffen sind, oder bei Arten, die große und alte Bäume als essenzielles<br />

Lebensraumrequisit (in der Regel als Niststandort) benötigen. Mangels<br />

einer konkreten technischer Planung wird hier im konservativen Ansatz eine<br />

Wirkweite von bis zu maximal 50 m beiderseits der Trassenachse angenommen.<br />

Im Bereich bereits bestehender Freileitungen (Trassenbündelung) können<br />

nachteilige Auswirkungen aufgrund der diesbezüglich bereits bestehenden<br />

Vorbelastung im Regelfall jedoch als vernachlässigbar eingestuft werden und<br />

erhebliche Beeinträchtigungen somit von vornherein ausgeschlossen werden.<br />

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C-<strong>II</strong>-3.2.5 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur und<br />

Nutzung durch Mei<strong>dung</strong><br />

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Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor im folgenden Text verkürzt als<br />

„Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>“ bezeichnet.<br />

Für einige Vogelarten ist eine Mei<strong>dung</strong> bzw. eine begrenzte Nutzungsintensität<br />

in der näheren Umgebung von Freileitungen bekannt geworden. Dies gilt<br />

vor allem für Gänse (z. B. BALLASUS & SOSSINKA 1997, KREUTZER 1997),<br />

die im vorliegenden Fall eine besondere Bedeutung besitzen, da im Betrachtungsraum<br />

mehrere Hunderttausend von ihnen überwintern. Anhand vorliegender<br />

Untersuchungen können hier nachteilige Auswirkungen bis eine Entfernung<br />

von 100 bis maximal 300 m angenommen werden. Im Bereich bereits<br />

bestehender Freileitungen (Trassenbündelung) können nachteilige Auswirkungen<br />

aufgrund der diesbezüglich bereits bestehenden Vorbelastung im Regelfall<br />

jedoch als vernachlässigbar eingestuft werden. Im konservativen Ansatz<br />

wird hier jedoch angenommen, dass sich eine zusätzliche Belastung aus<br />

der parallel verlaufenden Leitung ergibt. Die zusätzliche Neubelastung betrifft<br />

dabei etwa die Breite des Schutzstreifens (ca. 30 m) und wird im konservativen<br />

Ansatz bei 50 m angesetzt.<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.6 Baubedingte Störungen<br />

Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor insbesondere im Fließtext verkürzt<br />

als „Störungen“ bezeichnet.<br />

Baubedingte Störungen lassen sich üblicherweise durch entsprechende zeitliche<br />

Beschränkungen der Bauphasen in sensiblen Bereichen so reduzieren,<br />

dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Da es sich im vorliegenden<br />

Fall aber um sehr lange Trassen handelt, die zudem stellenweise<br />

über längere Strecken für Vögel bedeutsame Räume durchqueren, ist dieser<br />

Wirkfaktor näher zu betrachten. Anhand vorliegender Untersuchungen zum<br />

Störverhalten von Vögel (für verschiedene Arten bzw. Artengruppen z. B.<br />

SCHNEIDER 1986, SCHNEIDER-JACOBY et al.1993, GÄDTGENS & FREN-<br />

ZEL 1997, SPILLING et al. 1999, SCHELLER et al. 2001, WILLE & BERG-<br />

MANN 2002) können hier nachteilige Auswirkungen bis in eine Entfernung<br />

von 100 bis 300 m, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus, angenommen<br />

werden. Auch wenn im vorliegenden Fall für die meisten Arten<br />

von einer Wirkweite von maximal 300 m ausgegangen werden kann, wird<br />

hier vor allem im Hinblick auf die besondere Bedeutung einiger EU-VSG für<br />

sehr störempfindliche Arten in einem konservativen Ansatz als potenzieller<br />

Suchraum eine Wirkweite von bis zu maximal 500 m beiderseits der Trassen-<br />

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achse zu Grunde gelegt, die jedoch nur für diese besonders störempfindliche<br />

Arten anzunehmen ist.<br />

Mangels genauer technischer Planung kann diesbezüglich jedoch nur eine<br />

grobe Einschätzung erfolgen, die sich in erster Linie an der Länge der möglicherweise<br />

betroffenen Strecke orientiert.<br />

C-<strong>II</strong>-3.2.7 Erhöhung des Vogelschlagrisikos durch Kollision an der Freileitung<br />

Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor im folgenden Text verkürzt als<br />

„Erhöhung des Vogelschlagrisiko“ oder nur als „Vogelschlagrisiko“ bezeichnet.<br />

Ebenfalls anlagebedingt ist die Vogelschlagproblematik an den Leiterseilen.<br />

Hierbei handelt es sich um ein lange bekanntes Problem, das vor allem im<br />

Küstenbereich auftritt und dort zu größeren Verlusten führen kann (HEIJNIS<br />

1980, HÖLZINGER 1987). Im Binnenland ist Vogelschlag stark abhängig von<br />

der naturräumlichen Ausprägung, dem Verlauf der Trasse und dem vorhandenen<br />

Artenspektrum (BERNSHAUSEN et al. 1997, RICHARZ & HORMANN<br />

1997).<br />

Im Rahmen eines bundesweiten Projekts zur Ermittlung vogelbedeutsamer<br />

Bereiche im Trassennetz der RWE zur Minimierung des Vogelschlags<br />

(BERNSHAUSEN et al. 2000, 2007) wurden Gebiete üblicherweise dann betrachtet,<br />

wenn sie sich in 1.000 m Entfernung zur Trasse befanden. In Ausnahmefällen<br />

wurden auch Gebiete in einer Entfernung bis zu 5.000 m berücksichtigt,<br />

sofern dort durch Vogelschlag besonders gefährdete Großvogelarten<br />

(Störche, Gänse) vorkamen, es sich um besondere Einflugschneisen in großflächig<br />

bedeutsame und vogelreiche Gebiete handelte, oder regelmäßige Pendelbewegungen<br />

von längerer Zeit rastenden oder überwinternden Vögeln bekannt<br />

waren. Daher wird im Regelfall als Wirkraum eine Entfernung bis zu<br />

1.000 m beiderseits der geplanten Trasse angenommen.<br />

Beim Vorkommen von gefährdeten Großvogelarten wird dieser Wirkraum im<br />

Regelfall auf eine Entfernung von bis zu maximal 3.000 m beiderseits der geplanten<br />

Trasse ausgedehnt. Dies gilt in der Regel aber nur für Brutvorkommen<br />

oder für Gastvogelarten, die regelmäßige Pendelbewegungen, z. B. zwischen<br />

Schlaf- und Nahrungsplätzen durchführen. Hierbei ist es methodisch<br />

nicht begründbar, einen formalen Wirkraum vorzugeben. Daher muss in diesem<br />

Fall die konkrete, gebietsspezifische Situation analysiert werden. Dieser<br />

zu betrachtende Raum wird für diese Arten daher ebenfalls nicht als Untersuchungsraum<br />

im engeren Sinne, sondern als „Suchraum“ verstanden, da dieser<br />

nur für spezielle Arten und bei regelmäßigen Funktionsbezügen zu betrachten<br />

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ist (vgl. Kap. 3.5). In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere im Bereich<br />

von EU-Vogelschutzgebieten mit entsprechendem Arteninventar, kann dieser<br />

Wert insbesondere für mobilere Gastvogelarten auch erhöht werden und sich<br />

bis in eine Entfernung von 5.000 m erstrecken.<br />

Da es sich hierbei um einen Wirkfaktor handelt, der zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

führen kann, muss dieser Wirkfaktor vertiefend betrachtet<br />

werden. Dies betrifft jedoch in erster Linie nur den Bereich von Neubaustrecken,<br />

da sich das Vogelschlagrisiko bei Ersatzneubauten oder in Bereichen mit<br />

Zubeseilung üblicherweise gar nicht oder nur unwesentlich ändert.<br />

C-<strong>II</strong>-3.3 SONSTIGE, NICHT RELEVANTE WIRKFAKTOREN<br />

C-<strong>II</strong>-3.3.1 Veränderung abiotischer Standortfaktoren: Auswirkungen auf den<br />

Grundwasserhaushalt (temporär)<br />

Auch wenn noch keine genaue technische Planung vorliegt, ist bei dem geplanten<br />

Trassenverlauf davon auszugehen, dass ist keine Wasserhaltung erforderlich<br />

ist. Es kommt hier somit zu keinen Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt.<br />

C-<strong>II</strong>-3.3.2 Nichtstoffliche Einwirkungen: Störungen durch Lärm<br />

Störungen von Vögeln durch Lärm während der Bauphase sind in vorliegendem<br />

Fall als vernachlässigbar anzusehen, da es sich bei den nötigen Bauarbeiten<br />

in der Regel nur im Einzelfall um lärmintensive Arbeiten handelt. Zudem<br />

sind Beeinträchtigungen, wenn überhaupt, nur bei Dauerlärm zu erwarten<br />

(RECK et al. 2001, KIfL 2007), der aber im vorliegenden Fall ausgeschlossen<br />

werden kann. Auswirkungen auf andere Tiergruppen können nach zusammenfassenden<br />

Studien (MANCI et al. 1988, KEMPF & HÜPPOP 1998, RECK et<br />

al. 2001) ebenfalls ausgeschlossen werden.<br />

C-<strong>II</strong>-3.3.3 Nichtstoffliche Einwirkungen: Elektrische und magnetische Felder<br />

Die von der Leitung emittierten elektromagnetischen elektrischen und magnetischen<br />

Felder liegen unter den Grenzwerten für Menschen. Auch für Vögel,<br />

die sich regelmäßig im Bereich der Leitung aufhalten oder auf den Seilen rasten,<br />

gibt es keine Hinweise auf Beeinträchtigungen durch die dort auftretende<br />

elektromagnetische Strahlung (SILNY 1997).<br />

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C-<strong>II</strong>-3.3.4 Stoffliche Einwirkungen: Eintrag von Schadstoffen<br />

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Eintrag von Schadstoffen entsteht in erster Linie nur durch Baustellenverkehr.<br />

Bei Einhaltung der gesetzlichen Normen sind mögliche Beeinträchtigungen<br />

insbesondere auf Fauna und Flora als vernachlässigbar bis irrelevant einzustufen.<br />

C-<strong>II</strong>-3.3.5 Letale Beeinträchtigung durch Stromschlag<br />

Betriebsbedingt kann der Stromschlag an Freileitungen erhebliche Ausmaße<br />

annehmen und damit manche Vogelarten beeinträchtigen (HAAS 1980, HAAS<br />

et al. 2003, HÖLZINGER 1987). Solche Unfälle sind aber vor allem an Mittelspannungsfreileitungen<br />

zu beobachten, so dass gemäß § 41 BNatSchG bei<br />

Neubauten von Mittelspannungsfreileitungen technische Bauteile konstruktiv<br />

so auszurichten sind, dass Stromschläge mit Vögeln nicht mehr auftreten sowie<br />

bestehende Mittelspannungsleitungsmaste in einem Zeitraum bis 2012<br />

entsprechend abzusichern sind. Bei Hochspannungsfreileitungen in Deutschland<br />

ist der Abstand Phase-Erde und Phase-Phase jedoch so groß, dass eine<br />

Gefähr<strong>dung</strong> heimischer Vogelarten auszuschließen ist. Für sonstige flugaktive<br />

Tiergruppen ist Stromschlag nicht bekannt und kann ausgeschlossen werden.<br />

C-<strong>II</strong>-3.4 SONSTIGE KUMULATIVE WIRKUNGEN<br />

Sofern mehrere Wirkfaktoren identifiziert wurden, kann es potenziell zu kumulativen<br />

Wirkungen kommen. Diese werden art- und situationsspezifisch –<br />

und damit im Rahmen der gebietsspezifischen VU – analysiert.<br />

C-<strong>II</strong>-3.5 SUMMARISCHE WIRKUNGEN<br />

Bei der Beurteilung der Natura 2000-Verträglichkeit sind mögliche Summationswirkungen<br />

mit anderen Projekten mit gleichartigen Wirkprozessen oder<br />

andersartigen, sich aber gegenseitig verstärkenden Wirkprozessen zu berücksichtigen.<br />

Summarische Wirkungen können beispielsweise durch die Verstärkung<br />

von Zerschnei<strong>dung</strong>swirkungen in Lebensräumen im Zusammenhang<br />

mit weiteren Leitungsvorhaben im Raum entstehen. Im Rahmen der Raumordnung<br />

ist diese Betrachtung jedoch verfrüht.<br />

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C-<strong>II</strong>-3.6 ERMITTLUNG BETRACHTUNGSRELEVANTER VOGELSCHUTZGEBIETE<br />

C-<strong>II</strong>-3.6.1 Suchraum Großvögel<br />

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Die Wirkfaktorenanalyse hat gezeigt, dass aufgrund der Mobilität von Vogelarten<br />

(in erster Linie Großvogelarten) auch Vorkommen betroffen sein können,<br />

die deutlich außerhalb der Wirkräume liegen, die diese aber regelmäßig<br />

(üblicherweise zur Nahrungssuche oder Jagd) nutzen (vgl. Kap.3.1.6, Kap.<br />

3.1.7). Diese Größe des Aktionsraums ist primär artspezifisch bedingt, und<br />

wird zudem durch die gebietsspezifische Situation (vor allem Verteilung und<br />

Zugänglichkeit der Nahrungsquellen) beeinflusst. Dabei gilt es zu beachten,<br />

dass aus energetischen Gründen Nahrungsflächen bzw. Jagdgebiete in der<br />

Nähe des Niststandortes gegenüber weiter davon entfernten Flächen üblicherweise<br />

bevorzugt werden („optimal-foraging-theory“ gemäß KREBS &<br />

DAVIES 1978), auch wenn einzelne Nahrungsflüge deutlich darüber hinaus<br />

gehen können. Diese Voraussagen wurden in der Praxis durch zahlreiche Untersuchungen<br />

an unterschiedlichen Vogelgruppen bestätigt (z. B. NEWTON<br />

1979, CODY 1985, BLOMQUIST & JOHANSSON 1995, NOWALD 1999,<br />

SCHELLER et al. 2001). Da auch eine durch das Vorhaben bedingte Einschränkung<br />

der Nutzung des tatsächlichen Aktionsraums (in der Regel des<br />

Nahrungsraums) zu Beeinträchtigungen führen kann, werden aus diesen<br />

Gründen im Rahmen eines konservativen Ansatzes auch Vogelvorkommen in<br />

diesem Funktionsraum berücksichtigt, die außerhalb des eigentlichen Wirkraums<br />

liegen, sofern davon ausgegangen werden kann, dass deren regelmäßig<br />

genutzter Aktionsraum sich auch in den Bereich des Wirkraums erstreckt.<br />

Aus diesen Gründen wird bei Brutvorkommen gefährdeter oder sonstiger<br />

bedeutsamer Großvogelarten, die dem betroffenen Funktionsraum zuzuordnen<br />

sind und ihn regelmäßig nutzen, ein Suchraum bis zu einer Entfernung<br />

von maximal 5.000 m beiderseits der geplanten Trasse betrachtet. Im vorliegenden<br />

Fall sind folgende Arten(gruppen) aufgrund ihres großen Aktionsraumes<br />

als Großvögel zu betrachten: Reiher, Störche, Gänse, Kranich, Kormoran,<br />

Gänsesäger, Greifvögel, Möwen und Seeschwalben. Bei Gastvogelarten<br />

sind jedoch nur Vogelvorkommen zu berücksichtigen, die außerhalb der Brutzeit<br />

regelmäßige und länger besetzte Akkumulationen aufweisen (Schlaf- und<br />

Rastplätze), und von wo aus sie im Funktionsraum regelmäßig Nahrungs-,<br />

Pendel- und Schlafplatzflüge vollführen.<br />

C-<strong>II</strong>-3.6.2 Fazit der Wirkfaktorenermittlung<br />

Gemäß den Darstellungen der Wirkprognose erwiesen sich vier Wirkfaktoren<br />

als relevant (Tabelle 3-2).<br />

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Tabelle 3-2 Wirkfaktoren gemäß LAMBRECHT et al. (2004) und ihre projektspezifische<br />

Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf das geplante Projekt<br />

Wirkfaktorengruppe Projektspezifische Betrachtungsrelevanz<br />

Direkter Flächenentzug / Landschaftsverbrauch<br />

Entwertung von Lebensräumen: Veränderung<br />

der Habitatstruktur und<br />

Nutzung durch Flächenverbrauch<br />

Entwertung von Lebensräumen: Veränderung<br />

der Habitatstruktur und<br />

Nutzung durch Wuchshöhenbegrenzung<br />

Entwertung von Lebensräumen: Veränderung<br />

der Habitatstruktur und<br />

Nutzung durch Mei<strong>dung</strong><br />

Entwertung von Lebensräumen: Veränderung<br />

der Habitatstruktur und<br />

Nutzung durch Mei<strong>dung</strong><br />

Veränderung abiotischer Standortfaktoren<br />

vernachlässigbar –<br />

vernachlässigbar –<br />

potenziell relevant im<br />

Bereich von Neubaustrecken*<br />

potenziell relevant nur im<br />

Bereich von Neubaustrecken<br />

irrelevant –<br />

Zerschneide- und Barrierewirkungen irrelevant; mögliche Kollisionen<br />

s. „Sonstiges“<br />

Nichtstoffliche Einwirkungen, anlagebedingt<br />

(Störungen, Lärm, Licht, elektrische<br />

und magnetische Felder) )<br />

Nichtstoffliche Einwirkungen, baubedingt<br />

(Störungen, Lärm, Licht)<br />

Stoffliche Einwirkungen, Eintrag von<br />

Schadstoffen<br />

irrelevant –<br />

potenziell relevant (nur<br />

Störungen)<br />

irrelevant –<br />

Gezielte Beeinflussung von Arten irrelevant –<br />

Sonstiges: Letale Beeinträchtigung<br />

durch Vogelschlag<br />

potenziell relevant im<br />

Bereich von Neubaustrecken<br />

Sonstiges irrelevant –<br />

Wirkweite<br />

Schutzstreifen,<br />

max. 50 m<br />

300 m, Suchraum Großvögel<br />

bis max. 5.000 m,<br />

bei Parallelverlauf zu<br />

bestehenden Trassen<br />

nur zusätzliche Neubelastung<br />

von 50 m<br />

300 m, Suchraum Großvögel<br />

bis max. 5.000 m<br />

–<br />

500 m, Suchraum Großvögel<br />

bis max. 5.000 m<br />

1.000 m, Suchraum<br />

Großvögel bis max.<br />

5.000 m*<br />

Innerhalb der Wirkräume der relevanten Wirkfaktoren bzw. innerhalb des<br />

erweiterten Suchraumes für Großvögel mit Funktionsbeziehungen (vgl. Kap.<br />

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3.5) befinden sich folgende EU-VSG (von Nord nach Süd), für die im Folgenden<br />

ein Natura 2000-Screening bzw. eine Natura 2000-VU durchgeführt werden<br />

muss:<br />

� Emstal von Lathen bis Papenburg (V16)<br />

� Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor (V13)<br />

� Engdener Wüste (V57)<br />

� Bargerveen (Niederlande, Nr. 33)<br />

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C-<strong>II</strong>-4 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />

„EMSTAL VON LATHEN BIS PAPENBURG“ (KENN-NR. 2909-401)<br />

C-<strong>II</strong>-4.1 VORPRÜFUNG<br />

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Die Angaben über das VSG und seine maßgeblichen Bestandteile sind dem<br />

Standarddatenbogen (SDB) mit Stand Dezember 1999 entnommen. Weitere,<br />

aktuelle Daten stammen aus BMS (2006).<br />

C-<strong>II</strong>-4.1.1 Lage und Bedeutung<br />

Das EU-VSG „Emstal von Lathen bis Papenburg“ (Kenn-Nr. 2909-401, landesinterne<br />

Nummer V16) besitzt eine Fläche von 4.574 ha und liegt in den Landkreisen<br />

Leer und Emsland. Die genaue topografische Lage ist den folgenden<br />

TK 25 zu entnehmen: 2809 Bunde, 2810 Weener, 2909 Rhede (Ems), 3009 <strong>Dörpen</strong>,<br />

3010 Wippingen und 3109 Lathen.<br />

Das EU-VSG befindet sich in den Naturräumen 590 „Bourtanger Moor und<br />

Weener Geest“, 591 „Mittleres Emstal“, 600 Hunte-Leda-Moorniederung“ und<br />

610 „Emsmarschen“, und somit im Naturraum D 30 „Dümmer-Geestniederung<br />

und Ems-Hunte-Geest“ und ist der atlantischen Region zuzurechnen. Es<br />

besteht aus mehreren, weitgehend zusammenhängenden Teilgebieten, die sich<br />

im Emstal von Lathen bis Papenburg erstrecken. Dabei handelt es sich um ein<br />

Flusstal mit naturnahen und ausgebauten Abschnitten sowie Altwässern und<br />

Auenbereichen und angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />

Seine Bedeutung ist gegeben als international bedeutendster Rast- und Überwinterungsplatz<br />

für Zwergschwan und Blässgans sowie als wichtiges Brutgebiet<br />

für wiesenbrütende Limikolenarten und für Röhricht bewohnende Rallen-<br />

und Singvogelarten. Im SDB sind folgende Lebensraumklassen angegeben<br />

(Tabelle 4-1).<br />

Tabelle 4-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Emstal von Lathen bis<br />

Papenburg“<br />

Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil (%)<br />

Grünlandkomplex mittlerer Standorte 1.967 43<br />

Ackerkomplex 1.738 38<br />

Feuchtgrünlandkomplex auf mineralischen Böden 457 10<br />

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Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil (%)<br />

Binnengewässer 320 7<br />

Hoch- und Übergangsmoorkomplex 46 1<br />

Laubwaldkomplex 46 1<br />

C-<strong>II</strong>-4.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele<br />

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Spezielle Erhaltungs- und Entwicklungsziele waren für dieses EU-VSG zum<br />

Zeitpunkt der Datenabfrage noch nicht definiert. Gemäß den allgemeinen<br />

Ausführungen des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Umsetzung<br />

der FFH-Richtlinie in Niedersachsen ist jedoch davon auszugehen, dass diese<br />

den „Schutz und Erhalt der im SDB genannten Vogelarten inkl. ihrer regelmäßig<br />

genutzten Habitate“ betreffen.<br />

Als maßgebliche Bestandteile gelten die im SDB genannten Vogelarten (inkl.<br />

ihrer Habitate). Dies betrifft folgende 46 Vogelarten mit signifikanten Beständen,<br />

davon 23 Brutvogel sowie 34 Gastvogelarten, von denen elf Arten für<br />

beide Kategorien genannt sind.<br />

Brutvogelarten:<br />

Austernfischer (Haematopus ostralegus), Bekassine (Gallinago gallinago), Blässhuhn<br />

(Fulica atra), Blaukehlchen (Luscinia svecica), Braunkehlchen (Saxicola<br />

rubetra), Feldlerche (Alauda arvensis), Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus),<br />

Großer Brachvogel (Numenius arquata), Haubentaucher (Podiceps cristatus),<br />

Kiebitz (Vanellus vanellus), Krickente (Anas crecca), Rohrschwirl (Locustella<br />

luscinioides), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rotschenkel (Tringa totanus),<br />

Schafstelze (Motacilla flava), Schilfrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), Schnatterente<br />

(Anas strepera), Stockente (Anas plathyrhynchos), Tüpfelsumpfhuhn<br />

(Porzana porzana), Uferschnepfe (Limosa limosa), Wachtel (Coturnix coturnix),<br />

Wachtelkönig (Crex crex), Wasserralle (Rallus aquaticus).<br />

Gastvogelarten:<br />

Austernfischer (Haematopus ostralegus), Bekassine (Gallinago gallinago), Blässgans<br />

(Anser albifrons), Blässhuhn (Fulica atra), Brandgans (Tadorna tadorna),<br />

Gänsesäger (Mergus merganser), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), Graugans<br />

(Anser anser), Graureiher (Ardea cinerea), Großer Brachvogel (Numenius<br />

arquata), Haubentaucher (Podiceps cristatus), Höckerschwan (Cygnus olor),<br />

Kampfläufer (Philomachus pugnax), Kiebitz (Vanellus vanellus), Kornweihe (Circus<br />

cyaneus), Krickente (Anas crecca), Lachmöwe (Larus ridibundus), Löffelente<br />

(Anas clypeata), Pfeifente (Anas penelope), Regenbrachvogel (Numenius phaeopus),<br />

Reiherente (Aythya fuligula), Rotschenkel (Tringa totanus), Saatgans (Anser<br />

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fabilis), Saatkrähe (Corvus frugilegus), Schellente (Bucephala clangula), Schnatterente<br />

(Anas strepera), Singschwan (Cygnus cygnus), Spießente (Anas acuta),<br />

Stockente (Anas plathyrhynchos), Sturmmöwe (Larus canus), Uferschnepfe (Limosa<br />

limosa), Weißstorch (Ciconia ciconia), Zwergsäger (Mergus albellus),<br />

Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii).<br />

C-<strong>II</strong>-4.1.2.1 Artspezifische Empfindlichkeitsabschätzung<br />

Tabelle 4-2 zeigt die Ergebnisse der grundsätzlichen Empfindlichkeitsabschätzung<br />

der einzelnen Brutvogelarten gegenüber den Wirkfaktoren. Da im gesamten<br />

VSG keine Arten vorkommen, die höhere Gehölzbestände als essenzielles<br />

Lebensraumrequisit benötigen und zudem davon auszugehen ist, dass<br />

es innerhalb des VSG zu keiner direkten Flächeninanspruchnahme kommt,<br />

können negative Auswirkungen durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten<br />

durch Wuchshöhenbegrenzung“ von vornherein ausgeschlossen werden,<br />

so dass er nicht weiter betrachtet werden muss.<br />

Es ist zu ersehen, dass für acht Brutvogelarten grundsätzlich erhebliche Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden können, weil es aufgrund ihrer artspezifischen<br />

Ökologie nur zu vernachlässigbaren oder irrelevanten Auswirkungen<br />

kommen kann. 15 Brutvogelarten müssen aber in der weiteren Auswirkungsanalyse<br />

betrachtet werden.<br />

Tabelle 4-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Brutvogelarten<br />

Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />

Austernfischer x x x<br />

Bekassine x x x<br />

Blässhuhn - - x<br />

Blaukehlchen - - -<br />

Braunkehlchen - - -<br />

Feldlerche - - -<br />

Gartenrotschwanz - - -<br />

Großer Brachvogel x x x<br />

Haubentaucher - x x<br />

Kiebitz x x x<br />

Krickente - x x<br />

Rohrschwirl - - -<br />

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Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />

Rohrweihe - x -<br />

Rotschenkel x x x<br />

Schafstelze - - -<br />

Schilfrohrsänger - - -<br />

Schnatterente - x x<br />

Stockente - - x<br />

Tüpfelsumpfhuhn - - (da primär nachtaktiv) x<br />

Uferschnepfe x x x<br />

Wachtel - - (da primär nachtaktiv) -<br />

Wachtelkönig - - (da primär nachtaktiv) x<br />

Wasserralle - - (da primär nachtaktiv) x<br />

Tabelle 4-3 zeigt für die Gastvogelarten nur für zwei Arten grundsätzlich erhebliche<br />

Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, weil es aufgrund<br />

ihrer artspezifischen Ökologie nur zu vernachlässigbaren oder irrelevanten<br />

Auswirkungen kommen kann. Somit müssen 32 – und somit fast alle<br />

Gastvogelarten – in der weiteren Auswirkungsanalyse betrachtet werden.<br />

Tabelle 4-3 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Rastvogelarten<br />

Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />

Austernfischer x x x<br />

Bekassine x x x<br />

Blässgans x x x<br />

Blässhuhn - - x<br />

Brandgans - x x<br />

Gänsesäger - x x<br />

Goldregenpfeifer x x x<br />

Graugans - x x<br />

Graureiher - - x<br />

Großer Brachvogel x x x<br />

Haubentaucher - x x<br />

Höckerschwan - - x<br />

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Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />

Kampfläufer x x x<br />

Kiebitz x x x<br />

Kornweihe - - -<br />

Krickente - x x<br />

Lachmöwe - - x<br />

Löffelente - x x<br />

Pfeifente - x x<br />

Regenbrachvogel x x x<br />

Reiherente - x x<br />

Rotschenkel x x x<br />

Saatgans x x x<br />

Saatkrähe - - -<br />

Schellente - x x<br />

Schnatterente - x x<br />

Singschwan - x x<br />

Spießente - x x<br />

Stockente - x x<br />

Sturmmöwe - - x<br />

Uferschnepfe x x x<br />

Weißstorch - - x<br />

Zwergsäger - x x<br />

Zwergschwan - x x<br />

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C-<strong>II</strong>-4.1.2.2 Großvogelarten<br />

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Gemäß den Angaben in Kap. 3.5 sind folgende der maßgeblichen Arten den<br />

Großvogelarten zuzuordnen: Rohrweihe 1 (Brutvogel), Blässgans (Gastvogel),<br />

Gänsesäger (Gastvogel), Graugans (Gastvogel), Graureiher (Gastvogel), Höckerschwan<br />

(Gastvogel), Kornweihe (Gastvogel), Lachmöwe (Gastvogel),<br />

Saatgans (Gastvogel), Singschwan (Gastvogel), Sturmmöwe (Gastvogel),<br />

Weißstorch (Gastvogel), Zwergschwan (Gastvogel).<br />

Im Folgenden werden nur noch diejenigen 15 Brutvogel und 32 Gastvogelarten<br />

betrachtet, für die Rahmen der artspezifischen Empfindlichkeitsabschätzung<br />

(Kap. 4.1.2.1) mögliche erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen<br />

werden konnten.<br />

C-<strong>II</strong>-4.1.3 Auswirkungsprognose<br />

Im Hinblick auf das VSG sind folgende Varianten zu betrachten: A1, A2, A3,<br />

A4 und A 5.<br />

Dabei liegt das VSG in allen fünf Varianten außerhalb des inneren Untersuchungsraums<br />

(1.000 m-Korridor), jedoch befinden sich alle fünf Varianten<br />

gleichermaßen im erweiterten Suchraum (5.000 m-Korridor), so dass sie im<br />

Rahmen der Auswirkungsprognose gemeinsam betrachtet werden können.<br />

Da alle Teilbereiche des VSG mehr als 1.000 m von der Trassenachse entfernt<br />

liegen, kann es grundsätzlich nur bei Großvogelarten zu möglichen Beeinträchtigungen<br />

kommen (vgl. Kap. C-<strong>II</strong>-3.6.1). Aus Kap. C-<strong>II</strong>-4.1.2.2 sind die<br />

maßgeblichen betrachtungsrelevanten Großvogelarten des VSG zu entnehmen,<br />

die zwölf Gastvogelarten betreffen.<br />

Auch wenn bei den Gastvögeln aufgrund ihrer Mobilität davon ausgegangen<br />

werden kann, dass sie grundsätzlich in allen Teilbereichen des VSG auftreten<br />

können, ist letztlich die potenzielle Nutzbarkeit des näheren Trassenumfeldes<br />

(und somit des Planungskorridors) entscheidend für die Beurteilung möglicher<br />

Beeinträchtigungen. Daher werden alle Teilbereiche betrachtet, die im<br />

1 da die Rohrweihe nur gegenüber dem Wirkfaktor „Störungen“ als empfindlich einzustufen<br />

ist, dies aber nur während der Brutzeit bis in eine Entfernung von maximal<br />

300 m zum Niststandort gilt, werden nur Vorkommen im 1000 m-Korridor berücksichtigt<br />

und diese Arten nicht weiter als „Großvogelart“ betrachtet.<br />

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oder nahe am Planungskorridor liegen, sofern sie nicht weiter als 5.000 m vom<br />

VSG entfernt sind 2.<br />

Tabelle 4-4 zeigt die wichtigsten, dort betroffenen Rast- und Nahrungsflächen<br />

der maßgeblichen Gastvogelarten des VSG basierend auf der Einteilung der<br />

avifaunistisch bedeutsamen Rastgebiete der Vogelschutzwarte. Hierbei lassen<br />

sich innerhalb des hier zu betrachtenden Suchraums zwei intensiv genutzte<br />

Funktionsräume erkennen. Der eine Funktionsraum (Nord) erstreckt sich von<br />

Rhede bis Dersum und betrifft fünf weitgehend zusammenhängende Teilgebiete<br />

(2909.3/1, 2909.3/3, 2910.3/1, 3009.1/1 und 3009.2/3). Der zweite, weiter<br />

südlich gelegen Funktionsraum (Süd) betrifft den Bereich nordwestlich Haren<br />

mit vier Teilgebieten (3109.3/1, 3109.3/2, 3109.3/3 und 3109.4/1).<br />

Tabelle 4-4 Betrachtungsrelevante Teilgebiete des VSG für Gastvögel (nur Großvögel)<br />

getrennt nach Funktionsräumen<br />

Gebietsnummer relevante Arten mit Maxima<br />

Funktionsraum Nord<br />

2909.3/1* Zwergschwan 362, Singschwan 26, Saatgans 1500, Blässgans 1000,<br />

Lachmöwe 200, Sturmmöwe 40<br />

2909.3/3 Keine Daten verfügbar<br />

2910.3/1 Zwergschwan 106, Singschwan 18, Höckerschwan 2, Graugans 3<br />

3009.1/1 Zwergschwan 84, Saatgans 60<br />

3009.2/3 Höckerschwan 141, Zwergschwan 115, Singschwan 89, Saatgans 500,<br />

Blässgans 20<br />

Funktionsraum Süd<br />

3109.3/1 Höckerschwan 1, Singschwan 85, Zwergschwan 5<br />

3109.3/2 Singschwan 23, Zwergschwan 1<br />

3109.3/3 Höckerschwan 27, Singschwan 6<br />

3109.4/1 Höckerschwan 29, Singschwan 134, Zwergschwan 249, Saatgans 2500,<br />

Blässgans 210, Graugans 5, Lachmöwe 80<br />

2 Alle weiter entfernten Rastgebiete können gemäß den Angaben im Kap. C-<strong>II</strong>-3.6.1<br />

nicht mehr zwangsläufig der Population des VSG zugeordnet werden; sie sind jedoch<br />

bei dem späteren Genehmigungsverfahren im Rahmen Planfeststellung bei der Artenschutzprüfung<br />

entsprechend zu berücksichtigen.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-37


Gebietsnummer relevante Arten mit Maxima<br />

3109.4/1 Höckerschwan 29, Singschwan 134, Zwergschwan 5<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

* dieses Teilgebiet liegt zwar knapp außerhalb des 5.000 m-Korridors, ist aber als funktionale<br />

Einheit mit den drei direkt südlich angrenzenden, innerhalb des Suchraums gelegenen Teilgebieten<br />

zu verstehen und wird daher im konservativen Ansatz mit berücksichtigt.<br />

C-<strong>II</strong>-4.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose<br />

Die Analyse des räumlichen Auftretens hat gezeigt, dass für die in der Tabelle<br />

4-2 und in der Tabelle 4-3 genannten Arten erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, da sie im Untersuchungsraum<br />

auftreten (bei Gastvogelarten nur Arten mit bedeutsamen Beständen)<br />

und es durch einen oder mehrere Wirkfaktoren zu negativen Auswirkungen<br />

kommen kann. Für folgende Arten muss daher eine vertiefende<br />

Natura 2000-VU durchgeführt werden:<br />

Gastvogelarten: Blässgans, Graugans, Höckerschwan, Lachmöwe, Saatgans,<br />

Singschwan, Sturmmöwe, Zwergschwan.<br />

Für alle restlichen Arten können jedoch erhebliche Beeinträchtigungen bereits<br />

an dieser Stelle ausgeschlossen werden, da entweder die Wirkfaktoren bei<br />

diesen Arten nur zu vernachlässigbaren oder irrelevanten Auswirkungen führen<br />

können, oder die Arten keine bedeutsamen Vorkommen in den Wirkräumen<br />

aufwiesen.<br />

C-<strong>II</strong>-4.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG<br />

Da im Rahmen der Vorprüfung für acht Gastvogelarten des VSG erhebliche<br />

Beeinträchtigungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden konnten,<br />

muss für diese Arten eine vertiefende Prüfung erfolgen.<br />

C-<strong>II</strong>-4.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, existieren folgende<br />

Maßnahmen.<br />

Maßnahmen zur Minimierung baubedingter Störungen:<br />

� Bauzeitliche Beschränkungen im Bereich jahreszeitlicher und räumlicher<br />

Auftretensschwerpunkte relevanter Arten<br />

Maßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-38


C-<strong>II</strong>-4.2.2 Ergebnisse<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitungen sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen in den relevanten Bereichen mit vogelabweisenden<br />

bzw. für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et<br />

al. 2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />

Populationen<br />

Aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Arten erfolgt als erster Filterschritt<br />

eine Analyse, welcher Anteil der Gesamtpopulation betroffen ist. Aufgrund<br />

der ausgeprägten Mobilität insbesondere der Großvogelarten dürfen<br />

hierbei jedoch nicht die Maximalwerte der einzelnen Teilgebiete miteinander<br />

addiert werden, sondern müssen jeweils separat (innerhalb des Funktionsraumes)<br />

betrachtet werden. Für die relevanten Arten werden somit alle Rastgebiete<br />

berücksichtigt, in denen sie mindestens 5% ihres Gesamtbestandes<br />

(Basis Angabe im SDB) erreichen.<br />

Im konservativen Ansatz werden dabei die jeweils festgestellten Gebietsmaxima<br />

je Funktionsraum zu Grunde gelegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass<br />

die Maxima von Teilgebieten häufig nur kurzfristig und zumeist nicht in allen<br />

Jahren erreicht werden und in der Regel deutlich niedriger liegen können.<br />

Daher können gemäß den Angaben in Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2 erhebliche Beeinträchtigung<br />

zwar klar ausgeschlossen werden, wenn weniger als 5,0% der Population<br />

bzw. Teile deren Habitate betroffen sind. Es kann jedoch nicht daraus gefolgert<br />

werden, dass es zwangsläufig zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

kommen muss, wenn dieser Wert höher als 5% liegt. In diesem Fall muss eine<br />

genaue Analyse der Jahresphänologie und zur Regelmäßigkeit des Auftretens<br />

in Verbin<strong>dung</strong> mit Angaben zur konkreten Raumnutzung erfolgen, soweit<br />

Daten verfügbar.<br />

Gemäß den Ergebnissen können erhebliche Beeinträchtigungen somit für zwei<br />

der hier betrachteten Gastvogelarten (Graugans, Sturmmöwe) bereits ausgeschlossen<br />

werden, da ihre Maximalbestände deutlich weniger als 5% des Gesamtbestandes<br />

des VSG betragen. Für die restlichen sechs Arten muss jedoch<br />

eine vertiefende Betrachtung durchgeführt werden.<br />

Tabelle 4-5 Anteil der betroffenen Population betrachtungsrelevanter Rastvogelarten<br />

Art<br />

SDB<br />

(Ind.)<br />

5% SDB<br />

Maxima in den Funktionsräumen<br />

(Ind. Nord/Süd)* Bemerkungen<br />

Blässgans 26000 1300 1000, 210 Nordbereich relevant<br />

Graugans 670 34 0, 5 kein Bereich relevant<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-39


Art<br />

SDB<br />

(Ind.)<br />

5% SDB<br />

Maxima in den Funktionsräumen<br />

(Ind. Nord/Süd)* Bemerkungen<br />

Höckerschwan 150 8 141, 29 beide Bereiche relevant<br />

Lachmöwe 3100 155 200, 80 Nordbereich relevant<br />

Saatgans 6300 315 1500, 2500 beide Bereiche relevant<br />

Singschwan 370 19 89, 134 beide Bereiche relevant<br />

Sturmmöwe 1170 59 40, 0 kein Bereich relevant<br />

Zwergschwan 2240 112 362, 249 beide Bereiche relevant<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

* fett hervorgehoben sind die Maxima von Funktionsräumen, die berücksichtigt werden<br />

Blässgans<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 26000 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />

1.000 Ind., im südlichen Funktionsraum max. 210 (dort somit deutlich unter<br />

5%) angetroffen. Im Bereich des betrachtungsrelevanten nördlichen Planungskorridors<br />

wurden hingegen insgesamt nur sehr geringe Zahlen (max. 20 Ind.)<br />

erreicht, so dass dort von keiner regelmäßigen und relevanten Nutzung auszugehen<br />

ist.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Blässgans ist belegt, dass<br />

es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Unter<br />

Berücksichtigung des Aktionsradius und der von ihr benötigten Nahrungsflächen<br />

(bevorzugt Grünland, aber auch Agrarflächen) kann es zwar vereinzelt<br />

zu einer Nutzung des Planungskorridors kommen. Da dies jedoch nicht regelmäßig<br />

stattfindet und dies darüber hinaus nur eine sehr geringe Anzahl<br />

betrifft (s. o.), können erhebliche Beeinträchtigungen durch eine Entwertung<br />

von Habitaten ausgeschlossen werden.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />

Störwirkungen kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />

und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber<br />

auch Agrarflächen) kann es zwar vereinzelt zu einer Nutzung des Planungskorridors<br />

kommen. Da dies jedoch nicht regelmäßig stattfindet und dies darüber<br />

hinaus nur eine sehr geringe Anzahl betrifft (s. o.), können erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch baubedingte Störungen ausgeschlossen werden.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-40


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse und ihrer Mobilität – auch bei unregelmäßigen<br />

Auftreten – davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos<br />

kommen kann. Da insgesamt deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />

des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />

werden.<br />

Kumulative Wirkungen: Da nur ein Wirkfaktor zu relevanten Beeinträchtigungen<br />

führen kann, können kumulative Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />

ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />

können, dass die hier für die Blässgans erwähnten V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />

des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />

Höckerschwan<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 150 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />

141 Ind., davon 141 auch im direkten Bereich des Planungskorridors, angetroffen;<br />

im südlichen Funktionsraum wurden max. 29 angetroffen, davon dort<br />

jedoch nur ausnahmsweise 1 Ind. im direkten Bereich des Planungskorridors,<br />

so dass im südlichen Funktionsraum von keiner regelmäßigen und relevanten<br />

Nutzung des Planungskorridors auszugehen ist.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse und ihrer Mobilität im Bereich des nördlichen<br />

Funktionsraumes davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung des<br />

Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />

des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen nur<br />

dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />

mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />

werden.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-41


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Kumulative Wirkungen: Da nur ein Wirkfaktor zu betrachten ist, können kumulative<br />

Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />

ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />

können, dass die hier für den Höckerschwan erwähnten V+M-Maßnahmen<br />

zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />

Lachmöwe<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 3100 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />

200 Ind., davon jedoch keine im direkten Bereich des Planungskorridors angetroffen;<br />

im südlichen Funktionsraum wurden max. 80 angetroffen, davon<br />

ebenfalls keine im Bereich des Planungskorridors, so dass im beiden Funktionsräumen<br />

von keiner regelmäßigen und relevanten Nutzung des Planungskorridors<br />

auszugehen ist.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse und ihrer Mobilität auch bei unregelmäßigen<br />

Auftreten davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos<br />

kommen kann. Da insgesamt deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />

des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen nur dann<br />

ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />

mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />

werden.<br />

Kumulative Wirkungen: Da nur ein Wirkfaktor zu betrachten ist, können kumulative<br />

Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />

ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />

können, dass die hier für die Lachmöwe erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />

Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-42


Saatgans<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 6300 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />

1.500 Ind., davon bis zu 500 Ind. im direkten Bereich des Planungskorridors<br />

angetroffen; im südlichen Funktionsraum wurden max. 2.500 angetroffen,<br />

diese jedoch nicht im direkten Bereich des Planungskorridors, so dass im südlichen<br />

Funktionsraum von keiner regelmäßigen und relevanten Nutzung des<br />

Planungskorridors auszugehen ist.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Saatgans ist es belegt, dass<br />

es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Unter<br />

Berücksichtigung des Aktionsradius und der von ihr benötigten Nahrungsflächen<br />

(bevorzugt Grünland, aber auch Agrarflächen) kann es somit zu einer<br />

Nutzung des Planungskorridors insbesondere in der Nähe der bedeutsamen<br />

Rastgebiete kommen. Dies betrifft im nördlichen Funktionsraum ein Strecke<br />

von etwa 2.000 m und somit eine Fläche von 2 x 300 m x 2.000 m = 120 ha. Da<br />

es hierbei jedoch nur zu einer graduell reduzierten Flächennutzung und somit<br />

zu einer partiellen Mei<strong>dung</strong> kommt, muss dieser Wert nochmals halbiert werden,<br />

so dass von einem konkreten Nutzungsverlust von 60 ha auszugehen ist.<br />

Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG mit 4.574 ha betrifft dies somit einen<br />

Anteil von knapp 1,5%, so dass gemäß den Kriterien im Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2 erhebliche<br />

Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />

Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />

und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />

Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />

in der Nähe der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft im<br />

nördlichen Funktionsraum ein Strecke von etwa 2.000 m und somit eine Fläche<br />

von 2 x 500 m x 2.000 m = 200 ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG<br />

mit 4.574 ha betrifft dies somit einen Anteil von knapp unter 5%, so dass gemäß<br />

den Kriterien im Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2 erhebliche Beeinträchtigungen, wenn<br />

auch knapp, vermutlich ausgeschlossen werden können. Auch wenn es sich<br />

bei dieser Betrachtung um ein sehr konservativen Ansatz handelt, da die<br />

Saatgänse nicht nur die Bereiche des VSG, sondern auch weite Teile außerhalb<br />

– und somit eine wesentlich größere Fläche – nutzen, und der errechnete Anteil<br />

von 4,5% in der Praxis daher niedriger liegen dürfte, wird hier im konservativen<br />

Ansatz davon ausgegangen, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht<br />

mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden können. Diese können somit<br />

nur dann vermieden werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 genannten V+M-<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-43


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen während<br />

der jahreszeitlichen Schwerpunkte ihres Auftretens von Mitte Dezember<br />

bis Ende Februar) durchgeführt werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse in beiden Funktionsräumen davon auszugehen,<br />

dass zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da<br />

deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können<br />

erhebliche Beeinträchtigungen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in<br />

Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos<br />

in den relevanten Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent<br />

und umfangreich umgesetzt werden.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />

ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />

können, dass die hier für die Saatgans erwähnten V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong><br />

baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />

des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />

Singschwan<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 370 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />

89 Ind. und diese auch im direkten Bereich des Planungskorridors angetroffen;<br />

im südlichen Funktionsraum wurden max. 134 angetroffen, davon bis zu<br />

85 im direkten Bereich des Planungskorridors.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />

Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />

und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />

Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />

in der Nähe der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft unter<br />

Berücksichtigung beider Funktionsräume ein Strecke von knapp 6.000 m<br />

und somit eine Fläche von 2 x 500 m x 6.000 m = 600 ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche<br />

des VSG mit 4.574 ha betrifft dies somit einen Anteil von gut 13%,<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-44


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

so dass gemäß den Kriterien im Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2 erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht ausgeschlossen werden können. Auch wenn es sich bei dieser Betrachtung<br />

um ein sehr konservativen Ansatz handelt, da die Singschwäne nicht nur<br />

die Bereiche des VSG, sondern auch weite Teile außerhalb – und somit eine<br />

wesentlich größere Fläche – nutzen, und der errechnete Anteil von 13% in der<br />

Praxis daher deutlich niedriger liegen dürfte, wird hier im konservativen Ansatz<br />

davon ausgegangen, dass erhebliche Beeinträchtigungen mit hoher<br />

Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden können. Diese können somit<br />

nur dann vermieden werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 genannten V+M-<br />

Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen während<br />

der jahreszeitlichen Schwerpunkte ihres Auftretens von Mitte Dezember<br />

bis Ende Februar) durchgeführt werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />

des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />

werden.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />

ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />

können, dass die hier für den Singschwan erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />

Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />

des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />

Zwergschwan<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 2240 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />

362 Ind., davon bis zu 115 im direkten Bereich des Planungskorridors angetroffen;<br />

im südlichen Funktionsraum wurden max. 249 angetroffen, davon<br />

jedoch nur 5 im direkten Bereich des Planungskorridors, so dass dort von kei-<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-45


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

ner regelmäßigen und relevanten Nutzung des Planungskorridors auszugehen<br />

ist.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />

Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />

und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />

Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />

in der Nähe der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft ein<br />

Strecke von etwa 2000 m und somit eine Fläche von 2 x 500 m x 2000 m = 200<br />

ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG mit 4574 ha betrifft dies somit<br />

einen Anteil von knapp 4,5%, so dass gemäß den Kriterien im Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2<br />

erhebliche Beeinträchtigungen, wenn auch knapp, vermutlich ausgeschlossen<br />

werden können. Auch wenn es sich bei dieser Betrachtung um ein sehr konservativen<br />

Ansatz handelt, da die Zwergschwäne nicht nur die Bereiche des<br />

VSG, sondern auch weite Teile außerhalb – und somit eine wesentlich größere<br />

Fläche – nutzen, und der errechnete Anteil von 4,5% in der Praxis daher deutlich<br />

niedriger liegen dürfte, wird hier im konservativen Ansatz davon ausgegangen,<br />

dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit absoluter Sicherheit<br />

ausgeschlossen werden können. Diese können somit nur dann vermieden<br />

werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 genannten V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen<br />

Beschränkung (keine Baumaßnahmen während der jahreszeitlichen<br />

Schwerpunkte ihres Auftretens von Mitte Dezember bis Ende Februar) durchgeführt<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />

des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />

werden.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />

ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />

können, dass die hier für den Zwergschwan erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-46


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />

des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />

C-<strong>II</strong>-4.2.3 Fazit der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

Die FFH-VU hat gezeigt, dass unter Beachtung und Umsetzung der in Kap. C-<br />

<strong>II</strong>-4.2.1erwähnten und im Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.2 artspezifisch dargestellten V+M-<br />

Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen aller maßgeblichen Arten und<br />

Bestandteile inkl. der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden können.<br />

Dazu sind folgende V+M-Maßnahmen zu beachten und umzusetzen:<br />

� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den<br />

relevanten Arten genutzter Funktionsräume (insbesondere im Bereich<br />

bedeutsamer Rastgebiete von Schwänen und Gänsen) mit vogelabweisenden<br />

bzw. für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNS-<br />

HAUSEN et al. 2007)<br />

� Bauzeitliche Beschränkungen während der Schwerpunkte des jahreszeitlichen<br />

Auftretens zur Minimierung von Störungen in den Verbreitungsschwerpunkten<br />

störungsempfindlicher Gastvogelarten (Zwergschwan,<br />

Singschwan, Blässgans, Saatgans) von Mitte Dezember bis<br />

Mitte Februar im Bereich ab dem geplanten UW westlich <strong>Dörpen</strong> bis<br />

etwa westlich Dersum sowie im südlichen Funktionsraum im Bereich<br />

zwischen Oberlangen/K141 und südlich des NSG Tausendschrittmoor.<br />

Hierbei ist zu beachten, dass die Auflistung der benötigten V+M-Maßnahmen<br />

im sehr konservativen Ansatz erfolgte. Insbesondere gilt dies für die Ermittlung<br />

der Bereiche mit bauzeitlichen Beschränkungen außerhalb der Brutzeit,<br />

da hier grundsätzlich der Maximalbestand der zumeist deutlich größeren und<br />

über den Planungskorridor hinausragenden Teilgebiete betrachtet wurde.<br />

So deuten die Ergebnisse der aktuellen Rastvogelkartierungen (LaReG 2008,<br />

2009) auf den relevanten Bereichen zwar darauf hin, dass der eigentliche Planungskorridor<br />

in deutlich geringerem Maße von den relevanten Arten genutzt<br />

wird, als hier im konservativen Ansatz angenommen. Jedoch stehen diese<br />

Kartierungen unter dem Vorbehalt, dass es sich dabei nur um stichpunktartige<br />

Zählungen mit vergleichsweise geringer Erfassungsintensität (0,5 h/100 ha)<br />

handelte, aus der die benötigten Aussagen zur tatsächlichen Raumnutzung<br />

nur in sehr begrenztem Maße abzuleiten sind.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

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Management<br />

Dies kann auch im Rahmen des Raumordnungsverfahrens nicht gefordert<br />

werden; jedoch muss zur exakten Ermittlung der tatsächlich relevanten Strecken,<br />

in denen die entsprechenden bauzeitlichen Beschränkungen außerhalb<br />

der Brutzeit festgelegt werden, spätestens im Rahmen der Planfeststellung<br />

entsprechende systematische Erhebungen der betrachtungsrelevanten Arten<br />

erfolgen.<br />

Unter den genannten Voraussetzungen ist das geplante Projekt für das VSG<br />

„Emstal von Lathen bis Papenburg“ verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

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C-<strong>II</strong>-5 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />

„DALUM-WIETMARSCHER MOOR UND GEORGSDORFER MOOR“<br />

(KENN-NR. 3408-401)<br />

C-<strong>II</strong>-5.1 VORPRÜFUNG<br />

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Management<br />

Die Angaben über das VSG und seine maßgeblichen Bestandteile sind dem<br />

Standarddatenbogen (Stand Dezember 1999) entnommen. Ergänzende Angaben<br />

stammen aus der aktuelleren Erhebung von SCHREIBER & MOOR-<br />

MANN (2005).<br />

C-<strong>II</strong>-5.1.1 Lage und Bedeutung<br />

Das EU-VSG „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“ (Kenn-<br />

Nr. 3408-401, landesinterne Nummer V13) besitzt eine Fläche von 2.678 ha<br />

und liegt in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim. Die genaue<br />

topografische Lage ist den folgenden TK 25 zu entnehmen: 3307 Emlichheim,<br />

3308 Twist, 3408 Wietmarschen und 3409 Lingen (Ems).<br />

Das EU-VSG befindet sich in den Naturräumen 590 „Bourtanger Moor und<br />

Weener Geest“ und somit im Naturraum D 30 „Dümmer Geestniederung und<br />

Ems-Hunte Geest“ und ist der atlantischen Region zuzurechnen. Es handelt<br />

sich um zwei Teilflächen eines Hochmoorkomplexes, das z. T. abgetorft und<br />

zur Renaturierung vorgesehen oder noch in Abtorfung befindlich ist, und<br />

welches größtenteils vegetationslos oder schütter bewachsen ist und im Randbereich<br />

auch Grünland, Acker und Gehölze aufweist. Seine Bedeutung ist gegeben<br />

als zweitwichtigstes mitteleuropäisches Brutgebiet des Goldregenpfeifers<br />

sowie als bedeutender Brutplatz für Arten des Feuchtgrünlandes. Im SDB<br />

sind folgende Lebensraumklassen angegeben (Tabelle 5-1).<br />

Tabelle 5-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Dalum-Wietmarscher Moor und<br />

Georgsdorfer Moor“<br />

Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil (%)<br />

Hoch- und Übergangsmoorkomplex 2385 89<br />

Grünlandkomplex mittlerer Standorte 161 6<br />

Ackerkomplex 81 3<br />

Feuchtgrünlandkomplex 54 2<br />

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C-<strong>II</strong>-5.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele<br />

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Management<br />

Spezielle Erhaltungs- und Entwicklungsziele waren für dieses EU-VSG zum<br />

Zeitpunkt der Datenabfrage noch nicht definiert. Gemäß den allgemeinen<br />

Ausführungen des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Umsetzung<br />

der FFH-Richtlinie in Niedersachsen ist jedoch davon auszugehen, dass diese<br />

den „Schutz und Erhalt der im SDB genannten Vogelarten inkl. ihrer regelmäßig<br />

genutzten Habitate“ betreffen.<br />

Als maßgebliche Bestandteile gelten die im SDB genannten Vogelarten (inkl.<br />

ihrer Habitate). Dies betrifft folgende 26 Brut- und zwei Gastvogelarten:<br />

Brutvogelarten:<br />

Austernfischer (Haematopus ostralegus), Bekassine (Gallinago gallinago), Blaukehlchen<br />

(Luscinia svecica), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Feldlerche (Alauda<br />

arvensis), Flussregenpfeifer (Charadrius dubius), Gartenrotschwanz (Phoenicurus<br />

phoenicurus), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), Großer Brachvogel (Numenius<br />

arquata), Haubentaucher (Podiceps cristatus), Kiebitz (Vanellus vanellus),<br />

Krickente (Anas crecca), Lachmöwe (Larus ridibundus), Löffelente (Anas cypeata),<br />

Neuntöter (Lanius collurio), Pirol (Oriolus oriolus), Raubwürger (Lanius excubitor),<br />

Reiherente (Aythya fuligula), Rotschenkel (Tringa totanus), Schafstelze<br />

(Motacilla flava), Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis), Schwarzkehlchen<br />

(Saxicola torquata), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Stockente (Anas<br />

plathyrhynchos), Uferschnepfe (Limosa limosa), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)<br />

Gastvogelarten:<br />

Kornweihe (Circus cyaneus), Sumpfohreule (Asio flammeus)<br />

C-<strong>II</strong>-5.1.3 Auswirkungsprognose<br />

Da dieses VSG direkt am Übergangsbereich zwischen Abschnitt A und Abschnitt<br />

B gelegen ist und sich dort alle Varianten treffen, müssen hier alle Varianten<br />

des Abschnitts A (Variante A1 bis A5) sowie alle Varianten des Abschnitts<br />

B (Variante B1 bis B8) betrachtet werden.<br />

Auch wenn alle Varianten im direkten Übergangsbereich zusammenstoßen<br />

und dort die Entfernung zum VSG zumindest punktuell weniger als 1.000 m<br />

beträgt, verlaufen die westlichen Varianten unter Beachtung ihrer gesamten<br />

Strecke wesentlich näher am VSG, so dass hier wesentlich stärkere Bezüge<br />

zum VSG bestehen. Daher werden im Folgenden die westlich und insgesamt<br />

näher am VSG verlaufenden Varianten zusammen betrachtet und den östlich<br />

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Management<br />

und insgesamt vom VSG weiter entfernt verlaufenden Varianten gegenüber<br />

gestellt.<br />

Als westlich verlaufenden Varianten im Hinblick auf das VSG gelten hierbei:<br />

A1, A3, A5 sowie B1, B2, B3, B4 und B5.<br />

Als östlich verlaufenden Varianten im Hinblick auf das VSG gelten hierbei:<br />

A2, A4 sowie B6, B7 und B8.<br />

Aufgrund der Lage und Entfernung der Teilgebiete müssen hier alle Arten<br />

betrachtet werden.<br />

Da die Trassenachse außerhalb des VSG verläuft, können negative Auswirkungen<br />

durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten durch Wuchshöhenbegrenzung“<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Tabelle 5-2 zeigt für die Brutvogelarten, Tabelle 5-3 für die Gastvogelarten die<br />

Ergebnisse der grundsätzlichen Empfindlichkeitsabschätzung der einzelnen<br />

Arten gegenüber den Wirkfaktoren. Hier ist zu ersehen, dass es für 16 Brutvogelarten<br />

potenziell zu Beeinträchtigungen kommen kann, die daher näher<br />

betrachtet werden müssen. Eine Analyse der räumlichen Verbreitung anhand<br />

der Daten der Vogelschutzwarte zeigt, dass zwei dieser 16 Arten (Bekassine,<br />

Haubentaucher) nicht weiter betrachtet werden müssen, da sie keine Vorkommen<br />

in den Teilgebieten aufweisen, die innerhalb oder teilweise im Untersuchungsraum<br />

(1.000 m-Korridor) liegen (3408.2/8, 3408.2/12, 3408.2/13<br />

und 3408.2/14). Für die restlichen Arten können erhebliche Beeinträchtigung<br />

von vornherein ausgeschlossen werden.<br />

Tabelle 5-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Brutvogelarten<br />

Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />

Austernfischer x x x<br />

Bekassine x x x<br />

Blaukehlchen - - -<br />

Braunkehlchen - - -<br />

Feldlerche x - -<br />

Flussregenpfeifer - x x<br />

Gartenrotschwanz - - -<br />

Goldregenpfeifer x x x<br />

Großer Brachvogel x x x<br />

Haubentaucher - x x<br />

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Resources<br />

Management<br />

Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />

Kiebitz x x x<br />

Krickente - x x<br />

Lachmöwe - x x<br />

Löffelente - x x<br />

Neuntöter - - -<br />

Pirol - - -<br />

Raubwürger - - -<br />

Reiherente - x x<br />

Rotschenkel x x x<br />

Schafstelze - - -<br />

Schwarzhalstaucher - x x<br />

Schwarzkehlchen - - -<br />

Steinschmätzer - - -<br />

Stockente - x x<br />

Uferschnepfe x x x<br />

Ziegenmelker - - (da primär nachtaktiv) -<br />

Tabelle 5-3 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Brutvogelarten<br />

Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />

Kornweihe - -* -<br />

Sumpfohreule - -* -<br />

*nur zur Brutzeit in der Umgebung des Niststandortes störempfindlich<br />

C-<strong>II</strong>-5.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose<br />

Die Auswirkungsprognose hat anhand der vorliegenden Daten gezeigt, dass<br />

für 14 Brutvogelarten negative Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden,<br />

so dass eine vertiefende Natura 2000-VU durchzuführen ist.<br />

C-<strong>II</strong>-5.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG<br />

Da im Rahmen der Vorprüfung für 14 Brutvogelarten des VSG erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, muss<br />

für diese Arten eine vertiefende Prüfung erfolgen.<br />

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C-<strong>II</strong>-5.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />

C-<strong>II</strong>-5.2.2 Ergebnisse<br />

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Management<br />

Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, existieren folgende<br />

Maßnahmen.<br />

Maßnahmen zur Minimierung baubedingter Störungen:<br />

� Bauzeitliche Beschränkungen im Bereich jahreszeitlicher und räumlicher<br />

Auftretensschwerpunkte relevanter Arten<br />

Maßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos<br />

� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehenden<br />

Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den relevanten<br />

Arten genutzter Funktionsräume mit vogelabweisenden bzw.<br />

für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al.<br />

2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />

Populationen<br />

Austernfischer<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 3 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche ist ein Revier angegeben.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />

Meideverhalten des Austernfischers an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />

ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es in<br />

Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die<br />

Trasse außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />

die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind<br />

mögliche Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere<br />

dann, wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-53


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Management<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt und eine der<br />

diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />

durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />

Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />

niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />

Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />

als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Austernfischer erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Feldlerche<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 29 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 21 Reviere angegeben.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Feldlerche ist belegt, dass<br />

es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

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die Trasse außerhalb des VSG geführt wird, die Feldlerche aber sehr kleine<br />

Reviere besitzt, sind mögliche Meideeffekte auszuschließen.<br />

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Management<br />

Kumulative Wirkungen: Da kein Wirkfaktor zu betrachten ist, können kumulative<br />

Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass erhebliche Beeinträchtigungen<br />

mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.<br />

Flussregenpfeifer<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 35 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind neun Reviere angegeben.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Da sich die Angaben zu möglichem<br />

Meideverhalten nur auf Wiesenlimikolen beziehen, ist dieses für den<br />

Flussregenpfeifer nicht anzunehmen, so dass mögliche Meideeffekte grundsätzlich<br />

auszuschließen sind.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt und eine der<br />

diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

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Resources<br />

Management<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Austernfischer erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Goldregenpfeifer<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 7 Paare im Erhaltungszustand C (mittel bis<br />

schlecht). Nach SCHREIBER & MOORMANN (2005) nur noch vereinzelte<br />

Paare.<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche ist ein Revier angegeben.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />

Meideverhalten des Goldregenpfeifers an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />

ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es<br />

in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die<br />

Trasse außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />

die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind<br />

mögliche Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere<br />

dann, wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden.<br />

Auch wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird, und damit aufgrund<br />

der größeren Entfernung erhebliche Beeinträchtigungen durch Störungen sehr<br />

wahrscheinlich von vornherein ausgeschlossen werden können, sollten aufgrund<br />

der außergewöhnlichen Bedeutung dieses Vorkommens im konservati-<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-56


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Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

ven Ansatz auch in diesem Fall alle Baumaßnahmen grundsätzlich außerhalb<br />

der Brutzeit durchgeführt werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da im vorliegenden Fall ein<br />

Großteil der Gesamtpopulation des VSG betroffen ist, kann aufgrund der Seltenheit<br />

und der außergewöhnlichen Bedeutung dieser Population auch nur<br />

eine geringfügige Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />

führen, da selbst Einzelverluste sofort populationswirksam<br />

werden. Dies bedingt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nur dann ausgeschlossen<br />

werden können, wenn die verträglichste Variante gewählt wird und<br />

zusätzlich dort die in Kap. 7.2.1 erwähnten V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />

des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen konsequent umgesetzt<br />

werden. Dies bedingt daher, dass im vorliegenden Fall zu Vermei<strong>dung</strong> erheblicher<br />

Beeinträchtigungen auf jeden Fall eine der östlichen Varianten zu wählen<br />

ist.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />

durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />

Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />

niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />

Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />

als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen ein Großteil der Gesamtpopulation betroffen ist, und aufgrund<br />

der Seltenheit und Bedeutung dieser Population die Erheblichkeitsschwelle<br />

sehr schnell überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

können mit Sicherheit somit nur dann ausgeschlossen werden können,<br />

wenn die verträglichere Variante – und somit einer der östlichen – gewählt<br />

wird und alle hier für den Goldregenpfeifer erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />

Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie umfangreiche V+M-Maßnahmen<br />

zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos umgesetzt werden.<br />

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Großer Brachvogel<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 3 Paare im Erhaltungszustand C (mittel bis<br />

schlecht).<br />

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Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 7 Reviere angegeben.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />

Meideverhalten des Großen Brachvogels an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />

ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es<br />

in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die<br />

Trasse außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />

die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind<br />

mögliche Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere<br />

dann, wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zum Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />

der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />

durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />

Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />

niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-58


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />

als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Großen Brachvogel erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kiebitz<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 69 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 29 Reviere angegeben.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />

Meideverhalten des Kiebitz an Hochspannungsfreileitungen heterogen ist,<br />

wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es in Leitungsnähe<br />

zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die Trasse<br />

außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />

die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind mögliche<br />

Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträch-<br />

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Resources<br />

Management<br />

tigungen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />

der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />

durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />

Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />

niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />

Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />

als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Kiebitz erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Krickente<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 50 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 33 Reviere angegeben.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

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Management<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />

der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Krickente erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Lachmöwe<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 80 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 300 Reviere (Kolonie) angegeben. Somit<br />

handelt es sich bei der Angabe im SDB oder der VSW entweder um eine fehlerhafte<br />

oder eine veraltete Angabe.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist insbesondere im<br />

Bereich der Brutkolonien davon auszugehen, dass es zu Störeffekten kommen<br />

kann, auch wenn die Trasse außerhalb des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

können somit nur dann grundsätzlich ausgeschlossen werden,<br />

wenn die in Kap. 7.2.1 genannten V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen<br />

Beschränkung (keine Baumaßnahmen während der Brutzeit von Mitte März<br />

bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im Falle der östlichen Varianten können<br />

aufgrund der größeren Entfernung erhebliche Beeinträchtigungen durch Störungen<br />

jedoch von vornherein ausgeschlossen werden.<br />

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Management<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />

der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Lachmöwe erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Löffelente<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 4 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 29 Reviere angegeben. Somit handelt es sich<br />

bei der Angabe im SDB oder der VSW entweder um eine fehlerhafte oder eine<br />

veraltete Angabe.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

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Resources<br />

Management<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />

der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Löffelente erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Reiherente<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 3 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 3 Reviere angegeben.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

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Resources<br />

Management<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />

der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Reiherente erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Rotschenkel<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 13 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 12 Reviere angegeben.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />

Meideverhalten des Rotschenkels an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />

ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es in Leitungsnähe<br />

zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die Trasse<br />

außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />

die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind mögliche<br />

Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung er-<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

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Management<br />

hebliche Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />

der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />

durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />

Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />

niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />

Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />

als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Rotschenkel erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Schwarzhalstaucher<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 2 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 10 Reviere angegeben. Somit handelt es sich<br />

bei der Angabe im SDB oder der VSW entweder um eine fehlerhafte oder eine<br />

veraltete Angabe.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

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Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />

der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Schwarzhalstaucher<br />

erwähnten V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie<br />

die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent<br />

umgesetzt und eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Stockente<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 29 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 10 Reviere angegeben. Somit handelt es sich<br />

bei der Angabe im SDB oder der VSW entweder um eine fehlerhafte oder eine<br />

veraltete Angabe.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-66


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />

der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Stockente erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Uferschnepfe<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 9 Paare im Erhaltungszustand C (mittel bis<br />

schlecht).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche sind 3 Reviere angegeben.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />

Meideverhalten der Uferschnepfe an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-67


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es in Leitungsnähe<br />

zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die Trasse<br />

außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />

die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind mögliche<br />

Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />

des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />

Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />

Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />

der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />

Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden. und<br />

eine der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt<br />

wird.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />

durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />

Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />

niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />

Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />

als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />

und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />

Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-68


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Uferschnepfe erwähnten<br />

V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />

und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />

C-<strong>II</strong>-5.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

Die Natura 2000-VU hat gezeigt, dass insbesondere aufgrund der sehr seltenen<br />

und außergewöhnlich bedeutsamen Population des Goldregenpfeifers –<br />

trotz V+M-Maßnahmen – erhebliche Beeinträchtigung bei den westlich verlaufenden<br />

Varianten sehr wahrscheinlich nicht ausgeschlossen werden können<br />

3.<br />

Für die östlich verlaufenden Varianten können jedoch unter Beachtung und<br />

Umsetzung der in Kap. 7.2.2 artspezifisch dargestellten V+M-Maßnahmen<br />

erhebliche Beeinträchtigungen aller maßgeblichen Arten und Bestandteile<br />

inkl. der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden können.<br />

Dabei sind folgende V+M-Maßnahmen zu beachten und umzusetzen:<br />

Maßnahmen zur Minimierung baubedingter Störungen:<br />

� Keine Baumaßnahmen während der Brutzeit (von Mitte März bis Mitte<br />

Juli) bis in eine Entfernung von mindestens 500 m zum VSG<br />

� Markierung des Erdseil der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen mit vogelabweisenden bzw. für Vögel besser erkennbaren<br />

Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007) inklusive im Bereich von<br />

Räumen, die in Funktionsbeziehung zum VSG und insbesondere zu denen<br />

des Goldregenpfeifers stehen.<br />

3 Für diese Varianten wären erhebliche Beeinträchtigungen nur dann zu vermeiden,<br />

wenn gewährleist ist, dass sich das Vogelschlagrisiko in dem von der Population genutzten<br />

Raum mit Sicherheit nicht erhöht. Dies wäre jedoch nur dann gegeben, wenn<br />

im Bereich der Vorkommen im VSG Freileitungen (auch Mittelspannungsleitungen)<br />

aktuell vorhanden sind, und diese mindestens auf entsprechender Länge (mind.<br />

5.000 m) gleichzeitig rückgebaut werden. Hierzu liegt zum gegenwärtigen Planungsstand<br />

jedoch noch keine Information, ob dies überhaupt der Fall ist bzw. technisch<br />

möglich ist, so dass diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden können.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-69


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Unter dieser Voraussetzung ist das geplante Projekt für das Natura 2000-<br />

Gebiet „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“ nur im Verlauf<br />

der östlichen Varianten verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-70


C-<strong>II</strong>-6 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />

„ENGDENER WÜSTE“ (KENN-NR. 3509-401)<br />

C-<strong>II</strong>-6.1 VORPRÜFUNG<br />

Die Angaben über das VSG und seine maßgeblichen Bestandteile sind dem<br />

Standarddatenbogen (Stand Dezember 2000) entnommen.<br />

C-<strong>II</strong>-6.1.1 Lage und Bedeutung<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Das EU-VSG „Engdener Wüste“ (Kenn-Nr. 3509-401, landesinterne Nummer<br />

V57) besitzt eine Fläche von 1006 ha und liegt in den Landkreisen Emsland<br />

und Grafschaft Bentheim. Die genaue topografische Lage ist den folgenden<br />

TK 25 zu entnehmen: 3508 Nordhorn und 3509 Lingen (Ems) Süd.<br />

Das EU-VSG befindet sich in den Naturräumen 580 „Nordhorn-Bentheimer<br />

Sandniederung“ und somit im Naturraum D 30 „Dümmer Geestniederung<br />

und Ems-Hunte Geest“ und ist der atlantischen Region zuzurechnen. Es handelt<br />

sich um einen ausgedehnten, feuchten bis mäßig trockenen Sandheide-<br />

Komplex, vorwiegend als Truppenübungs-/Bombenabwurfsplatz genutzt,<br />

mit größeren offenen Bereichen, im Norden auch mit lichten (Nadel)wäldern.<br />

Seine Bedeutung ist gegeben als landesweit bedeutender Brutplatz für den<br />

Ziegenmelker. Im SDB sind folgende Lebensraumklassen angegeben (Tabelle<br />

8.1-1<br />

Tabelle 6-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Engdener Wüste“<br />

Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil (%)<br />

Zwergstrauchheidenkomplex 590 59<br />

Nadelwaldkomplex 160 16<br />

Mischwaldkomplex 80 8<br />

Grünlandkomplex mittlerer Standorte 70 7<br />

Ackerkomplex 60 6<br />

Hoch- und Übergangsmoorkomplex 30 3<br />

Laubwaldkomplex 10 1<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-71


C-<strong>II</strong>-6.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Spezielle Erhaltungs- und Entwicklungsziele waren für dieses EU-VSG zum<br />

Zeitpunkt der Datenabfrage noch nicht definiert. Gemäß den allgemeinen<br />

Ausführungen des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Umsetzung<br />

der FFH-Richtlinie in Niedersachsen ist jedoch davon auszugehen, dass diese<br />

den „Schutz und Erhalt der im SDB genannten Vogelarten inkl. ihrer regelmäßig<br />

genutzten Habitate“ betreffen.<br />

Als maßgebliche Bestandteile gelten die im SDB genannten Vogelarten (inkl.<br />

ihrer Habitate). Dies betrifft folgende acht Brutvogelarten: Feldlerche (Alauda<br />

arvensis), Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Großer Brachvogel<br />

(Numenius arquata), Heidelerche (Lullula arborea), Neuntöter (Lanius collurio),<br />

Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), Wachtel (Coturnix coturnix) und Ziegenmelker<br />

(Caprimulgus europaeus).<br />

C-<strong>II</strong>-6.1.3 Auswirkungsprognose<br />

Da dieses VSG direkt am Übergangsbereich zwischen Abschnitt B und Abschnitt<br />

C gelegen ist und sich dort alle Varianten treffen, müssen hier alle Varianten<br />

des Abschnitts B (Variante B 1 bis B 8) sowie der Nordteil des Abschnitts<br />

C (alle Varianten C1 bis C8) betrachtet werden.<br />

Auch wenn alle Varianten im direkten Übergangsbereich zusammenstoßen<br />

und dort die Entfernung zum VSG zumindest punktuell weniger als 1.000 m<br />

beträgt, verlaufen die westlichen Varianten unter Beachtung ihrer gesamten<br />

Strecke wesentlich näher am VSG, so dass hier wesentlich stärkere Bezüge<br />

zum VSG bestehen. Daher werden im Folgenden die westlich und insgesamt<br />

näher am VSG verlaufenden Varianten zusammen betrachtet und den östlich<br />

und insgesamt vom VSG weiter entfernt verlaufenden Varianten gegenüber<br />

gestellt.<br />

Als westlich verlaufenden Varianten im Hinblick auf das VSG im Abschnitt B<br />

gelten hierbei: B1, B2, B3, B4, B6 und B 7.<br />

Als östlich verlaufenden Varianten im Hinblick auf das VSG im Abschnitt B<br />

gelten hierbei: B5 und B8.<br />

Da das VSG jedoch vollständig außerhalb des Planungskorridors liegt, können<br />

negative Auswirkungen durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten<br />

durch Wuchshöhenbegrenzung“ grundsätzlich ausgeschlossen werden, so<br />

dass er nicht weiter betrachtet werden muss. Tabelle 8.1-2 zeigt die Ergebnisse<br />

der grundsätzlichen Empfindlichkeitsabschätzung der einzelnen Arten ge-<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-72


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Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

genüber den Wirkfaktoren. Hier ist zu ersehen, dass es nur bei zwei Arten<br />

potenziell zu Beeinträchtigungen kommen kann, die daher näher betrachtet<br />

werden müssen.<br />

Tabelle 6-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Brutvogelarten<br />

Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />

Feldlerche x - -<br />

Gartenrotschwanz - - -<br />

Großer Brachvogel x x x<br />

Heidelerche - - -<br />

Neuntöter - - -<br />

Schwarzkehlchen - - -<br />

Wachtel - - (da primär nachtaktiv) -<br />

Ziegenmelker - - (da primär nachtaktiv) -<br />

Feldlerche<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Feldlerche ist es belegt,<br />

dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann.<br />

Da die Wirkweiten aber maximal 300 m betragen, die am nächsten gelegenen<br />

Offenlandflächen jedoch mindestens 500 m weit entfernt sind, können negative<br />

Auswirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass für die Feldlerche<br />

erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Dies gilt somit<br />

für alle zu betrachtenden Varianten.<br />

Großer Brachvogel<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />

Meideverhalten des Großen Brachvogels an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />

ist, wird hier im konservativen Ansatz angenommen, dass es in Leitungsnähe<br />

zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die Wirkweiten<br />

aber maximal 300 m betragen, die am nächsten gelegenen Offenlandflächen<br />

im VSG jedoch mindestens 900 m weit entfernt sind, können negative<br />

Auswirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-73


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Resources<br />

Management<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />

Störeffekten kommen kann. Da die Wirkweiten aber maximal 300 m betragen,<br />

die am nächsten gelegenen Offenlandflächen im VSG jedoch mindestens<br />

900 m weit entfernt sind, können negative Auswirkungen grundsätzlich<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist im<br />

konservativen Ansatz davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos<br />

kommen kann. Der östlich an das VSG angrenzende Bereich<br />

des Abschnitts C verläuft zwar in etwas mehr als 1.000 m Entfernung. Aufgrund<br />

der der dort vorhandenen, für den Brachvogel geeigneten Flächen ist<br />

eine regelmäßige Nutzung dieser Flächen jedoch möglich. Im Bereich des Abschnitts<br />

B ist dies jedoch auszuschließen, da diese Bereiche durch ausgedehnte<br />

Waldflächen vom VSG getrennt sind und die Trasse in erster Linie durch<br />

Waldflächen oder von Wald umgebenen kleineren Offenlandflächen verläuft,<br />

die der Brachvogel im Regelfall nicht aufsucht.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass erhebliche Beeinträchtigungen<br />

für den Großen Brachvogel nicht mit Sicherheit ausgeschlossen<br />

werden können.<br />

C-<strong>II</strong>-6.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose<br />

Die Auswirkungsprognose hat gezeigt, dass für eine der zwei näher zu betrachtenden<br />

erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden<br />

konnten, so dass für diese Art eine vertiefende Natura 2000-VU erfolgen muss.<br />

C-<strong>II</strong>-6.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG<br />

Da im Rahmen der Vorprüfung nicht für alle maßgeblichen Bestandteile des<br />

VSG erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, muss für<br />

die folgende Brutvogelart eine vertiefende Prüfung erfolgen:<br />

Großer Brachvogel durch den Wirkfaktor „Erhöhung des Vogelschlagrisikos“<br />

C-<strong>II</strong>-6.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />

Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, existieren folgende<br />

Maßnahmen.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-74


C-<strong>II</strong>-6.2.2 Ergebnisse<br />

Maßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos:<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen in diesem Bereich mit vogelabweisenden bzw. für<br />

Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007),<br />

ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten Populationen<br />

Großer Brachvogel<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB 1 Paar im Erhaltungszustand B (gut).<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Gemäß den Angaben der VSW befindet sich<br />

ein Vorkommen im Teilgebiet 3509.3/11, das fast 1.000 m vom Planungskorridor<br />

entfernt liegt. Im sehr konservativen Ansatz wird daher davon ausgegangen,<br />

dass 1 Paar des Großen Brachvogels im Untersuchungsraum angetroffen<br />

werden kann.<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist im<br />

konservativen Ansatz davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos<br />

kommen kann, zumal das einzige Paar im VSG davon betroffen<br />

ist. Erhebliche Beeinträchtigungen können daher nur unter der Voraussetzung<br />

ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 8.2.1 erwähnten V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />

(Bereich Bernter Moor und Lescheder Feld) umgesetzt werden.<br />

Kumulative Wirkungen: Da nur ein Wirkfaktor zu betrachten ist, können kumulative<br />

Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />

Beeinträchtigungen die gesamte Population betroffen ist, und somit die Erheblichkeitsschwelle<br />

überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen<br />

werden können, dass die hier für den Großen Brachvogel V+M-Maßnahmen<br />

zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-75


C-<strong>II</strong>-6.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Die Natura 2000-VU hat gezeigt, dass unter Beachtung und Umsetzung der im<br />

Kap. 8.2.2.1 artspezifisch dargestellten V+M-Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen<br />

aller maßgeblichen Arten und Bestandteile inkl. der Erhaltungsziele<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Dabei sind folgende V+M-Maßnahmen zu beachten und umzusetzen:<br />

� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den relevanten<br />

Arten genutzter Funktionsräume mit vogelabweisenden bzw.<br />

für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al.<br />

2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />

Populationen<br />

Unter dieser Voraussetzung ist das geplante Projekt für das Natura 2000-<br />

Gebiet „Engdener Wüste“ verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-76


C-<strong>II</strong>-7 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />

„BARGERVEEN“ (KENN-NR. 2000-002)<br />

C-<strong>II</strong>-7.1 VORPRÜFUNG<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Dieses VSG befindet sich in den Niederlanden am Rande der deutschen Grenze.<br />

Aufgrund der Funktionsbezüge zum Untersuchungsraum muss aber dieses<br />

Natura 2000-Gebiet betrachtet werden, auch wenn es außerhalb Deutschlands<br />

gelegen ist.<br />

Die Angaben über das VSG und seine maßgeblichen Bestandteile sind dem<br />

gebiedendocument 033 (Standarddatenbogen) mit Stand November 2007 entnommen.<br />

Ergänzende Informationen stammen aus KIWA (2007).<br />

Dieses Natura 2000-Gebiet wird in den Niederlanden als Nr. 33 geführt und<br />

beinhaltet das gleichermaßen ein Natura 2000-Gebiet mit demselben Namen<br />

und derselben Kenn-Nummer. Im vorliegenden Natura 2000-Screening werden<br />

jedoch nur die maßgeblichen Bestandteile des EU-VSG betrachtet.<br />

C-<strong>II</strong>-7.1.1 Lage und Bedeutung<br />

Das EU-VSG „Bargerveen“ (Kenn-Nr. 2000-002, landesinterne Nummer Nr.<br />

33) besitzt eine Fläche von 2096 ha und liegt in den Niederlanden in der Provinz<br />

Drenthe. Die genaue topografische Lage ist den folgenden TK 25 zu entnehmen:<br />

3308 Twist<br />

Das EU-VSG befindet sich an der Grenze des deutschen Naturraums D 30<br />

„Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte Geest“ und ist der atlantischen<br />

Region zuzurechnen. Es handelt sich um einen großen, renaturierten Hochmoorkomplex<br />

mit Heiden, kurzrasigem Grasland, Kleingewässer und verbuschten<br />

Bereichen. Seine Bedeutung ist gegeben als Brutgebiet insbesondere<br />

von Schwarzhalstaucher und Ziegenmelker sowie als bedeutsames Rastgebiet<br />

von Saatgans und Zwergschwan. Abgaben zu der Verteilung der Lebensraumklassen<br />

liegen nicht vor.<br />

C-<strong>II</strong>-7.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele<br />

Spezielle Erhaltungs- und Entwicklungszielen und die dafür benötigte Maßnahmen<br />

sind KIWA (2007) zu entnehmen. Grundsätzlich ist jedoch davon<br />

auszugehen, dass diese den „Schutz und Erhalt der im SDB genannten Vogelarten<br />

inkl. ihrer regelmäßig genutzten Habitate“ betreffen.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-77


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Als maßgebliche Bestandteile gelten die im SDB genannten Vogelarten (inkl.<br />

ihrer Habitate). Dies betrifft folgende zehn Brut- und zwei Gastvogelarten:<br />

Brutvogelarten:<br />

Bekassine (Gallinago gallinago), Blaukehlchen (Luscinia svecica), Braunkehlchen<br />

(Saxicola rubetra), Kornweihe (Circus cyaneus), Neuntöter (Lanius collurio),<br />

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis), Schwarzkehlchen (Saxicola torquata),<br />

Sumpfohreule (Asio flammeus), Tüpfelsumphuhn (Porzana porzana), Ziegenmelker<br />

(Caprimulgus europaeus)<br />

Gastvogelarten:<br />

Saatgans (Anser fabalis), Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii)<br />

C-<strong>II</strong>-7.1.3 Auswirkungsprognose<br />

Im Hinblick auf dieses VSG ist nur die Variante A1 zu betrachten. Alle weiteren<br />

hier parallel verlaufenden Varianten A2 bis A5 befinden sich in deutlich<br />

mehr als 5 km Entfernung vom VSG entfernt und somit auch außerhalb des<br />

für Großvögel relevanten erweiterten Suchraums.<br />

Auch wenn einige der Großvogelarten des VSG in der mindestens 7 km Entfernung<br />

verlaufenden Ostvariante des Abschnittes B anzutreffen, sind die dort<br />

vorkommenden Vögel nicht zwangsläufig den Populationen des VSG zuzuordnen.<br />

Alleine im Hinblick auf das VSG sind mögliche Beeinträchtigungen in<br />

mindestens 7 km entfernten Gebieten gemäß den Aussagen des Kap. 3.5<br />

grundsätzlich als vernachlässigbar einzustufen und nicht näher zu betrachten<br />

4.<br />

Aufgrund der Lage und Entfernung der Teilgebiete müssen auch bei der Variante<br />

A1 nur Großvogelarten betrachtet werden. Gemäß den Angaben in Kap.<br />

4 Im Gegensatz zu Deutschland werden in den Niederlanden die beiden Unterarten<br />

„Tundra“- und „Taigasaatgans“ jeweils als eigenständige Arten geführt. Da beide<br />

(Unter)arten aber eine sehr ähnliche Verhaltensökologie aufweisen und üblicherweise<br />

vergesellschaftet auftreten und zudem in Deutschland als eine Art erfasst werden,<br />

werden sie hier ebenfalls gemeinsam betrachtet.<br />

4 Ungeachtet dessen sind – unabhängig von der Lage und Entfernung der EU-VSG –<br />

alle relevanten Vorkommen dieser Arten bei der Planfeststellung im Rahmen einer<br />

artenschutzrechtlichen Prüfung zu betrachten und zu prüfen, ob ggf. Verbotstatbestände<br />

gem. § 42 BNatSchG gegeben sind.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-78


3.5 sind folgende zwei Arten als Großvogelarten zu betrachten: Kornweihe<br />

(Brutvogel), Saatgans (Rastvogel) und Zwergschwan (Rastvogel).<br />

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Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Da das VSG außerhalb des Planungskorridors liegt, können negative Auswirkungen<br />

durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten durch Wuchshöhenbegrenzung“<br />

grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />

Tabelle 7-1 zeigt für die zu betrachtenden Großvogelarten die Ergebnisse der<br />

grundsätzlichen Empfindlichkeitsabschätzung der einzelnen Arten gegenüber<br />

den Wirkfaktoren. Hier ist zu ersehen, dass für eine Art (Kornweihe) erhebliche<br />

Beeinträchtigungen von vornherein ausgeschlossen werden können. Für<br />

die restlichen beiden Arten kann es jedoch zu negativen Auswirkungen kommen,<br />

so dass eine vertiefende Natura 2000-VU durchgeführt werden muss.<br />

Tabelle 7-1 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die relevanten Großvogelarten<br />

Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />

Kornweihe - -* -<br />

Saatgans x x x<br />

Zwergschwan - x x<br />

*nur zur Brutzeit in der Umgebung des Niststandortes störempfindlich<br />

C-<strong>II</strong>-7.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose<br />

Die Auswirkungsprognose hat anhand der vorliegenden Daten gezeigt, dass<br />

für zwei Gastvogelarten negative Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden,<br />

so dass eine vertiefende Natura 2000-VU durchzuführen ist.<br />

C-<strong>II</strong>-7.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG<br />

Da im Rahmen der Vorprüfung nicht für alle maßgeblichen Arten des VSG<br />

erhebliche Beeinträchtigungen von vornherein ausgeschlossen werden können,<br />

muss für folgende Arten und Wirkpfade eine vertiefende Prüfung erfolgen:<br />

� Saatgans durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>“<br />

� Saatgans durch den Wirkfaktor „baubedingte Störungen“<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-79


� Saatgans durch den Wirkfaktor „Erhöhung des Vogelschlagrisikos“<br />

� Zwergschwan durch den Wirkfaktor „baubedingte Störungen“<br />

ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

� Zwergschwan durch den Wirkfaktor „Erhöhung des Vogelschlagrisikos“<br />

C-<strong>II</strong>-7.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />

C-<strong>II</strong>-7.2.2 Ergebnisse<br />

Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, existieren folgende<br />

Maßnahmen.<br />

Maßnahmen zur Minimierung baubedingter Störungen:<br />

� Bauzeitliche Beschränkungen im Bereich jahreszeitlicher und räumlicher<br />

Auftretensschwerpunkte relevanter Arten<br />

Maßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos:<br />

� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen in diesem Bereich mit vogelabweisenden bzw. für<br />

Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007),<br />

ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten Populationen<br />

Da das VSG eine vergleichsweise geringe Größe und primär Schlaf- und Rastplatzfunktion<br />

aufweist, wird ergänzend zur Ermittlung der potenziellen Beeinträchtigungen<br />

im Bereich der außerhalb des VSG gelegenen Nahrungsflächen<br />

folgende Annahmen zu Grunde gelegt:<br />

Auf Grundlage einer idealisierten Fläche des VSG von etwa 5.000 x 4.000 m<br />

wird basierend auf dem Mittelpunkt des VSG ein Aktionsradius von insgesamt<br />

8.000 m (ca. 3.000 m vom Mittelpunkt bis an die Grenze des VSG und ab<br />

der Grenze zusätzlich 5.000 m) angenommen. Daraus resultiert ein Aktionsraum<br />

von maximal 20.000 ha. Unter der Annahme, dass aufgrund von Siedlungsbereichen,<br />

sonstigen Störeffekten und ungeeigneten Lebensraumraumstrukturen<br />

etwa die Hälfte nicht nutzbar ist, resultiert daraus eine potenziell<br />

nutzbare Fläche von 10.000 ha, die im Folgenden zur Ermittlung der potenziellen<br />

Beeinträchtigungen zu Grunde gelegt wird.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-80


Saatgans<br />

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Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB Schlaf- und Rastplatz mit 17.650 Ind. (davon 17.600<br />

Tundra-Saatgans und 150 Taiga-Saatgans) im guten Erhaltungszustand B.<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Es werden vier Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche mit einem Max. von 6.550 Ind.<br />

(3308.2/3), 1.450 Ind. (3308.2/2), 1.250 Ind. (3308.2/1) und 1.050 Ind.<br />

(3308.4/1) im Bereich Provinzialmoor, Fullener und Hesepermoor berücksichtigt.<br />

Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Saatgans ist belegt, dass es<br />

in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Unter<br />

Berücksichtigung des Aktionsradius und der von ihr benötigten Nahrungsflächen<br />

(bevorzugt Grünland, aber auch Agrarflächen) kann es somit zu einer<br />

Nutzung des Planungskorridors insbesondere im Bereich der bedeutsamen<br />

Rastgebiete kommen. Dies betrifft ein Strecke von etwa 10.000 m und somit<br />

eine Fläche von 2 x 300 m x 10.000 m = 600 ha. Da es hierbei jedoch nur zu<br />

einer graduell reduzierten Flächennutzung und somit zu einer partiellen Mei<strong>dung</strong><br />

kommt, muss dieser Wert nochmals halbiert werden, so dass von einem<br />

konkreten Nutzungsverlust von 300 ha auszugehen ist. Im Vergleich zur Gesamtfläche<br />

des VSG mit etwa 2.100 ha betrifft dies somit einen Anteil von etwa<br />

14%. Unter der Annahme eines etwa 10.000 ha großen potenziell nutzbaren<br />

Raumes (s. o.) betrifft somit eine Fläche von 3%, so dass erhebliche Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />

Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />

und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />

Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />

im Bereich der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft ein<br />

Strecke von etwa 10.000 m und somit eine Fläche von 2 x 500 m x 10.000 m =<br />

1.000 ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG mit ca. 2.100 ha betrifft dies<br />

somit einen Anteil von knapp 48%. Unter der Annahme eines etwa 10.000 ha<br />

großen potenziell nutzbaren Raumes (s. o.) betrifft somit eine Fläche von 10%,<br />

so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.<br />

Diese können somit nur dann vermieden werden, wenn die in Kap. 9.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der jahreszeitlichen Schwerpunkte ihres Auftretens von<br />

Mitte Dezember bis Ende Februar) durchgeführt werden.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-81


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />

des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 9.2.1 erwähnten V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />

mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />

werden.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />

durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen. Sofern<br />

alle erwähnten V+M-Maßnahmen umgesetzt werden, sind kumulative<br />

Wirkungen jedoch als vernachlässigbar einzustufen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />

ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />

können, dass die hier für die Saatgans erwähnten V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong><br />

baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />

des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />

Zwergschwan<br />

Bestand VSG: Gemäß SDB Schlaf- und Rastplatz 130 Ind. im guten Erhaltungszustand.<br />

Bestand im Untersuchungsraum: Es werden vier Teilflächen im Untersuchungsraum<br />

inkl. angrenzender Bereiche mit einem Max. von 470 Ind.<br />

(3308.2/3), 314 Ind. (3308.2/1), 142 Ind. (3308.2/2) und 109 Ind. (3308.4/1) im<br />

Bereich Provinzialmoor, Fullener und Hesepermoor berücksichtigt.<br />

Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />

dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />

Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />

und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />

Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />

in der Nähe der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft ein<br />

Strecke von etwa 10.000 m und somit eine Fläche von 2 x 500 m x 10.000 m =<br />

1.000 ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG mit ca. 2.100 ha betrifft dies<br />

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somit einen Anteil von knapp 48%. Unter der Annahme eines etwa 10.000 ha<br />

großen potenziell nutzbaren Raumes (s. o.) betrifft somit eine Fläche von 10%,<br />

so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.<br />

Diese können somit nur dann vermieden werden, wenn die in Kap. 9.2.1 genannten<br />

V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />

während der jahreszeitlichen Schwerpunkte ihres Auftretens von<br />

Mitte Dezember bis Ende Februar) durchgeführt werden<br />

Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />

aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung<br />

des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />

des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />

nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 9.2.1 erwähnten V+M-<br />

Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />

mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />

werden.<br />

Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />

versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />

kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />

Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />

mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />

ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />

mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />

können, dass die hier für den Zwergschwan erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />

Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />

des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />

C-<strong>II</strong>-7.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />

Die Natura 2000-VU hat gezeigt, dass unter Beachtung und Umsetzung der im<br />

Kap. 9.2.1 dargestellten V+M-Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen aller<br />

maßgeblichen Arten und Bestandteile inkl. der Erhaltungsziele ausgeschlossen<br />

werden können.<br />

Dabei sind folgende V+M-Maßnahmen zu beachten und umzusetzen:<br />

� Markierung des Erdseil der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen mit vogelabweisenden bzw. für Vögel besser erkennbaren<br />

Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007) insbesondere im Bereich<br />

bedeutsamer Rastgebiete von Schwänen und Gänsen, die in Funktionsbeziehung<br />

zum VSG stehen.<br />

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Resources<br />

Management<br />

� Bauzeitliche Beschränkungen während der Schwerpunkte des jahreszeitlichen<br />

Auftretens zur Minimierung von Störungen in den Verbreitungsschwerpunkten<br />

störungsempfindlicher Gastvogelarten (Zwergschwan,<br />

Saatgans) von Mitte Dezember bis Mitte Februar im Bereich nördl. Schöninghsdorf<br />

bis Höhe Twist.<br />

Unter dieser Voraussetzung ist das geplante Projekt für das Natura 2000-<br />

Gebiet „Bargerveen“ verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie.<br />

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C-<strong>II</strong>-8 VARIANTENBEZOGENE SYNOPSE<br />

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Management<br />

Da alle Natura 2000-VU bisher aus dem Blickwinkel der einzelnen EU-VSG<br />

durchgeführt wurden, erfolgt an dieser Stelle abschließend eine zusammenfassende,<br />

variantenbezogen Betrachtung unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />

benötigten V+M-Maßnahmen, mittels derer erhebliche Beeinträchtigungen<br />

ausgeschlossen werden können. Aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden<br />

Varianten erfolgt dies tabellarisch je Abschnitt (Tabelle 8–1 ff.).<br />

Hierbei bedeutet:<br />

V+M notwendig:<br />

Unter Umsetzung der für das jeweilige VSG aufgelisteten V+M-Maßnahmen<br />

können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />

irrelevant:<br />

Das VSG befindet sich außerhalb des Untersuchungsraums inkl. des erweiterten<br />

Suchraums.<br />

vermutlich erheblich:<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen können auch durch V+M-Maßnahmen nicht<br />

sicher ausgeschlossen werden.<br />

unerheblich:<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden.<br />

Tabelle 8-1 EU-VSG im Untersuchungsraum und ihre Relevanz im Hinblick auf die<br />

Varianten des Abschnitts A<br />

VSG A1 A2 A3 A4 A5<br />

Emstal von Lathen bis<br />

Papenburg<br />

V+M notwendig<br />

Bargerveen V+M notwendig<br />

Dalum-Wietmarscher<br />

Moor und Georgsdorfer<br />

Moor<br />

vermutlich<br />

erheblich<br />

V+M notwendig<br />

V+M notwendig<br />

V+M notwendig<br />

V+M notwendig<br />

irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />

V+M notwendig<br />

vermutlich<br />

erheblich<br />

V+M notwendig<br />

vermutlich<br />

erheblich<br />

Engdener Wüste irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />

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Tabelle 8-2 EU-VSG im Untersuchungsraum und ihre Relevanz im Hinblick auf die<br />

Varianten des Abschnitts B (Teil 1, Varianten B1 bis B4)<br />

VSG B 1 B 2 B 3 B 4<br />

Emstal von Lathen bis<br />

Papenburg<br />

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Management<br />

irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />

Bargerveen irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />

Dalum-Wietmarscher<br />

Moor und Georgsdorfer<br />

Moor<br />

vermutlich<br />

erheblich<br />

vermutlich<br />

erheblich<br />

vermutlich<br />

erheblich<br />

vermutlich<br />

erheblich<br />

Engdener Wüste unerheblich unerheblich unerheblich unerheblich<br />

Tabelle 8-3 EU-VSG im Untersuchungsraum und ihre Relevanz im Hinblick auf die<br />

Varianten des Abschnitts B (Teil 2, Varianten B5 bis B8)<br />

VSG B 5 B 6 B 7 B 8<br />

Emstal von Lathen bis<br />

Papenburg<br />

irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />

Bargerveen irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />

Dalum-Wietmarscher<br />

Moor und Georgsdorfer<br />

Moor<br />

vermutlich<br />

erheblich<br />

V+M notwendig<br />

V+M notwendig<br />

V+M notwendig<br />

Engdener Wüste unerheblich unerheblich unerheblich unerheblich<br />

Tabelle 8-4 EU-VSG im Untersuchungsraum und ihre Relevanz im Hinblick auf die<br />

Varianten des Abschnitts C<br />

VSG C1 C2 C3 C4 C5<br />

Emstal von Lathen bis<br />

Papenburg<br />

irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />

Bargerveen irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />

Dalum-Wietmarscher<br />

Moor und Georgsdorfer<br />

Moor<br />

Engdener Wüste V+M notwendig<br />

irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />

V+M notwendig<br />

V+M notwendig<br />

V+M notwendig<br />

V+M notwendig<br />

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Management<br />

Die im Hinblick auf die einzelnen VSG erforderlichen V+M-Maßnahmen sind<br />

im Folgenden zusammenfassend je EU-VSG aufgelistet. In Verbin<strong>dung</strong> mit<br />

den synoptischen Darstellungen bezüglich der einzelnen Varianten lässt sich<br />

auch das variantenbezogenes Maßnahmenpaket ableiten.<br />

Abschnitt A<br />

Bereich VSG „Emstal von Lathen bis Papenburg“<br />

� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den<br />

relevanten Arten genutzter Funktionsräume (insbesondere im Bereich<br />

bedeutsamer Rastgebiete von Schwänen und Gänsen) mit vogelabweisenden<br />

bzw. für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNS-<br />

HAUSEN et al. 2007)<br />

� Bauzeitliche Beschränkungen während der Schwerpunkte des jahreszeitlichen<br />

Auftretens zur Minimierung von Störungen in den Verbreitungsschwerpunkten<br />

störungsempfindlicher Gastvogelarten (Zwergschwan,<br />

Singschwan, Blässgans, Saatgans) von Mitte Dezember bis<br />

Mitte Februar im Bereich ab dem geplanten UW westlich <strong>Dörpen</strong> bis<br />

etwa westlich Dersum sowie im südlichen Funktionsraum im Bereich<br />

zwischen Oberlangen/K141 und südlich des NSG Tausendschrittmoor.<br />

Bereich VSG „Bargerveen“<br />

� Markierung des Erdseil der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen mit vogelabweisenden bzw. für Vögel besser erkennbaren<br />

Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007) insbesondere im Bereich<br />

bedeutsamer Rastgebiete von Schwänen und Gänsen, die in Funktionsbeziehung<br />

zum VSG stehen.<br />

� Bauzeitliche Beschränkungen während der Schwerpunkte des jahreszeitlichen<br />

Auftretens zur Minimierung von Störungen in den Verbreitungsschwerpunkten<br />

störungsempfindlicher Gastvogelarten (Zwergschwan,<br />

Saatgans) von Mitte Dezember bis Mitte Februar im Bereich nördl. Schöningsdorf<br />

bis Höhe Twist.<br />

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Abschnitt A und B<br />

Bereich VSG „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“<br />

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� Keine Baumaßnahmen während der Brutzeit (von Mitte März bis Mitte<br />

Juli) bis in eine Entfernung von mindestens 500 m zum VSG<br />

� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den relevanten<br />

Arten genutzter Funktionsräume mit vogelabweisenden bzw.<br />

für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al.<br />

2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />

Populationen<br />

Abschnitt C<br />

Bereich VSG „Engdener Wüste“<br />

� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />

Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den relevanten<br />

Arten genutzter Funktionsräume mit vogelabweisenden bzw.<br />

für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al.<br />

2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />

Populationen<br />

Schlussbemerkungen<br />

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere im Bereich der großflächigen<br />

VSG, vor allem bei Berücksichtigung von Großvogelarten mit großem<br />

Aktionsradius die Auflistung der benötigten V+M-Maßnahmen im sehr<br />

konservativen Ansatz erfolgte. Dies ist einerseits nötig, da der konkrete Trassenverlauf<br />

im Rahmen des Raumordnungsverfahrens noch nicht bekannt ist,<br />

und daher größere und sich weiter erstreckende Wirkräume zu betrachten<br />

sind. Andererseits gilt dies insbesondere für die Ermittlung der Bereiche mit<br />

bauzeitlichen Beschränkungen außerhalb der Brutzeit, da hier grundsätzlich<br />

der Maximalbestand der zumeist deutlich größeren und über den Planungskorridor<br />

hinausragenden Teilgebiete betrachtet wurde.<br />

So deuten die Ergebnisse der aktuellen Rastvogelkartierungen (LaReG 2008,<br />

2009) in vielen relevanten Bereichen zwar darauf hin, dass der eigentliche Planungskorridor<br />

in deutlich geringerem Maße von den relevanten Arten genutzt<br />

wird, als hier im konservativen Ansatz angenommen. Der Planungstiefe entsprechend<br />

stellen die Kartierungen auf der Ebene des Raumordnungsverfah-<br />

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rens nur stichpunktartige Zählungen mit vergleichsweise geringer Erfassungsintensität<br />

(0,5 h/100 ha) dar, aus der die Aussagen zur tatsächlichen Raumnutzung<br />

nur in eingeschränktem Maße abzuleiten sind.<br />

Dies ist im Rahmen des Raumordnungsverfahren nicht erforderlich; jedoch<br />

muss zur exakten Ermittlung der tatsächlich relevanten Strecken, in denen die<br />

entsprechenden bauzeitlichen Beschränkungen außerhalb der Brutzeit festgelegt<br />

werden, spätestens im Rahmen der Planfeststellung entsprechende systematische<br />

Erhebungen der betrachtungsrelevanten Arten erfolgen.<br />

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Resources<br />

Management<br />

MOOIJ, J. (1999): Übersicht über die Bestandssituation und Bestandsentwicklung<br />

der Gänse in Deutschland und der westlichen Paläarktis. – NNA-<br />

Berichte der Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz 12, Heft 3: 113-<br />

126.<br />

NEWTON, I. (1979): Population Ecology of Raptors. – Berkhamsted.<br />

NOWALD, G. (1999): Reviergröße und Raumnutzung jungeführender Kraniche<br />

Grus grus in Mecklenburg-Vorpommern: Erste Ergebnisse einer Telemetriestudie.<br />

– Vogelwelt 120: 261-274.<br />

PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2005): Geplante 380 kV-<br />

Höchstspannungsfreileitung Punkt Lemförde – Wehrendorf, Bl. 4196.<br />

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet und das EU-<br />

Vogelschutzgebiet „Dümmer“ (Kenn-Nummer DE 4315-301). – Gutachten<br />

im Auftrag der RWE Transportnetz Strom, Hungen.<br />

PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2007): Geplanter Ersatzneubau<br />

der 110 kV-Hochspannungsfreileitung Wesel/<strong>Niederrhein</strong> –<br />

Hüthum, Bl. 4201, Bl. 1318 (ehemalige Bl. 0047). Natura 2000-<br />

Verträglichkeitsuntersuchungen unter besonderer Berücksichtigung des<br />

EU-Vogelschutzgebiets „Unterer <strong>Niederrhein</strong>“ (Kenn-Nummer DE<br />

4203-401). – Hungen.<br />

PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2007): Geplanter Ersatzneubau<br />

der 110 kV-Hochspannungsfreileitung Wesel/<strong>Niederrhein</strong> –<br />

Hüthum, Bl. 4201, Bl. 1318 (ehemalige Bl. 0047). Natura 2000-<br />

Verträglichkeitsuntersuchungen unter besonderer Berücksichtigung des<br />

EU-Vogelschutzgebiets „Unterer <strong>Niederrhein</strong>“ (Kenn-Nummer DE<br />

4203-401). – Gutachten im Auftrag der RWE Transportnetz Strom, Hungen.<br />

PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2007a): Geplanter Neubau<br />

der 380 kV- Hochspannungsfreileitung Anschluss Kraftwerk <strong>West</strong>falen<br />

– USW Uentrop. Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen unter besonderer<br />

Berücksichtigung des EU-Vogelschutzgebiets „Lippeaue von<br />

Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen“ (Kenn-Nummer DE 4314-401). –<br />

Gutachten im Auftrag der RWE Transportnetz Strom, Hungen.<br />

PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2007b): Geplanter Neubau<br />

der 110 kV-Leitung Abzweig Altenstadt. Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen<br />

unter besonderer Berücksichtigung des EU-Vogelschutzgebiets<br />

„Wetterau“ (Kenn-Nummer DE 5519-401). – Gutachten im<br />

Auftrag der E.ON Netz GmbH, Hungen.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-94


ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2009): Avifaunistischer<br />

Fachbeitrag für das Raumordnungsverfahren für die geplante Hochspannungsfreileitung<br />

Wahle – Mecklar. Teil Niedersachsen. – Gutachten<br />

für ERM Neu-Isenburg im Auftrag der E.ON Netz GmbH, Hungen.<br />

PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2010): Überprüfung der<br />

Wirksamkeit von neu entwickelten Vogelabweisern an Hochspannungsfreileitungen<br />

anhand von Flugverhaltensbeobachtungen rastender und<br />

überwinternder Vögel am Alfsee/Niedersachsen. – Hungen.<br />

PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2010): Gastvogelerfassungen<br />

im südlichen Emsland zwischen Dalumer Feld und Wesuwe im<br />

Winter 2009/10. – Hungen.<br />

RASSMUS, J. , C. HERDEN, I. JENSEN, H. RECK & K. SCHÖPS (2003): Methodische<br />

Anforderungen an Wirkungsprognosen in der Eingriffsreglung.<br />

– Angewandte Landschaftsökologie, Heft 51, Bonn Bad-<br />

Godesberg.<br />

RECK, H. et al. (2001): Auswirkungen von Lärm und Planungsinstrumente<br />

des Naturschutzes. – Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (5): 145-<br />

149.<br />

RICHARZ, K. & M. HORMANN (HRSG.) (1997): Vögel und Freileitungen. –<br />

Vogel & Umwelt 9, Sonderheft, 304 S.<br />

SCHELLER, W., BERGMANIS, U, MEYBURG, B.-U., FURKERT, B., KNACK,<br />

A. & RÖPFER, S. (2001): Raum-Zeit-Verhalten des Schreiadlers (Aquila<br />

pomarina). – Acta orn. 4(2-4): 75-236.<br />

SCHNEIDER, M. (1986): Auswirkungen eines Jagdschongebietes auf die Wasservögel<br />

im Ermatinger Becken (Bodensee). – Ornithologische Jahreshefte<br />

für Baden-Württemberg 2(1): 1-46.<br />

SCHNEIDER-JACOBY, M., H.-G. BAUER & W. SCHULZE (1993): Untersuchungen<br />

über den Einfluss von Störungen auf den Wasservogelbestand<br />

im Gnadensee (Untersee/ Bodensee). – Ornithologische Jahreshefte für<br />

Baden-Württemberg 9 (1): 1-24.<br />

SCHREIBER, M. & K.-D MOORMANN (2005): Auszug aus Brutvogelbestandsaufnahme<br />

für das EU-Vogelschutzgebiet „Dalum-Wietmarscher<br />

Moor und Georgsdorfer Moor“. – Bramsche.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

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ERM GmbH<br />

Environmental<br />

Resources<br />

Management<br />

SILNY, J. (1997): Die Fauna in den elektromagnetischen Feldern des Alltags. –<br />

Vogel und Umwelt 9, Sonderheft, S. 29-40.<br />

SPILLING, E., H.-H. BERGMANN & M. MEIER (1999): Truppgröße bei weidenden<br />

Bläss- und Saatgänsen (Anser albifrons, A. fabalis) an der Unteren<br />

Mittelelbe und ihr Einfluss auf Fluchtdistanz und Zeitbudget. – Journal<br />

für Ornithologie 140 (3): 325-334.<br />

SUDMANN, S. (2000): Das Anflugverhalten von überwinternden, arktischen<br />

Wildgänsen im Bereich von markierten und nicht-markierten Hochspannungsfreileitungen<br />

am <strong>Niederrhein</strong>. – Unveröffentlichtes Gutachten<br />

Naturschutzzentrum in Kreis Kleve e.V., Juni 2000.<br />

TRAUTNER, J. & LAMBRECHT, H. (2003): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen<br />

im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung –<br />

Zwischenergebnisse aus einem F+E-Vorhaben des Bundesamts für Naturschutz.<br />

– UVP-Report, Sonderheft 2003, S. 125-133.<br />

WILLE, V. & BERGMANN, H.-H. (2002): Das große Experiment zur Gänsejagd:<br />

Auswirkungen der Bejagung auf Raumnutzung, Distanzverhalten<br />

und Verhaltensbudget überwinternder Bläss- und Saatgänse am <strong>Niederrhein</strong>.<br />

– Vogelwelt 123 (6): 293-306.<br />

ZANG, H. & H. HECKENROTH (1986): Die Vögel Niedersachsens und des<br />

Landes Bremen – Tauben- bis Spechtvögel. – Naturschutz und Landschaftspflege<br />

in Niedersachsen, Sonderreihe B, Heft 2.7.<br />

ZANG, H., G. GROßKOPF & H. HECKENROTH (1991): Die Vögel Niedersachsens<br />

und des Landes Bremen – Raubmöwen bis Alken. – Naturschutz<br />

und Landschaftspflege in Niedersachsen, Sonderreihe B, Heft 2.6.<br />

ZANG, H., G. GROßKOPF & H. HECKENROTH (1995): Die Vögel Niedersachsens<br />

und des Landes Bremen – Austernfischer bis Schnepfen. – Naturschutz<br />

und Landschaftspflege in Niedersachsen, Sonderreihe B, Heft<br />

2.5.<br />

ZANG, H., H. HECKENROTH & F. KNOLLE (1989): Die Vögel Niedersachsens<br />

und des Landes Bremen – Greifvögel. – Naturschutz und Landschaftspflege<br />

in Niedersachsen, Sonderreihe B, Heft 2.3.<br />

PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />

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