dung Dörpen West-Niederrhein Band C, Anhang C-II ... - Amprion
dung Dörpen West-Niederrhein Band C, Anhang C-II ... - Amprion
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Delivering sustainable solutions in a more competitive world<br />
380-kV-Höchstspannungsverbin<strong>dung</strong><br />
<strong>Dörpen</strong> <strong>West</strong>-<strong>Niederrhein</strong><br />
<strong>Band</strong> C, <strong>Anhang</strong> C-<strong>II</strong><br />
Natura 2000-Voruntersuchungen<br />
„Vogelschutzgebiete“<br />
März 2011 In Zusammenarbeit mit:<br />
www.erm.com
BERICHT<br />
380-kV-Höchstspannungsverbin<strong>dung</strong><br />
<strong>Dörpen</strong> <strong>West</strong> - <strong>Niederrhein</strong><br />
<strong>Band</strong> C, <strong>Anhang</strong> C-<strong>II</strong><br />
Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen<br />
„Vogelschutzgebiete“<br />
März 2011<br />
Erstellt für:<br />
TenneT TSO GmbH<br />
Systemtechnik Leitungen<br />
Bernecker Straße 70<br />
95488 Bayreuth<br />
<strong>Amprion</strong> GmbH<br />
GT-A-AG/Genehmigungen<br />
Rheinlanddamm 24<br />
44139 Dortmund<br />
Unter Mitarbeit von:<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Sitz der Gesellschaft:<br />
Frankfurt<br />
Siemensstrasse 9<br />
D-63263 Neu-Isenburg<br />
Tel.: +49 (0) 61 02/206-0<br />
Fax.: +49 (0) 61 02/206-202<br />
E-Mail: germany@erm.com<br />
http://www.erm.com<br />
Geschäftsführer<br />
Martin Gundert<br />
Amtsgericht Offenbach<br />
HRB 42108<br />
USt-IdNr. (VAT ID No.)<br />
DE248679829<br />
Bankverbin<strong>dung</strong>en<br />
Please remit to<br />
Commerzbank, Neu-Isenburg<br />
Konto-Nr.: 4 078 788<br />
BLZ: 500 400 00<br />
SWIFT: COBADEFF 504<br />
IBAN DE24 5004 0000 0407 8788 00<br />
Deutsche Bank, Darmstadt<br />
Konto-Nr.:2 100 840<br />
BLZ: 508 700 05<br />
SWIFT: DEUTSCHDEFF 508<br />
IBAN DE12 5087 0005 0210 0840 00<br />
Mitglied der<br />
Environmental Resources<br />
Management Group
INHALT<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
C-<strong>II</strong>-1 AUFGABENSTELLUNG 10<br />
C-<strong>II</strong>-2 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 11<br />
C-<strong>II</strong>-2.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN 11<br />
C-<strong>II</strong>-2.2 TRASSENVERLAUF, VARIANTEN 12<br />
C-<strong>II</strong>-2.3 DATENBASIS 12<br />
C-<strong>II</strong>-2.4 UNTERSUCHUNGSRÄUME 13<br />
C-<strong>II</strong>-2.5 DARSTELLUNGSWEISE UND AUSWERTUNG 13<br />
C-<strong>II</strong>-2.6 ERMITTLUNG DER ERHEBLICHKEIT 16<br />
C-<strong>II</strong>-2.6.1 Allgemeine Grundlagen 16<br />
C-<strong>II</strong>-2.6.2 Quantitative Abgrenzung der Erheblichkeitsschwelle 18<br />
C-<strong>II</strong>-3 ALLGEMEINE WIRKPROGNOSE 21<br />
C-<strong>II</strong>-3.1 WIRKFAKTOREN 21<br />
C-<strong>II</strong>-3.2 ERMITTLUNG BETRACHTUNGSRELEVANTER WIRKPFADE 22<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.1 Anlagebedingter Flächenverbrauch 22<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.2 Baubedingter Flächenverbrauch 22<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.3 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur<br />
und Nutzung durch Flächenverbrauch 23<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.4 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur<br />
und Nutzung durch Wuchshöhenbegrenzung 23<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.5 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur<br />
und Nutzung durch Mei<strong>dung</strong> 24<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.6 Baubedingte Störungen 24<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.7 Erhöhung des Vogelschlagrisikos durch Kollision an der Freileitung<br />
25<br />
C-<strong>II</strong>-3.3 SONSTIGE, NICHT RELEVANTE WIRKFAKTOREN 26<br />
C-<strong>II</strong>-3.3.1 Veränderung abiotischer Standortfaktoren: Auswirkungen auf den<br />
Grundwasserhaushalt (temporär) 26<br />
C-<strong>II</strong>-3.3.2 Nichtstoffliche Einwirkungen: Störungen durch Lärm 26<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-3
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
C-<strong>II</strong>-3.3.3 Nichtstoffliche Einwirkungen: Elektrische und magnetische Felder<br />
26<br />
C-<strong>II</strong>-3.3.4 Stoffliche Einwirkungen: Eintrag von Schadstoffen 27<br />
C-<strong>II</strong>-3.3.5 Letale Beeinträchtigung durch Stromschlag 27<br />
C-<strong>II</strong>-3.4 SONSTIGE KUMULATIVE WIRKUNGEN 27<br />
C-<strong>II</strong>-3.5 SUMMARISCHE WIRKUNGEN 27<br />
C-<strong>II</strong>-3.6 ERMITTLUNG BETRACHTUNGSRELEVANTER VOGELSCHUTZGEBIETE 28<br />
C-<strong>II</strong>-3.6.1 Suchraum Großvögel 28<br />
C-<strong>II</strong>-3.6.2 Fazit der Wirkfaktorenermittlung 28<br />
C-<strong>II</strong>-4 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />
„EMSTAL VON LATHEN BIS PAPENBURG“ (KENN-NR. 2909-401) 31<br />
C-<strong>II</strong>-4.1 VORPRÜFUNG 31<br />
C-<strong>II</strong>-4.1.1 Lage und Bedeutung 31<br />
C-<strong>II</strong>-4.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele 32<br />
C-<strong>II</strong>-4.1.3 Auswirkungsprognose 36<br />
C-<strong>II</strong>-4.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose 38<br />
C-<strong>II</strong>-4.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 38<br />
C-<strong>II</strong>-4.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen 38<br />
C-<strong>II</strong>-4.2.2 Ergebnisse 39<br />
C-<strong>II</strong>-4.2.3 Fazit der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung 47<br />
C-<strong>II</strong>-5 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />
„DALUM-WIETMARSCHER MOOR UND GEORGSDORFER MOOR“<br />
(KENN-NR. 3408-401) 49<br />
C-<strong>II</strong>-5.1 VORPRÜFUNG 49<br />
C-<strong>II</strong>-5.1.1 Lage und Bedeutung 49<br />
C-<strong>II</strong>-5.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele 50<br />
C-<strong>II</strong>-5.1.3 Auswirkungsprognose 50<br />
C-<strong>II</strong>-5.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose 52<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-4
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
C-<strong>II</strong>-5.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 52<br />
C-<strong>II</strong>-5.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen 53<br />
C-<strong>II</strong>-5.2.2 Ergebnisse 53<br />
C-<strong>II</strong>-5.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung 69<br />
C-<strong>II</strong>-6 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />
„ENGDENER WÜSTE“ (KENN-NR. 3509-401) 71<br />
C-<strong>II</strong>-6.1 VORPRÜFUNG 71<br />
C-<strong>II</strong>-6.1.1 Lage und Bedeutung 71<br />
C-<strong>II</strong>-6.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele 72<br />
C-<strong>II</strong>-6.1.3 Auswirkungsprognose 72<br />
C-<strong>II</strong>-6.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose 74<br />
C-<strong>II</strong>-6.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 74<br />
C-<strong>II</strong>-6.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen 74<br />
C-<strong>II</strong>-6.2.2 Ergebnisse 75<br />
C-<strong>II</strong>-6.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung 76<br />
C-<strong>II</strong>-7 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />
„BARGERVEEN“ (KENN-NR. 2000-002) 77<br />
C-<strong>II</strong>-7.1 VORPRÜFUNG 77<br />
C-<strong>II</strong>-7.1.1 Lage und Bedeutung 77<br />
C-<strong>II</strong>-7.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele 77<br />
C-<strong>II</strong>-7.1.3 Auswirkungsprognose 78<br />
C-<strong>II</strong>-7.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose 79<br />
C-<strong>II</strong>-7.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG 79<br />
C-<strong>II</strong>-7.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen 80<br />
C-<strong>II</strong>-7.2.2 Ergebnisse 80<br />
C-<strong>II</strong>-7.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung 83<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-5
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
C-<strong>II</strong>-8 VARIANTENBEZOGEN SYNOPSE 85<br />
C-<strong>II</strong>-8.2 SCHLUSSBEMERKUNGEN 88<br />
C-<strong>II</strong>-9 LITERATUR 90<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-6
TABELLENVERZEICHNIS<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Tabelle 3-1 Wirkfaktoren gemäß LAMBRECHT et al. (2004) und ihre<br />
grundsätzliche Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf<br />
Hochspannungsfreileitungen........................................................ 21<br />
Tabelle 3-2 Wirkfaktoren gemäß LAMBRECHT et al. (2004) und ihre<br />
projektspezifische Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf das<br />
geplante Projekt............................................................................... 29<br />
Tabelle 4-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Emstal von<br />
Lathen bis Papenburg“................................................................... 31<br />
Tabelle 4-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />
Brutvogelarten................................................................................. 33<br />
Tabelle 4-3 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />
Rastvogelarten................................................................................. 34<br />
Tabelle 4-4 Betrachtungsrelevante Teilgebiete des VSG für Gastvögel (nur<br />
Großvögel) getrennt nach Funktionsräumen.............................. 37<br />
Tabelle 4-5 Anteil der betroffenen Population betrachtungsrelevanter<br />
Rastvogelarten................................................................................. 39<br />
Tabelle 5-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Dalum-<br />
Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“........................... 49<br />
Tabelle 5-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />
Brutvogelarten................................................................................. 51<br />
Tabelle 5-3 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />
Brutvogelarten................................................................................. 52<br />
Tabelle 6-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Engdener<br />
Wüste“ .............................................................................................. 71<br />
Tabelle 6-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />
Brutvogelarten................................................................................. 73<br />
Tabelle 7-1 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die<br />
relevanten Großvogelarten............................................................ 79<br />
Tabelle 8-1 EU-VSG im Untersuchungsraum (von Nord nach Süd) und ihre<br />
Relevanz im Hinblick auf die Varianten des Abschnitts A....... 85<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-7
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Tabelle 8-2 EU-VSG im Untersuchungsraum (von Nord nach Süd) und ihre<br />
Relevanz im Hinblick auf die Varianten des Abschnitts B (Teil<br />
1, Varianten B1 bis B4).................................................................... 86<br />
Tabelle 8-3 EU-VSG im Untersuchungsraum (von Nord nach Süd) und ihre<br />
Relevanz im Hinblick auf die Varianten des Abschnitts B (Teil<br />
2, Varianten B5 bis B8).................................................................... 86<br />
Tabelle 8-4 EU-VSG im Untersuchungsraum (von Nord nach Süd) und ihre<br />
Relevanz im Hinblick auf die Varianten des Abschnitts C....... 86<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-8
ABKÜRZUNGEN/GLOSSAR<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
ABB Avifaunistisch bedeutsames Brutgebiet in Niedersachsen<br />
ABR Avifaunistisch bedeutsames Rastgebiet in Niedersachsen<br />
BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz<br />
EU-VRL EU-Vogelschutzrichtlinie<br />
EU-VSG EU-Vogelschutzgebiet (im Rahmen allgemeiner Betrachtungen)<br />
FFH-RL FFH-Richtlinie<br />
FFH-Screening FFH-Vorprüfung = FFH-Prognose<br />
FFH-VU FFH-Verträglichkeitsuntersuchung = FFH-<br />
Verträglichkeitsstudie =VU<br />
Ind. Individuum/Individuen<br />
Natura 2000-VU Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung = FFH-VU =<br />
VU<br />
NLWKN Niedersächsisches Landesbetrieb für Wasserwirtschaft,<br />
Küsten- und Naturschutz<br />
LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />
LRT FFH-LRT<br />
NNatG Niedersächsischen Naturschutzgesetz<br />
PF Probefläche<br />
SDB Standarddatenbogen<br />
Suchraum Erweiterter Untersuchungsraum (Großvogelarten =<br />
5.000 m-Korridor)<br />
Trasse synonym zu Trassenachse benutzt<br />
V+M-Maßnahmen Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />
VSG EU-Vogelschutzgebiet (spezieller betrachteter Fall)<br />
VSW Staatl. Vogelschutzwarte Niedersachsen am NLWKN<br />
VU Verträglichkeitsuntersuchung<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-9
C-<strong>II</strong>-1 AUFGABENSTELLUNG<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Für die geplante 380 kV-Verbin<strong>dung</strong> <strong>Dörpen</strong> <strong>West</strong> – <strong>Niederrhein</strong> wird im<br />
Rahmen des Raumordnungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsstudie<br />
vorgelegt. Da hier mehrere Natura 2000-Gebiete zu betrachten sind, müssen<br />
für diese Studien jeweils Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen (Natura<br />
2000-VU) erstellt werden.<br />
Im vorliegenden Gutachten werden diese Verträglichkeitsuntersuchungen<br />
(VU) für die betroffenen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) bearbeitet.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-10
C-<strong>II</strong>-2 ALLGEMEINE GRUNDLAGEN<br />
C-<strong>II</strong>-2.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Die EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VRL, ursprünglich 79/409/EWG vom<br />
2.4.1979, nun in kodifizierter Fassung als 2009/147/EG vom 30.09.2009, zielt<br />
auf die Erhaltung sämtlicher wild lebender Vogelarten ab, die in den EU-<br />
Mitgliedsstaaten heimisch sind. Für die im <strong>Anhang</strong> I der Richtlinie aufgeführten<br />
Arten müssen besondere Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Dazu<br />
gehört vor allem die Verpflichtung, die für den Erhalt dieser Arten zahlen-<br />
und flächenmäßig geeignetesten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklären. Die<br />
Aussagen der EU-VRL erstrecken sich aber nicht nur auf die Arten im <strong>Anhang</strong><br />
I, sondern fordern auch für alle sonstigen regelmäßig auftretenden Zugvogelarten<br />
(und zwar hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete<br />
gemäß Art. 4, Abs. 2) entsprechende Maßnahmen.<br />
Die FFH-Richtlinie (FFH-RL, Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, 92/43/EWG<br />
vom 21.5.1992, zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom<br />
27.10.1997) des Rates der Europäischen Gemeinschaft wurde mit dem Ziel<br />
verabschiedet, die Artenvielfalt der wild lebenden Tiere und Pflanzen im Gebiet<br />
der Europäischen Union durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />
zu sichern (Art. 2 Abs. 1 FFH-RL). Dazu soll europaweit ein kohärentes<br />
ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung „NATURA<br />
2000“ errichtet werden. Dieses Netz beinhaltet auch die gemäß der (EU-VRL)<br />
ausgewiesenen Schutzgebiete (Art. 3 Abs. 1 FFH-RL) und ist daher auch auf<br />
diese anzuwenden.<br />
Mit dem zum 29.07.2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des<br />
Rechtes des Naturschutzes und der Landschaftspflege (BNatSchG) mit Gültigkeit<br />
ab dem 01.03.2010, und darin vor allem den §§ 32 bis 35 als zentralen<br />
Vorschriften, ist die Umsetzung der FFH-Richtlinie in das Naturschutzgesetz<br />
des Bundes erfolgt.<br />
Demzufolge ist für den Fall, dass ein ausgewiesenes Vogelschutzgebiet oder<br />
ein FFH-Gebiet durch ein geplantes Vorhaben berührt bzw. betroffen wird,<br />
bei der Zulassung des Vorhabens § 34 BNatSchG zu beachten und das Projekt<br />
auf seine Verträglichkeit zu überprüfen (FFH-Verträglichkeitsprüfung = Natura<br />
2000-Verträglichkeitsprüfung).<br />
Da es sich bei dem geplanten Projekt um ein Vorhaben handelt, das einer behördlichen<br />
Entschei<strong>dung</strong> bedarf und das nach § 14 BNatSchG einen Eingriff in<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-11
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Natur und Landschaft beinhaltet, stellt es ein „Projekt“ im Sinne der FFH-<br />
Richtlinie dar. Sofern ein Projekt oder ein geplanter Eingriff in räumlicher Nähe<br />
zu einem FFH-Gebiet oder EU-Vogelschutzgebiet liegt, muss in einem ersten<br />
Schritt eine Prognose über die durch die Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen<br />
erstellt werden. Im Falle möglicher erheblicher Beeinträchtigungen<br />
ist anschließend eine FFH-Verträglichkeitsstudie zu erstellen, die der<br />
Behörde als fachliche Basis zur FFH-Verträglichkeitsprüfung dient.<br />
C-<strong>II</strong>-2.2 TRASSENVERLAUF, VARIANTEN<br />
C-<strong>II</strong>-2.3 DATENBASIS<br />
Zur Betrachtung wurden die Tassenachse sowie die daraus resultierenden<br />
Varianten mit Stand Mai 2010 zu Grunde gelegt. Dabei wird ausschließlich<br />
von dem Bau einer Freileitung ausgegangen.<br />
Im der vorliegenden Natura 2000-VU werden folgende Trassenabschnitte<br />
bzw. Trassenvarianten unterschieden:<br />
� Abschnitt A: AS <strong>Dörpen</strong> (A 31) bis nördl. Dalum<br />
� Abschnitt B: nördl. Dalum bis Ems-Vechte-Kanal<br />
� Abschnitt C: Ems-Vechte-Kanal bis Landesgrenze<br />
Aufgrund der Aktionsräume, Dynamik und Mobilität von Vogelarten erfolgt<br />
für die vorhandenen Varianten je Abschnitt nur dann eine separate Betrachtung,<br />
soweit sie sich im Hinblick auf das jeweilige VSG unterscheiden.<br />
Im Rahmen dieser Natura 2000-VU sind nur Vögel zu betrachten, da hier nur<br />
EU-VSG bearbeitet werden. Grundsätzlich stehen Vögel aber aufgrund ihrer<br />
Mobilität und insbesondere des potenziellen Vogelschlagrisikos bei einem Bau<br />
von Hochspannungsfreileitungen besonders im Fokus.<br />
In Abstimmung mit der Behörde wurden als gezielte projektbezogene Kartierungen<br />
folgende Erhebungen durchgeführt.<br />
� Brutvogelkartierungen 2008 und 2009 auf ausgewählten, mit den zuständigen<br />
Behörden abgestimmten Probeflächen (PF)(LaReG 2008, 2009a)<br />
� Rastvogelkartierungen 2007/08 und 2008/09 auf ausgewählten, mit den<br />
zuständigen Behörden abgestimmten Probeflächen (PF) (LaReG 2008,<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-12
2009) sowie aktuelle Erhebungen aus 2009/10 zur Validierung der vorhandenen<br />
Ergebnisse (PNL 2010)<br />
Des Weiteren erfolgte eine Datenabfrage bei der VSW am NLWKN zu<br />
� Avifaunistisch bedeutsame Brutgebiete in Niedersachsen (ABB)<br />
� Avifaunistisch bedeutsame Rastgebiete in Niedersachsen (ABR)<br />
� EU-Vogelschutzgebiete (Standarddatenbögen)<br />
� Ergänzende Gebietsgutachten zu EU-VSG<br />
C-<strong>II</strong>-2.4 UNTERSUCHUNGSRÄUME<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Als Untersuchungsraum wird basierend auf den Darstellungen der Wirkprognose<br />
ein Bereich von maximal 1.000 m beiderseits der Trassenachse (=<br />
1.000 m Korridor) betrachtet, der als innerer Untersuchungsraum zu verstehen<br />
ist und in dem die Wirkfaktoren zu negativen Auswirkungen führen können.<br />
Darüber hinaus wird als äußerer Untersuchungsraum ein erweiterter Suchraum<br />
für Großvögel (vgl. Kap. 3.5) betrachtet, in dem es zwar zu keinen negativen<br />
Auswirkungen kommen kann, aus dem aber mobile Großvogelarten in<br />
den Bereich des inneren Untersuchungsraums einfliegen und dadurch ggf.<br />
negativ beeinträchtigt werden können. Dieser Raum betrifft den Bereich ab<br />
1.000 m bis 5.000 m Entfernung beiderseits der Trassenachse (= 5.000 m Korridor,<br />
vgl. Kap. 3.6). Im Hinblick auf die Raumnutzung insbesondere von mobilen<br />
Gastvogelarten werden in erster Linie die Vorkommen im Planungskorridor<br />
zu Grunde gelegt.<br />
C-<strong>II</strong>-2.5 DARSTELLUNGSWEISE UND AUSWERTUNG<br />
� Die Natura 2000-Screenings (Vorprüfung, ggf. vertiefende Verträglichkeitsuntersuchung)<br />
erfolgen im Rahmen eines ersten Bearbeitungsschrittes<br />
jeweils aus Sicht des betrachteten VSG. Ein variantenbezogenes Fazit<br />
erfolgt im Rahmen eines synoptischen Überblicks erst am Ende.<br />
� Sofern für ein VSG mehrere Varianten zu betrachten sind, werden die<br />
Auswirkungen nur dann unterschiedlich analysiert, wenn sie in einem<br />
anderen der zwei betrachteten Korridore (eigentlicher Planungskorridor<br />
sowie der daran angrenzende 5.000 m-Korridor) liegen. Mangels flächendeckendem<br />
Datenmaterial zum exakten Vorkommen der Arten, insbesondere<br />
aber aufgrund der Betrachtungsebene der Raumordnung, ist dieser<br />
vereinfachende Ansatz gerechtfertigt und fachlich ausreichend.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-13
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
� Da im Regelfall keine konkreten Fundpunkte der Arten vorliegen, wird<br />
im Rahmen der Auswirkungsanalyse im konservativen Ansatz davon<br />
ausgegangen, dass alle Artvorkommen bis an die Grenze des VSG auftreten<br />
können. Ebenfalls wird daher im konservativen Ansatz angenommen,<br />
dass die mobilen Vogelarten auch außerhalb des VSG gelegene Flächen<br />
nutzen können, sofern geeignete Lebensraumstrukturen vorhanden sind.<br />
Sofern jedoch zu speziellen Teilgebieten konkrete Informationen vorliegen,<br />
werden diese im Rahmen der Auswirkungsanalyse berücksichtigt.<br />
� Daten aus den Kartierungen (LaReG 2008, 2009, 2009a, PNL 2010), Angaben<br />
zu den ABB bzw. ABR oder dem Avifaunistischen Fachbeitrag (PNL<br />
2009) werden grundsätzlich berücksichtigt, jedoch nicht explizit zitiert.<br />
� Bei Auflistungen und Tabellen von Arten erfolgt aus Gründen der Übersichtlichkeit<br />
in alphabetische Reihenfolge. Die wissenschaftliche Nomenklatur<br />
orientiert sich dabei an den Angaben in den Standarddatenbögen<br />
(SDB).<br />
� Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die (in der Regel im SDB erwähnten)<br />
Angaben zu Bestand und zum ökologischen Zustand der Arten<br />
erst dann erwähnt werden, wenn sie für die Auswirkungsanalyse benötigt<br />
werden.<br />
� Bei der Auswirkungsanalyse wird zwischen Brut- und Gastvögeln unterschieden,<br />
da die Vogelarten außerhalb der Brutzeit aufgrund ihrer Mobilität<br />
grundsätzlich ein ganz anderes Raum-Zeit-Muster und eine andere<br />
Verhaltensökologie aufweisen als während der Brutzeit und daher auch<br />
mögliche negative Auswirkungen anders zu analysieren und zu beurteilen<br />
sind. Jedoch wird bei den Gastvögel nicht mehr zwischen den im SDB<br />
angegebenen Kriterien (wandern, rastend, durchziehend, überwinternd<br />
oder Nahrungsgast) unterschieden, da dies im Hinblick auf die hierzu betrachtenden<br />
Aspekte keine entscheidenden Kriterien darstellen.<br />
� Angaben zum jahreszeitlichen Auftreten außerhalb der Brutzeit orientieren<br />
sich an den Angaben in den „Vögel Niedersachsens“ (GOETHE et al.<br />
1985, KNOLLE & HECKENROTH 1985, ZANG & HECKENROTH 1986,<br />
ZANG et al. 1989, 1991, 1995), wobei insbesondere die gebietsspezifischen<br />
Angaben in DEGEN (2004) und die naturraumbezogenen Angaben aus<br />
LUDWIG et al. (1990) zu Grunde gelegt werden.<br />
� Als „Großvogelarten“, die im erweiterten Suchraum bis 5.000 m betrachtet<br />
werden (vgl. Kap. 3.5) werden folgende Arten/Artengruppen mit großem<br />
Aktionsradius definiert: Schwäne, Gänse, Schreitvögel, Kranich,<br />
Kormoran, Gänsesäger, Möwen, Seeschwalben und Greifvögel.<br />
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� Als „vogelschlag-relevante Arten“ werden gemäß den hier zitierten Werken<br />
(HÖLZINGER 1987, RICHARZ & HORMANN 1997, LANGGE-<br />
MACH & BÖHNER 1997, BERNSHAUSEN et al. 1997, 2000, HAAS et al.<br />
2003, HÜPPOP 2004) folgende, in der Regel seltene Arten eingestuft und<br />
betrachtet: Schwäne, Gänse, Schreitvögel, Kranich, Kormoran, Wasservögel<br />
(Taucher, Enten, Säger, Rallen), Limikolen, Möwen, Seeschwalben (im<br />
konservativen Ansatz nur Brutkolonien).<br />
Weitere häufige und ungefährdete Arten, bei denen es ebenfalls regelmäßig<br />
zu Kollisionen an Freileitungen kommen kann (insbesondere als Schwarm),<br />
werden hierbei jedoch nicht betrachtet, da sie eine geringe naturschutzfachliche<br />
Wertigkeit aufweisen und dadurch nicht in ihrem Bestand gefährdet sind.<br />
Dies gilt vor allem für Tauben, Drosseln, Krähen, Stare und Lerchen.<br />
Im Hinblick auf manche in der Literatur vorhandenen Angaben, nach denen<br />
auch Greifvögel als vogelschlag-relevant eingestuft werden, ist darauf hinzuweisen,<br />
dass dies in der Regel auf Erkenntnissen an Windenergieanlagen abgeleitet<br />
wurde. Solch ein Analogieschluss ist jedoch unzulässig, da sich die<br />
Situation an Windenergieanlagen nicht mit der an Freileitungen vergleichen<br />
lässt. Da sich die Rotoren einer Windenergieanlage an ihrem äußeren Ende<br />
mit einer Geschwindigkeit bis zu 180 km/h bewegen, kann dies von den vorbeifliegenden<br />
Greifvögeln häufig nicht mehr eingeschätzt werden, so dass sie<br />
vergleichsweise häufig kollidieren. An den (sich nicht bewegenden) Hochspannungsfreileitungen<br />
hingegen ist die Situation jedoch vollkommen anders<br />
einzuschätzen. Hingegen haben alle konkreten Untersuchungen zum Flugverhalten<br />
von Vögeln an Freileitungen haben gezeigt, dass Greifvögel aufgrund<br />
ihres ausgeprägten dreidimensionalen Sehvermögens in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit ihrer guten Manövrierfähigkeit üblicherweise gar nicht, oder wenn überhaupt,<br />
nur ausnahmsweise an Freileitungen kollidieren. In dessen Folge ist<br />
mit keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes deren Populationen zu<br />
rechnen, so dass sie nicht als vogelschlagrelevant einzustufen sind, und daher<br />
hier nicht weiter zu betrachten sind.<br />
� Als „Störungsempfindliche Arten“ werden Anhand der Angaben aus den<br />
ornithologischen Standardwerken (vor allem GLUTZ VON BLOTZHEIM<br />
1966/1997, BAUER et al. 2005) folgende, in der Regel seltene Arten eingestuft<br />
und betrachtet: Schwäne, Gänse, Kormoran, Schreitvögel (Graureiher<br />
nur zu Brutzeit, Weißstorch grundsätzlich nicht), Kranich, Wasservögel<br />
(Taucher, Enten, Säger, Rallen), Limikolen, Möwen (nur an Brutkolonien),<br />
Seeschwalben (nur an Brutkolonien) und Greifvögel (nur zur Brutzeit<br />
in der Horstumgebung).<br />
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� Als Arten, die Meideeffekte an Freileitungen zeigen bzw. zeigen können<br />
werden anhand der dazu vorliegenden Studien (siehe Kap. 3.1.5) folgende,<br />
in der Regel seltene Arten eingestuft und betrachtet: Saat- und Blässgans<br />
, Feldlerche und Wiesenlimikolen (jedoch unklare Befunde).<br />
� Als Arten, die durch eine Wuchshöhenbeschränkung betroffen sein können,<br />
folgende, in der Regel seltene Arten eingestuft und betrachtet: Greifvögel,<br />
Spechte (und Folgebrüter), Eulen und Käuze.<br />
� Sonstige Angaben zu Ökologie und Verhalten der Arten stammen in der<br />
Regel aus den ornithologischen Standardwerken mit Bezug zu Mitteleuropa<br />
(vor allem GLUTZ VON BLOTZHEIM 1966/1997, BAUER et al.<br />
2005) oder Niedersachsen (GOETHE et al. 1985, KNOLLE & HECKEN-<br />
ROTH 1985, ZANG & HECKENROTH 1986, ZANG et al. 1989, 1991,<br />
1995).<br />
C-<strong>II</strong>-2.6 ERMITTLUNG DER ERHEBLICHKEIT<br />
C-<strong>II</strong>-2.6.1 Allgemeine Grundlagen<br />
Als Grundlage zur Beurteilung der Erheblichkeit dienen vor allem die Veröffentlichungen<br />
zu diesem Thema seitens der EUROPÄISCHEN KOMMISSION<br />
(2000) sowie weitere Kommentare und Veröffentlichungen der letzten Jahre<br />
(vor allem LUDWIG 2001, BERNOTAT 2003, MIERWALD 2003, TRAUTNER<br />
& LAMBRECHT 2003, KAISER 2003, LOUIS 2003) unter besonderer Berücksichtigung<br />
der Ergebnisse des F & E-Vorhabens „Ermittlung von erheblichen<br />
Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“<br />
(LAMBRECHT et al. 2004), ergänzt durch die dazugehörigen aktuellen Erläuterungen<br />
(LAMBRECHT & TRAUTNER 2005, 2007) sowie die Veröffentlichungen<br />
des BMfVBW (2004) und die landesspezifische Darstellung durch<br />
HOFFMANN-LOß &WEYER (2006).<br />
Zu erheblichen Beeinträchtigungen in Natura 2000-Gebieten unter besonderer<br />
Berücksichtigung von EU-Vogelschutzgebieten führen demnach vor allem<br />
Pläne oder Projekte,<br />
� die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes führen,<br />
� die zu einer Unterschreitung des Schwellenwertes führen oder<br />
� die die Wiederherstellungsmaßnahmen gemäß den Erhaltungs- und Entwicklungszielen<br />
verhindern.<br />
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Nach den oben zitierten Quellen ist eine Beeinträchtigung dann als erheblich<br />
einzustufen, wenn die Veränderungen dazu führen, dass ein Gebiet seine<br />
Funktion in Bezug auf die Erhaltungs- und Entwicklungsziele oder die für den<br />
Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang<br />
erfüllen kann. Dabei ist der aktuelle Erhaltungszustand der Arten zu berücksichtigen:<br />
� Bei Arten mit einem Erhaltungszustand in den Kategorien A und B (hervorragend<br />
bzw. gut) ist die Erhaltung des status quo, also des gegenwärtigen<br />
Bestandes im Gebiet, zu gewährleisten.<br />
� Bei Arten, deren Erhaltungszustand in die Kategorie C (beeinträchtigt)<br />
eingeordnet wird, sind die den Erhaltungs- und Entwicklungszielen zugrunde<br />
liegenden Schwellenwerte, sofern vorhanden, für die Beurteilung<br />
der Erheblichkeit heranzuziehen.<br />
Wichtige Größen, die zur Beurteilung der Erheblichkeit eines Eingriffes in<br />
einem NATURA 2000-Gebiet herangezogen werden müssen, sind:<br />
� Häufigkeit und Abundanz bei Arten der EU-VRL: Je seltener eine Art ist,<br />
desto eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.<br />
� Bedeutsamkeit für das VSG: Je weniger bedeutsame Vorkommen eine Art<br />
im VSG aufweist, desto eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen, wenn solche im Teilgebiet betroffen sind.<br />
� Bedeutsamkeit für das Netzwerk Natura 2000: Je weniger bedeutsame<br />
Vorkommen ein Art im gesamten Netzwerk Natura 2000 (z. B. in der naturräumlichen<br />
Haupteinheit) aufweist, desto eher ist von einer erheblichen<br />
Beeinträchtigung auszugehen, wenn diese betroffen sind.<br />
� Erhaltungszustand: Je schlechter der Erhaltungszustand einer Art ist, desto<br />
eher ist von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen.<br />
� Schwellenwert: Wird der (üblicherweise in der Grunddatenerhebung definierte)<br />
Schwellenwert unterschritten, ist von einer erheblichen Beeinträchtigung<br />
auszugehen.<br />
Bei der abschließenden Beurteilung der Erheblichkeit ist zu berücksichtigen,<br />
dass sich diese Faktoren in ihrer Relevanz summieren. Ebenfalls lässt sich daraus<br />
ableiten, dass die Erheblichkeit von Eingriffen nicht übergreifend (für alle<br />
Arten) festgelegt werden kann, sondern artbezogen, jedoch auch gebiets- und<br />
situationsspezifisch (vor allem das Vorhandensein und die Verfügbarkeit potenziell<br />
nutzbarer Lebensräume) betrachtet werden muss. Detaillierte Ausfüh-<br />
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rungen dazu sind vor allem den Ergebnissen des F+E-Vorhabens „Ermittlung<br />
von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung“<br />
(LAMBRECHT et al. 2004), ergänzt durch die dazugehörigen<br />
aktuellen Erläuterungen (LAMBRECHT & TRAUTNER 2005, 2007) zu entnehmen,<br />
an dem sich die methodische Vorgehensweise vorliegenden Gutachtens<br />
in erster Linie orientiert.<br />
Dabei erfolgt die Bearbeitung in mehreren Schritten. Im Rahmen einer Vorprüfung<br />
(Screening) wird die potenzielle Betroffenheit und grundsätzliche<br />
Empfindlichkeit aller maßgeblichen Bestandteile betrachtet. Für alle Fälle, in<br />
denen erhebliche Beeinträchtigungen im Rahmen der Vorprüfung nicht von<br />
vornherein begründet ausgeschlossen werden können, erfolgt als zweiter vertiefender<br />
Prüfschritt eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, in der die konkrete<br />
Situation näher betrachtet und bewertet werden muss.<br />
Basierend auf diesen Vorgaben erfolgt die Einstufung der Erheblichkeit gemäß<br />
den folgenden qualitativen Kriterien:<br />
� nicht relevant: Bei diesen Arten konnte bereits im Rahmen der Vorprüfung<br />
eine erhebliche Beeinträchtigung sicher ausgeschlossen werden. Sie<br />
werden daher in einer vertiefenden Verträglichkeitsprüfung nicht weiter<br />
behandelt.<br />
� relevant, aber unerheblich: Nach einer vertiefenden Verträglichkeitsprüfung<br />
sind keine, irrelevante oder vernachlässigbare Auswirkungen zu<br />
erwarten, die unter der Erheblichkeitsschwelle liegen.<br />
� erheblich: Nach einer vertiefenden Verträglichkeitsprüfung sind deutliche<br />
Auswirkungen zu erwarten, die über der Erheblichkeitsschwelle liegen.<br />
C-<strong>II</strong>-2.6.2 Quantitative Abgrenzung der Erheblichkeitsschwelle<br />
Sofern vertiefende Prüfschritte durchgeführt werden müssen, werden folgende<br />
grundsätzliche Rahmenbedingungen und Orientierungswerte zur quantitativen<br />
Abgrenzung der Erheblichkeitsschwelle zu Grunde gelegt, soweit die<br />
benötigten Informationen verfügbar sind. Dazu werden als erster Schritt der<br />
gebietsspezifischen Auswirkungsanalyse für alle betrachtungsrelevanten Arten<br />
der Anteil der Population (Paare oder sonstige Fortpflanzungseinheiten,<br />
Individuen oder bei Habitatnutzung von mobilen Tieren) bestimmt, die potenziell<br />
betroffen sein können. Im Regelfall betrifft dies die entsprechenden<br />
Vorkommen in den Wirkräumen, bei sehr mobilen Arten darüber hinaus auch<br />
die mögliche regelmäßige Nutzung der Wirkräume. Insbesondere angelehnt<br />
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an die Ausführungen von LAMBRECHT et al. (2004) wird im Regelfall die<br />
Möglichkeit einer Beeinträchtigung erst dann angenommen, wenn mehr als<br />
0,1% der Referenzpopulation betroffen ist (Relevanzschwelle), sowie die Möglichkeit<br />
einer erheblichen Beeinträchtigung, wenn ein signifikanter Anteil von<br />
mehr als 1% der Referenzpopulation betroffen ist. Zu konkreten bzw. erheblichen<br />
Beeinträchtigungen kann es jedoch erst dann kommen, wenn<br />
� die betroffenen Vorkommen aufgrund ihrer Verhaltensökologie empfindlich<br />
auf die entsprechenden Wirkfaktoren reagieren und<br />
� die betroffenen Vorkommen infolge des geplanten Eingriffs tatsächlich<br />
dauerhaft verloren gehen oder<br />
� die betroffenen Vorkommen kontinuierlich geschädigt werden, so dass<br />
damit eine Reduzierung ihrer individuellen Fitness – und somit eine Reduzierung<br />
des Brut- oder Fortpflanzungserfolges (bei Tieren) einhergehen.<br />
Hierzu erfolgt in einem zweiten Schritt eine genaue Auswirkungsanalyse, die<br />
die konkreten Gegebenheiten vor Ort und die artspezifische Verhaltensökologie<br />
berücksichtigt und analysiert. Es werden bezüglich tatsächlich betroffener<br />
Anteile folgende Orientierungswerte definiert:<br />
� < 0,1% der Population bzw. Habitate betroffen: Dieser Wert liegt unter<br />
der Relevanzschwelle; somit sind Auswirkungen irrelevant und Beeinträchtigungen<br />
der Population auszuschließen.<br />
� > 0,1 bis 1,0% der Population bzw. Habitate betroffen: Dieser Wert liegt<br />
über der Relevanzschwelle, in der Regel aber unter der Erheblichkeitsschwelle;<br />
somit sind Auswirkungen vorhanden, die aber vernachlässigbar<br />
sind. Erhebliche Beeinträchtigungen der Population sind auszuschließen.<br />
� > 1,0% der Population bzw. Habitate vollständig betroffen: Dieser Wert<br />
liegt in der Regel über Erheblichkeitsschwelle; somit sind Auswirkungen<br />
auf einen signifikanten Teil der Population vorhanden, die nicht vernachlässigbar<br />
sind. Erhebliche Beeinträchtigungen der Population sind somit<br />
nicht mit Sicherheit auszuschließen.<br />
� > 5,0% der Population bzw. Habitate teilweise betroffen: Dies betrifft<br />
Vorkommen, die nicht vollständig verschwinden bzw. verloren gehen, bei<br />
denen es aber voraussichtlich zu einer Reduzierung ihrer Fitness – und<br />
somit zu eine Reduzierung ihres Fortpflanzungserfolges (bei Tieren) –<br />
bzw. Verringerung der Wertstufe (bei FFH-LRT) kommen kann. Auch in<br />
diesem Fall liegt der Wert in der Regel über der Erheblichkeitsschwelle;<br />
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somit sind ebenfalls Auswirkungen auf einen signifikanten Teil der Population<br />
vorhanden, die nicht vernachlässigbar sind. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
der Population sind somit nicht mit Sicherheit auszuschließen.<br />
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C-<strong>II</strong>-3 ALLGEMEINE WIRKPROGNOSE<br />
C-<strong>II</strong>-3.1 WIRKFAKTOREN<br />
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Gemäß der Übersicht von LAMBRECHT et al. (2004) sind neun Wirkfaktorenkomplexe<br />
bei einer Natura 2000-VU zu betrachten. Tabelle 3-1 zeigt, welche<br />
dieser Wirkfaktoren grundsätzlich bei einem Bau einer Hochspannungsfreileitung<br />
zu betrachten sind.<br />
Tabelle 3-1 Wirkfaktoren gemäß LAMBRECHT et al. (2004) und ihre grundsätzliche<br />
Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf Hochspannungsfreileitungen<br />
Wirkfaktorengruppe Grundsätzliche Betrachtungsrelevanz<br />
Direkter Flächenentzug / Landschaftsverbrauch potenziell relevant<br />
Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der<br />
Habitatstruktur und Nutzung<br />
potenziell relevant<br />
Veränderung abiotischer Standortfaktoren in der Regel irrelevant<br />
Zerschneide- und Barrierewirkungen irrelevant; mögliche Kollisionen<br />
s. „Sonstiges“<br />
Nichtstoffliche Einwirkungen, anlagebedingt (Störungen,<br />
Lärm, Licht, elektrische und magnetische<br />
Felder)<br />
Nichtstoffliche Einwirkungen, baubedingt (Störungen,<br />
Lärm, Licht)<br />
in der Regel irrelevant<br />
potenziell relevant<br />
Stoffliche Einwirkungen, Eintrag von Schadstoffen irrelevant<br />
Gezielte Beeinflussung von Arten irrelevant<br />
Sonstiges: Letale Beeinträchtigung durch Vogelschlag<br />
potentiell relevant<br />
Sonstiges irrelevant<br />
Im Rahmen einer projektbezogenen Wirkfaktorenbeschreibung wird folgend<br />
überprüft, welche dieser Wirkfaktoren auch im konkreten Planfall beachtet<br />
werden müssen. Für diese werden deren Wirkweiten bestimmt. Daraus resultieren<br />
die Abgrenzung des Untersuchungsraums und die zu betrachtenden<br />
Natura 2000-Gebiete.<br />
Da zum gegenwärtigen Planungsstand jedoch noch keine genaue technische<br />
Planung vorliegt, können die konkreten Auswirkungen einiger primär lokal<br />
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wirkenden Faktoren nicht detailliert bestimmt werden. Dies betrifft insbesondere<br />
detaillierte Angaben vor allem zu Masten, Maststandorten, bauzeitlicher<br />
Flächeninanspruchnahme und Bauzeiten, die gegenwärtig noch nicht genau<br />
betrachtet werden können. Die damit einhergehenden Auswirkungen können<br />
aber bei möglichen stärkeren Beeinträchtigungen üblicherweise durch geeignete<br />
Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahen (V+M-Maßnahmen) entsprechen<br />
variiert werden, so dass erhebliche Beeinträchtigung in der Regel<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
C-<strong>II</strong>-3.2 ERMITTLUNG BETRACHTUNGSRELEVANTER WIRKPFADE<br />
Die Ermittlung möglicher Auswirkungen von Hochspannungsfreileitungen,<br />
die zu erheblichen Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile von Natura<br />
2000-Gebieten führen können, orientiert sich insbesondere an intensiven Untersuchungen<br />
zum Verhalten von Vögeln an Freileitungen unter besonderer<br />
Berücksichtigung des Kollisionsrisikos (vor allem ALTEMÜLLER et al. 1997,<br />
BALLASUS & SOSSINKA 2002, BERNSHAUSEN et al. 1997, 2000, BRAUNEIS<br />
et al. 2003, HEIJNIS 1980, HOERSCHELMANN et al. 1988, KOOPS 1997,<br />
KREUTZER 1997, PNL 2001, 2008, RICHARZ & HORMANN 1997, SUD-<br />
MANN 2000). Die daraus abgeleiteten potenziellen Auswirkungen dienten<br />
bereits bei einer Vielzahl von Verträglichkeitsstudien an Hochspannungsfreileitungen,<br />
insbesondere im Bereich bedeutsamer EU-Vogelschutzgebiete, als<br />
fachliche Grundlage (z. B. PNL 2005, 2007, 2007a, 2007b, 2007c, ERM 2009). Sie<br />
betreffen in der Regel folgende Punkte.<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.1 Anlagebedingter Flächenverbrauch<br />
Dieser betrifft bei Freileitungen in der Regel nur den Maststandort inkl. engster<br />
Umgebung und nur eine sehr geringe Fläche. Im Rahmen der Feintrassierung<br />
lassen sich durch eine geeignete Standortwahl erhebliche Beeinträchtigungen<br />
üblicherweise problemlos vermeiden. Daher wird dieser Wirkfaktor<br />
im vorliegenden Fall – ggf. unter Beachtung entsprechender im Rahmen eines<br />
im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens zu erstellenden LBP genau<br />
zu definierenden Vermei<strong>dung</strong>s- und Minderungsmaßnahmen – als vernachlässigbar<br />
eingestuft und nicht weiter betrachtet.<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.2 Baubedingter Flächenverbrauch<br />
Dieser betrifft bei Freileitungen zeitweise zwar eine größere Fläche im Bereich<br />
der Maststandorte, die jedoch in der Regel danach wieder in der ursprünglichen<br />
Form wieder hergestellt werden kann. Daher wird dieser Wirkfaktor im<br />
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vorliegenden Fall – unter Voraussetzung entsprechender, im Rahmen des späteren<br />
Planfeststellungsverfahrens zu erstellenden LBP genau zu definierenden<br />
Vermei<strong>dung</strong>s- und Minderungsmaßnahmen – als vernachlässigbar eingestuft<br />
und nicht weiter betrachtet.<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.3 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur und<br />
Nutzung durch Flächenverbrauch<br />
Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor im folgenden Text verkürzt als<br />
„Entwertung von Habitaten durch Flächenverbrauch“ bezeichnet.<br />
Aufgrund der Vernachlässigbarkeit des Wirkfaktors Flächenverbrauch ist er<br />
im Hinblick auf eine daraus resultierende Entwertung von Habitaten für Arten,<br />
die diese Bereiche potenziell nutzen, – ggf. unter Beachtung entsprechender<br />
im Rahmen eines im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens zu<br />
erstellenden LBP genau zu definierenden Vermei<strong>dung</strong>s- und Minderungsmaßnahmen<br />
– ebenfalls als vernachlässigbar einzustufen.<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.4 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur und<br />
Nutzung durch Wuchshöhenbegrenzung<br />
Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor im folgenden Text verkürzt als<br />
„Entwertung von Habitaten durch Wuchshöhenbegrenzung“ bezeichnet.<br />
Es kann zu einer Entwertung von Habitaten durch Wuchshöhenbegrenzung<br />
im Schutzstreifen kommen, durch den jedoch nur Arten betroffen sein können,<br />
die höhere Gehölzbestände nutzen (in der Regel als Niststandort). Zu<br />
möglichen erheblichen Beeinträchtigungen kann es somit nur bei größeren, in<br />
der Regel zusammenhängenden Waldflächen kommen, sofern sie von einem<br />
Neubau betroffen sind, oder bei Arten, die große und alte Bäume als essenzielles<br />
Lebensraumrequisit (in der Regel als Niststandort) benötigen. Mangels<br />
einer konkreten technischer Planung wird hier im konservativen Ansatz eine<br />
Wirkweite von bis zu maximal 50 m beiderseits der Trassenachse angenommen.<br />
Im Bereich bereits bestehender Freileitungen (Trassenbündelung) können<br />
nachteilige Auswirkungen aufgrund der diesbezüglich bereits bestehenden<br />
Vorbelastung im Regelfall jedoch als vernachlässigbar eingestuft werden und<br />
erhebliche Beeinträchtigungen somit von vornherein ausgeschlossen werden.<br />
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C-<strong>II</strong>-3.2.5 Entwertung von Lebensräumen: Veränderung der Habitatstruktur und<br />
Nutzung durch Mei<strong>dung</strong><br />
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Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor im folgenden Text verkürzt als<br />
„Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>“ bezeichnet.<br />
Für einige Vogelarten ist eine Mei<strong>dung</strong> bzw. eine begrenzte Nutzungsintensität<br />
in der näheren Umgebung von Freileitungen bekannt geworden. Dies gilt<br />
vor allem für Gänse (z. B. BALLASUS & SOSSINKA 1997, KREUTZER 1997),<br />
die im vorliegenden Fall eine besondere Bedeutung besitzen, da im Betrachtungsraum<br />
mehrere Hunderttausend von ihnen überwintern. Anhand vorliegender<br />
Untersuchungen können hier nachteilige Auswirkungen bis eine Entfernung<br />
von 100 bis maximal 300 m angenommen werden. Im Bereich bereits<br />
bestehender Freileitungen (Trassenbündelung) können nachteilige Auswirkungen<br />
aufgrund der diesbezüglich bereits bestehenden Vorbelastung im Regelfall<br />
jedoch als vernachlässigbar eingestuft werden. Im konservativen Ansatz<br />
wird hier jedoch angenommen, dass sich eine zusätzliche Belastung aus<br />
der parallel verlaufenden Leitung ergibt. Die zusätzliche Neubelastung betrifft<br />
dabei etwa die Breite des Schutzstreifens (ca. 30 m) und wird im konservativen<br />
Ansatz bei 50 m angesetzt.<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.6 Baubedingte Störungen<br />
Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor insbesondere im Fließtext verkürzt<br />
als „Störungen“ bezeichnet.<br />
Baubedingte Störungen lassen sich üblicherweise durch entsprechende zeitliche<br />
Beschränkungen der Bauphasen in sensiblen Bereichen so reduzieren,<br />
dass es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Da es sich im vorliegenden<br />
Fall aber um sehr lange Trassen handelt, die zudem stellenweise<br />
über längere Strecken für Vögel bedeutsame Räume durchqueren, ist dieser<br />
Wirkfaktor näher zu betrachten. Anhand vorliegender Untersuchungen zum<br />
Störverhalten von Vögel (für verschiedene Arten bzw. Artengruppen z. B.<br />
SCHNEIDER 1986, SCHNEIDER-JACOBY et al.1993, GÄDTGENS & FREN-<br />
ZEL 1997, SPILLING et al. 1999, SCHELLER et al. 2001, WILLE & BERG-<br />
MANN 2002) können hier nachteilige Auswirkungen bis in eine Entfernung<br />
von 100 bis 300 m, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus, angenommen<br />
werden. Auch wenn im vorliegenden Fall für die meisten Arten<br />
von einer Wirkweite von maximal 300 m ausgegangen werden kann, wird<br />
hier vor allem im Hinblick auf die besondere Bedeutung einiger EU-VSG für<br />
sehr störempfindliche Arten in einem konservativen Ansatz als potenzieller<br />
Suchraum eine Wirkweite von bis zu maximal 500 m beiderseits der Trassen-<br />
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achse zu Grunde gelegt, die jedoch nur für diese besonders störempfindliche<br />
Arten anzunehmen ist.<br />
Mangels genauer technischer Planung kann diesbezüglich jedoch nur eine<br />
grobe Einschätzung erfolgen, die sich in erster Linie an der Länge der möglicherweise<br />
betroffenen Strecke orientiert.<br />
C-<strong>II</strong>-3.2.7 Erhöhung des Vogelschlagrisikos durch Kollision an der Freileitung<br />
Der Einfachheit halber wird dieser Wirkfaktor im folgenden Text verkürzt als<br />
„Erhöhung des Vogelschlagrisiko“ oder nur als „Vogelschlagrisiko“ bezeichnet.<br />
Ebenfalls anlagebedingt ist die Vogelschlagproblematik an den Leiterseilen.<br />
Hierbei handelt es sich um ein lange bekanntes Problem, das vor allem im<br />
Küstenbereich auftritt und dort zu größeren Verlusten führen kann (HEIJNIS<br />
1980, HÖLZINGER 1987). Im Binnenland ist Vogelschlag stark abhängig von<br />
der naturräumlichen Ausprägung, dem Verlauf der Trasse und dem vorhandenen<br />
Artenspektrum (BERNSHAUSEN et al. 1997, RICHARZ & HORMANN<br />
1997).<br />
Im Rahmen eines bundesweiten Projekts zur Ermittlung vogelbedeutsamer<br />
Bereiche im Trassennetz der RWE zur Minimierung des Vogelschlags<br />
(BERNSHAUSEN et al. 2000, 2007) wurden Gebiete üblicherweise dann betrachtet,<br />
wenn sie sich in 1.000 m Entfernung zur Trasse befanden. In Ausnahmefällen<br />
wurden auch Gebiete in einer Entfernung bis zu 5.000 m berücksichtigt,<br />
sofern dort durch Vogelschlag besonders gefährdete Großvogelarten<br />
(Störche, Gänse) vorkamen, es sich um besondere Einflugschneisen in großflächig<br />
bedeutsame und vogelreiche Gebiete handelte, oder regelmäßige Pendelbewegungen<br />
von längerer Zeit rastenden oder überwinternden Vögeln bekannt<br />
waren. Daher wird im Regelfall als Wirkraum eine Entfernung bis zu<br />
1.000 m beiderseits der geplanten Trasse angenommen.<br />
Beim Vorkommen von gefährdeten Großvogelarten wird dieser Wirkraum im<br />
Regelfall auf eine Entfernung von bis zu maximal 3.000 m beiderseits der geplanten<br />
Trasse ausgedehnt. Dies gilt in der Regel aber nur für Brutvorkommen<br />
oder für Gastvogelarten, die regelmäßige Pendelbewegungen, z. B. zwischen<br />
Schlaf- und Nahrungsplätzen durchführen. Hierbei ist es methodisch<br />
nicht begründbar, einen formalen Wirkraum vorzugeben. Daher muss in diesem<br />
Fall die konkrete, gebietsspezifische Situation analysiert werden. Dieser<br />
zu betrachtende Raum wird für diese Arten daher ebenfalls nicht als Untersuchungsraum<br />
im engeren Sinne, sondern als „Suchraum“ verstanden, da dieser<br />
nur für spezielle Arten und bei regelmäßigen Funktionsbezügen zu betrachten<br />
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ist (vgl. Kap. 3.5). In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere im Bereich<br />
von EU-Vogelschutzgebieten mit entsprechendem Arteninventar, kann dieser<br />
Wert insbesondere für mobilere Gastvogelarten auch erhöht werden und sich<br />
bis in eine Entfernung von 5.000 m erstrecken.<br />
Da es sich hierbei um einen Wirkfaktor handelt, der zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
führen kann, muss dieser Wirkfaktor vertiefend betrachtet<br />
werden. Dies betrifft jedoch in erster Linie nur den Bereich von Neubaustrecken,<br />
da sich das Vogelschlagrisiko bei Ersatzneubauten oder in Bereichen mit<br />
Zubeseilung üblicherweise gar nicht oder nur unwesentlich ändert.<br />
C-<strong>II</strong>-3.3 SONSTIGE, NICHT RELEVANTE WIRKFAKTOREN<br />
C-<strong>II</strong>-3.3.1 Veränderung abiotischer Standortfaktoren: Auswirkungen auf den<br />
Grundwasserhaushalt (temporär)<br />
Auch wenn noch keine genaue technische Planung vorliegt, ist bei dem geplanten<br />
Trassenverlauf davon auszugehen, dass ist keine Wasserhaltung erforderlich<br />
ist. Es kommt hier somit zu keinen Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt.<br />
C-<strong>II</strong>-3.3.2 Nichtstoffliche Einwirkungen: Störungen durch Lärm<br />
Störungen von Vögeln durch Lärm während der Bauphase sind in vorliegendem<br />
Fall als vernachlässigbar anzusehen, da es sich bei den nötigen Bauarbeiten<br />
in der Regel nur im Einzelfall um lärmintensive Arbeiten handelt. Zudem<br />
sind Beeinträchtigungen, wenn überhaupt, nur bei Dauerlärm zu erwarten<br />
(RECK et al. 2001, KIfL 2007), der aber im vorliegenden Fall ausgeschlossen<br />
werden kann. Auswirkungen auf andere Tiergruppen können nach zusammenfassenden<br />
Studien (MANCI et al. 1988, KEMPF & HÜPPOP 1998, RECK et<br />
al. 2001) ebenfalls ausgeschlossen werden.<br />
C-<strong>II</strong>-3.3.3 Nichtstoffliche Einwirkungen: Elektrische und magnetische Felder<br />
Die von der Leitung emittierten elektromagnetischen elektrischen und magnetischen<br />
Felder liegen unter den Grenzwerten für Menschen. Auch für Vögel,<br />
die sich regelmäßig im Bereich der Leitung aufhalten oder auf den Seilen rasten,<br />
gibt es keine Hinweise auf Beeinträchtigungen durch die dort auftretende<br />
elektromagnetische Strahlung (SILNY 1997).<br />
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C-<strong>II</strong>-3.3.4 Stoffliche Einwirkungen: Eintrag von Schadstoffen<br />
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Eintrag von Schadstoffen entsteht in erster Linie nur durch Baustellenverkehr.<br />
Bei Einhaltung der gesetzlichen Normen sind mögliche Beeinträchtigungen<br />
insbesondere auf Fauna und Flora als vernachlässigbar bis irrelevant einzustufen.<br />
C-<strong>II</strong>-3.3.5 Letale Beeinträchtigung durch Stromschlag<br />
Betriebsbedingt kann der Stromschlag an Freileitungen erhebliche Ausmaße<br />
annehmen und damit manche Vogelarten beeinträchtigen (HAAS 1980, HAAS<br />
et al. 2003, HÖLZINGER 1987). Solche Unfälle sind aber vor allem an Mittelspannungsfreileitungen<br />
zu beobachten, so dass gemäß § 41 BNatSchG bei<br />
Neubauten von Mittelspannungsfreileitungen technische Bauteile konstruktiv<br />
so auszurichten sind, dass Stromschläge mit Vögeln nicht mehr auftreten sowie<br />
bestehende Mittelspannungsleitungsmaste in einem Zeitraum bis 2012<br />
entsprechend abzusichern sind. Bei Hochspannungsfreileitungen in Deutschland<br />
ist der Abstand Phase-Erde und Phase-Phase jedoch so groß, dass eine<br />
Gefähr<strong>dung</strong> heimischer Vogelarten auszuschließen ist. Für sonstige flugaktive<br />
Tiergruppen ist Stromschlag nicht bekannt und kann ausgeschlossen werden.<br />
C-<strong>II</strong>-3.4 SONSTIGE KUMULATIVE WIRKUNGEN<br />
Sofern mehrere Wirkfaktoren identifiziert wurden, kann es potenziell zu kumulativen<br />
Wirkungen kommen. Diese werden art- und situationsspezifisch –<br />
und damit im Rahmen der gebietsspezifischen VU – analysiert.<br />
C-<strong>II</strong>-3.5 SUMMARISCHE WIRKUNGEN<br />
Bei der Beurteilung der Natura 2000-Verträglichkeit sind mögliche Summationswirkungen<br />
mit anderen Projekten mit gleichartigen Wirkprozessen oder<br />
andersartigen, sich aber gegenseitig verstärkenden Wirkprozessen zu berücksichtigen.<br />
Summarische Wirkungen können beispielsweise durch die Verstärkung<br />
von Zerschnei<strong>dung</strong>swirkungen in Lebensräumen im Zusammenhang<br />
mit weiteren Leitungsvorhaben im Raum entstehen. Im Rahmen der Raumordnung<br />
ist diese Betrachtung jedoch verfrüht.<br />
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C-<strong>II</strong>-3.6 ERMITTLUNG BETRACHTUNGSRELEVANTER VOGELSCHUTZGEBIETE<br />
C-<strong>II</strong>-3.6.1 Suchraum Großvögel<br />
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Die Wirkfaktorenanalyse hat gezeigt, dass aufgrund der Mobilität von Vogelarten<br />
(in erster Linie Großvogelarten) auch Vorkommen betroffen sein können,<br />
die deutlich außerhalb der Wirkräume liegen, die diese aber regelmäßig<br />
(üblicherweise zur Nahrungssuche oder Jagd) nutzen (vgl. Kap.3.1.6, Kap.<br />
3.1.7). Diese Größe des Aktionsraums ist primär artspezifisch bedingt, und<br />
wird zudem durch die gebietsspezifische Situation (vor allem Verteilung und<br />
Zugänglichkeit der Nahrungsquellen) beeinflusst. Dabei gilt es zu beachten,<br />
dass aus energetischen Gründen Nahrungsflächen bzw. Jagdgebiete in der<br />
Nähe des Niststandortes gegenüber weiter davon entfernten Flächen üblicherweise<br />
bevorzugt werden („optimal-foraging-theory“ gemäß KREBS &<br />
DAVIES 1978), auch wenn einzelne Nahrungsflüge deutlich darüber hinaus<br />
gehen können. Diese Voraussagen wurden in der Praxis durch zahlreiche Untersuchungen<br />
an unterschiedlichen Vogelgruppen bestätigt (z. B. NEWTON<br />
1979, CODY 1985, BLOMQUIST & JOHANSSON 1995, NOWALD 1999,<br />
SCHELLER et al. 2001). Da auch eine durch das Vorhaben bedingte Einschränkung<br />
der Nutzung des tatsächlichen Aktionsraums (in der Regel des<br />
Nahrungsraums) zu Beeinträchtigungen führen kann, werden aus diesen<br />
Gründen im Rahmen eines konservativen Ansatzes auch Vogelvorkommen in<br />
diesem Funktionsraum berücksichtigt, die außerhalb des eigentlichen Wirkraums<br />
liegen, sofern davon ausgegangen werden kann, dass deren regelmäßig<br />
genutzter Aktionsraum sich auch in den Bereich des Wirkraums erstreckt.<br />
Aus diesen Gründen wird bei Brutvorkommen gefährdeter oder sonstiger<br />
bedeutsamer Großvogelarten, die dem betroffenen Funktionsraum zuzuordnen<br />
sind und ihn regelmäßig nutzen, ein Suchraum bis zu einer Entfernung<br />
von maximal 5.000 m beiderseits der geplanten Trasse betrachtet. Im vorliegenden<br />
Fall sind folgende Arten(gruppen) aufgrund ihres großen Aktionsraumes<br />
als Großvögel zu betrachten: Reiher, Störche, Gänse, Kranich, Kormoran,<br />
Gänsesäger, Greifvögel, Möwen und Seeschwalben. Bei Gastvogelarten<br />
sind jedoch nur Vogelvorkommen zu berücksichtigen, die außerhalb der Brutzeit<br />
regelmäßige und länger besetzte Akkumulationen aufweisen (Schlaf- und<br />
Rastplätze), und von wo aus sie im Funktionsraum regelmäßig Nahrungs-,<br />
Pendel- und Schlafplatzflüge vollführen.<br />
C-<strong>II</strong>-3.6.2 Fazit der Wirkfaktorenermittlung<br />
Gemäß den Darstellungen der Wirkprognose erwiesen sich vier Wirkfaktoren<br />
als relevant (Tabelle 3-2).<br />
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Tabelle 3-2 Wirkfaktoren gemäß LAMBRECHT et al. (2004) und ihre projektspezifische<br />
Betrachtungsrelevanz im Hinblick auf das geplante Projekt<br />
Wirkfaktorengruppe Projektspezifische Betrachtungsrelevanz<br />
Direkter Flächenentzug / Landschaftsverbrauch<br />
Entwertung von Lebensräumen: Veränderung<br />
der Habitatstruktur und<br />
Nutzung durch Flächenverbrauch<br />
Entwertung von Lebensräumen: Veränderung<br />
der Habitatstruktur und<br />
Nutzung durch Wuchshöhenbegrenzung<br />
Entwertung von Lebensräumen: Veränderung<br />
der Habitatstruktur und<br />
Nutzung durch Mei<strong>dung</strong><br />
Entwertung von Lebensräumen: Veränderung<br />
der Habitatstruktur und<br />
Nutzung durch Mei<strong>dung</strong><br />
Veränderung abiotischer Standortfaktoren<br />
vernachlässigbar –<br />
vernachlässigbar –<br />
potenziell relevant im<br />
Bereich von Neubaustrecken*<br />
potenziell relevant nur im<br />
Bereich von Neubaustrecken<br />
irrelevant –<br />
Zerschneide- und Barrierewirkungen irrelevant; mögliche Kollisionen<br />
s. „Sonstiges“<br />
Nichtstoffliche Einwirkungen, anlagebedingt<br />
(Störungen, Lärm, Licht, elektrische<br />
und magnetische Felder) )<br />
Nichtstoffliche Einwirkungen, baubedingt<br />
(Störungen, Lärm, Licht)<br />
Stoffliche Einwirkungen, Eintrag von<br />
Schadstoffen<br />
irrelevant –<br />
potenziell relevant (nur<br />
Störungen)<br />
irrelevant –<br />
Gezielte Beeinflussung von Arten irrelevant –<br />
Sonstiges: Letale Beeinträchtigung<br />
durch Vogelschlag<br />
potenziell relevant im<br />
Bereich von Neubaustrecken<br />
Sonstiges irrelevant –<br />
Wirkweite<br />
Schutzstreifen,<br />
max. 50 m<br />
300 m, Suchraum Großvögel<br />
bis max. 5.000 m,<br />
bei Parallelverlauf zu<br />
bestehenden Trassen<br />
nur zusätzliche Neubelastung<br />
von 50 m<br />
300 m, Suchraum Großvögel<br />
bis max. 5.000 m<br />
–<br />
500 m, Suchraum Großvögel<br />
bis max. 5.000 m<br />
1.000 m, Suchraum<br />
Großvögel bis max.<br />
5.000 m*<br />
Innerhalb der Wirkräume der relevanten Wirkfaktoren bzw. innerhalb des<br />
erweiterten Suchraumes für Großvögel mit Funktionsbeziehungen (vgl. Kap.<br />
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3.5) befinden sich folgende EU-VSG (von Nord nach Süd), für die im Folgenden<br />
ein Natura 2000-Screening bzw. eine Natura 2000-VU durchgeführt werden<br />
muss:<br />
� Emstal von Lathen bis Papenburg (V16)<br />
� Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor (V13)<br />
� Engdener Wüste (V57)<br />
� Bargerveen (Niederlande, Nr. 33)<br />
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C-<strong>II</strong>-4 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />
„EMSTAL VON LATHEN BIS PAPENBURG“ (KENN-NR. 2909-401)<br />
C-<strong>II</strong>-4.1 VORPRÜFUNG<br />
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Die Angaben über das VSG und seine maßgeblichen Bestandteile sind dem<br />
Standarddatenbogen (SDB) mit Stand Dezember 1999 entnommen. Weitere,<br />
aktuelle Daten stammen aus BMS (2006).<br />
C-<strong>II</strong>-4.1.1 Lage und Bedeutung<br />
Das EU-VSG „Emstal von Lathen bis Papenburg“ (Kenn-Nr. 2909-401, landesinterne<br />
Nummer V16) besitzt eine Fläche von 4.574 ha und liegt in den Landkreisen<br />
Leer und Emsland. Die genaue topografische Lage ist den folgenden<br />
TK 25 zu entnehmen: 2809 Bunde, 2810 Weener, 2909 Rhede (Ems), 3009 <strong>Dörpen</strong>,<br />
3010 Wippingen und 3109 Lathen.<br />
Das EU-VSG befindet sich in den Naturräumen 590 „Bourtanger Moor und<br />
Weener Geest“, 591 „Mittleres Emstal“, 600 Hunte-Leda-Moorniederung“ und<br />
610 „Emsmarschen“, und somit im Naturraum D 30 „Dümmer-Geestniederung<br />
und Ems-Hunte-Geest“ und ist der atlantischen Region zuzurechnen. Es<br />
besteht aus mehreren, weitgehend zusammenhängenden Teilgebieten, die sich<br />
im Emstal von Lathen bis Papenburg erstrecken. Dabei handelt es sich um ein<br />
Flusstal mit naturnahen und ausgebauten Abschnitten sowie Altwässern und<br />
Auenbereichen und angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen.<br />
Seine Bedeutung ist gegeben als international bedeutendster Rast- und Überwinterungsplatz<br />
für Zwergschwan und Blässgans sowie als wichtiges Brutgebiet<br />
für wiesenbrütende Limikolenarten und für Röhricht bewohnende Rallen-<br />
und Singvogelarten. Im SDB sind folgende Lebensraumklassen angegeben<br />
(Tabelle 4-1).<br />
Tabelle 4-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Emstal von Lathen bis<br />
Papenburg“<br />
Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil (%)<br />
Grünlandkomplex mittlerer Standorte 1.967 43<br />
Ackerkomplex 1.738 38<br />
Feuchtgrünlandkomplex auf mineralischen Böden 457 10<br />
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Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil (%)<br />
Binnengewässer 320 7<br />
Hoch- und Übergangsmoorkomplex 46 1<br />
Laubwaldkomplex 46 1<br />
C-<strong>II</strong>-4.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele<br />
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Spezielle Erhaltungs- und Entwicklungsziele waren für dieses EU-VSG zum<br />
Zeitpunkt der Datenabfrage noch nicht definiert. Gemäß den allgemeinen<br />
Ausführungen des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Umsetzung<br />
der FFH-Richtlinie in Niedersachsen ist jedoch davon auszugehen, dass diese<br />
den „Schutz und Erhalt der im SDB genannten Vogelarten inkl. ihrer regelmäßig<br />
genutzten Habitate“ betreffen.<br />
Als maßgebliche Bestandteile gelten die im SDB genannten Vogelarten (inkl.<br />
ihrer Habitate). Dies betrifft folgende 46 Vogelarten mit signifikanten Beständen,<br />
davon 23 Brutvogel sowie 34 Gastvogelarten, von denen elf Arten für<br />
beide Kategorien genannt sind.<br />
Brutvogelarten:<br />
Austernfischer (Haematopus ostralegus), Bekassine (Gallinago gallinago), Blässhuhn<br />
(Fulica atra), Blaukehlchen (Luscinia svecica), Braunkehlchen (Saxicola<br />
rubetra), Feldlerche (Alauda arvensis), Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus),<br />
Großer Brachvogel (Numenius arquata), Haubentaucher (Podiceps cristatus),<br />
Kiebitz (Vanellus vanellus), Krickente (Anas crecca), Rohrschwirl (Locustella<br />
luscinioides), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Rotschenkel (Tringa totanus),<br />
Schafstelze (Motacilla flava), Schilfrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus), Schnatterente<br />
(Anas strepera), Stockente (Anas plathyrhynchos), Tüpfelsumpfhuhn<br />
(Porzana porzana), Uferschnepfe (Limosa limosa), Wachtel (Coturnix coturnix),<br />
Wachtelkönig (Crex crex), Wasserralle (Rallus aquaticus).<br />
Gastvogelarten:<br />
Austernfischer (Haematopus ostralegus), Bekassine (Gallinago gallinago), Blässgans<br />
(Anser albifrons), Blässhuhn (Fulica atra), Brandgans (Tadorna tadorna),<br />
Gänsesäger (Mergus merganser), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), Graugans<br />
(Anser anser), Graureiher (Ardea cinerea), Großer Brachvogel (Numenius<br />
arquata), Haubentaucher (Podiceps cristatus), Höckerschwan (Cygnus olor),<br />
Kampfläufer (Philomachus pugnax), Kiebitz (Vanellus vanellus), Kornweihe (Circus<br />
cyaneus), Krickente (Anas crecca), Lachmöwe (Larus ridibundus), Löffelente<br />
(Anas clypeata), Pfeifente (Anas penelope), Regenbrachvogel (Numenius phaeopus),<br />
Reiherente (Aythya fuligula), Rotschenkel (Tringa totanus), Saatgans (Anser<br />
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fabilis), Saatkrähe (Corvus frugilegus), Schellente (Bucephala clangula), Schnatterente<br />
(Anas strepera), Singschwan (Cygnus cygnus), Spießente (Anas acuta),<br />
Stockente (Anas plathyrhynchos), Sturmmöwe (Larus canus), Uferschnepfe (Limosa<br />
limosa), Weißstorch (Ciconia ciconia), Zwergsäger (Mergus albellus),<br />
Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii).<br />
C-<strong>II</strong>-4.1.2.1 Artspezifische Empfindlichkeitsabschätzung<br />
Tabelle 4-2 zeigt die Ergebnisse der grundsätzlichen Empfindlichkeitsabschätzung<br />
der einzelnen Brutvogelarten gegenüber den Wirkfaktoren. Da im gesamten<br />
VSG keine Arten vorkommen, die höhere Gehölzbestände als essenzielles<br />
Lebensraumrequisit benötigen und zudem davon auszugehen ist, dass<br />
es innerhalb des VSG zu keiner direkten Flächeninanspruchnahme kommt,<br />
können negative Auswirkungen durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten<br />
durch Wuchshöhenbegrenzung“ von vornherein ausgeschlossen werden,<br />
so dass er nicht weiter betrachtet werden muss.<br />
Es ist zu ersehen, dass für acht Brutvogelarten grundsätzlich erhebliche Beeinträchtigungen<br />
ausgeschlossen werden können, weil es aufgrund ihrer artspezifischen<br />
Ökologie nur zu vernachlässigbaren oder irrelevanten Auswirkungen<br />
kommen kann. 15 Brutvogelarten müssen aber in der weiteren Auswirkungsanalyse<br />
betrachtet werden.<br />
Tabelle 4-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Brutvogelarten<br />
Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />
Austernfischer x x x<br />
Bekassine x x x<br />
Blässhuhn - - x<br />
Blaukehlchen - - -<br />
Braunkehlchen - - -<br />
Feldlerche - - -<br />
Gartenrotschwanz - - -<br />
Großer Brachvogel x x x<br />
Haubentaucher - x x<br />
Kiebitz x x x<br />
Krickente - x x<br />
Rohrschwirl - - -<br />
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Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />
Rohrweihe - x -<br />
Rotschenkel x x x<br />
Schafstelze - - -<br />
Schilfrohrsänger - - -<br />
Schnatterente - x x<br />
Stockente - - x<br />
Tüpfelsumpfhuhn - - (da primär nachtaktiv) x<br />
Uferschnepfe x x x<br />
Wachtel - - (da primär nachtaktiv) -<br />
Wachtelkönig - - (da primär nachtaktiv) x<br />
Wasserralle - - (da primär nachtaktiv) x<br />
Tabelle 4-3 zeigt für die Gastvogelarten nur für zwei Arten grundsätzlich erhebliche<br />
Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, weil es aufgrund<br />
ihrer artspezifischen Ökologie nur zu vernachlässigbaren oder irrelevanten<br />
Auswirkungen kommen kann. Somit müssen 32 – und somit fast alle<br />
Gastvogelarten – in der weiteren Auswirkungsanalyse betrachtet werden.<br />
Tabelle 4-3 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Rastvogelarten<br />
Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />
Austernfischer x x x<br />
Bekassine x x x<br />
Blässgans x x x<br />
Blässhuhn - - x<br />
Brandgans - x x<br />
Gänsesäger - x x<br />
Goldregenpfeifer x x x<br />
Graugans - x x<br />
Graureiher - - x<br />
Großer Brachvogel x x x<br />
Haubentaucher - x x<br />
Höckerschwan - - x<br />
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Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />
Kampfläufer x x x<br />
Kiebitz x x x<br />
Kornweihe - - -<br />
Krickente - x x<br />
Lachmöwe - - x<br />
Löffelente - x x<br />
Pfeifente - x x<br />
Regenbrachvogel x x x<br />
Reiherente - x x<br />
Rotschenkel x x x<br />
Saatgans x x x<br />
Saatkrähe - - -<br />
Schellente - x x<br />
Schnatterente - x x<br />
Singschwan - x x<br />
Spießente - x x<br />
Stockente - x x<br />
Sturmmöwe - - x<br />
Uferschnepfe x x x<br />
Weißstorch - - x<br />
Zwergsäger - x x<br />
Zwergschwan - x x<br />
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C-<strong>II</strong>-4.1.2.2 Großvogelarten<br />
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Gemäß den Angaben in Kap. 3.5 sind folgende der maßgeblichen Arten den<br />
Großvogelarten zuzuordnen: Rohrweihe 1 (Brutvogel), Blässgans (Gastvogel),<br />
Gänsesäger (Gastvogel), Graugans (Gastvogel), Graureiher (Gastvogel), Höckerschwan<br />
(Gastvogel), Kornweihe (Gastvogel), Lachmöwe (Gastvogel),<br />
Saatgans (Gastvogel), Singschwan (Gastvogel), Sturmmöwe (Gastvogel),<br />
Weißstorch (Gastvogel), Zwergschwan (Gastvogel).<br />
Im Folgenden werden nur noch diejenigen 15 Brutvogel und 32 Gastvogelarten<br />
betrachtet, für die Rahmen der artspezifischen Empfindlichkeitsabschätzung<br />
(Kap. 4.1.2.1) mögliche erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen<br />
werden konnten.<br />
C-<strong>II</strong>-4.1.3 Auswirkungsprognose<br />
Im Hinblick auf das VSG sind folgende Varianten zu betrachten: A1, A2, A3,<br />
A4 und A 5.<br />
Dabei liegt das VSG in allen fünf Varianten außerhalb des inneren Untersuchungsraums<br />
(1.000 m-Korridor), jedoch befinden sich alle fünf Varianten<br />
gleichermaßen im erweiterten Suchraum (5.000 m-Korridor), so dass sie im<br />
Rahmen der Auswirkungsprognose gemeinsam betrachtet werden können.<br />
Da alle Teilbereiche des VSG mehr als 1.000 m von der Trassenachse entfernt<br />
liegen, kann es grundsätzlich nur bei Großvogelarten zu möglichen Beeinträchtigungen<br />
kommen (vgl. Kap. C-<strong>II</strong>-3.6.1). Aus Kap. C-<strong>II</strong>-4.1.2.2 sind die<br />
maßgeblichen betrachtungsrelevanten Großvogelarten des VSG zu entnehmen,<br />
die zwölf Gastvogelarten betreffen.<br />
Auch wenn bei den Gastvögeln aufgrund ihrer Mobilität davon ausgegangen<br />
werden kann, dass sie grundsätzlich in allen Teilbereichen des VSG auftreten<br />
können, ist letztlich die potenzielle Nutzbarkeit des näheren Trassenumfeldes<br />
(und somit des Planungskorridors) entscheidend für die Beurteilung möglicher<br />
Beeinträchtigungen. Daher werden alle Teilbereiche betrachtet, die im<br />
1 da die Rohrweihe nur gegenüber dem Wirkfaktor „Störungen“ als empfindlich einzustufen<br />
ist, dies aber nur während der Brutzeit bis in eine Entfernung von maximal<br />
300 m zum Niststandort gilt, werden nur Vorkommen im 1000 m-Korridor berücksichtigt<br />
und diese Arten nicht weiter als „Großvogelart“ betrachtet.<br />
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oder nahe am Planungskorridor liegen, sofern sie nicht weiter als 5.000 m vom<br />
VSG entfernt sind 2.<br />
Tabelle 4-4 zeigt die wichtigsten, dort betroffenen Rast- und Nahrungsflächen<br />
der maßgeblichen Gastvogelarten des VSG basierend auf der Einteilung der<br />
avifaunistisch bedeutsamen Rastgebiete der Vogelschutzwarte. Hierbei lassen<br />
sich innerhalb des hier zu betrachtenden Suchraums zwei intensiv genutzte<br />
Funktionsräume erkennen. Der eine Funktionsraum (Nord) erstreckt sich von<br />
Rhede bis Dersum und betrifft fünf weitgehend zusammenhängende Teilgebiete<br />
(2909.3/1, 2909.3/3, 2910.3/1, 3009.1/1 und 3009.2/3). Der zweite, weiter<br />
südlich gelegen Funktionsraum (Süd) betrifft den Bereich nordwestlich Haren<br />
mit vier Teilgebieten (3109.3/1, 3109.3/2, 3109.3/3 und 3109.4/1).<br />
Tabelle 4-4 Betrachtungsrelevante Teilgebiete des VSG für Gastvögel (nur Großvögel)<br />
getrennt nach Funktionsräumen<br />
Gebietsnummer relevante Arten mit Maxima<br />
Funktionsraum Nord<br />
2909.3/1* Zwergschwan 362, Singschwan 26, Saatgans 1500, Blässgans 1000,<br />
Lachmöwe 200, Sturmmöwe 40<br />
2909.3/3 Keine Daten verfügbar<br />
2910.3/1 Zwergschwan 106, Singschwan 18, Höckerschwan 2, Graugans 3<br />
3009.1/1 Zwergschwan 84, Saatgans 60<br />
3009.2/3 Höckerschwan 141, Zwergschwan 115, Singschwan 89, Saatgans 500,<br />
Blässgans 20<br />
Funktionsraum Süd<br />
3109.3/1 Höckerschwan 1, Singschwan 85, Zwergschwan 5<br />
3109.3/2 Singschwan 23, Zwergschwan 1<br />
3109.3/3 Höckerschwan 27, Singschwan 6<br />
3109.4/1 Höckerschwan 29, Singschwan 134, Zwergschwan 249, Saatgans 2500,<br />
Blässgans 210, Graugans 5, Lachmöwe 80<br />
2 Alle weiter entfernten Rastgebiete können gemäß den Angaben im Kap. C-<strong>II</strong>-3.6.1<br />
nicht mehr zwangsläufig der Population des VSG zugeordnet werden; sie sind jedoch<br />
bei dem späteren Genehmigungsverfahren im Rahmen Planfeststellung bei der Artenschutzprüfung<br />
entsprechend zu berücksichtigen.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-37
Gebietsnummer relevante Arten mit Maxima<br />
3109.4/1 Höckerschwan 29, Singschwan 134, Zwergschwan 5<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
* dieses Teilgebiet liegt zwar knapp außerhalb des 5.000 m-Korridors, ist aber als funktionale<br />
Einheit mit den drei direkt südlich angrenzenden, innerhalb des Suchraums gelegenen Teilgebieten<br />
zu verstehen und wird daher im konservativen Ansatz mit berücksichtigt.<br />
C-<strong>II</strong>-4.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose<br />
Die Analyse des räumlichen Auftretens hat gezeigt, dass für die in der Tabelle<br />
4-2 und in der Tabelle 4-3 genannten Arten erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, da sie im Untersuchungsraum<br />
auftreten (bei Gastvogelarten nur Arten mit bedeutsamen Beständen)<br />
und es durch einen oder mehrere Wirkfaktoren zu negativen Auswirkungen<br />
kommen kann. Für folgende Arten muss daher eine vertiefende<br />
Natura 2000-VU durchgeführt werden:<br />
Gastvogelarten: Blässgans, Graugans, Höckerschwan, Lachmöwe, Saatgans,<br />
Singschwan, Sturmmöwe, Zwergschwan.<br />
Für alle restlichen Arten können jedoch erhebliche Beeinträchtigungen bereits<br />
an dieser Stelle ausgeschlossen werden, da entweder die Wirkfaktoren bei<br />
diesen Arten nur zu vernachlässigbaren oder irrelevanten Auswirkungen führen<br />
können, oder die Arten keine bedeutsamen Vorkommen in den Wirkräumen<br />
aufwiesen.<br />
C-<strong>II</strong>-4.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG<br />
Da im Rahmen der Vorprüfung für acht Gastvogelarten des VSG erhebliche<br />
Beeinträchtigungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden konnten,<br />
muss für diese Arten eine vertiefende Prüfung erfolgen.<br />
C-<strong>II</strong>-4.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, existieren folgende<br />
Maßnahmen.<br />
Maßnahmen zur Minimierung baubedingter Störungen:<br />
� Bauzeitliche Beschränkungen im Bereich jahreszeitlicher und räumlicher<br />
Auftretensschwerpunkte relevanter Arten<br />
Maßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-38
C-<strong>II</strong>-4.2.2 Ergebnisse<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitungen sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen in den relevanten Bereichen mit vogelabweisenden<br />
bzw. für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et<br />
al. 2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />
Populationen<br />
Aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Arten erfolgt als erster Filterschritt<br />
eine Analyse, welcher Anteil der Gesamtpopulation betroffen ist. Aufgrund<br />
der ausgeprägten Mobilität insbesondere der Großvogelarten dürfen<br />
hierbei jedoch nicht die Maximalwerte der einzelnen Teilgebiete miteinander<br />
addiert werden, sondern müssen jeweils separat (innerhalb des Funktionsraumes)<br />
betrachtet werden. Für die relevanten Arten werden somit alle Rastgebiete<br />
berücksichtigt, in denen sie mindestens 5% ihres Gesamtbestandes<br />
(Basis Angabe im SDB) erreichen.<br />
Im konservativen Ansatz werden dabei die jeweils festgestellten Gebietsmaxima<br />
je Funktionsraum zu Grunde gelegt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass<br />
die Maxima von Teilgebieten häufig nur kurzfristig und zumeist nicht in allen<br />
Jahren erreicht werden und in der Regel deutlich niedriger liegen können.<br />
Daher können gemäß den Angaben in Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2 erhebliche Beeinträchtigung<br />
zwar klar ausgeschlossen werden, wenn weniger als 5,0% der Population<br />
bzw. Teile deren Habitate betroffen sind. Es kann jedoch nicht daraus gefolgert<br />
werden, dass es zwangsläufig zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
kommen muss, wenn dieser Wert höher als 5% liegt. In diesem Fall muss eine<br />
genaue Analyse der Jahresphänologie und zur Regelmäßigkeit des Auftretens<br />
in Verbin<strong>dung</strong> mit Angaben zur konkreten Raumnutzung erfolgen, soweit<br />
Daten verfügbar.<br />
Gemäß den Ergebnissen können erhebliche Beeinträchtigungen somit für zwei<br />
der hier betrachteten Gastvogelarten (Graugans, Sturmmöwe) bereits ausgeschlossen<br />
werden, da ihre Maximalbestände deutlich weniger als 5% des Gesamtbestandes<br />
des VSG betragen. Für die restlichen sechs Arten muss jedoch<br />
eine vertiefende Betrachtung durchgeführt werden.<br />
Tabelle 4-5 Anteil der betroffenen Population betrachtungsrelevanter Rastvogelarten<br />
Art<br />
SDB<br />
(Ind.)<br />
5% SDB<br />
Maxima in den Funktionsräumen<br />
(Ind. Nord/Süd)* Bemerkungen<br />
Blässgans 26000 1300 1000, 210 Nordbereich relevant<br />
Graugans 670 34 0, 5 kein Bereich relevant<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-39
Art<br />
SDB<br />
(Ind.)<br />
5% SDB<br />
Maxima in den Funktionsräumen<br />
(Ind. Nord/Süd)* Bemerkungen<br />
Höckerschwan 150 8 141, 29 beide Bereiche relevant<br />
Lachmöwe 3100 155 200, 80 Nordbereich relevant<br />
Saatgans 6300 315 1500, 2500 beide Bereiche relevant<br />
Singschwan 370 19 89, 134 beide Bereiche relevant<br />
Sturmmöwe 1170 59 40, 0 kein Bereich relevant<br />
Zwergschwan 2240 112 362, 249 beide Bereiche relevant<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
* fett hervorgehoben sind die Maxima von Funktionsräumen, die berücksichtigt werden<br />
Blässgans<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 26000 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />
1.000 Ind., im südlichen Funktionsraum max. 210 (dort somit deutlich unter<br />
5%) angetroffen. Im Bereich des betrachtungsrelevanten nördlichen Planungskorridors<br />
wurden hingegen insgesamt nur sehr geringe Zahlen (max. 20 Ind.)<br />
erreicht, so dass dort von keiner regelmäßigen und relevanten Nutzung auszugehen<br />
ist.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Blässgans ist belegt, dass<br />
es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Unter<br />
Berücksichtigung des Aktionsradius und der von ihr benötigten Nahrungsflächen<br />
(bevorzugt Grünland, aber auch Agrarflächen) kann es zwar vereinzelt<br />
zu einer Nutzung des Planungskorridors kommen. Da dies jedoch nicht regelmäßig<br />
stattfindet und dies darüber hinaus nur eine sehr geringe Anzahl<br />
betrifft (s. o.), können erhebliche Beeinträchtigungen durch eine Entwertung<br />
von Habitaten ausgeschlossen werden.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />
Störwirkungen kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />
und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber<br />
auch Agrarflächen) kann es zwar vereinzelt zu einer Nutzung des Planungskorridors<br />
kommen. Da dies jedoch nicht regelmäßig stattfindet und dies darüber<br />
hinaus nur eine sehr geringe Anzahl betrifft (s. o.), können erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch baubedingte Störungen ausgeschlossen werden.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-40
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse und ihrer Mobilität – auch bei unregelmäßigen<br />
Auftreten – davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos<br />
kommen kann. Da insgesamt deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />
des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />
werden.<br />
Kumulative Wirkungen: Da nur ein Wirkfaktor zu relevanten Beeinträchtigungen<br />
führen kann, können kumulative Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />
ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />
können, dass die hier für die Blässgans erwähnten V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />
des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />
Höckerschwan<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 150 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />
141 Ind., davon 141 auch im direkten Bereich des Planungskorridors, angetroffen;<br />
im südlichen Funktionsraum wurden max. 29 angetroffen, davon dort<br />
jedoch nur ausnahmsweise 1 Ind. im direkten Bereich des Planungskorridors,<br />
so dass im südlichen Funktionsraum von keiner regelmäßigen und relevanten<br />
Nutzung des Planungskorridors auszugehen ist.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse und ihrer Mobilität im Bereich des nördlichen<br />
Funktionsraumes davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung des<br />
Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />
des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen nur<br />
dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />
mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />
werden.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-41
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Kumulative Wirkungen: Da nur ein Wirkfaktor zu betrachten ist, können kumulative<br />
Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />
ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />
können, dass die hier für den Höckerschwan erwähnten V+M-Maßnahmen<br />
zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />
Lachmöwe<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 3100 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />
200 Ind., davon jedoch keine im direkten Bereich des Planungskorridors angetroffen;<br />
im südlichen Funktionsraum wurden max. 80 angetroffen, davon<br />
ebenfalls keine im Bereich des Planungskorridors, so dass im beiden Funktionsräumen<br />
von keiner regelmäßigen und relevanten Nutzung des Planungskorridors<br />
auszugehen ist.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse und ihrer Mobilität auch bei unregelmäßigen<br />
Auftreten davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos<br />
kommen kann. Da insgesamt deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />
des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen nur dann<br />
ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />
mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />
werden.<br />
Kumulative Wirkungen: Da nur ein Wirkfaktor zu betrachten ist, können kumulative<br />
Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />
ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />
können, dass die hier für die Lachmöwe erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />
Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-42
Saatgans<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 6300 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />
1.500 Ind., davon bis zu 500 Ind. im direkten Bereich des Planungskorridors<br />
angetroffen; im südlichen Funktionsraum wurden max. 2.500 angetroffen,<br />
diese jedoch nicht im direkten Bereich des Planungskorridors, so dass im südlichen<br />
Funktionsraum von keiner regelmäßigen und relevanten Nutzung des<br />
Planungskorridors auszugehen ist.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Saatgans ist es belegt, dass<br />
es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Unter<br />
Berücksichtigung des Aktionsradius und der von ihr benötigten Nahrungsflächen<br />
(bevorzugt Grünland, aber auch Agrarflächen) kann es somit zu einer<br />
Nutzung des Planungskorridors insbesondere in der Nähe der bedeutsamen<br />
Rastgebiete kommen. Dies betrifft im nördlichen Funktionsraum ein Strecke<br />
von etwa 2.000 m und somit eine Fläche von 2 x 300 m x 2.000 m = 120 ha. Da<br />
es hierbei jedoch nur zu einer graduell reduzierten Flächennutzung und somit<br />
zu einer partiellen Mei<strong>dung</strong> kommt, muss dieser Wert nochmals halbiert werden,<br />
so dass von einem konkreten Nutzungsverlust von 60 ha auszugehen ist.<br />
Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG mit 4.574 ha betrifft dies somit einen<br />
Anteil von knapp 1,5%, so dass gemäß den Kriterien im Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2 erhebliche<br />
Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />
Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />
und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />
Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />
in der Nähe der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft im<br />
nördlichen Funktionsraum ein Strecke von etwa 2.000 m und somit eine Fläche<br />
von 2 x 500 m x 2.000 m = 200 ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG<br />
mit 4.574 ha betrifft dies somit einen Anteil von knapp unter 5%, so dass gemäß<br />
den Kriterien im Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2 erhebliche Beeinträchtigungen, wenn<br />
auch knapp, vermutlich ausgeschlossen werden können. Auch wenn es sich<br />
bei dieser Betrachtung um ein sehr konservativen Ansatz handelt, da die<br />
Saatgänse nicht nur die Bereiche des VSG, sondern auch weite Teile außerhalb<br />
– und somit eine wesentlich größere Fläche – nutzen, und der errechnete Anteil<br />
von 4,5% in der Praxis daher niedriger liegen dürfte, wird hier im konservativen<br />
Ansatz davon ausgegangen, dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht<br />
mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden können. Diese können somit<br />
nur dann vermieden werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 genannten V+M-<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-43
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen während<br />
der jahreszeitlichen Schwerpunkte ihres Auftretens von Mitte Dezember<br />
bis Ende Februar) durchgeführt werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse in beiden Funktionsräumen davon auszugehen,<br />
dass zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da<br />
deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können<br />
erhebliche Beeinträchtigungen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in<br />
Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos<br />
in den relevanten Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent<br />
und umfangreich umgesetzt werden.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />
ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />
können, dass die hier für die Saatgans erwähnten V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong><br />
baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />
des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />
Singschwan<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 370 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />
89 Ind. und diese auch im direkten Bereich des Planungskorridors angetroffen;<br />
im südlichen Funktionsraum wurden max. 134 angetroffen, davon bis zu<br />
85 im direkten Bereich des Planungskorridors.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />
Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />
und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />
Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />
in der Nähe der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft unter<br />
Berücksichtigung beider Funktionsräume ein Strecke von knapp 6.000 m<br />
und somit eine Fläche von 2 x 500 m x 6.000 m = 600 ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche<br />
des VSG mit 4.574 ha betrifft dies somit einen Anteil von gut 13%,<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-44
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
so dass gemäß den Kriterien im Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2 erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nicht ausgeschlossen werden können. Auch wenn es sich bei dieser Betrachtung<br />
um ein sehr konservativen Ansatz handelt, da die Singschwäne nicht nur<br />
die Bereiche des VSG, sondern auch weite Teile außerhalb – und somit eine<br />
wesentlich größere Fläche – nutzen, und der errechnete Anteil von 13% in der<br />
Praxis daher deutlich niedriger liegen dürfte, wird hier im konservativen Ansatz<br />
davon ausgegangen, dass erhebliche Beeinträchtigungen mit hoher<br />
Wahrscheinlichkeit nicht ausgeschlossen werden können. Diese können somit<br />
nur dann vermieden werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 genannten V+M-<br />
Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen während<br />
der jahreszeitlichen Schwerpunkte ihres Auftretens von Mitte Dezember<br />
bis Ende Februar) durchgeführt werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />
des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />
werden.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />
ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />
können, dass die hier für den Singschwan erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />
Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />
des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />
Zwergschwan<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 2240 Ind. im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Im nördlichen Funktionsraum wurden max.<br />
362 Ind., davon bis zu 115 im direkten Bereich des Planungskorridors angetroffen;<br />
im südlichen Funktionsraum wurden max. 249 angetroffen, davon<br />
jedoch nur 5 im direkten Bereich des Planungskorridors, so dass dort von kei-<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-45
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
ner regelmäßigen und relevanten Nutzung des Planungskorridors auszugehen<br />
ist.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />
Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />
und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />
Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />
in der Nähe der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft ein<br />
Strecke von etwa 2000 m und somit eine Fläche von 2 x 500 m x 2000 m = 200<br />
ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG mit 4574 ha betrifft dies somit<br />
einen Anteil von knapp 4,5%, so dass gemäß den Kriterien im Kap. C-<strong>II</strong>-2.6.2<br />
erhebliche Beeinträchtigungen, wenn auch knapp, vermutlich ausgeschlossen<br />
werden können. Auch wenn es sich bei dieser Betrachtung um ein sehr konservativen<br />
Ansatz handelt, da die Zwergschwäne nicht nur die Bereiche des<br />
VSG, sondern auch weite Teile außerhalb – und somit eine wesentlich größere<br />
Fläche – nutzen, und der errechnete Anteil von 4,5% in der Praxis daher deutlich<br />
niedriger liegen dürfte, wird hier im konservativen Ansatz davon ausgegangen,<br />
dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit absoluter Sicherheit<br />
ausgeschlossen werden können. Diese können somit nur dann vermieden<br />
werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 genannten V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen<br />
Beschränkung (keine Baumaßnahmen während der jahreszeitlichen<br />
Schwerpunkte ihres Auftretens von Mitte Dezember bis Ende Februar) durchgeführt<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />
des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />
werden.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />
ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />
können, dass die hier für den Zwergschwan erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-46
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />
des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />
C-<strong>II</strong>-4.2.3 Fazit der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
Die FFH-VU hat gezeigt, dass unter Beachtung und Umsetzung der in Kap. C-<br />
<strong>II</strong>-4.2.1erwähnten und im Kap. C-<strong>II</strong>-4.2.2 artspezifisch dargestellten V+M-<br />
Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen aller maßgeblichen Arten und<br />
Bestandteile inkl. der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden können.<br />
Dazu sind folgende V+M-Maßnahmen zu beachten und umzusetzen:<br />
� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den<br />
relevanten Arten genutzter Funktionsräume (insbesondere im Bereich<br />
bedeutsamer Rastgebiete von Schwänen und Gänsen) mit vogelabweisenden<br />
bzw. für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNS-<br />
HAUSEN et al. 2007)<br />
� Bauzeitliche Beschränkungen während der Schwerpunkte des jahreszeitlichen<br />
Auftretens zur Minimierung von Störungen in den Verbreitungsschwerpunkten<br />
störungsempfindlicher Gastvogelarten (Zwergschwan,<br />
Singschwan, Blässgans, Saatgans) von Mitte Dezember bis<br />
Mitte Februar im Bereich ab dem geplanten UW westlich <strong>Dörpen</strong> bis<br />
etwa westlich Dersum sowie im südlichen Funktionsraum im Bereich<br />
zwischen Oberlangen/K141 und südlich des NSG Tausendschrittmoor.<br />
Hierbei ist zu beachten, dass die Auflistung der benötigten V+M-Maßnahmen<br />
im sehr konservativen Ansatz erfolgte. Insbesondere gilt dies für die Ermittlung<br />
der Bereiche mit bauzeitlichen Beschränkungen außerhalb der Brutzeit,<br />
da hier grundsätzlich der Maximalbestand der zumeist deutlich größeren und<br />
über den Planungskorridor hinausragenden Teilgebiete betrachtet wurde.<br />
So deuten die Ergebnisse der aktuellen Rastvogelkartierungen (LaReG 2008,<br />
2009) auf den relevanten Bereichen zwar darauf hin, dass der eigentliche Planungskorridor<br />
in deutlich geringerem Maße von den relevanten Arten genutzt<br />
wird, als hier im konservativen Ansatz angenommen. Jedoch stehen diese<br />
Kartierungen unter dem Vorbehalt, dass es sich dabei nur um stichpunktartige<br />
Zählungen mit vergleichsweise geringer Erfassungsintensität (0,5 h/100 ha)<br />
handelte, aus der die benötigten Aussagen zur tatsächlichen Raumnutzung<br />
nur in sehr begrenztem Maße abzuleiten sind.<br />
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Dies kann auch im Rahmen des Raumordnungsverfahrens nicht gefordert<br />
werden; jedoch muss zur exakten Ermittlung der tatsächlich relevanten Strecken,<br />
in denen die entsprechenden bauzeitlichen Beschränkungen außerhalb<br />
der Brutzeit festgelegt werden, spätestens im Rahmen der Planfeststellung<br />
entsprechende systematische Erhebungen der betrachtungsrelevanten Arten<br />
erfolgen.<br />
Unter den genannten Voraussetzungen ist das geplante Projekt für das VSG<br />
„Emstal von Lathen bis Papenburg“ verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie.<br />
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C-<strong>II</strong>-5 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />
„DALUM-WIETMARSCHER MOOR UND GEORGSDORFER MOOR“<br />
(KENN-NR. 3408-401)<br />
C-<strong>II</strong>-5.1 VORPRÜFUNG<br />
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Die Angaben über das VSG und seine maßgeblichen Bestandteile sind dem<br />
Standarddatenbogen (Stand Dezember 1999) entnommen. Ergänzende Angaben<br />
stammen aus der aktuelleren Erhebung von SCHREIBER & MOOR-<br />
MANN (2005).<br />
C-<strong>II</strong>-5.1.1 Lage und Bedeutung<br />
Das EU-VSG „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“ (Kenn-<br />
Nr. 3408-401, landesinterne Nummer V13) besitzt eine Fläche von 2.678 ha<br />
und liegt in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim. Die genaue<br />
topografische Lage ist den folgenden TK 25 zu entnehmen: 3307 Emlichheim,<br />
3308 Twist, 3408 Wietmarschen und 3409 Lingen (Ems).<br />
Das EU-VSG befindet sich in den Naturräumen 590 „Bourtanger Moor und<br />
Weener Geest“ und somit im Naturraum D 30 „Dümmer Geestniederung und<br />
Ems-Hunte Geest“ und ist der atlantischen Region zuzurechnen. Es handelt<br />
sich um zwei Teilflächen eines Hochmoorkomplexes, das z. T. abgetorft und<br />
zur Renaturierung vorgesehen oder noch in Abtorfung befindlich ist, und<br />
welches größtenteils vegetationslos oder schütter bewachsen ist und im Randbereich<br />
auch Grünland, Acker und Gehölze aufweist. Seine Bedeutung ist gegeben<br />
als zweitwichtigstes mitteleuropäisches Brutgebiet des Goldregenpfeifers<br />
sowie als bedeutender Brutplatz für Arten des Feuchtgrünlandes. Im SDB<br />
sind folgende Lebensraumklassen angegeben (Tabelle 5-1).<br />
Tabelle 5-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Dalum-Wietmarscher Moor und<br />
Georgsdorfer Moor“<br />
Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil (%)<br />
Hoch- und Übergangsmoorkomplex 2385 89<br />
Grünlandkomplex mittlerer Standorte 161 6<br />
Ackerkomplex 81 3<br />
Feuchtgrünlandkomplex 54 2<br />
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C-<strong>II</strong>-5.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele<br />
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Spezielle Erhaltungs- und Entwicklungsziele waren für dieses EU-VSG zum<br />
Zeitpunkt der Datenabfrage noch nicht definiert. Gemäß den allgemeinen<br />
Ausführungen des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Umsetzung<br />
der FFH-Richtlinie in Niedersachsen ist jedoch davon auszugehen, dass diese<br />
den „Schutz und Erhalt der im SDB genannten Vogelarten inkl. ihrer regelmäßig<br />
genutzten Habitate“ betreffen.<br />
Als maßgebliche Bestandteile gelten die im SDB genannten Vogelarten (inkl.<br />
ihrer Habitate). Dies betrifft folgende 26 Brut- und zwei Gastvogelarten:<br />
Brutvogelarten:<br />
Austernfischer (Haematopus ostralegus), Bekassine (Gallinago gallinago), Blaukehlchen<br />
(Luscinia svecica), Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Feldlerche (Alauda<br />
arvensis), Flussregenpfeifer (Charadrius dubius), Gartenrotschwanz (Phoenicurus<br />
phoenicurus), Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria), Großer Brachvogel (Numenius<br />
arquata), Haubentaucher (Podiceps cristatus), Kiebitz (Vanellus vanellus),<br />
Krickente (Anas crecca), Lachmöwe (Larus ridibundus), Löffelente (Anas cypeata),<br />
Neuntöter (Lanius collurio), Pirol (Oriolus oriolus), Raubwürger (Lanius excubitor),<br />
Reiherente (Aythya fuligula), Rotschenkel (Tringa totanus), Schafstelze<br />
(Motacilla flava), Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis), Schwarzkehlchen<br />
(Saxicola torquata), Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe), Stockente (Anas<br />
plathyrhynchos), Uferschnepfe (Limosa limosa), Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus)<br />
Gastvogelarten:<br />
Kornweihe (Circus cyaneus), Sumpfohreule (Asio flammeus)<br />
C-<strong>II</strong>-5.1.3 Auswirkungsprognose<br />
Da dieses VSG direkt am Übergangsbereich zwischen Abschnitt A und Abschnitt<br />
B gelegen ist und sich dort alle Varianten treffen, müssen hier alle Varianten<br />
des Abschnitts A (Variante A1 bis A5) sowie alle Varianten des Abschnitts<br />
B (Variante B1 bis B8) betrachtet werden.<br />
Auch wenn alle Varianten im direkten Übergangsbereich zusammenstoßen<br />
und dort die Entfernung zum VSG zumindest punktuell weniger als 1.000 m<br />
beträgt, verlaufen die westlichen Varianten unter Beachtung ihrer gesamten<br />
Strecke wesentlich näher am VSG, so dass hier wesentlich stärkere Bezüge<br />
zum VSG bestehen. Daher werden im Folgenden die westlich und insgesamt<br />
näher am VSG verlaufenden Varianten zusammen betrachtet und den östlich<br />
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und insgesamt vom VSG weiter entfernt verlaufenden Varianten gegenüber<br />
gestellt.<br />
Als westlich verlaufenden Varianten im Hinblick auf das VSG gelten hierbei:<br />
A1, A3, A5 sowie B1, B2, B3, B4 und B5.<br />
Als östlich verlaufenden Varianten im Hinblick auf das VSG gelten hierbei:<br />
A2, A4 sowie B6, B7 und B8.<br />
Aufgrund der Lage und Entfernung der Teilgebiete müssen hier alle Arten<br />
betrachtet werden.<br />
Da die Trassenachse außerhalb des VSG verläuft, können negative Auswirkungen<br />
durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten durch Wuchshöhenbegrenzung“<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
Tabelle 5-2 zeigt für die Brutvogelarten, Tabelle 5-3 für die Gastvogelarten die<br />
Ergebnisse der grundsätzlichen Empfindlichkeitsabschätzung der einzelnen<br />
Arten gegenüber den Wirkfaktoren. Hier ist zu ersehen, dass es für 16 Brutvogelarten<br />
potenziell zu Beeinträchtigungen kommen kann, die daher näher<br />
betrachtet werden müssen. Eine Analyse der räumlichen Verbreitung anhand<br />
der Daten der Vogelschutzwarte zeigt, dass zwei dieser 16 Arten (Bekassine,<br />
Haubentaucher) nicht weiter betrachtet werden müssen, da sie keine Vorkommen<br />
in den Teilgebieten aufweisen, die innerhalb oder teilweise im Untersuchungsraum<br />
(1.000 m-Korridor) liegen (3408.2/8, 3408.2/12, 3408.2/13<br />
und 3408.2/14). Für die restlichen Arten können erhebliche Beeinträchtigung<br />
von vornherein ausgeschlossen werden.<br />
Tabelle 5-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Brutvogelarten<br />
Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />
Austernfischer x x x<br />
Bekassine x x x<br />
Blaukehlchen - - -<br />
Braunkehlchen - - -<br />
Feldlerche x - -<br />
Flussregenpfeifer - x x<br />
Gartenrotschwanz - - -<br />
Goldregenpfeifer x x x<br />
Großer Brachvogel x x x<br />
Haubentaucher - x x<br />
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Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />
Kiebitz x x x<br />
Krickente - x x<br />
Lachmöwe - x x<br />
Löffelente - x x<br />
Neuntöter - - -<br />
Pirol - - -<br />
Raubwürger - - -<br />
Reiherente - x x<br />
Rotschenkel x x x<br />
Schafstelze - - -<br />
Schwarzhalstaucher - x x<br />
Schwarzkehlchen - - -<br />
Steinschmätzer - - -<br />
Stockente - x x<br />
Uferschnepfe x x x<br />
Ziegenmelker - - (da primär nachtaktiv) -<br />
Tabelle 5-3 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Brutvogelarten<br />
Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />
Kornweihe - -* -<br />
Sumpfohreule - -* -<br />
*nur zur Brutzeit in der Umgebung des Niststandortes störempfindlich<br />
C-<strong>II</strong>-5.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose<br />
Die Auswirkungsprognose hat anhand der vorliegenden Daten gezeigt, dass<br />
für 14 Brutvogelarten negative Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden,<br />
so dass eine vertiefende Natura 2000-VU durchzuführen ist.<br />
C-<strong>II</strong>-5.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG<br />
Da im Rahmen der Vorprüfung für 14 Brutvogelarten des VSG erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, muss<br />
für diese Arten eine vertiefende Prüfung erfolgen.<br />
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C-<strong>II</strong>-5.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />
C-<strong>II</strong>-5.2.2 Ergebnisse<br />
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Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, existieren folgende<br />
Maßnahmen.<br />
Maßnahmen zur Minimierung baubedingter Störungen:<br />
� Bauzeitliche Beschränkungen im Bereich jahreszeitlicher und räumlicher<br />
Auftretensschwerpunkte relevanter Arten<br />
Maßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos<br />
� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehenden<br />
Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den relevanten<br />
Arten genutzter Funktionsräume mit vogelabweisenden bzw.<br />
für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al.<br />
2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />
Populationen<br />
Austernfischer<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 3 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche ist ein Revier angegeben.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />
Meideverhalten des Austernfischers an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />
ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es in<br />
Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die<br />
Trasse außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />
die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind<br />
mögliche Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere<br />
dann, wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
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Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt und eine der<br />
diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />
durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />
Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />
niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />
Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />
als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Austernfischer erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Feldlerche<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 29 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 21 Reviere angegeben.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Feldlerche ist belegt, dass<br />
es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da<br />
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die Trasse außerhalb des VSG geführt wird, die Feldlerche aber sehr kleine<br />
Reviere besitzt, sind mögliche Meideeffekte auszuschließen.<br />
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Kumulative Wirkungen: Da kein Wirkfaktor zu betrachten ist, können kumulative<br />
Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass erhebliche Beeinträchtigungen<br />
mit Sicherheit ausgeschlossen werden können.<br />
Flussregenpfeifer<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 35 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind neun Reviere angegeben.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Da sich die Angaben zu möglichem<br />
Meideverhalten nur auf Wiesenlimikolen beziehen, ist dieses für den<br />
Flussregenpfeifer nicht anzunehmen, so dass mögliche Meideeffekte grundsätzlich<br />
auszuschließen sind.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt und eine der<br />
diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
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Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Austernfischer erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Goldregenpfeifer<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 7 Paare im Erhaltungszustand C (mittel bis<br />
schlecht). Nach SCHREIBER & MOORMANN (2005) nur noch vereinzelte<br />
Paare.<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche ist ein Revier angegeben.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />
Meideverhalten des Goldregenpfeifers an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />
ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es<br />
in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die<br />
Trasse außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />
die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind<br />
mögliche Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere<br />
dann, wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden.<br />
Auch wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird, und damit aufgrund<br />
der größeren Entfernung erhebliche Beeinträchtigungen durch Störungen sehr<br />
wahrscheinlich von vornherein ausgeschlossen werden können, sollten aufgrund<br />
der außergewöhnlichen Bedeutung dieses Vorkommens im konservati-<br />
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ven Ansatz auch in diesem Fall alle Baumaßnahmen grundsätzlich außerhalb<br />
der Brutzeit durchgeführt werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da im vorliegenden Fall ein<br />
Großteil der Gesamtpopulation des VSG betroffen ist, kann aufgrund der Seltenheit<br />
und der außergewöhnlichen Bedeutung dieser Population auch nur<br />
eine geringfügige Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu erheblichen Beeinträchtigungen<br />
führen, da selbst Einzelverluste sofort populationswirksam<br />
werden. Dies bedingt, dass erhebliche Beeinträchtigungen nur dann ausgeschlossen<br />
werden können, wenn die verträglichste Variante gewählt wird und<br />
zusätzlich dort die in Kap. 7.2.1 erwähnten V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />
des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen konsequent umgesetzt<br />
werden. Dies bedingt daher, dass im vorliegenden Fall zu Vermei<strong>dung</strong> erheblicher<br />
Beeinträchtigungen auf jeden Fall eine der östlichen Varianten zu wählen<br />
ist.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />
durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />
Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />
niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />
Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />
als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen ein Großteil der Gesamtpopulation betroffen ist, und aufgrund<br />
der Seltenheit und Bedeutung dieser Population die Erheblichkeitsschwelle<br />
sehr schnell überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
können mit Sicherheit somit nur dann ausgeschlossen werden können,<br />
wenn die verträglichere Variante – und somit einer der östlichen – gewählt<br />
wird und alle hier für den Goldregenpfeifer erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />
Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie umfangreiche V+M-Maßnahmen<br />
zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos umgesetzt werden.<br />
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Großer Brachvogel<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 3 Paare im Erhaltungszustand C (mittel bis<br />
schlecht).<br />
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Resources<br />
Management<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 7 Reviere angegeben.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />
Meideverhalten des Großen Brachvogels an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />
ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es<br />
in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die<br />
Trasse außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />
die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind<br />
mögliche Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere<br />
dann, wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zum Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />
der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />
durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />
Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />
niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />
als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Großen Brachvogel erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kiebitz<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 69 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 29 Reviere angegeben.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />
Meideverhalten des Kiebitz an Hochspannungsfreileitungen heterogen ist,<br />
wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es in Leitungsnähe<br />
zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die Trasse<br />
außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />
die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind mögliche<br />
Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträch-<br />
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Resources<br />
Management<br />
tigungen nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />
der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />
durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />
Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />
niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />
Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />
als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Kiebitz erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Krickente<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 50 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 33 Reviere angegeben.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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Resources<br />
Management<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />
der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Krickente erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Lachmöwe<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 80 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 300 Reviere (Kolonie) angegeben. Somit<br />
handelt es sich bei der Angabe im SDB oder der VSW entweder um eine fehlerhafte<br />
oder eine veraltete Angabe.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist insbesondere im<br />
Bereich der Brutkolonien davon auszugehen, dass es zu Störeffekten kommen<br />
kann, auch wenn die Trasse außerhalb des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
können somit nur dann grundsätzlich ausgeschlossen werden,<br />
wenn die in Kap. 7.2.1 genannten V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen<br />
Beschränkung (keine Baumaßnahmen während der Brutzeit von Mitte März<br />
bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im Falle der östlichen Varianten können<br />
aufgrund der größeren Entfernung erhebliche Beeinträchtigungen durch Störungen<br />
jedoch von vornherein ausgeschlossen werden.<br />
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Resources<br />
Management<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />
der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Lachmöwe erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Löffelente<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 4 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 29 Reviere angegeben. Somit handelt es sich<br />
bei der Angabe im SDB oder der VSW entweder um eine fehlerhafte oder eine<br />
veraltete Angabe.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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Resources<br />
Management<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />
der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Löffelente erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Reiherente<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 3 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 3 Reviere angegeben.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
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Resources<br />
Management<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />
der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Reiherente erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Rotschenkel<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 13 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 12 Reviere angegeben.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />
Meideverhalten des Rotschenkels an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />
ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es in Leitungsnähe<br />
zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die Trasse<br />
außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />
die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind mögliche<br />
Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung er-<br />
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Resources<br />
Management<br />
hebliche Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />
der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />
durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />
Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />
niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />
Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />
als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Rotschenkel erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Schwarzhalstaucher<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 2 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 10 Reviere angegeben. Somit handelt es sich<br />
bei der Angabe im SDB oder der VSW entweder um eine fehlerhafte oder eine<br />
veraltete Angabe.<br />
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ERM GmbH<br />
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Resources<br />
Management<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />
der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für den Schwarzhalstaucher<br />
erwähnten V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie<br />
die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent<br />
umgesetzt und eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Stockente<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 29 Paare im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 10 Reviere angegeben. Somit handelt es sich<br />
bei der Angabe im SDB oder der VSW entweder um eine fehlerhafte oder eine<br />
veraltete Angabe.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden und eine<br />
der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Stockente erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Uferschnepfe<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 9 Paare im Erhaltungszustand C (mittel bis<br />
schlecht).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Für die Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche sind 3 Reviere angegeben.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />
Meideverhalten der Uferschnepfe an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
ist, wird dieses hier im konservativen Ansatz angenommen, so dass es in Leitungsnähe<br />
zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die Trasse<br />
außerhalb des VSG geführt wird, dort jedoch keine Lebensräume vorkommen,<br />
die von dieser Art zur Brutzeit regelmäßig genutzt werden, sind mögliche<br />
Meideeffekte als vernachlässigbar einzustufen. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es zu Störeffekten kommen kann, auch wenn die Trasse außerhalb<br />
des VSG geführt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen können somit nur dann<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der Brutzeit von Mitte März bis Ende Juni) durchgeführt werden. Im<br />
Falle der östlichen Varianten können aufgrund der größeren Entfernung erhebliche<br />
Beeinträchtigungen durch Störungen jedoch von vornherein ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da somit deutlich mehr als 1%<br />
der Gesamtpopulation des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 7.2.1 erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten<br />
Bereichen mit Vorkommen dieser Art konsequent umgesetzt werden. und<br />
eine der diesbezüglich deutlich verträglicheren östlichen Varianten gewählt<br />
wird.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />
durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen.<br />
Aufgrund der begrenzten Mobilität zur Brutzeit ist jedoch davon auszugehen,<br />
dass im Falle starker Meideeffekte das Vogelschlagrisiko vergleichsweise<br />
niedrig einzustufen ist bzw. ein höheres Vogelschlagrisiko nur bei geringen<br />
Meideeffekten gegeben ist, so dass daraus resultierende kumulative Wirkungen<br />
als vernachlässigbar eingestuft werden können.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen deutlich mehr als 1% der Gesamtpopulation betroffen ist,<br />
und somit die Erheblichkeitsschwelle überschritten werden kann. Erhebliche<br />
Beeinträchtigungen können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-68
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
ausgeschlossen werden können, dass die hier für die Uferschnepfe erwähnten<br />
V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt<br />
und somit eine der östlichen Varianten gewählt wird.<br />
C-<strong>II</strong>-5.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
Die Natura 2000-VU hat gezeigt, dass insbesondere aufgrund der sehr seltenen<br />
und außergewöhnlich bedeutsamen Population des Goldregenpfeifers –<br />
trotz V+M-Maßnahmen – erhebliche Beeinträchtigung bei den westlich verlaufenden<br />
Varianten sehr wahrscheinlich nicht ausgeschlossen werden können<br />
3.<br />
Für die östlich verlaufenden Varianten können jedoch unter Beachtung und<br />
Umsetzung der in Kap. 7.2.2 artspezifisch dargestellten V+M-Maßnahmen<br />
erhebliche Beeinträchtigungen aller maßgeblichen Arten und Bestandteile<br />
inkl. der Erhaltungsziele ausgeschlossen werden können.<br />
Dabei sind folgende V+M-Maßnahmen zu beachten und umzusetzen:<br />
Maßnahmen zur Minimierung baubedingter Störungen:<br />
� Keine Baumaßnahmen während der Brutzeit (von Mitte März bis Mitte<br />
Juli) bis in eine Entfernung von mindestens 500 m zum VSG<br />
� Markierung des Erdseil der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen mit vogelabweisenden bzw. für Vögel besser erkennbaren<br />
Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007) inklusive im Bereich von<br />
Räumen, die in Funktionsbeziehung zum VSG und insbesondere zu denen<br />
des Goldregenpfeifers stehen.<br />
3 Für diese Varianten wären erhebliche Beeinträchtigungen nur dann zu vermeiden,<br />
wenn gewährleist ist, dass sich das Vogelschlagrisiko in dem von der Population genutzten<br />
Raum mit Sicherheit nicht erhöht. Dies wäre jedoch nur dann gegeben, wenn<br />
im Bereich der Vorkommen im VSG Freileitungen (auch Mittelspannungsleitungen)<br />
aktuell vorhanden sind, und diese mindestens auf entsprechender Länge (mind.<br />
5.000 m) gleichzeitig rückgebaut werden. Hierzu liegt zum gegenwärtigen Planungsstand<br />
jedoch noch keine Information, ob dies überhaupt der Fall ist bzw. technisch<br />
möglich ist, so dass diesbezüglich keine Aussagen getroffen werden können.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-69
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Unter dieser Voraussetzung ist das geplante Projekt für das Natura 2000-<br />
Gebiet „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“ nur im Verlauf<br />
der östlichen Varianten verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-70
C-<strong>II</strong>-6 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />
„ENGDENER WÜSTE“ (KENN-NR. 3509-401)<br />
C-<strong>II</strong>-6.1 VORPRÜFUNG<br />
Die Angaben über das VSG und seine maßgeblichen Bestandteile sind dem<br />
Standarddatenbogen (Stand Dezember 2000) entnommen.<br />
C-<strong>II</strong>-6.1.1 Lage und Bedeutung<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Das EU-VSG „Engdener Wüste“ (Kenn-Nr. 3509-401, landesinterne Nummer<br />
V57) besitzt eine Fläche von 1006 ha und liegt in den Landkreisen Emsland<br />
und Grafschaft Bentheim. Die genaue topografische Lage ist den folgenden<br />
TK 25 zu entnehmen: 3508 Nordhorn und 3509 Lingen (Ems) Süd.<br />
Das EU-VSG befindet sich in den Naturräumen 580 „Nordhorn-Bentheimer<br />
Sandniederung“ und somit im Naturraum D 30 „Dümmer Geestniederung<br />
und Ems-Hunte Geest“ und ist der atlantischen Region zuzurechnen. Es handelt<br />
sich um einen ausgedehnten, feuchten bis mäßig trockenen Sandheide-<br />
Komplex, vorwiegend als Truppenübungs-/Bombenabwurfsplatz genutzt,<br />
mit größeren offenen Bereichen, im Norden auch mit lichten (Nadel)wäldern.<br />
Seine Bedeutung ist gegeben als landesweit bedeutender Brutplatz für den<br />
Ziegenmelker. Im SDB sind folgende Lebensraumklassen angegeben (Tabelle<br />
8.1-1<br />
Tabelle 6-1 Lebensraumklassen gemäß SDB für das VSG „Engdener Wüste“<br />
Lebensraumklasse Fläche (ha) Anteil (%)<br />
Zwergstrauchheidenkomplex 590 59<br />
Nadelwaldkomplex 160 16<br />
Mischwaldkomplex 80 8<br />
Grünlandkomplex mittlerer Standorte 70 7<br />
Ackerkomplex 60 6<br />
Hoch- und Übergangsmoorkomplex 30 3<br />
Laubwaldkomplex 10 1<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-71
C-<strong>II</strong>-6.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Spezielle Erhaltungs- und Entwicklungsziele waren für dieses EU-VSG zum<br />
Zeitpunkt der Datenabfrage noch nicht definiert. Gemäß den allgemeinen<br />
Ausführungen des Niedersächsischen Umweltministeriums zur Umsetzung<br />
der FFH-Richtlinie in Niedersachsen ist jedoch davon auszugehen, dass diese<br />
den „Schutz und Erhalt der im SDB genannten Vogelarten inkl. ihrer regelmäßig<br />
genutzten Habitate“ betreffen.<br />
Als maßgebliche Bestandteile gelten die im SDB genannten Vogelarten (inkl.<br />
ihrer Habitate). Dies betrifft folgende acht Brutvogelarten: Feldlerche (Alauda<br />
arvensis), Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus), Großer Brachvogel<br />
(Numenius arquata), Heidelerche (Lullula arborea), Neuntöter (Lanius collurio),<br />
Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), Wachtel (Coturnix coturnix) und Ziegenmelker<br />
(Caprimulgus europaeus).<br />
C-<strong>II</strong>-6.1.3 Auswirkungsprognose<br />
Da dieses VSG direkt am Übergangsbereich zwischen Abschnitt B und Abschnitt<br />
C gelegen ist und sich dort alle Varianten treffen, müssen hier alle Varianten<br />
des Abschnitts B (Variante B 1 bis B 8) sowie der Nordteil des Abschnitts<br />
C (alle Varianten C1 bis C8) betrachtet werden.<br />
Auch wenn alle Varianten im direkten Übergangsbereich zusammenstoßen<br />
und dort die Entfernung zum VSG zumindest punktuell weniger als 1.000 m<br />
beträgt, verlaufen die westlichen Varianten unter Beachtung ihrer gesamten<br />
Strecke wesentlich näher am VSG, so dass hier wesentlich stärkere Bezüge<br />
zum VSG bestehen. Daher werden im Folgenden die westlich und insgesamt<br />
näher am VSG verlaufenden Varianten zusammen betrachtet und den östlich<br />
und insgesamt vom VSG weiter entfernt verlaufenden Varianten gegenüber<br />
gestellt.<br />
Als westlich verlaufenden Varianten im Hinblick auf das VSG im Abschnitt B<br />
gelten hierbei: B1, B2, B3, B4, B6 und B 7.<br />
Als östlich verlaufenden Varianten im Hinblick auf das VSG im Abschnitt B<br />
gelten hierbei: B5 und B8.<br />
Da das VSG jedoch vollständig außerhalb des Planungskorridors liegt, können<br />
negative Auswirkungen durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten<br />
durch Wuchshöhenbegrenzung“ grundsätzlich ausgeschlossen werden, so<br />
dass er nicht weiter betrachtet werden muss. Tabelle 8.1-2 zeigt die Ergebnisse<br />
der grundsätzlichen Empfindlichkeitsabschätzung der einzelnen Arten ge-<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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Resources<br />
Management<br />
genüber den Wirkfaktoren. Hier ist zu ersehen, dass es nur bei zwei Arten<br />
potenziell zu Beeinträchtigungen kommen kann, die daher näher betrachtet<br />
werden müssen.<br />
Tabelle 6-2 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die Brutvogelarten<br />
Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />
Feldlerche x - -<br />
Gartenrotschwanz - - -<br />
Großer Brachvogel x x x<br />
Heidelerche - - -<br />
Neuntöter - - -<br />
Schwarzkehlchen - - -<br />
Wachtel - - (da primär nachtaktiv) -<br />
Ziegenmelker - - (da primär nachtaktiv) -<br />
Feldlerche<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Feldlerche ist es belegt,<br />
dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann.<br />
Da die Wirkweiten aber maximal 300 m betragen, die am nächsten gelegenen<br />
Offenlandflächen jedoch mindestens 500 m weit entfernt sind, können negative<br />
Auswirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass für die Feldlerche<br />
erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Dies gilt somit<br />
für alle zu betrachtenden Varianten.<br />
Großer Brachvogel<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Auch wenn die Datenlage zum<br />
Meideverhalten des Großen Brachvogels an Hochspannungsfreileitungen heterogen<br />
ist, wird hier im konservativen Ansatz angenommen, dass es in Leitungsnähe<br />
zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Da die Wirkweiten<br />
aber maximal 300 m betragen, die am nächsten gelegenen Offenlandflächen<br />
im VSG jedoch mindestens 900 m weit entfernt sind, können negative<br />
Auswirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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Resources<br />
Management<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />
Störeffekten kommen kann. Da die Wirkweiten aber maximal 300 m betragen,<br />
die am nächsten gelegenen Offenlandflächen im VSG jedoch mindestens<br />
900 m weit entfernt sind, können negative Auswirkungen grundsätzlich<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist im<br />
konservativen Ansatz davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos<br />
kommen kann. Der östlich an das VSG angrenzende Bereich<br />
des Abschnitts C verläuft zwar in etwas mehr als 1.000 m Entfernung. Aufgrund<br />
der der dort vorhandenen, für den Brachvogel geeigneten Flächen ist<br />
eine regelmäßige Nutzung dieser Flächen jedoch möglich. Im Bereich des Abschnitts<br />
B ist dies jedoch auszuschließen, da diese Bereiche durch ausgedehnte<br />
Waldflächen vom VSG getrennt sind und die Trasse in erster Linie durch<br />
Waldflächen oder von Wald umgebenen kleineren Offenlandflächen verläuft,<br />
die der Brachvogel im Regelfall nicht aufsucht.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass erhebliche Beeinträchtigungen<br />
für den Großen Brachvogel nicht mit Sicherheit ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
C-<strong>II</strong>-6.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose<br />
Die Auswirkungsprognose hat gezeigt, dass für eine der zwei näher zu betrachtenden<br />
erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden<br />
konnten, so dass für diese Art eine vertiefende Natura 2000-VU erfolgen muss.<br />
C-<strong>II</strong>-6.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG<br />
Da im Rahmen der Vorprüfung nicht für alle maßgeblichen Bestandteile des<br />
VSG erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können, muss für<br />
die folgende Brutvogelart eine vertiefende Prüfung erfolgen:<br />
Großer Brachvogel durch den Wirkfaktor „Erhöhung des Vogelschlagrisikos“<br />
C-<strong>II</strong>-6.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />
Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, existieren folgende<br />
Maßnahmen.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-74
C-<strong>II</strong>-6.2.2 Ergebnisse<br />
Maßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos:<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen in diesem Bereich mit vogelabweisenden bzw. für<br />
Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007),<br />
ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten Populationen<br />
Großer Brachvogel<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB 1 Paar im Erhaltungszustand B (gut).<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Gemäß den Angaben der VSW befindet sich<br />
ein Vorkommen im Teilgebiet 3509.3/11, das fast 1.000 m vom Planungskorridor<br />
entfernt liegt. Im sehr konservativen Ansatz wird daher davon ausgegangen,<br />
dass 1 Paar des Großen Brachvogels im Untersuchungsraum angetroffen<br />
werden kann.<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist im<br />
konservativen Ansatz davon auszugehen, dass es zu einer Erhöhung des Vogelschlagrisikos<br />
kommen kann, zumal das einzige Paar im VSG davon betroffen<br />
ist. Erhebliche Beeinträchtigungen können daher nur unter der Voraussetzung<br />
ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 8.2.1 erwähnten V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />
(Bereich Bernter Moor und Lescheder Feld) umgesetzt werden.<br />
Kumulative Wirkungen: Da nur ein Wirkfaktor zu betrachten ist, können kumulative<br />
Wirkungen grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass im Falle tatsächlicher<br />
Beeinträchtigungen die gesamte Population betroffen ist, und somit die Erheblichkeitsschwelle<br />
überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />
können mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen<br />
werden können, dass die hier für den Großen Brachvogel V+M-Maßnahmen<br />
zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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C-<strong>II</strong>-6.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Die Natura 2000-VU hat gezeigt, dass unter Beachtung und Umsetzung der im<br />
Kap. 8.2.2.1 artspezifisch dargestellten V+M-Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen<br />
aller maßgeblichen Arten und Bestandteile inkl. der Erhaltungsziele<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
Dabei sind folgende V+M-Maßnahmen zu beachten und umzusetzen:<br />
� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den relevanten<br />
Arten genutzter Funktionsräume mit vogelabweisenden bzw.<br />
für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al.<br />
2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />
Populationen<br />
Unter dieser Voraussetzung ist das geplante Projekt für das Natura 2000-<br />
Gebiet „Engdener Wüste“ verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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C-<strong>II</strong>-7 NATURA 2000- VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VSG<br />
„BARGERVEEN“ (KENN-NR. 2000-002)<br />
C-<strong>II</strong>-7.1 VORPRÜFUNG<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Dieses VSG befindet sich in den Niederlanden am Rande der deutschen Grenze.<br />
Aufgrund der Funktionsbezüge zum Untersuchungsraum muss aber dieses<br />
Natura 2000-Gebiet betrachtet werden, auch wenn es außerhalb Deutschlands<br />
gelegen ist.<br />
Die Angaben über das VSG und seine maßgeblichen Bestandteile sind dem<br />
gebiedendocument 033 (Standarddatenbogen) mit Stand November 2007 entnommen.<br />
Ergänzende Informationen stammen aus KIWA (2007).<br />
Dieses Natura 2000-Gebiet wird in den Niederlanden als Nr. 33 geführt und<br />
beinhaltet das gleichermaßen ein Natura 2000-Gebiet mit demselben Namen<br />
und derselben Kenn-Nummer. Im vorliegenden Natura 2000-Screening werden<br />
jedoch nur die maßgeblichen Bestandteile des EU-VSG betrachtet.<br />
C-<strong>II</strong>-7.1.1 Lage und Bedeutung<br />
Das EU-VSG „Bargerveen“ (Kenn-Nr. 2000-002, landesinterne Nummer Nr.<br />
33) besitzt eine Fläche von 2096 ha und liegt in den Niederlanden in der Provinz<br />
Drenthe. Die genaue topografische Lage ist den folgenden TK 25 zu entnehmen:<br />
3308 Twist<br />
Das EU-VSG befindet sich an der Grenze des deutschen Naturraums D 30<br />
„Dümmer Geestniederung und Ems-Hunte Geest“ und ist der atlantischen<br />
Region zuzurechnen. Es handelt sich um einen großen, renaturierten Hochmoorkomplex<br />
mit Heiden, kurzrasigem Grasland, Kleingewässer und verbuschten<br />
Bereichen. Seine Bedeutung ist gegeben als Brutgebiet insbesondere<br />
von Schwarzhalstaucher und Ziegenmelker sowie als bedeutsames Rastgebiet<br />
von Saatgans und Zwergschwan. Abgaben zu der Verteilung der Lebensraumklassen<br />
liegen nicht vor.<br />
C-<strong>II</strong>-7.1.2 Maßgebliche Bestandteile und Erhaltungsziele<br />
Spezielle Erhaltungs- und Entwicklungszielen und die dafür benötigte Maßnahmen<br />
sind KIWA (2007) zu entnehmen. Grundsätzlich ist jedoch davon<br />
auszugehen, dass diese den „Schutz und Erhalt der im SDB genannten Vogelarten<br />
inkl. ihrer regelmäßig genutzten Habitate“ betreffen.<br />
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ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Als maßgebliche Bestandteile gelten die im SDB genannten Vogelarten (inkl.<br />
ihrer Habitate). Dies betrifft folgende zehn Brut- und zwei Gastvogelarten:<br />
Brutvogelarten:<br />
Bekassine (Gallinago gallinago), Blaukehlchen (Luscinia svecica), Braunkehlchen<br />
(Saxicola rubetra), Kornweihe (Circus cyaneus), Neuntöter (Lanius collurio),<br />
Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis), Schwarzkehlchen (Saxicola torquata),<br />
Sumpfohreule (Asio flammeus), Tüpfelsumphuhn (Porzana porzana), Ziegenmelker<br />
(Caprimulgus europaeus)<br />
Gastvogelarten:<br />
Saatgans (Anser fabalis), Zwergschwan (Cygnus columbianus bewickii)<br />
C-<strong>II</strong>-7.1.3 Auswirkungsprognose<br />
Im Hinblick auf dieses VSG ist nur die Variante A1 zu betrachten. Alle weiteren<br />
hier parallel verlaufenden Varianten A2 bis A5 befinden sich in deutlich<br />
mehr als 5 km Entfernung vom VSG entfernt und somit auch außerhalb des<br />
für Großvögel relevanten erweiterten Suchraums.<br />
Auch wenn einige der Großvogelarten des VSG in der mindestens 7 km Entfernung<br />
verlaufenden Ostvariante des Abschnittes B anzutreffen, sind die dort<br />
vorkommenden Vögel nicht zwangsläufig den Populationen des VSG zuzuordnen.<br />
Alleine im Hinblick auf das VSG sind mögliche Beeinträchtigungen in<br />
mindestens 7 km entfernten Gebieten gemäß den Aussagen des Kap. 3.5<br />
grundsätzlich als vernachlässigbar einzustufen und nicht näher zu betrachten<br />
4.<br />
Aufgrund der Lage und Entfernung der Teilgebiete müssen auch bei der Variante<br />
A1 nur Großvogelarten betrachtet werden. Gemäß den Angaben in Kap.<br />
4 Im Gegensatz zu Deutschland werden in den Niederlanden die beiden Unterarten<br />
„Tundra“- und „Taigasaatgans“ jeweils als eigenständige Arten geführt. Da beide<br />
(Unter)arten aber eine sehr ähnliche Verhaltensökologie aufweisen und üblicherweise<br />
vergesellschaftet auftreten und zudem in Deutschland als eine Art erfasst werden,<br />
werden sie hier ebenfalls gemeinsam betrachtet.<br />
4 Ungeachtet dessen sind – unabhängig von der Lage und Entfernung der EU-VSG –<br />
alle relevanten Vorkommen dieser Arten bei der Planfeststellung im Rahmen einer<br />
artenschutzrechtlichen Prüfung zu betrachten und zu prüfen, ob ggf. Verbotstatbestände<br />
gem. § 42 BNatSchG gegeben sind.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-78
3.5 sind folgende zwei Arten als Großvogelarten zu betrachten: Kornweihe<br />
(Brutvogel), Saatgans (Rastvogel) und Zwergschwan (Rastvogel).<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
Da das VSG außerhalb des Planungskorridors liegt, können negative Auswirkungen<br />
durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten durch Wuchshöhenbegrenzung“<br />
grundsätzlich ausgeschlossen werden.<br />
Tabelle 7-1 zeigt für die zu betrachtenden Großvogelarten die Ergebnisse der<br />
grundsätzlichen Empfindlichkeitsabschätzung der einzelnen Arten gegenüber<br />
den Wirkfaktoren. Hier ist zu ersehen, dass für eine Art (Kornweihe) erhebliche<br />
Beeinträchtigungen von vornherein ausgeschlossen werden können. Für<br />
die restlichen beiden Arten kann es jedoch zu negativen Auswirkungen kommen,<br />
so dass eine vertiefende Natura 2000-VU durchgeführt werden muss.<br />
Tabelle 7-1 Grundsätzliche Empfindlichkeitsabschätzung für die relevanten Großvogelarten<br />
Art Mei<strong>dung</strong> Störung Vogelschlagrisiko<br />
Kornweihe - -* -<br />
Saatgans x x x<br />
Zwergschwan - x x<br />
*nur zur Brutzeit in der Umgebung des Niststandortes störempfindlich<br />
C-<strong>II</strong>-7.1.4 Ergebnisse und Fazit der Auswirkungsprognose<br />
Die Auswirkungsprognose hat anhand der vorliegenden Daten gezeigt, dass<br />
für zwei Gastvogelarten negative Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden,<br />
so dass eine vertiefende Natura 2000-VU durchzuführen ist.<br />
C-<strong>II</strong>-7.2 NATURA 2000-VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG<br />
Da im Rahmen der Vorprüfung nicht für alle maßgeblichen Arten des VSG<br />
erhebliche Beeinträchtigungen von vornherein ausgeschlossen werden können,<br />
muss für folgende Arten und Wirkpfade eine vertiefende Prüfung erfolgen:<br />
� Saatgans durch den Wirkfaktor „Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>“<br />
� Saatgans durch den Wirkfaktor „baubedingte Störungen“<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-79
� Saatgans durch den Wirkfaktor „Erhöhung des Vogelschlagrisikos“<br />
� Zwergschwan durch den Wirkfaktor „baubedingte Störungen“<br />
ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
� Zwergschwan durch den Wirkfaktor „Erhöhung des Vogelschlagrisikos“<br />
C-<strong>II</strong>-7.2.1 Vermei<strong>dung</strong>s- und Minimierungsmaßnahmen<br />
C-<strong>II</strong>-7.2.2 Ergebnisse<br />
Um mögliche erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden, existieren folgende<br />
Maßnahmen.<br />
Maßnahmen zur Minimierung baubedingter Störungen:<br />
� Bauzeitliche Beschränkungen im Bereich jahreszeitlicher und räumlicher<br />
Auftretensschwerpunkte relevanter Arten<br />
Maßnahmen zur Minimierung des Kollisionsrisikos:<br />
� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen in diesem Bereich mit vogelabweisenden bzw. für<br />
Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007),<br />
ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten Populationen<br />
Da das VSG eine vergleichsweise geringe Größe und primär Schlaf- und Rastplatzfunktion<br />
aufweist, wird ergänzend zur Ermittlung der potenziellen Beeinträchtigungen<br />
im Bereich der außerhalb des VSG gelegenen Nahrungsflächen<br />
folgende Annahmen zu Grunde gelegt:<br />
Auf Grundlage einer idealisierten Fläche des VSG von etwa 5.000 x 4.000 m<br />
wird basierend auf dem Mittelpunkt des VSG ein Aktionsradius von insgesamt<br />
8.000 m (ca. 3.000 m vom Mittelpunkt bis an die Grenze des VSG und ab<br />
der Grenze zusätzlich 5.000 m) angenommen. Daraus resultiert ein Aktionsraum<br />
von maximal 20.000 ha. Unter der Annahme, dass aufgrund von Siedlungsbereichen,<br />
sonstigen Störeffekten und ungeeigneten Lebensraumraumstrukturen<br />
etwa die Hälfte nicht nutzbar ist, resultiert daraus eine potenziell<br />
nutzbare Fläche von 10.000 ha, die im Folgenden zur Ermittlung der potenziellen<br />
Beeinträchtigungen zu Grunde gelegt wird.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-80
Saatgans<br />
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Management<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB Schlaf- und Rastplatz mit 17.650 Ind. (davon 17.600<br />
Tundra-Saatgans und 150 Taiga-Saatgans) im guten Erhaltungszustand B.<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Es werden vier Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche mit einem Max. von 6.550 Ind.<br />
(3308.2/3), 1.450 Ind. (3308.2/2), 1.250 Ind. (3308.2/1) und 1.050 Ind.<br />
(3308.4/1) im Bereich Provinzialmoor, Fullener und Hesepermoor berücksichtigt.<br />
Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong>: Für die Saatgans ist belegt, dass es<br />
in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung kommen kann. Unter<br />
Berücksichtigung des Aktionsradius und der von ihr benötigten Nahrungsflächen<br />
(bevorzugt Grünland, aber auch Agrarflächen) kann es somit zu einer<br />
Nutzung des Planungskorridors insbesondere im Bereich der bedeutsamen<br />
Rastgebiete kommen. Dies betrifft ein Strecke von etwa 10.000 m und somit<br />
eine Fläche von 2 x 300 m x 10.000 m = 600 ha. Da es hierbei jedoch nur zu<br />
einer graduell reduzierten Flächennutzung und somit zu einer partiellen Mei<strong>dung</strong><br />
kommt, muss dieser Wert nochmals halbiert werden, so dass von einem<br />
konkreten Nutzungsverlust von 300 ha auszugehen ist. Im Vergleich zur Gesamtfläche<br />
des VSG mit etwa 2.100 ha betrifft dies somit einen Anteil von etwa<br />
14%. Unter der Annahme eines etwa 10.000 ha großen potenziell nutzbaren<br />
Raumes (s. o.) betrifft somit eine Fläche von 3%, so dass erhebliche Beeinträchtigungen<br />
ausgeschlossen werden können.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />
Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />
und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />
Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />
im Bereich der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft ein<br />
Strecke von etwa 10.000 m und somit eine Fläche von 2 x 500 m x 10.000 m =<br />
1.000 ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG mit ca. 2.100 ha betrifft dies<br />
somit einen Anteil von knapp 48%. Unter der Annahme eines etwa 10.000 ha<br />
großen potenziell nutzbaren Raumes (s. o.) betrifft somit eine Fläche von 10%,<br />
so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.<br />
Diese können somit nur dann vermieden werden, wenn die in Kap. 9.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der jahreszeitlichen Schwerpunkte ihres Auftretens von<br />
Mitte Dezember bis Ende Februar) durchgeführt werden.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
DÖRPEN WEST - NIEDERRHEIN C-<strong>II</strong>-81
ERM GmbH<br />
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Resources<br />
Management<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />
des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 9.2.1 erwähnten V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />
mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />
werden.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
summarische Wirkungen auszuschließen. Jedoch kann es grundsätzlich<br />
durch die Wirkfaktoren Entwertung von Habitaten durch Mei<strong>dung</strong> sowie<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos zu summarischen Wirkungen kommen. Sofern<br />
alle erwähnten V+M-Maßnahmen umgesetzt werden, sind kumulative<br />
Wirkungen jedoch als vernachlässigbar einzustufen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />
ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />
können, dass die hier für die Saatgans erwähnten V+M-Maßnahmen zur Vermei<strong>dung</strong><br />
baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />
des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />
Zwergschwan<br />
Bestand VSG: Gemäß SDB Schlaf- und Rastplatz 130 Ind. im guten Erhaltungszustand.<br />
Bestand im Untersuchungsraum: Es werden vier Teilflächen im Untersuchungsraum<br />
inkl. angrenzender Bereiche mit einem Max. von 470 Ind.<br />
(3308.2/3), 314 Ind. (3308.2/1), 142 Ind. (3308.2/2) und 109 Ind. (3308.4/1) im<br />
Bereich Provinzialmoor, Fullener und Hesepermoor berücksichtigt.<br />
Baubedingte Störungen: Bei dieser störempfindlichen Art ist davon auszugehen,<br />
dass es in Leitungsnähe zu einer reduzierten Flächennutzung oder sonstigen<br />
Störeffekten kommen kann. Unter Berücksichtigung des Aktionsradius<br />
und der von ihr benötigten Nahrungsflächen (bevorzugt Grünland, aber auch<br />
Agrarflächen) kann es somit zu einer Nutzung des Planungskorridors insbesondere<br />
in der Nähe der bedeutsamen Rastgebiete kommen. Dies betrifft ein<br />
Strecke von etwa 10.000 m und somit eine Fläche von 2 x 500 m x 10.000 m =<br />
1.000 ha. Im Vergleich zur Gesamtfläche des VSG mit ca. 2.100 ha betrifft dies<br />
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somit einen Anteil von knapp 48%. Unter der Annahme eines etwa 10.000 ha<br />
großen potenziell nutzbaren Raumes (s. o.) betrifft somit eine Fläche von 10%,<br />
so dass erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.<br />
Diese können somit nur dann vermieden werden, wenn die in Kap. 9.2.1 genannten<br />
V+M-Maßnahmen zur bauzeitlichen Beschränkung (keine Baumaßnahmen<br />
während der jahreszeitlichen Schwerpunkte ihres Auftretens von<br />
Mitte Dezember bis Ende Februar) durchgeführt werden<br />
Erhöhung des Vogelschlagrisikos: Bei dieser vogelschlag-relevanten Art ist<br />
aufgrund der Entfernung zur Trasse davon auszugehen, dass zu einer Erhöhung<br />
des Vogelschlagrisikos kommen kann. Da deutlich mehr als 5% der Gesamtpopulation<br />
des VSG betroffen sind, können erhebliche Beeinträchtigungen<br />
nur dann ausgeschlossen werden, wenn die in Kap. 9.2.1 erwähnten V+M-<br />
Maßnahmen zur Reduzierung des Kollisionsrisikos in den relevanten Bereichen<br />
mit Vorkommen dieser Art konsequent und umfangreich umgesetzt<br />
werden.<br />
Kumulative Wirkungen: Da die anlagebedingten Auswirkungen erst zeitlich<br />
versetzt nach den baubedingten Störungen auftreten können, sind diesbezüglich<br />
kumulative Wirkungen auszuschließen.<br />
Fazit: Es wurde aufgrund der artspezifischen Verhaltensökologie in Verbin<strong>dung</strong><br />
mit der gebietsspezifischen Situation gezeigt, dass die Erheblichkeitsschwelle<br />
ggf. überschritten werden kann. Erhebliche Beeinträchtigungen können<br />
mit Sicherheit somit nur unter der Voraussetzung ausgeschlossen werden<br />
können, dass die hier für den Zwergschwan erwähnten V+M-Maßnahmen zur<br />
Vermei<strong>dung</strong> baubedingter Störung sowie die V+M-Maßnahmen zur Reduzierung<br />
des Vogelschlagrisikos konsequent umgesetzt werden.<br />
C-<strong>II</strong>-7.2.3 Fazit der Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung<br />
Die Natura 2000-VU hat gezeigt, dass unter Beachtung und Umsetzung der im<br />
Kap. 9.2.1 dargestellten V+M-Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen aller<br />
maßgeblichen Arten und Bestandteile inkl. der Erhaltungsziele ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
Dabei sind folgende V+M-Maßnahmen zu beachten und umzusetzen:<br />
� Markierung des Erdseil der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen mit vogelabweisenden bzw. für Vögel besser erkennbaren<br />
Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007) insbesondere im Bereich<br />
bedeutsamer Rastgebiete von Schwänen und Gänsen, die in Funktionsbeziehung<br />
zum VSG stehen.<br />
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Resources<br />
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� Bauzeitliche Beschränkungen während der Schwerpunkte des jahreszeitlichen<br />
Auftretens zur Minimierung von Störungen in den Verbreitungsschwerpunkten<br />
störungsempfindlicher Gastvogelarten (Zwergschwan,<br />
Saatgans) von Mitte Dezember bis Mitte Februar im Bereich nördl. Schöninghsdorf<br />
bis Höhe Twist.<br />
Unter dieser Voraussetzung ist das geplante Projekt für das Natura 2000-<br />
Gebiet „Bargerveen“ verträglich im Sinne der FFH-Richtlinie.<br />
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C-<strong>II</strong>-8 VARIANTENBEZOGENE SYNOPSE<br />
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Resources<br />
Management<br />
Da alle Natura 2000-VU bisher aus dem Blickwinkel der einzelnen EU-VSG<br />
durchgeführt wurden, erfolgt an dieser Stelle abschließend eine zusammenfassende,<br />
variantenbezogen Betrachtung unter Berücksichtigung der jeweiligen<br />
benötigten V+M-Maßnahmen, mittels derer erhebliche Beeinträchtigungen<br />
ausgeschlossen werden können. Aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden<br />
Varianten erfolgt dies tabellarisch je Abschnitt (Tabelle 8–1 ff.).<br />
Hierbei bedeutet:<br />
V+M notwendig:<br />
Unter Umsetzung der für das jeweilige VSG aufgelisteten V+M-Maßnahmen<br />
können erhebliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.<br />
irrelevant:<br />
Das VSG befindet sich außerhalb des Untersuchungsraums inkl. des erweiterten<br />
Suchraums.<br />
vermutlich erheblich:<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen können auch durch V+M-Maßnahmen nicht<br />
sicher ausgeschlossen werden.<br />
unerheblich:<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen können ausgeschlossen werden.<br />
Tabelle 8-1 EU-VSG im Untersuchungsraum und ihre Relevanz im Hinblick auf die<br />
Varianten des Abschnitts A<br />
VSG A1 A2 A3 A4 A5<br />
Emstal von Lathen bis<br />
Papenburg<br />
V+M notwendig<br />
Bargerveen V+M notwendig<br />
Dalum-Wietmarscher<br />
Moor und Georgsdorfer<br />
Moor<br />
vermutlich<br />
erheblich<br />
V+M notwendig<br />
V+M notwendig<br />
V+M notwendig<br />
V+M notwendig<br />
irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />
V+M notwendig<br />
vermutlich<br />
erheblich<br />
V+M notwendig<br />
vermutlich<br />
erheblich<br />
Engdener Wüste irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />
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Tabelle 8-2 EU-VSG im Untersuchungsraum und ihre Relevanz im Hinblick auf die<br />
Varianten des Abschnitts B (Teil 1, Varianten B1 bis B4)<br />
VSG B 1 B 2 B 3 B 4<br />
Emstal von Lathen bis<br />
Papenburg<br />
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Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />
Bargerveen irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />
Dalum-Wietmarscher<br />
Moor und Georgsdorfer<br />
Moor<br />
vermutlich<br />
erheblich<br />
vermutlich<br />
erheblich<br />
vermutlich<br />
erheblich<br />
vermutlich<br />
erheblich<br />
Engdener Wüste unerheblich unerheblich unerheblich unerheblich<br />
Tabelle 8-3 EU-VSG im Untersuchungsraum und ihre Relevanz im Hinblick auf die<br />
Varianten des Abschnitts B (Teil 2, Varianten B5 bis B8)<br />
VSG B 5 B 6 B 7 B 8<br />
Emstal von Lathen bis<br />
Papenburg<br />
irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />
Bargerveen irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />
Dalum-Wietmarscher<br />
Moor und Georgsdorfer<br />
Moor<br />
vermutlich<br />
erheblich<br />
V+M notwendig<br />
V+M notwendig<br />
V+M notwendig<br />
Engdener Wüste unerheblich unerheblich unerheblich unerheblich<br />
Tabelle 8-4 EU-VSG im Untersuchungsraum und ihre Relevanz im Hinblick auf die<br />
Varianten des Abschnitts C<br />
VSG C1 C2 C3 C4 C5<br />
Emstal von Lathen bis<br />
Papenburg<br />
irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />
Bargerveen irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />
Dalum-Wietmarscher<br />
Moor und Georgsdorfer<br />
Moor<br />
Engdener Wüste V+M notwendig<br />
irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant irrelevant<br />
V+M notwendig<br />
V+M notwendig<br />
V+M notwendig<br />
V+M notwendig<br />
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Die im Hinblick auf die einzelnen VSG erforderlichen V+M-Maßnahmen sind<br />
im Folgenden zusammenfassend je EU-VSG aufgelistet. In Verbin<strong>dung</strong> mit<br />
den synoptischen Darstellungen bezüglich der einzelnen Varianten lässt sich<br />
auch das variantenbezogenes Maßnahmenpaket ableiten.<br />
Abschnitt A<br />
Bereich VSG „Emstal von Lathen bis Papenburg“<br />
� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den<br />
relevanten Arten genutzter Funktionsräume (insbesondere im Bereich<br />
bedeutsamer Rastgebiete von Schwänen und Gänsen) mit vogelabweisenden<br />
bzw. für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNS-<br />
HAUSEN et al. 2007)<br />
� Bauzeitliche Beschränkungen während der Schwerpunkte des jahreszeitlichen<br />
Auftretens zur Minimierung von Störungen in den Verbreitungsschwerpunkten<br />
störungsempfindlicher Gastvogelarten (Zwergschwan,<br />
Singschwan, Blässgans, Saatgans) von Mitte Dezember bis<br />
Mitte Februar im Bereich ab dem geplanten UW westlich <strong>Dörpen</strong> bis<br />
etwa westlich Dersum sowie im südlichen Funktionsraum im Bereich<br />
zwischen Oberlangen/K141 und südlich des NSG Tausendschrittmoor.<br />
Bereich VSG „Bargerveen“<br />
� Markierung des Erdseil der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen mit vogelabweisenden bzw. für Vögel besser erkennbaren<br />
Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al. 2007) insbesondere im Bereich<br />
bedeutsamer Rastgebiete von Schwänen und Gänsen, die in Funktionsbeziehung<br />
zum VSG stehen.<br />
� Bauzeitliche Beschränkungen während der Schwerpunkte des jahreszeitlichen<br />
Auftretens zur Minimierung von Störungen in den Verbreitungsschwerpunkten<br />
störungsempfindlicher Gastvogelarten (Zwergschwan,<br />
Saatgans) von Mitte Dezember bis Mitte Februar im Bereich nördl. Schöningsdorf<br />
bis Höhe Twist.<br />
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Abschnitt A und B<br />
Bereich VSG „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“<br />
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� Keine Baumaßnahmen während der Brutzeit (von Mitte März bis Mitte<br />
Juli) bis in eine Entfernung von mindestens 500 m zum VSG<br />
� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den relevanten<br />
Arten genutzter Funktionsräume mit vogelabweisenden bzw.<br />
für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al.<br />
2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />
Populationen<br />
Abschnitt C<br />
Bereich VSG „Engdener Wüste“<br />
� Markierung des Erdseils der geplanten Freileitung sowie bereits bestehender<br />
Freileitungen im Bereich des VSG und angrenzender, von den relevanten<br />
Arten genutzter Funktionsräume mit vogelabweisenden bzw.<br />
für Vögel besser erkennbaren Strukturen (vgl. BERNSHAUSEN et al.<br />
2007), ggf. auch in weiteren Bereichen mit Vorkommen der relevanten<br />
Populationen<br />
Schlussbemerkungen<br />
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere im Bereich der großflächigen<br />
VSG, vor allem bei Berücksichtigung von Großvogelarten mit großem<br />
Aktionsradius die Auflistung der benötigten V+M-Maßnahmen im sehr<br />
konservativen Ansatz erfolgte. Dies ist einerseits nötig, da der konkrete Trassenverlauf<br />
im Rahmen des Raumordnungsverfahrens noch nicht bekannt ist,<br />
und daher größere und sich weiter erstreckende Wirkräume zu betrachten<br />
sind. Andererseits gilt dies insbesondere für die Ermittlung der Bereiche mit<br />
bauzeitlichen Beschränkungen außerhalb der Brutzeit, da hier grundsätzlich<br />
der Maximalbestand der zumeist deutlich größeren und über den Planungskorridor<br />
hinausragenden Teilgebiete betrachtet wurde.<br />
So deuten die Ergebnisse der aktuellen Rastvogelkartierungen (LaReG 2008,<br />
2009) in vielen relevanten Bereichen zwar darauf hin, dass der eigentliche Planungskorridor<br />
in deutlich geringerem Maße von den relevanten Arten genutzt<br />
wird, als hier im konservativen Ansatz angenommen. Der Planungstiefe entsprechend<br />
stellen die Kartierungen auf der Ebene des Raumordnungsverfah-<br />
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rens nur stichpunktartige Zählungen mit vergleichsweise geringer Erfassungsintensität<br />
(0,5 h/100 ha) dar, aus der die Aussagen zur tatsächlichen Raumnutzung<br />
nur in eingeschränktem Maße abzuleiten sind.<br />
Dies ist im Rahmen des Raumordnungsverfahren nicht erforderlich; jedoch<br />
muss zur exakten Ermittlung der tatsächlich relevanten Strecken, in denen die<br />
entsprechenden bauzeitlichen Beschränkungen außerhalb der Brutzeit festgelegt<br />
werden, spätestens im Rahmen der Planfeststellung entsprechende systematische<br />
Erhebungen der betrachtungsrelevanten Arten erfolgen.<br />
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Resources<br />
Management<br />
MOOIJ, J. (1999): Übersicht über die Bestandssituation und Bestandsentwicklung<br />
der Gänse in Deutschland und der westlichen Paläarktis. – NNA-<br />
Berichte der Alfred Töpfer Akademie für Naturschutz 12, Heft 3: 113-<br />
126.<br />
NEWTON, I. (1979): Population Ecology of Raptors. – Berkhamsted.<br />
NOWALD, G. (1999): Reviergröße und Raumnutzung jungeführender Kraniche<br />
Grus grus in Mecklenburg-Vorpommern: Erste Ergebnisse einer Telemetriestudie.<br />
– Vogelwelt 120: 261-274.<br />
PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2005): Geplante 380 kV-<br />
Höchstspannungsfreileitung Punkt Lemförde – Wehrendorf, Bl. 4196.<br />
FFH-Verträglichkeitsuntersuchung für das FFH-Gebiet und das EU-<br />
Vogelschutzgebiet „Dümmer“ (Kenn-Nummer DE 4315-301). – Gutachten<br />
im Auftrag der RWE Transportnetz Strom, Hungen.<br />
PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2007): Geplanter Ersatzneubau<br />
der 110 kV-Hochspannungsfreileitung Wesel/<strong>Niederrhein</strong> –<br />
Hüthum, Bl. 4201, Bl. 1318 (ehemalige Bl. 0047). Natura 2000-<br />
Verträglichkeitsuntersuchungen unter besonderer Berücksichtigung des<br />
EU-Vogelschutzgebiets „Unterer <strong>Niederrhein</strong>“ (Kenn-Nummer DE<br />
4203-401). – Hungen.<br />
PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2007): Geplanter Ersatzneubau<br />
der 110 kV-Hochspannungsfreileitung Wesel/<strong>Niederrhein</strong> –<br />
Hüthum, Bl. 4201, Bl. 1318 (ehemalige Bl. 0047). Natura 2000-<br />
Verträglichkeitsuntersuchungen unter besonderer Berücksichtigung des<br />
EU-Vogelschutzgebiets „Unterer <strong>Niederrhein</strong>“ (Kenn-Nummer DE<br />
4203-401). – Gutachten im Auftrag der RWE Transportnetz Strom, Hungen.<br />
PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2007a): Geplanter Neubau<br />
der 380 kV- Hochspannungsfreileitung Anschluss Kraftwerk <strong>West</strong>falen<br />
– USW Uentrop. Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen unter besonderer<br />
Berücksichtigung des EU-Vogelschutzgebiets „Lippeaue von<br />
Hamm und Lippstadt mit Ahsewiesen“ (Kenn-Nummer DE 4314-401). –<br />
Gutachten im Auftrag der RWE Transportnetz Strom, Hungen.<br />
PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2007b): Geplanter Neubau<br />
der 110 kV-Leitung Abzweig Altenstadt. Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchungen<br />
unter besonderer Berücksichtigung des EU-Vogelschutzgebiets<br />
„Wetterau“ (Kenn-Nummer DE 5519-401). – Gutachten im<br />
Auftrag der E.ON Netz GmbH, Hungen.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2009): Avifaunistischer<br />
Fachbeitrag für das Raumordnungsverfahren für die geplante Hochspannungsfreileitung<br />
Wahle – Mecklar. Teil Niedersachsen. – Gutachten<br />
für ERM Neu-Isenburg im Auftrag der E.ON Netz GmbH, Hungen.<br />
PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2010): Überprüfung der<br />
Wirksamkeit von neu entwickelten Vogelabweisern an Hochspannungsfreileitungen<br />
anhand von Flugverhaltensbeobachtungen rastender und<br />
überwinternder Vögel am Alfsee/Niedersachsen. – Hungen.<br />
PNL [Planungsgruppe für Natur und Landschaft] (2010): Gastvogelerfassungen<br />
im südlichen Emsland zwischen Dalumer Feld und Wesuwe im<br />
Winter 2009/10. – Hungen.<br />
RASSMUS, J. , C. HERDEN, I. JENSEN, H. RECK & K. SCHÖPS (2003): Methodische<br />
Anforderungen an Wirkungsprognosen in der Eingriffsreglung.<br />
– Angewandte Landschaftsökologie, Heft 51, Bonn Bad-<br />
Godesberg.<br />
RECK, H. et al. (2001): Auswirkungen von Lärm und Planungsinstrumente<br />
des Naturschutzes. – Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (5): 145-<br />
149.<br />
RICHARZ, K. & M. HORMANN (HRSG.) (1997): Vögel und Freileitungen. –<br />
Vogel & Umwelt 9, Sonderheft, 304 S.<br />
SCHELLER, W., BERGMANIS, U, MEYBURG, B.-U., FURKERT, B., KNACK,<br />
A. & RÖPFER, S. (2001): Raum-Zeit-Verhalten des Schreiadlers (Aquila<br />
pomarina). – Acta orn. 4(2-4): 75-236.<br />
SCHNEIDER, M. (1986): Auswirkungen eines Jagdschongebietes auf die Wasservögel<br />
im Ermatinger Becken (Bodensee). – Ornithologische Jahreshefte<br />
für Baden-Württemberg 2(1): 1-46.<br />
SCHNEIDER-JACOBY, M., H.-G. BAUER & W. SCHULZE (1993): Untersuchungen<br />
über den Einfluss von Störungen auf den Wasservogelbestand<br />
im Gnadensee (Untersee/ Bodensee). – Ornithologische Jahreshefte für<br />
Baden-Württemberg 9 (1): 1-24.<br />
SCHREIBER, M. & K.-D MOORMANN (2005): Auszug aus Brutvogelbestandsaufnahme<br />
für das EU-Vogelschutzgebiet „Dalum-Wietmarscher<br />
Moor und Georgsdorfer Moor“. – Bramsche.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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ERM GmbH<br />
Environmental<br />
Resources<br />
Management<br />
SILNY, J. (1997): Die Fauna in den elektromagnetischen Feldern des Alltags. –<br />
Vogel und Umwelt 9, Sonderheft, S. 29-40.<br />
SPILLING, E., H.-H. BERGMANN & M. MEIER (1999): Truppgröße bei weidenden<br />
Bläss- und Saatgänsen (Anser albifrons, A. fabalis) an der Unteren<br />
Mittelelbe und ihr Einfluss auf Fluchtdistanz und Zeitbudget. – Journal<br />
für Ornithologie 140 (3): 325-334.<br />
SUDMANN, S. (2000): Das Anflugverhalten von überwinternden, arktischen<br />
Wildgänsen im Bereich von markierten und nicht-markierten Hochspannungsfreileitungen<br />
am <strong>Niederrhein</strong>. – Unveröffentlichtes Gutachten<br />
Naturschutzzentrum in Kreis Kleve e.V., Juni 2000.<br />
TRAUTNER, J. & LAMBRECHT, H. (2003): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen<br />
im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung –<br />
Zwischenergebnisse aus einem F+E-Vorhaben des Bundesamts für Naturschutz.<br />
– UVP-Report, Sonderheft 2003, S. 125-133.<br />
WILLE, V. & BERGMANN, H.-H. (2002): Das große Experiment zur Gänsejagd:<br />
Auswirkungen der Bejagung auf Raumnutzung, Distanzverhalten<br />
und Verhaltensbudget überwinternder Bläss- und Saatgänse am <strong>Niederrhein</strong>.<br />
– Vogelwelt 123 (6): 293-306.<br />
ZANG, H. & H. HECKENROTH (1986): Die Vögel Niedersachsens und des<br />
Landes Bremen – Tauben- bis Spechtvögel. – Naturschutz und Landschaftspflege<br />
in Niedersachsen, Sonderreihe B, Heft 2.7.<br />
ZANG, H., G. GROßKOPF & H. HECKENROTH (1991): Die Vögel Niedersachsens<br />
und des Landes Bremen – Raubmöwen bis Alken. – Naturschutz<br />
und Landschaftspflege in Niedersachsen, Sonderreihe B, Heft 2.6.<br />
ZANG, H., G. GROßKOPF & H. HECKENROTH (1995): Die Vögel Niedersachsens<br />
und des Landes Bremen – Austernfischer bis Schnepfen. – Naturschutz<br />
und Landschaftspflege in Niedersachsen, Sonderreihe B, Heft<br />
2.5.<br />
ZANG, H., H. HECKENROTH & F. KNOLLE (1989): Die Vögel Niedersachsens<br />
und des Landes Bremen – Greifvögel. – Naturschutz und Landschaftspflege<br />
in Niedersachsen, Sonderreihe B, Heft 2.3.<br />
PROJEKT NR. P0076452/P0076894 MÄRZ 2011<br />
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