FIG Internationale Wertungsbestimmungen Kunstturnen der Frauen

FIG Internationale Wertungsbestimmungen Kunstturnen der Frauen FIG Internationale Wertungsbestimmungen Kunstturnen der Frauen

29.03.2014 Aufrufe

TEIL I Regeln betreffend die Wettkampfteilnehmer ABSCHNITT 1 - Zweck Der Hauptzweck der Wertungsvorschriften ist es: 1. Ein objektives Mittel zur Bewertung des Turnens auf allen Ebenen der regionalen, nationalen und internationalen Wettkämpfe zur Verfügung zu stellen, 2. die Bewertung in den vier Phasen der offiziellen Wettkämpfe der FIG zu vereinheitlichen: Qualifikation (WK I) Mannschaftsfinale (WK IV) Mehrkampffinale (WK II) Gerätefinale (WK III), 3. sicherzustellen, dass die besten Turnerinnen in jedem Wettkampf ermittelt werden, 4. die Turnerinnen und Trainer beim Übungsaufbau zu unterstützen, 5. Informationen über andere technische Informationen und Regeln zur Verfügung zu stellen, die ständig bei Wettkämpfen von Kampfrichtern, Trainern und Turnerinnen benötigt werden.

ABSCHNITT 2 ― Bestimmungen für die Turnerinnen Artikel 2.1. Rechte der Turnerin 2.1.1. Allgemeines Die Turnerin hat das Recht: a) auf eine korrekte und faire und den Bestimmungen der Wertungsvorschriften entsprechende Bewertung ihrer Übungen b) auf schriftliche Information über den Schwierigkeitsgrad der von ihr eingereichten neuen Sprünge oder Elemente innerhalb einer angemessenen Frist vor Wettkampfbeginn c) auf die unverzügliche Anzeige ihrer Note nach Beendigung ihrer Übung oder im Einklang mit den für den konkreten Wettkampf geltenden Bestimmungen d) auf Wiederholung der gesamten Übung mit Genehmigung des Hauptkampfgerichts, wenn die Übung ohne ihr Verschulden oder unabhängig von ihrer Verantwortung unterbrochen wurde e) die Wettkampfhalle aus persönlichen Gründen mit Genehmigung der Präsidentin des Hauptkampfgerichts kurz zu verlassen, sowie das ein solcher Antrag nicht ohne sachlichen Grund abgelehnt wird. Anmerkung: Der Wettkampf darf durch ihre Abwesenheit nicht verzögert werden. f) durch ihren Delegationsleiter eine korrekte Ergebnisliste mit den von ihr im Wettkampf erzielten Noten zu erhalten. 2.1.2 Geräte Die Turnerin hat das Recht: a) auf identische Geräte und Matten, die den Bestimmungen und Normen der FIG für offizielle Wettkämpfe entsprechen, in den Trainings- und Aufwärmhallen sowie in der Wettkampfhalle b) das Sprungbrett auf der 10 cm Landematte zu platzieren (Stufenbarren und Schwebebalken) c) Magnesia am Barren zu benutzen, sowie kleine Markierungen mit Magnesia auf dem Balken anzubringen d) einen Trainer als Sicherung am Stufenbarren zu nutzen e) sich bis zu 30 Sekunden am Stufenbarren und bis zu 10 Sekunden am Balken nach einem Sturz zu erholen oder auszuruhen f) sich mit ihrem Trainer/ihrer Trainerin während der ihr zu Verfügung stehenden Karenzzeit und zwischen dem ersten und zweiten Sprung zu besprechen g) einen Antrag auf Erhöhung der Barrenholme zu stellen, wenn ihre Füße die Matte berühren. Vorschriften für die Einturnzeit - In der Qualifikation (WK I), im Mehrkampffinale (WK II), und im Mannschaftsfinale (WK IV) steht jeder für den Wettkampf am entsprechenden Gerät startenden Turnerin (einschließlich des Ersatzes für eine verletzte Turnerin) im Einklang mit den für den Wettkampf geltenden Regeln unmittelbar vor dem Wettkampf eine kurze Einturnzeit an allen Geräten zur Verfügung: o 30 Sekunden an allen Geräten, außer Stufenbarren o 50 Sekunden am Stufenbarren – einschließlich der Holmpräparation ANMERKUNG: In der Qualifikation (WK I) und im Mannschaftsfinale (WK IV) verfügt die Mannschaft über die gesamte Einturnzeit. Die Mannschaft muss darauf achten, dass innerhalb der Einturnzeit jede Turnerin der Mannschaft Einturnmöglichkeit erhält. Bei Mix-Gruppen verfügt jede einzelne Turnerin über ihre persönliche Einturnzeit. Die Reihenfolge im Rahmen der Einturnzeit sollte die gleiche wie im Wettkampf sein. - Das Ende der Einturnzeit wird durch einen Gong signalisiert. Befindet sich zu diesem Zeitpunkt eine Turnerin am Gerät oder ist sie mental und physisch zum Sprung vorbereitet, darf sie das Element oder die Sequenz zu Ende turnen. Nach der Einturnzeit oder während einer „Wettkampfpause“ darf das Gerät präpariert (max. 2 Personen am Stufenbarren), aber nicht daran geturnt werden. - Die D1 Kampfrichterin gibt 30 Sekunden bevor die Übung begonnen werden muss ein deutliches Signal (bei offiziellen FIG Wettkämpfen ein grünes Licht). Artikel 2.2 Verantwortlichkeiten der Turnerin a) Sie muss die Wertungsvorschriften kennen und sich entsprechend verhalten. b) Sie oder ihr Trainer/ihre Trainerin muss neue Elemente oder Sprünge spätestens 24 Stunden vor dem Podiumstraining zwecks Feststellung des Schwierigkeitsgrades schriftlich bei der Präsidentin des Hauptkampfgerichts einreichen. Abschnitt 2 / Seite 1

TEIL I Regeln betreffend die Wettkampfteilnehmer<br />

ABSCHNITT 1 - Zweck<br />

Der Hauptzweck <strong>der</strong> Wertungsvorschriften ist es:<br />

1. Ein objektives Mittel zur Bewertung des Turnens auf allen<br />

Ebenen <strong>der</strong> regionalen, nationalen und internationalen<br />

Wettkämpfe zur Verfügung zu stellen,<br />

2. die Bewertung in den vier Phasen <strong>der</strong> offiziellen Wettkämpfe<br />

<strong>der</strong> <strong>FIG</strong> zu vereinheitlichen:<br />

Qualifikation (WK I)<br />

Mannschaftsfinale (WK IV)<br />

Mehrkampffinale (WK II)<br />

Gerätefinale (WK III),<br />

3. sicherzustellen, dass die besten Turnerinnen in jedem<br />

Wettkampf ermittelt werden,<br />

4. die Turnerinnen und Trainer beim Übungsaufbau zu<br />

unterstützen,<br />

5. Informationen über an<strong>der</strong>e technische Informationen und<br />

Regeln zur Verfügung zu stellen, die ständig bei Wettkämpfen<br />

von Kampfrichtern, Trainern und Turnerinnen benötigt werden.

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