FIG Internationale Wertungsbestimmungen Kunstturnen der Frauen

FIG Internationale Wertungsbestimmungen Kunstturnen der Frauen FIG Internationale Wertungsbestimmungen Kunstturnen der Frauen

29.03.2014 Aufrufe

Neuplatzieren oder Entfernen von Sprungfedern am Sprungbrett Unerlaubtes Erhöhen der Geräte 0.50 von der Endnote durch das HKG 0.50 von der Endnote durch das HKG Nichtbenutzen oder unsachgemäßes Benutzen Endnote = 0 Punkte der Sicherheitsmatte bei Rondatsprüngen Andere individuelle Regelverletzungen Unerlaubtes Verlassen der Wettkampfstätte oder nicht Zurückkehren in die Wettkampfhalle Ausschluss vom Wettkampf (durch die Präsidentin des Hauptkampfgerichts) Ergebnis und Endnote wird annulliert für Abwesenheit von der Siegerehrung Mannschaft und Einzel (durch das Hauptkampfgericht) Regelverletzungen Mannschaft Fehlerhafte Startreihenfolge an einem Gerät 1.00 vom Endergebnis der Mannschaft am entsprechenden Gerät (durch die Präsidentin des Hauptkampfgerichts) Artikel 2.5 Der Turnerinneneid (FIG TR 7.12.2) „Im Namen aller Turnerinnen gelobe ich, dass wir im Geiste der Sportlichkeit, zum Ruhme des Sports und zur Ehre der Turnerinnen an dieser Weltmeisterschaft (oder einem anderen offiziellen FIG-Wettkampf) teilnehmen und dabei die Regeln, die für ihn gelten, achten und befolgen und uns zu einem Sport ohne Doping und Drogen verpflichten.“ Abschnitt 2 / Seite 4

ABSCHNITT 3 ― Bestimmungen für die Trainer(innen) Artikel 3.1. Rechte der Trainer(innen) Der Trainer/die Trainerin hat das Recht: a) seine/ihre Turnerin oder Mannschaft dadurch zu unterstützen, dass er/sie die schriftlichen Anträge auf Erhöhung der Geräte oder Einstufung neuer Sprünge oder Elemente einreicht, b) seine/ihre Turnerin oder Mannschaft auf dem Podium während der Einturnzeit an allen Geräten zu begleiten, c) seine/ihre Turnerin oder Mannschaft bei der Vorbereitung der Geräte für den Wettkampf zu unterstützen, - am Sprung zur Vorbereitung der Sicherheitsmatte - am Sprung, am Stufenbarren und am Schwebebalken zur Platzierung des Sprungbrettes und der Zusatzmatte - am Stufenbarren zum Einstellen und Präparieren der Holme d) auf dem Podium zu sein, wenn das grüne Licht eingeschaltet ist, um das Sprungbrett zu entfernen, - am Schwebebalken (danach ist das Podium unverzüglich zu verlassen) - am Stufenbarren – Trainer oder Turnerin (danach ist das Podium unverzüglich zu verlassen) e) während der gesamten Übung am Stufenbarren zur Sicherheitsstellung – dies kann der/die gleiche Trainer/in sein, der/die das Sprungbrett entfernt hat, oder ein/e andere/r Trainer/in, f) die Turnerin zwischen dem ersten und zweiten Sprung und während der Karenzzeit an allen Geräten zu unterstützen und zu beraten, g) dass die Note seiner/ihrer Turnerin öffentlich unverzüglich nach der Übung angezeigt wird oder im Einklang mit den konkreten Regeln für den konkreten Wettkampf verfahren wird, h) an allen Geräten präsent zu sein, um im Falle von Verletzungen oder Defekten am Gerät Hilfe zu leisten, i) gegen die Bewertung des Inhaltes der Übung seiner/ihrer Turnerin beim Hauptkampfgericht Einspruch einzulegen (vgl. TR 8.4), j) eine Videoüberprüfung der Zeit- und Linienabzüge beim Hauptkampfgericht zu beantragen. Artikel 3.2. Pflichten der Trainer(innen) Die Trainer/innen haben die Pflicht, a) sich über die Wertungsvorschriften zu informieren und sich den Regeln entsprechend zu verhalten, b) die Startreihenfolge und sonstige in den WV und/oder dem TR der FIG, die auf den Wettkampf anzuwenden sind, vorgesehenen Informationen einzureichen c) es zu unterlassen, die Höhe der Geräte zu verändern oder Sprungfedern in das/aus dem Sprungbrett hinzuzufügen/zu entfernen oder die Sprungfedern neu zu platzieren (vgl. Art. 2.1.2 bzgl. der Erhöhung der Barrenholme), d) den Wettkampfablauf nicht zu verzögern, die Sicht der Kampfrichter nicht zu beeinträchtigen und seine/ihre Rechte nicht zu missbrauchen oder gegen die Rechte anderer Teilnehmer zu verstoßen, e) es zu unterlassen, während der Übung mit der Turnerin zu sprechen, ihr Zeichen zu geben, ihr zuzurufen (sie anzufeuern) o.ä., f) es zu unterlassen, während des Wettkampfes mit den sich im Einsatz befindlichen Kampfrichterinnen und/oder anderen Personen außerhalb des Innenraumes Kontakt aufzunehmen (Ausnahme: Mannschaftsarzt, Delegationsleiter) g) jedwedes missbräuchliche oder undiszipliniertes Verhalten zu unterlassen, h) sich während des gesamten Wettkampfes fair und sportlich zu verhalten i) in sportlicher Art und Weise an der Siegerehrung teilzunehmen ANMERKUNG: vgl. „Abzüge für Verstöße und unsportliches Verhalten“ Erlaubte Anzahl der Trainer(innen) im Innenraum - Qualifikationswettkampf (WK I) und Mannschaftsfinale (WK IV) für die kompletten Mannschaften – 1 Trainerin und 1 Trainer oder 2 Trainerinnen; begleitet nur eine Person die Mannschaft, darf es ein Trainer sein für Nationen mit Einzelturnerinnen – 1 Trainer oder 1 Trainerin - im Mehrkampffinale (WK II) und Gerätefinale (WK III): je Turnerin – 1 Trainer oder 1 Trainerin Abschnitt 3 / Seite 1

ABSCHNITT 3 ― Bestimmungen für die Trainer(innen)<br />

Artikel 3.1. Rechte <strong>der</strong> Trainer(innen)<br />

Der Trainer/die Trainerin hat das Recht:<br />

a) seine/ihre Turnerin o<strong>der</strong> Mannschaft dadurch zu unterstützen, dass er/sie<br />

die schriftlichen Anträge auf Erhöhung <strong>der</strong> Geräte o<strong>der</strong> Einstufung neuer<br />

Sprünge o<strong>der</strong> Elemente einreicht,<br />

b) seine/ihre Turnerin o<strong>der</strong> Mannschaft auf dem Podium während <strong>der</strong><br />

Einturnzeit an allen Geräten zu begleiten,<br />

c) seine/ihre Turnerin o<strong>der</strong> Mannschaft bei <strong>der</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Geräte für den<br />

Wettkampf zu unterstützen,<br />

- am Sprung zur Vorbereitung <strong>der</strong> Sicherheitsmatte<br />

- am Sprung, am Stufenbarren und am Schwebebalken zur<br />

Platzierung des Sprungbrettes und <strong>der</strong> Zusatzmatte<br />

- am Stufenbarren zum Einstellen und Präparieren <strong>der</strong> Holme<br />

d) auf dem Podium zu sein, wenn das grüne Licht eingeschaltet ist, um das<br />

Sprungbrett zu entfernen,<br />

- am Schwebebalken (danach ist das Podium unverzüglich zu<br />

verlassen)<br />

- am Stufenbarren – Trainer o<strong>der</strong> Turnerin (danach ist das<br />

Podium unverzüglich zu verlassen)<br />

e) während <strong>der</strong> gesamten Übung am Stufenbarren zur Sicherheitsstellung –<br />

dies kann <strong>der</strong>/die gleiche Trainer/in sein, <strong>der</strong>/die das Sprungbrett entfernt<br />

hat, o<strong>der</strong> ein/e an<strong>der</strong>e/r Trainer/in,<br />

f) die Turnerin zwischen dem ersten und zweiten Sprung und während <strong>der</strong><br />

Karenzzeit an allen Geräten zu unterstützen und zu beraten,<br />

g) dass die Note seiner/ihrer Turnerin öffentlich unverzüglich nach <strong>der</strong> Übung<br />

angezeigt wird o<strong>der</strong> im Einklang mit den konkreten Regeln für den<br />

konkreten Wettkampf verfahren wird,<br />

h) an allen Geräten präsent zu sein, um im Falle von Verletzungen o<strong>der</strong><br />

Defekten am Gerät Hilfe zu leisten,<br />

i) gegen die Bewertung des Inhaltes <strong>der</strong> Übung seiner/ihrer Turnerin beim<br />

Hauptkampfgericht Einspruch einzulegen (vgl. TR 8.4),<br />

j) eine Videoüberprüfung <strong>der</strong> Zeit- und Linienabzüge beim Hauptkampfgericht<br />

zu beantragen.<br />

Artikel 3.2. Pflichten <strong>der</strong> Trainer(innen)<br />

Die Trainer/innen haben die Pflicht,<br />

a) sich über die Wertungsvorschriften zu informieren und sich den Regeln<br />

entsprechend zu verhalten,<br />

b) die Startreihenfolge und sonstige in den WV und/o<strong>der</strong> dem TR <strong>der</strong> <strong>FIG</strong>, die<br />

auf den Wettkampf anzuwenden sind, vorgesehenen Informationen<br />

einzureichen<br />

c) es zu unterlassen, die Höhe <strong>der</strong> Geräte zu verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Sprungfe<strong>der</strong>n in<br />

das/aus dem Sprungbrett hinzuzufügen/zu entfernen o<strong>der</strong> die Sprungfe<strong>der</strong>n<br />

neu zu platzieren (vgl. Art. 2.1.2 bzgl. <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Barrenholme),<br />

d) den Wettkampfablauf nicht zu verzögern, die Sicht <strong>der</strong> Kampfrichter nicht<br />

zu beeinträchtigen und seine/ihre Rechte nicht zu missbrauchen o<strong>der</strong><br />

gegen die Rechte an<strong>der</strong>er Teilnehmer zu verstoßen,<br />

e) es zu unterlassen, während <strong>der</strong> Übung mit <strong>der</strong> Turnerin zu sprechen, ihr<br />

Zeichen zu geben, ihr zuzurufen (sie anzufeuern) o.ä.,<br />

f) es zu unterlassen, während des Wettkampfes mit den sich im Einsatz<br />

befindlichen Kampfrichterinnen und/o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Personen außerhalb des<br />

Innenraumes Kontakt aufzunehmen (Ausnahme: Mannschaftsarzt,<br />

Delegationsleiter)<br />

g) jedwedes missbräuchliche o<strong>der</strong> undiszipliniertes Verhalten zu unterlassen,<br />

h) sich während des gesamten Wettkampfes fair und sportlich zu verhalten<br />

i) in sportlicher Art und Weise an <strong>der</strong> Siegerehrung teilzunehmen<br />

ANMERKUNG: vgl. „Abzüge für Verstöße und unsportliches Verhalten“<br />

Erlaubte Anzahl <strong>der</strong> Trainer(innen) im Innenraum<br />

- Qualifikationswettkampf (WK I) und Mannschaftsfinale (WK IV)<br />

für die kompletten Mannschaften – 1 Trainerin und 1 Trainer o<strong>der</strong> 2<br />

Trainerinnen; begleitet nur eine Person die Mannschaft, darf es ein Trainer<br />

sein<br />

für Nationen mit Einzelturnerinnen – 1 Trainer o<strong>der</strong> 1 Trainerin<br />

- im Mehrkampffinale (WK II) und Gerätefinale (WK III):<br />

je Turnerin – 1 Trainer o<strong>der</strong> 1 Trainerin<br />

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