2013-05 - beim LSO
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alv aargau löhne: Der alv reicht Klage ein lohnklage. am 22. Februar informierte die Staatskanzlei über den Regierungsratsentscheid, die löhne für Kindergärtnerinnen und Primarlehrpersonen nicht anzuheben – entgegen der schriftlichen Empfehlung der Schlichtungskommission für Personalfragen. Der alv und 88 Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule hatten vorgängig bei der Schlichtungskommission für Personalfragen eine Lohnbeschwerde eingereicht. Diese hatte dem Kanton nach Prüfung der Beschwerde empfohlen, das der Lohnberechnung zugrunde liegende Vektorenmodell mit dem Einbezug von Ist- und Marktlohn hinsichtlich der Diskriminierung von typischen Frauenberufen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Prozess als Pilotprozess Mit einem Schreiben fragte der alv im Januar die Regierung auch an, ob sie bereit wäre, den Prozess als Pilotprozess zu betrachten und einen möglichen Erfolg der Klage allen betroffenen Lehrpersonen zugute kommen zu lassen. Dies, weil der Arbeitsaufwand, alle neu Klagenden zu erfassen, nur mit einer Personalaufstockung zu bewältigen ist – könnten doch bis zu 2000 Beschwerden eingehen. Auch diese Anfrage im Sinne einer höheren Effizienz hat der Regierungsrat negativ beantwortet. Das bedeutet, dass wirklich jede Lehrperson, die am Kindergarten oder an der Primarschule unterrichtet und alv-Mitglied ist, eine Beschwerde einreichen muss, wenn sie von einer allfälligen rückwirkenden Zahlung profitieren will. Auf der alv-Website sind alle Angaben dazu zu finden: www.alv-ag.ch. Nächste Schritte Die Geschäftsleitung des alv hat an ihrer Sitzung vom 4. März beschlossen, wie geplant im Falle eines negativen Bescheides, eine Klage beim Personalrekursgericht einzureichen. Die chancen, dass das Personalrekursgericht die Einschätzung der Schliko teilt, erachtet sie als intakt. Der Kanton müsste dann alle Primar- und Kindergartenlehrpersonen entsprechend höher besolden und zusätzlich allen Klagenden rückwirkend, vermutlich ab 1. August 2011, die Differenz zwischen dem ausbezahlten Lohn und dem neu verordneten Lohn entrichten (vgl. Bericht in SchuLBLAtt 2/2013). Mit einem Entscheid des Personalrekursgerichts wird im herbst 2013 gerechnet. Irene Schertenleib @INtERNEt Schulblatt AG/SO · 5/2013 30 Der alv kommuniziert über verschiedenen Onlinekanäle. Klicken Sie hinein, surfen Sie, kommentieren Sie, lassen Sie sich beraten und finden Sie die Informationen, die Sie brauchen. Neues auf der alv-Website Die alv-Seiten im SchuLBLAtt werden jeweils in der rechten Spalte auf der homepage veröffentlicht. Damit haben Sie jederzeit Zugriff auf die alv-Berichterstattung. Neu • umsetzung Strukturreform 6/3 – häufige Fragen – Prozessvorschlag des alv als PPt – Weiterbildungsangebote der Ph FhNW • Wissenswertes zum thema Schulreisen Weiterhin aktuell • unterschriftenbögen zur Initiative «Kinder & Eltern» • Positionspapier «Schulische Disziplin» • Resolution hPS • Link auf die aktuelle Lohntabelle des Kantons Aargau für Lehrpersonen unter «Downloads» Newsletter vom 6. März − Die Initiative «Kinder und Eltern» wird eingereicht − Neues zur umsetzung 6/3 − Die Lohnklage geht in die nächste Runde − SchuLBLAtt-themenheft «Schulreise» Der alv-Newsletter kann gratis abonniert werden – auf www.alv-ag.ch. alv-Forum http://forum.alv-ag.ch, mit persönlichem Login Facebook unter www.facebook.com/ alv.ag.ch aus dem lch Veranstaltung vom 16.3.: Mentaltraining für Lehrpersonen. Informationen: www.lch.ch. Sekretariat alv
KS aargau Die Gruppe «just dance» der Kreisschule Mutschellen überzeugte mit ihrem begeisternden und sehr abwechslungsreichen auftritt Jury und Publikum. Foto: Donovan Wyrsch. Feuerwerk des tanzes Schulsport. Der School Dance award bringt die begeisterung der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler jedes Jahr aufs Neue zum ausdruck. am 16. März messen sich die besten im interkantonalen Finale in bern. tanzbegeisterte können sich im august wieder für den School Dance award 2014 anmelden. Der Anlass, welcher gemeinsam von der Abteilung Volksschule, der Sektion Sport und der Fachstelle Kulturvermittlung organisiert wird, hat sich etabliert. Ohne gross die Werbetrommel gerührt zu haben, meldeten sich 23 tanzgruppen für den Anlass an, was gegenüber den Vorjahren eine weitere Steigerung bedeutet. Über 300 Schülerinnen und Schüler stellten am 18. Januar in Aarau ihr Können unter Beweis. Diese grundsätzlich erfreuliche Entwicklung stellt die Organisation vor neue herausforderungen; viel mehr teilnehmende wird die aktuelle Organisationsform wohl nicht mehr tragen können. Positiv für die Schule Der School Dance Award soll die Lehrpersonen, die Schülerinnen und Schüler motivieren, das Körperbewusstsein und die Freude an der Bewegung mit Musik und tänzerischem training im Schulsportunterricht zu fördern. Der Anlass bietet den Schülerinnen und Schülern anschliessend eine Plattform, um das Erlernte einem Publikum zu präsentieren. Für Projektleiter christian Müller ist deshalb nicht primär der Anlass entscheidend, sondern das, was er im Vorfeld bewirkt: «Es ist beeindruckend, was die Lehrpersonen mit ihren Gruppen erarbeiten. Wenn die Schülerinnen und Schüler die Freude, die sie heute zeigen, auch im Vorfeld an den tag legen, kann dies für eine Schule nur positiv sein.» Steigendes Niveau Die Jury wurde vor die grosse herausforderung gestellt, die jeweils drei besten choreografien der Sekundarstufe I und II zu küren. Jurychef Reto Schiesser stellte fest: «Das Niveau, insbesondere jenes der besten Gruppen, steigt von Jahr zu Jahr und die Spitze ist jeweils sehr eng beisammen.» In der Kategorie Sekundarschule I gewann die Gruppe «just dance» der Kreisschule Mutschellen, die mit ihrem abwechslungsreichen Auftritt sowohl die Jury als auch das Publikum überzeugte. Die Gruppe «reload fireproofed» der Schule Mellingen errang den zweiten Platz. «Suhrs Dance crew» schliesslich schaffte es auf den dritten Platz. Interkantonales Finale Bei den Berufs- und Kantonsschulen setzten sich die Badener Berufsschülerinnen und Berufsschüler der Gruppe «underconstruction – the BBB dance crew» an die Spitze. In Gummistiefeln und leuchtenden t-Shirts zündeten sie ein wahres Feuerwerk und erhielten zusätzlich zur Finalteilnahme eine Einladung zum Auftritt an der Aargauer Sportgala. Als Zweitplatzierte ebenfalls ans Finale schafften es kEINStEIN von der Alten Kanti Aarau. All diese Gruppen werden sich am 16. März, im Freien Gymnasium in Bern, am interkantonalen Finale mit den besten Gruppen der Kantone Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn messen. Interessierte für den School Dance Award 2014 können sich bereits wieder im August fürs kommende Jahr anmelden. christian Müller, Sektion Sport, bKS Ranglisten und weitere Fotos unter www.schooldance.ch. Schulblatt AG/SO · 5/2013 31
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löhne: Der alv reicht Klage ein<br />
lohnklage. am 22. Februar informierte<br />
die Staatskanzlei über den Regierungsratsentscheid,<br />
die löhne für Kindergärtnerinnen<br />
und Primarlehrpersonen nicht<br />
anzuheben – entgegen der schriftlichen<br />
Empfehlung der Schlichtungskommission<br />
für Personalfragen.<br />
Der alv und 88 Lehrpersonen des Kindergartens<br />
und der Primarschule hatten vorgängig<br />
bei der Schlichtungskommission<br />
für Personalfragen eine Lohnbeschwerde<br />
eingereicht. Diese hatte dem Kanton nach<br />
Prüfung der Beschwerde empfohlen, das<br />
der Lohnberechnung zugrunde liegende<br />
Vektorenmodell mit dem Einbezug von<br />
Ist- und Marktlohn hinsichtlich der Diskriminierung<br />
von typischen Frauenberufen<br />
zu überprüfen und gegebenenfalls<br />
zu überarbeiten.<br />
Prozess als Pilotprozess<br />
Mit einem Schreiben fragte der alv im<br />
Januar die Regierung auch an, ob sie bereit<br />
wäre, den Prozess als Pilotprozess<br />
zu betrachten und einen möglichen Erfolg<br />
der Klage allen betroffenen Lehrpersonen<br />
zugute kommen zu lassen. Dies,<br />
weil der Arbeitsaufwand, alle neu Klagenden<br />
zu erfassen, nur mit einer Personalaufstockung<br />
zu bewältigen ist – könnten<br />
doch bis zu 2000 Beschwerden eingehen.<br />
Auch diese Anfrage im Sinne einer höheren<br />
Effizienz hat der Regierungsrat negativ<br />
beantwortet. Das bedeutet, dass wirklich<br />
jede Lehrperson, die am Kindergarten<br />
oder an der Primarschule unterrichtet<br />
und alv-Mitglied ist, eine Beschwerde einreichen<br />
muss, wenn sie von einer allfälligen<br />
rückwirkenden Zahlung profitieren<br />
will. Auf der alv-Website sind alle Angaben<br />
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Nächste Schritte<br />
Die Geschäftsleitung des alv hat an ihrer<br />
Sitzung vom 4. März beschlossen, wie geplant<br />
im Falle eines negativen Bescheides,<br />
eine Klage <strong>beim</strong> Personalrekursgericht<br />
einzureichen. Die chancen, dass das<br />
Personalrekursgericht die Einschätzung<br />
der Schliko teilt, erachtet sie als intakt.<br />
Der Kanton müsste dann alle Primar- und<br />
Kindergartenlehrpersonen entsprechend<br />
höher besolden und zusätzlich allen<br />
Klagenden rückwirkend, vermutlich ab<br />
1. August 2011, die Differenz zwischen<br />
dem ausbezahlten Lohn und dem neu<br />
verordneten Lohn entrichten (vgl. Bericht<br />
in SchuLBLAtt 2/<strong>2013</strong>).<br />
Mit einem Entscheid des Personalrekursgerichts<br />
wird im herbst <strong>2013</strong> gerechnet.<br />
Irene Schertenleib<br />
@INtERNEt<br />
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30<br />
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Disziplin»<br />
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