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Vier Thesen zu betrieblichen Gestaltungsspielräumen der ...

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Der Personaleinsatz in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Pflege erfolgt erst in<br />

Ansätzen qualifikations- und bedarfsgerecht.<br />

Rahmenbedingungen:<br />

SQV, SGB V und XI, Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz, Rahmenverträge<br />

(Fachkraftquote)<br />

Personalpolitische Gestaltungsspielräume in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Pflege:<br />

fokussierter Einbe<strong>zu</strong>g des (zivilgesellschaftlichen) Umfeldes:<br />

Der Einbe<strong>zu</strong>g von Ehrenämtlern, Pflegebedürftigen und Angehörigen, Betreuungsassistenten nach §87b SGB XI<br />

sowie niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach §45b SGB XI sind als betriebliche Investition im Bereich<br />

Fachkräftesicherung und Versorgungsqualität <strong>zu</strong> verstehen.<br />

Investitionskosten: „Freiwilliges soziales Engagement … muss gepflegt werden“.<br />

Eine (pflegefachliche) Anleitung ist unerlässlich.<br />

Gewinnerwartung: Stärkung individualisierter Versorgung und Pflege, wenn die informellen Helfer<br />

die professionelle Pflege unterstützen und nicht Leistungsdefizite kompensieren sollen.<br />

Optimierung des Fachkräfteeinsatzes in vielschichtigen Versorgungsstrukturen.

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