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Biotopholz - AfL Niedersachsen eV

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Interessensausgleich durch PEFC<br />

PEFC – Standards ab 1.1.2011<br />

Punkt 4.10:<br />

• <strong>Biotopholz</strong>, z.B. Totholz, Horst- und Höhlenbäume,<br />

wird zum Schutz der biologischen Vielfalt in<br />

angemessenem Umfang erhalten und gefördert.<br />

• Sein Umfang darf nicht zu unverhältnismäßigen<br />

wirtschaftlichen Nachteilen für den Waldbesitzer<br />

führen.<br />

• Verkehrssicherungspflicht, Waldschutz- und<br />

Unfallverhütungsvorschriftenwerden beachtet.<br />

• Betriebspläne beinhalten auch die Thematik<br />

„<strong>Biotopholz</strong> im Wald“.<br />

• Zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile kann an<br />

Förderprogrammen oder Maßnahmendes<br />

Vertragsnaturschutzes teilgenommen werden.<br />

• a) Siehe Leitfaden 4<br />

In magnis et voluisse sat est." (deutsch: "In großen Dingen genügt es auch, sie gewollt zu haben.")

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