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Biotopholz - AfL Niedersachsen eV

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Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 5 ff:<br />

- Beurteilung der Arbeitsbedingungen -<br />

(3) Eine Gefährdung kann sich sich insbesondere ergeben durch:<br />

1. Die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des<br />

Arbeitsplatzes<br />

2. Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen<br />

3. Die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln,<br />

insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und<br />

Anlagen sowie den Umgang damit<br />

4. Die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren,<br />

Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken<br />

5. Unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten<br />

"Deficiente pecu, deficit omne, nia." (deutsch: "Mangelt im Beutel die Barschaft, mangelt's an Jeglichem.")

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