28.03.2014 Aufrufe

Biotopholz - AfL Niedersachsen eV

Biotopholz - AfL Niedersachsen eV

Biotopholz - AfL Niedersachsen eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Risikomanagement: Arbeitsschutzgesetz § 5:<br />

- Beurteilung der Arbeitsbedingungen -<br />

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der<br />

für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit<br />

verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche<br />

Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich<br />

sind.<br />

(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art<br />

der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen<br />

Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines<br />

Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.<br />

Audaces fortuna adiuvat." (deutsch: "Den Tapferen hilft das Glück.") - ähnlich bei Seneca<br />

d.J., Vergil und Terenz

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!