28.03.2014 Aufrufe

KRISENHANDBUCH der Universität für Musik und darstellende ...

KRISENHANDBUCH der Universität für Musik und darstellende ...

KRISENHANDBUCH der Universität für Musik und darstellende ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>KRISENHANDBUCH</strong><br />

<strong>der</strong> Universität für <strong>Musik</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>darstellende</strong> Kunst Graz<br />

(Richtlinie des Rektorats vom 21.9.2011,<br />

gültig ab 1.10.2011)<br />

Steuerungsteam:<br />

Geschäftsführen<strong>der</strong> Vizerektor O.Univ.Prof. Mag. DI Dr. Robert Höldrich<br />

Universitätsdirektorin Mag. a Astrid Wedenig, MSc<br />

Leiterin Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit Lic. Katrin Hammerschmidt<br />

Leiter Abteilung Infrastruktur Ing. Harald Sukic<br />

Leiter Stabsabteilung Recht Mag. Dr. Hannes Kiegerl<br />

Stand 10/2011


1 ZIEL UND INHALTE DES KRISENMANAGEMENTSYSTEMS........................................... 4<br />

1.1 Ziel ................................................................................................................................................. 4<br />

1.2 Inhalte............................................................................................................................................ 4<br />

1.3 Begriffsdefinition Krise / Krisenfall................................................................................................ 4<br />

2 AUFBAU UND LEITUNG DES KRISENMANAGEMENTSYSTEMS ................................... 5<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches zum Aufbau des Krisenmanagementsystems..................................................... 5<br />

2.2 Leitung des Krisenmanagements (Steuerungsteam) .................................................................... 6<br />

2.2.1 Zusammensetzung des Steuerungsteams.............................................................................. 6<br />

2.2.2 Aufgaben des Steuerungsteams............................................................................................. 6<br />

2.3 Operative Einheiten (Unterstützung) ............................................................................................ 7<br />

3 VERFAHREN ZUR KRISENBEWÄLTIGUNG..................................................................... 8<br />

3.1 Krisenstab...................................................................................................................................... 8<br />

3.1.1 Mitglie<strong>der</strong> des Krisenstabes ................................................................................................... 8<br />

3.1.2 Erreichbarkeit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Krisenstabes ..................................................................... 9<br />

3.1.3 Infrastrukturelle Ausstattung des Krisenstabes ..................................................................... 9<br />

3.2. Handlungsablauf im Fall einer Krise ........................................................................................... 10<br />

3.2.1 Notruf <strong>und</strong> Alarmierung <strong>der</strong> Einsatzkräfte........................................................................... 10<br />

3.2.2 Krisenbestimmung................................................................................................................ 10<br />

3.2.3 Krisenstabeinberufung ......................................................................................................... 10<br />

3.2.4 Kriseneinstufung <strong>und</strong> erste Schritte des Krisenstabs ........................................................... 11<br />

3.2.5 Weitere Tätigkeiten des Krisenstabes.................................................................................. 12<br />

3.2.6 Kommunikation Krisenstab .................................................................................................. 13<br />

4 KOMMUNIKATION............................................................................................................14<br />

4.1 Kommunikationsvorlagen ........................................................................................................... 14<br />

4.1.1. Dark Site .............................................................................................................................. 14<br />

4.1.2. Aushänge am „Schwarzen Brett“ ........................................................................................ 14<br />

4.1.3. Krisen-Flyer.......................................................................................................................... 14<br />

4.1.4. E-Mail-Aussendung.............................................................................................................. 15<br />

4.2 Kommunikationsmittel................................................................................................................ 15<br />

4.2.1. KUG-Notrufnummer............................................................................................................ 15<br />

4.2.2. Krisen-Hotline...................................................................................................................... 15<br />

4.2.3. Homepage / KUGonline....................................................................................................... 16<br />

4.2.4. Krisen-Gruppenfileservice ................................................................................................... 16<br />

4.2.5. Krisenserver......................................................................................................................... 16<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 2


4.2.6. Krisen-Raum für Medienvertreter/innen ............................................................................ 17<br />

4.3 Krisenkommunikation – Krisen-PR .............................................................................................. 17<br />

4.3.1 Interne Kommunikation ....................................................................................................... 17<br />

4.3.2 Externe Kommunikation....................................................................................................... 17<br />

4.3.2.1 Allgemeines...................................................................................................... 17<br />

4.3.2.2 Festlegen einer Kommunikationsstrategie ....................................................... 18<br />

4.3.2.3 Medientraining ................................................................................................. 18<br />

4.4 Kommunikationsstrategie im Krisenfall ...................................................................................... 18<br />

4.4.1 Information an das BMWF, Behörden, etc........................................................................... 19<br />

4.4.2 Medien ................................................................................................................................. 19<br />

4.4.3 Medienanfragen................................................................................................................... 19<br />

4.4.4 Pressemitteilungen............................................................................................................... 19<br />

4.4.5 Interviews ............................................................................................................................. 20<br />

4.4.6 Pressegespräche o<strong>der</strong> Pressekonferenz............................................................................... 20<br />

4.4.7 Nachbereitung: Medienresonanzanalyse, Statistiken, Berichte, Nachbetreuung ............... 20<br />

FÜR DEN KRISENSTAB MITGELTENDE DOKUMENTE ....................................................22<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 3


1 ZIEL UND INHALTE DES KRISENMANAGEMENTSYSTEMS<br />

1.1 Ziel<br />

Ziel des Krisenmanagementsystems für die KUG ist es, die bestmögliche Prävention im<br />

Hinblick auf Krisenszenarien <strong>und</strong> damit die höchstmögliche Erweiterung des Handlungsspielraumes<br />

im Fall einer Krise zu gewährleisten.<br />

Im vorliegenden Krisenhandbuch werden Struktur <strong>und</strong> Methodik des Krisenmanagements an<br />

<strong>der</strong> KUG dokumentiert.<br />

1.2 Inhalte<br />

• Aufbau <strong>und</strong> Leitung des Krisenmanagements<br />

• Verfahren zur Krisenbewältigung – legt die Vorgehensweise im Krisenfall fest <strong>und</strong><br />

definiert den im Krisenfall zum Einsatz kommenden Krisenstab<br />

• Kommunikation<br />

• Sicherheitsrelevante Regelungen <strong>der</strong> KUG (Notrufnummernsystem, Brandschutz- <strong>und</strong><br />

Sicherheitsordnung, Einsatzvorschriften für einzelne Gebäude, etc.)<br />

• Krisenszenarien – mögliche Krisenszenarien werden angeführt<br />

• Handlungsanweisungen für einzelne Krisenszenarien<br />

• Risikobewertungen<br />

1.3 Begriffsdefinition Krise / Krisenfall<br />

Die Universität für <strong>Musik</strong> <strong>und</strong> <strong>darstellende</strong> Kunst Graz definiert die Krise / den Krisenfall wie<br />

folgt:<br />

Eine Krise ist ein ungeplanter Zustand<br />

• von unvorhersehbarer Dauer,<br />

• <strong>der</strong> negativ besetzt ist,<br />

• <strong>der</strong> durch ein Ereignis entsteht,<br />

• <strong>der</strong> die ausreichende Handlungsfähigkeit <strong>der</strong> Universität beeinträchtigt,<br />

• <strong>der</strong> das Erreichen von Zielsetzungen <strong>der</strong> Universität bedroht sowie<br />

• die Gefahr eines großen Schadens beinhaltet.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 4


2 AUFBAU UND LEITUNG DES KRISENMANAGEMENTSYSTEMS<br />

2.1 Gr<strong>und</strong>sätzliches zum Aufbau des Krisenmanagementsystems<br />

Das Krisenmanagementsystem <strong>der</strong> KUG (im weiteren Verlauf KMS genannt) ist das<br />

strukturelle Bindeglied zwischen <strong>der</strong> temporären Einrichtung eines Krisenstabes <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

ständigen Präventionsaufgabe <strong>der</strong> KUG.<br />

Aus dem Krisenmanagement heraus bilden sich zusammen mit <strong>der</strong> Geschäftsführung<br />

folgende Strukturen:<br />

• Das Krisenmanagement wird im Steuerungsteam (dauerhaft eingerichtete<br />

Arbeitsgruppe) geplant. Es leitet präventive Maßnahmen ein <strong>und</strong> erhält <strong>und</strong><br />

verbessert die Struktur des Krisenmanagementsystems <strong>der</strong> KUG.<br />

• Der Krisenstab ist die im Krisenfall gebildete Gruppe, die aus strategisch<br />

ausgewählten Bereichen <strong>der</strong> Universität besteht (temporäre Arbeitsgruppe). Näheres<br />

siehe unter Punkt 3 – Verfahren zur Krisenbewältigung.<br />

• Neben diesen beiden Arbeitsgruppen ist auch die Einbeziehung von operativen<br />

Einheiten o<strong>der</strong> fachk<strong>und</strong>igen Personen (allenfalls potentielle Mitglie<strong>der</strong> des<br />

erweiterten Krisenstabes wie Sicherheitsfachkraft, etc.) mit einzuplanen.<br />

Im Krisenhandbuch sind die Gr<strong>und</strong>lagen für den Systemaufbau festgelegt <strong>und</strong> die<br />

Positionierung zum Thema Krise definiert.<br />

• Umgang mit Krisen:<br />

Für die KUG manifestiert sich <strong>der</strong> Umgang mit Krisen im vorliegenden Handbuch <strong>und</strong><br />

den dazugehörenden Anhängen. Die KUG ist mit diesem Krisenhandbuch bestrebt,<br />

die Situation einer Krise dauerhaft zu bewältigen <strong>und</strong> Schadensereignisse <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />

Auswirkungen, die mittel- bzw. unmittelbar mit dem Eintritt einer Krise<br />

zusammenhängen, zu minimieren. Um den Eintritt eines Krisenfalls möglichst zu<br />

verhin<strong>der</strong>n, sieht es die KUG als ihre Aufgabe, diesen Zustand durch die Setzung von<br />

präventiven Maßnahmen bestmöglich zu vermeiden.<br />

• Kommunikation im Zusammenhang mit Krisen:<br />

Die KUG hat mit diesem Handbuch ein Kommunikationsmodell erstellt, das im<br />

Krisenfall zur Anwendung kommt. Das Verhalten gegenüber <strong>der</strong> Öffentlichkeit wird<br />

festgelegt <strong>und</strong> dokumentiert.<br />

• Einbindung von MitarbeiterInnen:<br />

Die Einbindung von MitarbeiterInnen <strong>der</strong> KUG bildet die Basis <strong>der</strong> präventiven<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> <strong>der</strong> in diesem Krisenhandbuch beschriebenen Vorgangsweisen.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 5


2.2 Leitung des Krisenmanagements (Steuerungsteam)<br />

2.2.1 Zusammensetzung des Steuerungsteams<br />

Rektor/in<br />

Universitätsdirektor/in<br />

Leiter/in Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit<br />

Leiter/in Abteilung Infrastruktur<br />

Leiter/in Stabsabteilung Recht<br />

2.2.2 Aufgaben des Steuerungsteams<br />

1) Erarbeitung <strong>und</strong> kontinuierliche Verbesserung des Krisenhandbuches<br />

a) Das Steuerungsteam erstellt eine Übersicht mit allen notwendigen Punkten für den<br />

Ablauf einer Krise, den Ablaufplan. Im Ablaufplan wird <strong>der</strong> Ablauf im Krisenfall<br />

determiniert. Er dient dem Krisenstab als Anleitung <strong>und</strong> Verfahrensanordnung.<br />

Abweichungen vom Plan durch den Krisenstab sind zu begründen.<br />

b) Das Steuerungsteam legt die Kommunikationsstrategie fest <strong>und</strong> gibt die<br />

Gr<strong>und</strong>bedingungen für Kommunikationsvorlagen vor.<br />

c) Der Ablaufplan selbst ist zu evaluieren (Übungsablauf) <strong>und</strong> bei Bedarf einer<br />

Verbesserung zuzuführen.<br />

2) Erarbeitung von Krisenszenarien<br />

a) Das Steuerungsteam erarbeitet universitätsspezifische Krisenszenarien.<br />

b) Das Steuerungsteam erarbeitet eine Risikobewertung dieser Krisenszenarien.<br />

c) Das Steuerungsteam erarbeitet <strong>und</strong> evaluiert Maßnahmen zur Prävention.<br />

Eine periodische Kontrolle auf Aktualität <strong>der</strong> erstellten Verfahren durch das Steuerungsteam<br />

gewährleistet Praktikabilität sowie Aktualität <strong>und</strong> damit eine kontinuierliche Verbesserung.<br />

Das Steuerungsteam wird beauftragt, seine präventive Tätigkeit stetig weiterzuführen.<br />

3) Analysen erfolgter Krisen/Verbesserung<br />

a) Nach dem Ende <strong>der</strong> Krise erfolgt eine genaue Evaluierung. Diese wird schriftlich<br />

festgehalten <strong>und</strong> dient <strong>der</strong> Dokumentation.<br />

b) Das Ergebnis wird dem Handbuch beigelegt. Im Anschluss wird ein<br />

Maßnahmenkatalog erstellt, welcher im Bedarfsfall Revisionen des Handbuchs nach<br />

sich zieht.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 6


2.3 Operative Einheiten (Unterstützung)<br />

Neben dem Steuerungsteam sind die operativen Einheiten (Abteilung Infrastruktur, Zentraler<br />

Informatikdienst, etc.) o<strong>der</strong> Personen (Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkraft, etc.) <strong>der</strong><br />

Universität maßgeblicher Bestandteil <strong>der</strong> Prävention von Krisen.<br />

Die Hauptaufgabe <strong>der</strong> operativen Einheiten besteht in <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>und</strong> Ausführung von<br />

flankierenden Maßnahmen an <strong>der</strong> Universität. Die Erarbeitung geschieht durch ständige<br />

Kontakthaltung mit dem Steuerungsteam (im Krisenfall mit dem Krisenstab) <strong>und</strong> durch die<br />

Informationsweitergabe zu wesentlichen Umständen, die zu einer Verhin<strong>der</strong>ung einer Krise<br />

beitragen können.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 7


3 VERFAHREN ZUR KRISENBEWÄLTIGUNG<br />

3.1 Krisenstab<br />

Der Krisenstab ist für die Umsetzung von Maßnahmen, die konkret zur Bewältigung <strong>der</strong><br />

Krisen dienen, zuständig. Er sammelt, analysiert <strong>und</strong> bewertet Situationen (gem. <strong>der</strong><br />

beiliegenden Definition). Der standardisierte Krisenstab kann bei Bedarf durch interne o<strong>der</strong><br />

externe ExpertInnen erweitert werden (erweiterter Krisenstab) <strong>und</strong> arbeitet mit den<br />

operativen Einheiten sowie allfällig zusätzlichen herangezogenen Personen zusammen.<br />

3.1.1 Mitglie<strong>der</strong> des Krisenstabes<br />

Standardisierter Krisenstab<br />

Leitung <strong>und</strong> Krisensprecher/in:<br />

Koordination:<br />

Kommunikation:<br />

Infrastruktur:<br />

Rechtliche Agenden:<br />

Rektor/in<br />

Universitätsdirektor/in<br />

Leiter/in Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit<br />

Leiter/in Abteilung Infrastruktur<br />

Leiter/in Stabsabteilung Recht<br />

Erweiterter Krisenstab (bei Bedarf)<br />

Standardisierter Krisenstab + interne o<strong>der</strong> externe ExpertInnen<br />

Als Vertretungen fungieren - soweit in diesem Krisenhandbuch keine an<strong>der</strong>e Regelung<br />

getroffen wird – die jeweilig bestellten Stellvertreter/innen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliches:<br />

a) Die Koordination des Krisenstabes obliegt dem/<strong>der</strong> Universitätsdirektor/in.<br />

b) Der Krisenstab setzt sich ab Feststellung des Vorliegens einer Krise zusammen<br />

(siehe dazu Punkt 3.2.2.b. <strong>und</strong> c.).<br />

c) Dem Krisenstab werden alle notwendigen technischen <strong>und</strong> logistischen Hilfsmittel zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

d) Dem Krisenstab stehen für die Dauer <strong>der</strong> Krise alle operativen Einheiten <strong>der</strong> KUG zur<br />

Verfügung (Abteilung Infrastruktur, Zentraler Informatikdienst, etc.).<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 8


3.1.2 Erreichbarkeit <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Krisenstabes<br />

Sämtliche Mitglie<strong>der</strong> des Krisenstabes hinterlegen zur möglichst umfassenden Erreichbarkeit<br />

jeweils zwei Telefonnummern, unter denen sie gr<strong>und</strong>sätzlich erreichbar sind. Diese<br />

Telefonnummern sind im Krisenfall zu verwenden.<br />

3.1.3 Infrastrukturelle Ausstattung des Krisenstabes<br />

Der Krisenstab hat Anspruch auf eine infrastrukturelle Ausstattung. Diese wird von <strong>der</strong><br />

Dienstleistungseinrichtung Zentrale Serviceeinrichtungen unter <strong>der</strong> Verantwortung <strong>der</strong>/des<br />

Universitätsdirektorin/Universitätsdirektors zur Verfügung gestellt <strong>und</strong> gewartet. Der<br />

Krisenstab versammelt sich im Büro <strong>der</strong>/des Universitätsdirektorin/Universitätsdirektors<br />

(Palais Meran), das für diesen Zweck ausgestattet wird. Als Ersatzräumlichkeit dienen die<br />

Räumlichkeiten <strong>der</strong> Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit (Neubau, ZID-Nähe).<br />

Mindestausstattung des Krisenstabes:<br />

a) 2 Notebooks/Subnotebooks mit Ersatzakku inkl. UMTS Modem (netzunabhängig)<br />

Die Notebooks haben ein Image <strong>der</strong> KUG/ZID, sind Wireless LAN fähig <strong>und</strong> haben<br />

ein erweitertes Officepaket inkl. Mindmap-Programm zur Verfügung. Auf den<br />

Notebooks bzw. auf beiliegenden USB-Sticks befinden sich alle vorbereiteten Daten<br />

für Krisenfälle (Krisenhandbuch, Rufnummern, Protokollvorlagen, etc.). Aus<br />

Sicherheitsgründen ist ein Gerät im Büro <strong>der</strong>/des Universitätsdirektorin/<br />

Universitätsidirektors, eines im ZID bereitzustellen.<br />

b) 1 Kombinationsdrucker (Fax/Scanner/Drucker/Kopierer) inkl. Ersatztoner/Ersatztinte<br />

c) 2 Handys (Smartphones) inkl. vorreservierter Nummern <strong>und</strong> Ersatzakkus.<br />

d) 1 Beamer inkl. Kabelverbindung<br />

e) 1 Megaphon (inkl. Ersatzakku)<br />

f) 2 Generalschlüssel für alle KUG-Gebäude.<br />

g) Dem Krisenstab wird eine Schreibkraft zur Verfügung gestellt. Diese wird aus dem<br />

Büro <strong>der</strong> Geschäftsführung rekrutiert <strong>und</strong> bereits vorab eingeschult. Die Schreibkraft<br />

kann auf Gr<strong>und</strong> einer Anweisung des Krisenstabes zur Mehrdienstleistungen<br />

verpflichtet werden.<br />

h) Der Krisenstab hat einen exklusiven Anspruch auf die Reservierung von notwendigen<br />

Räumlichkeiten (z.B. zur Abhaltung von Pressekonferenzen).<br />

i) Es wird eine Notruf/Erreichbarkeitsliste erstellt. Diese wird in allen dem Krisenstab zur<br />

Verfügung gestellten Geräten – sowie auf einem GFS (Gruppenfileservice im<br />

Netzwerk <strong>der</strong> KUG) gepflegt. Die Liste glie<strong>der</strong>t sich in interne Nummern (Wartung<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 9


erfolgt durch Mitarbeiter/innen in <strong>der</strong> Universitätsdirektion) sowie in externe Nummern<br />

von Behörden, Expertinnen (z.B. Ärzte), etc., wobei die Festlegung <strong>und</strong> Wartung dem<br />

Steuerungsteam obliegt.<br />

3.2. Handlungsablauf im Fall einer Krise<br />

3.2.1 Notruf <strong>und</strong> Alarmierung <strong>der</strong> Einsatzkräfte<br />

Notfälle sind über die Notrufnummer <strong>der</strong> KUG (intern -2222 o<strong>der</strong> extern<br />

0316/389/2222) – allenfalls nach Alarmierung <strong>der</strong> Einsatzkräfte <strong>und</strong> Leistung von<br />

Erste-Hilfe-Maßnahmen – unverzüglich zu melden.<br />

INFORMATION AN DIE EINSATZKRÄFTE<br />

• Was ist passiert?<br />

• Wie viele Personen sind betroffen (geschätzt)?<br />

• Wo ist das Ereignis passiert?<br />

• Einschätzung <strong>der</strong> Lage durch Erstanrufer/in<br />

• Wie kommen die Einsatzkräfte an den Einsatzort?<br />

3.2.2 Krisenbestimmung<br />

a) Die Person, welche den Anruf unter <strong>der</strong> Notrufnummer entgegennimmt bzw. das<br />

jeweilige Mitglied des Bereitschaftsdienstes (siehe „Notrufnummernsystem“),<br />

meldet Vorfälle <strong>der</strong> Stufe 2 im Bedarfsfall <strong>und</strong> Vorfälle <strong>der</strong> Stufe 3 jedenfalls an<br />

den/die Universitätsdirektor/in (Meldung per SMS erwünscht).<br />

b) Der/Die Universitätsdirektor/in entscheidet, ob eine Krise vorliegt <strong>und</strong> daher ein<br />

Krisenstab einzurichten ist.<br />

c) Bei Ausfall/Nichterreichbarkeit <strong>der</strong>/des Universitätsdirektorin/s entscheidet <strong>der</strong>/die<br />

Rektor/in o<strong>der</strong> in seiner/ihrer Vertretung das Rufbereitschaft habende<br />

Rektoratsmitglied, ob ein Krisenstab gebildet werden muss.<br />

3.2.3 Krisenstabeinberufung<br />

a) Der Krisenstab wird durch die gemäß 3.2.2. zuständige Person einberufen.<br />

b) Der Krisenstab ist befugt, allenfalls mittels Weisung, alle notwendigen Personen<br />

<strong>der</strong> KUG zur Krisensitzung einzuberufen. Die Mitarbeit im Krisenstab gilt als<br />

Dienstzeit <strong>und</strong> ist entsprechend zu vermerken.<br />

c) Mit <strong>der</strong> Einberufung des Krisenstabes wird die Verarbeitung <strong>und</strong> Weitergabe aller<br />

wesentlich bekannten Vorabinformationen <strong>und</strong> die schnelle Umsetzung <strong>der</strong><br />

weiteren Schritte (Handlungsfreiheit des Krisenstabes) eingeleitet.<br />

d) Die Zeit <strong>der</strong> Einberufung obliegt <strong>der</strong> jeweils zuständigen Person.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 10


3.2.4 Kriseneinstufung <strong>und</strong> erste Schritte des Krisenstabs<br />

a) Festlegung des Krisenszenarios:<br />

Der Krisenstab legt fest, unter welches Krisenszenario die Krise fällt (siehe<br />

Anlage 6 – Krisenszenarien).<br />

b) Verschaffung einer Übersicht über die Ist-Situation, Analyse, Bewertung <strong>der</strong> Krise:<br />

Der Krisenstab sammelt <strong>und</strong> analysiert alle Informationen zur Krise <strong>und</strong> arbeitet<br />

diese auf. Die Aufarbeitung ist in einem Protokoll zu dokumentieren<br />

(Sitzungsprotokoll Krisenstab Anlage 5 b.).<br />

c) Information <strong>der</strong> zuständigen Behörden:<br />

Der Krisenstab ist berechtigt <strong>und</strong> verpflichtet, die zuständigen Behörden zu<br />

informieren. Die Informationsweitergabe wird protokolliert.<br />

d) Anfor<strong>der</strong>ung des Kriseninterventionsteams des Landes Steiermark (KIT):<br />

In Akutfällen ist das KIT direkt über die Landeswarnzentrale o<strong>der</strong> vom Roten<br />

Kreuz anzufor<strong>der</strong>n. Das KIT gibt dann den Betroffenen (Verunfallten,<br />

MitarbeiterInnen, Familienmitglie<strong>der</strong>n, ZeugInnen etc) "psychologische Erste-<br />

Hilfe". Bei Bedarf (z.B. bei Einrichtung einer Hotline) erfolgt sowohl inhaltliche als<br />

auch methodisch/didaktische Unterstützung des Krisenstabes <strong>der</strong> Universität. Bei<br />

Notwendigkeit stellt das KIT auch Kontakte zu SpezialistInnen her, die eine<br />

Nachbetreuung über die Akutphase hinaus übernehmen.<br />

Kontakt:<br />

Amt <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung<br />

Abteilung 20 Katastrophenschutz <strong>und</strong> Landesverteidigung<br />

Leiterin <strong>der</strong> Koordinationsstelle Krisenintervention<br />

Paulustorgasse 4<br />

8010 Graz<br />

DSA Cornelia Daum, M.A.<br />

Koordinationsstelle Krisenintervention<br />

Telefon: 0316/ 877-5809<br />

Mobil: 0676/8666 5809<br />

Fax: 0316/ 877-3913<br />

Email: cornelia.daum@stmk.gv.at<br />

e) Erstabklärung von Schadensausmaß, Intensität <strong>und</strong> vorläufiger Dauer <strong>der</strong> Krise<br />

vor Ort (Bericht Krisenfall Anlage 5 d.)<br />

f) Erfassung <strong>der</strong> betroffenen Personalressourcen an <strong>der</strong> KUG <strong>und</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />

Personallage<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 11


g) Vorbereitung von Unterlagen für die Organe <strong>der</strong> KUG.<br />

h) Medienbetreuung, unmittelbare <strong>und</strong> ausschließliche Pressebetreuung vor Ort.<br />

3.2.5 Weitere Tätigkeiten des Krisenstabes<br />

a) Beginn <strong>der</strong> Abarbeitung <strong>der</strong> einzuleitenden Maßnahmen <strong>und</strong> Schritte:<br />

Es sind alle Schritte einzuleiten, die dazu beitragen die Krisensituation unter<br />

Kontrolle zu bringen. Vorrangig ist hier <strong>der</strong> Schutz von Leib <strong>und</strong> Leben aller<br />

Personen in den Gebäuden bzw. auf den Arealen <strong>der</strong> Universität.<br />

b) Ständige Protokollierung aller Tätigkeiten <strong>und</strong> Aufträge:<br />

Der Krisenstab hält alle getätigten Schritte fest. Die Protokolle sind – soweit<br />

möglich – in elektronischer Form zu verfassen.<br />

c) Vorschlagserarbeitung für weitere Maßnahmen:<br />

Der Krisenstab erarbeitet Vorschläge für zu setzende Maßnahmen. Die<br />

Maßnahmenumsetzung obliegt den jeweils zuständigen Abteilungen bzw.<br />

Behörden.<br />

d) Behördenabklärung/Behördenschnittstelle:<br />

Der Krisenstab ist ab dem Zeitpunkt <strong>der</strong> Einberufung das einzige Ansprechorgan<br />

für die Behörden vor Ort. Die Kontaktaufnahme <strong>und</strong> die Aufrechterhaltung des<br />

Kontaktes obliegen dem/<strong>der</strong> Krisensprecher/in bzw. dem/<strong>der</strong> Rektor/in. Die<br />

Entscheidung <strong>der</strong> Behörden, welche weiteren Schritte zu setzen sind, ist vom<br />

Krisenstab mit umzusetzen.<br />

e) Feststellung <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Krisensituation:<br />

Ausschließlich <strong>der</strong> Krisenstab spricht die offizielle Beendigung einer<br />

Krisensituation aus.<br />

f) Vorbereitung <strong>der</strong> Überleitung in den Normalbetrieb:<br />

Der Krisenstab ist dafür verantwortlich, ein Überleitungsproze<strong>der</strong>e für den<br />

Normalbetrieb vorzubereiten.<br />

g) Vorbereitung <strong>der</strong> Erhebung <strong>der</strong> personellen, technischen <strong>und</strong> materiellen<br />

Schäden:<br />

Der Krisenstab erhebt in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Abteilungen<br />

<strong>der</strong> Universität die hervorgerufenen Schäden.<br />

h) Vorbereitung <strong>der</strong> Schadensbewertung in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Versicherung.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 12


3.2.6 Kommunikation Krisenstab<br />

a) Die Funktion <strong>der</strong> Krisensprecherin/des Krisensprechers obliegt dem/<strong>der</strong> Rektor/in,<br />

welche/r diese Aufgabe an den/die Leiter/in <strong>der</strong> Stabsabteilung<br />

Öffentlichkeitsarbeit delegieren kann.<br />

b) Der/Die Krisensprecher/in verwendet die von <strong>der</strong> Stabsabteilung<br />

Öffentlichkeitsarbeit in Absprache mit dem Krisenstab erarbeiteten<br />

Kommunikationsvorlagen.<br />

c) Der/Die Krisensprecher/in ist zuständig für die Kontakte zu den Pressestellen <strong>der</strong><br />

zuständigen Behörden <strong>und</strong> wird dabei von <strong>der</strong> Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit<br />

unterstützt. Auf die Einrichtung eines Krisenstabes ist hinzuweisen.<br />

d) Für die hausinterne Kommunikation (Angehörige <strong>der</strong> Universität) ist für den/die<br />

Krisensprecher/in absolute Handlungsfreiheit gegeben.<br />

e) Der/Die Krisensprecher/in ist für den Einsatz <strong>der</strong> Kommunikationsmittel<br />

verantwortlich, <strong>der</strong>en Aufbau <strong>und</strong> Installation Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit<br />

in Absprache mit dem Krisenstab obliegt.<br />

f) Der/Die Krisensprecher/in bzw. die Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit greift im<br />

Bedarfsfall auf die Abteilung „Zentraler Informatikdienst“ zurück.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 13


4 KOMMUNIKATION<br />

4.1 Kommunikationsvorlagen<br />

4.1.1. Dark Site<br />

Die Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit erstellt unter <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong>/des Krisensprecherin/<br />

Krisensprechers gemeinsam mit dem Zentralen Informatikdienst für die KUG<br />

DARK SITES für den Krisenfall.<br />

Der/die Krisensprecher/in entscheidet über den Zeitpunkt des Einsatzes <strong>der</strong> DARK SITE. Im<br />

Falle des Einsatzes erfolgt die Sperrung des allgemeinen Zugangs zur Homepage <strong>der</strong><br />

Universität <strong>und</strong> die gleichzeitige Darstellung <strong>der</strong> DARK SITE im Internet (Startseite –<br />

deutsch/englisch) mit den wichtigsten Fakten zum Krisenfall <strong>und</strong> <strong>der</strong> Krisen-Hotline-Nummer.<br />

Die Dark Site wird während des Verlaufs <strong>der</strong> Krise von <strong>der</strong> Stabsabteilung Öffentlichkeit<br />

unter Anweisung des/<strong>der</strong> Krisensprechers/in aktualisiert.<br />

4.1.2. Aushänge am „Schwarzen Brett“<br />

Das Schwarze Brett dient zum Aushang von Informationen in allen relevanten Gebäuden.<br />

Eine im Krisenfall zu ergänzende Vorlage für einen Aushang am Schwarzen Brett wird von<br />

<strong>der</strong> Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit erstellt.<br />

4.1.3. Krisen-Flyer<br />

Die vorab zu erstellende Vorlage des Krisen-Flyers wird mit relevanten Informationen <strong>und</strong><br />

aktuellen Daten <strong>der</strong> Krise ergänzt. Krisen-Flyer sind an stark frequentierten Punkten<br />

aufzulegen (z.B. Büro <strong>der</strong> Geschäftsführung, Haupteingänge, Portierlogen, Universitätsbibliothek)<br />

<strong>und</strong> hat folgende Informationen zu beinhalten:<br />

• Art, Ort, Zeit des Krisenfalls<br />

• Verhaltensanweisung (Sammelpunkte, Versammlungsräume etc.)<br />

• Krisen-Hotline-Nummer<br />

• Nummer jeweils einer/mehrerer Ansprechperson/en speziell für Mitarbeiter/innen <strong>und</strong><br />

Studierende<br />

Der Krisen-Flyer wird von <strong>der</strong> Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit erarbeitet <strong>und</strong><br />

anlassbezogen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung im Krisenfall erfolgt unter Anleitung<br />

<strong>der</strong>/des Krisensprecherin/ Krisensprechers.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 14


4.1.4. E-Mail-Aussendung<br />

E-Mail-Aussendung(en) an die Mitarbeiter/innen, Studierenden, Anrainer, an die Stadt Graz,<br />

das Ministerium, etc. mit den wichtigsten Informationen <strong>und</strong> Verweis auf die Homepage sind<br />

durch die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit vorkonfiguriert, die diese im Krisenfall<br />

individualisiert. Der/Die Krisensprecher/ Krisensprecherin entscheidet gemeinsam mit dem<br />

Krisenstab, wann was an wen geschickt wird.<br />

4.2 Kommunikationsmittel<br />

4.2.1. KUG-Notrufnummer<br />

intern: -2222<br />

extern:0316/389/2222<br />

- Allgemeine Notrufnummern<br />

FEUERWEHR 122<br />

POLIZEI 133<br />

RETTUNG 144<br />

EURO-NOTRUF 112<br />

ÄRZTENOTDIENST 141<br />

GAS-NOTRUF 128<br />

VERGIFTUNGSINFORMATION (01) 406 43 43<br />

4.2.2. Krisen-Hotline<br />

Es wird eine Hotline eingerichtet, die von Universitätsangehörigen <strong>und</strong> Externen angerufen<br />

werden kann, um Informationen über die Krise bzw. <strong>der</strong>en Verlauf zu bekommen. Im<br />

Krisenfall wird die Krisen-Hotline durch eine externe Organisation aufrecht erhalten (KIT). Es<br />

findet ein ständiger Informationsaustausch zwischen dem Krisenstab <strong>und</strong> <strong>der</strong> Krisen-Hotline<br />

statt. Das Krisen-Hotline-Team leitet die Anfragen an die jeweils kompetenten/zuständigen<br />

Personen weiter. Alle Medienanfragen werden zum/zur Krisensprecher/in weitergeleitet.<br />

Sämtliche Mitarbeiter/innen sind – bereits im Vorfeld sowie während <strong>der</strong> Krise –<br />

dahingehend zu informieren, dass sie im Krisenfall keinerlei Informationen nach außen<br />

geben dürfen.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 15


4.2.3. Homepage / KUGonline<br />

Mitarbeiter/innen <strong>und</strong> Studierende <strong>der</strong> Universität erhalten über KUGonline nach dem<br />

Einloggen auch Informationen zum Krisenfall, die nicht für die gesamte Öffentlichkeit<br />

bestimmt sind.<br />

• aktuelle Fakten (Was ist passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Wo ist das<br />

Ereignis passiert? eventuell Lageeinschätzung)<br />

• Verhaltensanweisung (Sammelpunkte, Versammlungsräume etc.)<br />

• Krisen-Hotline-Nummer<br />

• Nummer jeweils einer/mehrerer Ansprechperson/en speziell für Mitarbeiter/innen <strong>und</strong><br />

Studierende<br />

• Campusplan<br />

Mitarbeiter/innen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsarbeit <strong>und</strong> des ZID halten die Aktualität <strong>der</strong> Dark Sites<br />

bzw. <strong>der</strong> Informationen im Intranet im Vorfeld aufrecht.<br />

4.2.4. Krisen-Gruppenfileservice<br />

Der Gruppenfileserver hat alle im Krisenfall relevanten Daten zu enthalten:<br />

• ausgewähltes Bildmaterial (Hauptgebäude, Rektorat, Logo etc.)<br />

• Campusplan<br />

• Facts & Figures<br />

• Medienverteiler<br />

• Zugangsdaten zu E-Mail-Listen für Mitarbeiter/innen <strong>und</strong> Studierende, E-Mail-Konten,<br />

Pressespiegel usw.<br />

• Web-Favoriten (Online-Medien, Pressespiegel etc.)<br />

• krisenrelevante Kontakt- bzw. Verteilerlisten im Novell – E-Mail-Adressen,<br />

Telefonnummern, Faxnummern (Medienverteiler, Notruf-/Telefonnummern siehe<br />

oben, Nummern-Pool mit Nummern ausgewählter Uni-Mitarbeiter/innen, die an<br />

„neuralgischen Punkten“ tätig sind etc.)<br />

4.2.5. Krisenserver<br />

Es ist zu gewährleisten, dass für Notfälle jedenfalls ein Server zur Verfügung steht, auf<br />

welchen <strong>der</strong> Krisenstab Zugriff hat. Die Serverwartung obliegt dem ZID. Die Wartung <strong>der</strong><br />

darauf befindlichen für Notfälle relevanten Daten obliegt dem Steuerungsteam. Auf dem<br />

Server befinden sich alle aktuellen Notruf- bzw. Erreichbarkeitsnummern sowie eine aktuelle<br />

Mailingliste (Verteilerliste aus KUGonline).<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 16


4.2.6. Krisen-Raum für Medienvertreter/innen<br />

Dieser ist flexibel festzulegen.<br />

4.3 Krisenkommunikation – Krisen-PR<br />

Krisenkommunikation bzw. -PR dient dazu, die Krise bei den relevanten internen <strong>und</strong><br />

externen Bezugsgruppen publik zu machen <strong>und</strong> ein für die Organisation positives bzw.<br />

zumindest angemessenes Image zu kreieren. Schweigen ist oft ein Eingeständnis für Fehler.<br />

Professionell angelegte, ehrliche, offensive Kommunikation kann den Schaden im Ruf, <strong>der</strong><br />

meist durch eine Krise entsteht, oftmals abfe<strong>der</strong>n. Die Bezugsgruppen haben ein Recht auf<br />

Information!<br />

4.3.1 Interne Kommunikation<br />

Die Genehmigung zum Start <strong>der</strong> internen Kommunikation erfolgt ausschließlich über den<br />

Krisenstab. Die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> internen Kommunikation erfolgt über den/die<br />

Krisensprecher/in (vgl. 3.2.6.a).<br />

Die interne Kommunikation bedient sich folgen<strong>der</strong> Mittel:<br />

• Krisen-Hotline<br />

• Dark Sites<br />

• KUGonline (einloggen)<br />

• „Schwarzes Brett“, an dem die aktuellsten Informationen zum Verlauf <strong>der</strong> Krise in<br />

regelmäßigen Abständen ausgehangen werden<br />

• Krisen-Flyer<br />

• Campusplan<br />

• E-Mail-Aussendung an die Mitarbeiter/innen <strong>und</strong> Studierende (Verteilerzugriff)<br />

• Universitätsversammlung (erfor<strong>der</strong>lichenfalls)<br />

• Nachbereitung <strong>der</strong> Krise in universitätsinternen Medien (Website, KUGelschreiber,<br />

…)<br />

• Vorbereitung: Aufrechterhalten einer offensiven Kommunikationskultur an <strong>der</strong><br />

Universität<br />

4.3.2 Externe Kommunikation<br />

4.3.2.1 Allgemeines<br />

Die externe Kommunikation geschieht auf zwei Ebenen:<br />

Ebene 1: Der Krisenstab bereitet proaktiv Informationen mündlicher/schriftlicher Natur vor.<br />

Die Aussendung erfolgt im Auftrag des/<strong>der</strong> Krisensprechers/in durch die Stabsbteilung<br />

Öffentlichkeitsarbeit. Weiters werden in Dark Sites bzw. Intranetseiten ausgewählte<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 17


Informationen für Mitarbeiter/innen, Studierende bzw. Angehörige <strong>und</strong> Interessierte zur<br />

Verfügung gestellt. Die Informationsfreigabe erfolgt durch den Krisenstab. Die externe<br />

Kommunikation bei Medienanfragen erfolgt über den/die Krisensprecher.<br />

Ebene 2: Bei gehäuften Anfragen wird eine Krisenhotline eingerichtet. Die Krisenhotline wird<br />

extern gestellt (Kriseninterventionszentrum = KIT) <strong>und</strong> sorgt für eine Filterung von Anfragen.<br />

Für die Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Informationswege zwischen Krisen-Hotline <strong>und</strong> dem<br />

Krisenstab ist die Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit zuständig.<br />

4.3.2.2 Festlegen einer Kommunikationsstrategie<br />

Im Rahmen von präventiven Maßnahmenerstellungen werden die Details <strong>der</strong><br />

Kommunikationsstrategie auf die jeweiligen Bereiche von Gefahrenpotenzialen abgestimmt.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich orientiert sich die Kommunikationsstrategie im Krisenfall an <strong>der</strong> speziellen<br />

Situation (Klassifizieren von Eskalationsstufen im Vorfeld). Sog. Briefings sind von <strong>der</strong><br />

Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen. Alle Auskunft gebenden Personen (inkl.<br />

Krisen-Hotline) müssen gebrieft sein, welche Informationen nach außen kommuniziert<br />

werden. Mit den Medien kommuniziert ausschließlich <strong>der</strong>/die Krisensprecher/in. Die<br />

Kommunikation zwischen dem Krisenstab <strong>und</strong> einzelnen Kommunikationsebenen muss<br />

immer gegeben sein. Gr<strong>und</strong>legende strategische Vorgaben siehe Punkt 4.4.<br />

4.3.2.3 Medientraining<br />

a) Verpflichtendes Medientraining für den/die Krisensprecher/in <strong>und</strong> ihrer/seiner<br />

Stellvertretung sowie <strong>der</strong> Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit in <strong>der</strong> Kommunikation<br />

nach außen.<br />

b) Darauf folgend ein halbtägiger Workshop für den gesamten Krisenstab mit<br />

Schwerpunkt Kommunikation, organisiert von <strong>der</strong> Stabsabteilung<br />

Öffentlichkeitsarbeit.<br />

c) Universitätsversammlung o.ä. zum Briefing aller Mitarbeiter/innen zum Verhalten in<br />

<strong>der</strong> Krise (z.B.: Infos an die Medien dürfen nur von dem/<strong>der</strong> Krisensprecher/in<br />

herausgegeben werden).<br />

4.4 Kommunikationsstrategie im Krisenfall<br />

Einige Kommunikationsmittel für den internen Zweck sind auch für die externe Öffentlichkeit<br />

nutzbar: Info-Telefon, Darksite, Website, Schwarzes Brett, Krisenflyer, Campusplan.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 18


4.4.1 Information an das BMWF, Behörden, etc.<br />

Neben den Einsatzkräften etc. sind im Krisenfall das B<strong>und</strong>esministerium für Wissenschaft<br />

<strong>und</strong> Forschung sowie weitere fachlich zuständigen Behörden (z.B. Magistrat, Landessanitätsdirektion,<br />

etc.) zu informieren. Über die Art <strong>der</strong> Information entscheidet die<br />

Krisensprecher/in im Einzelfall.<br />

4.4.2 Medien<br />

Vorbereitend ist eine offensive <strong>und</strong> auf wechselseitiges Vertrauen basierende Beziehung<br />

zwischen den Medien <strong>und</strong> <strong>der</strong> Universität unerlässlich. Der Bekanntheitsgrad sowie <strong>der</strong><br />

Status als zentrale künstlerische Bildungseinrichtung in <strong>der</strong> Universitätsstadt Graz führt auch<br />

zu einer Steigerung des öffentlichen Interesses an <strong>der</strong> KUG. Steuerungsteam <strong>und</strong><br />

Krisenstab sollten die Funktionsweise <strong>der</strong> Medien im Vorfeld kennen(lernen) <strong>und</strong> das<br />

Bewusstsein entwickeln, dass die Berichterstattung über eine Krise dem öffentlichen Auftrag<br />

<strong>der</strong> Medien entspricht.<br />

4.4.3 Medienanfragen<br />

• Wichtig: Offenheit <strong>und</strong> Fre<strong>und</strong>lichkeit zur Presse. Der/die Krisensprecher/in sowie<br />

allenfalls die Mitglie<strong>der</strong> des Krisenstabes können den MedienvertreterInnen am<br />

besten Auskunft geben.<br />

• Der Öffentlichkeit muss ein einheitliches Bild über die KUG vermittelt werden.<br />

• Keine Übermittlung sensibler o<strong>der</strong> unsicherer Informationen.<br />

• Klarheit über die internen Zuständigkeiten <strong>und</strong> die Erlaubnis <strong>der</strong> Weitergabe von<br />

Informationen an die Medien.<br />

4.4.4 Pressemitteilungen<br />

Sehr rasch nach Erhalt <strong>und</strong> Besprechung <strong>der</strong> ersten Infos im Krisenstab: kurze <strong>und</strong> offensive<br />

Pressemitteilung über die Fakten. Unmittelbare Kommunikation eröffnet die Möglichkeit, die<br />

Ereignisse bestmöglich zu kontrollieren. Der erste Schritt bei jedem Störfall ist eine<br />

schriftliche <strong>und</strong> dem Vorfall angemessene kurze Pressemitteilung, die auch allen<br />

Mitarbeiter/innen per E-Mail, Aushang <strong>und</strong> auf <strong>der</strong> Website zugänglich gemacht werden<br />

sollte <strong>und</strong> folgende Aspekte enthält:<br />

a) Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ursache für die Krise, aktive Aufklärungsbereitschaft, mögliche Folgen<br />

<strong>und</strong> Auswirkungen, Schadensbehebung mit allen verfügbaren Mitteln, angemessene,<br />

ehrliche Betroffenheit, gegebenenfalls Präventivmaßnahmen für die Zukunft.<br />

b) Beschreibungen sind besser als Bewertungen.<br />

c) Bei Zahlen, Prozenten <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Messgrößen sind Bandbreiten besser als<br />

Festlegungen.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 19


d) Sicherstellung, dass alle (auch die Institutionen, Mitarbeiter/innen <strong>und</strong> Studierenden)<br />

im Vorfeld über den Inhalt <strong>der</strong> Pressemitteilung informiert sind.<br />

e) Abstimmung mit Einsatzorganisationen wie Polizei, Feuerwehr, Ges<strong>und</strong>heitsamt,<br />

Behörde etc., die selbst ihre jeweiligen PressesprecherInnen haben – allenfalls<br />

Kommunikation über KIT.<br />

4.4.5 Interviews<br />

Es kommuniziert <strong>der</strong>/die Krisensprecher/in, in beson<strong>der</strong>s schwerwiegenden Fällen (z.B.<br />

Todesfall) unter Verwendung <strong>der</strong> im Vorfeld akkordierten Zahlen, Fakten <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Aussagestrategie des Krisenstabes sowie in Absprache mit den jeweiligen Einsatzdiensten.<br />

4.4.6 Pressegespräche o<strong>der</strong> Pressekonferenz<br />

Die Abhaltung von Pressegesprächen bzw. die Einberufung von Pressekonferenzen sind von<br />

Dringlichkeit, Sensibilität <strong>und</strong> Komplexität <strong>der</strong> Informationen abhängig. Kann <strong>und</strong> will ich<br />

mehr sagen, als in <strong>der</strong> Presseinformation steht? Bin ich mir bewusst, dass in <strong>der</strong> Gruppe<br />

aggressivere Fragen gestellt werden als unter vier Augen? Besteht die Gefahr, dass sich<br />

durch gegenseitiges „Aufschaukeln“ eine Anti-Stimmung entwickelt? Es ist zu prüfen, ob ein<br />

genügend großer Medienraum als Arbeitsumfeld für zahlreiche Medienvertreter/innen<br />

eingerichtet werden muss. Dieser Aufenthaltsraum sollte nicht zu dicht am Ort <strong>der</strong> Handlung<br />

liegen, denn dann wird es sich als schwierig erweisen, permanente kleine Kontakte mit den<br />

vor Ort Arbeitenden zu vermeiden. Dauer: so kurz wie möglich, so lang wie angemessen.<br />

Mögliche Szenarien sind im Medientraining bzw. dem Workshop des Krisenstabs<br />

durchzuspielen.<br />

4.4.7 Nachbereitung: Medienresonanzanalyse, Statistiken, Berichte, Nachbetreuung<br />

Wann eine Krise vorbei ist, ist schwer abzuschätzen. Um die Gefahr eines erneuten<br />

Aufflammens zu vermeiden, sind eine stetige Kontrolle <strong>der</strong> Kommunikationskanäle <strong>und</strong> eine<br />

detaillierte Beobachtung des Krisenverlaufs notwendig. Dazu können folgende Instrumente<br />

dienen:<br />

a) Medienresonanzanalyse:<br />

Die Medienresonanzanalyse erfolgt anhand von Informationen direkt aus <strong>der</strong><br />

Bezugsgruppe <strong>und</strong> Informationen aus den Medien (Wer schreibt wann was <strong>und</strong> wie?<br />

Print/Radio/TV/Online? Gibt es Analysen? Tendenzen?).<br />

b) Statistiken <strong>und</strong> Berichte:<br />

Es werden Statistiken <strong>und</strong> Berichte über den Verlauf <strong>der</strong> Krise, die Handlungen <strong>der</strong><br />

einzelnen Akteurinnen/Akteure, die Kommunikation <strong>und</strong> Entscheidungen des<br />

Krisenstabs, die Aufnahme in den Bezugsgruppen erstellt.<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 20


c) Nachbetreuung:<br />

Es erfolgt eine Nachbetreuung <strong>der</strong> Medien, aber auch <strong>der</strong> einzelnen betroffenen<br />

Bezugsgruppen (Mitarbeiter/innen, Partner, etc.).<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 21


FÜR DEN KRISENSTAB MITGELTENDE DOKUMENTE<br />

(nicht öffentlich *)<br />

Anlage 1: Notrufnummernsystem <strong>der</strong> KUG<br />

Anlage 2: Brandschutz- <strong>und</strong> Sicherheitsordnung <strong>der</strong> KUG<br />

Anlage 3: Gesetzlich Beauftragte <strong>der</strong> KUG<br />

Anlage 4: Einsatzvorschriften G4S/Bereitschaftsdienst<br />

4a: Brandhofgasse 17-19<br />

4b: Brandhofgasse 21<br />

Anlage 5: Protokolle/Berichte<br />

5a: Konstituierung (erweiterter) Krisenstab im Krisenfall<br />

5b: Protokoll Krisenfall<br />

5c: Bericht Krisenfall<br />

Anlage 6: Krisenszenarien<br />

Anlage 7: Handlungsabläufe für Krisen<br />

Anlage 8: Schablone Risikobewertung<br />

Anlage 9: Rufnummernübersicht für den Krisenfall<br />

*) ausgenommen Anlagen 2 <strong>und</strong> 3, welche im Mitteilungsblatt verlautbart wurden<br />

Krisenhandbuch <strong>der</strong> KUG 22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!