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Tätigkeitsbericht 2010 als PDF

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Das zur Freileitung der Kraftwerk Reckingen AG in Auftrag<br />

gegebene Gutachten hat bestätigt, dass die geltenden Grenzwerte<br />

auch nach der Spannungsumstellung von ursprünglich 50 kV auf<br />

neu 110 kV bei weitem eingehalten sind; das Ergebnis des TÜV-<br />

Gutachtens wurde in öffentlicher Sitzung durch den Vertreter der<br />

im Jahr 2009 gebildeten Initiative und durch den Sprecher der<br />

Arbeitsgruppe vorgestellt<br />

Der Küssaberger Gemeinderat hatte sich in den Jahren 2005 und 2007 mehrfach mit dem<br />

Vorhaben der Kraftwerk Reckingen AG zur Umstellung der u. a. über das<br />

Gemarkungsgebiet Küssaberg führenden Mittelspannungsfreileitung zu befassen. Die<br />

Gemeinde wurde dam<strong>als</strong> bekanntlich zum Vorhaben gehört. In insgesamt drei öffentlichen<br />

Sitzungen waren vom Gemeinderat die Auswirkungen der Umstellung von ursprünglich 50<br />

kV auf nunmehr 110 kV und die damit einhergehenden Änderungen zu beraten.<br />

Mit Beginn der Umbauarbeiten in den Monaten Juni/Juli 2009 wurden dem Gemeinderat<br />

zahlreiche Sorgen und Ängste insbesondere von Anwohnern des Ortsteils Kadelburg<br />

mitgeteilt. Die Auswirkungen der dam<strong>als</strong> angestandenen Spannungsumstellung wurden<br />

unterschiedlich bewertet, sodass sich das Gremium noch im Jahr 2009 zur Beauftragung<br />

des TÜV Süd, Abteilung Umwelt, München, und zur Durchführung notwendiger<br />

Messungen zu elektrischen Feldern und zur magnetischen Flussdichte entschloss. Die<br />

Gemeinde finanzierte das schließlich am 24.06.<strong>2010</strong> vorgelegte Gutachten in vollem<br />

Umfang. Im Gutachten des TÜV Süd ist nunmehr bestätigt, dass die Grenzwerte der in<br />

Deutschland geltenden Bundesimmissionsschutz-Verordnung trotz Spannungsumstellung<br />

(vom Kraftwerk durchgeführt im Februar <strong>2010</strong>) nach wie vor (und bei weitem)<br />

eingehalten sind. Dem Gemeinderat wurden in öffentlicher Sitzung vom 04.10.<strong>2010</strong> die<br />

Auswertungen zum Gutachten durch die Initiative und durch die gemeinderätliche<br />

Arbeitsgruppe vorgestellt. Im Mittelpunkt standen dabei die minimalen Unterschiede im<br />

Bereich der magnetischen Flussdichte. Bekanntlich stehen diese im Fokus der weltweiten<br />

Untersuchungen. In den Präsentationen zur öffentlichen Sitzung wurde dem Gemeinderat<br />

die geringe Ausnutzung der deutschen Grenzwerte aufgezeigt. So wird bei der<br />

elektrischen Feldstärke der Grenzwert im Freien erfreulicherweise nur zu 6,52 %<br />

ausgenutzt. Bei der magnetischen Flussdichte wird der Grenzwert bei ungünstigen<br />

Bedingungen in der der Leitung nächstgelegenen Wohnung nur zu 2,59 % erreicht.<br />

Aus den Ergebnissen war schließlich ersichtlich, dass die Genehmigung durch das Land<br />

Baden-Württemberg im Jahr 2007 auch bei einer von der Initiative ursprünglich<br />

erwünschten gemeinderätlichen Ablehnung hätte erteilt werden müssen. Das Land Baden-<br />

Württemberg hatte bereits dam<strong>als</strong> darauf hingewiesen, dass die Grenzwerte eingehalten<br />

sind und kommunale Belange nicht rechtserheblich tangiert werden. Folglich konnte im<br />

Jahr 2009 auch eine von der Initiative geforderte Aufhebung des ursprünglichen<br />

Planfeststellungsbeschlusses vom Regierungspräsidium Freiburg nicht in Erwägung<br />

gezogen werden.<br />

Zur öffentlichen Sitzung vom 04.10.<strong>2010</strong> wurde die gute Zusammenarbeit zwischen der<br />

Initiative und der gemeinderätlichen Arbeitsgruppe von beiden Seiten bestätigt. Der<br />

. . .

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