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Tätigkeitsbericht 2010 als PDF

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AKTUELLER SACHSTAND ZUR FLUGLÄRMBELASTUNG DURCH<br />

DEN BETRIEB DES FLUGHAFENS ZÜRICH-KLOTEN<br />

Nachdem der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der<br />

Eidgenossenschaft 2003 durch das Schweizer Parlament abgelehnt wurde, hat die<br />

Bundesrepublik Deutschland bekanntermaßen eine Flugverkehrsverordnung (DVO)<br />

erlassen. Nach dieser Verordnung ist vorgesehen, dass zwischen 21.00 und 07.00 Uhr<br />

morgens ein Flugverbot über deutschem Gebiet und an den Wochenenden ab 20.00 Uhr<br />

bis 09.00 Uhr besteht. Diese Vorgaben der Verordnung werden im Wesentlichen<br />

eingehalten, wobei anzumerken ist, dass die Sperrzeiten nicht immer strikt eingehalten<br />

werden, was vom Flughafenbetreiber mit metereologischen Gegebenheiten begründet wird.<br />

Tatsache bleibt, dass es sich im sogenannten „Fluglärmstreit“ um das Bestreben der<br />

Flughafenbetreiber handelt, Flugverkehrsbelastungen in den südbadischen Raum zu<br />

verlagern. Die bisherige Vorgehensweise und Position wird von der Schweizer Seite nach<br />

wie vor eingehalten und weiterhin verfolgt. Die eingesetzte Fluglärmkommission hat keine<br />

für beide Seiten annehmbare Ergebnisse gebracht. Im Rückblick auf das Jahr <strong>2010</strong> kann<br />

für den Bereich des Fluglärms nur konstatiert werden, dass es zu keiner positiven<br />

Bewegung zugunsten der betroffenen Gemeinden auf der deutschen Hochrheinseite<br />

gekommen ist.<br />

Wir fordern mit dem Landkreis und den betroffenen Gemeinden eine Reduktion auf jährlich<br />

80.000 Flugbewegungen und die strikte Einhaltung der DVO.<br />

PROZESS GEMEINDE KÜSSABERG U. A./EVONIK<br />

(EHEMALS HÜLS)<br />

Leider ist einmal mehr zu berichten, dass auch im Jahr <strong>2010</strong> der seit mehr <strong>als</strong> 10 Jahren<br />

geführte Rechtsstreit der Gemeinde Küssaberg u. a. gegen die Firma Evonik nicht<br />

abgeschlossen werden konnte. Nachdem der vom Landgericht Waldshut beauftragte<br />

Gutachter aufgrund seiner schweren Erkrankung das Gutachten nicht erstellen konnte,<br />

wurde nun in Abstimmung mit der Firma Evonik ein neuer Gutachter bestellt, um die<br />

gegensätzlichen Standpunkte, insbesondere die von der Gemeinde Küssaberg erhobenen<br />

Forderungen, fachlich abzuklären. Der Gutachterauftrag wurde vor einigen Wochen an das<br />

neue Ingenieurbüro erteilt.

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