Tätigkeitsbericht 2010 als PDF
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AKTUELLER SACHSTAND ZUR FLUGLÄRMBELASTUNG DURCH<br />
DEN BETRIEB DES FLUGHAFENS ZÜRICH-KLOTEN<br />
Nachdem der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der<br />
Eidgenossenschaft 2003 durch das Schweizer Parlament abgelehnt wurde, hat die<br />
Bundesrepublik Deutschland bekanntermaßen eine Flugverkehrsverordnung (DVO)<br />
erlassen. Nach dieser Verordnung ist vorgesehen, dass zwischen 21.00 und 07.00 Uhr<br />
morgens ein Flugverbot über deutschem Gebiet und an den Wochenenden ab 20.00 Uhr<br />
bis 09.00 Uhr besteht. Diese Vorgaben der Verordnung werden im Wesentlichen<br />
eingehalten, wobei anzumerken ist, dass die Sperrzeiten nicht immer strikt eingehalten<br />
werden, was vom Flughafenbetreiber mit metereologischen Gegebenheiten begründet wird.<br />
Tatsache bleibt, dass es sich im sogenannten „Fluglärmstreit“ um das Bestreben der<br />
Flughafenbetreiber handelt, Flugverkehrsbelastungen in den südbadischen Raum zu<br />
verlagern. Die bisherige Vorgehensweise und Position wird von der Schweizer Seite nach<br />
wie vor eingehalten und weiterhin verfolgt. Die eingesetzte Fluglärmkommission hat keine<br />
für beide Seiten annehmbare Ergebnisse gebracht. Im Rückblick auf das Jahr <strong>2010</strong> kann<br />
für den Bereich des Fluglärms nur konstatiert werden, dass es zu keiner positiven<br />
Bewegung zugunsten der betroffenen Gemeinden auf der deutschen Hochrheinseite<br />
gekommen ist.<br />
Wir fordern mit dem Landkreis und den betroffenen Gemeinden eine Reduktion auf jährlich<br />
80.000 Flugbewegungen und die strikte Einhaltung der DVO.<br />
PROZESS GEMEINDE KÜSSABERG U. A./EVONIK<br />
(EHEMALS HÜLS)<br />
Leider ist einmal mehr zu berichten, dass auch im Jahr <strong>2010</strong> der seit mehr <strong>als</strong> 10 Jahren<br />
geführte Rechtsstreit der Gemeinde Küssaberg u. a. gegen die Firma Evonik nicht<br />
abgeschlossen werden konnte. Nachdem der vom Landgericht Waldshut beauftragte<br />
Gutachter aufgrund seiner schweren Erkrankung das Gutachten nicht erstellen konnte,<br />
wurde nun in Abstimmung mit der Firma Evonik ein neuer Gutachter bestellt, um die<br />
gegensätzlichen Standpunkte, insbesondere die von der Gemeinde Küssaberg erhobenen<br />
Forderungen, fachlich abzuklären. Der Gutachterauftrag wurde vor einigen Wochen an das<br />
neue Ingenieurbüro erteilt.