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KTQ-QUALITÄTSBERICHT

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4 Informationswesen<br />

4.1 Bereitstellung von Informationsmaterial<br />

4.1.1 Bereitstellung von Informationsmaterial<br />

Die Einrichtung verfügt über aussagekräftiges Informationsmaterial.<br />

Auf der Homepage befinden sich alle wichtigen Informationen über die Einrichtung. Zusätzlich<br />

gibt es eine Informationsbroschüre. Beides wird in Zusammenarbeit mit der Abteilung<br />

Interne und Externe Kommunikation des Christophsbades aktualisiert. Bereits im<br />

Vorfeld der Aufnahme werden dem Interessenten, den Angehörigen bzw. dem Betreuer<br />

Informationsmaterialien durch die Heimleitung ausgehändigt. Der Heimbeirat wird fortlaufend<br />

durch die Heimleitung über neuere Entwicklungen informiert.<br />

4.2 Datenschutz<br />

4.2.1 Dokumentation und Archivierung von Bewohnerdaten<br />

Die Einrichtung regelt die Dokumentation und Archivierung der Bewohnerdaten unter Berücksichtigung<br />

des Datenschutzes.<br />

Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, zeitnahen und juristisch einwandfreien<br />

Dokumentation, anhand derer sich der Zustand des Bewohners und des<br />

Pflege- und Betreuungsprozess lückenlos nachvollziehen lässt. Die Maßnahmen zur<br />

Bewohnerversorgung werden in einem einheitlichen Dokumentationssystem berufsübergreifend<br />

festgehalten. Die ärztliche und pflegerische Dokumentation muss immer<br />

zeitnah erfolgen. Ärztliche Anordnungen werden sofort dokumentiert, im Pflegebereich<br />

ist nach Schichtende die für den Bewohner zuständige Bezugspflegekraft dafür verantwortlich,<br />

dass die Dokumentation vollständig, korrekt und nachvollziehbar ist. Die Überprüfung<br />

der Dokumentation auf ihre Vollständigkeit hin findet durch die Wohnbereichsleitungen<br />

und die Pflegedienstleitungen statt. Die Mitarbeiter werden ganzjährig zum<br />

Thema Dokumentation weitergebildet. Für die Dokumentation der Bewohnerdaten wird<br />

zurzeit ein EDV-System unterstützend implementiert. Die Datensicherung erfolgt unter<br />

datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Für die verschiedenen EDV Programme in unserem<br />

Hause gibt es Berechtigungskonzepte. Eine unbefugte Einsicht durch Dritte ist<br />

ausgeschlossen. Die hausinterne Regelung zur Archivierung von Bewohnerdaten ist in<br />

einer Verfahrensanweisung (VA) geregelt. Die Bewohnerakte mit der kompletten Bewohnerdokumentation<br />

wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Zentralarchiv des<br />

Christophsbades archiviert. Für die Überwachung des gesetzlich geforderten Datenschutzes<br />

ist ein externer Datenschutzbeauftragter zuständig. Im Intranet ist eine Leitlinie<br />

"Datenschutz" hinterlegt, die für alle Mitarbeiter verbindlich ist. Neue Mitarbeiter (auch<br />

Praktikanten, FSJ etc.) werden bei der Einstellung auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften<br />

und ihre Schweigepflicht hingewiesen und verpflichtet.<br />

<strong>KTQ</strong>-Qualitätsbericht Christophsheim<br />

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