KTQ-QUALITÄTSBERICHT
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4 Informationswesen<br />
4.1 Bereitstellung von Informationsmaterial<br />
4.1.1 Bereitstellung von Informationsmaterial<br />
Die Einrichtung verfügt über aussagekräftiges Informationsmaterial.<br />
Auf der Homepage befinden sich alle wichtigen Informationen über die Einrichtung. Zusätzlich<br />
gibt es eine Informationsbroschüre. Beides wird in Zusammenarbeit mit der Abteilung<br />
Interne und Externe Kommunikation des Christophsbades aktualisiert. Bereits im<br />
Vorfeld der Aufnahme werden dem Interessenten, den Angehörigen bzw. dem Betreuer<br />
Informationsmaterialien durch die Heimleitung ausgehändigt. Der Heimbeirat wird fortlaufend<br />
durch die Heimleitung über neuere Entwicklungen informiert.<br />
4.2 Datenschutz<br />
4.2.1 Dokumentation und Archivierung von Bewohnerdaten<br />
Die Einrichtung regelt die Dokumentation und Archivierung der Bewohnerdaten unter Berücksichtigung<br />
des Datenschutzes.<br />
Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, zeitnahen und juristisch einwandfreien<br />
Dokumentation, anhand derer sich der Zustand des Bewohners und des<br />
Pflege- und Betreuungsprozess lückenlos nachvollziehen lässt. Die Maßnahmen zur<br />
Bewohnerversorgung werden in einem einheitlichen Dokumentationssystem berufsübergreifend<br />
festgehalten. Die ärztliche und pflegerische Dokumentation muss immer<br />
zeitnah erfolgen. Ärztliche Anordnungen werden sofort dokumentiert, im Pflegebereich<br />
ist nach Schichtende die für den Bewohner zuständige Bezugspflegekraft dafür verantwortlich,<br />
dass die Dokumentation vollständig, korrekt und nachvollziehbar ist. Die Überprüfung<br />
der Dokumentation auf ihre Vollständigkeit hin findet durch die Wohnbereichsleitungen<br />
und die Pflegedienstleitungen statt. Die Mitarbeiter werden ganzjährig zum<br />
Thema Dokumentation weitergebildet. Für die Dokumentation der Bewohnerdaten wird<br />
zurzeit ein EDV-System unterstützend implementiert. Die Datensicherung erfolgt unter<br />
datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Für die verschiedenen EDV Programme in unserem<br />
Hause gibt es Berechtigungskonzepte. Eine unbefugte Einsicht durch Dritte ist<br />
ausgeschlossen. Die hausinterne Regelung zur Archivierung von Bewohnerdaten ist in<br />
einer Verfahrensanweisung (VA) geregelt. Die Bewohnerakte mit der kompletten Bewohnerdokumentation<br />
wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften im Zentralarchiv des<br />
Christophsbades archiviert. Für die Überwachung des gesetzlich geforderten Datenschutzes<br />
ist ein externer Datenschutzbeauftragter zuständig. Im Intranet ist eine Leitlinie<br />
"Datenschutz" hinterlegt, die für alle Mitarbeiter verbindlich ist. Neue Mitarbeiter (auch<br />
Praktikanten, FSJ etc.) werden bei der Einstellung auf die Einhaltung der Datenschutzvorschriften<br />
und ihre Schweigepflicht hingewiesen und verpflichtet.<br />
<strong>KTQ</strong>-Qualitätsbericht Christophsheim<br />
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