27.03.2014 Aufrufe

KTQ-QUALITÄTSBERICHT

KTQ-QUALITÄTSBERICHT

KTQ-QUALITÄTSBERICHT

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3.1.3 Bewohnersicherheit<br />

Die Gewährleistung der sicheren Umgebung beinhaltet die Berücksichtigung der<br />

Bewohnerbedürfnisse.<br />

Bereits in der Anamnese werden die individuellen sicherheitsrelevanten Daten erfasst.<br />

Maßnahmen zur Sicherheit des Bewohners werden gegen seine Bedürfnisse und Wünsche<br />

abgewogen, mit ihm, seinen Angehörigen bzw. Betreuer besprochen und u.U. in<br />

einer Fallbesprechung als gemeinsamer Beschluss verankert. Bauliche Voraussetzungen,<br />

damit Menschen mit dementiellen Veränderungen ihren Bewegungsdrang ausleben<br />

können, sind gegeben. Zur Sicherheit der Bewohner, die sturzgefährdet sind nutzen<br />

wir verschiedene Hilfsmittel und Interventionen wie z.B. das Kraft- und Balancetraining,<br />

Protectorhosen, Niedrigbetten, Physiotherapie, Rollatoren etc. Unsere Bewohner zeigen<br />

unterschiedlichste Auffälligkeiten. Durch die ständige Präsenz von Mitarbeitern, die deeskalierend<br />

eingreifen können, wird das Verständnis unter den Bewohnern gefördert.<br />

Stürze werden dokumentiert und statistisch ausgewertet, um Verbesserungspotential zu<br />

erkennen. Alle Expertenstandards sind implementiert und werden unter Berücksichtigung<br />

der individuellen Sicherheitsanforderungen in der Pflegeprozessplanung berücksichtigt.<br />

Sicherheit gebende Maßnahmen werden auch im Besonderen bei Bewohnern<br />

mit gerontopsychiatrischen Veränderungen mit Ärzten, Pflegenden und Angehörigen<br />

bzw. Betreuer beraten und berücksichtigt. Bewohner sollen davor geschützt werden sich<br />

selbst und andere zu gefährden. Gleichzeitig soll dem Bewohner ein größtmögliches<br />

Maß an Selbstständigkeit und Freiraum erhalten bleiben. Zur Vermeidung erheblicher<br />

gesundheitlicher Beeinträchtigungen, zum Beispiel bei Bewegungs- und Haltungsstörungen<br />

verbunden mit hohem Sturzverletzungsrisiko, übermäßiger Unruhe, agitiertem<br />

und aggressivem Verhalten werden freiheitsentziehende Maßnahmen nur nach gewissenhafter<br />

Abwägung der Freiheitsrechte mit den Fürsorgepflichten unter bedingungsloser<br />

Beachtung der Würde des Menschen und seiner Selbstbestimmung angewendet.<br />

3.2 Hygiene<br />

3.2.1 Einhaltung von Hygienerichtlinien<br />

Die Einrichtung gewährleistet Maßnahmen zur Einhaltung der Hygienerichtlinien.<br />

Die Umsetzung der Hygienerichtlinien stellen der hygienebeauftragte Arzt und die Hygienefachkräfte<br />

des Christophsbades durch regelmäßige Begehungen und Hygienevisiten<br />

sicher. Ein Jahresplan für die Begehungen und Hygienevisiten liegt vor. Der Fokus der<br />

hygienesichernden Maßnahmen liegt auf der Steigerung der Bewusstheit und Sensibilisierung<br />

aller Mitarbeiter für die Hygiene. Hygiene- und Desinfektionspläne sind vorhanden,<br />

alle neuen Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Richtlinien sowie wissenschaftliche<br />

Erkenntnisse arbeitet die Hygienefachkraft darin ein. Das Hygienehandbuch ist im<br />

Intranet hinterlegt. Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgen nach den definierten Vorgaben<br />

des Hygieneplans. Unsere Mitarbeiter werden bereits bei der Einarbeitung für die<br />

Einhaltung der Hygienerichtlinien sensibilisiert und fortlaufend geschult. Die Pflegedienstleitungen<br />

des Christophsheims sind für die Anwendung und Umsetzung aller gesetzlichen<br />

Richtlinien und Hygienepläne in der Einrichtung verantwortlich.<br />

<strong>KTQ</strong>-Qualitätsbericht Christophsheim<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!