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KTQ-QUALITÄTSBERICHT

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2 Mitarbeiterorientierung<br />

2.1 Personalplanung<br />

2.1.1 Vorhaltung des Personals im Rahmen gesetzlicher Vorschriften<br />

Die Personalplanung umfasst die Bereitstellung einer angemessenen Zahl an entsprechend qualifizierten<br />

Mitarbeitern.<br />

Für die Pflege und die Betreuung der Bewohner steht das mit den Kostenträgern ausgehandelte<br />

qualifizierte Personal zur Verfügung. Der Personalschlüssel und die Fachkraftquote<br />

ergeben sich aus dem Pflegesatz sowie der Belegung und der Pflegestufenstruktur.<br />

Die Fachkraftquote liegt weit über den gesetzlich geforderten 50 Prozent. Regelmäßig,<br />

insbesondere bei Veränderungen der Belegung oder der Mitarbeiterzahl vergleicht<br />

die Pflegedirektorin in Zusammenarbeit mit der Heimleiterin die Personalsituation<br />

mit den Planungen und nimmt Anpassungen vor. Die Kompetenzen und der Aufgabenbereich<br />

der verschiedenen Berufsgruppen sind in Tätigkeitsbeschreibungen festgehalten.<br />

Ein aktuelles Organigramm liegt vor.<br />

2.2 Personaleinsatzplanung<br />

2.2.1 Sicherstellung der Personalpräsenz<br />

Die Einrichtung betreibt eine bedarfsgerechte Personaleinsatzplanung.<br />

Es ist unser Anspruch, für alle Mitarbeiter transparente Arbeitszeitenregelungen unter<br />

Einhaltung aller gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zu schaffen und einzuhalten.<br />

Bei der Dienstplanung achten wir daher neben den betrieblichen Anforderungen im<br />

Rahmen einer effizienten Bewohnerbetreuung auf eine möglichst hohe Planungssicherheit<br />

und Berücksichtigung der Wünsche unserer Mitarbeiter. Die Pläne werden durch die<br />

Pflegedienstleitungen kontrolliert und genehmigt und durch die Pflegedirektorin regelmäßig<br />

evaluiert. Alle Mitarbeiter sind jeweils einer der Wohngruppen zugeordnet. Für<br />

jeden Bewohner ist eine Bezugspflegekraft benannt, die die Verantwortung für die Planung,<br />

Durchführung, Dokumentation und Evaluation der individuellen Pflege trägt, den<br />

Bewohner besonders gut kennt und eine enge Beziehung zum Bewohner und seinen<br />

Angehörigen/seinem Betreuer aufgebaut hat.<br />

2.2.2 Einarbeitung neuer Mitarbeiter<br />

Neue Mitarbeiter werden systematisch eingearbeitet.<br />

Jeder neue Mitarbeiter wird auf seine neue Tätigkeit systematisch vorbereitet und eingearbeitet.<br />

Er wird umfassend mit seinem Umfeld vertraut gemacht, um auf diese Weise<br />

die Integration und ein selbstständiges Arbeiten zu fördern. Im Christophsheim liegt ein<br />

Einarbeitungskonzept vor, das die notwendigen sachlichen, personellen und strukturellen<br />

Informationen vermittelt. Verantwortlich für die Einarbeitung sind die Wohnbereichsleitungen.<br />

Jeder neue Mitarbeiter bekommt während der Einarbeitungsphase einen Paten<br />

zur Seite gestellt. Eine Checkliste zur Einarbeitung dient der Überprüfung des geplanten<br />

Ablaufs. Das individuelle Aufgabengebiet, Kompetenzen, Verantwortungsberei-<br />

<strong>KTQ</strong>-Qualitätsbericht Christophsheim<br />

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