KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÃRDEN ... - KSBS
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Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 8<br />
Die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte ist seit 1. Januar 2011 in der Verordnung über<br />
die Anlage von beschlagnahmten Vermögenswerten geregelt (SR 312.057). Es gibt dazu auch<br />
noch eine ältere Empfehlung der <strong>KSBS</strong>. Beide Regelungen sind sehr dürftig, insbesondere sind<br />
sie kaum eine Hilfe bei komplexen Wirtschaftsdelikten, vor allem im Bereich der Finanzwirtschaft.<br />
Die Arbeitsgruppe WIKRI stellt zur Zeit unter der Leitung von StA Nicolas Cruchet / VD eine Untergruppe<br />
zu diesem Thema zusammen, die Vorschläge zu Handen des Vorstandes <strong>KSBS</strong> vorbereiten<br />
wird.<br />
Die Empfehlung der <strong>KSBS</strong> vom 30. Oktober 2003 betreffend die Zuständigkeit des Bundes in Fällen<br />
von Organisierter und Wirtschaftskiminalität soll gemäss dem Vorstand <strong>KSBS</strong> neu überarbeitet<br />
werden. Das ist ein sehr delikates Thema! Vom Gewicht und von der Bedeutung her betrachtet,<br />
wäre dieses mit Vorteil zunächst über den Vorstand direkt mit dem neuen Bundesanwalt vorzubereiten,<br />
bevor sich die Arbeitsgruppe diesem Thema annimmt.<br />
Aber vielleicht erübrigt sich das ja zum grössten Teil, denn Nationalrat Rudolf Joder hat diesen<br />
Sommer eine parlamentarische Initiative eingereicht. Dernach sollen die Rechtsgrundlagen für die<br />
Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft generell überprüft werden, insbesondere seien diese so<br />
anzupassen, dass die Bundesanwaltschaft nicht zuständig ist für Fälle der Wirtschaftskriminalität.<br />
Im Wesentlichen macht Nationalrat Joder hierzu geltend, dass die Gefahr der Verflechtung bestehe,<br />
wenn Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaft in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft<br />
fallen. Der Bundesanwalt dürfe nicht befangen sein. Er müsse frei handeln und entscheiden können<br />
und in der Lage sein, Risiken einzugehen.<br />
Für mich ist nicht so ganz klar, was Nationalrat Joder damit meint.<br />
Das mit dem freien Handeln und Entscheiden sowie dem Eingehen von Risiken haben wir bei der<br />
Bundesanwaltschaft in den letzten Jahren gesehen, mit entsprechenden Reaktionen in Politik und<br />
Medien, auch seitens Nationalrat Joder und einiger seiner Parteikollegen. Mit entsprechenden<br />
Konsequenzen.<br />
Was die angebliche Gefahr der Verflechtung der Bundesanwaltschaft betrifft, so gehe ich davon<br />
aus, dass die Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft genau so wenig mit der Wirtschaft verflochten<br />
sind, wie die Kollegen und Kolleginnen in den Kantonen. Anders sieht es systembedingt bei<br />
den Vertreterinnen und Vertretern im Bundesparlament aus. Ich bin nicht sicher, ob Nationalrat<br />
Joder da was verwechselt hat.<br />
Nun gut, man darf gespannt sein. Auch auf die Haltung des künftigen und hier anwesenden Bundesanwaltes,<br />
der den Medien zufolge ein Schwergewicht im Bereiche der Wirtschaftskriminalität<br />
und der Geldwäscherei setzen will. Vielleicht lässt sich ja Ihnen, Herr Lauber, noch vor Ihrem<br />
Amtsantritt etwas dazu entlocken. Wir würden uns sehr freuen.<br />
Erwin Beyeler erläutert, dass er bezüglich elektronischer Aktenherausgabe mit der CS im Gespräch<br />
gewesen sei. Die CS sah sich dazu ausserstande. Es wurde geltend gemacht, dass die<br />
elektronische Herausgabe heikel sei, dass man bei der Herausgabe auf Papier besser kontrollieren<br />
könne, dass nicht zuviel herausgegeben werde, und dass eine automatische elektronische<br />
Kontrolle zwar möglich, aber teuer wäre.