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KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN ... - KSBS

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Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 8<br />

Die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte ist seit 1. Januar 2011 in der Verordnung über<br />

die Anlage von beschlagnahmten Vermögenswerten geregelt (SR 312.057). Es gibt dazu auch<br />

noch eine ältere Empfehlung der <strong>KSBS</strong>. Beide Regelungen sind sehr dürftig, insbesondere sind<br />

sie kaum eine Hilfe bei komplexen Wirtschaftsdelikten, vor allem im Bereich der Finanzwirtschaft.<br />

Die Arbeitsgruppe WIKRI stellt zur Zeit unter der Leitung von StA Nicolas Cruchet / VD eine Untergruppe<br />

zu diesem Thema zusammen, die Vorschläge zu Handen des Vorstandes <strong>KSBS</strong> vorbereiten<br />

wird.<br />

Die Empfehlung der <strong>KSBS</strong> vom 30. Oktober 2003 betreffend die Zuständigkeit des Bundes in Fällen<br />

von Organisierter und Wirtschaftskiminalität soll gemäss dem Vorstand <strong>KSBS</strong> neu überarbeitet<br />

werden. Das ist ein sehr delikates Thema! Vom Gewicht und von der Bedeutung her betrachtet,<br />

wäre dieses mit Vorteil zunächst über den Vorstand direkt mit dem neuen Bundesanwalt vorzubereiten,<br />

bevor sich die Arbeitsgruppe diesem Thema annimmt.<br />

Aber vielleicht erübrigt sich das ja zum grössten Teil, denn Nationalrat Rudolf Joder hat diesen<br />

Sommer eine parlamentarische Initiative eingereicht. Dernach sollen die Rechtsgrundlagen für die<br />

Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft generell überprüft werden, insbesondere seien diese so<br />

anzupassen, dass die Bundesanwaltschaft nicht zuständig ist für Fälle der Wirtschaftskriminalität.<br />

Im Wesentlichen macht Nationalrat Joder hierzu geltend, dass die Gefahr der Verflechtung bestehe,<br />

wenn Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaft in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft<br />

fallen. Der Bundesanwalt dürfe nicht befangen sein. Er müsse frei handeln und entscheiden können<br />

und in der Lage sein, Risiken einzugehen.<br />

Für mich ist nicht so ganz klar, was Nationalrat Joder damit meint.<br />

Das mit dem freien Handeln und Entscheiden sowie dem Eingehen von Risiken haben wir bei der<br />

Bundesanwaltschaft in den letzten Jahren gesehen, mit entsprechenden Reaktionen in Politik und<br />

Medien, auch seitens Nationalrat Joder und einiger seiner Parteikollegen. Mit entsprechenden<br />

Konsequenzen.<br />

Was die angebliche Gefahr der Verflechtung der Bundesanwaltschaft betrifft, so gehe ich davon<br />

aus, dass die Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft genau so wenig mit der Wirtschaft verflochten<br />

sind, wie die Kollegen und Kolleginnen in den Kantonen. Anders sieht es systembedingt bei<br />

den Vertreterinnen und Vertretern im Bundesparlament aus. Ich bin nicht sicher, ob Nationalrat<br />

Joder da was verwechselt hat.<br />

Nun gut, man darf gespannt sein. Auch auf die Haltung des künftigen und hier anwesenden Bundesanwaltes,<br />

der den Medien zufolge ein Schwergewicht im Bereiche der Wirtschaftskriminalität<br />

und der Geldwäscherei setzen will. Vielleicht lässt sich ja Ihnen, Herr Lauber, noch vor Ihrem<br />

Amtsantritt etwas dazu entlocken. Wir würden uns sehr freuen.<br />

Erwin Beyeler erläutert, dass er bezüglich elektronischer Aktenherausgabe mit der CS im Gespräch<br />

gewesen sei. Die CS sah sich dazu ausserstande. Es wurde geltend gemacht, dass die<br />

elektronische Herausgabe heikel sei, dass man bei der Herausgabe auf Papier besser kontrollieren<br />

könne, dass nicht zuviel herausgegeben werde, und dass eine automatische elektronische<br />

Kontrolle zwar möglich, aber teuer wäre.

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