KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÃRDEN ... - KSBS
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Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 7<br />
Schweizweit harmonisierte Aktenanlage bei Wirtschaftsdelikten.<br />
Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft bei Nichtanhandnahmeverfügungen von Meldungen der<br />
MROS.<br />
Zusammenfassend kann hierzu als Zwischenergebnis grundsätzlich festgehalten werden, dass die<br />
Vorgehensweisen je nach Kanton sehr unterschiedlich und zum Teil sogar diametral sind. Von<br />
einer einheitlichen Vorgehensweise der Kantone und des Bundes ist man zurzeit noch sehr weit<br />
weg. Ein einheitlicheres Vorgehen ist jedoch zu wünschen, damit man von der Verteidigung nicht<br />
gegeneinander ausgespielt wird.<br />
INTERNATIONALE RECHTSHILFE / EUROJUST<br />
Im Bereich von Überwachungsmassnahmen durch GPS gibt es heikle Abgrenzungsprobleme zwischen<br />
polizeilicher Kooperation und justizieller Rechtshilfe. Die ersten Bundesgerichtsentscheide<br />
werden diesbezüglich Klarheit bringen müssen.<br />
Am 18. März 2011 hat das Parlament dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des EUROJUST-<br />
Abkommens zugestimmt. Kontaktstelle in der Schweiz ist das Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich<br />
Internationale Rechtshilfe.<br />
Das Abkommen stellt einen Weiterausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung<br />
der grenzüberschreitenden Kriminalität dar und stellt die brereits bestehende fallweise Zusammenarbeit<br />
auf eine vertragliche Grundlage. Hauptaufgabe von EUROJUST liegt in der Koordination<br />
der nationalen Justizbehörden bei der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung,<br />
dem Informationsaustausch, der Vereinfachung der Rechtshilfe. EUROJUST organisiert Koordinationstreffen<br />
für die Festlegung gemeinsamer Ermittlungsstrategien und Klärung von Zuständigkeitsfragen.<br />
EUROJUST führt hingegen nicht selber Ermittlungen durch und leitet auch keine<br />
Strafverfolgungen, sondern wird nur dann unterstütztend und koordinierend tätig, wenn sie von<br />
internationalen Behörden angefragt wird. Der Zuständigkeitsbereich umfasst Drogenhandel, illegaler<br />
Handel mit nuklearen Substanzen, Menschenhandel, Terrorismus und dessen Finanzierung,<br />
Geldfälschung und Geldwächerei, Kinderpornographie, Korruption, Betrug sowie Umwelt- und<br />
Computerkriminalität.<br />
KOMPENSATIONSGESCHÄFTE<br />
In ihrem Referat vom 18. Mai 2011 zeigten Celina Acioli und Olivier Meyer vom Kompetenzzentrum<br />
für Wirtschaft und Finanzen der Bundesanwaltschaft (CCWF) Funktionsweisen von Kompensationsgeschäften<br />
auf.<br />
AUSBLICK 2012: WIRTSCHAFTSSTRAFVERFAHREN NACH NEUER STPO<br />
Die neue StPO wird auch in Zukunft das Hauptthema der AG WIKRI bilden. Die neue StPO hat<br />
das Führen von „per se“ schon nicht einfachen grossen, komplexen und umfangreichen Verfahren<br />
vor allem im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht erleichtert. Im Gegenteil! Die formalen Anforderungen<br />
in der neuen StPO stellen neue Herausforderungen, die wohl bisweilen an die Grenzen<br />
des Machbaren bzw. des Justiziablen stossen werden. Als Beispiele seien die Teilnahmerechte<br />
der Parteien, die sofortige Akteneinsicht sowie das Verwertungsverbot mit Fernwirkung genannt.<br />
Die Arbeitsgruppe hat vom Vorstand grünes Licht erhalten, um mit den Banken Lösungen zu suchen,<br />
damit Editionen in elektronischer Form erfolgen können. Damit könnten die anschliessenden<br />
Analysen i.d.R. schneller und präziser durchgeführt werden als bis heute, wo alles manuell eingegeben<br />
und analysiert werden muss.<br />
Das ist ein altes Thema. Seit den 90er Jahren sind immer wieder Versuche dazu bei einzelnen<br />
Banken und der Bankiervereinigung unternommen worden, sei es seitens Kantonaler Staatsanwaltschaften,<br />
der Bundesanwaltschaft oder der COMECO, damals unter der Leitung von Paul Perraudin.<br />
Leider immer erfolglos. Wir geben aber nicht auf.