KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÃRDEN ... - KSBS
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Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 6<br />
Nicola Corti, Kt. Tessin<br />
Nicolas Cruchet, Kt. Waadt<br />
Alberto Fabbri, Kt. Basel-Stadt<br />
Charles Fässler, Kt. Schwyz<br />
Michel-André Fels, Kt. Bern<br />
Claudio Riedi, Kt. Graubünden<br />
Marc Tappolet, Kt. Genf<br />
Eszter Tréfas, Kt. Basel-Landschaft<br />
Der Präsident schliesst den Bericht mit einem herzlichen Dank an seine Arbeitsgruppenmitglieder<br />
für das grosse Engagement und die tatkräftige Unterstützung.<br />
Benno Annen erkundigt sich zum gegenwärtigen Stand betreffend Formulare bei Abtretungen. Ist<br />
jeweils eine Abtretungs- und Übernahmeverfügung zu erlassen? Die Praxis der Kantone sei uneinheitlich.<br />
Daniel Burri erwidert, dass nur eine Übernahmeverfügung durch den übernehmenden<br />
Kanton zu erlassen sei.<br />
2.3. Wirtschaftskriminalität (Adrian Ettwein)<br />
Die Arbeitsgruppe versammelte sich in diesem Jahr bis zum heutigen Datum an 4 Sitzungen (dringende<br />
ad-hoc Sitzungen können jederzeit einberufen werden). Die Arbeitsgruppe behandelte, wie<br />
im vergangenen Jahr beschlossen, vor allem Themen im Zusammenhang mit der neuen StPO<br />
sowie der internationalen Rechtshilfe.<br />
NEUE StPO<br />
Wie erwartet, führte bzw. führt die neue StPO zu vielen neuen Fragestellungen. Im Vordergrund<br />
standen beispielsweise folgende Themen:<br />
Eröffnung bzw. Ausdehnung der Untersuchung gegen eine bestimmte Person, Zeitpunkt sowie<br />
Kriterien betr. die Frage, ab welchem Zeitpunkt das gegen Unbekannte Täterschaft geführte Verfahren<br />
gegen eine bestimmte Person zu eröffnen ist, ohne dass man sich der Unverwertbarkeit<br />
von Beweisen aussetzt (z.B. Teilnahmerechte des Beschuldigten bei Zeugeneinvernahmen gemäss<br />
Art. 147 Abs. 1 und 4 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO).<br />
Eröffnung mehrerer einzelner Untersuchungen (mehrere Fallnummern) gegen eine bestimmte<br />
Person zufolge mehrerer verschiedener Delikte?<br />
Akteineinsicht des Beschuldigten, Zeitpunkt, Einschränkungen (hierzu sind Entscheide der obersten<br />
kantonalen Gerichte von Zürich und Basel sowie der Bundesanwaltschaft ergangen. Der Entscheid<br />
aus Basel ist ans Bundesgericht und die Entscheide der Bundesanwaltschaft sind an das<br />
Bundesstrafgericht weitergezogen worden. Auf die Resultate wird mit Spannung gewartet).<br />
Die Möglichkeit von Einvernahmen mittels Videoaufnahme und anschliessender Transkription des<br />
Protokolls.<br />
Organisation und Durchführung der Parteirechte bei grossen und umfangreichen Verfahren (auch<br />
Massendelikte) mit sehr vielen Parteien, insbesondere sehr vielen Geschädigten, die sich teilweise<br />
auch im Ausland befinden.<br />
Vorgehen bei Verweigerung der Bank, Akten zu edieren, insbesondere mit der Begründung, sie<br />
würde sich sonst selbst belasten. Organisation und Durchführung einer Hausdurchsuchung bei<br />
einer Bank.