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KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN ... - KSBS

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Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 5<br />

suche besteht. Die Arbeitsgruppe erarbeitete deshalb eine Resolution als Antrag zuhanden der<br />

DV.<br />

Änderung der Gerichtsstandsempfehlungen<br />

Der DV werden auf einstimmigen Beschluss der Arbeitsgruppe folgende zwei Änderungen der Gerichtstandsempfehlungen<br />

vom 26.11.2009 vorgeschlagen:<br />

1. Ziff. 11 sei dahingehend zu ändern, dass nach Erlass eines Strafbefehls, die Verfahren analog<br />

Art. 34 Abs.2 StPO getrennt weitergeführt werden.<br />

2. Ziff. 20 sei dahingehend zu ändern, dass die Staatsanwaltschaft, bei der die Anzeige wegen<br />

Taten mittels Internet eingegangen ist, die IP-Adresse und damit die Personalien und den Wohnort<br />

des Anschlussinhabers ermitteln soll. Auch wenn damit der eigentliche Ausführungsort nicht geklärt<br />

ist, kann sie die Anzeige der Staatsanwaltschaft am Wohnort des Anschlussinhabers überweisen.<br />

Diese soll dann ihre (wenigstens vorläufige) Zuständigkeit anerkennen und die ersuchende<br />

Behörde nicht auf den Rechtshilfeweg verweisen.<br />

Rechtshilfe zwischen Polizeikorps<br />

Das Thema, inwieweit direkte Rechtshilfe zwischen den Polizeien auch noch nach Eröffnung einer<br />

Untersuchung möglich sein soll, wurde intensiv diskutiert. Die Auffassungen in der deutschen<br />

Schweiz und der Romandie waren dazu unterschiedlich.<br />

Bezüglich der Möglichkeit der Festlegung von Zuständigkeiten zwischen Polizeikorps gelangte die<br />

Arbeitsgruppe zum Schluss, dass in Fällen von Anzeigestellungen gegen unbekannte Täterschaft<br />

in klaren Fällen von der Polizei direkt an die Polizei des „Tatortkantons“ geschickt werden kann,<br />

ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft.<br />

Die Arbeitsgruppe kann sich zudem der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaftskonferenz anschliessen,<br />

wonach die Rechtshilfe zwischen den Polizeien möglichst uneingeschränkt geleistet<br />

werden soll. In klaren Fällen soll die Polizei auch Anzeigen gegen bekannte Täterschaft direkt an<br />

die Polizei des „Tatortkantons“ schicken können; dies aber ohne Präjudiz für ein späteres Gerichtsstandsverfahren.<br />

Von verschiedenen Polizeiangehörigen wurde zudem das Anliegen vorgebracht,<br />

Formulierungen in der Rechtshilfeempfehlung zu ändern. Die Polizei ist aufgefordert, dem<br />

Vorstand der <strong>KSBS</strong> als Basis für die Meinungsbildung einen konkreten Änderungsvorschlag zu<br />

präsentieren.<br />

Konferenz der Gerichtsstandsverantwortlichen<br />

Der vor Jahren in die Arbeitsgruppe eingebrachte Vorschlag, eine Konferenz der Gerichtsstandsverantwortlichen<br />

zu schaffen, wird nicht weiterverfolgt, da bereits verschiedene Gefässe für den<br />

interkantonalen Austausch vorhanden sind und das Gerichtsstandswesen in den Kantonen zu unterschiedlich<br />

organisiert ist.<br />

Der Vorstand der <strong>KSBS</strong> schloss sich dieser Haltung an.<br />

Personelles<br />

Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Präsidiumswechsel neu zusammengesetzt, wobei die Mitgliederzahl<br />

auf 11 erhöht wurde. Es sind dies gemäss dem aktuellen Stand von November 2011 folgende<br />

Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge:<br />

Felix Bänziger, Kt. Solothurn<br />

Martin Bürgisser, Kt. Zürich<br />

Daniel Burri, Kt. Luzern, Vorsitz

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