KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÃRDEN ... - KSBS
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Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 5<br />
suche besteht. Die Arbeitsgruppe erarbeitete deshalb eine Resolution als Antrag zuhanden der<br />
DV.<br />
Änderung der Gerichtsstandsempfehlungen<br />
Der DV werden auf einstimmigen Beschluss der Arbeitsgruppe folgende zwei Änderungen der Gerichtstandsempfehlungen<br />
vom 26.11.2009 vorgeschlagen:<br />
1. Ziff. 11 sei dahingehend zu ändern, dass nach Erlass eines Strafbefehls, die Verfahren analog<br />
Art. 34 Abs.2 StPO getrennt weitergeführt werden.<br />
2. Ziff. 20 sei dahingehend zu ändern, dass die Staatsanwaltschaft, bei der die Anzeige wegen<br />
Taten mittels Internet eingegangen ist, die IP-Adresse und damit die Personalien und den Wohnort<br />
des Anschlussinhabers ermitteln soll. Auch wenn damit der eigentliche Ausführungsort nicht geklärt<br />
ist, kann sie die Anzeige der Staatsanwaltschaft am Wohnort des Anschlussinhabers überweisen.<br />
Diese soll dann ihre (wenigstens vorläufige) Zuständigkeit anerkennen und die ersuchende<br />
Behörde nicht auf den Rechtshilfeweg verweisen.<br />
Rechtshilfe zwischen Polizeikorps<br />
Das Thema, inwieweit direkte Rechtshilfe zwischen den Polizeien auch noch nach Eröffnung einer<br />
Untersuchung möglich sein soll, wurde intensiv diskutiert. Die Auffassungen in der deutschen<br />
Schweiz und der Romandie waren dazu unterschiedlich.<br />
Bezüglich der Möglichkeit der Festlegung von Zuständigkeiten zwischen Polizeikorps gelangte die<br />
Arbeitsgruppe zum Schluss, dass in Fällen von Anzeigestellungen gegen unbekannte Täterschaft<br />
in klaren Fällen von der Polizei direkt an die Polizei des „Tatortkantons“ geschickt werden kann,<br />
ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft.<br />
Die Arbeitsgruppe kann sich zudem der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaftskonferenz anschliessen,<br />
wonach die Rechtshilfe zwischen den Polizeien möglichst uneingeschränkt geleistet<br />
werden soll. In klaren Fällen soll die Polizei auch Anzeigen gegen bekannte Täterschaft direkt an<br />
die Polizei des „Tatortkantons“ schicken können; dies aber ohne Präjudiz für ein späteres Gerichtsstandsverfahren.<br />
Von verschiedenen Polizeiangehörigen wurde zudem das Anliegen vorgebracht,<br />
Formulierungen in der Rechtshilfeempfehlung zu ändern. Die Polizei ist aufgefordert, dem<br />
Vorstand der <strong>KSBS</strong> als Basis für die Meinungsbildung einen konkreten Änderungsvorschlag zu<br />
präsentieren.<br />
Konferenz der Gerichtsstandsverantwortlichen<br />
Der vor Jahren in die Arbeitsgruppe eingebrachte Vorschlag, eine Konferenz der Gerichtsstandsverantwortlichen<br />
zu schaffen, wird nicht weiterverfolgt, da bereits verschiedene Gefässe für den<br />
interkantonalen Austausch vorhanden sind und das Gerichtsstandswesen in den Kantonen zu unterschiedlich<br />
organisiert ist.<br />
Der Vorstand der <strong>KSBS</strong> schloss sich dieser Haltung an.<br />
Personelles<br />
Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Präsidiumswechsel neu zusammengesetzt, wobei die Mitgliederzahl<br />
auf 11 erhöht wurde. Es sind dies gemäss dem aktuellen Stand von November 2011 folgende<br />
Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge:<br />
Felix Bänziger, Kt. Solothurn<br />
Martin Bürgisser, Kt. Zürich<br />
Daniel Burri, Kt. Luzern, Vorsitz