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KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN ... - KSBS

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Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 4<br />

Avant-projets de textes légaux examinés pour lesquels le groupe a élaboré des projets de déterminations<br />

ensuite avalisés par le Bureau :<br />

- Initiative parlementaire. Loi sur les stupéfiants. Procédure d'amende d'ordre pour réprimer la<br />

consommation de cannabis.<br />

- Modifications de la Constitution, du Code pénal, du Code pénal militaire et du droit pénal des<br />

mineurs (interdiction d'exercer une activité, interdiction de contact et interdiction géographique).<br />

- Avant-projet de la Commission des affaires judiciaires du Conseil National sur l'investigation secrète<br />

et les recherches secrètes.<br />

- Arrêté fédéral portant approbation et mise en œuvre de la Convention de Lanzarote (protection<br />

des enfants contre l'exploitation et les abus sexuels).<br />

L'année fut donc à la fois intéressante et variée. Pour que l'assemblée le soit aussi, il convient que<br />

le rapport soit court.<br />

2.2. Gerichtsstand und interkantonale Zusammenarbeit (Daniel Burri)<br />

Die Arbeitsgruppe traf sich 2011 zu zwei Sitzungen:<br />

Eine erste Sitzung fand im Frühling 2011 noch unter der Leitung des damaligen Präsidenten Pierre<br />

Cornu statt. Die zweite Sitzung wurde nach der zwischenzeitlichen Wahl von Daniel Burri zum<br />

Präsidenten auf den 20. Oktober 2011 angesetzt. Dabei wurden verschiedene offene Fragen und<br />

Pendenzen aus den Bereichen Rechtshilfe und Gerichtsstand diskutiert und – soweit möglich –<br />

Lösungen zugeführt. Die Arbeit in der neu zusammengesetzten Arbeitsgruppe macht Freude. Es<br />

herrscht Aufbruchstimmung: Es wurde bereits viel gearbeitet und umgesetzt:<br />

Insbesondere ist auf folgende Themen hinzuweisen:<br />

Amtliche Verteidigungen bei interkantonalen Verfahrensabtretungen<br />

Zur Frage, auf welche Weise die amtliche Verteidigung in Fällen, wo der Beschuldigte vor der<br />

Festlegung des Gerichtsstandes für Beweiserhebungen in verschiedene Kantone zugeführt werden<br />

muss, organisiert und abgerechnet werden soll, wurde ein Merkblatt erarbeitet, das vom Vorstand<br />

am 13. September 2011 genehmigt und in Kraft gesetzt wurde.<br />

Website der <strong>KSBS</strong><br />

Der Auftrag für die Überarbeitung der Website der <strong>KSBS</strong> wurde rasch angegangen und umgesetzt.<br />

In diesem Zusammenhang überprüfte die Arbeitsgruppe verschiedene Empfehlungen inhaltlich,<br />

redaktionell und auf ihre Gültigkeit hin sowie hinsichtlich der Frage, ob die Empfehlung auf der<br />

Website öffentlich zugänglich sein soll oder nicht. Die Rückmeldungen an das Präsidium erfolgten<br />

bereits bis Ende Oktober 2011.<br />

Resolution betreffend das Verfahren vor BStGer nach Art. 40 Abs. 2 StPO<br />

Von besonderer Bedeutung für die Praxis sind zwei im Juli 2001 ergangene Entscheide unseres<br />

BStGer in Gerichtsstandsverfahren, in denen präjudizierlich entschieden wurde, dass im Normalfall<br />

eine Frist von 10 Tagen gelte, innerhalb welcher der ersuchende Kanton nach einem gescheiterten<br />

Meinungsaustausch die I. Beschwerdekammer des BStGer anzurufen habe. Dagegen mussten wir<br />

intervenieren: Einerseits wegen der weitreichenden Konsequenzen für die Praxis, für welche die<br />

Frist von nur 10 Tagen zu kurz und kaum praktikabel ist und anderseits weil Handlungsbedarf für<br />

eine nähere gesetzliche Regelung des Verfahrens vor BStGer hinsichtlich Frist und Inhalt der Ge-

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