KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÃRDEN ... - KSBS
KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÃRDEN ... - KSBS
KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÃRDEN ... - KSBS
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 4<br />
Avant-projets de textes légaux examinés pour lesquels le groupe a élaboré des projets de déterminations<br />
ensuite avalisés par le Bureau :<br />
- Initiative parlementaire. Loi sur les stupéfiants. Procédure d'amende d'ordre pour réprimer la<br />
consommation de cannabis.<br />
- Modifications de la Constitution, du Code pénal, du Code pénal militaire et du droit pénal des<br />
mineurs (interdiction d'exercer une activité, interdiction de contact et interdiction géographique).<br />
- Avant-projet de la Commission des affaires judiciaires du Conseil National sur l'investigation secrète<br />
et les recherches secrètes.<br />
- Arrêté fédéral portant approbation et mise en œuvre de la Convention de Lanzarote (protection<br />
des enfants contre l'exploitation et les abus sexuels).<br />
L'année fut donc à la fois intéressante et variée. Pour que l'assemblée le soit aussi, il convient que<br />
le rapport soit court.<br />
2.2. Gerichtsstand und interkantonale Zusammenarbeit (Daniel Burri)<br />
Die Arbeitsgruppe traf sich 2011 zu zwei Sitzungen:<br />
Eine erste Sitzung fand im Frühling 2011 noch unter der Leitung des damaligen Präsidenten Pierre<br />
Cornu statt. Die zweite Sitzung wurde nach der zwischenzeitlichen Wahl von Daniel Burri zum<br />
Präsidenten auf den 20. Oktober 2011 angesetzt. Dabei wurden verschiedene offene Fragen und<br />
Pendenzen aus den Bereichen Rechtshilfe und Gerichtsstand diskutiert und – soweit möglich –<br />
Lösungen zugeführt. Die Arbeit in der neu zusammengesetzten Arbeitsgruppe macht Freude. Es<br />
herrscht Aufbruchstimmung: Es wurde bereits viel gearbeitet und umgesetzt:<br />
Insbesondere ist auf folgende Themen hinzuweisen:<br />
Amtliche Verteidigungen bei interkantonalen Verfahrensabtretungen<br />
Zur Frage, auf welche Weise die amtliche Verteidigung in Fällen, wo der Beschuldigte vor der<br />
Festlegung des Gerichtsstandes für Beweiserhebungen in verschiedene Kantone zugeführt werden<br />
muss, organisiert und abgerechnet werden soll, wurde ein Merkblatt erarbeitet, das vom Vorstand<br />
am 13. September 2011 genehmigt und in Kraft gesetzt wurde.<br />
Website der <strong>KSBS</strong><br />
Der Auftrag für die Überarbeitung der Website der <strong>KSBS</strong> wurde rasch angegangen und umgesetzt.<br />
In diesem Zusammenhang überprüfte die Arbeitsgruppe verschiedene Empfehlungen inhaltlich,<br />
redaktionell und auf ihre Gültigkeit hin sowie hinsichtlich der Frage, ob die Empfehlung auf der<br />
Website öffentlich zugänglich sein soll oder nicht. Die Rückmeldungen an das Präsidium erfolgten<br />
bereits bis Ende Oktober 2011.<br />
Resolution betreffend das Verfahren vor BStGer nach Art. 40 Abs. 2 StPO<br />
Von besonderer Bedeutung für die Praxis sind zwei im Juli 2001 ergangene Entscheide unseres<br />
BStGer in Gerichtsstandsverfahren, in denen präjudizierlich entschieden wurde, dass im Normalfall<br />
eine Frist von 10 Tagen gelte, innerhalb welcher der ersuchende Kanton nach einem gescheiterten<br />
Meinungsaustausch die I. Beschwerdekammer des BStGer anzurufen habe. Dagegen mussten wir<br />
intervenieren: Einerseits wegen der weitreichenden Konsequenzen für die Praxis, für welche die<br />
Frist von nur 10 Tagen zu kurz und kaum praktikabel ist und anderseits weil Handlungsbedarf für<br />
eine nähere gesetzliche Regelung des Verfahrens vor BStGer hinsichtlich Frist und Inhalt der Ge-