KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÃRDEN ... - KSBS
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Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 15<br />
EJPD und dem Bundesstrafgericht sucht. Die Resolution soll nicht medienwirksam kommuniziert<br />
werden.<br />
Die DV verabschiedet die Resolution einstimmig.<br />
5.2. Änderung von Ziffern 11 und 20 der Gerichtsstandsempfehlungen<br />
Daniel Burri erläutert kurz die Texte. Zu Ziffer 11 stellt Christoph Fricker die Frage nach einer potentiellen<br />
Missbrauchsgefahr in dem Sinne, dass ein Kanton sich damit einer Übernahme entziehen<br />
könnte, indem er einfach noch schnell einen Strafbefehl erlasse, sobald Gerichtsstandsgesuche<br />
eingehen. Daniel Burri erwidert, dass diese Gefahr so oder so existiere und der geänderte<br />
Text daran nichts ändere, zudem seien Einsprachen ohnehin eher selten.<br />
Zu Ziffer 20 stellt Alberto Fabbri die Frage, ob nicht der Kanton, bei welchem die Anzeige eingehe,<br />
verpflichtet werden solle, zuerst eine Standortabklärung vorzunehmen. Der Präsident erwidert,<br />
dass es eben darum gehe, einen schnellen Transfer zu der wahrscheinlich zuständigen Behörde<br />
zu ermöglichen. Der Wohnsitzkanton solle daher die Einvernahme inkl. Standortbestimmung vornehmen.<br />
Die Änderungen der Ziffern 11 und 20 der Gerichtsstandsempfehlungen der <strong>KSBS</strong> werden<br />
von der Delegiertenversammlung einstimmig angenommen.<br />
6. Aufträge der Delegierten an Vorstand und Arbeitsgruppen<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
7. Nächste Versammlung<br />
Hans-Ruedi Graf, Generalstaatsanwalt des Kantons Thurgau lädt zur nächsten DV am 8. und 9.<br />
November 2012 in Horn am Bodensee ein.<br />
8. Varia<br />
Der neue Präsident ergreift das Wort und dankt für seine Wahl und würdigt den ehemaligen Präsidenten<br />
und seine zahlreichen Verdienste.<br />
Für die <strong>KSBS</strong>:<br />
Angela Weirich