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KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN ... - KSBS

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<strong>KONFERENZ</strong> <strong>DER</strong> STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN <strong>DER</strong> SCHWEIZ<br />

CONFERENCE DES AUTORITES DE POURSUITE PENALE DE SUISSE<br />

CONFERENZA DELLE AUTORITA INQUIRENTI SVIZZERE<br />

<strong>KSBS</strong><br />

CAPS<br />

CAIS<br />

Protokoll der Delegiertenversammlung 2011<br />

Datum: Donnerstag/Freitag, 17./18. November 2011<br />

Ort:<br />

Teilnehmer:<br />

Ehrengäste:<br />

Vorsitz:<br />

Protokoll:<br />

Neuenburg, Schloss Neuenburg<br />

gemäss Teilnehmerliste<br />

gemäss Teilnehmerliste<br />

Felix Bänziger, Präsident<br />

Angela Weirich, Vorstandsmitglied<br />

____________________________________________________________________________<br />

Traktanden:<br />

1. Bericht des Präsidenten<br />

2. Tätigkeitsberichte der Arbeitsgruppen<br />

3. Wahlen<br />

4. Finanzen<br />

a) Stand<br />

b) Revisionsbericht<br />

5. Resolutionen und Empfehlungen<br />

6. Aufträge der Delegierten an Vorstand und Arbeitsgruppen<br />

7. Nächste Delegiertenversammlung<br />

8. Varia


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 2<br />

Der Präsident begrüsst die Ehrengäste und die Delegierten. Er bedankt sich beim Lokalkomitee für<br />

die Vorbereitung der Delegiertenversammlung. Die Delegierten haben die Traktandenliste erhalten<br />

und wünschen keine Ergänzungen oder Abänderungen.<br />

1. Bericht des Präsidenten<br />

Mein drittes und letztes Amtsjahr als Präsident der <strong>KSBS</strong> war wiederum alles andere als langweilig.<br />

Die neuen Statuten brachen für den Präsidenten auch neue Aufgaben: So galt es, die erste<br />

Plattform der Generalstaatsanwälte zu organisieren und zu leiten, welche dann am 30. März 2011<br />

auch prompt beschloss, dass der Vorsitz in dieser Plattform in Personalunion mit dem Präsidium<br />

der <strong>KSBS</strong> auszuüben sei, was mich persönlich nicht zu schockieren vermochte: Für die „Gründungsversammlung“<br />

lag dies auf der Hand, und bei den nächsten Versammlungen dieses Gremiums<br />

wird der neue Präsident der <strong>KSBS</strong> vorsitzen.<br />

Die Plattform traf auch andere konstituierende Anordnungen: So wurde beschlossen, dass daran<br />

grundsätzlich nur die obersten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte teilnehmen können und sich<br />

diese nur bei Vorliegen zwingender Gründe durch ihre ordentliche Stellvertretung ersetzen lassen<br />

können. Die Versammlung sieht vorerst einen jährlichen Sitzungsrhythmus vor; der nächste Termin<br />

ist der 28. März 2012. Man wird sich nachmittags treffen und den Anlass mit einem gemeinsamen<br />

Abendessen abschliessen. In den nächsten Jahren wird sicher die Schweizerische Strafprozessordnung<br />

(StPO) ein Dauertraktandum sein.<br />

Neben diesen organisatorischen Beschlüssen wurden denn auch Sachfragen aus der StPO besprochen,<br />

namentlich Einzelheiten zur Amtshilfe von Polizei zu Polizei.<br />

Der Vorstand tagte wie üblich fünf Male. Er befasste sich mit verschiedenen Projekten des Bundes<br />

und beschloss Vernehmlassungen, die regelmässig durch die CAPSLEG unter der Leitung von<br />

Eric Cottier erarbeitet worden waren. Sie sind denn auch Teil seines Jahresberichtes.<br />

Als weitere Schwerpunkte der Vorstandsarbeit sind zu nennen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die Diskussion mannigfacher StPO-Themen zwecks Definition eines Bedarfs für Empfehlungen<br />

und dergleichen;<br />

intensive Erörterungen zu unserer Website, die zurzeit noch nicht abgeschlossen sind;<br />

die Erarbeitung eines Merkblatts über amtliche Mandate, insbesondere bei Abtretung eines<br />

Verfahrens und bei „Tour de Suisse;<br />

die Vorbereitung der heutigen Delegiertenversammlung, darunter die Erarbeitung der Vorschläge<br />

für die künftige Zusammensetzung des Vorstandes und des anspruchsvollen<br />

Fachprogramms für den morgigen Tag.<br />

Als Präsident der <strong>KSBS</strong> habe ich an insgesamt drei Tagen den Tagungen der KKJPD beigewohnt.<br />

Es ist erfreulich, dass diese Regierungskonferenz unseren Präsidenten als Gast einlädt und an<br />

den interessanten Diskussionen unter Regierungsrätinnen und Regierungsräten – wenn auch regelmässig<br />

passiv – teilnehmen lässt. Letzte Woche hat sich übrigens die KKJPD mit zwei Themen<br />

befasst, die uns direkt betreffen:<br />

Sie hat den Segen für die Weiterführung des Wochenenddienstes von Jailtrain gegeben und das<br />

nötige Geld gesprochen (200‘000 CHF/Jahr). Es wird also definitiv möglich sein, an Samstagen,<br />

Sonntagen und Feiertagen die Securitas mit StPO-Transporten zu beauftragen, und zwar jeweils in<br />

der Zeit zwischen 08 und 12 Uhr. Dann ist die Einsatzzentrale von Jailtrain geöffnet. Zwei Transportfahrzeuge<br />

sind auf Pikett. Die KKJPD wünscht allerdings, dass man in ganz einfachen Fällen<br />

an eine rogatorische Hafteinvernahme im Festnahmekanton denkt und so die teuren Spezialtransporte<br />

sparen kann.


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 3<br />

An der Herbstkonferenz ist sodann der C der Armee an die KKJPD gelangt und hat sie um Mithilfe<br />

bei der Entwaffnung gefährlicher Armeeangehöriger gebeten. Die KKJPD will das Thema aufgreifen<br />

und auch die <strong>KSBS</strong> einbeziehen. Dabei hat sie vor allem zwei Hauptanliegen: Sie will von Verfahren<br />

erfahren, die der Armee nicht bekannt sind, und sie möchte, dass die Waffen nach Einziehung<br />

dem Zeughaus abgeliefert werden.<br />

Ich danke meiner Kollegin Angela Weirich und den anderen sieben Kollegen aus dem Vorstand für<br />

die tatkräftige Unterstützung. Aber auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen, die sich um die<br />

<strong>KSBS</strong> verdient gemacht haben, spreche ich den Dank des Vorstands und des Präsidenten aus.<br />

Ohne sie: die Delegierten, die Mitglieder von Arbeitsgruppen, deren Präsidenten und weitere, hier<br />

nicht einzeln genannte Geister, wäre eine erfolgreiche Arbeit unseres Vereins nicht denkbar.<br />

Ich schliesse damit meinen letzten Jahresbericht und stehe für die Beantwortung Ihrer Fragen zur<br />

Verfügung.<br />

Renato Fontana erkundigt sich nach der Möglichkeit, dass die Delegierten frühzeitig von<br />

den Vernehmlassungen des Vorstandes in Kenntnis gesetzt werden könnten und nicht erst<br />

mittels Publikation auf der Homepage. Die Erkenntnisse des Vorstandes könnten damit<br />

auch in die kantonalen Vernehmlassungen einfliessen. Der Präsident erwidert, dass sich<br />

der neue Vorstand mit dieser Frage beschäftigen wird.<br />

Die Delegiertenversammlung genehmigt den Bericht des Jahrespräsidenten einstimmig.<br />

2. Tätigkeitsberichte der Arbeitsgruppen<br />

2.1. Gesetzgebung (Eric Cottier)<br />

Le rapport d'activité 2010 commençait par constater que si, sur le papier, la Suisse latine était correctement<br />

représentée, la réalité était un peu différente, des obstacles inconnus s'obstinant à empêcher<br />

les procureurs tessinois de franchir les Alpes, et leurs courriers électroniques d'atteindre<br />

leurs destinataires francophones ou germanophones. Des renforts romands étaient attendus.<br />

Les vœux du Président ont été en grande partie réalisés, dès lors que le groupe de travail s'est vu<br />

renforcé par l'arrivée de Fabien Gasser, procureur général à Fribourg, et Jean-Paul Ros, procureur<br />

à Neuchâtel. Il faut par ailleurs saluer la stabilité de l'édifice, dont les cinq anciens membres<br />

Rolf Graedel (BE)<br />

Hans Maurer (ZH)<br />

Peter Heuberger (AG)<br />

Roland Flueler (SZ)<br />

Eric Cottier (VD)<br />

restent actifs. Quant aux deux Tessinoises, elles ont disparu, de sorte que fiction et réalité se rejoignent,<br />

sans que l'on sache dans quel ordre. Toutefois, on se réjouit de l'engagement pris par<br />

John Noseda de déléguer de nouvelles forces, bien vivantes, et travailleuses, au sein du groupe.<br />

Réunion<br />

Le groupe s'est réuni une fois, le 4 mai 2011, à Berne, ou Rolf Graedel nous a chaleureusement<br />

accueillis. Les autres rencontres ont été un peu plus virtuelles, même si la voie électronique nous a<br />

permis des échanges intenses et nourris.


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 4<br />

Avant-projets de textes légaux examinés pour lesquels le groupe a élaboré des projets de déterminations<br />

ensuite avalisés par le Bureau :<br />

- Initiative parlementaire. Loi sur les stupéfiants. Procédure d'amende d'ordre pour réprimer la<br />

consommation de cannabis.<br />

- Modifications de la Constitution, du Code pénal, du Code pénal militaire et du droit pénal des<br />

mineurs (interdiction d'exercer une activité, interdiction de contact et interdiction géographique).<br />

- Avant-projet de la Commission des affaires judiciaires du Conseil National sur l'investigation secrète<br />

et les recherches secrètes.<br />

- Arrêté fédéral portant approbation et mise en œuvre de la Convention de Lanzarote (protection<br />

des enfants contre l'exploitation et les abus sexuels).<br />

L'année fut donc à la fois intéressante et variée. Pour que l'assemblée le soit aussi, il convient que<br />

le rapport soit court.<br />

2.2. Gerichtsstand und interkantonale Zusammenarbeit (Daniel Burri)<br />

Die Arbeitsgruppe traf sich 2011 zu zwei Sitzungen:<br />

Eine erste Sitzung fand im Frühling 2011 noch unter der Leitung des damaligen Präsidenten Pierre<br />

Cornu statt. Die zweite Sitzung wurde nach der zwischenzeitlichen Wahl von Daniel Burri zum<br />

Präsidenten auf den 20. Oktober 2011 angesetzt. Dabei wurden verschiedene offene Fragen und<br />

Pendenzen aus den Bereichen Rechtshilfe und Gerichtsstand diskutiert und – soweit möglich –<br />

Lösungen zugeführt. Die Arbeit in der neu zusammengesetzten Arbeitsgruppe macht Freude. Es<br />

herrscht Aufbruchstimmung: Es wurde bereits viel gearbeitet und umgesetzt:<br />

Insbesondere ist auf folgende Themen hinzuweisen:<br />

Amtliche Verteidigungen bei interkantonalen Verfahrensabtretungen<br />

Zur Frage, auf welche Weise die amtliche Verteidigung in Fällen, wo der Beschuldigte vor der<br />

Festlegung des Gerichtsstandes für Beweiserhebungen in verschiedene Kantone zugeführt werden<br />

muss, organisiert und abgerechnet werden soll, wurde ein Merkblatt erarbeitet, das vom Vorstand<br />

am 13. September 2011 genehmigt und in Kraft gesetzt wurde.<br />

Website der <strong>KSBS</strong><br />

Der Auftrag für die Überarbeitung der Website der <strong>KSBS</strong> wurde rasch angegangen und umgesetzt.<br />

In diesem Zusammenhang überprüfte die Arbeitsgruppe verschiedene Empfehlungen inhaltlich,<br />

redaktionell und auf ihre Gültigkeit hin sowie hinsichtlich der Frage, ob die Empfehlung auf der<br />

Website öffentlich zugänglich sein soll oder nicht. Die Rückmeldungen an das Präsidium erfolgten<br />

bereits bis Ende Oktober 2011.<br />

Resolution betreffend das Verfahren vor BStGer nach Art. 40 Abs. 2 StPO<br />

Von besonderer Bedeutung für die Praxis sind zwei im Juli 2001 ergangene Entscheide unseres<br />

BStGer in Gerichtsstandsverfahren, in denen präjudizierlich entschieden wurde, dass im Normalfall<br />

eine Frist von 10 Tagen gelte, innerhalb welcher der ersuchende Kanton nach einem gescheiterten<br />

Meinungsaustausch die I. Beschwerdekammer des BStGer anzurufen habe. Dagegen mussten wir<br />

intervenieren: Einerseits wegen der weitreichenden Konsequenzen für die Praxis, für welche die<br />

Frist von nur 10 Tagen zu kurz und kaum praktikabel ist und anderseits weil Handlungsbedarf für<br />

eine nähere gesetzliche Regelung des Verfahrens vor BStGer hinsichtlich Frist und Inhalt der Ge-


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 5<br />

suche besteht. Die Arbeitsgruppe erarbeitete deshalb eine Resolution als Antrag zuhanden der<br />

DV.<br />

Änderung der Gerichtsstandsempfehlungen<br />

Der DV werden auf einstimmigen Beschluss der Arbeitsgruppe folgende zwei Änderungen der Gerichtstandsempfehlungen<br />

vom 26.11.2009 vorgeschlagen:<br />

1. Ziff. 11 sei dahingehend zu ändern, dass nach Erlass eines Strafbefehls, die Verfahren analog<br />

Art. 34 Abs.2 StPO getrennt weitergeführt werden.<br />

2. Ziff. 20 sei dahingehend zu ändern, dass die Staatsanwaltschaft, bei der die Anzeige wegen<br />

Taten mittels Internet eingegangen ist, die IP-Adresse und damit die Personalien und den Wohnort<br />

des Anschlussinhabers ermitteln soll. Auch wenn damit der eigentliche Ausführungsort nicht geklärt<br />

ist, kann sie die Anzeige der Staatsanwaltschaft am Wohnort des Anschlussinhabers überweisen.<br />

Diese soll dann ihre (wenigstens vorläufige) Zuständigkeit anerkennen und die ersuchende<br />

Behörde nicht auf den Rechtshilfeweg verweisen.<br />

Rechtshilfe zwischen Polizeikorps<br />

Das Thema, inwieweit direkte Rechtshilfe zwischen den Polizeien auch noch nach Eröffnung einer<br />

Untersuchung möglich sein soll, wurde intensiv diskutiert. Die Auffassungen in der deutschen<br />

Schweiz und der Romandie waren dazu unterschiedlich.<br />

Bezüglich der Möglichkeit der Festlegung von Zuständigkeiten zwischen Polizeikorps gelangte die<br />

Arbeitsgruppe zum Schluss, dass in Fällen von Anzeigestellungen gegen unbekannte Täterschaft<br />

in klaren Fällen von der Polizei direkt an die Polizei des „Tatortkantons“ geschickt werden kann,<br />

ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft.<br />

Die Arbeitsgruppe kann sich zudem der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaftskonferenz anschliessen,<br />

wonach die Rechtshilfe zwischen den Polizeien möglichst uneingeschränkt geleistet<br />

werden soll. In klaren Fällen soll die Polizei auch Anzeigen gegen bekannte Täterschaft direkt an<br />

die Polizei des „Tatortkantons“ schicken können; dies aber ohne Präjudiz für ein späteres Gerichtsstandsverfahren.<br />

Von verschiedenen Polizeiangehörigen wurde zudem das Anliegen vorgebracht,<br />

Formulierungen in der Rechtshilfeempfehlung zu ändern. Die Polizei ist aufgefordert, dem<br />

Vorstand der <strong>KSBS</strong> als Basis für die Meinungsbildung einen konkreten Änderungsvorschlag zu<br />

präsentieren.<br />

Konferenz der Gerichtsstandsverantwortlichen<br />

Der vor Jahren in die Arbeitsgruppe eingebrachte Vorschlag, eine Konferenz der Gerichtsstandsverantwortlichen<br />

zu schaffen, wird nicht weiterverfolgt, da bereits verschiedene Gefässe für den<br />

interkantonalen Austausch vorhanden sind und das Gerichtsstandswesen in den Kantonen zu unterschiedlich<br />

organisiert ist.<br />

Der Vorstand der <strong>KSBS</strong> schloss sich dieser Haltung an.<br />

Personelles<br />

Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Präsidiumswechsel neu zusammengesetzt, wobei die Mitgliederzahl<br />

auf 11 erhöht wurde. Es sind dies gemäss dem aktuellen Stand von November 2011 folgende<br />

Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge:<br />

Felix Bänziger, Kt. Solothurn<br />

Martin Bürgisser, Kt. Zürich<br />

Daniel Burri, Kt. Luzern, Vorsitz


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 6<br />

Nicola Corti, Kt. Tessin<br />

Nicolas Cruchet, Kt. Waadt<br />

Alberto Fabbri, Kt. Basel-Stadt<br />

Charles Fässler, Kt. Schwyz<br />

Michel-André Fels, Kt. Bern<br />

Claudio Riedi, Kt. Graubünden<br />

Marc Tappolet, Kt. Genf<br />

Eszter Tréfas, Kt. Basel-Landschaft<br />

Der Präsident schliesst den Bericht mit einem herzlichen Dank an seine Arbeitsgruppenmitglieder<br />

für das grosse Engagement und die tatkräftige Unterstützung.<br />

Benno Annen erkundigt sich zum gegenwärtigen Stand betreffend Formulare bei Abtretungen. Ist<br />

jeweils eine Abtretungs- und Übernahmeverfügung zu erlassen? Die Praxis der Kantone sei uneinheitlich.<br />

Daniel Burri erwidert, dass nur eine Übernahmeverfügung durch den übernehmenden<br />

Kanton zu erlassen sei.<br />

2.3. Wirtschaftskriminalität (Adrian Ettwein)<br />

Die Arbeitsgruppe versammelte sich in diesem Jahr bis zum heutigen Datum an 4 Sitzungen (dringende<br />

ad-hoc Sitzungen können jederzeit einberufen werden). Die Arbeitsgruppe behandelte, wie<br />

im vergangenen Jahr beschlossen, vor allem Themen im Zusammenhang mit der neuen StPO<br />

sowie der internationalen Rechtshilfe.<br />

NEUE StPO<br />

Wie erwartet, führte bzw. führt die neue StPO zu vielen neuen Fragestellungen. Im Vordergrund<br />

standen beispielsweise folgende Themen:<br />

Eröffnung bzw. Ausdehnung der Untersuchung gegen eine bestimmte Person, Zeitpunkt sowie<br />

Kriterien betr. die Frage, ab welchem Zeitpunkt das gegen Unbekannte Täterschaft geführte Verfahren<br />

gegen eine bestimmte Person zu eröffnen ist, ohne dass man sich der Unverwertbarkeit<br />

von Beweisen aussetzt (z.B. Teilnahmerechte des Beschuldigten bei Zeugeneinvernahmen gemäss<br />

Art. 147 Abs. 1 und 4 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO).<br />

Eröffnung mehrerer einzelner Untersuchungen (mehrere Fallnummern) gegen eine bestimmte<br />

Person zufolge mehrerer verschiedener Delikte?<br />

Akteineinsicht des Beschuldigten, Zeitpunkt, Einschränkungen (hierzu sind Entscheide der obersten<br />

kantonalen Gerichte von Zürich und Basel sowie der Bundesanwaltschaft ergangen. Der Entscheid<br />

aus Basel ist ans Bundesgericht und die Entscheide der Bundesanwaltschaft sind an das<br />

Bundesstrafgericht weitergezogen worden. Auf die Resultate wird mit Spannung gewartet).<br />

Die Möglichkeit von Einvernahmen mittels Videoaufnahme und anschliessender Transkription des<br />

Protokolls.<br />

Organisation und Durchführung der Parteirechte bei grossen und umfangreichen Verfahren (auch<br />

Massendelikte) mit sehr vielen Parteien, insbesondere sehr vielen Geschädigten, die sich teilweise<br />

auch im Ausland befinden.<br />

Vorgehen bei Verweigerung der Bank, Akten zu edieren, insbesondere mit der Begründung, sie<br />

würde sich sonst selbst belasten. Organisation und Durchführung einer Hausdurchsuchung bei<br />

einer Bank.


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 7<br />

Schweizweit harmonisierte Aktenanlage bei Wirtschaftsdelikten.<br />

Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft bei Nichtanhandnahmeverfügungen von Meldungen der<br />

MROS.<br />

Zusammenfassend kann hierzu als Zwischenergebnis grundsätzlich festgehalten werden, dass die<br />

Vorgehensweisen je nach Kanton sehr unterschiedlich und zum Teil sogar diametral sind. Von<br />

einer einheitlichen Vorgehensweise der Kantone und des Bundes ist man zurzeit noch sehr weit<br />

weg. Ein einheitlicheres Vorgehen ist jedoch zu wünschen, damit man von der Verteidigung nicht<br />

gegeneinander ausgespielt wird.<br />

INTERNATIONALE RECHTSHILFE / EUROJUST<br />

Im Bereich von Überwachungsmassnahmen durch GPS gibt es heikle Abgrenzungsprobleme zwischen<br />

polizeilicher Kooperation und justizieller Rechtshilfe. Die ersten Bundesgerichtsentscheide<br />

werden diesbezüglich Klarheit bringen müssen.<br />

Am 18. März 2011 hat das Parlament dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des EUROJUST-<br />

Abkommens zugestimmt. Kontaktstelle in der Schweiz ist das Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich<br />

Internationale Rechtshilfe.<br />

Das Abkommen stellt einen Weiterausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung<br />

der grenzüberschreitenden Kriminalität dar und stellt die brereits bestehende fallweise Zusammenarbeit<br />

auf eine vertragliche Grundlage. Hauptaufgabe von EUROJUST liegt in der Koordination<br />

der nationalen Justizbehörden bei der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung,<br />

dem Informationsaustausch, der Vereinfachung der Rechtshilfe. EUROJUST organisiert Koordinationstreffen<br />

für die Festlegung gemeinsamer Ermittlungsstrategien und Klärung von Zuständigkeitsfragen.<br />

EUROJUST führt hingegen nicht selber Ermittlungen durch und leitet auch keine<br />

Strafverfolgungen, sondern wird nur dann unterstütztend und koordinierend tätig, wenn sie von<br />

internationalen Behörden angefragt wird. Der Zuständigkeitsbereich umfasst Drogenhandel, illegaler<br />

Handel mit nuklearen Substanzen, Menschenhandel, Terrorismus und dessen Finanzierung,<br />

Geldfälschung und Geldwächerei, Kinderpornographie, Korruption, Betrug sowie Umwelt- und<br />

Computerkriminalität.<br />

KOMPENSATIONSGESCHÄFTE<br />

In ihrem Referat vom 18. Mai 2011 zeigten Celina Acioli und Olivier Meyer vom Kompetenzzentrum<br />

für Wirtschaft und Finanzen der Bundesanwaltschaft (CCWF) Funktionsweisen von Kompensationsgeschäften<br />

auf.<br />

AUSBLICK 2012: WIRTSCHAFTSSTRAFVERFAHREN NACH NEUER STPO<br />

Die neue StPO wird auch in Zukunft das Hauptthema der AG WIKRI bilden. Die neue StPO hat<br />

das Führen von „per se“ schon nicht einfachen grossen, komplexen und umfangreichen Verfahren<br />

vor allem im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht erleichtert. Im Gegenteil! Die formalen Anforderungen<br />

in der neuen StPO stellen neue Herausforderungen, die wohl bisweilen an die Grenzen<br />

des Machbaren bzw. des Justiziablen stossen werden. Als Beispiele seien die Teilnahmerechte<br />

der Parteien, die sofortige Akteneinsicht sowie das Verwertungsverbot mit Fernwirkung genannt.<br />

Die Arbeitsgruppe hat vom Vorstand grünes Licht erhalten, um mit den Banken Lösungen zu suchen,<br />

damit Editionen in elektronischer Form erfolgen können. Damit könnten die anschliessenden<br />

Analysen i.d.R. schneller und präziser durchgeführt werden als bis heute, wo alles manuell eingegeben<br />

und analysiert werden muss.<br />

Das ist ein altes Thema. Seit den 90er Jahren sind immer wieder Versuche dazu bei einzelnen<br />

Banken und der Bankiervereinigung unternommen worden, sei es seitens Kantonaler Staatsanwaltschaften,<br />

der Bundesanwaltschaft oder der COMECO, damals unter der Leitung von Paul Perraudin.<br />

Leider immer erfolglos. Wir geben aber nicht auf.


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 8<br />

Die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte ist seit 1. Januar 2011 in der Verordnung über<br />

die Anlage von beschlagnahmten Vermögenswerten geregelt (SR 312.057). Es gibt dazu auch<br />

noch eine ältere Empfehlung der <strong>KSBS</strong>. Beide Regelungen sind sehr dürftig, insbesondere sind<br />

sie kaum eine Hilfe bei komplexen Wirtschaftsdelikten, vor allem im Bereich der Finanzwirtschaft.<br />

Die Arbeitsgruppe WIKRI stellt zur Zeit unter der Leitung von StA Nicolas Cruchet / VD eine Untergruppe<br />

zu diesem Thema zusammen, die Vorschläge zu Handen des Vorstandes <strong>KSBS</strong> vorbereiten<br />

wird.<br />

Die Empfehlung der <strong>KSBS</strong> vom 30. Oktober 2003 betreffend die Zuständigkeit des Bundes in Fällen<br />

von Organisierter und Wirtschaftskiminalität soll gemäss dem Vorstand <strong>KSBS</strong> neu überarbeitet<br />

werden. Das ist ein sehr delikates Thema! Vom Gewicht und von der Bedeutung her betrachtet,<br />

wäre dieses mit Vorteil zunächst über den Vorstand direkt mit dem neuen Bundesanwalt vorzubereiten,<br />

bevor sich die Arbeitsgruppe diesem Thema annimmt.<br />

Aber vielleicht erübrigt sich das ja zum grössten Teil, denn Nationalrat Rudolf Joder hat diesen<br />

Sommer eine parlamentarische Initiative eingereicht. Dernach sollen die Rechtsgrundlagen für die<br />

Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft generell überprüft werden, insbesondere seien diese so<br />

anzupassen, dass die Bundesanwaltschaft nicht zuständig ist für Fälle der Wirtschaftskriminalität.<br />

Im Wesentlichen macht Nationalrat Joder hierzu geltend, dass die Gefahr der Verflechtung bestehe,<br />

wenn Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaft in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft<br />

fallen. Der Bundesanwalt dürfe nicht befangen sein. Er müsse frei handeln und entscheiden können<br />

und in der Lage sein, Risiken einzugehen.<br />

Für mich ist nicht so ganz klar, was Nationalrat Joder damit meint.<br />

Das mit dem freien Handeln und Entscheiden sowie dem Eingehen von Risiken haben wir bei der<br />

Bundesanwaltschaft in den letzten Jahren gesehen, mit entsprechenden Reaktionen in Politik und<br />

Medien, auch seitens Nationalrat Joder und einiger seiner Parteikollegen. Mit entsprechenden<br />

Konsequenzen.<br />

Was die angebliche Gefahr der Verflechtung der Bundesanwaltschaft betrifft, so gehe ich davon<br />

aus, dass die Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft genau so wenig mit der Wirtschaft verflochten<br />

sind, wie die Kollegen und Kolleginnen in den Kantonen. Anders sieht es systembedingt bei<br />

den Vertreterinnen und Vertretern im Bundesparlament aus. Ich bin nicht sicher, ob Nationalrat<br />

Joder da was verwechselt hat.<br />

Nun gut, man darf gespannt sein. Auch auf die Haltung des künftigen und hier anwesenden Bundesanwaltes,<br />

der den Medien zufolge ein Schwergewicht im Bereiche der Wirtschaftskriminalität<br />

und der Geldwäscherei setzen will. Vielleicht lässt sich ja Ihnen, Herr Lauber, noch vor Ihrem<br />

Amtsantritt etwas dazu entlocken. Wir würden uns sehr freuen.<br />

Erwin Beyeler erläutert, dass er bezüglich elektronischer Aktenherausgabe mit der CS im Gespräch<br />

gewesen sei. Die CS sah sich dazu ausserstande. Es wurde geltend gemacht, dass die<br />

elektronische Herausgabe heikel sei, dass man bei der Herausgabe auf Papier besser kontrollieren<br />

könne, dass nicht zuviel herausgegeben werde, und dass eine automatische elektronische<br />

Kontrolle zwar möglich, aber teuer wäre.


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 9<br />

2.4. Organisierte Kriminalität (Thomas Hansjakob)<br />

Die Arbeitsgruppe traf sich im Berichtsjahr nicht. Das hängt vor allem damit zusammen, dass sich<br />

andere Gremien intensiv mit den Fragen befassten, die sonst im Zentrum des Interesses der Arbeitsgruppe<br />

stehen.<br />

Im Bereich Telefonüberwachung hat die AGKÜ, zusammengesetzt aus Vertretern von Polizei,<br />

Staatsanwaltschaften und Anbieterinnen, faktisch die Aufgaben der AGOK übernommen. In letzter<br />

Zeit wurde es allerdings in dieser Arbeitsgruppe eher ruhig, weil der Bund nur fallweise Expertinnen<br />

und Experten aus den Kantonen beizieht, wenn er neue Projekte aufgleist:<br />

Das gilt einerseits für das ISS, also das neue Überwachungssystem des Bundes, das vor allem<br />

von Polizeiexperten der Kantone eng begleitet wird und nun auf der Zielgeraden ist; bis Mitte 2012<br />

sollte die Ablösung des LIS durch das ISS abgeschlossen sein. Das ISS wird die Überwachung<br />

des normalen Internetverkehrs möglich machen und eine gemeinsame Plattform für alle Arten der<br />

Überwachung (Telefonie, Mail, Internet) zur Verfügung stellen. Es handelt sich um ein handelsübliches<br />

System, das in andern Ländern schon in Betrieb ist.<br />

Das gilt anderseits für die Revision von BÜPF und VÜPF, zu der das Bundesamt für Justiz eine<br />

handverlesene Gruppe von Fachleuten, darunter den Sprechenden, beigezogen hatte, um die<br />

Entwürfe zu diskutieren. Zu unserer Überraschung wurden dann allerdings die Vernehmlassungen<br />

eröffnet, ohne dass diese Fachleute den Vorentwurf vorher gesehen hatten. Entsprechend negativ<br />

fielen auch die Stellungnahmen aus. Die Revision des BÜPF liegt gegenwärtig auf Eis, ohne dass<br />

jemand sagen könnte, wann es wie weiter geht. Die Revision der VÜPF wurde stark kritisiert, allerdings<br />

zum Teil mit falschen Argumenten – es ist durchaus nachvollziehbar, dass man diese Revision<br />

vorgezogen und nicht damit zugewartet hat, bis das BÜPF revidiert ist, weil einige Detailfragen<br />

rasch geklärt werden können und von der Gesetzesrevision gar nicht betroffen sind.<br />

Im Bereich der verdeckten Ermittlung ist die Rechtskommission des Nationalrates tätig geworden<br />

und hat einen Vorschlag von Nationalrat und Professor Jositsch zur Regelung der verdeckten Ermittlung<br />

und Fahndung zu einer Vorlage ausgearbeitet, die bis Mitte September 2011 in Vernehmlassung<br />

war. Auch an diesem Entwurf konnte ich selbst mitarbeiten. Die <strong>KSBS</strong> hat sich positiv zum<br />

Entwurf geäussert, auch die Räte dürfte er oppositionslos passieren.<br />

Ich suche gegenwärtig eine/n Nachfolger/in für die Leitung der Arbeitsgruppe, der neuen Schwung<br />

in die Arbeit bringen könnte. Der Leitende Oberstaatsanwalt aus Zürich hat Unterstützung aus seinen<br />

spezialisierten Staatsanwaltschaften zugesichert; wir sind aber natürlich auch für andere Lösungen<br />

offen.<br />

2.5. Einheitlichkeit im Strafprozessrecht (Thomas Hansjakob)<br />

Die Arbeitsgruppe selbst traf sich im laufenden Jahr nicht, nachdem der Bedarf danach nicht ausgewiesen<br />

war. Dagegen beschäftigte sich eine eigene Arbeitsgruppe der Juris-Kantone mit der<br />

Umsetzung der StPO in Juris.<br />

Ich habe seit der Auflage der Vorlagen keine Rückmeldungen aus den Kantonen mehr erhalten.<br />

Ob das bedeutet, dass die Vorlagen funktionieren, oder eher, dass die Kantone je ihre eigene<br />

Strategie verfolgen, kann ich heute nicht mehr beurteilen. Jedenfalls scheint es aber so zu sein,<br />

dass viele Kantone mittlerweile Änderungen an Vorlagen vorgenommen haben, ohne dies mit den<br />

andern Kantonen zu koordinieren. Das spielt insofern keine grosse Rolle, als mindestens die Vorarbeit<br />

in den Kantonen durch die Erarbeitung der <strong>KSBS</strong>-Vorlagen vereinfacht wurde. Es wäre aber<br />

trotzdem sinnvoll, wenn im Bereich der Massenverfügungen, insbesondere der Strafbefehle und<br />

der Anordnung von Zwangsmassnahmen, die Praxis der Kantone nicht zu stark auseinander gehen<br />

würde.<br />

Mittlerweile liegen die Merkblätter für Untersuchungshaft in 22 Sprachen vor; das ganze Paket<br />

kann bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen für Fr. 200.- bezogen werden, was 19 Kantone bereits<br />

getan haben. Eine Aktualisierung für Lettisch und Litauisch erfolgt in den nächsten Tagen und wird<br />

den Kantonen, die das ganze Paket bezogen haben, gratis nachgeliefert.<br />

Die einzige Rückmeldung, die ich erhalten habe, betrifft die Vorlagen für Verfügungen an den ÜPF.<br />

Der ÜPF selbst stellt fest, dass diese Vorlagen zum Teil ungenügend in die kantonalen Systeme<br />

integriert und zum Teil ausgefüllt werden. Wir haben ja nur die Roh-Formulare geliefert, die dann je


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 10<br />

nach kantonalem System in Formulare mit Drop-Down-Felder oder in Formulare zum Ankreuzen<br />

hätten umprogrammiert werden sollen, was offenbar nicht geschehen ist. Dazu kommt, dass der<br />

Dienst in vielen Fällen nur ungenügende Angaben über die verfügende oder über die auswertende<br />

Behörde erhält, obwohl die Formulare die dafür nötigen Rubriken enthalten. Schliesslich fehlt ein<br />

einfaches Formular für technische Auskünfte; dort genügt die Verfügung an den Dienst, weil eine<br />

Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht nicht nötig ist. Diese Vorlage wird nächstens<br />

nachgeliefert.<br />

Sollte sich der Bedarf ergeben, nochmals gesamtschweizerische Änderungen an den Vorlagen<br />

vorzunehmen, dann bitte ich um entsprechende Aufträge.<br />

2.6. Forensische Medizin und Psychiatrie (Erich Kuhn)<br />

Im laufenden Jahr wurde Sabine Husi, stellvertretende Oberstaatsanwältin des Kantons Solothurn<br />

in die Arbeitsgruppe aufgenommen. Roger Forrer (TG), der vom Stimmvolk zum Stadtammann von<br />

Steckborn gewählt wurde trat, aus der Arbeitsgruppe, in der er seit 2006 mitwirkte, aus. Vom Thurgau<br />

oder aus der Ostschweiz wurde noch kein Ersatz gemeldet. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind<br />

somit: Philippe Barboni (FR), Chiara Borelli (TI), Andreas Brunner (ZH), Pascal Flotron (BE), Rolf<br />

Grädel (BE), Sabine Husi (SO), Camilla Masson (VD), Esther Omlin (OW), Roland Schwyter (ZG)<br />

und Erich Kuhn (Leitung). Seit der letzten DV war keine Sitzung für die wenigen Anliegen an die<br />

Arbeitsgruppe nötig. Der Meinungsaustausch und die Beschlussfassung erfolgt per E-Mail.<br />

Der Vorstand beauftragte die Arbeitsgruppe die Frage zu klären, ob die psychiatrische Untersuchung<br />

zur Schuldfähigkeit nach Art. 251 StPO anders erfolge, insbesondere auf das Verfahren<br />

nach Art. 184 Abs. 3 StPO verzichtet werden könne, als die Begutachtung nach Art. 182 ff. StPO.<br />

Wäre sonst in Art 251 StPO nicht ein Verweis auf Art. 182 ff. nötig gewesen, wenn die Abklärung<br />

nach denselben Regeln erfolgen sollte? Die Arbeitsgruppe antwortete dem Vorstand derart, dass<br />

Art. 251 StPO festhalte, dass sich jemand der psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen habe,<br />

dass aber das Gutachten nach den Regeln von Art. 182 ff. StPO erfolge. Die Antwort stimmt mit<br />

der von Charles Haenni im BSK-StPO/JStPO vertretenen Ansicht überein.<br />

In einem Aufsatz in der Anwaltsrevue 1/2011 vertraten die Autoren Stephan Bernard/Anja Martina<br />

Binder die These, dass die Verteidigungsrechte beim Gespräch zwischen dem psychiatrischen<br />

Gutachter und dem Exploranden sowie bei dessen telefonischen Erhebungen gewährt werden<br />

müssten. Für ein Streitgespräch im plädoyer vom Juni 2011 delegierte der Präsident der <strong>KSBS</strong><br />

den Leiter dieser Arbeitsgruppe. Die Position, dass die Gespräche zwischen dem psychiatrischen<br />

Gutachter und der beschuldigten Person ohne Verteidigung erfolge, wurde mit Beschluss der III.<br />

Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 11. Mai 2011 gestützt.<br />

Für die erfolgreich von der Arbeitsgruppe organisierten Risk-Assessment-Schulungen in den Jahren<br />

2005 und 2008 gibt es auch für das Jahr 2012 eine Nachfrage. Es war immer die Absicht, dass<br />

die Organisation dieser Kurse bei Bewährung einer Organisation übertragen werden sollen. Ich<br />

habe deshalb eine Anfrage zur Prüfung einer Durchführung durch den Leiter Fortbildung, Michel-<br />

André Fels (BE) an das CCFW stellen lassen. Die Antwort des CCFW steht noch aus.<br />

Das Dauerthema der Arbeitsgruppe, die Regelung der organisierten Suizidhilfe, scheint nicht lösbar<br />

zu sein. Der Bundesrat beschloss im Juni 2011 auf eine ausdrückliche Regelung zu verzichten<br />

und auch die ständerätliche Kommission entschied im Oktober 2011 einer Standesinitiative des<br />

Kantons Aargau und einer Initiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu leisten.<br />

Der Betriebsrat DNA, in den Roland Schwyter 2007 als Vertreter der <strong>KSBS</strong> aufgenommen wurde,<br />

ist wohl ein Papiertiger und wurde noch nie aktiv.<br />

Wir nehmen gerne Ihre Aufträge entgegen.<br />

Adrian Ettwein stellt die Frage nach der Akteneinsicht in psychiatrische Gutachten durch Dritte.<br />

Gemäss Erich Kuhn würde grundsätzlich keine Einsicht in persönliche Akten gegeben. Es könne<br />

aber Ausnahmen geben, wenn eine zivilrechtliche Forderung durch das Gutachten gestützt werden<br />

könnte.<br />

Hans-Ruedi Graf meldet Frau Sulzer als neues Mitglied in die AG.


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 11<br />

2.7. Strafzumessung (Markus Julmy)<br />

Die Arbeitsgruppe Strafzumessung der <strong>KSBS</strong> hat im Jahr 2011 nicht getagt. Ihr wurden auch keinerlei<br />

Reaktionen auf die im Jahre 2010 geänderten Strafzumessungsempfehlungen oder dringliche<br />

Probleme zugetragen.<br />

Im Nachgang zu den Änderungen der Strafmassempfehlungen hat der Präsident deren Integration<br />

und Übersetzung vorgenommen und dem Präsidenten der <strong>KSBS</strong> zugestellt.<br />

Folgende Pendenzen bestehen zur Zeit:<br />

- Überarbeitung der Resolutionen und Empfehlungen der <strong>KSBS</strong>: 13 von 34 Dokumenten<br />

betreffen die AG Strafzumessung.<br />

- Anfrage der Staatsanwaltschaft Nidwalden betreffend die Praxis der „besonderen Regeln“<br />

bei der Schnittstellenproblematik, welche in den Strafmassempfehlungen vorbehalten<br />

wurden: Ausgehend davon wäre es angezeigt, die mit den geänderten Empfehlungen<br />

gemachten Erfahrungen allgemein kennen zu lernen.<br />

- Divergenz bei der Verweigerung von Militär- und Zivildienst: Militärgerichte sprechen<br />

im Allgemeinen unbedingte, Zivilgerichte dagegen bedingte Strafen für das Verweigern<br />

der jeweiligen Dienstform aus.<br />

2.8. Fachrat Fortbildung (Michel-André Fels)<br />

Der Fachrat Fortbildung hat sich im vergangenen Geschäftsjahr nicht im Plenum getroffen.<br />

Dieser momentane zurückhaltende Sitzungsrhythmus hängt stark mit den laufenden Umwälzungen<br />

in der schweizerischen Weiterbildungslandschaft zusammen, die auch für den Fachrat der <strong>KSBS</strong><br />

von Bedeutung sind. Wiewohl er grundsätzlich als strategisches Ausbildungsfachgremium im Verhältnis<br />

zu allen Ausbildungsanbietern der Schweiz steht ist die Realität die, dass die Umwälzungen<br />

im und rund um das CCFW von grosser Bedeutung für ihn sind. Das CCFW ist nach wie vor der<br />

wichtigste und entschieden aktivste Keyplayer für die Ausbildungsbedürfnisse der Staatsanwaltschaften.<br />

Die vom CCFW gewählte Strategie berührt den Fachrat daher in fachlicher wie auch in<br />

personeller Hinsicht. Die kleinräumigen Verhältnisse in unserem Land bringen Mehrfachengagements<br />

und Schnittstellen zwangsläufig mit sich.<br />

Aus dem Gespräch des Berichtenden mit dem Präsidenten des CCFW, alt RR Hanspeter Uster,<br />

hat sich ergeben, dass das CCFW gegenwärtig eine engere Kooperation mit der Universität als mit<br />

der Fachhochschule sucht. Dies nicht zuletzt, weil die Arbeit und Ausrichtung des CCFW in universitären<br />

Kreisen auf reges Interesse stösst. Zurzeit stehen verschiedene Projektskizzen und Anbindungsmöglichkeiten<br />

im Raum. Sollte sich die Anbindung des CCFW grundlegend ändern, wäre die<br />

Kooperation des Fachrates der <strong>KSBS</strong> mit demjenigen des CCFW vertieft zu prüfen, da eine neue<br />

Ausgangslage entsteht. Der Weg kann in die Richtung einer Intensivierung/Synergie der Zusammenarbeit<br />

mit den gewählten Hochschulen gehen, oder der Fachrat der <strong>KSBS</strong> bleibt autonom und<br />

überprüft sein Pflichtenheft und seine Zusammensetzung. Der Fachrat wird den Vorstand über<br />

diese Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Er hofft, dass im ersten Quartal 2012 in der Bildungslandschaft<br />

mehr Klarheit herrschen wird.<br />

Geschäfte:<br />

Die Arbeitsgruppe Forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin der <strong>KSBS</strong> hat für die <strong>KSBS</strong> 2005<br />

und 2008 sog. Risk-Assessment-Kurse organisiert. Von Anbeginn an war beabsichtigt, dass bei<br />

genügender Nachfrage und bei einem Erfolg des Kurses die Weiterführung einer andern Organisation<br />

als der <strong>KSBS</strong> überlassen werden soll (Protokoll der Delegiertenversammlung <strong>KSBS</strong> vom<br />

27.10.2005, S. 9). Der Kurs ist bisher nur in deutscher Sprache angeboten worden. Nun soll für<br />

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wieder eine Risk-Assessment Schulung angeboten werden,<br />

weshalb der Fachrat vom Präsidenten der AG Forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin angefragt<br />

worden ist, ob die <strong>KSBS</strong> wiederum einen solchen Kurs organisieren könnte und zwar mit dem<br />

Institut für Opferschutz und Täterbehandlung IOT unter der Federführung des CCFW. Der Fachrat,<br />

von der Wichtigkeit solcher Kurse überzeugt, hat diese Anfrage an den Studienleiter des CCFW


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 12<br />

weitergeleitet, eine Entscheidung sollte in Kürze fallen. Die erste Reaktion ist positiv. Solche Kurse<br />

sind wichtig: Der Umgang mit Drohungen und riskanten Personen wird in 3 Stufen angegangen:<br />

Die 1. Stufe ist die Sensibilisierung der betroffenen Person, die 2. Stufe ist eine interne Fachperson,<br />

die befähigt ist, Kollegen/innen hinsichtlich der Gefährlichkeit einer Person zu beraten und die<br />

3. Stufe ist die Gefährlichkeitsbegutachtung durch eine Fachperson. In der Risk-Assessment Schulung<br />

wird die 2. Stufe ausgebildet. Der erst Kurs 2005 wurde durch den Psychiatrisch Psychologischen<br />

Dienst Justizvollzug Kanton Zürich direkt angeboten, der Kurs 2008 organisierte das IOT.<br />

Weiter hat der Fachrat das CCFW angefragt, den Bernischen Anwaltsverband durch Vermittlung<br />

eines geeigneten Referenten im Themenkreis „erster Angriff – Anwalt der ersten Stunde“ zu unterstützen.<br />

Auch diese Anfrage ist auf gutem Weg.<br />

Die Wissensplattform im Hinblick auf das Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung<br />

wurde von den Kantonen nur sehr schüchtern und dürftig alimentiert, weshalb das Projekt Wissensplattform<br />

„CAPSWIKI“, der gewichtige Ausbau einer solchen Plattform, prioritären Geschäften<br />

des Vorstandes der <strong>KSBS</strong> (und auch des im Tagesgeschäft stehenden Fachratspräsidenten) vorläufig<br />

weichen musste. Allenfalls wird die neue Zusammenarbeitsform mit einem neu angebundenen<br />

CCFW neue Impulse für dieses Projekt aussenden.<br />

Ich danke den Mitgliedern des Fachrates wie auch den involvierten Ausbildungsträgern für die gute<br />

Zusammenarbeit und dem Vorstand für das Vertrauen in unsere Arbeit.<br />

2.9. Zusammenarbeit Justiz - Polizei (Angela Weirich)<br />

Die Arbeitsgruppe Justiz-Polizei hat sich im Berichtsjahr zu einer halbtägigen Sitzung in Liestal<br />

getroffen. Diese Sitzung stand vor allem unter dem Aspekt des Erfahrungsaustausches sowie der<br />

Überarbeitung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe im Sinne des Auftrags des Vorstands bezüglich<br />

Aktualisierung der Homepage der <strong>KSBS</strong>.<br />

Nach wie vor bestehen in der Zusammenarbeit Staatsanwaltschaft - Polizei grosse kantonale Unterschiede.<br />

Dies vor allem auch mit Bezug auf Umfang der Delegationen an die Polizei. Teilweise<br />

wird hier sehr umfassend davon Gebrauch gemacht und die Polizei wird mit zahlreichen Untersuchungshandlungen<br />

beauftragt. Teilweise haben die kantonalen Staatsanwaltschaften Weisungen<br />

erlassen, was delegiert werden kann und darf, und welche Untersuchungshandlungen zwingend<br />

durch den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin vorzunehmen sind.<br />

Betreffend interkantonale Zuführungen wurde die Erfahrung gemacht, dass es kaum Probleme mit<br />

der Einhaltung der 24h-Frist gegeben hat, auch aufgrund der guten Organisation des Jailtrain.<br />

Im weiteren diskutierte die AG noch die Problematik der Durchsuchung von Personen durch die<br />

Polizei bei Gefahr im Verzug. Die Arbeitsgruppe war der Meinung, dass eigentlich eine vorläufige<br />

Festnahme per se schon eine Situation von Gefahr in Verzug darstelle, weshalb die Polizei dort<br />

jederzeit eine Personendurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft vornehmen<br />

könne, auch zu deren eigenen Sicherheit.<br />

Schliesslich zeigte sich, dass mit der Arbeitsgruppe Gerichtsstand und Rechtshilfe teilweise<br />

Schnittstellenprobleme bestehen, da manche Themen beide Arbeitsgruppen betreffen. So zum<br />

Beispiel die Frage nach den interkantonalen Abtretungen von Polizei zu Polizei oder anderes. Hier<br />

hat der Vorstand entschieden, dass die beiden Präsidien der AG, also Daniel Burri und ich, sich<br />

jeweils über die Traktanden austauschen und dann vereinbaren, welche AG sich damit befassen<br />

soll.<br />

Für das nächste Jahr hat die AG bereits zwei Termine fixiert, weil sich gezeigt hat, dass die Terminfindung<br />

ein nicht unerhebliches Problem darstellt. Wenn also aus Ihrem Kreis Fragen oder Anliegen<br />

mit Bezug auf die Zusammenarbeit Staatsanwaltschaft-Polizei bestehen, nehme ich diese<br />

heute oder auch später per mail gerne entgegen.


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 13<br />

3. Wahlen<br />

Das Jahr 2011 ist grundsätzlich kein Wahljahr; der Vorstand wird nur in geraden Jahren auf jeweils<br />

zwei Jahre gewählt. Aber es liegen Rücktritte vor, und zwar gerade deren drei.<br />

Es sind dies – in der Reihenfolge der Traktandenliste –<br />

Albert Largiadèr aus dem Kanton Graubünden. Er ist im Jahre 2003 als Nachfolger von Thomas<br />

Hansjakob in den Vorstand gewählt worden. Als langjähriger Untersuchungsrichter und Gerichtsstandsspezialist<br />

war er ein sehr wichtiger Diskussionspartner und vertrat den Kanton auch in mindestens<br />

zwei Arbeitsgruppen (Gerichtsstand und interkantonale Rechtshilfe, Strafzumessung).<br />

Michel-André Fels hat ebenfalls in den vergangenen Jahren Gas und viele Impulse gegeben,<br />

zuletzt besonders im Bereich der Weiterbildung und der internen Kommunikation, sprich Webseite.<br />

Michel-André Fels ist seit neun Jahren im Vorstand und prägte als Präsident die Geschicke der<br />

<strong>KSBS</strong>.<br />

Der dritte im Bunde ist der Präsident selbst. Er ist bereits 1996, also vor 15 Jahren zum Vorstand<br />

gestossen, und zwar als erster Vertreter des Bundes. Seit November 2008 amtet er als Präsident<br />

der <strong>KSBS</strong><br />

Der Vorstand hat Ihnen auf der Traktandenliste seine Vorschläge unterbreitet. Hierzu folgende<br />

Erläuterungen.<br />

<br />

<br />

Albert Largiadér hatte den Ostschweizer Sitz inne. Der Vorstand hat sich entschieden, diesen<br />

Christian Bötschi anzubieten, dem ehemaligen Präsidenten der Staatsanwaltskonferenz<br />

und Leiter der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft. Er ist seit jeher Delegierter seines<br />

Kantons und ist nicht nur in der deutschen Schweiz bekannt.<br />

Michel-André Fels und ich haben im Vorstand abwechselnd den Bund, den Kanton Bern<br />

und den Kanton Solothurn vertreten. Der Vorstand hielt es für opportun, dem Bund wiederum<br />

denjenigen Sitz anzubieten, der ihm bei der Reglementsänderung im Jahre 1996 zugedacht<br />

war. Damals nahm man neu den Bund in die <strong>KSBS</strong> auf und vergrösserte den Vorstand<br />

von sieben auf acht Mitglieder. Dem Vorstand schien es auch, dass die grössten<br />

Kantone wie Zürich, Bern und Waadt, im Vorstand eigentlich nicht fehlen sollten. Das führte<br />

zum Antrag, die Generalstaatsanwälte der beiden Bern (la Berne fédérale et la Berne cantonale),<br />

das heisst Michael Lauber und Rolf Grädel für den Vorstand vorzuschlagen. Der<br />

Einsitz von Michael Lauber kann aus nahe liegenden Gründen erst am 1. Januar 2012 erfolgen.<br />

Die Delegiertenversammlung schliesst sich den Vorschlägen des Vorstandes einstimmig<br />

an.<br />

Nun zur Wahl eines Präsidenten:<br />

Der Vorstand schlägt Ihnen als Nachfolger den Leitenden Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich,<br />

Andreas Brunner vor. Er ist seit sieben Jahren Vorstandsmitglied und damit eines unser altgedienten<br />

Vorstandsmitglieder. Man kennt Andreas Brunner als dynamische und innovative Persönlichkeit,<br />

welche die Geschicke der <strong>KSBS</strong> sicherlich bestens leiten würde.<br />

Die Delegiertenversammmlung wählt Andreas Brunner einstimmig zum neuen Präsidenten<br />

der <strong>KSBS</strong>.


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 14<br />

Schliesslich ist aus aktuellem Anlass zu erwähnen, dass Daniel Zappelli als Folge seines Rücktritts<br />

als Generalstaatsanwalt in Genf 2012 aus dem Vorstand austritt. Der Vorstand hat heute beschlossen,<br />

dass diese Vakanz erst an der nächsten DV definitiv ersetzt wird und Daniel Zappelli<br />

daher bis Ende März 2012 im Vorstand verbleiben und als Vizepräsident amten soll. Die entstehende<br />

Vakanz als Vizepräsident ab März 2012 wird durch den Vorstand ad interim besetzt werden.<br />

4. Finanzen<br />

a.) Stand<br />

Die Finanzen haben sich 2010 und auch 2011 ausserordentlich erfreulich entwickelt. Am 1.1.11<br />

verfügte die <strong>KSBS</strong> insgesamt über Fr. 45‘000, davon mehr als 20'000 aber als Rücklage für das<br />

Behördenverzeichnis; wobei diese Rückstellung mittelfristig wohl aufzuheben ist; ein Neudruck<br />

kommt angesichts der neuen Technologie kaum mehr in Frage. Im Jahre 2010 wurde ein Gewinn<br />

von knapp 10‘000 Franken realisiert. Es wurde Insbesondere viel weniger Geld für Übersetzungen<br />

ausgegeben, als ursprünglich geplant war. Bis Ende September 2011 sind weitere gut 10‘000<br />

Franken dazugekommen, doch ist mit einem Defizit für die heutige Versammlung zu rechnen. Insgesamt<br />

sind aber auch die Aussichten für 2011 sehr gut.<br />

Die Bilanz und die Erfolgsrechnung 2010 wurden am Eingang aufgelegt. Fragen werden gerne<br />

beantwortet.<br />

b.) Revisionsbericht<br />

Aufgrund des Beschlusses der DV in Winterthur wird die Rechnung der <strong>KSBS</strong> durch die Revisionsstelle<br />

der KKJPD revidiert. Dabei handelt es sich um das Departement des Inneren des Kantons<br />

Solothurn, genauer: um die Kantonspolizei Solothurn.<br />

Den Bericht dieser Revisionsstelle vom 8. Februar 2011 wurde der DV vorgelegt. Auch hier werden<br />

allfällige Fragen gerne beantwortet.<br />

Der Vizepräsident lässt über die Genehmigung der Rechnung und die Erteilung der Entlastung<br />

abstimmen. Die DV genehmigt die Rechnung einstimmig und erteilt dem Präsidenten die<br />

Entlastung.<br />

Der Präsident beendet das Finanzielle mit dem Hinweis, dass in diesem Jahr noch nicht alle Delegierten<br />

ihre Tagungsbeiträge für die heutige DV bezahlt haben. Er wäre sehr dankbar, wenn dies<br />

noch nachgeholt werden könnte. Falls Einzahlungsscheine benötigt werden, können diese beim<br />

Präsidenten geholt werden.<br />

5. Resolutionen und Empfehlungen<br />

An der heutigen DV sollen zwei Texte verabschiedet werden, welche durch die Arbeitsgruppe Gerichtsstand<br />

und interkantonale Zusammenarbeit erarbeitet worden sind. Der Präsident erteilt daher<br />

Daniel Burri das Wort.<br />

5.1. Resolution betreffend Art. 40 Abs. 2 StPO<br />

Daniel Burri erläutert kurz die bekannten Hintergründe, die zur Erarbeitung der Resolution geführt<br />

haben, sowie den Entscheid des Vorstands, dass nach einer allfälligen Verabschiedung durch die<br />

DV das weitere Vorgehen derart sein soll, dass der neue Präsident damit das Gespräch mit dem


Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 15<br />

EJPD und dem Bundesstrafgericht sucht. Die Resolution soll nicht medienwirksam kommuniziert<br />

werden.<br />

Die DV verabschiedet die Resolution einstimmig.<br />

5.2. Änderung von Ziffern 11 und 20 der Gerichtsstandsempfehlungen<br />

Daniel Burri erläutert kurz die Texte. Zu Ziffer 11 stellt Christoph Fricker die Frage nach einer potentiellen<br />

Missbrauchsgefahr in dem Sinne, dass ein Kanton sich damit einer Übernahme entziehen<br />

könnte, indem er einfach noch schnell einen Strafbefehl erlasse, sobald Gerichtsstandsgesuche<br />

eingehen. Daniel Burri erwidert, dass diese Gefahr so oder so existiere und der geänderte<br />

Text daran nichts ändere, zudem seien Einsprachen ohnehin eher selten.<br />

Zu Ziffer 20 stellt Alberto Fabbri die Frage, ob nicht der Kanton, bei welchem die Anzeige eingehe,<br />

verpflichtet werden solle, zuerst eine Standortabklärung vorzunehmen. Der Präsident erwidert,<br />

dass es eben darum gehe, einen schnellen Transfer zu der wahrscheinlich zuständigen Behörde<br />

zu ermöglichen. Der Wohnsitzkanton solle daher die Einvernahme inkl. Standortbestimmung vornehmen.<br />

Die Änderungen der Ziffern 11 und 20 der Gerichtsstandsempfehlungen der <strong>KSBS</strong> werden<br />

von der Delegiertenversammlung einstimmig angenommen.<br />

6. Aufträge der Delegierten an Vorstand und Arbeitsgruppen<br />

Keine Wortmeldungen.<br />

7. Nächste Versammlung<br />

Hans-Ruedi Graf, Generalstaatsanwalt des Kantons Thurgau lädt zur nächsten DV am 8. und 9.<br />

November 2012 in Horn am Bodensee ein.<br />

8. Varia<br />

Der neue Präsident ergreift das Wort und dankt für seine Wahl und würdigt den ehemaligen Präsidenten<br />

und seine zahlreichen Verdienste.<br />

Für die <strong>KSBS</strong>:<br />

Angela Weirich

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