KONFERENZ DER STRAFVERFOLGUNGSBEHÃRDEN ... - KSBS
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<strong>KONFERENZ</strong> <strong>DER</strong> STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN <strong>DER</strong> SCHWEIZ<br />
CONFERENCE DES AUTORITES DE POURSUITE PENALE DE SUISSE<br />
CONFERENZA DELLE AUTORITA INQUIRENTI SVIZZERE<br />
<strong>KSBS</strong><br />
CAPS<br />
CAIS<br />
Protokoll der Delegiertenversammlung 2011<br />
Datum: Donnerstag/Freitag, 17./18. November 2011<br />
Ort:<br />
Teilnehmer:<br />
Ehrengäste:<br />
Vorsitz:<br />
Protokoll:<br />
Neuenburg, Schloss Neuenburg<br />
gemäss Teilnehmerliste<br />
gemäss Teilnehmerliste<br />
Felix Bänziger, Präsident<br />
Angela Weirich, Vorstandsmitglied<br />
____________________________________________________________________________<br />
Traktanden:<br />
1. Bericht des Präsidenten<br />
2. Tätigkeitsberichte der Arbeitsgruppen<br />
3. Wahlen<br />
4. Finanzen<br />
a) Stand<br />
b) Revisionsbericht<br />
5. Resolutionen und Empfehlungen<br />
6. Aufträge der Delegierten an Vorstand und Arbeitsgruppen<br />
7. Nächste Delegiertenversammlung<br />
8. Varia
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 2<br />
Der Präsident begrüsst die Ehrengäste und die Delegierten. Er bedankt sich beim Lokalkomitee für<br />
die Vorbereitung der Delegiertenversammlung. Die Delegierten haben die Traktandenliste erhalten<br />
und wünschen keine Ergänzungen oder Abänderungen.<br />
1. Bericht des Präsidenten<br />
Mein drittes und letztes Amtsjahr als Präsident der <strong>KSBS</strong> war wiederum alles andere als langweilig.<br />
Die neuen Statuten brachen für den Präsidenten auch neue Aufgaben: So galt es, die erste<br />
Plattform der Generalstaatsanwälte zu organisieren und zu leiten, welche dann am 30. März 2011<br />
auch prompt beschloss, dass der Vorsitz in dieser Plattform in Personalunion mit dem Präsidium<br />
der <strong>KSBS</strong> auszuüben sei, was mich persönlich nicht zu schockieren vermochte: Für die „Gründungsversammlung“<br />
lag dies auf der Hand, und bei den nächsten Versammlungen dieses Gremiums<br />
wird der neue Präsident der <strong>KSBS</strong> vorsitzen.<br />
Die Plattform traf auch andere konstituierende Anordnungen: So wurde beschlossen, dass daran<br />
grundsätzlich nur die obersten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte teilnehmen können und sich<br />
diese nur bei Vorliegen zwingender Gründe durch ihre ordentliche Stellvertretung ersetzen lassen<br />
können. Die Versammlung sieht vorerst einen jährlichen Sitzungsrhythmus vor; der nächste Termin<br />
ist der 28. März 2012. Man wird sich nachmittags treffen und den Anlass mit einem gemeinsamen<br />
Abendessen abschliessen. In den nächsten Jahren wird sicher die Schweizerische Strafprozessordnung<br />
(StPO) ein Dauertraktandum sein.<br />
Neben diesen organisatorischen Beschlüssen wurden denn auch Sachfragen aus der StPO besprochen,<br />
namentlich Einzelheiten zur Amtshilfe von Polizei zu Polizei.<br />
Der Vorstand tagte wie üblich fünf Male. Er befasste sich mit verschiedenen Projekten des Bundes<br />
und beschloss Vernehmlassungen, die regelmässig durch die CAPSLEG unter der Leitung von<br />
Eric Cottier erarbeitet worden waren. Sie sind denn auch Teil seines Jahresberichtes.<br />
Als weitere Schwerpunkte der Vorstandsarbeit sind zu nennen:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
die Diskussion mannigfacher StPO-Themen zwecks Definition eines Bedarfs für Empfehlungen<br />
und dergleichen;<br />
intensive Erörterungen zu unserer Website, die zurzeit noch nicht abgeschlossen sind;<br />
die Erarbeitung eines Merkblatts über amtliche Mandate, insbesondere bei Abtretung eines<br />
Verfahrens und bei „Tour de Suisse;<br />
die Vorbereitung der heutigen Delegiertenversammlung, darunter die Erarbeitung der Vorschläge<br />
für die künftige Zusammensetzung des Vorstandes und des anspruchsvollen<br />
Fachprogramms für den morgigen Tag.<br />
Als Präsident der <strong>KSBS</strong> habe ich an insgesamt drei Tagen den Tagungen der KKJPD beigewohnt.<br />
Es ist erfreulich, dass diese Regierungskonferenz unseren Präsidenten als Gast einlädt und an<br />
den interessanten Diskussionen unter Regierungsrätinnen und Regierungsräten – wenn auch regelmässig<br />
passiv – teilnehmen lässt. Letzte Woche hat sich übrigens die KKJPD mit zwei Themen<br />
befasst, die uns direkt betreffen:<br />
Sie hat den Segen für die Weiterführung des Wochenenddienstes von Jailtrain gegeben und das<br />
nötige Geld gesprochen (200‘000 CHF/Jahr). Es wird also definitiv möglich sein, an Samstagen,<br />
Sonntagen und Feiertagen die Securitas mit StPO-Transporten zu beauftragen, und zwar jeweils in<br />
der Zeit zwischen 08 und 12 Uhr. Dann ist die Einsatzzentrale von Jailtrain geöffnet. Zwei Transportfahrzeuge<br />
sind auf Pikett. Die KKJPD wünscht allerdings, dass man in ganz einfachen Fällen<br />
an eine rogatorische Hafteinvernahme im Festnahmekanton denkt und so die teuren Spezialtransporte<br />
sparen kann.
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 3<br />
An der Herbstkonferenz ist sodann der C der Armee an die KKJPD gelangt und hat sie um Mithilfe<br />
bei der Entwaffnung gefährlicher Armeeangehöriger gebeten. Die KKJPD will das Thema aufgreifen<br />
und auch die <strong>KSBS</strong> einbeziehen. Dabei hat sie vor allem zwei Hauptanliegen: Sie will von Verfahren<br />
erfahren, die der Armee nicht bekannt sind, und sie möchte, dass die Waffen nach Einziehung<br />
dem Zeughaus abgeliefert werden.<br />
Ich danke meiner Kollegin Angela Weirich und den anderen sieben Kollegen aus dem Vorstand für<br />
die tatkräftige Unterstützung. Aber auch allen anderen Kolleginnen und Kollegen, die sich um die<br />
<strong>KSBS</strong> verdient gemacht haben, spreche ich den Dank des Vorstands und des Präsidenten aus.<br />
Ohne sie: die Delegierten, die Mitglieder von Arbeitsgruppen, deren Präsidenten und weitere, hier<br />
nicht einzeln genannte Geister, wäre eine erfolgreiche Arbeit unseres Vereins nicht denkbar.<br />
Ich schliesse damit meinen letzten Jahresbericht und stehe für die Beantwortung Ihrer Fragen zur<br />
Verfügung.<br />
Renato Fontana erkundigt sich nach der Möglichkeit, dass die Delegierten frühzeitig von<br />
den Vernehmlassungen des Vorstandes in Kenntnis gesetzt werden könnten und nicht erst<br />
mittels Publikation auf der Homepage. Die Erkenntnisse des Vorstandes könnten damit<br />
auch in die kantonalen Vernehmlassungen einfliessen. Der Präsident erwidert, dass sich<br />
der neue Vorstand mit dieser Frage beschäftigen wird.<br />
Die Delegiertenversammlung genehmigt den Bericht des Jahrespräsidenten einstimmig.<br />
2. Tätigkeitsberichte der Arbeitsgruppen<br />
2.1. Gesetzgebung (Eric Cottier)<br />
Le rapport d'activité 2010 commençait par constater que si, sur le papier, la Suisse latine était correctement<br />
représentée, la réalité était un peu différente, des obstacles inconnus s'obstinant à empêcher<br />
les procureurs tessinois de franchir les Alpes, et leurs courriers électroniques d'atteindre<br />
leurs destinataires francophones ou germanophones. Des renforts romands étaient attendus.<br />
Les vœux du Président ont été en grande partie réalisés, dès lors que le groupe de travail s'est vu<br />
renforcé par l'arrivée de Fabien Gasser, procureur général à Fribourg, et Jean-Paul Ros, procureur<br />
à Neuchâtel. Il faut par ailleurs saluer la stabilité de l'édifice, dont les cinq anciens membres<br />
Rolf Graedel (BE)<br />
Hans Maurer (ZH)<br />
Peter Heuberger (AG)<br />
Roland Flueler (SZ)<br />
Eric Cottier (VD)<br />
restent actifs. Quant aux deux Tessinoises, elles ont disparu, de sorte que fiction et réalité se rejoignent,<br />
sans que l'on sache dans quel ordre. Toutefois, on se réjouit de l'engagement pris par<br />
John Noseda de déléguer de nouvelles forces, bien vivantes, et travailleuses, au sein du groupe.<br />
Réunion<br />
Le groupe s'est réuni une fois, le 4 mai 2011, à Berne, ou Rolf Graedel nous a chaleureusement<br />
accueillis. Les autres rencontres ont été un peu plus virtuelles, même si la voie électronique nous a<br />
permis des échanges intenses et nourris.
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 4<br />
Avant-projets de textes légaux examinés pour lesquels le groupe a élaboré des projets de déterminations<br />
ensuite avalisés par le Bureau :<br />
- Initiative parlementaire. Loi sur les stupéfiants. Procédure d'amende d'ordre pour réprimer la<br />
consommation de cannabis.<br />
- Modifications de la Constitution, du Code pénal, du Code pénal militaire et du droit pénal des<br />
mineurs (interdiction d'exercer une activité, interdiction de contact et interdiction géographique).<br />
- Avant-projet de la Commission des affaires judiciaires du Conseil National sur l'investigation secrète<br />
et les recherches secrètes.<br />
- Arrêté fédéral portant approbation et mise en œuvre de la Convention de Lanzarote (protection<br />
des enfants contre l'exploitation et les abus sexuels).<br />
L'année fut donc à la fois intéressante et variée. Pour que l'assemblée le soit aussi, il convient que<br />
le rapport soit court.<br />
2.2. Gerichtsstand und interkantonale Zusammenarbeit (Daniel Burri)<br />
Die Arbeitsgruppe traf sich 2011 zu zwei Sitzungen:<br />
Eine erste Sitzung fand im Frühling 2011 noch unter der Leitung des damaligen Präsidenten Pierre<br />
Cornu statt. Die zweite Sitzung wurde nach der zwischenzeitlichen Wahl von Daniel Burri zum<br />
Präsidenten auf den 20. Oktober 2011 angesetzt. Dabei wurden verschiedene offene Fragen und<br />
Pendenzen aus den Bereichen Rechtshilfe und Gerichtsstand diskutiert und – soweit möglich –<br />
Lösungen zugeführt. Die Arbeit in der neu zusammengesetzten Arbeitsgruppe macht Freude. Es<br />
herrscht Aufbruchstimmung: Es wurde bereits viel gearbeitet und umgesetzt:<br />
Insbesondere ist auf folgende Themen hinzuweisen:<br />
Amtliche Verteidigungen bei interkantonalen Verfahrensabtretungen<br />
Zur Frage, auf welche Weise die amtliche Verteidigung in Fällen, wo der Beschuldigte vor der<br />
Festlegung des Gerichtsstandes für Beweiserhebungen in verschiedene Kantone zugeführt werden<br />
muss, organisiert und abgerechnet werden soll, wurde ein Merkblatt erarbeitet, das vom Vorstand<br />
am 13. September 2011 genehmigt und in Kraft gesetzt wurde.<br />
Website der <strong>KSBS</strong><br />
Der Auftrag für die Überarbeitung der Website der <strong>KSBS</strong> wurde rasch angegangen und umgesetzt.<br />
In diesem Zusammenhang überprüfte die Arbeitsgruppe verschiedene Empfehlungen inhaltlich,<br />
redaktionell und auf ihre Gültigkeit hin sowie hinsichtlich der Frage, ob die Empfehlung auf der<br />
Website öffentlich zugänglich sein soll oder nicht. Die Rückmeldungen an das Präsidium erfolgten<br />
bereits bis Ende Oktober 2011.<br />
Resolution betreffend das Verfahren vor BStGer nach Art. 40 Abs. 2 StPO<br />
Von besonderer Bedeutung für die Praxis sind zwei im Juli 2001 ergangene Entscheide unseres<br />
BStGer in Gerichtsstandsverfahren, in denen präjudizierlich entschieden wurde, dass im Normalfall<br />
eine Frist von 10 Tagen gelte, innerhalb welcher der ersuchende Kanton nach einem gescheiterten<br />
Meinungsaustausch die I. Beschwerdekammer des BStGer anzurufen habe. Dagegen mussten wir<br />
intervenieren: Einerseits wegen der weitreichenden Konsequenzen für die Praxis, für welche die<br />
Frist von nur 10 Tagen zu kurz und kaum praktikabel ist und anderseits weil Handlungsbedarf für<br />
eine nähere gesetzliche Regelung des Verfahrens vor BStGer hinsichtlich Frist und Inhalt der Ge-
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 5<br />
suche besteht. Die Arbeitsgruppe erarbeitete deshalb eine Resolution als Antrag zuhanden der<br />
DV.<br />
Änderung der Gerichtsstandsempfehlungen<br />
Der DV werden auf einstimmigen Beschluss der Arbeitsgruppe folgende zwei Änderungen der Gerichtstandsempfehlungen<br />
vom 26.11.2009 vorgeschlagen:<br />
1. Ziff. 11 sei dahingehend zu ändern, dass nach Erlass eines Strafbefehls, die Verfahren analog<br />
Art. 34 Abs.2 StPO getrennt weitergeführt werden.<br />
2. Ziff. 20 sei dahingehend zu ändern, dass die Staatsanwaltschaft, bei der die Anzeige wegen<br />
Taten mittels Internet eingegangen ist, die IP-Adresse und damit die Personalien und den Wohnort<br />
des Anschlussinhabers ermitteln soll. Auch wenn damit der eigentliche Ausführungsort nicht geklärt<br />
ist, kann sie die Anzeige der Staatsanwaltschaft am Wohnort des Anschlussinhabers überweisen.<br />
Diese soll dann ihre (wenigstens vorläufige) Zuständigkeit anerkennen und die ersuchende<br />
Behörde nicht auf den Rechtshilfeweg verweisen.<br />
Rechtshilfe zwischen Polizeikorps<br />
Das Thema, inwieweit direkte Rechtshilfe zwischen den Polizeien auch noch nach Eröffnung einer<br />
Untersuchung möglich sein soll, wurde intensiv diskutiert. Die Auffassungen in der deutschen<br />
Schweiz und der Romandie waren dazu unterschiedlich.<br />
Bezüglich der Möglichkeit der Festlegung von Zuständigkeiten zwischen Polizeikorps gelangte die<br />
Arbeitsgruppe zum Schluss, dass in Fällen von Anzeigestellungen gegen unbekannte Täterschaft<br />
in klaren Fällen von der Polizei direkt an die Polizei des „Tatortkantons“ geschickt werden kann,<br />
ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft.<br />
Die Arbeitsgruppe kann sich zudem der Auffassung der Generalstaatsanwaltschaftskonferenz anschliessen,<br />
wonach die Rechtshilfe zwischen den Polizeien möglichst uneingeschränkt geleistet<br />
werden soll. In klaren Fällen soll die Polizei auch Anzeigen gegen bekannte Täterschaft direkt an<br />
die Polizei des „Tatortkantons“ schicken können; dies aber ohne Präjudiz für ein späteres Gerichtsstandsverfahren.<br />
Von verschiedenen Polizeiangehörigen wurde zudem das Anliegen vorgebracht,<br />
Formulierungen in der Rechtshilfeempfehlung zu ändern. Die Polizei ist aufgefordert, dem<br />
Vorstand der <strong>KSBS</strong> als Basis für die Meinungsbildung einen konkreten Änderungsvorschlag zu<br />
präsentieren.<br />
Konferenz der Gerichtsstandsverantwortlichen<br />
Der vor Jahren in die Arbeitsgruppe eingebrachte Vorschlag, eine Konferenz der Gerichtsstandsverantwortlichen<br />
zu schaffen, wird nicht weiterverfolgt, da bereits verschiedene Gefässe für den<br />
interkantonalen Austausch vorhanden sind und das Gerichtsstandswesen in den Kantonen zu unterschiedlich<br />
organisiert ist.<br />
Der Vorstand der <strong>KSBS</strong> schloss sich dieser Haltung an.<br />
Personelles<br />
Die Arbeitsgruppe wurde mit dem Präsidiumswechsel neu zusammengesetzt, wobei die Mitgliederzahl<br />
auf 11 erhöht wurde. Es sind dies gemäss dem aktuellen Stand von November 2011 folgende<br />
Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge:<br />
Felix Bänziger, Kt. Solothurn<br />
Martin Bürgisser, Kt. Zürich<br />
Daniel Burri, Kt. Luzern, Vorsitz
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 6<br />
Nicola Corti, Kt. Tessin<br />
Nicolas Cruchet, Kt. Waadt<br />
Alberto Fabbri, Kt. Basel-Stadt<br />
Charles Fässler, Kt. Schwyz<br />
Michel-André Fels, Kt. Bern<br />
Claudio Riedi, Kt. Graubünden<br />
Marc Tappolet, Kt. Genf<br />
Eszter Tréfas, Kt. Basel-Landschaft<br />
Der Präsident schliesst den Bericht mit einem herzlichen Dank an seine Arbeitsgruppenmitglieder<br />
für das grosse Engagement und die tatkräftige Unterstützung.<br />
Benno Annen erkundigt sich zum gegenwärtigen Stand betreffend Formulare bei Abtretungen. Ist<br />
jeweils eine Abtretungs- und Übernahmeverfügung zu erlassen? Die Praxis der Kantone sei uneinheitlich.<br />
Daniel Burri erwidert, dass nur eine Übernahmeverfügung durch den übernehmenden<br />
Kanton zu erlassen sei.<br />
2.3. Wirtschaftskriminalität (Adrian Ettwein)<br />
Die Arbeitsgruppe versammelte sich in diesem Jahr bis zum heutigen Datum an 4 Sitzungen (dringende<br />
ad-hoc Sitzungen können jederzeit einberufen werden). Die Arbeitsgruppe behandelte, wie<br />
im vergangenen Jahr beschlossen, vor allem Themen im Zusammenhang mit der neuen StPO<br />
sowie der internationalen Rechtshilfe.<br />
NEUE StPO<br />
Wie erwartet, führte bzw. führt die neue StPO zu vielen neuen Fragestellungen. Im Vordergrund<br />
standen beispielsweise folgende Themen:<br />
Eröffnung bzw. Ausdehnung der Untersuchung gegen eine bestimmte Person, Zeitpunkt sowie<br />
Kriterien betr. die Frage, ab welchem Zeitpunkt das gegen Unbekannte Täterschaft geführte Verfahren<br />
gegen eine bestimmte Person zu eröffnen ist, ohne dass man sich der Unverwertbarkeit<br />
von Beweisen aussetzt (z.B. Teilnahmerechte des Beschuldigten bei Zeugeneinvernahmen gemäss<br />
Art. 147 Abs. 1 und 4 i.V.m. Art. 141 Abs. 1 StPO).<br />
Eröffnung mehrerer einzelner Untersuchungen (mehrere Fallnummern) gegen eine bestimmte<br />
Person zufolge mehrerer verschiedener Delikte?<br />
Akteineinsicht des Beschuldigten, Zeitpunkt, Einschränkungen (hierzu sind Entscheide der obersten<br />
kantonalen Gerichte von Zürich und Basel sowie der Bundesanwaltschaft ergangen. Der Entscheid<br />
aus Basel ist ans Bundesgericht und die Entscheide der Bundesanwaltschaft sind an das<br />
Bundesstrafgericht weitergezogen worden. Auf die Resultate wird mit Spannung gewartet).<br />
Die Möglichkeit von Einvernahmen mittels Videoaufnahme und anschliessender Transkription des<br />
Protokolls.<br />
Organisation und Durchführung der Parteirechte bei grossen und umfangreichen Verfahren (auch<br />
Massendelikte) mit sehr vielen Parteien, insbesondere sehr vielen Geschädigten, die sich teilweise<br />
auch im Ausland befinden.<br />
Vorgehen bei Verweigerung der Bank, Akten zu edieren, insbesondere mit der Begründung, sie<br />
würde sich sonst selbst belasten. Organisation und Durchführung einer Hausdurchsuchung bei<br />
einer Bank.
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 7<br />
Schweizweit harmonisierte Aktenanlage bei Wirtschaftsdelikten.<br />
Mitteilungspflicht der Staatsanwaltschaft bei Nichtanhandnahmeverfügungen von Meldungen der<br />
MROS.<br />
Zusammenfassend kann hierzu als Zwischenergebnis grundsätzlich festgehalten werden, dass die<br />
Vorgehensweisen je nach Kanton sehr unterschiedlich und zum Teil sogar diametral sind. Von<br />
einer einheitlichen Vorgehensweise der Kantone und des Bundes ist man zurzeit noch sehr weit<br />
weg. Ein einheitlicheres Vorgehen ist jedoch zu wünschen, damit man von der Verteidigung nicht<br />
gegeneinander ausgespielt wird.<br />
INTERNATIONALE RECHTSHILFE / EUROJUST<br />
Im Bereich von Überwachungsmassnahmen durch GPS gibt es heikle Abgrenzungsprobleme zwischen<br />
polizeilicher Kooperation und justizieller Rechtshilfe. Die ersten Bundesgerichtsentscheide<br />
werden diesbezüglich Klarheit bringen müssen.<br />
Am 18. März 2011 hat das Parlament dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des EUROJUST-<br />
Abkommens zugestimmt. Kontaktstelle in der Schweiz ist das Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich<br />
Internationale Rechtshilfe.<br />
Das Abkommen stellt einen Weiterausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung<br />
der grenzüberschreitenden Kriminalität dar und stellt die brereits bestehende fallweise Zusammenarbeit<br />
auf eine vertragliche Grundlage. Hauptaufgabe von EUROJUST liegt in der Koordination<br />
der nationalen Justizbehörden bei der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung,<br />
dem Informationsaustausch, der Vereinfachung der Rechtshilfe. EUROJUST organisiert Koordinationstreffen<br />
für die Festlegung gemeinsamer Ermittlungsstrategien und Klärung von Zuständigkeitsfragen.<br />
EUROJUST führt hingegen nicht selber Ermittlungen durch und leitet auch keine<br />
Strafverfolgungen, sondern wird nur dann unterstütztend und koordinierend tätig, wenn sie von<br />
internationalen Behörden angefragt wird. Der Zuständigkeitsbereich umfasst Drogenhandel, illegaler<br />
Handel mit nuklearen Substanzen, Menschenhandel, Terrorismus und dessen Finanzierung,<br />
Geldfälschung und Geldwächerei, Kinderpornographie, Korruption, Betrug sowie Umwelt- und<br />
Computerkriminalität.<br />
KOMPENSATIONSGESCHÄFTE<br />
In ihrem Referat vom 18. Mai 2011 zeigten Celina Acioli und Olivier Meyer vom Kompetenzzentrum<br />
für Wirtschaft und Finanzen der Bundesanwaltschaft (CCWF) Funktionsweisen von Kompensationsgeschäften<br />
auf.<br />
AUSBLICK 2012: WIRTSCHAFTSSTRAFVERFAHREN NACH NEUER STPO<br />
Die neue StPO wird auch in Zukunft das Hauptthema der AG WIKRI bilden. Die neue StPO hat<br />
das Führen von „per se“ schon nicht einfachen grossen, komplexen und umfangreichen Verfahren<br />
vor allem im Bereich der Wirtschaftskriminalität nicht erleichtert. Im Gegenteil! Die formalen Anforderungen<br />
in der neuen StPO stellen neue Herausforderungen, die wohl bisweilen an die Grenzen<br />
des Machbaren bzw. des Justiziablen stossen werden. Als Beispiele seien die Teilnahmerechte<br />
der Parteien, die sofortige Akteneinsicht sowie das Verwertungsverbot mit Fernwirkung genannt.<br />
Die Arbeitsgruppe hat vom Vorstand grünes Licht erhalten, um mit den Banken Lösungen zu suchen,<br />
damit Editionen in elektronischer Form erfolgen können. Damit könnten die anschliessenden<br />
Analysen i.d.R. schneller und präziser durchgeführt werden als bis heute, wo alles manuell eingegeben<br />
und analysiert werden muss.<br />
Das ist ein altes Thema. Seit den 90er Jahren sind immer wieder Versuche dazu bei einzelnen<br />
Banken und der Bankiervereinigung unternommen worden, sei es seitens Kantonaler Staatsanwaltschaften,<br />
der Bundesanwaltschaft oder der COMECO, damals unter der Leitung von Paul Perraudin.<br />
Leider immer erfolglos. Wir geben aber nicht auf.
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 8<br />
Die Verwaltung beschlagnahmter Vermögenswerte ist seit 1. Januar 2011 in der Verordnung über<br />
die Anlage von beschlagnahmten Vermögenswerten geregelt (SR 312.057). Es gibt dazu auch<br />
noch eine ältere Empfehlung der <strong>KSBS</strong>. Beide Regelungen sind sehr dürftig, insbesondere sind<br />
sie kaum eine Hilfe bei komplexen Wirtschaftsdelikten, vor allem im Bereich der Finanzwirtschaft.<br />
Die Arbeitsgruppe WIKRI stellt zur Zeit unter der Leitung von StA Nicolas Cruchet / VD eine Untergruppe<br />
zu diesem Thema zusammen, die Vorschläge zu Handen des Vorstandes <strong>KSBS</strong> vorbereiten<br />
wird.<br />
Die Empfehlung der <strong>KSBS</strong> vom 30. Oktober 2003 betreffend die Zuständigkeit des Bundes in Fällen<br />
von Organisierter und Wirtschaftskiminalität soll gemäss dem Vorstand <strong>KSBS</strong> neu überarbeitet<br />
werden. Das ist ein sehr delikates Thema! Vom Gewicht und von der Bedeutung her betrachtet,<br />
wäre dieses mit Vorteil zunächst über den Vorstand direkt mit dem neuen Bundesanwalt vorzubereiten,<br />
bevor sich die Arbeitsgruppe diesem Thema annimmt.<br />
Aber vielleicht erübrigt sich das ja zum grössten Teil, denn Nationalrat Rudolf Joder hat diesen<br />
Sommer eine parlamentarische Initiative eingereicht. Dernach sollen die Rechtsgrundlagen für die<br />
Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft generell überprüft werden, insbesondere seien diese so<br />
anzupassen, dass die Bundesanwaltschaft nicht zuständig ist für Fälle der Wirtschaftskriminalität.<br />
Im Wesentlichen macht Nationalrat Joder hierzu geltend, dass die Gefahr der Verflechtung bestehe,<br />
wenn Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaft in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft<br />
fallen. Der Bundesanwalt dürfe nicht befangen sein. Er müsse frei handeln und entscheiden können<br />
und in der Lage sein, Risiken einzugehen.<br />
Für mich ist nicht so ganz klar, was Nationalrat Joder damit meint.<br />
Das mit dem freien Handeln und Entscheiden sowie dem Eingehen von Risiken haben wir bei der<br />
Bundesanwaltschaft in den letzten Jahren gesehen, mit entsprechenden Reaktionen in Politik und<br />
Medien, auch seitens Nationalrat Joder und einiger seiner Parteikollegen. Mit entsprechenden<br />
Konsequenzen.<br />
Was die angebliche Gefahr der Verflechtung der Bundesanwaltschaft betrifft, so gehe ich davon<br />
aus, dass die Mitarbeitenden der Bundesanwaltschaft genau so wenig mit der Wirtschaft verflochten<br />
sind, wie die Kollegen und Kolleginnen in den Kantonen. Anders sieht es systembedingt bei<br />
den Vertreterinnen und Vertretern im Bundesparlament aus. Ich bin nicht sicher, ob Nationalrat<br />
Joder da was verwechselt hat.<br />
Nun gut, man darf gespannt sein. Auch auf die Haltung des künftigen und hier anwesenden Bundesanwaltes,<br />
der den Medien zufolge ein Schwergewicht im Bereiche der Wirtschaftskriminalität<br />
und der Geldwäscherei setzen will. Vielleicht lässt sich ja Ihnen, Herr Lauber, noch vor Ihrem<br />
Amtsantritt etwas dazu entlocken. Wir würden uns sehr freuen.<br />
Erwin Beyeler erläutert, dass er bezüglich elektronischer Aktenherausgabe mit der CS im Gespräch<br />
gewesen sei. Die CS sah sich dazu ausserstande. Es wurde geltend gemacht, dass die<br />
elektronische Herausgabe heikel sei, dass man bei der Herausgabe auf Papier besser kontrollieren<br />
könne, dass nicht zuviel herausgegeben werde, und dass eine automatische elektronische<br />
Kontrolle zwar möglich, aber teuer wäre.
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 9<br />
2.4. Organisierte Kriminalität (Thomas Hansjakob)<br />
Die Arbeitsgruppe traf sich im Berichtsjahr nicht. Das hängt vor allem damit zusammen, dass sich<br />
andere Gremien intensiv mit den Fragen befassten, die sonst im Zentrum des Interesses der Arbeitsgruppe<br />
stehen.<br />
Im Bereich Telefonüberwachung hat die AGKÜ, zusammengesetzt aus Vertretern von Polizei,<br />
Staatsanwaltschaften und Anbieterinnen, faktisch die Aufgaben der AGOK übernommen. In letzter<br />
Zeit wurde es allerdings in dieser Arbeitsgruppe eher ruhig, weil der Bund nur fallweise Expertinnen<br />
und Experten aus den Kantonen beizieht, wenn er neue Projekte aufgleist:<br />
Das gilt einerseits für das ISS, also das neue Überwachungssystem des Bundes, das vor allem<br />
von Polizeiexperten der Kantone eng begleitet wird und nun auf der Zielgeraden ist; bis Mitte 2012<br />
sollte die Ablösung des LIS durch das ISS abgeschlossen sein. Das ISS wird die Überwachung<br />
des normalen Internetverkehrs möglich machen und eine gemeinsame Plattform für alle Arten der<br />
Überwachung (Telefonie, Mail, Internet) zur Verfügung stellen. Es handelt sich um ein handelsübliches<br />
System, das in andern Ländern schon in Betrieb ist.<br />
Das gilt anderseits für die Revision von BÜPF und VÜPF, zu der das Bundesamt für Justiz eine<br />
handverlesene Gruppe von Fachleuten, darunter den Sprechenden, beigezogen hatte, um die<br />
Entwürfe zu diskutieren. Zu unserer Überraschung wurden dann allerdings die Vernehmlassungen<br />
eröffnet, ohne dass diese Fachleute den Vorentwurf vorher gesehen hatten. Entsprechend negativ<br />
fielen auch die Stellungnahmen aus. Die Revision des BÜPF liegt gegenwärtig auf Eis, ohne dass<br />
jemand sagen könnte, wann es wie weiter geht. Die Revision der VÜPF wurde stark kritisiert, allerdings<br />
zum Teil mit falschen Argumenten – es ist durchaus nachvollziehbar, dass man diese Revision<br />
vorgezogen und nicht damit zugewartet hat, bis das BÜPF revidiert ist, weil einige Detailfragen<br />
rasch geklärt werden können und von der Gesetzesrevision gar nicht betroffen sind.<br />
Im Bereich der verdeckten Ermittlung ist die Rechtskommission des Nationalrates tätig geworden<br />
und hat einen Vorschlag von Nationalrat und Professor Jositsch zur Regelung der verdeckten Ermittlung<br />
und Fahndung zu einer Vorlage ausgearbeitet, die bis Mitte September 2011 in Vernehmlassung<br />
war. Auch an diesem Entwurf konnte ich selbst mitarbeiten. Die <strong>KSBS</strong> hat sich positiv zum<br />
Entwurf geäussert, auch die Räte dürfte er oppositionslos passieren.<br />
Ich suche gegenwärtig eine/n Nachfolger/in für die Leitung der Arbeitsgruppe, der neuen Schwung<br />
in die Arbeit bringen könnte. Der Leitende Oberstaatsanwalt aus Zürich hat Unterstützung aus seinen<br />
spezialisierten Staatsanwaltschaften zugesichert; wir sind aber natürlich auch für andere Lösungen<br />
offen.<br />
2.5. Einheitlichkeit im Strafprozessrecht (Thomas Hansjakob)<br />
Die Arbeitsgruppe selbst traf sich im laufenden Jahr nicht, nachdem der Bedarf danach nicht ausgewiesen<br />
war. Dagegen beschäftigte sich eine eigene Arbeitsgruppe der Juris-Kantone mit der<br />
Umsetzung der StPO in Juris.<br />
Ich habe seit der Auflage der Vorlagen keine Rückmeldungen aus den Kantonen mehr erhalten.<br />
Ob das bedeutet, dass die Vorlagen funktionieren, oder eher, dass die Kantone je ihre eigene<br />
Strategie verfolgen, kann ich heute nicht mehr beurteilen. Jedenfalls scheint es aber so zu sein,<br />
dass viele Kantone mittlerweile Änderungen an Vorlagen vorgenommen haben, ohne dies mit den<br />
andern Kantonen zu koordinieren. Das spielt insofern keine grosse Rolle, als mindestens die Vorarbeit<br />
in den Kantonen durch die Erarbeitung der <strong>KSBS</strong>-Vorlagen vereinfacht wurde. Es wäre aber<br />
trotzdem sinnvoll, wenn im Bereich der Massenverfügungen, insbesondere der Strafbefehle und<br />
der Anordnung von Zwangsmassnahmen, die Praxis der Kantone nicht zu stark auseinander gehen<br />
würde.<br />
Mittlerweile liegen die Merkblätter für Untersuchungshaft in 22 Sprachen vor; das ganze Paket<br />
kann bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen für Fr. 200.- bezogen werden, was 19 Kantone bereits<br />
getan haben. Eine Aktualisierung für Lettisch und Litauisch erfolgt in den nächsten Tagen und wird<br />
den Kantonen, die das ganze Paket bezogen haben, gratis nachgeliefert.<br />
Die einzige Rückmeldung, die ich erhalten habe, betrifft die Vorlagen für Verfügungen an den ÜPF.<br />
Der ÜPF selbst stellt fest, dass diese Vorlagen zum Teil ungenügend in die kantonalen Systeme<br />
integriert und zum Teil ausgefüllt werden. Wir haben ja nur die Roh-Formulare geliefert, die dann je
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 10<br />
nach kantonalem System in Formulare mit Drop-Down-Felder oder in Formulare zum Ankreuzen<br />
hätten umprogrammiert werden sollen, was offenbar nicht geschehen ist. Dazu kommt, dass der<br />
Dienst in vielen Fällen nur ungenügende Angaben über die verfügende oder über die auswertende<br />
Behörde erhält, obwohl die Formulare die dafür nötigen Rubriken enthalten. Schliesslich fehlt ein<br />
einfaches Formular für technische Auskünfte; dort genügt die Verfügung an den Dienst, weil eine<br />
Genehmigung durch das Zwangsmassnahmengericht nicht nötig ist. Diese Vorlage wird nächstens<br />
nachgeliefert.<br />
Sollte sich der Bedarf ergeben, nochmals gesamtschweizerische Änderungen an den Vorlagen<br />
vorzunehmen, dann bitte ich um entsprechende Aufträge.<br />
2.6. Forensische Medizin und Psychiatrie (Erich Kuhn)<br />
Im laufenden Jahr wurde Sabine Husi, stellvertretende Oberstaatsanwältin des Kantons Solothurn<br />
in die Arbeitsgruppe aufgenommen. Roger Forrer (TG), der vom Stimmvolk zum Stadtammann von<br />
Steckborn gewählt wurde trat, aus der Arbeitsgruppe, in der er seit 2006 mitwirkte, aus. Vom Thurgau<br />
oder aus der Ostschweiz wurde noch kein Ersatz gemeldet. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind<br />
somit: Philippe Barboni (FR), Chiara Borelli (TI), Andreas Brunner (ZH), Pascal Flotron (BE), Rolf<br />
Grädel (BE), Sabine Husi (SO), Camilla Masson (VD), Esther Omlin (OW), Roland Schwyter (ZG)<br />
und Erich Kuhn (Leitung). Seit der letzten DV war keine Sitzung für die wenigen Anliegen an die<br />
Arbeitsgruppe nötig. Der Meinungsaustausch und die Beschlussfassung erfolgt per E-Mail.<br />
Der Vorstand beauftragte die Arbeitsgruppe die Frage zu klären, ob die psychiatrische Untersuchung<br />
zur Schuldfähigkeit nach Art. 251 StPO anders erfolge, insbesondere auf das Verfahren<br />
nach Art. 184 Abs. 3 StPO verzichtet werden könne, als die Begutachtung nach Art. 182 ff. StPO.<br />
Wäre sonst in Art 251 StPO nicht ein Verweis auf Art. 182 ff. nötig gewesen, wenn die Abklärung<br />
nach denselben Regeln erfolgen sollte? Die Arbeitsgruppe antwortete dem Vorstand derart, dass<br />
Art. 251 StPO festhalte, dass sich jemand der psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen habe,<br />
dass aber das Gutachten nach den Regeln von Art. 182 ff. StPO erfolge. Die Antwort stimmt mit<br />
der von Charles Haenni im BSK-StPO/JStPO vertretenen Ansicht überein.<br />
In einem Aufsatz in der Anwaltsrevue 1/2011 vertraten die Autoren Stephan Bernard/Anja Martina<br />
Binder die These, dass die Verteidigungsrechte beim Gespräch zwischen dem psychiatrischen<br />
Gutachter und dem Exploranden sowie bei dessen telefonischen Erhebungen gewährt werden<br />
müssten. Für ein Streitgespräch im plädoyer vom Juni 2011 delegierte der Präsident der <strong>KSBS</strong><br />
den Leiter dieser Arbeitsgruppe. Die Position, dass die Gespräche zwischen dem psychiatrischen<br />
Gutachter und der beschuldigten Person ohne Verteidigung erfolge, wurde mit Beschluss der III.<br />
Strafkammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 11. Mai 2011 gestützt.<br />
Für die erfolgreich von der Arbeitsgruppe organisierten Risk-Assessment-Schulungen in den Jahren<br />
2005 und 2008 gibt es auch für das Jahr 2012 eine Nachfrage. Es war immer die Absicht, dass<br />
die Organisation dieser Kurse bei Bewährung einer Organisation übertragen werden sollen. Ich<br />
habe deshalb eine Anfrage zur Prüfung einer Durchführung durch den Leiter Fortbildung, Michel-<br />
André Fels (BE) an das CCFW stellen lassen. Die Antwort des CCFW steht noch aus.<br />
Das Dauerthema der Arbeitsgruppe, die Regelung der organisierten Suizidhilfe, scheint nicht lösbar<br />
zu sein. Der Bundesrat beschloss im Juni 2011 auf eine ausdrückliche Regelung zu verzichten<br />
und auch die ständerätliche Kommission entschied im Oktober 2011 einer Standesinitiative des<br />
Kantons Aargau und einer Initiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu leisten.<br />
Der Betriebsrat DNA, in den Roland Schwyter 2007 als Vertreter der <strong>KSBS</strong> aufgenommen wurde,<br />
ist wohl ein Papiertiger und wurde noch nie aktiv.<br />
Wir nehmen gerne Ihre Aufträge entgegen.<br />
Adrian Ettwein stellt die Frage nach der Akteneinsicht in psychiatrische Gutachten durch Dritte.<br />
Gemäss Erich Kuhn würde grundsätzlich keine Einsicht in persönliche Akten gegeben. Es könne<br />
aber Ausnahmen geben, wenn eine zivilrechtliche Forderung durch das Gutachten gestützt werden<br />
könnte.<br />
Hans-Ruedi Graf meldet Frau Sulzer als neues Mitglied in die AG.
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 11<br />
2.7. Strafzumessung (Markus Julmy)<br />
Die Arbeitsgruppe Strafzumessung der <strong>KSBS</strong> hat im Jahr 2011 nicht getagt. Ihr wurden auch keinerlei<br />
Reaktionen auf die im Jahre 2010 geänderten Strafzumessungsempfehlungen oder dringliche<br />
Probleme zugetragen.<br />
Im Nachgang zu den Änderungen der Strafmassempfehlungen hat der Präsident deren Integration<br />
und Übersetzung vorgenommen und dem Präsidenten der <strong>KSBS</strong> zugestellt.<br />
Folgende Pendenzen bestehen zur Zeit:<br />
- Überarbeitung der Resolutionen und Empfehlungen der <strong>KSBS</strong>: 13 von 34 Dokumenten<br />
betreffen die AG Strafzumessung.<br />
- Anfrage der Staatsanwaltschaft Nidwalden betreffend die Praxis der „besonderen Regeln“<br />
bei der Schnittstellenproblematik, welche in den Strafmassempfehlungen vorbehalten<br />
wurden: Ausgehend davon wäre es angezeigt, die mit den geänderten Empfehlungen<br />
gemachten Erfahrungen allgemein kennen zu lernen.<br />
- Divergenz bei der Verweigerung von Militär- und Zivildienst: Militärgerichte sprechen<br />
im Allgemeinen unbedingte, Zivilgerichte dagegen bedingte Strafen für das Verweigern<br />
der jeweiligen Dienstform aus.<br />
2.8. Fachrat Fortbildung (Michel-André Fels)<br />
Der Fachrat Fortbildung hat sich im vergangenen Geschäftsjahr nicht im Plenum getroffen.<br />
Dieser momentane zurückhaltende Sitzungsrhythmus hängt stark mit den laufenden Umwälzungen<br />
in der schweizerischen Weiterbildungslandschaft zusammen, die auch für den Fachrat der <strong>KSBS</strong><br />
von Bedeutung sind. Wiewohl er grundsätzlich als strategisches Ausbildungsfachgremium im Verhältnis<br />
zu allen Ausbildungsanbietern der Schweiz steht ist die Realität die, dass die Umwälzungen<br />
im und rund um das CCFW von grosser Bedeutung für ihn sind. Das CCFW ist nach wie vor der<br />
wichtigste und entschieden aktivste Keyplayer für die Ausbildungsbedürfnisse der Staatsanwaltschaften.<br />
Die vom CCFW gewählte Strategie berührt den Fachrat daher in fachlicher wie auch in<br />
personeller Hinsicht. Die kleinräumigen Verhältnisse in unserem Land bringen Mehrfachengagements<br />
und Schnittstellen zwangsläufig mit sich.<br />
Aus dem Gespräch des Berichtenden mit dem Präsidenten des CCFW, alt RR Hanspeter Uster,<br />
hat sich ergeben, dass das CCFW gegenwärtig eine engere Kooperation mit der Universität als mit<br />
der Fachhochschule sucht. Dies nicht zuletzt, weil die Arbeit und Ausrichtung des CCFW in universitären<br />
Kreisen auf reges Interesse stösst. Zurzeit stehen verschiedene Projektskizzen und Anbindungsmöglichkeiten<br />
im Raum. Sollte sich die Anbindung des CCFW grundlegend ändern, wäre die<br />
Kooperation des Fachrates der <strong>KSBS</strong> mit demjenigen des CCFW vertieft zu prüfen, da eine neue<br />
Ausgangslage entsteht. Der Weg kann in die Richtung einer Intensivierung/Synergie der Zusammenarbeit<br />
mit den gewählten Hochschulen gehen, oder der Fachrat der <strong>KSBS</strong> bleibt autonom und<br />
überprüft sein Pflichtenheft und seine Zusammensetzung. Der Fachrat wird den Vorstand über<br />
diese Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Er hofft, dass im ersten Quartal 2012 in der Bildungslandschaft<br />
mehr Klarheit herrschen wird.<br />
Geschäfte:<br />
Die Arbeitsgruppe Forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin der <strong>KSBS</strong> hat für die <strong>KSBS</strong> 2005<br />
und 2008 sog. Risk-Assessment-Kurse organisiert. Von Anbeginn an war beabsichtigt, dass bei<br />
genügender Nachfrage und bei einem Erfolg des Kurses die Weiterführung einer andern Organisation<br />
als der <strong>KSBS</strong> überlassen werden soll (Protokoll der Delegiertenversammlung <strong>KSBS</strong> vom<br />
27.10.2005, S. 9). Der Kurs ist bisher nur in deutscher Sprache angeboten worden. Nun soll für<br />
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wieder eine Risk-Assessment Schulung angeboten werden,<br />
weshalb der Fachrat vom Präsidenten der AG Forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin angefragt<br />
worden ist, ob die <strong>KSBS</strong> wiederum einen solchen Kurs organisieren könnte und zwar mit dem<br />
Institut für Opferschutz und Täterbehandlung IOT unter der Federführung des CCFW. Der Fachrat,<br />
von der Wichtigkeit solcher Kurse überzeugt, hat diese Anfrage an den Studienleiter des CCFW
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 12<br />
weitergeleitet, eine Entscheidung sollte in Kürze fallen. Die erste Reaktion ist positiv. Solche Kurse<br />
sind wichtig: Der Umgang mit Drohungen und riskanten Personen wird in 3 Stufen angegangen:<br />
Die 1. Stufe ist die Sensibilisierung der betroffenen Person, die 2. Stufe ist eine interne Fachperson,<br />
die befähigt ist, Kollegen/innen hinsichtlich der Gefährlichkeit einer Person zu beraten und die<br />
3. Stufe ist die Gefährlichkeitsbegutachtung durch eine Fachperson. In der Risk-Assessment Schulung<br />
wird die 2. Stufe ausgebildet. Der erst Kurs 2005 wurde durch den Psychiatrisch Psychologischen<br />
Dienst Justizvollzug Kanton Zürich direkt angeboten, der Kurs 2008 organisierte das IOT.<br />
Weiter hat der Fachrat das CCFW angefragt, den Bernischen Anwaltsverband durch Vermittlung<br />
eines geeigneten Referenten im Themenkreis „erster Angriff – Anwalt der ersten Stunde“ zu unterstützen.<br />
Auch diese Anfrage ist auf gutem Weg.<br />
Die Wissensplattform im Hinblick auf das Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung<br />
wurde von den Kantonen nur sehr schüchtern und dürftig alimentiert, weshalb das Projekt Wissensplattform<br />
„CAPSWIKI“, der gewichtige Ausbau einer solchen Plattform, prioritären Geschäften<br />
des Vorstandes der <strong>KSBS</strong> (und auch des im Tagesgeschäft stehenden Fachratspräsidenten) vorläufig<br />
weichen musste. Allenfalls wird die neue Zusammenarbeitsform mit einem neu angebundenen<br />
CCFW neue Impulse für dieses Projekt aussenden.<br />
Ich danke den Mitgliedern des Fachrates wie auch den involvierten Ausbildungsträgern für die gute<br />
Zusammenarbeit und dem Vorstand für das Vertrauen in unsere Arbeit.<br />
2.9. Zusammenarbeit Justiz - Polizei (Angela Weirich)<br />
Die Arbeitsgruppe Justiz-Polizei hat sich im Berichtsjahr zu einer halbtägigen Sitzung in Liestal<br />
getroffen. Diese Sitzung stand vor allem unter dem Aspekt des Erfahrungsaustausches sowie der<br />
Überarbeitung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe im Sinne des Auftrags des Vorstands bezüglich<br />
Aktualisierung der Homepage der <strong>KSBS</strong>.<br />
Nach wie vor bestehen in der Zusammenarbeit Staatsanwaltschaft - Polizei grosse kantonale Unterschiede.<br />
Dies vor allem auch mit Bezug auf Umfang der Delegationen an die Polizei. Teilweise<br />
wird hier sehr umfassend davon Gebrauch gemacht und die Polizei wird mit zahlreichen Untersuchungshandlungen<br />
beauftragt. Teilweise haben die kantonalen Staatsanwaltschaften Weisungen<br />
erlassen, was delegiert werden kann und darf, und welche Untersuchungshandlungen zwingend<br />
durch den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin vorzunehmen sind.<br />
Betreffend interkantonale Zuführungen wurde die Erfahrung gemacht, dass es kaum Probleme mit<br />
der Einhaltung der 24h-Frist gegeben hat, auch aufgrund der guten Organisation des Jailtrain.<br />
Im weiteren diskutierte die AG noch die Problematik der Durchsuchung von Personen durch die<br />
Polizei bei Gefahr im Verzug. Die Arbeitsgruppe war der Meinung, dass eigentlich eine vorläufige<br />
Festnahme per se schon eine Situation von Gefahr in Verzug darstelle, weshalb die Polizei dort<br />
jederzeit eine Personendurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft vornehmen<br />
könne, auch zu deren eigenen Sicherheit.<br />
Schliesslich zeigte sich, dass mit der Arbeitsgruppe Gerichtsstand und Rechtshilfe teilweise<br />
Schnittstellenprobleme bestehen, da manche Themen beide Arbeitsgruppen betreffen. So zum<br />
Beispiel die Frage nach den interkantonalen Abtretungen von Polizei zu Polizei oder anderes. Hier<br />
hat der Vorstand entschieden, dass die beiden Präsidien der AG, also Daniel Burri und ich, sich<br />
jeweils über die Traktanden austauschen und dann vereinbaren, welche AG sich damit befassen<br />
soll.<br />
Für das nächste Jahr hat die AG bereits zwei Termine fixiert, weil sich gezeigt hat, dass die Terminfindung<br />
ein nicht unerhebliches Problem darstellt. Wenn also aus Ihrem Kreis Fragen oder Anliegen<br />
mit Bezug auf die Zusammenarbeit Staatsanwaltschaft-Polizei bestehen, nehme ich diese<br />
heute oder auch später per mail gerne entgegen.
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 13<br />
3. Wahlen<br />
Das Jahr 2011 ist grundsätzlich kein Wahljahr; der Vorstand wird nur in geraden Jahren auf jeweils<br />
zwei Jahre gewählt. Aber es liegen Rücktritte vor, und zwar gerade deren drei.<br />
Es sind dies – in der Reihenfolge der Traktandenliste –<br />
Albert Largiadèr aus dem Kanton Graubünden. Er ist im Jahre 2003 als Nachfolger von Thomas<br />
Hansjakob in den Vorstand gewählt worden. Als langjähriger Untersuchungsrichter und Gerichtsstandsspezialist<br />
war er ein sehr wichtiger Diskussionspartner und vertrat den Kanton auch in mindestens<br />
zwei Arbeitsgruppen (Gerichtsstand und interkantonale Rechtshilfe, Strafzumessung).<br />
Michel-André Fels hat ebenfalls in den vergangenen Jahren Gas und viele Impulse gegeben,<br />
zuletzt besonders im Bereich der Weiterbildung und der internen Kommunikation, sprich Webseite.<br />
Michel-André Fels ist seit neun Jahren im Vorstand und prägte als Präsident die Geschicke der<br />
<strong>KSBS</strong>.<br />
Der dritte im Bunde ist der Präsident selbst. Er ist bereits 1996, also vor 15 Jahren zum Vorstand<br />
gestossen, und zwar als erster Vertreter des Bundes. Seit November 2008 amtet er als Präsident<br />
der <strong>KSBS</strong><br />
Der Vorstand hat Ihnen auf der Traktandenliste seine Vorschläge unterbreitet. Hierzu folgende<br />
Erläuterungen.<br />
<br />
<br />
Albert Largiadér hatte den Ostschweizer Sitz inne. Der Vorstand hat sich entschieden, diesen<br />
Christian Bötschi anzubieten, dem ehemaligen Präsidenten der Staatsanwaltskonferenz<br />
und Leiter der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft. Er ist seit jeher Delegierter seines<br />
Kantons und ist nicht nur in der deutschen Schweiz bekannt.<br />
Michel-André Fels und ich haben im Vorstand abwechselnd den Bund, den Kanton Bern<br />
und den Kanton Solothurn vertreten. Der Vorstand hielt es für opportun, dem Bund wiederum<br />
denjenigen Sitz anzubieten, der ihm bei der Reglementsänderung im Jahre 1996 zugedacht<br />
war. Damals nahm man neu den Bund in die <strong>KSBS</strong> auf und vergrösserte den Vorstand<br />
von sieben auf acht Mitglieder. Dem Vorstand schien es auch, dass die grössten<br />
Kantone wie Zürich, Bern und Waadt, im Vorstand eigentlich nicht fehlen sollten. Das führte<br />
zum Antrag, die Generalstaatsanwälte der beiden Bern (la Berne fédérale et la Berne cantonale),<br />
das heisst Michael Lauber und Rolf Grädel für den Vorstand vorzuschlagen. Der<br />
Einsitz von Michael Lauber kann aus nahe liegenden Gründen erst am 1. Januar 2012 erfolgen.<br />
Die Delegiertenversammlung schliesst sich den Vorschlägen des Vorstandes einstimmig<br />
an.<br />
Nun zur Wahl eines Präsidenten:<br />
Der Vorstand schlägt Ihnen als Nachfolger den Leitenden Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich,<br />
Andreas Brunner vor. Er ist seit sieben Jahren Vorstandsmitglied und damit eines unser altgedienten<br />
Vorstandsmitglieder. Man kennt Andreas Brunner als dynamische und innovative Persönlichkeit,<br />
welche die Geschicke der <strong>KSBS</strong> sicherlich bestens leiten würde.<br />
Die Delegiertenversammmlung wählt Andreas Brunner einstimmig zum neuen Präsidenten<br />
der <strong>KSBS</strong>.
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 14<br />
Schliesslich ist aus aktuellem Anlass zu erwähnen, dass Daniel Zappelli als Folge seines Rücktritts<br />
als Generalstaatsanwalt in Genf 2012 aus dem Vorstand austritt. Der Vorstand hat heute beschlossen,<br />
dass diese Vakanz erst an der nächsten DV definitiv ersetzt wird und Daniel Zappelli<br />
daher bis Ende März 2012 im Vorstand verbleiben und als Vizepräsident amten soll. Die entstehende<br />
Vakanz als Vizepräsident ab März 2012 wird durch den Vorstand ad interim besetzt werden.<br />
4. Finanzen<br />
a.) Stand<br />
Die Finanzen haben sich 2010 und auch 2011 ausserordentlich erfreulich entwickelt. Am 1.1.11<br />
verfügte die <strong>KSBS</strong> insgesamt über Fr. 45‘000, davon mehr als 20'000 aber als Rücklage für das<br />
Behördenverzeichnis; wobei diese Rückstellung mittelfristig wohl aufzuheben ist; ein Neudruck<br />
kommt angesichts der neuen Technologie kaum mehr in Frage. Im Jahre 2010 wurde ein Gewinn<br />
von knapp 10‘000 Franken realisiert. Es wurde Insbesondere viel weniger Geld für Übersetzungen<br />
ausgegeben, als ursprünglich geplant war. Bis Ende September 2011 sind weitere gut 10‘000<br />
Franken dazugekommen, doch ist mit einem Defizit für die heutige Versammlung zu rechnen. Insgesamt<br />
sind aber auch die Aussichten für 2011 sehr gut.<br />
Die Bilanz und die Erfolgsrechnung 2010 wurden am Eingang aufgelegt. Fragen werden gerne<br />
beantwortet.<br />
b.) Revisionsbericht<br />
Aufgrund des Beschlusses der DV in Winterthur wird die Rechnung der <strong>KSBS</strong> durch die Revisionsstelle<br />
der KKJPD revidiert. Dabei handelt es sich um das Departement des Inneren des Kantons<br />
Solothurn, genauer: um die Kantonspolizei Solothurn.<br />
Den Bericht dieser Revisionsstelle vom 8. Februar 2011 wurde der DV vorgelegt. Auch hier werden<br />
allfällige Fragen gerne beantwortet.<br />
Der Vizepräsident lässt über die Genehmigung der Rechnung und die Erteilung der Entlastung<br />
abstimmen. Die DV genehmigt die Rechnung einstimmig und erteilt dem Präsidenten die<br />
Entlastung.<br />
Der Präsident beendet das Finanzielle mit dem Hinweis, dass in diesem Jahr noch nicht alle Delegierten<br />
ihre Tagungsbeiträge für die heutige DV bezahlt haben. Er wäre sehr dankbar, wenn dies<br />
noch nachgeholt werden könnte. Falls Einzahlungsscheine benötigt werden, können diese beim<br />
Präsidenten geholt werden.<br />
5. Resolutionen und Empfehlungen<br />
An der heutigen DV sollen zwei Texte verabschiedet werden, welche durch die Arbeitsgruppe Gerichtsstand<br />
und interkantonale Zusammenarbeit erarbeitet worden sind. Der Präsident erteilt daher<br />
Daniel Burri das Wort.<br />
5.1. Resolution betreffend Art. 40 Abs. 2 StPO<br />
Daniel Burri erläutert kurz die bekannten Hintergründe, die zur Erarbeitung der Resolution geführt<br />
haben, sowie den Entscheid des Vorstands, dass nach einer allfälligen Verabschiedung durch die<br />
DV das weitere Vorgehen derart sein soll, dass der neue Präsident damit das Gespräch mit dem
Delegiertenversammlung vom 17. und 18. 11. 2011 in Neuenburg Seite 15<br />
EJPD und dem Bundesstrafgericht sucht. Die Resolution soll nicht medienwirksam kommuniziert<br />
werden.<br />
Die DV verabschiedet die Resolution einstimmig.<br />
5.2. Änderung von Ziffern 11 und 20 der Gerichtsstandsempfehlungen<br />
Daniel Burri erläutert kurz die Texte. Zu Ziffer 11 stellt Christoph Fricker die Frage nach einer potentiellen<br />
Missbrauchsgefahr in dem Sinne, dass ein Kanton sich damit einer Übernahme entziehen<br />
könnte, indem er einfach noch schnell einen Strafbefehl erlasse, sobald Gerichtsstandsgesuche<br />
eingehen. Daniel Burri erwidert, dass diese Gefahr so oder so existiere und der geänderte<br />
Text daran nichts ändere, zudem seien Einsprachen ohnehin eher selten.<br />
Zu Ziffer 20 stellt Alberto Fabbri die Frage, ob nicht der Kanton, bei welchem die Anzeige eingehe,<br />
verpflichtet werden solle, zuerst eine Standortabklärung vorzunehmen. Der Präsident erwidert,<br />
dass es eben darum gehe, einen schnellen Transfer zu der wahrscheinlich zuständigen Behörde<br />
zu ermöglichen. Der Wohnsitzkanton solle daher die Einvernahme inkl. Standortbestimmung vornehmen.<br />
Die Änderungen der Ziffern 11 und 20 der Gerichtsstandsempfehlungen der <strong>KSBS</strong> werden<br />
von der Delegiertenversammlung einstimmig angenommen.<br />
6. Aufträge der Delegierten an Vorstand und Arbeitsgruppen<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
7. Nächste Versammlung<br />
Hans-Ruedi Graf, Generalstaatsanwalt des Kantons Thurgau lädt zur nächsten DV am 8. und 9.<br />
November 2012 in Horn am Bodensee ein.<br />
8. Varia<br />
Der neue Präsident ergreift das Wort und dankt für seine Wahl und würdigt den ehemaligen Präsidenten<br />
und seine zahlreichen Verdienste.<br />
Für die <strong>KSBS</strong>:<br />
Angela Weirich