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Kreisjugendfeuerwehr Saale-Holzland Wahlordnung zur Wahl des ...

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<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Holzland</strong><br />

<strong><strong>Wahl</strong>ordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Wahl</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschusses<br />

1. Die <strong>Wahl</strong> erfolgt gemäß der Jugendordnung der <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> <strong>Saale</strong>-<br />

<strong>Holzland</strong> in aktueller Fassung.<br />

2. Ein Vorschlag <strong>zur</strong> Besetzung der <strong>Wahl</strong>kommission wird durch den<br />

<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschuss eingebracht. Weitere Vorschläge können durch<br />

die Delegierten bis zu Beginn der Delegiertenversammlung gemacht werden.<br />

3. Die <strong>Wahl</strong>kommission ist durch die Delegiertenversammlung zu berufen. Der<br />

<strong>Wahl</strong>kommission gehören der <strong>Wahl</strong>leiter, ein Stellvertreter, ein Schriftführer und<br />

zwei Zähler an.<br />

4. Die Aufgaben der <strong>Wahl</strong>kommission sind:<br />

- Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

- Vorbereitung und Ausgabe der <strong>Wahl</strong>scheine<br />

- Durchführung und Überwachung der <strong>Wahl</strong>handlung<br />

- Feststellung und Bekanntgabe <strong>des</strong> <strong>Wahl</strong>ergebnisses<br />

5. Zur <strong>Wahl</strong> stehen die in der Jugendordnung aufgeführten Funktionen.<br />

6. Der <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschuss wird geheim gewählt und konstituiert sich<br />

nach Bekanntgabe <strong>des</strong> <strong>Wahl</strong>ergebnisses. Bei einer vorzeitigen Nachwahl von<br />

Funktionen, ist diese Funktion einzeln und geheim zu wählen. Eine offene <strong>Wahl</strong> ist<br />

ausgeschlossen.<br />

Bei einem Bewerber pro Funktion erfolgt die <strong>Wahl</strong> in einem <strong>Wahl</strong>gang und bei<br />

mehreren Bewerbern in getrennten <strong>Wahl</strong>gängen.<br />

Die <strong>Wahl</strong> <strong>des</strong> <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschusses erfolgt auf 4 Jahre.<br />

7. Die Ausschussmitglieder können eine Doppelfunktion im Ausschuss <strong>des</strong><br />

<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschusses haben.<br />

8. Kandidatenmeldungen werden bis 14 Tage vor Beginn der<br />

Delegiertenversammlung schriftlich entgegengenommen. Die Bereitschaft der<br />

vorgeschlagenen Kandidaten muss vorliegen. Die Kandidaten müssen am <strong>Wahl</strong>tag<br />

anwesend sein. Ausnahmen sind nur bei Krankheit bzw. aus zwingenden Gründen<br />

zulässig. Dazu ist eine schriftliche Bereitschaftserklärung und eine kurze schriftliche<br />

Vorstellung <strong>des</strong> Kandidaten notwendig.<br />

9. Kandidaten können Jugendwarte, Betreuer und Mitglieder über 18 Jahren der<br />

Jugendfeuerwehren <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Holzland</strong>-Kreises sein, die Mitglied der<br />

<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> sind.<br />

10. Der <strong>Wahl</strong>leiter ruft die Kandidaten an Hand der eingereichten Vorschläge <strong>zur</strong><br />

persönlichen Vorstellung auf.<br />

Email: Kreisjugendwart@kreisjugendfeuerwehr-shk.de<br />

http://www.kreisjugendfeuerwehr-shk.de


<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Holzland</strong><br />

11. <strong>Wahl</strong>berechtigt ist jeder, der im Besitz einer Delegiertenkarte ist.<br />

12. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint hat. Bei<br />

Stimmengleichheit ist ein zweiter <strong>Wahl</strong>gang erforderlich. Es treten dabei nur die<br />

Kandidaten mit Stimmengleichheit aus dem ersten <strong>Wahl</strong>gang an.<br />

13. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich.<br />

14. Der <strong>Wahl</strong>leiter überwacht die Auszählung und gibt die Ergebnisse bekannt. Die<br />

gewählten Ausschussmitglieder werden aufgerufen und befragt, ob sie die <strong>Wahl</strong><br />

annehmen.<br />

15. Durch den <strong>Wahl</strong>leiter ist ein Protokoll in dreifacher Ausfertigung zu erstellen,<br />

welches durch ihn und den Versammlungsleiter zu bestätigen ist. Eine Ausfertigung<br />

und die Stimmzettel verbleiben beim <strong>Wahl</strong>leiter, eine Ausfertigung erhält der<br />

Kreisverbandvorsitzenden und eine Ausfertigung der <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschussvorsitzende.<br />

Die Stimmzettel sind 6 Monate aufzubewahren.<br />

16. Eine <strong>Wahl</strong>anfechtung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der <strong>Wahl</strong> erfolgen.<br />

Sachverhalte und Gründe sind dem <strong>Wahl</strong>leiter schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer<br />

<strong>Wahl</strong>anfechtung ist eine außerordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen.<br />

17. Die <strong><strong>Wahl</strong>ordnung</strong> der <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Holzland</strong> wurde von den<br />

Delegierten der Jugendfeuerwehren am 23.03.2013 in Stadtroda beschlossen und<br />

tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />

18. Die <strong><strong>Wahl</strong>ordnung</strong> vom 28.03.2009 tritt außer Kraft.<br />

Stadtroda, 23.03.2013<br />

Email: Kreisjugendwart@kreisjugendfeuerwehr-shk.de<br />

http://www.kreisjugendfeuerwehr-shk.de

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