Kreisjugendfeuerwehr Saale-Holzland Wahlordnung zur Wahl des ...
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<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Holzland</strong><br />
<strong><strong>Wahl</strong>ordnung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Wahl</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschusses<br />
1. Die <strong>Wahl</strong> erfolgt gemäß der Jugendordnung der <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> <strong>Saale</strong>-<br />
<strong>Holzland</strong> in aktueller Fassung.<br />
2. Ein Vorschlag <strong>zur</strong> Besetzung der <strong>Wahl</strong>kommission wird durch den<br />
<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschuss eingebracht. Weitere Vorschläge können durch<br />
die Delegierten bis zu Beginn der Delegiertenversammlung gemacht werden.<br />
3. Die <strong>Wahl</strong>kommission ist durch die Delegiertenversammlung zu berufen. Der<br />
<strong>Wahl</strong>kommission gehören der <strong>Wahl</strong>leiter, ein Stellvertreter, ein Schriftführer und<br />
zwei Zähler an.<br />
4. Die Aufgaben der <strong>Wahl</strong>kommission sind:<br />
- Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
- Vorbereitung und Ausgabe der <strong>Wahl</strong>scheine<br />
- Durchführung und Überwachung der <strong>Wahl</strong>handlung<br />
- Feststellung und Bekanntgabe <strong>des</strong> <strong>Wahl</strong>ergebnisses<br />
5. Zur <strong>Wahl</strong> stehen die in der Jugendordnung aufgeführten Funktionen.<br />
6. Der <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschuss wird geheim gewählt und konstituiert sich<br />
nach Bekanntgabe <strong>des</strong> <strong>Wahl</strong>ergebnisses. Bei einer vorzeitigen Nachwahl von<br />
Funktionen, ist diese Funktion einzeln und geheim zu wählen. Eine offene <strong>Wahl</strong> ist<br />
ausgeschlossen.<br />
Bei einem Bewerber pro Funktion erfolgt die <strong>Wahl</strong> in einem <strong>Wahl</strong>gang und bei<br />
mehreren Bewerbern in getrennten <strong>Wahl</strong>gängen.<br />
Die <strong>Wahl</strong> <strong>des</strong> <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschusses erfolgt auf 4 Jahre.<br />
7. Die Ausschussmitglieder können eine Doppelfunktion im Ausschuss <strong>des</strong><br />
<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschusses haben.<br />
8. Kandidatenmeldungen werden bis 14 Tage vor Beginn der<br />
Delegiertenversammlung schriftlich entgegengenommen. Die Bereitschaft der<br />
vorgeschlagenen Kandidaten muss vorliegen. Die Kandidaten müssen am <strong>Wahl</strong>tag<br />
anwesend sein. Ausnahmen sind nur bei Krankheit bzw. aus zwingenden Gründen<br />
zulässig. Dazu ist eine schriftliche Bereitschaftserklärung und eine kurze schriftliche<br />
Vorstellung <strong>des</strong> Kandidaten notwendig.<br />
9. Kandidaten können Jugendwarte, Betreuer und Mitglieder über 18 Jahren der<br />
Jugendfeuerwehren <strong>des</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Holzland</strong>-Kreises sein, die Mitglied der<br />
<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> sind.<br />
10. Der <strong>Wahl</strong>leiter ruft die Kandidaten an Hand der eingereichten Vorschläge <strong>zur</strong><br />
persönlichen Vorstellung auf.<br />
Email: Kreisjugendwart@kreisjugendfeuerwehr-shk.de<br />
http://www.kreisjugendfeuerwehr-shk.de
<strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Holzland</strong><br />
11. <strong>Wahl</strong>berechtigt ist jeder, der im Besitz einer Delegiertenkarte ist.<br />
12. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint hat. Bei<br />
Stimmengleichheit ist ein zweiter <strong>Wahl</strong>gang erforderlich. Es treten dabei nur die<br />
Kandidaten mit Stimmengleichheit aus dem ersten <strong>Wahl</strong>gang an.<br />
13. Die Auszählung der Stimmen erfolgt öffentlich.<br />
14. Der <strong>Wahl</strong>leiter überwacht die Auszählung und gibt die Ergebnisse bekannt. Die<br />
gewählten Ausschussmitglieder werden aufgerufen und befragt, ob sie die <strong>Wahl</strong><br />
annehmen.<br />
15. Durch den <strong>Wahl</strong>leiter ist ein Protokoll in dreifacher Ausfertigung zu erstellen,<br />
welches durch ihn und den Versammlungsleiter zu bestätigen ist. Eine Ausfertigung<br />
und die Stimmzettel verbleiben beim <strong>Wahl</strong>leiter, eine Ausfertigung erhält der<br />
Kreisverbandvorsitzenden und eine Ausfertigung der <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong>ausschussvorsitzende.<br />
Die Stimmzettel sind 6 Monate aufzubewahren.<br />
16. Eine <strong>Wahl</strong>anfechtung kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der <strong>Wahl</strong> erfolgen.<br />
Sachverhalte und Gründe sind dem <strong>Wahl</strong>leiter schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer<br />
<strong>Wahl</strong>anfechtung ist eine außerordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen.<br />
17. Die <strong><strong>Wahl</strong>ordnung</strong> der <strong>Kreisjugendfeuerwehr</strong> <strong>Saale</strong>-<strong>Holzland</strong> wurde von den<br />
Delegierten der Jugendfeuerwehren am 23.03.2013 in Stadtroda beschlossen und<br />
tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.<br />
18. Die <strong><strong>Wahl</strong>ordnung</strong> vom 28.03.2009 tritt außer Kraft.<br />
Stadtroda, 23.03.2013<br />
Email: Kreisjugendwart@kreisjugendfeuerwehr-shk.de<br />
http://www.kreisjugendfeuerwehr-shk.de