2011-05-01 1 Deckblatt AAO MANV-Plan - Kreisfeuerwehr Osnabrück
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2. Definition und Alarmierungsstufen<br />
2.1 Definition „Massenanfall Verletzter oder Kranker“ (<strong>MANV</strong>)<br />
Ein „Massenanfall“ liegt vor, wenn bei einem Schadensereignis auf Grund der Anzahl<br />
Betroffener, der Schwere der Verletzungs-/Erkrankungsfolgen, der besonderen<br />
Umstände und/oder eines besonderen Koordinierungsbedarfs die persönliche und<br />
materielle Leistungsfähigkeit des eingesetzten rettungsdienstlichen Personals<br />
(Notarzt, Rettungsassistent, -sanitäter, -helfer) vermutlich oder tatsächlich nicht<br />
ausreicht, um jeden Betroffenen im weitest möglichen Umfang individualmedizinisch<br />
zu versorgen.<br />
Auch beim Massenanfall obliegt die medizinische Versorgung dem Rettungsdienst<br />
und kann in der Folge durch Einheiten des Sanitätsdienstes, des<br />
Katastrophenschutzes und anderer Stellen ergänzt werden.<br />
2.2 Alarmierungsstufen<br />
Alarmierungsstufe <strong>MANV</strong> I<br />
Diese Alarmierungsstufe wird nach <strong>AAO</strong> <strong>MANV</strong> ausgelöst bei einem gleichzeitigen<br />
Anfall von<br />
6 bis 14<br />
Verletzten/Erkrankten. Es besteht ein vorübergehendes Missverhältnis zwischen der<br />
Anzahl der Patienten und dem Hilfeleistungspotential, das aber unter Nutzung<br />
rettungsdienstlicher Strukturen behebbar ist.<br />
Alarmierungsstufe <strong>MANV</strong> II<br />
Diese Alarmierungsstufe wird nach <strong>AAO</strong> <strong>MANV</strong> ausgelöst bei einem gleichzeitigen<br />
Anfall von<br />
15 bis 24<br />
Verletzten/Erkrankten. Es handelt sich um ein Schadensereignis mit einer noch<br />
überschaubaren Anzahlt von Patienten. Das Missverhältnis zwischen der Anzahl der<br />
Patienten und dem Hilfeleistungspotential kann in absehbarer Zeit behoben werden.<br />
Ein erweitertes Hilfeleistungsangebot ist zu nutzen.<br />
Alarmierungsstufe <strong>MANV</strong> III<br />
Diese Alarmierungsstufe wird nach <strong>AAO</strong> <strong>MANV</strong> ausgelöst bei einem gleichzeitigen<br />
Anfall von<br />
25 bis 50<br />
Verletzten/Erkrankten. In diesem Fall besteht ein erhebliches Missverhältnis<br />
zwischen der Anzahl der Patienten und dem Hilfeleistungspotential, das eine<br />
gewisse Zeit anhält. Ein erheblich erweitertes Hilfeleistungsangebot ist zu nutzen.<br />
Administrative Aufgaben fallen in erheblichem Umfang an.<br />
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